No. 27
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. Juli
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 27 Seite 1]

         Da der Hauswirth Hinrich Murjahn zu Zieten gerichtlich für einen Verschwender erklärt und ihm, in der Person des Käthners Lange und des Altentheilers Rohde daselbst Curatoren zugeordnet worden, so wird hiedurch jedermann gewarnt, mit dem gedachten Hauswirth Murjahn, ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Curatoren, Rechtsgeschäfte einzugehen, oder Zahlungen an ihn zu leisten, indem selbige für ungültig und unverbindlich zu achten sein würden.
    Decretum Schönberg den 24. Juni 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vorladungen.

         Auf Antrag des Schulzen Friedrich Wigger zu Rüschenbeck, werden alle diejenigen, die an den Nachlaß des am 9ten März d. J. bei dem Provocanten verstorbenen Andreas Friedrich Kock, als Erben oder Gläubiger, Ansprüche zu machen vermeinen, Zur Anbringung und Bescheinigung dieser Ansprüche, so wie auch diejenigen, die einem, nach Angabe des Provocanten, zwischen demselben und dem gedachten defuncto abgeschlossenen Leibrenten=Contracte, wornach Ersterer das ganze Vermögen des Verstorbenen, als Ersatz der Alimentationskosten zu behalten berechtigt worden sein will, widersprechen zu können vermeinen, zur Angabe und Rechtfertigung dieser ihrer Widersprüche, hindurch öffentlich peremtorisch auf

den 24sten Julius d. J.
Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, mit der Verwarnung, daß, unter gänzlicher Ausschließung der sich nicht Meldenden, oder nicht Widersprechenden, mit allen vermeinten Rechten an den Kockschen Nachlaß respve. mit etwa zustehenden Erinnerungen gegen den erwähnten Vertrag, die Erbmasse dem Provocanten, nach Maaßgabe des behaupteten Leibrenten=Contracts, als ihm allein zuständig, zuerkannt werden soll.
    Decretum Schönberg den 29. Mai 1835.
             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


         Der hiesige Viehhändler August Kniep hat, nach einem, mit seinem Bruder Johann Kniep getroffenen Uebereinkommen, den ganzen Nachlaß des gemeinsamen Vaters dieser beiden Brüder, wailand Rathmanns Hartwig Lorenz Kniep hie=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 27 Seite 2]

selbst, allein erhalten, unter andern Obliegenheiten aber auch sämmtliche väterliche Schulden übernommen. Zur Ausmittelung derselben, werden nun alle diejenigen, die an den gedachten Rathmann Kniep und sein nachgelassenes Vermögen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch öffentlich peremtorisch auf

den 27sten Julius d. J.
Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, mit der Aufgabe: ihre Forderungen specificirt anzuzeigen und zugleich zu bescheinigen; widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß sie mit solchen auf immer abgewiesen und respve. der schriftlichen Beweismittel verlustig erklärt werden sollen.
    Decretum Schönberg, den 29. Mai 1835.
             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


         Alle und jede welche an den Hüfner Joachim Diederich Langhans zu Langenleesten, insonderheit an die bisher von ihm bewirthschaftete, jetzt an den Schmid Schlottmann zu Franzhof verkaufte, zu Langenleesten belegene Vollhufe sammt Zubehör, Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, werden hiedurch verabladet, solche in dem dazu auf

Sonnabend den 18ten Juli 1835
angesetzten Termine Vormittags 10 Uhr vor dem Gerichte Gudow in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii zu Ratzeburg anzumelden und zu bescheinigen, und zwar bey Vermeidung des Ausschlusses ihrer Forderungen. Auswärtige haben einen Procurator zu den Acten zu bestellen.
    Decretum im adlich von Bülowschen Gerichte Gudow, den 4ten Juni 1835.

