No. 4
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. Januar
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 4 Seite 1]

Verordnung.
wegen der Verpflichtung zur Uebernahme des Amtes eines KirchenJuraten im Fürstenthume Ratzeburg.

Georg von Gottes Gnaden
Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf
zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. etc.

Es ist zu Unserer Kenntniß gekommen, daß in Unserm Fürstenthume Ratzeburg, bei Erledigung des Amtes eines KirchenJuraten, und wenn der ConsistorialCommission des Fürstenthums dann, auf gesetzliche Weise, von dem competirenden EhrnPrediger, für den Zweck der Wiederbesetzung des erledigten Amtes, zwei Individuen zur Auswahl vorgeschlagen worden, in neuester Zeit hin und wieder der Erwählte, unter allerlei Vorwänden die Uebernahme des Amtes abzulehnen gesucht hat.
Wenn nun aber das Interesse der Kirchen es nicht gestattet, daß die Annahme des EhrenAmtes eines Juraten der Willkühr des einzelnen, erwählten GemeindeGliedes überlassen bleibe; So finden Wir Uns Landesherrlich bewogen, hiermit und Kraft dieses, zu verordnen:

daß ein jeder Hauswirth, Büdner u.s.w. in Unserm Fürstenthume Ratzeburg, welcher bei Erledigung eines KirchenJuratenAmtes, dazu von der ConsistorialCommission, auf gemachten Vorschlag des competirenden Predigers, wieder erwählt worden ist, nicht nur ein solches Amt zu übernehmen, verpflichtet, sondern auch, wenn seine etwanigen, bei der ConsistorialCommission des Fürstenthums, wie es ihm freisteht, vorzubringenden EntschuldigungsGründe

[ => Original lesen: 1836 Nr. 4 Seite 2]

von dieser Behörde nicht erheblich befunden worden, unweigerlich gehalten seyn soll, sein Amt sofort anzutreten.
                Uebrigens hat der Erwählte dies Amt 5 (fünf) Jahre hindurch unentgeltlich zu verwalten, kann aber, nach Ablauf dieser Zeit, wider seinen Willen nicht wieder gewählt werden. Während seiner Amtsführung können, und sollen ihm neue Geschäfte, z.B. die, eines gerichtlichen Vormundes, oder eines ArmenVorstehers, so wie sonstige CommunalBesorgungen, nicht übertragen werden.
               Wonach die Behörden in Unserm Fürstenthume Ratzeburg, so wie Alle, und Jede, welche es sonst angeht, allerunterthänigst sich zu richten, und zu achten haben.
               Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift, und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel. Datum Neustrelitz den 7ten Januar 1836.

Georg, G. H. v. M.
(L. S.) v. Oertzen.    


Publicandum.

Daß der Demernsche Armen=District, nachdem der Herr Pastor Rudolphi von der Armen=Behörde abgegangen, in Folge eines Allerhöchsten Befehls vom 21sten vorigen Monats und Jahres mit dem Carlower Districte vereiniget, dem Krämer Siebenmark in Carlow die Führung der ganzen Rechnung übertragen und dabei bestimmt worden, daß es hinsichtlich der Armenvorsteher vor der Hand bei der bisherigen Einrichtung sein Bewenden behalten solle, wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und hat jeder, den es angeht, sich hiernach genau zu richten und zu achten.
      Schönberg, den 20sten Januar 1836.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.    
(L. S.)                                     A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

            Auf den Antrag der sich zur Zeit als gesetzliche Erben des am 6. September 1835 ohne eheliche Leibeserben und ohne letztwillige Verfügungen verstorbenen Altentheilers Hans Joachim Busch auf dem Gehöfte No. 5 zu Boltenhagen gemeldet habende Geschwister desselben als:

   der Ehefrau des Tagelöhners Bannow Sophia,
      gebornen Busch, zu Boltenhagen,
   der Ehefrau des Tagelöhners Nevermann Catha=
      rina Margaretha, gebornen Busch, zu Tarnewitz,
   des Schäfers Johann Ludwig Busch zu Chri=
      stinenfeldt, und
   der Ehefrau des Hauswirthes Reshoeft Dorothea,
      gebornen Busch, zu Redewisch;
werden, nachdem sie an Eides Statt versichert, daß ihnen keine näher oder gleich nahe Berechtigte als sie und ihr im Holsteinschen sich aufhaltender Bruder Christoph Busch, auch keine letzte Willensordnungen bekannt seyen, alle diejenigen, welche außer diesen Geschwistern an den Nachlaß des wailand Altentheilers Hans Joachim Busch zu Boltenhagen aus Erbrecht oder Schuld, oder aus welchem Grunde es sonst sein möge, Ansprüche machen zu können vermeinen, hierdurch geladen, solche etwanigen Ansprüche respec. sub praejudicio, daß die sich gemeldet habenden Erben als die rechten angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden solle; die sich nach der Praeclusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen, - und sub poena pro omni praeclusionis am

19ten Maerz dieses Jahres

[ => Original lesen: 1836 Nr. 4 Seite 3]

auf hiesiger Großherzoglicher Amtsgerichtsstube entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte anzumelden, auch die etwanigen Forderungen sofort durch Vorlegung der Originalien zu justificiren.
      Grevesmühlen den 13ten November 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Amts=Gericht.      


