No. 2
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. Januar
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 2 Seite 1]

Vorladungen.

        Der hiesige Schlachtermeister Johann Heinrich Hintzpeter ist gewilliget, über seine hier zu Stadtrecht liegenden Grundstücke ein Hypothekenbuch niederzulegen, hat desfalls einen Postenzettel, unter der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung, zur Uebersicht seiner bekannten Schulden eingereicht und zur Ausmittelung der unbekannten Realrechte, die behufigen Proclamata erwirkt, mittelst welcher nun alle diejenigen die

a) an sein, in hiesiger Stadt belegenes Wohnhaus mit Zubehör,
b) an ein, auf dem langen Kampe zwischen Böckmann und Vick belegenes Ackerstück von etwa 6 Schfl. Aussaat.
c) an ein desgleichen im kurzen Kamp zwischen Boye und der Länderei der ersten Pfarre,
d) an eine Länderei im Galgen=Moor zwischen Schröder und Oldenburg,
e) an ein Wiesenstück im Bünsdorfer Kampe neben Böckmanns Ackerwerke,
f) an ein Moor vor dem Siemzer Thore zwischen Oldenburg, Schröder, Holste und Kähler
dingliche Rechte, aus irgend einem Grunde, zu haben vermeinen, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben, auf

den 13ten Januar k. J.

Morgens 11 Uhr, öffentlich und peremtorisch geladen werden, bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte an diesen Grundstücken, sowohl gegen den jetzigen als alle künftige Besitzer derselben; insoferne nicht

1) öffentliche Landes= Kirchen= Parochial= und Communal=Abgaben, so wie Leistungen an die hiesige Feuergilde und
2) die, auf dem vor dem Termine vorzulegenden mit dem Siegel der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, richtig aufgeführt befundenen Kapitalien und Zinsen
liquidirt werden würden, da es einer Angabe derselben nicht bedarf und dieserhalb wenigstens keine Meldungskosten vergütet werden können.
    Decretum Schönberg den 12. Novbr. 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
           Karsten.


        Dem für einen Verschwender gerichtlich erklärten Altentheiler Johann Jochen Voß zu Neschow ist in der Person des Schulzen Ahrend daselbst ein Curator beigeordnet worden, und wird daher jedermann gewarnt, sich mit dem gedachten Altentheiler Voß, ohne Zustimmung seines Curators, in Rechtsgeschäfte einzulassen, oder Zahlungen an

[ => Original lesen: 1836 Nr. 2 Seite 2]

ihn zu leisten, da solche für ungültig und unverbindlich anzusehen sein würden.
    Zugleich werden, auf Antrag des Voßschen Curators, alle diejenigen, welche Forderungen an den Altentheiler Voß haben, zu deren Anmeldung und Bescheinigung in dem auf

den 15ten Januar k. J.

Vormittags 11 Uhr, dadurch angesetzten Liquidations=Termine, bei Vermeidung des Ausschlusses, peremtorisch hiemit aufgefordert.
    Decretum Schönberg den 17. Novbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Auf Antrag der Vormünder der minderjährigen Kinder des wailand Schulzen Johann Hinrich Ollmann zu Schlagsdorf, werden alle diejenigen, die an den Nachlaß dieses Verstorbenen, aus irgend einem Grunde, rechtliche Ansprüche zu haben glauben, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung dieser ihrer Forderungen, hiemittelst peremtorisch auf

den 11ten Februar k. J., Morgens 11 Uhr,

vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung des sofort zu vollstreckenden Nachtheils der Präclusion ihrer Rechte an diese Erbmasse und des Verlustes ihrer schriftlichen Beweismittel.
    Decretum Schönberg den 25. Novbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Alle diejenigen, welche näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß des zu Harckensee gestorbenen beurlaubten Cavalleristen Johann Christian Graeper, wie dessen sich gemeldet und legitimirt habende Geschwister, der Knecht Johann Graeper, so wie die Ehefrau des Rademachers Rubien und des Tagelöhners Hartwig Thies geborne Graeper, sämmtlich zu Harckensee, behaupten, werden zur Anmeldung und Bescheinigung desselben auf

den 23sten Januar 1836

Morgens 11 Uhr hiemit peremtorisch unter dem Nachtheil vorgeladen, daß den bekannten Erben der Nachlaß überlassen, ihnen auch das Erbenzeugniß ausgestellt werden wird, die sich später meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen der in die Erbschaft getretenen Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. Auch werden alle welche Ansprüche und Forderungen an den gedachten Nachlaß haben, zu deren Angabe und Bescheinigung in demselben Termine unter dem Nachtheil des Ausschlusses und Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens peremtorisch vorgeladen.
      Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Harckensee den 26sten Octbr. 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


        Auf Antrag des sich auf die Constitution vom 17ten Decbr. 1834 über Eröffnung und Abwendung der Concurse berufen habenden hiesigen Webermeisters Johann Lademann, ist zum öffentlich meistbietenden Verkauf seines allhier in der Sackstraße sub Nr. 228 belegenen Wohnhauses c. p. ein Termin auf

Freitag den 5ten Februar k. J.

