No. 43
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 23. Oktober
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 43 Seite 1]

Vorladungen.

          Der Viehhändler Bürger August Kniep will über seine hiesigen, zu Stadtrecht belegenen Grundstücke, als:

         1. das am Markte hieselbst belegene Wohnhaus, das sub Nr. 27 im Stadtbuche aufgeführt ist.
         2. die, auf dem Stadtfelde befindlichen Ländereien, im Acker=Register unter Nr. 27 bezeichnet, namentlich:
         a. im Schlauenkamp zwischen Sievers und Baumann Johann Burmeister, etwa 5 Scheffel Aussaat.
         b. die daselbst zwischen Hein und Jochen Burmeister belegenen 10 Scheffel Aussaat.
         c. im Langenkamp zwischen Rickert und Peter Grevsmühl, circa 10 Scheffel Aussaat.
         d. die daselbst zwischen Peter Grevsmühl und Färber Waack belegenen 8 Scheffel Aussaat.
         e. im Spiegelfelde zwischen Christian Vock und Baumann Vick, etwa 8 Scheffel.
         f. die daselbst zwischen Vick und Tischler Borchert belegenen 6 Scheffel.
         g. im Bünsdorfer Kamp zwischen Johann Burmeister und Baumann Vick, etwa 8 Scheffel.
         h. die daselbst zwischen Waack und Johann Burmeister belegenen 3 Scheffel Aussaat.
         i. im Kurzen Kamp zwischen Peter Grevsmühl und Baumann Spehr, etwa 8 Schfl.
         k. im Mühlenkamp zwischen Tischler Borchert und Baumann Spehr, etwa 10 Schfl.
         l. die daselbst zwischen Hein und Böttcher Maaß belegenen 6 Scheffel Aussaat.
         m. zwei Moore an der Schinder=Grube zwischen Gastwirth Schleuß und Matthias Breul, von etwa 12 Scheffel Aussaat.
         n. zwei Moore auf dem Galgen=Moore zwischen Weber Hagen und Rathmann Bockwoldt, von circa 6 Scheffel.
         o. eine Wiese, genannt die Große, von circa 130 QuadratR., zwischen Jochen Burmeister und Baumann Vick.
ein Hypothekenbuch niederlegen und hat dazu das gegenwärtige Proclama erwirkt, wodurch alle diejenigen, die dingliche Rechte an diese Grundstücke zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, auf
den 30sten Oktober d. J., Morgens 10 Uhr,
vor die unterzeichnete Behörde peremtorisch geladen werden, so daß alle Latitirenden, ihrer vermeinten Real=Rechte, sowohl gegen den jetzigen als alle künftige Besitzer dieser Grundstücke, auf immer verlustig erklärt werden sollen.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 43 Seite 2]

          Bekannt und von der Anmeldung ihrer Forderungen befreiet, sind:

           1) die, zur Erhebung der Landes=Communal= und Parochial=Abgaben befugten Behörden, so wie die Direction der hiesigen Feuer=Versicherungs=Societät,
           2) alle diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen auf einem, vor dem Termine ihnen vorzulegenden, von der Hypothekenbehörde corroborirten Postenzettel, an Capital und Zinsen richtig verzeichnet finden werden.
welchen Liquidanten mindestens keine Kosten vergütet werden können.
    Schönberg den 3ten September 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                  (L. S.)                            Ratzeburg.
Karsten. Reinhold.


        Auf Antrag des Böttchers Beckmann zu werden alle diejenigen, die an die von ihm angekauften 12 Scheffel Aussaat Ackerlandes des Büdeners Johann Heinrich Hamann zu Rieps, aus irgend einem Grunde dingliche Rechte zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben auf

den 18ten December d. J.
Morgens 11 Uhr öffentlich peremtorisch vorgeladen, bei Vermeidung sofort zu vollstreckender Praeclusion und des daraus erfolgenden Verlustes aller vermeinten Rechte an diese ehemalige Hamannsche Länderei.
    Decretum Schönberg den 10. October 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Diejenigen, welche an den hiesigen Vorbürger und Krüger Johann Junge, insonderheit an das von ihm unter der Hand verkaufte, in der Langenbrücker Vorstadt belegene, Wohnhaus, Forderungen und Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, sind, bei Strafe der Präclusion, zur Anmeldung und Bescheinigung derselben, auf den 19ten k. M. zu Rathause hieselbst verabladet.
    Ratzeburg den 7ten October 1835.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,    
Stadtsecretair.    


