No. 25
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Juni
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 25 Seite 1]

Vorladungen.

         Da zur Anmeldung und sofortigen Rechtfertigung aller etwanigen Ansprüche und Forderungen an die Person und das Vermögen des hiesigen Ackermannes Rasch ein peremtorischer Termin auf

den 9ten September d. J.
Morgens 11 Uhr vor dem hiesigen Großherzoglichen Stadt=Gerichte sub praejudicio pro omni praeclusionis anberahmt ist, so wird solches mit Bezug auf das den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirte proclama hiedurch noch weiter bekannt gemacht.
    Grevesmühlen den 30sten Mai 1835.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


         Wenn der Chirurgus Kuhlmann zu Dassow am 21. Januar d. J. verstorben ist und in hiesiger Gegend keine Verwandte hinterläßt, so haben wir nach Sicherstellung der Masse, zur Ausmittelung derjenigen, welche an den nicht bedeutenden Nachlaß des Verstorbenen Erb= oder dingliche und persönliche Ansprüche haben, ex officio das gegenwärtige Proclama erkannt und einen Liquidations=Termin auf

den 22sten July d. J.
Morgens 11 Uhr berahmt, wozu wir alle diejenigen laden, welche sich berechtiget halten, an diesen Nachlaß aus Erbrecht oder aus einem dinglichen und persönlichen Rechte Ansprüche zu machen, sub praejudicio praeclusionis und daß die sich Meldenden und als Erben Legitimirenden für die rechten Erben angenommen und ihnen der Nachlaß ausgeantwortet werde.
    Von dieser Anmeldungspflicht werden jedoch alle diejenigen ausgenommen, deren Ansprüche bereits zu den Akten angezeigt wurden.
    Lütgenhof den 15. May 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                


         Alle welche an den sehr geringen Nachlaß des zu Kalckhorst ohne eheliche Descendenz verstorbenen Altschuster Bever und dessen Ehefrau Erb= oder sonstige Ansprüche machen zu können glauben, werden zu deren speciellen Angabe und sofortigen Bescheinigung auf

den 13ten Julius d. J.
Morgens 11 Uhr vor uns hiemit peremtorisch und unter dem Nachtheil geladen, damit nicht weiter gehört, vielmehr für immer präcludirt und abgewiesen zu werden.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Kalckhorst den 11. April 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


[ => Original lesen: 1835 Nr. 25 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

         Das Wohnhaus nebst Garten des hiesigen Tischlers und Leimsieders Bassel soll in vim executionis

am 24sten Juli d. J.
öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Auch ist zur Liquidation und Justification aller Real=Ansprüche an jenes Haus c. pert. Terminum auf
den 24sten August d. J.
sub poena praeclusionis praefigirt.
    Rehna den 26sten Mai 1835.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


         Auf Antrag des Herrn Kaufmanns Pelzer und des Herrn Pensionair Fratzscher, respec. zu Grevesmühlen und Questin, als Vormünder der minorennen Kinder des wailand Försters Allerding zu Gostorf, soll am

24sten und 25sten Juny d. J.
auf dem Hofe Gostorf, Amts Grevesmühlen, das in sehr gutem Stande sich befindende Inventarium gegen sofortige baare Bezahlung in N 2/3tel öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Dasselbe besteht in Pferden, Füllen, Kühen, Ochsen, Schaafen, Schweinen, Federvieh, instrumentis rusticis, Mobilien und Hausgeräth, Leinzeug und Betten, Jagdflinten, Büchsen und andern Jagdgeräthe, einigen Bienenstöcken und sonstigen Gegenständen.
    Die Auction beginnt am 24sten Juny d. J. Morgens 10 Uhr mit dem Verkaufe des Vieh= und Feld=Inventarii und wird am folgenden Tage damit fortgefahren.
    Grevesmühlen, den 30. Mai 1835.

Großherzogliches Amts=Gericht.      


         Am Montag den 6ten Julius d. J. sollen im Kruge zu Carlow nachstehende Sachen öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3. z. v., verkauft werden: altes Bettzeug, Manns= und Frauenskleidungsstücke, 2 eichene Laden, 1 Tisch u. dgl. m.
    Carlow den 13ten Junius 1835.

