No. 52
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. Dezember
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 52 Seite 1]

Verordnung.

Wir Georg von Gottes Gnaden

Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf
zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. bzw. usw.. etc. bzw. usw.. Wir Georg von Gottes Gnaden

Geben hiermit öffentlich zu vernehmen: daß, in Folge der Beschlüsse des Deutschen Bundes, das Studiren auf den Universitäten in Bern, und in Zürich, von jetzt an, allen Untertanen in Unserm Fürstenthume Ratzeburg andurch, und Kraft dieses, bei dem Nachtheile untersagt seyn soll, daß ihnen widrigenfalls der Eintritt in den StaatsDienst demnächst nicht bewilligt werden wird.

              Urkundlich unter Unsrer höchsteigenhändigen Unterschrift, und beigedrucktem Großherzoglichen RegierungsInsiegel.

        Datum Neustrelitz den 15ten December 1834.

Georg, G. H. v. M.
(L. S.) v. Oertzen.    


[ => Original lesen: 1834 Nr. 52 Seite 2]

Vorladungen.

          Demnach der Herr Advokat Balck zu Grevismühlen mit der Anzeige: daß er den ihm eigenthümlich gehörenden Antheil an der Morien=Mühle bei Neschow dem Rathmann Spehr hieselbst verkauft habe, zur Sicherstellung des Käufers wegen etwaniger unbekannter, auf diesem Grundstücke haftenden Anrechte, auf Erlassung präclusivischer Ladungen eingetragen hat, diesem Suchen auch Statt gegeben worden ist; so werden hiermit alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde dingliche Rechte und Ansprüche an das bezeichnete Grundstück, so weit es jetzt vom Impetranten verkäuflich abgetreten worden, zu haben vermeinen, peremtorisch geladen, in dem hierzu auf

den 23sten Januar 1835

anberaumten Liquidations=Termine, Vormittags 10 Uhr, vor hiesigem Justiz=Amte zu erscheinen und solche ihre Ansprüche so gewiß specifice zu Protocoll anzumelden, auch, insofern dies thunlich, urkundlich zu bescheinigen, als die sich nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Meldenden mit ihren vermeinten praetensis durch den alsbald zu erlassenden Präclusiv=Bescheid für immer werden präcludirt und abgewiesen, respve. ihrer schriftlichen Beweismittel verlustig werden erklärt werden.
    Ausgenommen von solcher Anmeldungspflicht sind jedoch alle öffentliche Herrschaftliche Cassen, desgleichen die Pfarre zu Carlow wegen der schon fälligen oder noch fällig werdenden Abgaben von dem Grundstücke.
    Decretum Schönberg den 18. November 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                                   Karsten.


Vermischte Anzeigen.

        Mit einer vorzüglichen Auswahl der neuesten und besten Jugendschriften und Bilderbücher, so wie mit Weihnachts= und Neujahrswünschen, empfiehlt sich

Bade, Buchbinder.  

      Schönberg den 18. Decbr. 1834.


      Alle diejenigen, welche in diesem bevorstehenden Weihnachtstermine Geld und Spar=Cassenbücher durch mich an die Sparcasse zu Schwerin besorgen lassen wollen, ersuche ich gehorsamst bey mir sich zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld bey dem Schneidermeister Meyer abzugeben, bey dem ich am 31. Decbr. 1834 und 3. Jan. 1835 zu treffen seyn werde.
Siechenhaus bei Schwanbeck den 25. Decbr. 1834.

J. P. Oldörp,           
Schul= und Siechenmeister.  


        Der von Kl. Molzahn auf hier über den Ganskrug führende Fußsteig, ist bei Köhlers Kathen hieselbst gegenwärtig aufgehoben, welches ich hiemit öffentlich anzeige.

H. J. Sefke in Kuhlrade.    


Die Macht der Rachsucht.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 52 Seite 3]

Die Macht der Rachsucht.

[Erzählung.]


Beispiele von Wohltätigkeit.

        Hierüber erzählt ein Prediger in Berlin, der nebst einigen andern Personen in der Stadt herumging, um von Haus zu Haus eine Kollekte für die Armen zu erheben: "Wir kamen, sagt er, zu einem bejahrten Manne, der Schuhmacher war, und oben in einem Dachstübchen wohnte, als wir bei dem Eingange in ein kleines Kämmerchen die allerbitterste Dürftigkeit gewahr wurden; er bat uns aber ein wenig zu verweilen, und holte unter seinem Schurzfelle eine kleine blecherne Büchse hervor. Sein ganzer Schatz, den er sich aus derselben in die Hand schüttete, bestand aus drei Kreuzerstücken, die er einen nach dem andern vor sich hinzählte. Diesen hier, sagte er, brauche ich heute Abend zu Brod, diesen zu Bier, den zu Licht, den zum Frühstück und diesen sollen die Armen haben. Wir steckten den Kreuzer in die Armenbüchse und gaben dem guten alten Manne etliche Groschen aus unsern Taschen. Er nahm sie mit Dank an, und sagte: je nun, ich brauche es wohl, denn ich habe auf Morgen noch keine Arbeit, aber es ist mir doch sehr lieb, daß Sie mir meinen Kreuzer für die Armen nicht verschmäht haben."