Vormittags 10 Uhr, - zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts, so wie zur Liquidation aller Ansprüche und Forderungen an sein gesammtes Vermögen, zur Production der Originalien und sonstiger schriftlicher Beweismittel, auch zur Prioritäts=Deduction, aber ein anderweitiger peremtorischer Termin auf

Freitag den 12ten Februar k. J.
Vormittags 10 Uhr

anberahmt, zu welchen beiden Terminen, mit Bezugnahme auf die in den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten öffentlichen Ladungen, Kaufliebhaber und die nicht von der Meldung gesetzlich ausgeschlossenen Ludemannschen Gläubiger, respective unter den ein für allemal angedroheten Nachtheilen der Abweisung und des Ausschlusses, auch des Verlustes der Originalien als Beweismittel hiemittelst Gerichtswegen vorgeladen sind.
    Gadebusch den 2ten Decbr. 1835.

Großherzogl. Stadt=Gericht hieselbst.    
J. F. Ebert.          


Vermischte Anzeigen.

        Es wird hiedurch bekannt gemacht, daß die gewöhnlichen Beiträge zur Schönberger Districts=Armenkasse für das laufende Jahr sofort an die verschiedenen Armenvorsteher, und zwar in Schönberg an den Krämer Daniel Schreep und an den Schmiedemeister Holst, in den Dörfern aber an die

[ => Original lesen: 1836 Nr. 2 Seite 3]

Hauswirthe Heinrich Freitag zu Kl. Siemz, Badstein zu Petersberg, Siebenmark jun. zu Falkenhagen und Boye zu Blüssen gewöhnlichermaßen in N 3/3. zu voll zu entrichten sind.
    Schönberg den 7. Januar 1836.

Armenbehörde hieselbst.      


        Nicht nur im Laufe des Herbstes, sondern noch vor kurzer Zeit, sind auf hiesiger Feldmark ein großer Theil der besten und jüngsten Weidenbäume, ebenso sehr beschädigt, als gestohlen worden. Meine Bemühungen, den Thäter eines solchen Frevels ausfindig zu machen, sind bis jetzt vergeblich gewesen, ich biethe also eine Prämie aus von

10 Thaler

für den, der mir den Thäter solcher Bosheit so namhaft macht, daß ich ihn belangen kann.
    Lockwisch den 7ten Januar 1836.

L. v. Hobe.      


Einladung zum Maskenball.

        Mit Erlaubniß Großherzoglicher Landvogtei werde ich am 11ten Januar d. J. einen Maskenball veranstalten, wozu ich meine verehrten Freunde und Gönner gehorsamst einlade, und bemerke: bis 12 Uhr haben nur maskirte Theilnehmer die Freiheit zu tanzen, nach 12 Uhr haben alle Gäste dieselbe Freiheit; auch kann bis dahin das Tabacksrauchen auf dem Saale und den angrenzenden Zimmern nicht gestattet werden. Für Erfrischungen und prompte Aufwartung werde ich die größte Sorge tragen. Anzüge und Masken sind schon am Tage vorher in hinlänglicher Menge hieselbst zu haben. Der Anfang ist 6 Uhr; Entrée à Person 12 Schilling (Mecklenburg).
      Wittenberger Krug, bei Ziethen, 1836.

J. H. Murjahn.      


Berichtigung.

        In dem diesjährigen Kalender für das hiesige Fürstenthum ist unter den concessionirten Hebammen die verehelichte Mustin in Schlagsdorf aus Versehen nicht angeführt. Um ferneren Mißverständnissen vorzubeugen, berichtige ich hiedurch, daß dieselbe noch fortwährend als Hebamme in der Schlagsdorfer Gemeinde angestellt ist.

Bicker.      


Ein Mittel, aller Welt Beutel zu füllen.

        In unsern Tagen, wo so allgemein über die "Seltenheit des Geldes" geklagt wird, müssen geldarme Leute es mit doppeltem Danke erkennen, wenn man ihnen ein Mittel zeigt, wie sie ihre Münzen recrutiren können. Ich will sie mit dem echten Geheimniß bekannt machen, Geld zu fangen, mit dem sichersten Weg, leere Taschen zu füllen und sie immer voll zu behalten. Zwei einfache Regeln, genau befolgt, machen die ganze Kunst aus. Erstlich: wähle Rechtschaffenheit und Thätigkeit zu deinen beständigen Gefährten; und zweitens; gieb einen Pfennig weniger aus, als dein reiner Gewinn beträgt. Dann wird dein eingeschrumpfter Beutel anfangen zu schwellen und nie wieder über Auszehrung klagen. Kein Gläubiger wird dich drängen, kein Mangel drücken, kein Hunger nagen, keine Blöße erstarren. Der ganze Himmel wird heller über dir leuchten und Freude in jedem Winkel deines Herzens aufkeimen. So befolge nun diese Regeln und werde glücklich! Banne die bleichen Gespenster der Sorgen aus deiner Seele und lebe unabhängig. Dann wirst du ein Mann sein und ganz deinen Werth fühlen; denn Unabhängigkeit, bei geringer oder großer Habe, ist immer Reichthum und stelle dich in gleiche Reihe mit jedem. O, so sei denn weise und laß Thätigkeit am Morgen mit dir gehen und dich begleiten, bis die Abendglocke zur Ruhe läutet. Laß Rechtschaffenheit sein wie der Athem deiner Seele und vergiß nie, einen Pfennig übrig zu haben, wenn alle deine Ausgaben berechnet und bezahlt sind: dann wirst du den Gipfel irdischer Glückseligkeit erreichen und Unabhängigkeit wird dein Schild und Harnisch, dein Helm und deine Krone sein: dann wird deine Seele aufrecht gehen und sich vor keinem Menschen bücken, weil er Schätze besitzt.


