No. 24
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 12. Juni
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 24 Seite 1]

         Nachdem der Schmiedemeister Griem zu Schlagsdorf, mittelst geistlichen Bescheides, der Verwaltung seines Vermögens entsetzt und der Herr Pächter Sick, so wie der Krämer Siebenmark daselbst, zu Curatoren desselben bestellt worden; wird dies zu Jedermanns Kenntniß hiemit gebracht, damit Niemand mit diesem Griem, ohne Zustimmung seiner Curatoren, sich in Rechtsgeschäfte einlasse, auch keine Geldzahlung an ihn leiste, bei Strafe der Nichtigkeit und doppelter Zahlung.
    Decretum Schönberg den 6. Junius 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vorladungen.

         In Folge Antrages des Haupt=Erben der, hieselbst am 18ten Mai d. J. mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Madame Sophia Maria, verwittwete Hoyer, gebornen Rossau, - Herr Cämmerarius J. M. Lübcke hieselbst, werden hiemittelst alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß Defunctae zu haben glauben, geladen, ihre etwanigen Ansprüche in dem, auf

den 29. August 1835, Morgens 11 Uhr,
angesetzten Termine, auf dem Stadthause vor uns, sub poena praeclusionis pro omni, anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
    Rehna den 29. Mai 1835.

Bürgermeister, Gericht und Rath.      


         Alle welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß des zu Klütz verstorbenen Schneiders Jaanssen machen zu können, oder gleich nahe Erbrechte als der sich bereits als Sohn des defuncti legitimirt habende Herr Cantor Jaanssen zu Marlow zu haben vermeinen, werden zu deren Angabe und Darlegung von uns auf

den 23sten Julius d. J.
bei dem ein für alle Mal angedroheten Nachtheile vorgeladen, daß sie damit abgewiesen werden, auch das Erbenzeugniß ausgestellt werden wird.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Bothmer den 29. April 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


[ => Original lesen: 1835 Nr. 24 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

         Auf Antrag des Herrn Kaufmanns Pelzer und des Herrn Pensionair Fratzscher, respec. zu Grevesmühlen und Questin, als Vormünder der minorennen Kinder des wailand Försters Allerding zu Gostorf, soll am

24sten und 25sten Juny d. J.
auf dem Hofe Gostorf, Amts Grevesmühlen, das in sehr gutem Stande sich befindende Inventarium gegen sofortige baare Bezahlung in N 2/3tel öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Dasselbe besteht in Pferden, Füllen, Kühen, Ochsen, Schaafen, Schweinen, Federvieh, instrumentis rusticis, Mobilien und Hausgeräth, Leinzeug und Betten, Jagdflinten, Büchsen und andern Jagdgeräthe, einigen Bienenstöcken und sonstigen Gegenständen.
    Die Auction beginnt am 24sten Juny d. J. Morgens 10 Uhr mit dem Verkaufe des Vieh= und Feld=Inventarii und wird am folgenden Tage damit fortgefahren.
    Grevesmühlen, den 30. Mai 1835.

Großherzogliches Amts=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

         Hiedurch benachrichtige ich meine resp. auswärtigen Freunde und Bekannte von meinem Etablissement im ehemaligen Wilkenschen Hause, Königstraße No. 868. Durch prompte Aufwartung und besonders gute Auswahl aller Arten Getränke mir das Wohlwollen der mich mit Ihrem Besuch Beehrenden zu verdienen, wird stets mein Bestreben sein.
    Lübeck den 13ten Mai 1835.

J. W. H. Lange.      


         Meine auswärtigen Geschäftsfreunde benachrichtige ich hiedurch von der Verlegung meiner Weinhandlung vom goldnen Engel, Breitestraße, nach dem Hause des Herrn Tischlermeister Hauschild, Königstraßen und Hüxstr. Ecke No. 869, und bitte, das mir früher geschenkte Wohlwollen dort ferner zu erhalten.
    Lübeck den 15ten Mai 1835.

J. H. Klempau.      


         Alle diejenigen, welche in diesem bevorstehenden Johannistermine Geld= und Sparkassenbücher durch mich an die Sparcasse zu Schwerin besorgen lassen wollen, ersuche ich gehorsamst bis acht Tage vor Johannis bey mir sich zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld, welches letztere mit schriftlicher Angabe der Namen der Personen, für welche es belegt werden soll, versehen seyn muß, bey dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bey dem ich am 13ten und 17ten d. M. Nachmittags zu treffen seyn werde.
    Siechenhaus bey Schwanbeck den 3. Juni 1835.

J. P. Oldörp,      
Schul= und Siechenmeister.


         Bei mir sind zu haben: Savojenkohlpflanzen, Braunkohl=, Runkelrüben=, Porro= und fernerhin auch Sellerypflanzen.
    Schönberg den 10. Juni 1835.

Johann Ohlssen, in der Hinterstraße.      