      "Ferner kamen wir zu einem alten Juden, der in einem rabbinischen Buche las, hinter ihm standen zwei Knaben. Ich sagte, daß ich mit meinem Begleiter käme, um auch ihn um einen Beitrag zur Abstellung des Bettelns zu ersuchen. Er stand stillschweigend auf, nahm aus einem kleinen Schranke einen Beutel hervor, worin nur eine äußerst mäßige Summe zu seyn schien, und gab reichlicher, als ich es erwartet hatte. Während der Zeit fragte einer von den Knaben, für wen die Sammlung sei? Indem ich ihm deshalb eine genauere Auskunft geben wollte, hub der Greis an: Was fragst, du, für wen es ist? Es ist für Menschen. Es sind Kinder unsers Vaters, und er hat es uns gegeben, daß wir ihnen helfen sollen.


Nützliches.

Sicheres Mittel wider das Aufblähen oder die Trommelsucht des Rindviehes.

      Seitdem man durch Untersuchungen gefunden hat, daß die Luftarten, welche sich in dem Magen und Darmkanale grasfressender Thiere entwickeln und den Bauch derselben bis zum Zerplatzen ausdehnen, zu neun

[ => Original lesen: 1834 Nr. 52 Seite 4]

Zehntheilen aus kohlensaurer Luft bestehen, war es nicht schwer, ein Mittel aufzufinden, gedachten gefährlichen Zustand des Viehes zu beseitigen, ohne von dem Trokar Anwendung zu machen, der oft schlimme Folgen hinterläßt und nicht selten den Verlust des Viehes nach sich zieht.

      Das aufgefundene Mittel besteht in Salmiakspiritus, das man in jeder Apotheke erhalten kann. Wenn man einen Eßlöffelvoll davon in kaltes Wasser gießt und dieses sogleich von dem kranken Vieh verschlucken läßt, so verbindet sich augenblicklich die kohlensaure Luft in den Eingeweiden desselben mit dem Salmiakspiritus, der Umfang des Thiers nimmt allmählig und sichtlich ab, ist nach Verlauf einer Stunde wieder der natürliche und das Thier ist geheilt. Man hat dann in Behandlung des Thiers nur noch diejenigen allgemeinen Rücksichten zu nehmen, die man einem krank gewesenen Thiere überhaupt angedeihen läßt.

      Jeder Landmann kann das wohlfeile Mittel in Bereitschaft halten, und es ist nur zu bemerken, daß man wohlthun wird, jede Portion in einem besonderen, sorgfältig verschlossenen Glase zu verwahren, weil außerdem der Salmiakspiritus die Kohlensäure aus der Luft anzieht und dadurch unwirksam wird.


Leim wasserdicht zu machen.

      Man legt gewöhnlichen Leim in kaltes Wässer, bis er darin ganz weich geworden ist, ohne seine Form zu verändern, und löst ihn dann in gemeinem rohen Leinöle durch Hülfe gelinder Wärme auf. Nachdem er von letzterem ganz aufgenommen worden, trägt man ihn wie gewöhnlich auf die zu leimenden Flächen auf. Er trocknet fast augenblicklich und das Wasser wirkt gar nicht auf ihn.


Verbesserung an Talglichtern.

      In England taucht man den baumwollnen Docht in Kalkwasser, in welchem eine ziemliche Menge Salpeter aufgelöst worden; auf diese Weise erhält man eine reinere Flamme und ein stärkeres Licht, die Verbrennung geschieht vollständiger und deshalb wird das Putzen fast so unnöthig als bei Wachskerzen: zudem laufen auch


Mittel gegen die Feldmäuse.

      Man weicht Roggen oder Waitzen 24 Stunden lang in scharfer Pottaschen= oder Holzaschenlauge und wirft davon in die Mäuselöcher; dies Mittel vertilgt unfehlbar die Mäuse und kann, da es kein Gift ist, mit Sicherheit angewendet werden.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 23. Decbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 43
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 22 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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