No. 44
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 31. Oktober
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 44 Seite 1]

Vorladungen.

            Alle diejenigen, die an den Gerichtlich sicher gestellten Nachlaß des hieselbst kinderlos verstorbenen Arbeitsmannes Hans Jochen Söhlbrandt Erbrechte oder Forderungen ex capite debiti zu haben vermeinen, werden zur Angabe dieser ihrer 'Ansprüche und zur Bescheinigung derselben, hierdurch peremtorisch auf

den 16ten December d. J.

Morgens 10 Uhr vor das hiesige Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu vollstreckenden Praeclusion ihrer Rechte und der zu verfügenden Ausantwortung der Masse an die ad acta bekannt werdenden Erbschafts=Interessenten.
    Decretum Schönberg den 30. October 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                               Karsten.


        Der Hauswirth Hans Hinrich Ziething zu Thandorf ist gewilliget, ein Hypothekenbuch über seine Vollstelle daselbst niederzulegen und hat wegen seiner Schulden die gesetzliche Anzeige an Eidesstatt gemacht, so daß die Abfassung und Corroborirung eines Postenzettels bereits geschehen können und wegen Reproduction desselben die erforderliche Aufgabe ihm geworden ist.
      Zur völligen Genügung der Gesetzes=Vorschrift werden nun alle diejenigen, die dingliche Rechte an die Vollstelle des Hauswirts Ziething und sein Vermögen zu haben vermeinen, solche auch in das niederzulegende Hypothekenbuch eingetragen wissen wollen, peremtorisch hiedurch

auf den 26sten November, Morgens 11 Uhr,

vor die unterzeichnete Behörde geladen, und solche Ansprüche specifice anzugeben und zu bescheinigen, bei Vermeidung des sofort zu vollstreckenden, jede Restitution ausschließenden, Präjudizes, daß die nicht angemeldeten und von der Anmeldung nicht ausdrücklich ausgenommenen Real=Rechte an diesem Grundstücke, sowol gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben, erloschen sein sollen.
Von dieser Anmeldungspflicht werden aber nicht ergriffen:

1) alle zur Erhebung der Landes=Communal= und Parochial=Abgaben und sonstiger Leistungen competenten Behörden, so wie die hiesige Feuer=Assecuranz Gilde, wegen ihrer statutenmässigen Ansprüche.

[ => Original lesen: 1834 Nr. 44 Seite 2]

2) Das Großherzogliche Domänen=Amt wegen der Herrschaftlichen Abgaben und Dienste von dem Grundstücke.
3) Diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen auf dem obgedachten, vor dem Termine ihnen vorzulegenden mit dem Siegel des hiesigen Justiz=Amtes corroborirten Postenzettel richtig und vollständig aufgezeichnet befinden werden.
und haben solche etwanige Liquidanten mindestens keinen Ersatz ihrer Meldungs=Kosten zu gewärtigen.
      Schönberg den 26sten September 1834.

                       Hypotheken=Behörde des Fürstenthum
Ratzeburg.
(L. S.) Karsten.                


Vermischte Anzeigen.

          Ein junger Mensch von guter Familie, welcher die Landwirthschaft erlernt hat, und durch eingetretene Umstände diesen Augenblick außer Thätigkeit ist, wünscht bey einem erfahrenen Landwirthe Beschäftigung zu finden. Derselbe leistet nicht nur auf Gehalt Verzicht; er ist auch erforderlichen Falles erbötig, einiges Kostgeld zu entrichten. - Näheres bei dem Buchbinder Bade in Schönberg.


Der Bär auf dem Maskenball.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 44 Seite 3]

Der Bär auf dem Maskenball.

[Erzählung.]


Vermischtes.

          Ursprung der Schwarzen Kamaschen. - Der preußische Oberste Fouqué stand 1742 mit seinem Grenadier=Bataillon zu Kremsir in Mähren und hatte unter andern auf der Mauer ohnweit der Wohnung eines Geistlichen eine Schildwache ausgestellt. Dieser, beunruhigt durch das öftere: Wer da? welches die Schildwache alle Viertelstunden wiederholte, gerieth auf den Einfalt, den Soldaten von diesem Posten, und zwar in der Gestalt des Teufels, wegzuschrecken. In einer solchen Verkleidung, mit Hörnern, Klauen, Schwanz und einer Mistgabel versehen, erschien er des Nachts der Schildwache. Zum Unglück wünschte der Grenadier mit diesem Teufel genauer bekannt zu werden und hielt sich zurück, bis das Gespenst immer näher kam, ihm seine dreizackigte Gabel vorhielt und mit fürchterlicher Stimme den Tod drohte. Der Erfolg war, daß der falsche Satan vom Grenadier mit Hülfe einiger in der Nähe befindlichen Kameraden ergriffen, auf den nächsten Wachtposten gebracht und den andern Morgen in seiner höllischen Kleidung durch die ganze Stadt nach der Hauptwache geführt wurde. Die Geistlichkeit, wohl einsehend, daß dieser unbesonnene Mensch durch seine unanständige Kleidung nicht nur gegen seinen Stand, sondern auch gegen die Garnison sich vergangen habe, bat den Obersten Fouqué um seine Loslassung und erbot sich zu einer beträchtlichen Geldstrafe.
          Fouqué nahm hier Gelegenheit, für seine Grenadiere zu sorgen, die damals noch weiße Kamaschen trugen und bei den gehabten Strapazen einer neuen Fußbekleidung bedurften. Er ließ die erforderlichen Kosten zur Anschaffung schwarzer Kamaschen für die Garnison berechnen, die ohngefähr auf hundert Dukaten sich beliefen; diese wurden von der Geistlichkeit bezahlt. Der arme Geistliche mußte im Kloster büßen, und die Grenadiere erhielten schwarze Kamaschen, die ihnen nachher auf ihren Märschen sehr zu Statten kamen.


