No. 51
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Dezember
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 51 Seite 1]

Verordnung.

Wir Georg von Gottes Gnaden

Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf
zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. bzw. usw.. etc. bzw. usw..

Thun hiermit öffentlich kund: daß Wir den Debit sämmtlicher, in den Officinen des G. L. Schuler, und der Wittwe Silbermann in Straßburg gedruckten Schriften, imgleichen den Eingang und die Verbreitung der, in Paris Heftweise erscheinenden Zeitschrift

"Der Geächtete"

in Unserm Fürstenthume Ratzeburg verboten haben, und Kraft dieses, gänzlich untersagen. Wonach ein Jeder allerunterthänigst sich zu richten, und zu achten.

              Urkundlich unter Unsrer höchsteigenhändigen Unterschrift, und beigedrucktem Großherzoglichen RegierungsInsiegel.

        Datum Neustrelitz den 5ten December 1834.

Georg, G. H. v. M.
(L. S.) v. Oertzen.    


[ => Original lesen: 1834 Nr. 51 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Antrag der majorennen und der Curatel der minorennen Erben des wailand Tischlermeisters Hammerich senior zu Dassow, haben wir praevio decreto de alimando zum öffentlichen Verkauf der von dem wailand Tischlermeister Hammerich senior nachgelassenen Grundstücke, als der beiden in Dassow in der Mühlenstraße zwischen den Häusern des Arbeitsmanns Koopmann und des Glasermeisters Helms belegenen Wohnhäuser, so wie eines Gartens im großen Bruche, endlich auch eines Bauerwiesen=Lods, welches die Hammerichschen Erben von ihrer längst verstorbenen Mutter ererbten und ihrem Vater, dem Tischlermeister Hammerich bisher zur Benutzung ließen, einen Termin auf den

11ten Februar k. J.,

Morgens 10 Uhr anberahmt, wo die oben genannten Grundstücke einzeln verkauft werden sollen. Kaufliebhaber wollen sich zur gedachten Zeit vor uns einfinden, Bott und Ueberbott zu Protocoll geben und den Zuschlag gewärtigen. —
        Die Grundstücke können nach zuvoriger Meldung beym Tischlermeister Hammerich junior zu Dassow stets in Augenschein genommen, auch die Verkaufsbedingungen 14 Tage ante terminum bey unterzeichnetem Gericht eingesehen werden, wo sie gegen die Gebühr in Abschrift zu haben sind.
        Zugleich werden alle diejenigen, welche Ansprüche und Forderungen an dem Nachlasse des wailand Tischlermeisters Hammerich senior zu Dassow haben, oder zu haben vermeinen, auf Antrag dessen Erben hiermit peremtorie geladen, selbige in dem auf den "18ten Februar k. J." Morgens 10 Uhr angesetzten Liquidationstermine genau und ohne Vorbehalt anzugeben, sub praejudicio praeclusionis pro omni comminato. Von dieser Anmeldungspflicht sind jedoch die Lütgenhöfer Gutsherrschaft und die Commüne zu Dassow hinsichtlich der laufenden und etwa rückständigen Abgaben der zu verkaufenden Grundstücke ausgenommen, wenigstens haben sie keinen Ersatz der Liquidationskosten zu gewärtigen.

Zum Lütgenhöfer Patrimonial=Gericht
Verordnete.                 
Grupe.      


          Im Kruge zu Carlow sollen am 27. December 1834, als am Tage nach Weihnacht, gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v., öffentlich meistbietend verkauft werden:

viele gute Manns= und Frauens=Kleidungsstücke, ferner noch recht gute Betten, Laden und Schränke, auch flächsen und heden Leinzeug in Ellen, und etwas Silberzeug.
Die Auction nimmt präcise 9 Uhr ihren Anfang.
    Carlow den 25. Novbr. 1834.

Labann.        


Vermischte Anzeigen.

          Einem hochgeehrten Publikum empfehle ich mich zu den bevorstehenden Festen mit allen Sorten braunen und weißen Kuchen und Nüssen, weißen gebackenen Zuckerbildern, so wie auch mit verschiedenen Sorten Gewürz=Bonbons, worunter die großen in Bilder geschlagen, in einer großen Auswahl und in den feinsten Desseints; ferner: mit allen Arten überzuckerten Saamen, worunter auch Wurmsaamen; mit einer Auswahl von gegossenen schön verzierten Zuckerbildern, Marzipan=Sachen u. s. w. — Jede beliebige Torte, so wie auch mehrere Sorten feines Thee= und Kaffee=Brod, sind gegen vorherige Bestellung zu jeder Zeit und Stunde bey mir zu haben.
    Schönberg den 4. Decbr. 1834.

Pöhls.        


        Mit einer vorzüglichen Auswahl der neuesten und besten Jugendschriften und Bilderbücher, so wie mit Weihnachts= und Neujahrswünschen, empfiehlt sich

Bade, Buchbinder.  

      Schönberg den 18. Decbr. 1834.


        Der von Kl. Molzahn auf hier über den Ganskrug führende Fußsteig, ist bei Köhlers Kathen hieselbst gegenwärtig aufgehoben, welches ich hiemit öffentlich anzeige.

H. J. Sefke in Kuhlrade.    


Die Lebensdauer des Menschen.

(Beschluß.)