        In Nachlaßsachen des wailand Schustermeisters David Anders allhier steht Terminus zur Ermittelung der Erben des defuncti, sowie zur Erforschung der Kräfte des Nachlasses auf

den 17ten December d. J.
vor uns an.
    Unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirte Proclama, werden daher alle diejenigen, welche aus Erbrecht oder sonstigen Gründen Ansprüche an die Verlassenschaft des defuncti, in specie an das sub Nr. 122 des Registers belegene Wohnhaus c. p. zu haben vermeinen, geladen, am genannten Tage, Morgens 10 Uhr, vor uns zu erscheinen, bei dem in dem Proclama angedroheten Nachtheil.
    Cröpelin, den 10ten October 1835.

Das Waisengericht.                    
Röper.                            
Hormann,           
Stadtsecretair.       


Verkaufs=Anzeigen.

          Das zu Rupensdorff belegene Forstgehöft, bestehend aus einem Wohnhause, worin 6 heizbare Stuben, 6 Kammern, eine Küche und ein Keller, einem Stallgebäude, einem Backhause, in welchem sich 2 Tagelöhner=Wohnungen befinden, nebst Stall dabei, dem Hofplatze und 2 Gärten, zusammen circa 719 QuadratRuthen groß, soll am Sonnabend

den 7ten November d. J.
s 11 Uhr auf der hiesigen Amtsstube öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Bedingungen sind beim Amte hieselbst einzusehen und kann das Gehöft nach zuvoriger Meldung bei dem jetzigen Bewohner in Augenschein genommen werden.
      Schönberg den 10. October 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

          Die im diesjährigen November=Termine zu bezahlenden Beiträge der Mitglieder des untengenannten Vereins sind bestimmt, wie folgt:

         Die am 30. April d. J. versichert gewesenen Summen zahlen 1/2 Simplum, die später hinzu gekommenen 1/4 Simplum.

    Lübeck, den 5ten October 1835.

Namens der Direction des Feuer=
versicherungs=Vereins der Land=
bewohner, in Lübeck.         
H. W. Hach, Dr.     
      Secretair des Vereins.


[ => Original lesen: 1835 Nr. 43 Seite 3]

          Mit ganz vorzüglich schönen Berger=Flohm=Heeringen empfiehlt sich

L. Creutzfeldt.      

    Schönberg den 22sten October 1835.


          Die Richtsteige, welche von dem Schaddingsdorfer Moor über meine Koppel angelegt sind, und wodurch mir Saat und Graben zertreten werden, sehe ich mich genöthigt, hiedurch öffentlich zu verbieten, mit der Warnung, diejenigen gerichtlich zu belangen, welche ich ferner darauf betreffe.
    Schaddingsdorf den 18. Octbr. 1835.

J. Burmeister.      


Der Zeiten Wechsel.

(Beschluß.)

