No. 42
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. Oktober
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 42 Seite 1]

Verordnung.
wegen der Verwaltung und Verwendung der FreiSchulGelder
im Fürstenthume Ratzeburg.


Georg von Gottes Gnaden

Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf
zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. bzw. usw.. etc. bzw. usw..

Wenn, in Gemäßheit der Landesherrlich bestätigten Schulordnung für die LandSchulen im Fürstenthume Ratzeburg vom 15ten März 1834, den SchulVorständen gesetzlich die Beitreibung der SchulGelder obliegt, und durch Einheit in dieser GeschäftsFührung etwanigen Weiterungen am sichersten vorgebeugt wird; So finden Wir Uns Landesherrlich bewogen, hinsichtlich der Verwaltung, und Verwendung der, aus den Einkünften des Aerarii der Ratzeburger DomKirche, für FreiSchüler früherhin von Uns, bis auf Weiteres, bewilligten jährlichen Summe von vierhundert Rthlern. N 2/3., nunmehr hiermit festzusetzen, und zu verordnen, wie folgt:

§. 1.

                    Es soll zwar die jährliche Zahlung der, für Freischüler bestimmten 400 (vierhundert) Rthler, N 2/3., nach den bestehenden ArmenDistricten, und in Gemäßheit

[ => Original lesen: 1835 Nr. 42 Seite 2]

der, im §. 4 der Verordnung vom 28sten October 1825, wegen Combinirung der LandSchulen in dem Fürstenthume Ratzeburg, angeordneten Repartition, auch fernerweitig, und bis Wir dieserhalb ein Andres verfügen, aus dem Dom-Aerario an die EhrnPrediger, als Berechner der FreiSchulGelder, ganz in der Weise, wie bisher, geleistet werden, dagegen aber soll die Beurtheilung der Bedürftigkeit der FreiSchulGelder künftig nicht mehr den ArmenBehörden, vielmehr den SchulVorständen der einzelnen LandSchulen, Kraft dieses, übertragen seyn.

                    Für die beiden Stadtschulen in Schönberg, welche an den Zuflüssen aus der FreiSchulCasse zwar Theil haben, für welche aber noch bis jetzt keine SchulVorstände angeordnet sind, haben die beiden Ehrnprediger daselbst die gewissenhafte Beurtheilung der Bedürftigkeit der SchulKinder, bis auf Weiteres, zu übernehmen, wogegen dem ersten Prediger in Schönberg die Berechnung der FreiSchulCasse in der Schönberger Gemeine, nach wie vor, allein überlassen bleibt.

§. 2.

                    Ergeben sich beim JahresAbschlusse der Berechnungen der FreiSchulCassen - welche Berechnungen jedesmal zur ConsistorialCommission des Fürstenthums Ratzeburg prompt einzureichen sind - Ueberschüsse; So sind solche zur Hälfte gleichfalls nach dem Ermessen der SchulVorstände, von den Predigern, als Berechnern, sofort unter die Schulmeister der einzelnen Parochieen, zur Verbesserung des Einkommens der Erstern, zu vertheilen, wogegen die andre Hälfte der Ueberschüsse zur Vergrößerung des SchulFonds Vorschriftsmäßig zu verwenden ist.

                    Wir gebieten, und befehlen demnach nicht nur der ConsistorialCommission des Fürstenthums Ratzeburg, ihrer Seits auf diese, durch den Druck öffentlich bekannt zu machende, und sonst zu publicirende Verordnung sorgfältigst zu halten, sondern auch den EhrnPredigern, als Berechnern der FreiSchulCassen, den einzelnen SchulVorständen, und sonst Jedermann, den es angeht, sich nach dem Inhalte der Verordnung jederzeit allerunterthänigst zu richten, und zu achten.

                    An dem geschiehet Unser gnädigster Wille.

                    Urkundlich unter Unsrer Höchsteigenhändigen Unterschrift, und beigedrucktem Großherzoglichen RegierungsInsiegel.

                    Datum Neustrelitz den 25sten September 1835.