Labann.      


Vermischte Anzeigen.

         Die sogenannte Bürgermeister=Jahrt soll verpachtet werden und haben Pachtliebhaber sich am 26sten dieses Monats im Hause des Bürgermeisters, Vormittags 11 Uhr, einzufinden.
    Schönberg, den 16ten Juny 1835.

Bürgermeister und Rath.      


         50 Rthlr. N 2/3tel à 4 p.C. Kirchen=Gelder sind bei gehöriger Sicherheit Termino Johannis zu belegen. Wo? erfährt man bei der Redaction der wöchentlichen Anzeigen.


         Bei mir sind zu haben: Savojenkohlpflanzen, Braunkohl=, Runkelrüben=, Porro= und fernerhin auch Sellerypflanzen.
    Schönberg den 10. Juni 1835.

Johann Ohlssen, in der Hinterstraße.      


Die Bedeutung der christlichen Feste.

(Fortsetzung.)

         Wir wissen die Zeit, wo der Sonntag sich als besondern Tag des Dienstes im Herrn geltend machte, nicht genau; doch finden sich schon Offenb. Joh. 1, 10 sichere Spuren. Der dort genannte "Tag des Herrn" ist der Sonntag. Auch hat man Andeutungen, wie er im christlichen Alterthum gefeiert wurde. Die Kirchenversammlung zu Laodicea war die erste, welche ein ausdrückliches Verbot ergehen ließ, an diesem Tage bürgerliche Geschäfte zu treiben. Dazu fügten die römischen Kaiser später das Gesetz, daß am Sonntage keine Prozesse geführt werden sollten, und der Kaiser Konstantin insbesondere suchte die Heilighaltung dieses Tages gesetzlich zu befestigen. Er meinte, an demselben könne man unter allen bürgerlichen Geschäften nur die Freilassung eines Sklaven vornehmen; sie allein sey des Sonntags werth. Er untersagte auch in seinen Feldzügen die kriegerischen Uebungen an diesem Tage, und hatte selbst ein besonderes Gebet vorgeschrieben, welches von dem ganzen Heere am Sonntage gesprochen werden sollte. Unsern Sonntag und die gesetzliche Haltung desselben kennt der Leser.

II. Die jährlichen Feste.

          Wie bei den wöchentlichen, so wurde auch bei den jährlich wiederkehrenden Festen das Leiden

[ => Original lesen: 1835 Nr. 25 Seite 3]

und Sterben Jesu zu Grunde gelegt, wodurch diese Feste selbst in Trauer= oder Bußtage und in Freudentage zerfielen. Unsere Nachrichten reichen so tief in das christliche Alterthum hinunter, daß wir die Entstehung jedes Festes genau datiren könnten; sie scheinen aber allmählig und nach einander aufgekommen zu seyn. Die ältesten, die erwähnt werden, sind Ostern und Pfingsten, welche um die Mitte des dritten Jahrhunderts bereits angeordnet gewesen zu seyn scheinen. Wir beginnen daher mit diesen, da sie ohnehin die wichtigsten der christlichen Feste sind, besiegelt mit dem Tode, der Auferstehung und Himmelfahrt des Heilandes, so wie mit der Aussendung seiner Apostel.

1. Das Osterfest.

          Was die Bezeichnung dieses Festes anlangt, so war sein frühester Name Pascha, welcher von dem jüdischen Passahfeste hergenommen war. Christus galt als das Osterlamm, welches die alten Hebräer an diesem Tage zu essen pflegten. Ebenso ist unser Name "Ostern" schon bei unsern heidnischen Vorfahren gebräuchlich gewesen. Die alten Deutschen feierten nämlich ein Fest zur Zeit der Tag, und Nachtgleiche, der Göttin Ostar (Mondgöttin) zu Ehren. Dies war eines der hohen Feste unserer ehrwürdigen Altvordern, zu dem man weit und breit mit Jung und Alt zusammenkam, und an welchem deshalb auch die Volksberathungen gehalten wurden. Von diesem alten Feste stammen auch noch unsere Oster=Eier, mit welchen man sich damals beschenkte, um unter dem Sinnbilde der Erde ein Zeichen des Frühlings zu geben - ferner die Ostar=Feuer, welche man Nachts anzündete, wobei die Druden, d. h. weisen Frauen, Feuerlieder sangen und den Aufgang der Sonne erwarteten - und das Ostar=Bad, in welchem der Wagen der Göttin Hertha, d. h. Erde, gewaschen wurde. Diese Ostern feierten die alten Deutschen erst im März, dann im Mai, und waren dabei lustig und guter Dinge. Ja, man betrank sich, besonders die Priester, auf eine ausgezeichnete Weise; und das konnte man, weil sogar der Donnergott, Thor, für den größten Held im Trinken gehalten wurde.

