No. 26
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. Juni
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 26 Seite 1]

         Da der Hauswirth Hinrich Murjahn zu Zieten gerichtlich für einen Verschwender erklärt und ihm, in der Person des Käthners Lange und des Altentheilers Rohde daselbst Curatoren zugeordnet worden, so wird hiedurch jedermann gewarnt, mit dem gedachten Hauswirth Murjahn, ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Curatoren, Rechtsgeschäfte einzugehen, oder Zahlungen an ihn zu leisten, indem selbige für ungültig und unverbindlich zu achten sein würden.
    Decretum Schönberg den 24. Juni 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vorladungen.

         Alle diejenigen, welche an den pro prodigo erklärten und dem gemäß der eigenen Verwaltung seines Vermögens entsetzten Hauswirth Hinrich Murjahn zu Ziethen und sein Vermögen Ansprüche und Forderungen, aus welchem Rechtsgrunde es sein möge, zu haben vermeinen, werden, zwecks Erforschung des Schulden=Zustandes desselben, auf Antrag der ihm zugeordneten Curatoren, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche ihre An= und Zusprüche in dem auf

den 31sten August dieses Jahres,
Morgens 10 Uhr angesetzten Liquidations=Termine, bei Vermeidung des Ausschlusses und der Abweisung für immer, anzumelden und zu bescheinigen.
    Decretum Schönberg den 24. Juni 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


         Alle und jede welche an den Hüfner Joachim Diederich Langhans zu Langenleesten, insonderheit an die bisher von ihm bewirthschaftete, jetzt an den Schmid Schlottmann zu Franzhof verkaufte, zu Langenleesten belegene Vollhufe sammt Zubehör, Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, werden hiedurch verabladet, solche in dem dazu auf

Sonnabend den 18ten Juli 1835
angesetzten Termine Vormittags 10 Uhr vor dem Gerichte Gudow in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii zu Ratzeburg anzumelden und zu bescheinigen, und zwar bey Vermeidung des Ausschlusses ihrer Forderungen.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 26 Seite 2]

Auswärtige haben einen Procurator zu den Acten zu bestellen.
    Decretum im adlich von Bülowschen Gerichte Gudow, den 4ten Juni 1835.

C. Hornbostel.      


         Wenn am 18. d. M in Dassow 35 Stück holländische Ducaten gefunden worden und sich bereits jemand als Eigenthümer derselben gemeldet hat, der diese seine Behauptung durch manches begründen, jedoch nicht genügend beweisen konnte, so werden alle diejenigen, die Rechte und Ansprüche an diese 35 Ducaten zu haben glauben, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche in dem von uns auf den

24. July d. J.
Morgens 11 Uhr anberahmten Liquidations=Termin anzumelden und sofort glaubhaft zu bescheinigen, bei dem ein für allemal angedroheten Nachtheile, daß der sich bereits gemeldet habende, angebliche Eigenthümer für den wahren Eigenthümer wird angenommen und daß ihm die 35 Ducaten, nach Abzug der Kosten, werden ausgeantwortet werden.
    Lütgenhof den 22. May 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                


         Wenn der Chirurgus Kuhlmann zu Dassow am 21. Januar d. J. verstorben ist und in hiesiger Gegend keine Verwandte hinterläßt, so haben wir nach Sicherstellung der Masse, zur Ausmittelung derjenigen, welche an den nicht bedeutenden Nachlaß des Verstorbenen Erb= oder dingliche und persönliche Ansprüche haben, ex officio das gegenwärtige Proclama erkannt und einen Liquidations=Termin auf

den 22sten July d. J.
Morgens 11 Uhr berahmt, wozu wir alle diejenigen laden, welche sich berechtiget halten, an diesen Nachlaß aus Erbrecht oder aus einem dinglichen und persönlichen Rechte Ansprüche zu machen, sub praejudicio praeclusionis und daß die sich Meldenden und als Erben Legitimirenden für die rechten Erben angenommen und ihnen der Nachlaß ausgeantwortet werde.
    Von dieser Anmeldungspflicht werden jedoch alle diejenigen ausgenommen, deren Ansprüche bereits zu den Akten angezeigt wurden.
    Lütgenhof den 15. May 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                


Präclusiv=Bescheid.