C. Hornbostel.      


         Alle welche an den sehr geringen Nachlaß des zu Kalckhorst ohne eheliche Descendenz verstorbenen Altschuster Bever und dessen Ehefrau Erb= oder sonstige Ansprüche machen zu können glauben, werden zu deren speciellen Angabe und sofortigen Bescheinigung auf

den 13ten Julius d. J.
Morgens 11 Uhr vor uns hiemit peremtorisch und unter dem Nachtheil geladen, damit nicht weiter gehört, vielmehr für immer präcludirt und abgewiesen zu werden.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Kalckhorst den 11. April 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


Verkaufs=Anzeigen.

         Auf Verfügen der S. S. T. T. Herren Ober= und Vorsteher des Heil. Geist Hospitals zu Lübeck sollen am Donnerstag den 9ten July Vormittags 10 Uhr zu Falckenhusen an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden:

  518 Stück Eichen und Eichhester in bequemen Cavelingen, zu Bauholz, Bohlen, Rademacherholz und Pfählen brauchbar.
    14 1/2 Faden eichen Knüppelholz und
    20 Cavelinge eichen Zwickholz.
Zum Besehen wendet man sich an den Forstbeamten Schultz zu Falckenhusen.

G. Wellmitz, Inspect.      


         Am Montag den 6ten Julius d. J. sollen im Kruge zu Carlow nachstehende Sachen öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3. z. v., verkauft werden: altes Bettzeug, Manns= und Frauenskleidungsstücke, 2 eichene Laden, 1 Tisch u. dgl. m.
    Carlow den 13ten Junius 1835.

Labann.      


         Am Mittwoch den 22sten Juli d. J. Morgens 9 Uhr sollen im Kruge in Samkow nachstehende, noch recht gute Frauenskleidungsstücke, als: Oberkleider, Röcke, Jacken, Tücher, Mützen, Strümpfe u. dgl., öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden.
    Carlow den 30sten Juni 1835.

Labann.      


Vermischte Anzeigen.

Sechs Thaler Belohnung.

         Schon einige Jahre, wie auch jetzt, sind nur mehrere Buchen und Tannen, zu Leiterbalken u.s.w. passend, ingleichen solche Erlen, in meinem Holze, unweit der Samkower Scheide, abgesägt und gestohlen worden. Die oben bemerkte Belohnung verspreche ich, bei Verschweigung seines Namens, demjenigen, welcher mir den Thäter einer dieser Diebstähle so nachzuweisen vermag, daß ich denselben zur gerichtlichen Strafe ziehen kann.
     Toriesdorf im Juni 1835.

Gundlach.      

[ => Original lesen: 1835 Nr. 27 Seite 3]

         Auf dem Wege von Zarnewenz nach Kleinfeldt ist ein Beutel mit Geld gefunden worden. Derjenige welcher sich darüber hinlänglich legitimiren kann, erhält ihn beim Glasermeister Schultz hieselbst, gegen Erstattung der Insertions=Gebühren, zurück.
    Schönberg den 1sten Juli 1835.


         Allen Unberufenen untersage ich von jetzt an den Uebergang so wie auch Spatziergänge über und auf meiner Wiese, dem sogenannten Iseberg, bei Androhung gerichtlicher Anzeige.
      Schönberg den 25sten Juni 1835.

M. Breuel.      


         Der Fußsteig der über die Wiese des Schulzen zu Mahlzow und über Grevsmühl's Wiese zu Kleinfeld nach dessen Holzkoppel, bei Gr. Bünstorf, führt, wird hiemit öffentlich untersagt.

Schulze Maaß zu Mahlzow,                 
Hauswirth Grevsmühl zu Kleinfeld.       


Die Bedeutung der christlichen Feste.

((Beschluß.)

