No. 33
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. August
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 33 Seite 1]

        Der gewöhnliche Forst=Schreibtag wird am Sonnabend den 29sten dieses Monats abgehalten werden, und haben alle diejenigen, welche Holz aus den Herrschaftlichen Forsten zu kaufen beabsichtigen, sich an benanntem Tage von Morgens 9 Uhr an, auf der Amtsstube zu melden.
    Schönberg den 1. August 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Vorladungen.

Der hiesige Bürger, Gastwirth Christian Vock, hat folgende, ihm gehörige, auf dem hiesigen Stadtfelde belegene, Ländereien verkauft:
1) im Bünsdorfer Kamp, 6 Scheffel Aussaat mit dazu gehörigen Wiesenflecken, zwischen Waack und Johann Burmeister;
2) im Spiegelfelde, 1 Scheffel Aussaat neben Freitag;
3) im Langenkamp, 2 Scheffel Aussaat zwischen Breuel und Schreep;
4) im Schlauenkamp, 3 Scheffel Aussaat, zwischen den Ländereien der ersten Pfarre und Böckmann;
5) im Mühlenkamp, 5 Scheffel Aussaat Ackerland und einen Wiesenfleck, zwischen den Ländereien der ersten Pfarre und Jochen Burmeister;
und zur Sicherheit des Käufers, das gegenwärtige Proclama nachgesucht, wodurch alle diejenigen, die aus irgend einem Rechtsgrunde, Realrechte an diese Grundstücke zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, auf
den 28sten September
Morgens 11 Uhr vor Gericht geladen werden, bei Vermeidung des Nachtheils, daß die ausbleibenden und nicht vorschriftsmäßig liquidirenden Realgläubiger, aller vermeinten Anrechte an diese Ländereien, auf immer verlustig erklärt. schriftliche Beweismittel, nach dem Termine aber überall nicht weiter berücksichtiget werden sollen.
    Decretum Schönberg den 6. Julius 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


[ => Original lesen: 1835 Nr. 33 Seite 2]

         Da zur Anmeldung und sofortigen Rechtfertigung aller etwanigen Ansprüche und Forderungen an die Person und das Vermögen des hiesigen Ackermannes Rasch ein peremtorischer Termin auf

den 9ten September d. J.
Morgens 11 Uhr vor dem hiesigen Großherzoglichen Stadt=Gerichte sub praejudicio pro omni praeclusionis anberahmt ist, so wird solches mit Bezug auf das den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirte proclama hiedurch noch weiter bekannt gemacht.
    Grevesmühlen den 30sten Mai 1835.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


         In Folge Antrages des Haupt=Erben der, hieselbst am 18ten Mai d. J. mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Madame Sophia Maria, verwittwete Hoyer, gebornen Rossau, - Herr Cämmerarius J. M. Lübcke hieselbst, werden hiemittelst alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß Defunctae zu haben glauben, geladen, ihre etwanigen Ansprüche in dem, auf

den 29. August 1835, Morgens 11 Uhr,
angesetzten Termine, auf dem Stadthause vor uns, sub poena praeclusionis pro omni, anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
    Rehna den 29. Mai 1835.

Bürgermeister, Gericht und Rath.      


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

         Das Wohnhaus nebst Garten des hiesigen Tischlers und Leimsieders Bassel soll in vim executionis

am 24sten Juli d. J.
öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Auch ist zur Liquidation und Justification aller Real=Ansprüche an jenes Haus c. pert. Terminum auf
den 24sten August d. J.
sub poena praeclusionis praefigirt.
    Rehna den 26sten Mai 1835.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Kalleb der Pirat.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 33 Seite 3]

Kalleb der Pirat.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 33 Seite 4]

Kalleb der Pirat.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Fortsetzung folgt.)


Der Halley'sche Komet.

        Von Neuem sollen wir seiner Erscheinung in diesem Jahre entgegen sehen, und zuerst ihn am Morgen des 14. Augustes zwischen den Hörnern des Stiers und dem Orion mit einem freilich nur schwachen Lichte, da er der Erde noch 40 Mill. Meilen entfernt ist, erblicken. Jeden Tag geht er nun früher auf, uns stets 3/4 Mill. Meilen näher rückend, bis er den 3. October Cirkumpolarstern wird, d. h. nicht untergeht, und am 6ten October uns am größten erscheint. Immer mehr nähert er sich nun der Sonne, bis er in deren Strahlen unsern Augen verschwindet und uns von Neuem im März 1836, freilich schon 25 Mill. Meilen entfernt, im Raben und Becher sichtbar wird, um uns in kurzer Zeit ganz zu verlassen. Im Februar 1912 kommt er wieder.


Tagesübel.

Es giebt kleine Unannehmlichkeiten im Leben, die uns mehr als wirkliches Leid zu prickeln und in Mißstimmung zu versetzen im Stande sind.
Zu diesen Tagesübeln gehören vornämlich folgende:

1) Wenn man seinen Rock aufhängen will und der Henkel reißt.

2) Wenn man schnell vorübereilen will und es wird eben ein Wagen aus der Hausthür herausgezogen.

3) Wenn sich Zwei begegnen und Jeder auf gleicher Seite ausweichen will.

4) Wenn Zwei aus Artigkeit zugleich etwas vom Boden aufheben wollen und sich die Köpfe zusammenstoßen.

5) Wenn man sich höflich empfiehlt und an der Thür stolpert oder an etwas hängen bleibt.

6) Wenn man das Licht putzen will, und es auslöscht.

7) Wenn man gern niesen möchte und es nicht kann.

8) Wenn beim Siegeln das Lack tropft, ehe man's auf den Brief bringt.

9) Wenn man etwas aufhebt und dabei etwas Anderes fallen läßt.

10) Wenn beim Aufstehen die Pantoffeln gegen das Bett zielen und man entweder sich oder die Pantoffeln umdrehen muß, um hinein zu kommen.

11) Wenn man vor einer Dame graciös vorübergehen will und man stolpert.

12) Wenn man eine Dame grüßt und sie bemerkt es nicht.

13) Wenn man von Jemand zur Tafel geladen, den Schnupfen hat und das Schnupftuch zu Hause gelassen hat.

14) Wenn man bei der Tafel das vor sich stehende volle Weinglas umwirft.

15) Wenn man eine brennende Cigarre verkehrt in den Mund steckt.

16) Wenn man mit der Pfeife zum Fenster hinaussieht und Kopf, Rohr und Abguß auf die Straße fallen und man nur die Spitze im Munde behält.

17) Wenn eine Dame während des Galopps einen Schuh verliert, oder wenn einem Manne während des Tanzens der Hosenträger platzt.

18) Wenn man statt der Streusandbüchse das Tintenfaß erwischt u. a. m.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 11. August.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 74
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner -
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 181/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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