         Wider alle diejenigen, welche sich mit ihren Forderungen und Ansprüchen an die von dem Fuhrmann Schatt dem Vorbürger Niemann verkauften Ackerstücke im Professions=Termine am 11ten hujus nicht gemeldet haben, ist unterm heutigen Tage decretum praeclusivum erkannt.
    Ratzeburg den 18ten Juni 1835.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem         
(L. S.) J. Richter,   ,   ,   ,   ,  
Stadtsecretair.  


Verkaufs=Anzeigen.

         Am Montag den 6ten Julius d. J. sollen im Kruge zu Carlow nachstehende Sachen öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3. z. v., verkauft werden: altes Bettzeug, Manns= und Frauenskleidungsstücke, 2 eichene Laden, 1 Tisch u. dgl. m. Carlow den 13ten Junius 1835.

Labann.      


Vermischte Anzeigen.

         50 Rthlr. N 2/3tel à 4 p. C. Kirchen=Gelder sind bei gehöriger Sicherheit Termino Johannis zu belegen. Wo? erfährt man bei der Redaction der wöchentlichen Anzeigen.


Sechs Thaler Belohnung.

         Schon einige Jahre, wie auch jetzt, sind nur mehrere Buchen und Tannen, zu Leiterbalken u.s.w. passend, ingleichen solche Erlen, in meinem Holze, unweit der Samkower Scheide, abgesägt und gestohlen worden. Die oben bemerkte Belohnung verspreche ich, bei Verschweigung seines Namens, demjenigen, welcher mir den Thäter einer dieser Diebstähle so nachzuweisen vermag, daß ich denselben zur gerichtlichen Strafe ziehen kann.
     Toriesdorf im Juni 1835.

Gundlach.      


         Allen Unberufenen untersage ich von jetzt an den Uebergang so wie auch Spatziergänge über und auf meiner Wiese, dem sogenannten Iseberg, bei Androhung gerichtlicher Anzeige.
      Schönberg den 25sten Juni 1835.

M. Breuel.      


[ => Original lesen: 1835 Nr. 26 Seite 3]

         Der Fußsteig der über die Wiese des Schulzen zu Mahlzow und über Grevsmühl's Wiese zu Kleinfeld nach dessen Holzkoppel, bei Gr. Bünstorf, führt, wird hiemit öffentlich untersagt.

Schulze Maaß zu Mahlzow,                 
Hauswirth Grevsmühl zu Kleinfeld.       


Die Bedeutung der christlichen Feste.

(Fortsetzung.)