6. Die übrigen Feste zu Ehren der "Maria, der Apostel und Märtyrer und der Heiligen."

          Die Marienfeste scheinen aus Christfesten entstanden zu seyn. Man wurde darauf aufmerksam, daß sie ja die Mutter Gottes war, und also der Verehrung im besondern Grade werth. Am 25sten März wurde schon sehr früh das Fest der Begrüßung durch die Engel gefeiert, später am 2ten Februar das Fest der Verkündigung Mariä, welches zuerst im 6ten Jahrhundert zu Konstantinopel aufgekommen seyn soll; in der römischen Kirche nannte man es das Fest der Reinigung Mariä, und es gingen auch die heidnischen Lichter und Fackeln in die christlichen Gebräuche über - daher die Lichtmeß. Dahin gehört noch das Fest der Himmelfahrt Mariä, an welchem Tage Blumen und Kräuter geweiht wurden gegen Krankheiten, Zaubereien u.s.w., daher dieses Fest in Deutschland auch die Würzmesse, Würzweihe genannt wurde.
          Im 8ten Jahrhundert feierte man auch noch ein Fest des heiligen Kreuzes.
          Die Feste der Märtyrer wurden schon unter dem Kaiser Konstantin gesetzlich angeordnet. Man zeichnete schon früh die Todestage der Märtyrer auf, man nannte sie ihre Geburtstage - versammelte sich zu eigner Stärkung in Verfolgungen, am Jahrestage ihres Todes auf den Gräbern, las ihre Lebens= und Leidensgeschichte vor, und genoß die Kommunion. Fielen diese Tage in die Fasten, so wurden sie verlegt. Johannes der Täufer war der einzige, dessen wirklichen Geburtstag man am 24sten Juni beging; auch hier finden wir den heidnischen Gebrauch des Johannisfeuers und Johanniswassers. In der griechischen Kirche hatte man auch die Makkabäer und die Mutter mit ihren sieben Söhnen zu Märtyrern. Nicht alle diese Feste der Märtyrer hatten allgemeine Geltung, nur manche, z. B. Stephanus.
          Zu den allgemeinen Festen gehörte auch der Tag zum Andenken des Petrus und Paulus, den man zu Rom, wo man die Grabmäler dieser großen Apostel besaß, besonders heilig hielt. In der griechischen Kirche wurde er durch die Gesandtschaft des römischen Rathsherrn Festus unter dem Kaiser Anastasius im 6. Jahrhundert eingeführt. Beide starben nämlich nach der Sage am 29sten Junius unter dem Kaiser Nero den Märtyrertod.
          Am 22sten Februar feierte man schon im 5ten Jahrhundert Petri Stuhlfeier, als den Tag, an welchem der Apostel Petrus, auf den (als Felsenmann - Petrus) der Herr seine Kirche gegründet hat, den bischöflichen Stuhl von Rom bestiegen haben soll.
Ein Fest aller Heiligen feierte man schon sehr früh in der griechischen Kirche als Nachfeier der Pfingsten. Zu Rom stand ein herrlicher Tempel, allen heidnischen Göttern geweiht, daher Pantheon genannt. Ihn schenkte der Kaiser Phokas dem römischen Bischof, Papst Bonifacius IV. ; dieser ließ den Tempel zu einer christlichen Kirche einrichten, und widmete sie allen Heiligen. Das Fest wurde früher zu Anfang des Maimonats gefeiert, im 8ten Jahrhundert jedoch auf den November verlegt.
          Gegen die sogenannten Engelfeste erklärte sich die Kirche sehr früh als eine dem Christenthume widersprechende Abgötterei; dafür ordnete man den Tag des Engels Michael, als des Fürsten und Vertreters der Engel, an. Schon im 5ten und 6ten Jahrhundert feierte man ihn als Besieger des Höllenfürsten. (Brief Judä 9.)