Alte und neue Mode.

        "Die Mode schreitet nicht immer fort," sagte die Großmutter zu ihren Enkelinnen, die zum Balle geschmückt vor ihr standen, "sie geht vielmehr im Kreislaufe und wenn ich Euren Kopfputz betrachte, so sehe ich, daß Ihr jetzt wieder bald da seyn werdet, wo wir in den achtziger Jahren waren. Eure großen Locken, Eure thurmhohen Giraffen, die Blumen und Federn, die ihr in die Haare steckt, erinnern mich lebhaft an die Frisur meiner Jugend und wenn irgend ein spekulativer

[ => Original lesen: 1836 Nr. 2 Seite 4]

Perükenmacher Euch ein Kissen unter die Giraffen steckt, so weiß ich nicht, was Ihr noch vor jener Mode voraus haben wollt. Ich habe neulich auch einige Hütchen gesehen, die man fast eben so auf dem Kopfe balanciren muß, als die unsrigen aus jener Zeit, über die Ihr so oft gelacht habt, wenn Ihr sie in den Taschenbüchern der achtziger Jahre in Kupfer gestochen saht." - "Aber Großmütterchen" nahm eine der Enkelinnen das Wort, "wenn auch unsere Giraffen, Blumen und Locken Ihrem Chignon (hinaufgeschlagenes Nacken=Haar) immer ähnlicher werden, so müssen Sie uns doch zugeben, daß unsere Kleidung sittsamer ist, als die aus Ihrer und der darauf folgenden Zeit und das dächte ich, verdiente auch Lob." - "Allerdings, liebes Kind, indessen darf man es nicht zu hoch anschlagen; Eure Kleidung mag sittsamer seyn, als die Eurer Mutter, ob Ihr es selbst seyd, ist eine andere Frage. Ihr verhüllt allerdings den Busen so sorgsam als die Arme, die wir doch zu jeder Zeit ohne Bedenken zur Schau trugen und die Ihr bloß deshalb in so unförmlich weite Aermel steckt, weil nichts an Ihnen zu sehen ist und Ihr Euch schämt, so magere Arme zu haben, ein Uebel, von dem wir zu unserer Zeit nichts wußten. Die Hand aufs Herz. Sollte bei Vielen von Euch der sorgsamen Verhüllung nicht diese Ursache zum Grunde liegen?" "Ach, die böse Großmutter!" schrieen die Mädchen aus einem Halse, "sie schwatzt aus der Schule."
           (Eine Mode wird nur durch die andere besiegt und darum ist gegen die Mode zu kämpfen, eine vergebliche Arbeit.)


Vermischtes.

Rache eines Pferdes.

        In dem Flecken Grumblin, unweit Dublin, hatte Jemand einen ausgezeichnet schönen Hengst, der aber so unbändig und wild war, daß er ihn schneiden lassen mußte, damit er zahmer wurde. Bei dieser Operation hatte man ihm die Augen nicht ganz verbunden, und er konnte also Denjenigen sehen, welcher ihn beschnitt. Es vergingen mehrere Tage, ohne daß das Pferd diesen wieder zu Gesichte bekam; als es ihn aber vor Ende der Woche, wo es noch die Schmerzen des Schnittes empfand, in den Stall kommen sah, wurde es wüthend, zerriß die Halfter, und sprang mit solcher Heftigkeit auf den Operateur los, daß es ihn in wenigen Augenblicken halb zertreten und halb zerrissen todt zu Boden streckte.


        Eine spanische Dame von sehr feurigem Temperamente las in einem französischen Romane ein langes und zärtliches Gespräch zweier Liebenden: "Wie viel unnütze Worte! rief sie, sie waren beisammen und waren allein!"


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Januar 1836.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 18 -
ein Schillings=Strumpf - 25 -
ein Sechslings=Semmel - 12 2
ein Dreilings=Semmel - 6 1
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 1 2
ein Schillings=Brodt 1 - 1/2
ein Sechslings=Brodt - 16 -
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 6 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.      


Getraide=Preise in Lübeck
5. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 60
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 41
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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