Die Bedeutung der christlichen Feste.

         Der Mensch hat vielerlei Glieder seines Leibes. Warum? Er hat vielerlei Verrichtungen. Diese Glieder können aber ihre Verrichtungen nicht alle auf einmal abthun, darum gab Gott dem Menschen auch vielerlei Zeit; er schuf uns Jahre, Wochen, Tage, Stunden, um es möglich zu machen, daß wir unsre Arbeiten, jede gesondert treiben möchten; denn der Mensch treibt nur das ordentlich, was er geregelt vornimmt: dann kann er es mit Herz und Seele und mit allen Kräften, die ihm zu Gebote stehen, und es ist Werth an dem, was er thut. So ist es mit dem Körper, so mit der Seele; geistige Geschäfte haben dieselbe Regel wie die körperlichen. Unter den geistigen Beschäftigungen ist eine, von der Niemand sich lossagen kann, das ist die Beschäftigung mit Gott. Ihm sind also bestimmte Zeiten gewidmet, wo wir uns mit ihm beschäftigen, oder, da wir in dem Verhältniß zu ihm stehen, wie ein unmündig Kind zum Vater, besser gesagt: wo wir ihn verehren. Wir verehren aber auch als Christen

[ => Original lesen: 1835 Nr. 24 Seite 3]

den Sohn Gottes, von dem wir den Namen führen: und da er Mensch war, wie wir, sind für die Abschnitte seines Lebens, welche auf unser Heil besondern Einfluß hatten, ebenfalls besondere Zeiten festgesetzt. Diese genannten Zeiten nun, wo wir uns mit gesammelter Andacht dem Göttlichen hingeben, wie Christus es uns offenbarte, heißen die christlichen Feste. Doch soll man nicht meinen, als ob man in der übrigen Zeit von religiösen Pflichten und Leistungen losgesprochen sey; das wäre ein Glaube voll Lästerung. Gott soll gelobt werden durch das ganze Leben, an den bestimmten Festen mit Herz und Mund in aller Reinheit, an den Tagen unsrer irdischen Arbeiten aber durch Vollbringung seines Willens. Deshalb sagt auch ein alter Lehrer unsrer christlichen Kirche sehr schön: "das größte Fest ist ein gutes Gewissen" und: "das ganze Leben des Christen soll ein Gebet seyn." Man würde aber sehr irren, wenn man glauben wollte, die Feste und Feiertage seyen überflüssig und der Mensch brauche nur sein Gedächtniß zur Erinnerung; denn der religiöse Glaube des Menschen ist eine Farbe seiner Seele, welche in dem Treiben des Lebens blaß und matt wird; durch die Feste wird sie wieder aufgefrischt und neu. Der Mensch ist ein sinnliches Wesen, und braucht sinnliche Mittel, das Leben seines religiösen Gefühls frisch und gesund zu erhalten. Es wäre ferner undankbar, dem Gründer unsers Heils nicht freudig geben zu wollen, was ihm gebührt, und durch fromme Feier seiner Feste ihm nicht dienen zu wollen. Endlich hat Jesus Christus auch verlangt, daß wir sein gedenken sollen, und wenn der Erlöser der Welt spricht, so sind seine Worte ewige, unverbrüchliche Gebote. Das ist der große Sinn der christlichen Feste im Allgemeinen, von deren Zahl jeder andere Feiertag, der sich nicht unmittelbar auf die Religion bezieht, z. B. ein patriotisches, Landes=, Familienfest, hier ausgeschlossen bleibt. Wir geben eine möglichst vollständige Aufzählung aller Feste der christlichen Kirche, wie sie sich im Laufe der Zeit gestalteten, aufkamen und den Wechsel aller menschlichen Einrichtungen erfahrend, wieder untergingen. Was die Eintheilung dieser feierlichen Tage betrifft, so sondert man gewöhnlich die beweglichen und unbeweglichen Feste. Jene sind solche, deren Zeit durch das Osterfest bestimmt wird, welches bekanntlich von der Tag= und Nachtgleiche des Frühjahrs abhängt, z.B. Pfingsten, 50ste Tag nach Ostern u.s.w.; die unbeweglichen Feste dagegen haben ihren bestimmten Monatstag. Eine andre Eintheilung ist die in wöchentliche und jährliche Feste. Dieser Ordnung folgen wir in unsrer kurzen Schilderung.

