No. 32
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. August
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 32 Seite 1]

        Der gewöhnliche Forst=Schreibtag wird am Sonnabend den 29sten dieses Monats abgehalten werden, und haben alle diejenigen, welche Holz aus den Herrschaftlichen Forsten zu kaufen beabsichtigen, sich an benanntem Tage von Morgens 9 Uhr an, auf der Amtsstube zu melden.
    Schönberg den 1. August 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Vorladungen.

          Zwecks der Errichtung gesetzlicher Hypothekenbücher, hat der hiesige Rathmann Spehr, so wie dessen Ehefrau Marie Sophie, geborne Rabe, gegenwärtiges Proclama erwirkt, nachdem der Bürger Johann Jochen Niese hieselbst, wegen des sub A, c. gedachten Hauses solchem Antrage inhärirend, diese Verfügung auch für sich wirksam anerkannt hat, wodurch alle diejenigen, die neben den, unten ausdrücklich erwähnten Berechtigten, dingliche Rechte an die hier belegenen Grundstücke der Spehrschen Eheleute, namentlich:

           A) an die, auf den Namen des Ehemannes, Rathmann's Spehr, im Stadtbuche verlassenen:
               a) das am Markte hieselbst belegene ehemalige Hahnsche Haus mit den Wiesenparcelen, genannt die Wallkoppel und Siedenwiese.
               b) Provocantens auf dem Stadtfelde im sogenannten Steert befindliche Ackerstücke,
                   1) zwei, neben Grevsmühl belegene Ländereien.
                   2) ein Stück zwischen Christian Müller und Grevsmühl.
                   3) desgleichen zwischen Müller und Freytag.
                   4) die beiden Stücke zwischen Freytag und Grevsmühl.
                   5) ein Stück zwischen Wigger zu Rottensdorf und Grevsmühl.
               c) das, dem Johann Jochen Niese verkaufte, vor dem Siemzer Thore belegene Haus, mit zugehörigem Nebengebäude und Hofplatze.
               d) den, hinter diesem Hause, am align="right" Oberteiche belegenen, nicht mit verkauften Gartenplatz.
           B) Die, der Ehefrau, gebornen Rabe, gehörigen Grundstücke:
               a) das, am Markte hieselbst belegene Wohnhaus mit Nebengebäuden, Hof= und Gartenplätzen, zugehörigen Kirchenständen, Begräbniß=Stellen und bürgerlichen Rechten.
[ => Original lesen: 1835 Nr. 32 Seite 2]
                b) eine Wiesenkoppel vor dem Siemzer Thore, zwischen Schleuß und Grevsmühl.
                c) desgleichen vor dem Sabower Thore, zwischen Niese und Lühr
zu haben vermeinen, hiemittelst öffentlich peremtorisch auf
den 23sten September
Morgens 10 Uhr vor die unterzeichnete Behörde geladen werden, um diese ihre vermeinten Rechte specificirt anzugeben und zugleich zu bescheinigen, da die unbekannt und unbescheinigt bleibenden, etwa vorhandenen Real=Rechte an diese Grundstücke, sowohl gegen die jetzigen als künftigen Besitzer derselben, auf immer für erloschen erklärt und schriftliche Beweis=Urkunden, nach Ablauf des Termins, nicht weiter berücksichtiget werden sollen.
    Bekannt und weiterer Angaben nicht bedürfend, sind:
1) die, auf diesen Grundstücken ruhenden Landes=, Communal= und Parochial=Abgaben, so wie die Verhältnisse zur hiesigen Brandversicherungs=Gilde.
2) die Forderungen aller auf zweien, von der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzetteln, namhaft gemachten Creditoren, deren Reproduction im Termine, den Extrahenten obliegt.
    Würden die, zu diesen Erhebungen und Ansprüchen Berechtigten, ihre hier gedachten Rechte, namentlich ihre an Kapital und Zinsen auf den, ihnen vorzulegenden Postenzetteln richtig verzeichnet befundenen Pöste, dennoch liquidiren; so haben sie desfalls keinen Kosten=Ersatz zu gewärtigen.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
        A. v. Drenkhahn.


