No. 49
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. Dezember
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 49 Seite 1]

Vorladungen.

            Alle diejenigen, die an den Gerichtlich sicher gestellten Nachlaß des hieselbst kinderlos verstorbenen Arbeitsmannes Hans Jochen Söhlbrandt Erbrechte oder Forderungen ex capite debiti zu haben vermeinen, werden zur Angabe dieser ihrer 'Ansprüche und zur Bescheinigung derselben, hierdurch peremtorisch auf

den 16ten December d. J.

Morgens 10 Uhr vor das hiesige Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu vollstreckenden Praeclusion ihrer Rechte und der zu verfügenden Ausantwortung der Masse an die ad acta bekannt werdenden Erbschafts=Interessenten.
    Decretum Schönberg den 30. October 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                               Karsten.


        Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des weiland hiesigen Bürgers und Schustermeisters Herrmann Stockfisch Erb= oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, sind zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben auf den 18ten k. M. zu Rathhause hieselbst verabladet; idque sub praejudicio praeclusionis.
    Ratzeburg den 1sten November 1834.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
         J. Richter, Secr.  


Verpachtung.

          Die Kirchenhorst zu Ziethen soll, nach Allerhöchster Verfügung, öffentlich meistbietend verpachtet werden. Dazu ist ein Termin

auf den 12ten k. M. December

Morgens 11 Uhr in der Probstei anberahmt worden, wozu Pachtliebhaber hiemittelst geladen werden, um, in Gemäßheit der sodann bekannt zu machenden Bedingungen, den Zuschlag sofort zu gewärtigen.
    Ratzeburg und Schönberg den 25. Novbr. 1834.

Consistorial=Commission des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Genzken.         Karsten.


[ => Original lesen: 1834 Nr. 49 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

        Mittwoch den 17. December 1834, Mittags 1 Uhr, sollen im Schütting zu Lübeck durch unterzeichneten beeidigten Makler öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden:

Zwei große Erbpacht=Parcelen
zu Israelsdorf.

  Diese beiden, auf weiland Hans Hinrich Rathmann im Niedern=Stadtbuch geschriebenen, jetzt von Carl Jochim Haendel bewirthschafteten, an einander grenzenden und, den Scheffel zu 60 QuadratR. berechnet, zusammen 338 Scheffel Acker= und Wiesenland enthaltenden Erbpacht=Parcelen, sub No. 1 und No. 2, sind hinter dem Schellbrock zu Israelsdorf, 1/2 Meile von Lübeck, an einem im Sommer viel besuchten Belustigungsorte, dessen Erbpächter das Recht haben, Thee und Caffee zu schenken, belegen, und gewährt die Nähe der Stadt und der Ostsee die günstigste Gelegenheit zum Absatze der Produkte.
    Sie werden verkauft mit den Gebäuden, nämlich 1 Wohnhaus, 1 Scheune, 1 Käthen, mit der Einsaat mit ca. 3000 Stück Rohr, und mit Vieh und Fahrniß. Aus dem hierüber aufgenommenen Inventario wird bemerkt, daß auf diesen beiden Parcelen 14 Kühe, 2 Starken und 5 Pferde vorhanden sind. Es haftet auf diesen Grundstücken ein jährlicher in 2 Terminen an löbliche Stadtcasse zu zahlender Canon von 591 Mk. 8 ßl. Der Einsatz geschieht zu diesem Canon und zu den in den Erbpacht=Parcelen belegten beiden Pfandposten von zusammen 12000 Mk. Das Uebergebot muß ganz baar ausbezahlt werden, und zwar in 8 Tagen nach dem Zuschlage 600 Mk. gr. Ct., der Rest aber spätestens bei der Ablieferung, die schon im diesjährigen Weihnacht=Termine Statt findet. Die Grundstücke werden bis dahin zinsenfrei abgeliefert, doch den Weihnachten d. J. mit 394 Mk. 5 ßl. fälligen Canon übernimmt Käufer, so wie er auch allein trägt die an löbliche Stadtcasse zu zahlenden, auf vier Schillinge pr. Scheffel festgesetzten Laudemiengelder, die gesetzlichen Abgaben von resp. 1/2 und 1/4 pCt. der Kaufsumme, und alle außerdem mit diesem Verkaufe verbundenen Kosten.
    Die sonstigen Verkaufsbedingungen sind bei Herrn Dr. Krauel hieselbst, Fleischhauerstraße, bei dem Landgerichts=Procurator Herrn Dr. Witt hieselbst, Johannisstraße, und bei dem unterzeichneten Makler einzusehen.
    Die Grundstücke mit Zubehör können jederzeit besehen werden.