Georg, G. H. v. M.
(L. S.) v. Oertzen.    


[ => Original lesen: 1835 Nr. 42 Seite 3]

Daß die Ehefrau des Arbeitsmannes Peters in Herrnburg, Anna Margaretha, gebornen Bollow, als Hebamme daselbst angenommen und bestellt worden, wird hiedurch bekannt gemacht.
      Schönberg, den 1sten October 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                        A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

Extractus proclamatis.

        Nachdem der hiesige Bürger Pumpenmacher Schmidt sich insolvent erklärt, und zur Güterabtretung an seine Gläubiger pure bereit erklärt hat, so ist terminis peremtorius ad profitendum et liquidandum ad transigendum eventualiter ad cedendum bonis auf

Freitag den 18ten December d. J.
Morgens 10 Uhr
und zwar sub poena praeclusi et perpetui silentii vor dem Großherzoglichen Stadt=Gerichte hieselbst anberahmt, welches mit Bezug auf die den Landesintelligenzblättern in extenso inserirten Proclamata Gerichtswegen weiter öffentlich hiedurch bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 6ten Octbr. 1835.

   Großherzogl. Stadt=Gericht hieselbst.   
   J. F. Ebert.           


          Alle diejenigen welche an den cum beneficio legis et inventarii angetretenen Nachlaß des wailand Schulzen J. D. Reshöft zu Arpshagen aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen haben, werden zu deren Anmeldung und sofortigen Bescheinigung peremtorisch geladen,

am 2ten November d. J.
Morgens 11 Uhr vor uns hieselbst zu erscheinen, und haben sie im widrigen Fall zu gewärtigen, daß sie von dem gesammten Nachlasse auf immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Bothmer den 1. September 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Das zu Rupensdorff belegene Forstgehöft, bestehend aus einem Wohnhause, worin 6 heizbare Stuben, 6 Kammern, eine Küche und ein Keller, einem Stallgebäude, einem Backhause, in welchem sich 2 Tagelöhner=Wohnungen befinden, nebst Stall dabei, dem Hofplatze und 2 Gärten, zusammen circa 719 QuadratRuthen groß, soll am Sonnabend

den 7ten November d. J.
Morgens 11 Uhr auf der hiesigen Amtsstube öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Bedingungen sind beim Amte hieselbst einzusehen und kann das Gehöft nach zuvoriger Meldung bei dem jetzigen Bewohner in Augenschein genommen werden.
      Schönberg den 10. October 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


          Da die auf Freitag den 9. Octbr. angesetzt gewesene Auction auf der Hohemeile, des schlechten Wetters wegen, nicht hat statt finden können, so wird solche am Mittwoch den elften October abgehalten werden. Zum Verkauf kommen:

Pferde, Kühe, 1 Schwein, 2 Bauwagen, einige Eggen und Pflüge, Mobiliar, worunter ein Sopha, Betten und sonstiges Hausgeräth.


          Am Freitag den 23. October sollen im Kruge zu Selmstorf, gegen baare Bezahlung, in N 2/3tel z. v., öffentlich meistbietend verkauft werden:

recht gute Mannskleidungsstücke, ein meerschaumener Pfeifenkopf mit Silber beschlagen, eine zweigehäusige silberne Taschenuhr u. dgl. m.
    Schönberg den 15ten October 1835.

Klockmann, Landreuter.      


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

          Die im diesjährigen November=Termine zu bezahlenden Beiträge der Mitglieder des untengenannten Vereins sind bestimmt, wie folgt:

         Die am 30. April d. J. versichert gewesenen

[ => Original lesen: 1835 Nr. 42 Seite 4]

         Summen zahlen 1/2 Simplum, die später hinzu gekommenen 1/4 Simplum.
    Lübeck, den 5ten October 1835.

Namens der Direction des Feuer=
versicherungs=Vereins der Land=
bewohner, in Lübeck.         
H. W. Hach, Dr.         
Secretair des Vereins.