          Was aber unser christliches Osterfest betrifft, so weiß man den Ursprung desselben nicht genau anzugeben. Das Erste, was sich uns in der Geschichte der christlichen Kirche von ihm entgegentritt, ist fast anderthalbhundert Jahre nach Jesu Tode ein Streit über den Tag der Osterfeier. Wie nämlich der Mensch alles Neue dem schon Bekannten anzupassen sucht, so feierten auch die Christen, welche früher Juden gewesen waren, das neue oder christliche Passafest am Tage des alten jüdischen. Die aus dem Heidenthum bekehrten Christen hingegen wollten das Gedächtniß des Leidens und Sterbens Christi durchaus an einem Frei= oder Sonntage begehen. Der Streit gereichte damals zu großem Aergerniß, denn Victor, Bischof von Rom, erklärte in einem Hirtenbriefe die kleinasiatischen Christen in den Bann, weil sie die Ostern mit ihm nicht zur selbigen Zeit feiern wollten. Die Zänkerei dauerte fort, bis der Kaiser Konstantin der Große sich in's Mittel schlug und die Sache auf der Kirchenversammlung in Nicäa (325 nach Chr.) zur Sprache brachte. Hier erklärten die versammelten Bischöfe, die Ehre und Würde der christlichen Kirche erfordere Einigkeit auch in dieser Feier, und es sey gottlos, dieselbe mit den Juden, den Feinden Christi, zu gleicher Zeit zu begehen. Allein damit war die Zeit selbst noch nicht bestimmt, und wurde auf mehrerlei Weise berechnet. Die Patriarchen von Alexandrien gaben für ihre Gemeinde jedesmal ein Oster=Programm, d. h. eine Schrift, in welcher bestimmt gesagt war, daß das Fest der Ostern (Pascha) an dem oder jenem Tage zu feiern sey. Die Berechnung, welcher man in Alexandria folgte, war aber von der römischen so verschieden, daß Ostern oft um einen ganzen Monat früher oder später fiel. Dieser Unordnung machte der römische Abt Dionysius, der Kleine, im Jahre 525 dadurch ein Ende, daß er die Berechnungsweise der Alexandriner auch in der römischen Kirche einführte. Damit der Leser nicht glaube, der frühern christlichen Kirche habe es weisen Männern gefehlt, welche eine richtige Ansicht dieser Sache hatten, so erwähnen wir nur des Polykarpus. Dieser kam als Bischof von Smyrna nach Rom, um sich mit dem dortigen Bischof Anicetus darüber zu besprechen. Beide blieben bei ihrer Meinung, obgleich Anicetus nur das Beispiel seiner Vorgänger anführen konnte, Polykarpus aber das Pascha mit Johannes, dem Lieblings=Jünger Jesu, oft gefeiert hatte. Aber sie ließen den Streit fallen als Nebensache, und umarmten sich in Frieden; und zum vollen Zeichen, daß sie Freunde seyen, ließ Anicetus noch den Polykarpus das Abendmahl in seiner Kirche ertheilen, und sie schieden in Liebe von einander.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 25 Seite 4]