         Zunächst wurde der sogenannte grüne Donnerstag hervorgehoben, zum Andenken an das Abendmahl, welches Jesus an diesem Tage nach der gewöhnlichen Mahlzeit begangen hatte. Sonst fastete man vor dem Tische des Herrn, aber diesmal nicht. Den Namen des grünen Donnerstages führt er daher, weil man an demselben grünes Gemüse aß, oder weil man die Erstlinge des Jahres Gott darbrachte. Dieser Tag wurde im Jahre 692 vom Papst Leo kirchlich verordnet.
         Der Charfreitag hat seinen Namen von dem griechischen Worte Charis, d. h. Gnade, weil Gott an diesem Tage durch den Tod seines Sohnes den Beweis seiner großen Gnade gegeben. Die frühern Christen feierten diesen Tag außer der Stadt auf den Gräbern der Märtyrer, d. h. derjenigen Christen, welche für ihren Glauben den Tod erlitten hatten. Worauf der Name "stiller Freitag" sich bezieht, bedarf, da von einem Todes= und Bußtage die Rede ist, keiner Erläuterung. Manche haben auch das Wort Charfreitag von dem altdeutschen Worte charen, d. h. leiden, büßen, ableiten wollen. Der folgende Sonnabend hieß der große Sabbath. In der Nacht auf den Sonntag traten nun die Ostervigilien ein, d. h. der nächtliche Vorbereitungs=Gottesdienst, wobei Kirche und Stadt mit großen Wachskerzen erleuchtet wurden.
         Der Ostermorgen öffnete alle Herzen der Freude, und nach der frühern Sitte trat der Bischof mit Anbruch des Tages an den Altar, und die andern Geistlichen nebst den Anwesenden kamen zu ihm umarmten ihn und sprachen: "Christus ist auferstanden!" Er antwortete: "Ja er ist wahrhaftig auferstanden!" Dann sang die ganze Gemeinde: "Christus ist von den Todten auferstanden, und hat seine Heiligen mit dem Leben beschenkt!"
         Zum Beschluß fügte man den Sonntag nach Ostern noch hinzu, um die Ueberzeugung des Thomas zu feiern durch die Erscheinung Christi (griechisch: Epiphaniä). Zur Zeit der Ostervigilien ließen sich Viele taufen, und diese wurden dann in dieser Zeit als Neubekehrte in die Gemeinde aufgenommen, wie man jetzt die Confirmanden zu Ostern in den Schooß der Kirche aufzunehmen pflegt. Früher begriff also die Osterfeier 14 Tage in sich; im Jahr 813 verordnete eine Kirchenversammlung zu Mainz, daß von der Osterwoche nur vier Tage streng gefeiert, an den übrigen aber Geschäfte verrichtet werden sollten. Die Versammlung zu Konstanz (1094) wollte nur drei Tage gefeiert wissen, und jetzt feiert man streng nur zwei Tage.

2. Das Fest der Himmelfahrt und Pfingsten.

         Das Wort Pfingsten bedeutet zu Deutsch: "der fünfzigste Tag" d. h, nach Ostern; der Name ging aber auch auf diese ganze Zeit selbst über. Alle Tage, von Ostern bis Pfingsten, wurden den Festen gleich geachtet, um die Verherrlichung Christi unter den Menschen recht feierlich zu begehen. Jeden Tag nahm man das Abendmahl, betete stehend, und die Kaiser befahlen, daß man durch leuchtende Gewänder seine Freude zu erkennen geben, und daß keine Spiele und dergleichen gefeiert werden sollten. Zugleich wurde bei jedem Gottesdienste das Hallelujah gesungen. Man hatte überhaupt einen so hohen Begriff von dieser Zeit, daß sie die damaligen Prediger mit dem seligen Leben des Himmels verglichen, während sie die Fastenzeit vor Ostern dem Leben auf Erden gleichstellten. Aus diesem Zeitraume wurden aber zwei Punkte besonders hervorgehoben, das Himmelfahrtsfest und das eigentliche Pfingstfest. Was jenes anbetrifft, so spricht der Name seine Bedeutung aus, und die Christen glaubten, daß erst durch die Aufnahme Christi in den Himmel das Werk seiner Erlösung beschlossen sey.
         Das Pfingstfest wurde zum Andenken an die Ausgießung des göttlichen Geistes über die Apostel und der Stiftung der ersten christlichen Kirche feierlich begangen. In der griechischen Kirche fügte man noch am folgenden Sonntage eine Erinnerung an die Märtyrer bei, in der abendländischen Kirche das heilige Dreieinigkeitsfest. Gegen Ende des zwölften Jahrhunderts trat ein Mönch aus dem Kloster zu Regensburg auf, und erklärte das Fest für eine klösterliche Neuerung, aber man hörte mit Recht nicht auf den Schreier.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 26 Seite 4]