Ueber das Kalbefieber der Kühe.

(Vom Herrn Dr. Brunswig in Rostock.)

          Die kleinern Viehbesitzer, als Ackersleute oder Kathenleute, mache ich auf eine Krankheit ihrer Kühe aufmerksam, welche sehr oft durch ihre eigene Schuld oder aus Unwissenheit, nur in der guten Meinung, ihren Kühen nach dem Kalben eine Wohlthat zu erzeigen, entsteht.
          Bei großen Holländereien kommt diese Krankheit äußerst selten vor, indem hier an keine besondere Pflege gedacht wird und die Kühe ihr gewöhnliches Futter behalten.
          Diese gefährliche Krankheit heißt das Kalbefieber oder Milchfieber der Kühe, und entsteht oft wenige Stunden nach der Geburt oder auch erst nach dem 2ten bis 3ten Tage.
          Kennzeichen. Das Thier fängt an unruhig zu werden, hebt oder trippelt mit den Füßen; fängt an hin und her zu taumeln, fällt nieder, springt wieder auf, fällt wieder und bleibt in einer schlafenden Stellung liegen. Bei dieser Lage wird der Kopf und Hals nach den Seiten der Brust gewendet, so daß die Nase am Ellenbogen zu liegen kommt. Die Kuh athmet aus der Tiefe der Brust, oder stöhnt auch; aus dem Maule fließt ein wässeriger Speichel, wel=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 44 Seite 4]

cher sich in Fäden zur Erde spinnt. Die Ohren und Füße sind kalt und das Thier ist nicht vermögend aufzustehen. Der Mist ist bröcklicht, hart und schwärzlich und wird eben so wenig wie der Urin abgesetzt.
          Hat die Krankheit ungefähr 24 Stunden gedauert und es erfolgt keine Besserung durch Abgehen des Mistes, so fangen die Thiere an unruhiger zu werden, rudern und schlagen mit den Schenkeln, worauf dann der Tod nach einigen Stunden erfolgt.
          Ursache. Diese besteht zuweilen in Erkältung, besonders wenn ein Thier, das eben geboren hat, zu nahe an einer zugigen Stallthüre lagert. Die Hauptursache dieses Uebels ist aber die unzeitige Pflege und Reichung einer zu großen Menge nahrhaften Futters oder Schrot=Trankes gleich nach dem Gebären.
          Die Thiere fühlen bald nach dem Kalben eine Leere in der sonst so gefüllten Bauchhöhle, und dadurch ein eigenes Gefühl von Hunger, indem die Mägen mehr Freiheit erhalten haben. Sie fressen und saufen jetzt alles mit Begierde hinein, wodurch Verstopfungen und Entzündungen und völlige Unthätigkeit dieser Theile entstehen können, welche oft durch die zweckmäßigsten Mittel nicht zu beseitigen sind.
          Heilung. Was die Behandlung dieser Krankheit betrifft, so ist die Hauptsache Entfernung der veranlassenden Ursachen, Bekämpfung der bevorstehenden Entzündung der Verdauungswerkzeuge, und Entfernung des in denselben angehäuften Futters, also Aderlassen, salzige, schleimige und ölige Mittel. Man beginnt die Kur mit einem Aderlaß von 3, 4 bis 6 Pfd. und darüber, je nachdem die Kuh genährt und im Stande ist. Hierauf wird dieselbe über den ganzen Körper recht nachdrücklich gerieben und mit warmen Decken belegt.
          Innerlich giebt man von dem englischen Bittersalz oder Glaubersalz 1/2 Pfd. und Salpeter 2 Loth, gießt 1 bis 1 1/2 Pott Leinsaamenthee darauf und wiederholt diese Eingabe alle 4 Stunden. Zur Unterstützung und besseren Herbeiführung der Wirkung, werden alle Stunden Klystire von Leinsaamenthee 2 Pott, Küchensalz eine Handvoll, Seife 2 Loth und Leinöl 4 Loth zusammengemischt und gegeben. Hat man das Glück Eröffnung hiernach erfolgen zu sehen, so kann man, um die Verdauung zu stärken und den Appetit zu erregen, folgendes Pulver, welches mit 2 Pott Bier oder Wasser zu kochen ist, den 4ten Theil alle 8 Stunden, geben: Enzianwurzel, Kalmuswurzel von jedem 4 Loth, Salpeter 2 Loth. Nachdem das Wurzelkraut gekocht ist, wird der Salpeter zugesetzt.
          Mit dem Füttern muß man ja die erste Zeit recht vorsichtig sein und man darf nur immer kleine Portionen auf einmal geben, indem sonst leicht Rückfälle eintreten können. Ferner müssen die Euter täglich mehrere Male gemolken werden, damit sich der Schmerz in denselben verliert und die Milch nicht auftrocknet, welches sehr leicht erfolgt und einen bedeutenden Schaden für den Besitzer herbeiführen würde.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 28. Octbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 42
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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