          Der Fußsteig, welcher von hier nach Retelsdorf über meine Koppel führt, ist auf dieser von jetzt an aufgehoben, welches ich hiedurch bekannt mache.

Hauswirth Lenschow,      
zu Lübseerhagen.         


        Einem geschätzten Publicum und meinen resp. Gönnern und Freunden mache ich die ergebene Anzeige, daß ich das von meinem seeligen Mann P. Stüve geführte Tischlergeschäft auch fernerhin fortsetzen werde, und empfehle mich Deren Wohlwollen bestens.
    Schönberg den 15ten October 1835.

seel. P. Stüve Wwe.    


        Der Kalender für das hiesige Fürstenthum auf 1836 ist bei mir und bei Herrn Buchbinder Bade für zwei Schilling zu haben.

L. Bicker.          


Merkwürdigkeiten aus dem Königreiche Abyssinien in Afrika.

          Weit südlicher noch, als das türkische Vicekönigreich Egypten, liegt, tief im Innern Afrikas, das christliche Königreich Abyssinien, von vielen, hinsichtlich ihrer äußern Gestalt und ihrer Gebräuche ganz verschiedenen Völkern bewohnt. Schon in den ersten Jahren der christlichen Zeitrechnung ward hier das Christenthum eingeführt, hat sich aber im Laufe der Zeit so verändert und verunstaltet, daß es den herrlichen Namen unserer Religion gar nicht verdient. Der ganze Gottesdienst der Abyssinier besteht darin, daß sie die Schwelle und beide Thürpfosten küssen, ein Gebet vor sich hermurmeln, und dann die Kirche wieder verlassen. Zwei bis dreihundert ungezogene Jungen, ganz nackt, und nur den mittleren Theil des Körpers mit einem weißen Lappen behangen, sind hier die Diakonen, welche die Taufe an Kinder und Erwachsene verrichten. Ihre Priester stehlen, und sind größtentheils sehr unwissend, dennoch werden sie vom Staate, und nicht vom Volke besoldet. - Das Merkwürdigste bei diesem halbchristlichen Volke ist aber ihre Mahlzeit, die der Reisende Bruce folgendermaaßen beschreibt:
          Es wird ein Stück lebendiges Rindvieh in das Speisezimmer geführt, und festgebunden. Während die Gäste an einer unbedeckten Tafel sitzen, wird das lebende Vieh angeschnitten, und lauter viereckige Stücke rohes Fleisch herausgeschnitten. Das Schmerzensgebrüll des gemarterten Thieres ist das Zeichen zu Tafel. Jeder zieht nun ein Messer heraus, und es werden nun zunächst 4 bis 5 schwarze Brodkuchen übereinander, darüber 3 bis 4 flache Kuchen von einer Getreideart, Teff genannt, ihm vorgelegt. Die Bedienten bringen nun die rohen, noch blutenden, viereckigen Stücke Fleisch herbei, und legen sie auf die Kuchen. Jeder Gast hat rechts und links ein Frauenzimmer neben sich. Diese Schönen ergreifen die Kuchen mit dem Fleische, rollen sie schnell zusammen, der Mann kehrt sich mit offenem Munde nach der, die zuerst fertig ist, und läßt sich diese Masse in den Mund stecken. Je größere Portionen Jemand verschlucken, und je lauter er dabei schmatzen kann, je geehrter ist er. Dieses Füttern dauert so lange, bis der Mann gesättigt ist, dann füttert er ganz auf dieselbe Art die Frauen, und wischt sich an den gröberen Kuchen die Finger und den Mund ab. Diese Kuchen sind die Speisen der Bedienten. Endlich, nachdem Jeder aus einem großen Horn getrunken, überläßt er sich ganz öffentlich dem Genusse der Liebe. Während dieser ganzen Zeit blutet das arme Schlachtvieh, und sein Brüllen ist die angenehmste Tafelmusik für die Abyssinier. - Das ist die Mahlzeit eines christlichen Volkes!! -


Getraide=Preise in Lübeck
vom 13. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 52
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 50
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 241/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 21
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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