G. H. Holm.       


          Im Kruge zu Carlow sollen am 27. December 1834, als am Tage nach Weihnacht, gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v., öffentlich meistbietend verkauft werden:

viele gute Manns= und Frauens=Kleidungsstücke, ferner noch recht gute Betten, Laden und Schränke, auch flächsen und heden Leinzeug in Ellen, und etwas Silberzeug.
Die Auction nimmt präcise 9 Uhr ihren Anfang.
    Carlow den 25. Novbr. 1834.

Labann.        


Vermischte Anzeigen.

          Einem hochgeehrten Publikum empfehle ich mich zu den bevorstehenden Festen mit allen Sorten braunen und weißen Kuchen und Nüssen, weißen gebackenen Zuckerbildern, so wie auch mit verschiedenen Sorten Gewürz=Bonbons, worunter die großen in Bilder geschlagen, in einer großen Auswahl und in den feinsten Desseints; ferner: mit allen Arten überzuckerten Saamen, worunter auch Wurmsaamen; mit einer Auswahl von gegossenen schön verzierten Zuckerbildern, Marzipan=Sachen u. s. w. - Jede beliebige Torte, so wie auch mehrere Sorten feines Thee= und Kaffee=Brod, sind gegen vorherige Bestellung zu jeder Zeit und Stunde bey mir zu haben.
    Schönberg den 4. Decbr. 1834.

Pöhls.        


          Von jetzt an werde ich, wie vorigen Winter, jeden Mittwoch mit einem verdeckten Wagen nach Lübeck fahren; Personen die diese Gelegenheit benutzen wollen, zahlen für die Reise hin und zurück jedesmal 6 ßl. Für Waaren und Packete, die ich ebenfalls nebst Briefen dorthin und zurück nehme, werde ich mir eine billige Fracht berechnen. Die Abfahrt von hier ist Morgens um 5 Uhr, und von Lübeck um 2 Uhr Nachmittags.
    Schönberg den 4. Decbr. 1834.

Grath, in der Hinterstraße.  


        Es wird hiemit bekannt gemacht, daß der von Dassow nach Mahlzow über meine, und der hiesigen Hauswirthe Schmidt, P. Meyer, Sager und Käthner Meyer Wiesen und Koppeln führende Fußsteig, von jetzt an aufgehoben ist.
    Schwanbeck den 20. Novbr. 1834.

Schulze Siebenmark.    


[ => Original lesen: 1834 Nr. 49 Seite 3]

        Obgleich ich schon vor mehreren Wochen öffentlich anzeigte, daß der von Cronskamp auf hier über meine Koppeln führende Fußsteig nicht mehr gegangen werden darf, so sehe ich mich genöthigt solche Warnung nochmals zu wiederholen, und bemerke, daß diejenigen, welche ich ferner auf denselben betreffe, von mir gerichtlich belangt werden.

Schulze Retelstorf zu Raddingsdorf.  


Peter der Große.

(Beschluß.)

