No. 41
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. Oktober
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 41 Seite 1]

Daß die Ehefrau des Arbeitsmannes Peters in Herrnburg, Anna Margaretha, gebornen Bollow, als Hebamme daselbst angenommen und bestellt worden, wird hiedurch bekannt gemacht.
      Schönberg, den 1sten October 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Der hiesige Bürger und Gastwirth Christian Vock hat angezeigt, wie er Hypothekenbücher über seine Grundstücke niederzulegen, beabsichtige und zu diesem Zweck um peremtorische Vorladung seiner Gläubiger gebeten. Diesem nach werden alle diejenigen, die an

   das, vor dem Siemzer Thore an der Ratzeburger Landstraße belegene, sub Nr. 136 catastrirte neu erbauete Wohnhaus c. p. des Supplicanten
   und an
   dessen sub Nr. 133 im hiesigen Städtischen Feldregister specificirten Ländereien, als:
     1)   ein Stück Acker von 2 Scheffel Aussaat im Spiegelfelde, zwischen Böckmann und Jochen Burmeister.
     2)   40 QuadratR. Ackerland im Mühlenkamp, zwischen dem Acker der ersten Pfarre und Jochen Burmeister.
     3)   ein Wiesenstück von etwa 4 Scheffel, zwischen Drechsler Schleuß und Wittwe Dobbertin.
     4)   einen ganzen Antheil im Bohnrad, so wie einen Antheil an der Mäu=Wiese,
dingliche Rechte zu haben vermeinen und deren Intabulation verlangen, zur speziellen Angabe und Bescheinigung derselben, öffentlich peremtorisch
zum 23sten November d. J.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 41 Seite 2]

Morgens 10 Uhr, vor die unterzeichnete Behörde geladen, da die latitirenden und unbekannt bleibenden Gläubiger, als, auf die Eintragung ihrer Forderungen in die niederzulegenden Hypothekenbücher verzichtend angenommen und ihrer Real=Rechte an die hier gedachten Grundstücke, nicht bloß gegen den jetzigen, sondern auch gegen alle künftige Eigenthümer derselben, durch den sofort im Termine zu erlassenden Bescheid verlustig erklärt werden sollen.
      Bekannt sind, und daher von dieser Anmeldungspflicht befreiet:

     1)   alle zur Erhebung der Landes=Communal= und Parochial=Abgaben befugten Behörden, desgleichen die Direction der hiesigen Brand=Versicherungs=Gesellschaft, wegen der zu leistenden Beiträge,
     2)   alle diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, ihnen zeitig vor dem instehenden Termine vorgelegten, und von ihnen unterzeichneten Postenzettel richtig und vollständig; aufgeführt gefunden haben;
welchen im Meldungsfalle, keine Liquidations=Kosten vergütet werden können.
      Schönberg den 14ten September 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
(L. S.)                                              Ratzeburg.
                      Karsten. Reinhold.


          Nachdem der ehemalige hiesige Protocollist Friedr. Stubbendorff bereits am 24sten October 1833 verstorben ist und dessen hinterlassene Kinder die Erbschaft ihres Vaters cum beneficio legis et inventarii angetreten haben, so werden, auf deren am heutigen Tage eingegangenen Antrag, zur Erforschung und Sicherung des Nachlasses, so wie zur demnächstigen Ertheilung eines Erbenzeugnisses, alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß defuncti zu haben glauben, geladen, solche in dem auf

den 21. Novbr. d. J. Morgens 11 Uhr
auf dem Stadthause hieselbst angesetzten Termine, sub poena praeclusionis pro omni, anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
    Rehna den 21. Septbr. 1835.

Bürgermeister, Gericht und Rath.   


          Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des jüngst zu Gletzow verstorbenen Rademachers Wendelborn rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden auf Antrag der Vormünder der Wendelbornschen Tochter, als Beneficial=Erbin ihres Vaters, hiedurch peremtorisch geladen, solche in dem auf

den 24. October d. J., Morgens 10 Uhr,
anberahmten Liquidations=Termine vor dem Amtsgerichte zu Rehna bestimmt anzugeben und rechtsgenüglich zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile der Präclusion und Auferlegung eines ewigen Stillschweigens.
    Gadebusch, den 23. July 1835.

Großherzogliches Amtsgericht Rehna.      


Verkaufs=Anzeigen.

Notificatorium.

          Wenn am 19. d. M. die abgepfändeten Super=Inventarienstücke mehrerer Hauswirthe im hiesigen Amte nicht verkauft wurden, weil es an Kaufliebhabern fehlte, und der Aufgebot deshalb eingestellt werden mußte; so ist zum anderweitigen Verkauf der abgepfändeten Gegenstände, als

der Pferde,
= Kühe,
= Starken,
= Fohlen, auch
= Küchengeräthe,
ein Termin auf
den 12. October d. J.
Morgens 11 Uhr beim Kruge zu Mallentin, und auf
den 13. October d. J.
Morgens 11 Uhr beim Schießhause zu Grevismühlen hiemittelst anberahmt.
    Es werden demnach Kaufliebhaber zu diesen öffentlichen Auctionen eingeladen, bei der gewissen Zusicherung, daß dem Meistbietenden der Zuschlag, ohne weitere Rücksichten ertheilt werden wird.
    Grevesmühlen, den 25. Septbr. 1835.