        Alle diejenigen, welche an den geringfügigen, bereits versilberten und wegen Beerdigungs=Kosten und Kostgeld in Anspruch genommenen Nachlaß des zu Forsthof Seefeldt verstorbenen ehemaligen freiwilligen Jägers Fiederich Wolfahrt rechtliche Ansprüche machen zu können vermeinen, haben solche am

5ten März 1836

Morgens 11 Uhr auf hiesiger Amtsgerichtsstube sub poena pro omni praeclusionis anzumelden.
    Grevesmühlen, den 9ten Januar 1836.

Großherzogl. Meckl. Amtsgericht.      


        Alle diejenigen, welche an das dem hiesigen Tischlermeister Christoph Dohnstein gehörige in vim executionis zum Verkauf gestellte in der Hinterstraße allhier sub Nr. 98 belegene Wohnhaus c. p. aus irgend einem Rechtsgrunde dingliche Ansprüche zu haben glauben, werden zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung solcher Ansprüche zu dem auf

den 19ten Maerz d. J.

Morgens 10 Uhr vor dem hiesigen Großherzogl. Stadt=Gerichte anberahmten Liquidations=Termine peremtorisch und bei endlicher Strafe des Ausschlusses vorgeladen, welches mit Bezug auf die den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten proclamata noch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen den 9ten Januar 1836.

Großherzogl. Stadt=Gericht.      


        Auf Antrag des sich auf die Constitution vom 17ten Decbr. 1834 über Eröffnung und Abwendung der Concurse berufen habenden hiesigen Webermeisters Johann Lüdemann, ist zum öffentlich meistbietenden Verkauf seines allhier in der Sackstraße sub Nr. 228 belegenen Wohnhauses c. p. ein Termin auf

Freitag den 5ten Februar k. J.

Vormittags 10 Uhr, - zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts, so wie zur Liquidation aller Ansprüche und Forderungen an sein gesammtes Vermögen, zur Production der Originalien und sonstiger schriftlicher Beweismittel, auch zur Prioritäts=Deduction, aber ein anderweitiger peremtorischer Termin auf

Freitag den 12ten Februar k. J.
Vormittags 10 Uhr

anberahmt, zu welchen beiden Terminen, mit Bezugnahme auf die in den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten öffentlichen Ladungen, Kaufliebhaber und die nicht von der Meldung gesetzlich ausgeschlossenen Lüdemannschen Gläubiger, respective unter den ein für allemal angedroheten Nachtheilen der Abweisung und des Ausschlusses, auch des Verlustes der Originalien als Beweismittel hiemittelst Gerichtswegen vorgeladen sind.
    Gadebusch den 2ten Decbr. 1835.

Großherzogl. Stadt=Gericht hieselbst.    
J. F. Ebert.          


Verkaufs=Anzeigen.

        Der Tischlermeister Busch zu Selmsdorf hat auf den öffentlichen Verkauf seines dort belegenen Wohnhauses mit Zubehör, zum Zweck der Befriedigung seiner Creditoren, angetragen. - Es sind demzufolge Verkaufs=Termine auf

den 29sten d. M.
den 23sten k. M. Februar und
den 25sten März d. J.
  
jedesmal Vormittags 11 Uhr, angesetzt worden, wozu daher Kaufliebhaber, mit der Bemerkung, daß dem im letzten Termine Meistbietenden das Grundstück, nach Maßgabe der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, zugeschlagen werden wird, hiermit geladen werden.
    Zugleich werden alle und jede, welche Ansprüche an den Tischlermeister Busch und sein Vermögen haben, und von dem aufkommenden Kaufpreise befriedigt zu werden wünschen, zu deren Anmeldung in dem deshalb auf

den 25sten März d. J.