      "Rücksichtlich der Totalsterblichkeit steht der Winter den andern Jahreszeiten voran, während der Sommer diejenige ist, wo man

[ => Original lesen: 1834 Nr. 51 Seite 3]

die wenigsten Sterbefälle zählt. Gleich nach dem Sommer kommt der Frühling, und der Herbst steht dem Winter näher. In dem Alter unter 1 Monat ist die Ordnung der Jahreszeiten dieselbe, wie bei den Gesammtsterbefällen, aber zwischen 1 Monat und 2 Jahren ist der Herbst die mörderischste Jahreszeit und ihm folgt der Winter, der Sommer und der Frühling. Von 2 bis 15 Jahren ist der Frühling die Jahreszeit der meisten Sterbefälle, dann kommt der Herbst, dann der Sommer und endlich der Winter. Nach 15 Jahren ist der Winter durchgehends die Jahreszeit der größten, und der Sommer die der geringsten Sterblichkeit. Bis zu 80 Jahren kommt der Herbst gleich nach dem Winter, nach 80 Jahren fallen im Frühjahr mehr Opfer als im Herbst. Aus dieser Vergleichung scheint sich dann zu ergeben, daß im ganzen Laufe des Lebens die Wirkungen der Jahreszeiten nicht gleichförmig sind, und daß, wenn man auch einen oder zwei Monate als die Repräsentanten des altgemeinen Einflusses der Temperatur betrachten kann, sich davon doch nicht die Intensität der Lebens= oder Wiederstandskraft ableiten läßt.

      "Gegen die Zeit der Ehe (Mannbarkeit) hin, und während der Dauer der Reproduction ist der Einfluß der Jahreszeit beinah aufgehoben. Der Winter fängt nach dem Alter von 40 Jahren an, seinen traurigen Einfluß geltend zu machen, und die Wirkungen desselben sind so fühlbar, daß nach dem Alter von 65 Jahren die Kälte für die Greise so zu fürchten ist, als für die neu gebornen Kinder. Nach dem 90sten Jahre ist sie es sogar mehr, indem dann im Winter immer zwei Greise auf einen, der im Juli stirbt, dem Tode verfallen.— Gegenwärtig scheint sich der Einfluß der Jahreszeiten auf die Sterbfälle vermindert zu haben, d. h. die Sterblichkeit hat sich gleichförmiger über die verschiedenen Jahreszeiten verteilt, als es zu Ende des vorigen Jahrhunderts der Fall war. Diese Bemerkung, welche für die sämmtlichen Sterbefälle wahr ist, gilt vorzüglich für die Neugebornen und Kinder, welche 1 Monat bis 2 Jahr alt sind. Hieraus ergiebt sich, daß gegenwärtig durch eine einsichtigere Pflege eine große Anzahl Kinder am Leben erhalten werden, die im vorigen Jahrhundert von der Kälte würden hingerichtet worden seyn. Dafür ist aber der Einfluß der Jahreszeit bei den Kindern von 2 bis 15 Jahren beträchtlicher, was man wahrscheinlich den Verherungen der Menschenpocken zuzuschreiben hat, welche früher viele Kinder dahinraften, ehe sie die Wirkungen der Temperatur ausgesetzt waren. Zwischen 15 und 60 Jahren waren die Veränderungen der Sterblichkeit sonst größer, während für sehr alte Personen das Bereich der Veränderungen gegenwärtig beträchtlicher ist. Hieraus ließe sich schließen, daß die Menschen jetzt im Greisenalter weniger kräftig sind als im vorigen Jahrhundert, und wirklich denken heut zu Tage viele bejahrte Personen mit einer Art von Neid an die kräftigen Greise, welche jetzt so selten sind, und sonst so häufig waren.
      "Die obigen Thatsachen zeigen uns, wie falsch die Theorie jener Naturforscher ist, welche glaubten, man könne neugeborne Kinder ohne Schaden der Kälte aussetzen; es ergiebt sich daraus, daß die Sterblichkeit der Neugebornen durch Kälte bedeutend vermehrt und durch Wärme vermindert werde. Wir müssen uns daher kräftig dagegen erheben, daß man die zarten Wesen durch den Aufenthalt in der Kirche bei der Taufe, oder unter dem lächerlichen Vorwande, sie an die Rauheit der Witterung zu gewöhnen, der Kälte bloß stellt. Es würde klug seyn, wenn man während der kalten Jahreszeit die Kinder nicht vor Ablauf der

[ => Original lesen: 1834 Nr. 51 Seite 4]

sechsten Lebenswoche taufte; denn vorher kann dadurch der Grund zu dem Tode derselben gelegt werden. Eine andere, nicht weniger wichtige Folgerung, welche sich aus obigen Berechnungen 'ableiten läßt, ist die Nothwendigkeit, die Greise vor der Rauheit der Witterung zu schützen; Kälte und Temperaturwechsel sind ihnen noch weit schädlicher, als den Kindern. Der Frühling und der Winter verdoppeln bei ihnen die Zahl der Sterbfälle, und es läßt sich vermuthen, daß viele davon der Gefahr entgangen seyn würden, wenn sie dieselbe gekannt hatten. Alte Leute mögen also nicht versäumen, sich bei Annäherung der kalten Jahreszeit warm zu kleiden, und in einem temperirten Zimmer zu schlafen, und sich dem Einfluß der rauhen Witterung nach Möglichkeit zu entziehen. Sie dürfen auch die Winterkleidung nicht zu früh ablegen, denn auch der Frühling fordert noch viele Greise ab. Mögen diese Rathschläge beobachtet werden, und dazu beitragen, manches für die Gesellschaft und für die Familie wichtige Leben zu verlängern.


Die wohlangewandte Kriegsbeute.

[Erzählung.]


Getraide=Preise in Lübeck
vom 18. Decbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 43
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen
Winter=Rapsaat die Tonne 21 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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