Großherzogl. Amt.      


Vermischte Anzeigen.

          Der Fußsteig, welcher von hier nach Retelsdorf über meine Koppel führt, ist auf dieser von jetzt an aufgehoben, welches ich hiedurch bekannt mache.

Hauswirth Lenschow,      
zu Lübseerhagen.         


[ => Original lesen: 1835 Nr. 41 Seite 3]

Der Zeiten Wechsel.

          Wie sich doch Alles verändert, wie doch Alles eine andere Gestalt annimmt! Wer da klagt, daß das Jetzige nicht mehr so ist, wie das Ehemalige war, der in dem Neueren nicht mehr das finden kann, was er in dem Aelteren fand, der urtheilt nach dem einseitigen Eindruck, welchen die Zeiten auf ihn machen. Es verändert sich ja jeder Tag, warum sollten sich nicht auch die Begebenheiten der Tage wechselnd gestalten. Was ist aber die Aenderung? Es ist kein Herausreißen, kein sich Hineindrängen, das eine Störung verursachte, es ist kein Zerstören ohne Wiederaufbauen. Es formt sich Alles so einfach und im ruhigen Gange, so wie die Frucht sich bildet, welche sich zuerst unreif zeigt, dann reift und nun erst wohlschmeckend wird. Wollten wir die unreife Frucht dem Gewächse entreißen und sie verderben, weil sie noch herbe ist, - wo bleibt denn, wann kommt denn der Genuß?
          Das Alte der vergangenen Zeit ist an sich nicht zu verwerfen. Es war zu seiner Zeit gut, jetzt aber nicht mehr. Die ältesten Bewohner unserer Wälder lebten von Eicheln und Waldobst, und ihre Lebensweise war ihnen behaglich; würden sie zu unserer Zeit nicht den Geschmack und die Lust, an solchen Früchten sich zu laben, verlieren, wenn sie unsere wohlschmeckende Kost genößen? Wer immer auf einer Stufe stehen bleibt, der beurtheilt Alles seiner Stufe angemeßen; aber man kann nicht stehen bleiben. Die fortschreitende Zeit hat unwiderstehliche Gewalt über uns, sie nimmt uns mit sich fort, und indem sie uns fortzieht, bilden sich all unsere Freuden, all unsere Genüße der Zeit gemäß. Und so ists in allen Dingen, so ist es namentlich mit unserm Ackerbau. Wir brauchen nicht auf die Bearbeitung der größeren Flächen zu sehen, welche sich leichter den Erfordernissen und Bedürfnissen der Zeit anpassen können, auch der, welcher nur eine kleine Bodenfläche zu bearbeiten hat, wo alle Hinderniße verhältnißmäßig viel größer sind, wird von der Zeit vorwärts geführt. Wer jetzt die Kornfelder vor der Ernte überschauet, wer nach der Ernte die vollen Scheuren, die Kornhaufen, nur von dem Gewölbe des Himmels überdacht, in den meisten Dörfern erblickt, und dann daran denkt, wie es noch vor 20 Jahren beschaffen war, der findet einen ganz andern Ertrag als damals und staunt wie von gleicher Fläche jetzt so viel mehr gewonnen werden konnte.
          Aber dieser vervielfachte Ertrag giebt darum doch noch keinen Ueberfluß, die Zeiten in denen wir leben erfordern in jeder Hinsicht mehr als die früheren, und so bleibt sich Alles gleich, es gleicht sich Alles aus; die vor 50, 100 und mehr Jahren bei geringerem Besitze, bei geringeren Ansprüchen an Genuß lebten, freueten sich eben so ihres Lebens und ihres damaligen Wohlstandes, wie wir es jetzt thun. Es bleibt sich Alles gleich! was die Zeit mehr giebt verschlingt sie auch wieder; aber sie giebt auch mehr als gerade nothwendig ist, damit sich eine Fortbildung entwickle und kein Stillstand entstehe, damit ein Wohlstand sich entwickle, welcher der Zeit angemeßen ist. Der beste Beweis ist, wenn die Armuth nicht überhand nimmt, wenn auch der Dürftige an dem Nothwendigsten keinen Mangel leidet und leicht findet, was er zu seinem Unterhalte bedarf. Wohl dem Lande, in dem es noch also zustehet.

(Der Beschluß folgt.)


Tilly, der Unmenschliche.