          Zu der Feier des Osterfestes bereitete man sich durch ein strenges Fasten; dies hielt man allgemein für nöthig. Nicht so einig war man über die Dauer dieser Fasten und die Bestimmung der zu verbietenden Speisen. Die griechische Kirche fastete sieben Wochen, mit Ausnahme des Sonnabends und Sonntags; die römische sechs Wochen, wozu noch, um die 40 Tage - wo Jesus in der Wüste war - vollzumachen, durch den Papst Gregor II. im Anfang 4 Tage zugesetzt wurden, so daß die Fasten nun mit dem sogenannten Aschenmittwoch beginnen; denn am Sonntag war das Fasten aufgehoben. Manche meinten sogar nur vierzig Stunden fasten zu müssen oder einen Tag; doch die erwähnten Bestimmungen behielten die Oberhand. Der Grund dieser Vorschriften war, man solle nüchtern und rein das Fest feiern und den Beweis liefern, daß man so viel Liebe zu dem Göttlichen trage, um sich eine Weile der irdischen Wohlhäbigkeit zu entschlagen. Deshalb enthielt man sich der kräftigen Fleischspeisen, des Weins und anderer Mahlzeiten, bei deren Zubereitung die Küche viel gebraucht wurde; man aß vielmehr Fische - man meinte allgemein, das sey kein Fleisch - und trockne Speisen (daher die Fastenpräzeln u. A.), auch Baumfrüchte, und diese nur mäßig. Indeß fehlte es auch schon früh nicht an Leuten, denen solche strenge Vorschriften für Gaumen und Magen sehr lästig vorkamen, und denen es gar nicht an List mangelte, Freizettel aller Art zu bekommen. Besonders suchte man jene erlaubten trocknen Speisen so leckerhaft zuzubereiten, daß sie weit über dem Fleische standen; daß eine Partei das Geflügel in der Fasten für eßbar erklärte, verlor sich bald, obgleich man dafür den Grund anführte, die Vögel seyen nach Mosis Erzählung aus dem Wasser hervorgegangen. In dieser Fastenzeit wurden keine Ehen geschlossen, keine Geburtstage gefeiert, und die Bischöfe ermahnten ihre Gemeinden, alle Streitigkeiten beizulegen, um mit Allen ausgesöhnt und in echter christlicher Eintracht und Liebe den Auferstehungs=Morgen erwarten zu können. Aber schon damals traten auch Kirchenlehrer auf, dem Volke zu sagen, daß es mit dem Fasten selbst nicht gethan sey. Einer der berühmtesten, Johannes Chrysostomus (Johannes Goldmund genannt wegen seiner Beredsamkeit), spricht in einer Predigt also: "Sage nicht, ich habe so viele Tage gefastet, ich habe das und jenes nicht gegessen, ich habe keinen Wein getrunken, ich habe mich so lange nicht gebadet; zeige mir vielmehr, ob Du sanftmüthiger geworden bist, wenn Du jähzornig warest, ob Du gütig geworden bist, wenn Du grausam warst. Denn wenn Du vor Jähzorn flammest, warum marterst Du Dein Fleisch? Wenn Neid und Geiz in Dir wohnen, was hilft Dir das Wassertrinken? Ich forsche nicht, wie Dein Tisch besetzt war, sondern was Du dem Herrn aufgetragen hattest in Deinem Gemüth."

          Die letzte Woche vor dem Feste der Auferstehung wurde in der Fasten noch besonders hervorgehoben. Es war die Zeit, in der Christus gelitten hatte, also Zeit der Trauer. Man nannte sie die große, die heilige oder Osterwoche. In ihr wurde das Fasten noch strenger zu halten vorgeschrieben; die Gerichtsverhandlungen standen still, und im Jahre 367 wurde selbst der kaiserliche Befehl gegeben, allen Gefangenen, die nicht schwere Verbrecher waren, in derselben die Ketten abzunehmen.

          Die Fürsten betrachteten diese Zeit als eine solche, die sie an Barmherzigkeit mahne, und erließen daher während derselben öfter Todes= und andere Strafen. - Diese Woche begann mit dem Palmsonntage, der seinen Namen von den Palmen hat, mit denen man früher in der morgenländischen, später auch in der abendländischen Kirche, Prozessionen hielt. Die Bischöfe theilten dabei in großem Glanze Geschenke und Palmzweige aus. Doch fand der Gebrauch im vierten Jahrhundert nicht statt.

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 16. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 50
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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