I. Von den wöchentlichen Festen.

Der Leser wundre sich nicht. Wir haben freilich im strengen Sinne keine wöchentlichen Feste mehr außer dem Sonntag, der als Tag des Herrn allerdings ein Fest ist, aber die ersten ursprünglichen Christen hatten deren allerdings. Bei ihnen waren nämlich noch keine hohen Feste bestimmt; sie kamen deshalb in der nächsten Zeit nach Christus, und in den Tagen der ersten Ausbreitung der göttlichen Lehre, wie wir aus der Apostelgeschichte uns begreiflich machen können, fast täglich zusammen, und unterhielten sich über die Heilslehre von dem Gekreuzigten. Bei diesen Zusammenkünften, die aus Noth und Bedrängniß oft des Nachts und bei verschlossenen Thüren gehalten wurden, feierte man die besondern Gastmähler der Liebe, Agapen genannt, und dann noch das Abendmahl Christi zu seinem Gedächtniß. Man scheint die Gestalt dieser Zusammenkünfte von den Römern entlehnt zu haben, wie sonst noch die Geschenke am Neujahrstag u. A.; denn jene Heiden hatten die Sitte, bei ähnlichen Gastmählern, Charistien genannt, die Streitig=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 24 Seite 4]

keiten der Freunde beizulegen. Jene heiligen Zusammenkünfte der Christen arteten jedoch bald aus, und die Ausschweifungen, welche von solchen Gelagen veranlaßt wurden, liegen sehr nahe. Später trat die Feier des Sonntags ein, den man zu einer wöchentlichen Haupt=Versammlung deshalb am passendsten hielt, weil einmal Gott die Welt an einem Sonntag zu schaffen und aus der Unordnung zu ordnen begann; sodann, weil Christus an diesem Tage auferstanden war, und die neue Welt des geistigen Lebens, die Versöhnung des Menschen mit Gott, ins Daseyn gerufen hatte. Wir müssen hierbei bemerken, daß schon die ersten Christen den Tod und die Auferstehung Christi als den Mittelpunkt betrachteten, von welchem aus die Verehrung des Heilandes beginnen müsse, weil seine Erlösung damit angefangen habe. Aus diesem Gesichtspunkte nun bestimmte man auch den Sonntag zum wöchentlichen Festtag, und feierte sogar noch den Mittwoch und Freitag in dieser Beziehung, weil der erstere Tag der Anfang aller Leiden für Jesus und der letztere sein Todestag war.

(Die Fortsetzung folgt.)


             Die Blumen.

Vom Scheitel nieder glühn der Sonne Strahlen,
   Vollendet hat der Lenz die kurze Bahn
Und alle Blumen welken unter Qualen
   Und sehn das Ende ihres Lebens nahn

Vom Staube schwer ziehn sich die Kelche nieder,
   Von keinem Regen, keinem Thau erfrischt,
Die heiße Luft schließt ihre Augenlieder
   Und jeder Glanz der Farben ist verwischt.

Und sterbend seufzen sie "warum o Sonne,
   Brennst du auf uns so glühend jetzt herab?
Kaum schmecken wir des Lebens süße Wonne,
   So wirft uns schonungslos dein Pfeil ins Grab"

"Warum?" spricht sie - "weil die Natur zum Leben
   Euch nicht mehr Kräfte lieh und der Beruf
Erfüllt ist, den sie sorgend euch gegeben,
   Als euch die Liebe früh im Lenz, erschuf.

Geboren würdet ihr, das Jahr zu schmücken
   Und ihm der Hoffnung grünen Kranz zu leih'n,
Um Alles, was da lebet, zu erquicken
   Und Saamen für die Zukunft auszustreun.

Das ist geschehn - drum müßt ihr jetzt erblassen,
   Ich hab' noch andre Kinder außer euch,
Doch sie muß ich mit heiß'rer Lieb' umfassen,
   Denn ihr Beruf ist nicht dem euren gleich.

Wenn sie sich der Vollendung sollen freuen,
   So muß ich sie mit glühn'dem Hauch anwehn,
Was euch den Tod bringt, jene laßt's gedeihen
   Und süße Frucht hervor aus Blüthen gehn. -

Doch klaget nicht, ihr geht drum nicht verloren,
   Wenn jetzt auch euer Leib in Staub zerfällt,
Nach kurzer Zeit ersteht ihr neugeboren
   Aus eurem Lebenskeim, den nichts zerschellt.

Den kräft'gen Saamen habt ihr ja getrieben, -
   Und birgt ihn jetzt auch gleich der Erde Schooß,
Sie hütet in ihm sorgsam ihre Lieben
   Und läßt sie bald aus ihren Banden los.

O Kind, das du der zarten Blume gleichest,
   Vom Strahl der Lieb' im Lenz wie sie begrüßt -
O traure nicht, wenn du auch früh erbleichest,
   Und mit der Blum' auch schon im Lenz verblühst.

Verbreite nur wie diese rings um Freuden,
   Und reifen Saamen sammle so wie sie,
Dann magst du früh aus unsren Blicken scheiden,
   Was in dir lebt als Lebenskeim - stirbt nie.
                                                       F.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Juni 1835.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 11 -
ein Schillings=Strumpf - 21 -
ein Sechslings=Semmel - 11 -
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 18 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 25 -
ein Schillings=Brodt - 28 2
ein Sechslings=Brodt - 14 2
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 16 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 24 -
ein Schillings=Brodt 1 12 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 71/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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