          Wenn der Landmann vor 50 Jahren in dem Gehölze, das ihm so reichlich grünte, ein Fuder Holz hauete und auf den Markt nach Lübeck brachte, so kaufte er sich für die erhaltene Bezahlung seine nothwendigen Bedürfniße ein. Nach der Zeit erhielt er freilich das Doppelte, kaufte wieder ein und brachte eben so wenig wie früher baares Geld nach Hause. Jetzt bringt er seinen Ueberfluß an Korn auch dahin, tauscht ihn in gleichem Verhältniß um — und so ist das Alte wieder da. Es ist aber jetzt nicht meine Absicht, diese Vergleichungen im Einzelnen zu verfolgen und daraus Schlüße über das Beßere oder Schlechtere zu ziehen — nur dieses, man bemühete sich mehr hervor zu bringen, aber der Aufwand ist auch größer geworden und die allgemeine Gleichheit bleibt.
          Fragen wir uns nun weiter, was hat die Zeit in dem Laufe der Jahre in der innern Stellung der Dorfschaften geändert, wie hat sich die Weise gestaltet, in der die Dorfbedienten unterhalten und gelohnt werden, so ist die Antwort darauf, unterhalten und gelohnt werden sie allerdings, aber das Wie stammt sich aus alter Zeit unverändert her und ist das alte geblieben; die Folge davon ist, es stimmt nicht mehr mir dem, was sich in der Zeitfolge entwickelt hat, überein. Daß es ein uraltes Bedürfniß gewesen, das Hüten in den Dörfern seyn mußten, die das vorhandene Vieh hüteten, kann wohl nicht in Abrede genommen werden, denn die Natur der Sache brachte es so mit sich, da eine nicht separirte Wirthschaft beim Ackerbestellen und in Benutzung der Weide statt fand, so mußte auch ein gemeinschaftlicher Hirte da seyn, und diese sind nach den vorhandenen Sagen bereits vor 100 und mehr Jahren vorhanden gewesen.
          Im Allgemeinen lohnt man ja einen Andern mit dem was man hat. Die hiesigen Gegenden gewinnen ja kein Metall, womit wollten sie ihren Geistlichen lohnen, als sie das Christenthum annahmen, als mit dem was sie hatten und das war das, was sie mit ihrer Arbeit hervorbrachten. Es blieb nichts Anders zu geben und zu nehmen, als der Zehnte von Korn und Flachs, ein Huhn, körperliche Dienste, ein Geringes an Geld, denn davon war nicht viel im Umlauf. Dies Verhältniß ist auch bis dahin geblieben, bis durch die Regulirung und Zusammenlegung der einzelnen Ackerstücke dem Lande eine, dem Zeitbedürfniße angemessene Gestaltung gegeben ist.
          Nach dem ursprünglichen Verhältniß stellte sich auch der Lohn des Hirten. Die Dorfschaft gab Wohnung, Korn, Weide für sein eignes Vieh, Brod u. dgl., aber nur wenig Geld. Dieser Unterhalt ist allerdings nicht glänzend, aber der Preis des Korns bringt doch gewißermaßen ein Gleichgewicht hervor und liefert, was die Zeit mehr erfordert. Es waren aber auch diese Hirtenstellen für Leute bestimmt, welche wegen Alter oder körperlicher Gebrechen keinen großen Lohn erwarten konnten, sie waren gleichsam als eine Versorgungsanstalt zu betrachten. Bei der Veränderung durch die Regulirung sind sie meistens entbehrlich geworden und eingegangen, die Familien, welche sonst dadurch ihren Unterhalt fanden, müßen jetzt durch die Armencassen versorgt werden.
          Zu den Officianten einer Dorfschaft gehört auch der Mann, der die Jugend unterrichten soll, der Schulmeister. In den ältern Zeiten nach der Reformation bis zur letzten General=Kirchenvisitation 1641 findet sich keine Spur von Schulen, nur den Küstern wird aufgegeben, eine Kinderschule zu halten und es ist mehr als wahrscheinlich, daß sich nach dieser Zeit bis 1700 die Einrichtung der Dorfschulen ohne Bestimmungen der Obrigkeit ausgebildet hat. Das Gefühl des eignen Mangels mußte die Eltern dahin führen, ihren Kindern eine Abhülfe zu schaffen. Ueber die Errichtung einer neuen Dorfschule findet sich von 1700 ein Nachricht, wo zwei Dorfschaften von einer Küsterschule

