No. 13
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. März
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 13 Seite 1]

Vorladungen.

         Auf Instanz des Lohgerber Steinbeck zu Dassow haben wir über das von demselben an den Apotheker Fischer zu Dassow verkaufte, daselbst in der großen Straße zwischen den Fischerschen und Steffenschen Häusern belegene Haus mit Thorweg, Ställen und hinter dem Hause belegenen Garten ein Proclama erkannt und laden demnach alle diejenigen, welche Rechte und Forderungen an obige vom Lohgerber Steinbeck an den Apotheker Fischer verkaufte Grundstücke haben oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorie in dem von uns auf den

20. May d. J.
Morgens 11 Uhr anberahmten Liquidations=Termin vor uns zu erscheinen und diese ihre Ansprüche alsdann genau und ohne Vorbehalt anzugeben sub praejudicio pro omni praeclusionis. Von vorstehender Anmeldungspflicht wird jedoch die Lütgenhöfer Gutsherrschaft mit ihren Ansprüchen wegen der laufenden Abgaben der Grundstücke ausgenommen, mindestens hat sie im Meldungsfall einen Ersatz der Liquidations=Kosten nicht zu gewärtigen.
    Lütgenhof den 10. März 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                


         Alle und jede, welche an die zu Grambeck belegene vormals Sahlmannsche, von dem bisherigen Besitzer Johann Christoph Sahlmann an Johann Franz Ludwig Knoop verkaufte Viertelhufe sammt Zubehör dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiedurch verabladet, solche in termino den 4ten Mai 1835 vor dem Gerichte Gudow in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarius zu Ratzeburg anzumelden, auch gehörig zu bescheinigen, und zwar bey Strafe des ohne weiteres mit Ablauf des Termins sonst eintretenden Ausschlusses der Ansprüche. Auswärtige haben einen Procurator zu den Acten zu bestellen.
    Decretum im adlich von Bülowschen Gerichte Gudow, den 15. März 1835.

C. Hornbostel.      


         Auf Instanz des Schneider Faasch zu Dassow ist über das von ihm an den Krämer Müller daselbst verkaufte, zwischen den Häusern des Bäcker Deppe und des Tischler Hammerich senior an der Mühlenstraße zu Dassow belegene Haus c. p. ein Proclama erkannt und werden demnach alle diejenigen, die aus irgend einem Grunde Rechte oder Forderungen an diesem verkauften Hause haben oder zu haben vermeinen, hiedurch peremtorie geladen, solche an dem von uns auf den

11. April d. J.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 13 Seite 2]

Morgens 11 Uhr anberahmten Liquidations=Termine gehörig anzuzeigen und durch Production der betreffenden Papiere zu bescheinigen sub praejudicio pro omni praeclusionis.
          Lütgenhof den 3. Februar 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                


         Auf Antrag der Erben des wailand Pensionairs Adolph Baumann zu Harst, werden alle diejenigen, welche an dem Nachlasse des Letzteren Ansprüche und Forderungen, sey's aus Erbrecht oder Schuld, zu haben vermeinen, zur bestimmten Angabe und zur sofortigen rechtsgenügenden Begründung derselben auf

Freitag den 29sten Mai d. J.
Morgens 11 Uhr, bei Strafe der Ausschließung und der Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, ein für allemal, mithin peremtorisch vor uns geladen.
        Dreilützow den 18ten Februar 1835.

Gräflich von Bernstorffsches Patrimonial=
Gericht hieselbst.


         Wir zum Waisengerichte Verordnete laden zur Richtigstellung der Verlassenschaft des allhier vor mehreren Jahren verstorbenen Bürgers und Ackermanns Peter Gramm alle diejenigen hiemit peremtorisch öffentlich, welche aus irgend einem erdenklichen Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche an solche Erbmasse zu haben vermeinen, und wollen, daß sie in dem ad profitendum et liquidandum auf

den vierten Mai dieses Jahres
angesetzten Termine, allhier vor uns zu Rathaus, Morgens 11 Uhr, erscheinen, ihre sothanen Ansprüche und Forderungen specifice anzeigen, auch sofort rechtsgenügend bescheinigen, widrigenfalls aber gewärtig zu seyn, daß sie damit unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden abgewiesen und praecludiret werden.
    Von dieser Anmeldungspflicht werden allein nur diejenigen Gläubiger von uns ausgenommen, deren Forderungen zu Stadtpfandbuch intabuliret sind, wenigstens haben solche eine Erstattung der Liquidations=Kosten nicht zu erwarten.
    Gadebusch am 29sten Januar 1835.