Morgens 11 Uhr anberaumten Termine, unter dem endlichen Nachtheil der zu erkennenden Erlöschung ihrer etwanigen dinglichen Anrechte an das zu Kauf gestellte Grundstück resp. und der Nichtberücksichtigung ihrer, bei Vertheilung der Kaufgelder, hiermit vor Gericht geladen.
  Decretum Schönberg den 11. Janr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Das dem Schneidermeister Wendtlandt auf der Baeck zuständige, daselbst belegene Wohnhaus mit dessen Zubehörungen, als: zweien Buden, 2 Gärten und einem Ackerstück (letztres etwa 1 Scheffel Aussaat groß) soll, ausgeklagter Schuld halber,

[ => Original lesen: 1836 Nr. 4 Seite 4]

in vim executionis öffentlich, durch Meistgebot verkauft werden, und sind zu dem Ende Liquidations=Termine auf

den 21sten December d. J. 1835
den 8ten Januar k. J. 1836
den 29sten Januar k. J. 1836
jedesmal Morgens 11 Uhr, angesetzt worden.
    Kaufliebhaber - denen die Besichtigung der Grundstücke, nach vorgängiger Meldung beim Landreuter Knabjohann, zu jeder Zeit frei stellt - werden demnach hiermit geladen, an den gedachten Tagen vor hiesigem Justiz=Amte zu erscheinen. Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben, und zu gewärtigen, daß dem im letzten Termine Meistbietenden auf den Grund der im ersten Termine zu regulirenden Verkaufs=Bedingungen der Zuschlag ertheilt werde.
    Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an die vorgedachten Wendtlandtschen Grundstücke zu haben vermeinen, zu deren specifiquen Angabe und Bescheinigung in dem des Endes auf

den 26. Januar k. J. Morgens 11 Uhr,

dadurch anberaumten Liquidations=Termine, bei Strafe des Ausschlusses, peremtorisch hiermit verabladet.
    Decretum Schönberg den 27. Novbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Nachdem alle Gläubiger des Schlachtermeisters Hinzpeter, entweder wegen ihrer baaren Befriedigung, oder anderweitig durch gerichtliche Erklärung ihre Einwilligung zu dem Verkaufe der sämmtlichen Hinspeterschen Ackerstücke abgegeben, und nachdem im desfalsigen Termin vom 20sten d. M.

1) für das Ackerstück auf dem langen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Böckmann und des Baumann Vick belegen 124 Taler (Mecklenburg) N 2/3. z.v.
2) für das Ackerstück auf dem kurzen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Boye und der ersten Pfarre belegen 100 Taler (Mecklenburg) N 2/3.
3) für das Moor auf dem sogenannten Galgenmoor zwischen den Grundstücken der verwittweten Frau Pensionairin Schröder und der Oldenburgschen Kinder belegen 135 Taler (Mecklenburg) N 2/3.
4) für das Moor auf dem sogenannten Bünsdorfer Kamp, begränzt von den Grundstücken des Baumann Böckmann 87 Taler (Mecklenburg) N 2/3.
5) für das Moor vor dem Siemzer Thor belegen und von den Grundstücken des Maurer Oldenburg, des Schuster Schröder, des Schmidt Holste und des Schmidt Kähler begränzt 279 Taler (Mecklenburg) N 2/3.
geboten sind, so ist von mir zum etwanigen Ueberbot ein zweiter und letzter Termin

auf Mittwoch den 27sten Januar d. J.
Morgens präcise 11 Uhr

im Hause des Herrn Rathmann J. J. Spehr hieselbst unter den grundleglich gemachten Bedingungen anberahmt, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken zahlreich sich einzufinden geladen werden, daß der reine Zuschlag sofort erfolgen wird.
      Schönberg den 21sten Januar 1836.

  T. F. Kindler, Advocat
qua Notarius publicus.


          Auf Verfügen der S. S. T. T. Herren Ober= und Vorsteher des Heil. Geist=Hospitals zu Lübeck wird am Donnerstag den 28. Januar Morgens praecise 10 1/2 Uhr zu Falckenhusen an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft:

Eine Parthei ausgerodetes Holz, bestehend in:
47 Faden Ellern Stubben
26 3/4 = Eichen =
22 = Buchen =
3 1/2 = Bircken =
1 1/2 = Eschen = und
25 Cavelingen Busch und Wurzelholz.
Zum Besehen wendet man sich an den Forstbeamten Schultz daselbst.

G. Wellmitz, Inspect.      


Vermischte Anzeigen.

        Es wird hiedurch bekannt gemacht, daß die gewöhnlichen Beiträge zur Schönberger Districts=Armenkasse für das laufende Jahr sofort an die verschiedenen Armenvorsteher, und zwar in Schönberg an den Krämer Daniel Schreep und an den Schmiedemeister Holst, in den Dörfern aber an die Hauswirthe Heinrich Freitag zu Kl. Siemz, Badstein zu Petersberg, Siebenmark jun. zu Falkenhagen und Boye zu Blüssen gewöhnlichermaßen in N 2/3. zu voll zu entrichten sind.
    Schönberg den, 7. Januar 1836.

Armenbehörde hieselbst.      


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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