[ => Original lesen: 1835 Nr. 43 Seite 4]

getrennt wurden, der letztern aber eine Entschädigung zuerkannt ward.
          So wie die Zeiten, so auch der Unterricht, so auch der Lohn, so auch der Besuch der Schulen selbst. In Hinsicht auf den Lohn schloß er sich der alten Gewohnheit der Abgaben an, und bestand aus Wohnung, Brod, Butter, Bier und Fleisch, Holz ward wohl nur um der Kinder willen gegeben, und wenn das Kind seine volle 6 Tage Unterricht genoßen hatte, so zahlte es wöchentlich einen Schilling. Dies war bei der Errichtung nicht anstößig, es war der damaligen Zeit gemäß. Vor 100 Jahren konnte der Schulmeister auch diesen Lohn als genügend ansehen, da er das Schulhalten neben seiner Handthierung verrichtete, die Zahl der Kinder die ihm zusprachen, war nicht groß, was getrieben ward, würde aus dem Gedächtniß getrieben und Beschränkungen in der Ausübung Seines Handwerkes fanden nicht statt. Die Wohnstube war zugleich Schulstube, nur wenige Kinder fanden sich ein und gewöhnlich solche von 12—14 Jahren, welche sich die Kenntniße die sie zur Confirmation nöthig hatten, einsammeln mußten; dies war ein nothdürftiges Lesen, einzelne Bruchsteine aus dem Catechismus, welche der Prediger im Religionsunterricht zu einem Ganzen zusammenzufügen hatte — schreiben und rechnen konnte der Lehrer in der Regel selbst nicht. Dorfschaften, welche jetzt ihre Ortsschulen mit 30 Kindern füllen, sandten vor 35 Jahren nur 8—10 Kinder zur Schule, daß nun die jüngern Kinder, sich selbst überlaßen, im Dorfe herum schwärmten, und dort Eltern und Einwohnern zur Last fielen, folgte aus di
          Blieb aber auch der Lohn für die Mühe und die Sorge den Unterricht zu leiten mit der Veränderung der Zeit und mit dem, was mehr verlangt ward, in gleichem Verhältniß? Zu gering war die Gabe der Bröde und der andern Naturallieferungen und 1 Schilling für 6 Tage steht auch in keinem Verhältnis, denn des Lebens nothwendige Bedürfniße haben sich im Laufe der Zeit vertheuert.
          Es sorgt, und besonders in jetziger Zeit, jeder Staat für diese so unentbehrlichen Arbeiter, und auch der unsrige sorgte für Nahrung und Belohnung. Der erste Anfang ward mit der Schulordnung von 1769 gemacht, wo man anfing, auf dem damaligen Zustand der Dinge weiter fortzubauen, man bezweckte Lust zur Schule zu erregen, dadurch fleißigern Schulbesuch herbei zu führen und Schreiben und Rechnenunterricht in die Schule hinein zu bringen. Die Regulirung des Schulgeldes 1819 wollte den Lohn des Arbeiters den Zeitbedürfnißen angemeßener machen, und die neuesten Bestimmungen führen in die Schule der Zeit angemeßene Lehrgegenstände ein, damit sich das nothwendige Wißen entwickle und aus ihr eine nützlichere Bildung der Jugend hervorgehe. Dies erkennen auch die Dorfschaften als ein Entgegenkommen desjenigen an, was sie sich längst gewünscht haben, und erfreuen sich über das größere Wissen ihrer Kinder. Ein Eifer erwacht, die Schulwohnung und Stuben zu verbeßern, statt der finstern Höhlen entstehen geräumige, helle, mit den nothwendigen Tischen versehene Lehrstuben, wo die Gesundheit des Geistes mit der des Leibes gleichmäßigen Schritt hält. Lust treibt jetzt die Jugend zur Schule, was früher nur Strenge bewirken konnte, und der Lehrer, obgleich ihm vielleicht noch Manches fehlt, was ihm als solcher höchst nöthig ist, bemüht sich, sich immer mehr Kenntniße zu erwerben und trägt gerne vor was er gewonnen; das alte Einerlei ist verschwunden und die Abwechslung heitert ihn auf.
          Ein guter Grund ist vorhanden, wenn wir nur auf dem fortbauen, so wird Alles wohl beßer werden.

S. M — h. S.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 20. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 48
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 50
             Futtererbsen -
Wicken 64
Buchweitzen 30
Winter=Rapsaat die Tonne 25 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 21
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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