[ => Original lesen: 1835 Nr. 27 Seite 4]

          Die vaterländischen Feste, die Feier der Thronbesteigung eines Fürsten u.s.w. gehören nicht zu den rein christlichen Feiertagen, wohl aber die Dankfeste bei besondern Glücksfällen, bei Siegen u. a. Sie findet man schon früh.
          Die sogenannten Kirmessen, d.h. Kirchweihfeste, sind ebenfalls sehr alt. Zuerst wurden sie bei dem Wiederaufbau der Kirchen, welche in der Verfolgung unter Diokletian zerstört worden waren, feierlich begangen. Auch unter Konstantin wurde die feierliche Einweihung der auf dem heiligen Grabe erbauten Kirche angeordnet.
          Früher begingen die Bischöfe auch jährlich den Tag ihrer Ordination oder kirchlichen Amtsweihe, und die Frommen unter ihnen erinnerten sich an demselben von Neuem wieder an die Heiligkeit und Wichtigkeit des ihnen übertragenen Berufs.
Das ist das Wichtigste aus der Geschichte der Feste, und so viel, als man bei dem großen Mangel an Nachrichten aus dem christlichen Alterthume zu geben vermag. Unsre neue Zeit hat besonders in der evangelischen Kirche sehr viel in den Festen geändert, und besonders das Fasten und andere leibliche Bereitungen dem Gewissen jedes Christen selbst überlassen. Man hat den Grundsatz angenommen, daß viele Feste ein Volk üppig und träge machen, daß es besser sey, an wenigen solcher Tage seine ganze Andacht zusammen zu nehmen, als an vielen derselben gar keine zu haben. Unsre evangelische Kirche will alles nur Aeußerliche gegen den geistigen Dienst Gottes zurückgedrängt wissen, und da die Feste auch dahin gehören, so hat man ihre Anzahl soviel als möglich verringert, und sich auf die hohen Feste und einige andre sehr weise beschränkt. Allein Feste muß der Mensch haben, und der Fromme seine Feiertage. Nur sollen sie gefeiert werden mit einem reinen und gläubigen Herzen.


Wie sich die Zeiten ändern.

          Im Jahre 1026 erhielt eine Hofdame der Kaiserin täglich, wenn dieselbe mit ihrer Gebieterin auf Reisen war, eine Maß Meth, 1 1/2 Maß Wein, 5 Maß Bier, eine Semmel, ein Eier=Brod und einen Mezen Futter für ihren Zelter. Jährlich 12 Röcklein und 3 Schleier; mußte auch drei Tage vorher von der bestimmten Reise unterrichtet werden, um ihre Kleider waschen und ausbessern zu können. Sie muß spinnen, kochen, flicken und Märchen erzählen, und einen Zelter besteigen können. So viel Durst haben unsere heutigen Hofdamen nicht, überhaupt nichts mehr ähnliches mit Jenen, als, sie übertreffen Jene im Erzählen.
          Die Kaiserin Gisela verdammte eine Hofdame zu dreißig Streichen mit Birkenruthen auf den bloßen H ...... in Beiseyn des ganzen weiblichen Hofstaats, weil dieselbe in einer vollen Woche nichts gesponnen, und einen jungen Ritter in der Dämmerung auf ihrem Zimmer gesprochen hatte. Sollte diese Strafe für solche Sünden heut zu Tage noch üblich seyn, so würde man die birkenen Besen aus Mangel an Ruthen theuer bezahlen müssen.
Sonst waren die Advokaten in Deutschland so verhaßt, besonders die aus Italien kamen, daß, da man einige unter Kaiser Conrad dem Dritten 1147 in Bayern gefangen bekam, denselben die Zunge ausschnitt, und sie ihnen an Hals hängte, alsdann den Mund zunähete, und dabei ausrief: nun speie dein Zwietrachtsgift weiter. Unsere heutigen Advokaten erregen, wegen ihres zarten Gewissens, keine Zwietracht mehr unter den streitenden Parteien, folglich ist diese Strafe nicht mehr anwendbar. -
Vor Alters hieß der Kaiser gnädiger Herr, heut zu Tage ist in Wien ein Schreiber, wenn er 500 fl. Bestallung hat, auch ein gnädiger Herr; ich habe in Gratz das Weib eines Tabaks=Revisors gekannt, die ihre Magd maulschellirte und aus dem Dienst jagte, weil dieselbe vergaß, sie gnädige Frau zu nennen. -


Getraide=Preise in Lübeck
vom 30. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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