Der hiesige Rathmann Spehr hat, als gegenwärtiger Eigenthümer der Morien=Mühle bei Neschow, zur Niederlegung eines Hypothekenbuches auf dies Grundstück, das gegenwärtige Proclama erwirkt, wodurch alle diejenigen, die, außer den schon ad Acta bekannten unten näher anzugebenden Berechtigten, Real Rechte an die Morien=Mühle zu haben vermeinen, hiedurch öffentlich peremtorisch auf
den 23sten September
Morgens 10 Uhr vor die unterzeichnete Behörde geladen werden, um solche dingliche Rechte specificirt anzugeben und sofort zu bescheinigen, da die unbekannt und unbescheinigt bleibenden Real=Rechte, sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer dieses Grundstückes, auf immer für erloschen erklärt und schriftliche Beweismittel, nach Ablauf des Termins, nicht zugelassen werden sollen.
Ausgenommen von dieser Meldungspflicht sind:
1) alle, zur Erhebung der Landes=, Communal= und Parochial=Abgaben competente Behörden, so wie die hiesige Feuerversicherungs=Gesellschaft wegen der Brandcassen=Beiträge.
2) der Berechner der Herrschaftlichen Hauptcasse wegen des jährlichen Grundzinses.
3) Alle diejenigen Creditoren, die ihre Forderungen an Kapital und Zinsen, auf einem, vor dem Termine ihnen vorzulegenden von der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, richtig angegeben, befinden werden.
Daher selbige, wenn sie dennoch liquidiren würden, keinen Kosten=Ersatz zu gewärtigen haben werden.
    Decretum Schönberg den 3ten Juli 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
        A. v. Drenkhahn.


          Zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung aller etwanigen dinglichen Ansprüche an das vom Herrn Apotheker Schumacher hieselbst bisher besessene jetzt verkaufte Wohnhaus c. p. Nr. 55 des Registers, so wie an dessen ebenfalls verkaufte Apotheke nebst Zubehör ist — mit Ausnahme der zu Stadtpfandbuch getragenen hypothecarischen Gläubiger — ein peremtorischer Liquidations=Termin auf

den 10ten October d. J.
Morgens 11 Uhr vor dem Großherzoglichen Stadtgericht hieselbst sub praejudicio pro omni praeclusionis anberahmt, welches mit Bezug auf das in den Landes=Intelligenzblättern enthaltene ausführlichere Proclama hiedurch noch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen den 24sten Juli 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.      


         In Folge Antrages des Haupt=Erben der, hieselbst am 18ten Mai d. J. mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Madame Sophia Maria, verwittwete Hoyer, gebornen Rossau, — Herr Cämmerarius J. M. Lübcke hieselbst, werden hiemittelst alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß Defunctae

[ => Original lesen: 1835 Nr. 32 Seite 3]

zu haben glauben, geladen, ihre etwanigen Ansprüche in dem, auf

den 29. August 1835, Morgens 11 Uhr,
angesetzten Termine, auf dem Stadthause vor uns, sub poena praeclusionis pro omni, anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
    Rehna den 29. Mai 1835.

Bürgermeister, Gericht und Rath.      


[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 32 Seite 4]

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat August 1835.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 6
ein Schillings=Strumpf 19
ein Sechslings=Semmel 9 2
ein Dreilings=Semmel 4 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 20
ein 2 Schillings=Brodt 1 26
ein Schillings=Brodt 29
ein Sechslings=Brodt 14 2
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 8
ein 2 Schillings=Brodt 2 20
ein Schillings=Brodt 1 10
ein Brodt zu 10
          soll kosten 71/2 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 4. August.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 74
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner -
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 181/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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