Zum Waisen=Gerichte Verordnete.      


Extractus proclamatis.

         Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Riemermeisters Borgward hieselbst auf die Hohe Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf

den 11ten März 1835
und Terminus ad transigendum auf
den 4ten April 1835
respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii, und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden, praefigirt.
    Signatum Rehna den 20sten Decbr. 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

         Auf Befehl Großherzogl. hoher Reluitions=Commission sollen

1) der alte Schaafstall zu Hof Bülow
2) eine Scheure auf dem Gehöfte No. 19 zu Dorf Bülow
und zwar jedes Gebäude einzeln, öffentlich meistbietend auf Abbruch verkauft werden und ist zu diesem Zwecke Terminus auf
Mittwoch den 1sten April d. J.
anberahmt, zu welchem Kaufliebhaber sich Morgens 11 Uhr auf dem Hofe Bülow einfinden wollen. Die Verkaufsbedingungen sind beym Herrn Registrator zur Nedden in Rehna einzusehen, die Gebäude weisen auf Verlangen respective der Herr Pensionair, Ritter Derlon und der Schulze Ditz nach.
    Gadebusch den 14ten März 1835.

Großherzogliches Amt.      


         Zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe des dem Bäcker Deppe zu Dassow in vim executionis abgepfändeten in der Mühlenstraße neben dem Schneider Faaschschen Hause belegenen Hauses, des sogenannten Backhauses, welches vor einigen Jahren neu erbauet ist und in gutem Zustande sich befindet, auch mit geringen Kosten zu vier Wohnungen eingerichtet werden kann, und des hinter dem Hause belegenen, zur Größe von 26 QuadratRuthen demselben zugeschnittenen Gartens, haben wir terminum auf den

8. April d. J.
Morgens 11 Uhr anberahmt und werden Kaufliebhaber dazu mit dem Anfügen eingeladen, daß bei Ertheilung des Zuschlags 200 Rthlr. N 2/3. als Conventionalpoen zu bezahlen sind.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 13 Seite 3]

         Die grundleglich zu machenden Bedingungen sind beim Gerichte 14 Tage ante terminum einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu haben. Das zu verkaufende Haus kann nach zuvoriger Meldung beim Herrn Actuar Paepke zu Lütgenhof zu jeder Zeit in Augenschein genommen werden.
    Lütgenhof den 13. Februar 1835.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  
Grupe.                


Warnung.

         Auf Befehl des Königl. Hannoverschen Pupillen=Collegii zu Stade, warne ich hierdurch einen Jeden, meinem Mündel, dem Wirthschaftsschreiber August Hintze aus Stade, welcher jetzt zu Schlagsdorf, von Ostern 1835 an aber zu Mönkhof bei Lübeck sich aufhält, ohn mein, oder des Herrn Sick zu Schlagsdorf, oder des Herrn Kelling zu Mönkhof Vorwissen und Genehmigung zu creditiren, etwas verabfolgen zu lassen, oder von demselben Sachen zu kaufen oder in Versatz zu nehmen, indem alle solche von dem genannten August Hintze contrahirten Schulden und eingegangenen Verbindlichkeiten von der Vormundschaft nicht anerkannt werden.
    Bremervörde im Herzogth. Bremen den 12. März 1835.

G. L. Lamprecht, Amts=Assessor.      


Vermischte Anzeigen.

        Auf dem Hofe zu Stove sind magere Schweine zu verkaufen.


Gute Nacht.