        Bald kam es dahin, daß Peter mit seiner Armee unter türkischer Bedeckung den Rückzug antreten konnte, und wurde wo aus dieser verzweifelten Lage, in der ihn die Türken hätten vernichten können, gerettet. Allein Azow und die Herrschaft über das schwarze Meer waren verloren. Katharina wurde am 6. März 1711 nun öffentlich zur Czarin von Rußland erklärt. Während der Schwedenkönig in Bender in Unthätigkeit einige Tage hinbrachte, eroberte Peter I. fast Alles, was Gustav Adolf den Schweden erworben hatte. Nach verschiedenen Seesiegen ließ sich Peter I. zum Viceadmiral ernennen. Kein Tag verstrich nun, wo nicht neue Einrichtungen getroffen wurden, die Schiffahrt vervollkommnet, der Handel begünstigt, Armeen disciplinirt, ein Gesetzbuch für Soldaten gemacht, eine Akademie für die Marine gegründet, das Land gemessen wurde. Peter I. unternahm eine zweite Reise als Fürst, um sich von den verschiedenen Interessen der Höfe zu unterrichten. Er reiste mit seiner treuen Begleiterin Katharina nach Kopenhagen, Lübeck, Schwerin, Hamburg, Bremen, Amsterdam, besuchte sein Saardam, wo er vor 18 Jahren gearbeitet hatte; sein Häuschen hieß jetzt das Fürstenhaus. Von da reiste er nach Paris, wo Medaillen auf ihn geschlagen, worden, waren, deren Inschrift auf seine Reisen ins Ausland anspielten: durchs Gehen wird er stark. Er reiste von da zurück nach Berlin, Danzig, Mitau. Peter hatte von der Eudoxia, mit der er sich 1689 verbunden und von der er sich 1696 getrennt hatte, einen Prinzen und Thronfolger, welcher aber im alten moskowitischen Glauben erzogen war, so daß er, weit entfernt von dem großen Geiste seines Vaters, vielmehr großen Aerger und Anstoß an den Handlungen desselben nahm.
        Es waren Mißhelligkeiten zwischen ihm und seinem Vater entstanden, der Sohn suchte sich seinem Vater zu entziehen, er floh nach Italien; - es wurde schon von Verschwörung gesprochen. Peter I. forderte ihn durch einen väterlichen und herzlichen Brief auf, zurückzukehren. Er gehorchte der nach seiner Meinung an Befehl grenzenden Aufforderung. Mehrere Umstände vereinigten sich, welche ihn einer Verschwörung verdächtig machten, bis später eigenes Geständniß den Plan der Verschwörung aufklärte. Es erwies sich jedoch, daß er hinter seinen Bekenntnissen noch viele wichtige Anschläge verheimlicht hatte, obschon ihm ein unverhohlenes Geständniß zur Bedingung gemacht worden war. Der Czar mußte mit Recht argwöhnen, daß Alexei den Plan, sich mit Hülfe der Altgesinnten den Thron zu erwerben, nicht aufgegeben habe. Er forderte die Stände auf, die Sache seines Sohnes noch einmal zu untersuchen, und ohne Rücksicht auf ihn, den Vater, über den Sohn ein eben so unparteiisches Urtheil zu sprechen, als ob sie über einen ihrer Mitbürger richteten. Die Folge davon war, daß ein förmlicher Proceß eingeleitet wurde. Die weltlichen Stände verurtheilten ihn einmüthig zum Tode. Sohn, spricht er, du hast gefehlt, aber komm in meine Arme, dir ist verziehen.
        Bei der Ankündigung des Todesurtheils erschrak Alexei so sehr, daß er sich eine

[ => Original lesen: 1834 Nr. 49 Seite 4]

schwere Krankheit zuzog. Er ließ seinen Vater flehentlich noch um eine Audienz bitten, und, in heißen Thränen schwimmend, gestand er ihm, unter den nachdrücklichsten Betheurungen, daß er seine sündliche Handlungsweise innig und aufrichtig bereue, und bat ihn dringend, doch den auf ihm lastenden Vaterfluch noch vor seinem Tode abzunehmen. Peter I., wie fest und unerbittlich er sonst war, rührte die Zerknirschung des reumüthigen unglücklichen Sohnes, er konnte sein Vaterherz nicht verleugnen und ertheilte ihm den Segen. Bald darauf den 6. Juli 1718) verschied er.
        Noch bis jetzt hat das Gerücht sich erhalten, daß er im Gefängniß vergiftet oder enthauptet worden sei; die Unwahrheit desselben läßt sich jedoch aus mancherlei Umständen nachweisen.
        Der ununterbrochen thätige Geist Peter's wurde in seinen letzten Lebensjahren von dem Gedanken beunruhigt, daß seine mühsamen Arbeiten nach seinem Tode wieder einstürzen würden. Zu diesen Vorstellungen, die ihm seine Lebensfreuden raubten, gesellte sich eine bösartige innere Entzündung, welche er lange verheimlicht hatte. Als er einst auf einer Untiefe ein Schiff stranden sah, ließ ihm sein kühner Muth seine geschwächte Natur vergessen; er wollte das Schiff retten, sprang ins Wasser und eine Erkältung entschied über sein Leben. Er starb den 28. Januar 1725.


Vermischtes.

          Pikenik=Fußteppiche. In Paris ist die Mode aufgekommen Fußteppiche von dem seltsamsten Gemisch von Bildern und Farben und zwar sehr wohlfeil zu verfertigen. Eine Dame schneidet ein Stück rohe Leinewand in kleine Stücke, vertheilt dieselbe unter ihre Freundinnen, welche sie nach Gutdünken ausfüllen. Die eine mit schwarzem Grund und Vögeln, die andere mit blauem Grund und Blumen u. s. w. Diese Stücke werden sodann in Gesellschaft zusammengenäht und geben, da man früher ohne Verabredung gearbeitet hat, ein höchst bizarres Ganzes.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat December 1834.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 11 -
ein Schillings=Strumpf - 21 -
ein Sechslings=Semmel - 11 -
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 2. Decbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 43
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 21 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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