3. Weihnachten.

         Wir haben schon bemerkt, daß viele Gebräuche der Heiden auf die Christen übergegangen sind und dann ihre Bedeutung geändert haben. So ist es mit Weihnachten, das erst spät, und zwar zu Rom zuerst aufkam und angeordnet wurde, sich aber bald verbreitete und große Theilnahme fand, obgleich man es nie zu den hohen Festen gerechnet hat. Daß man gerade den 25sten Dezember für dieses Fest bestimmte, schreibt sich daher, daß die Heiden zu dieser Zeit ihre Saturnalien feierten, ein Fest, wo man sich beschenkte und Lichter anzündete.
         Um nun die Christen von diesen heidnischen Festen, welche um sie her gefeiert wurden, abzuziehen, setzte man den 25sten December fest, die Geburt des Heilandes festlich zu begehen, und jene Gebräuche mit den Geschenken und Lichtern wurden auch von den Christen angenommen.

4. Das Fest der Epiphanien.

         Das Fest der Erscheinung (das heißt der griechische Name), wurde in der griechischen Kirche fast früher und mit mehr Achtung gefeiert als Weihnachten. An diesem Tage sollte sich Jesus haben taufen lassen und am Jordan zuerst als von Gott bestätigter Messias erschienen seyn. Später legte man noch andere Bedeutungen in diese Feier, nämlich das Andenken an das erste Wunder Jesu auf der Hochzeit zu Kana in Galiläa und die Ankunft der drei Weisen aus dem Morgenlande. Beiläufig gesagt hielt man erst die drei Weisen aus Chaldäa für drei Veziers oder Minister, später nannte man sie ohne allen Grund drei Könige, und wollte sogar ihre Namen wissen: Kaspar, Melchior und Balthasar.
         Zu bemerken ist noch, daß die Christen früher den Aberglauben hatten, das Wasser, welches man an diesem Tage schöpfe, verderbe das ganze Jahr nicht, weil Jesus durch sein Hineinsteigen in den Jordan alles Wasser geheiligt habe. Man denke, welcher Zusammenhang! Allerdings kann Wasser unverdorben bleiben, wenn man Kampher hineinthut; denn zu einer Wirkung gehört eine Ursache. Mit dem gewöhnlich in der Osternacht stillschweigend geschöpften Wasser steht es eben so: es ist nicht besser, als anderes Wasser, und warum sollte es auch besser seyn? - Die Adventzeit, d.h. die Zeit der Herankunft, soll auf Weihnachten vorbereiten; die Ausdehnung derselben auf vier Sonntage stammt jedoch aus dem Mittelalter. Der Anfang des Kirchenjahres mit dieser Zeit ist noch jünger, früher fing man das Jahr bisweilen mit Ostern an.

5. Das Neujahr.

         Das Neujahr ist abermals ein Fest, welches die Römer allgemein unter dem Namen Kalendä feierten. Man theilte am Morgen den Freunden Geschenke aus; man trank früh ein Glas Wein, und glaubte dann das ganze Jahr in Fülle leben zu können: man ging in wilden, lärmenden Aufzügen umher, und betrug sich überhaupt höchst ausgelassen und frei. Dies Neujahr der Heiden war aber dennoch kein religiöses Fest, sondern sollte nur politische Bedeutung haben; um so mehr hielten es die damaligen Christen für erlaubt, daran Theil zu nehmen; allein die Geistlichen hielten das für eine Schändung der christlichen Würde, und setzten dem lärmenden Leben der Heiden an diesem Tage einen Buß= und Bettag entgegen, um das auffallend Verschiedene beider Religionen auch hier darzuthun. Die Christen mußten schon folgsam seyn, aber die mancherlei abergläubischen Gebräuche der Heiden behielten sie doch bei, z.B. das Glückwünschen, Geschenke geben. Um aber diesem Neujahr eine feste christliche Bedeutung zu geben, machte man es zur Nachfeier von Weihnachten, d.h. zum Feste der Beschneidung Christi.

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 23. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 54
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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