        Wer spricht nicht dieses Scheidewort am Ende des täglichen Treibens aus, wem ist es nicht schon zugerufen worden? Doch denkt man sich gewöhnlich dabei nicht viel, obgleich es einen sehr mannigfaltigen Sinn umfaßt, je nachdem es herzlich oder gleichgiltig, begehrend oder erzürnt, trauernd oder ironisch ausgesprochen wird. Im lenzten Falle hört es auf, ein Wunsch des Wohlwollens und der Freundschaft zu sein.
        Es deutet dann vielmehr den Gedanken einer ewigen Trennung und Bruches an, von dem man nicht mehr zurückzukommen gesonnen ist. Trauernd betont, bezeichnet es den Schmerz, von einem geliebten Wesen sich trennen zu müssen, und der Zweifel, der auf der Endsylbe ruht, will fast so viel sagen, als: Wer weiß, ob wir uns morgen wiedersehen! Erzürnt und kurz abgebrochen ausgestossen, ist es mehr einer Verwünschung als einem Wunsche ähnlich. Begehrend gelispelt, verkündet es den Drang heimlicher, aber stürmischer Sehnsucht. Gleichgiltig vernimmt man es am Meisten von Mann und Frau, von Meister und Gesellen, überhaupt von allen Hausgenossen, die sich täglich sehen. Herzlich ruft es der Freund dem wahren Freunde, die Mutter ihren Kindern, der Dankbare dem Wohlthäter zu. In diesem Sinne genommen, ist es für Denjenigen, der getreu seiner Pflicht gehorcht hat, eine süße Belohnung, die Versicherung eines sanften Schlummers einer Nacht, die weder durch die Reue noch durch trübe Erinnerung und Besorgnisse beunruhigt werden kann.
        "Gute Nacht", treffliche Mutter! die du den ganzen Tag besorgt warst, das Herz deiner Tochter rein, fromm und wahr zu erhalten, es vor der Berührung jener bunten Schweißfliegen zu bewahren; - die du ihr unablässig das Beispiel der Ordnungsliebe, der Reinlichkeit, der Arbeitsamkeit, der Wohlthätigkeit gabst, und ihr schon frühzeitig den Wunsch und das Bestreben einflößtest, auch einst ein Muster ehelicher mütterlicher Liebe zu werden, und das als den einzigen Zweck, die einzige Bestimmung ihres Daseyns zu betrachten sie gewöhntest.

[ => Original lesen: 1835 Nr. 13 Seite 4]

"Gute Nacht", süßes Mädchen, einfache, reine, aufrichtige Tochter der Natur! die du durch innige Anneignung, wahre Achtung und stillbescheidene Tugend das Leben des Geliebten schmücktest, nie durch entehrende Lust und Treulosigkeit den Tempel seines Entzückens entweihtest, nie durch die Lüge die Schwäche des Gefühls zu bemänteln suchtest, nie den Beherrscher deines Herzens, den edelsten Freund deiner Seele, mit den Fallstricken der Koketterie oder der Scheinheiligkeit einer erheuchelten Liebe zu fangen dich bemühtest; sondern die du im berauschenden Zauber deiner höchsten heiligsten Empfindungen die Anneigungen zweier gleich reinen Seelen erkanntest, die, durch die Bande der Sympathie angezogen, in einander verschmolzen, um ein ewig unzertrennliches Ganze zu bilden.
        "Gute Nacht", tapferer Krieger! der du das Schwert zogst, um dein Vaterland zu vertheidigen, um es zu befreien von entehrender Sklaverei, und die Sonne des Friedens des Glücks, wieder in seinen Gesichtskreis zurückzuführen.
"Gute Nacht", achtungswerther Kaufmann, schaffender Künstler, arbeitsamer Handwerker! Ihr alle, die ihr das Alter und die Tugend ehrt und liebt, die ihr dem Verdienste Gerechtigkeit widerfahren lasset, und den Lenz eures Daseyns zur Vorrede eines ruhigen, zufriedenen, thatenreichen, Lebensmacht. Mögen die Träume Elysiums eure Schläfe umspielen!


            Wechsel des Lebens.

        Rosenbekränzt,
        Blüthenumglänzt
Naht sich der Frühling, der freundliche Knabe,
Spendend der Sehnsucht manch liebliche Gabe;
        Fluren und Wälder im festlichen Kleid
        Stehen zu seinem Empfange bereit.

        Seht, wie es blüht,
        Sonnendurchglüht!
Goldene Aehren in wallenden Wogen
Reifen vom Seegen des Sommers gebogen;
        Donner durchrollen des Himmels Gezelt,
        Thauende Wolken erfrischen das Feld.

        Farbig gemalt,
        Rebenumstrahlt
Winket der Herbst mit gesegneten Händen
Lockende Trauben und Früchte zu spenden;
        Bergen auch Nebel sein rauhes Gewand,
        Jubelnd empfängt ihn das fröhliche Land.

        Winters Gestalt
        Düster und kalt!
Stürme durchsausen sein schneeiges Haar,
Decken mit Eise das scheidende Jahr;
        Aber im Stübchen so traulich und warm
        Oeffnet uns Freundschaft den liebenden Arm.

        Wechselnder Lust
        Hebt sich die Brust.
Doch, wie so golden die Zukunft auch glänze,
Pflücke genügsam der Gegenwart Kränze,
        Nimm, was der flüchtige Augenblick beut! -
        Unwiederbringlich enteilet die Zeit!


Getraide=Preise in Lübeck
vom 24. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 47
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 66
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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