          Johann Tzerklas, Graf von Tilly, geboren 1559 in den östreichischen Niederlanden, war zuerst Jesuit, vertauschte dann das Krucifix mit dem Schwerdte, trat in spanische, dann in kaiserliche, und endlich in bairische Kriegsdienste, und bildete sich unter dem teuflischen Herzog von Alba zum Feldherrn, aber auch gleichzeitig zum Unmenschen aus. Schon war er Bairischer Generalfeldmarschall, als er zum Anführer des Heeres der katholischen Ligue im Unterjochungskampfe gegen die Protestanten ernannt wurde, sich in der Schlacht bei Prag am 8. November 1620 auszeichnete, und nun nach und nach bei Wimpfen, Höchst und Stadtloo der Besieger der protestantischen Heere wurde. Den ersten Helfer der Protestanten, König Christian von Dänemark schlug er bei Lutter am Barenberge, und zwang denselben zu dem schimpflichen Frieden von Lübeck. Seine nächste Heldenthat war die Belagerung und Erstürmung des protestantischen Magdeburg (10. Mai 1631), und hier sinkt der Ehrenmantel des Helden, und wir erblicken in Tilly jetzt nur den Unmenschen, den Barbaren, den eingefleischten Teufel. Nicht zu beschreiben sind die Gräuelthaten, die Tilly's Krieger unter seinen Augen in dem unglücklichen Magde=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 41 Seite 4]

burg verübten. Schon war alles Eigenthum geraubt und zerstört, Jungfrauen und Weiber geschändet, Kinder und Greise auf das Empörendste gemißhandelt, da fühlten selbst die Feinde der Protestanten, mehrere katholische Offiziere ein menschliches Erbarmen, und baten Tilly, dem gräßlichen Unwesen ein Ende zu machen. Doch mit teuflischer Kälte erwiederte der Unmensch: "Kommt in einer Stunde wieder, der Soldat will für Mühe und Gefahr auch Etwas haben!" - Grinsend und hohnlächelnd hielt der Grausame auf öffentlichen Platze zu Pferde, während Tausende ihr Hab' und Gut, Ehre und Leben durch seine Krieger einbüßten. - Doch die Strafe ereilte ihn schnell. Gustav Adolph, König von Schweden, der den Protestanten zu Hülfe eilte, traf wenige Monate darauf in Sachsen ein, griff am 7. September 1631 das ligistische Heer bei Leipzig an, und schlug hier denselben Tilly, der bisher in 36 Schlachten gesiegt, und daher für unbesiegbar gehalten wurde, gänzlich. Tilly selbst war dreimal an diesem blutigen Tage verwundet worden, floh nach Halle, und sammelte bald darauf ein neues Heer, mit dem er Baiern decken wollte. Aber Gustav Adolph ging über den Lech, griff die Kaiserlichen muthig an, und in dem nun entstandenen, mörderischen Gefechte zerschmetterte eine Kugel dem grausamen Tilly den Schenkel. Er ließ sich nach Ingolstadt bringen, starb aber hier bereits nach einigen Tagen am 30. April 1632. Bigott als Katholik, heldenmüthig und gewandt als Feldherr, listig und grausam als Mensch, nennt ihn die richtende Nachwelt: "Tilly, den Unmenschlichen." -


Der Kaiser von China.

          Die Macht des Kaisers von China in Asien ist durchaus ganz unbegrenzt, er steht unter keinem Gesetze, und hat die ausgedehntesten, unbegrenzten Rechte eines Tyrannen. Niemand darf ihn anders, als auf der Erde liegend, anreden, und spricht er, so muß Alles die Kniee beugen. Geht oder fährt er aus, oder läßt er sich unter seinem Thronhimmel austragen, so müssen alle Chinesen ihre Häuser verschließen, und Niemand darf sich bei Todesstrafe sehen lassen. Wer sich aber aus Zufall gerade auf der Straße befindet, kann sich nur dadurch vor dem Tode retten, daß er sich augenblicklich mit dem Angesichte flach auf den Erdboden wirft, und in dieser Stellung so lange liegen bleibt, bis der kaiserliche Zug gänzlich vorüber ist. Uebrigens gehen vor dem Chinesischen Kaiser stets 2000 Henkersknechte vorauf, welche mit Ruthenbündeln, Peitschen und Schwerdtern bewaffnet sind, und sofort Strafexecutionen vollziehen. Niemand, selbst der Mandarin, der Höchste des Reiches, nicht, darf es wagen, vor dem kaiserlichen Pallaste vorbeizufahren, oder zu reiten; Alles muß vielmehr demüthig zu Fuß vor demselben vorbeikriechen, und dabei den Erdboden berühren. Auch steht es dem chinesischen Kaiser frei, Jeden, wen er will, ohne allen Grund, ohne Verhör und Urtheil todtpeitschen, köpfen oder hängen zu lassen. Nun, da wollen wir Gott danken, daß wir nicht in China wohnen! -


Gedanken.

          Hast du Verstand und kein Geld, das geht noch an; aber hast du bloß Geld, und keinen Verstand, dann ist's schlimm. Wer Geld und Verstand zusammen besitzt, ist allem zum Beherrscher der Uebrigen geschaffen. -

          Lerne entbehren, und Du besitzest die Kunst, in jedem Verhältnisse des Lebens glücklich zu sein. -

          Narren schwatzen in Gesellschaften wie die Elster, doch der Weise denkt und - schweigt. -


Getraide=Preise in Lübeck
vom 6. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 52
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 50
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 241/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 21
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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