No. 43
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 24. Oktober
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 43 Seite 1]

Auf Antrag der hiesigen Glaser wird hiedurch bekannt gemacht:

daß nach bestehenden Verordnungen von auswärtigen Glasern keine Glaserarbeit im hiesigen Fürstenthum verfertiget werden darf.
          Schönberg den 16ten October 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Zur Anmeldung und Rechtfertigung jeglicher Ansprüche an den Nachlaß des zu Pohnstorff verstorbenen Zimmergesellen Bohnsack ist ein Termin auf

den 30sten October d. J.

bei Strafe der Ausschließung angesetzt worden.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Damshagen den 26. August 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.    


            Auf Antrag des Herrn Kaufmanns Pelzer hieselbst und des Herrn Pensionair Fratzscher zu Questin, als Vormünder der minorennen Kinder des wail. Försters Allerding zu Gostorf, werden alle diejenigen, welche an den sub beneficio legis et inventarii von ihnen angetretenen Nachlaß des Letztern aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen zu machen berechtigt sind, hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf den

29sten November dieses Jahrs

[ => Original lesen: 1834 Nr. 43 Seite 2]

ad profitendum et liquidandum anberahmten Termine Morgens 11 Uhr in hiesigem Großherz. Amtsgerichte entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Ansprüche specifice anzuzeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit denselben unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Grevesmühlen den 29sten September 1834.

Großherzogl. Meckl. Amts=Gericht.  


Verkaufs=Anzeigen.

        Am Montag den 27sten October, soll zu Rodüchelsdorf in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v., verkauft werden:

1 Kuh, 2 Schweine, 1 Hammel, eine Parthei Flachs und Wolle, etwas Roggen, Gerste und Hafer, auch Backobst, so wie Brennholz, allerlei Haus= und Küchengeräth, Kleidungsstücke, etwas Leinzeug und gute Betten, und eine ansehnliche Parthei Kartoffeln

Hauswirth Freitag.      


Seltsam gewonnener Proceß.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 43 Seite 3]

Seltsam gewonnener Proceß.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 43 Seite 4]

Seltsam gewonnener Proceß.

[Erzählung.]


Vermischtes.

        In einem sardinischen Dorfe lebt ein gewisser N., Vater von 12 Kindern, der dieses Umstandes halber, den Landesgesetzen zufolge, vom Staate eine jährliche Pension von 250 Franken erhält. Des Aufwandes ungeachtet, den ihm seine zahlreiche Familie verursacht, weiß dieser Mann dennoch durch Arbeit und Sparsamkeit seine Bedürfnisse zu befriedigen, ja er befindet sich sogar in einer Art von Wohlstand. Seine Nachbarn, eifersüchtig darüber, daß sie sich nicht in gleich günstiger Lage befinden, schreiben diesen Wohlstand einem Bündniß zu, das er mit dem Satan geschlossen habe, und daß kraft dieses Bündnisses eine gewisse schwarze Henne auf N's. Hühnerhofe ihm täglich einen Thaler lege. Das Gerücht dieses satanischen Bündnisses verbreitete sich nach und nach immer mehr, welches N. nicht wenig beunruhigte, bis er sich endlich bewogen fand, bei dem Gerichtshalter Rathes zu holen, um diesem Geschwätze zu steuern.
        Dieser, ein aufgeklärter Mann, wußte nichts Besseres, als die wunderbare Henne im Aufstrich verkaufen zu lassen. Die Ankündigungen wurden angeschlagen, der Tag anberaumt, und an demselben strömte die Menge dem Hause zu. Der gewöhnliche Ausruf fand statt, und das Thier wurde nun gegen eine gerichtlich und in aller Form versicherte lebenslängliche Leibrente von einem Franken täglich einem gewissen Herrn T.... zugeschlagen. Nach abgeschlossenem Kauf ergriff der nunmehrige Eigenthümer die Henne und trug sie im Triumph nach seinem Hause, wo sie jedoch zu dessen großem Verdrusse nur Eier legte.


Ehrlichkeit zweier Dienstmädchen.

        IIn einem preußischen Städtchen brach in einem Hause des Nachts Feuer aus. Man suchte die besten Sachen in der Geschwindigkeit zu retten.Die Frau vom Hause nahm aus einem Schranke ein Packet mit einigen hundert Thalern Geld und gab es Jemandem aufzuheben, aber in der Bestürzung hatte sie nicht Acht darauf, wem sie es gab. Zum großen Glücke wurde das Feuer bald wieder gelöscht, und nun konnte sich die wieder ein wenig ruhig gewordene Frau nicht besinnen, wem sie das Geld in Verwahrung gegeben hatte. Als sie ängstlich darüber klagte, kam ein Dienstmädchen und brachte ihr das Geld. Ein anderes Mädchen, das nicht so ehrlich war, sagte zu ihr: Bist du nicht eine Närrin, daß du das Geld nicht behalten hast! Es war ja Nacht, als du es bekamst, und Niemand hätte gerathen, daß du es erhalten. - Aber Jene antwortete: Davor soll mich der liebe Gott behüten! Er würde mich gewiß darum bestraft haben, und ich hätte lauter Unsegen davon gehabt. So aber behalte ich ein gutes Gewissen.


        In Wien verlor ein Schreiber ein Päckchen mit Bankozetteln, an Werth 4000 Gulden. Da man Mißtrauen in den Schreiber setzte und glaubte, er habe sie entwendet, so wurde er arretirt. Aber in demselben Augenblick brachte ein Dienstmädchen das verlorne Päckchen ins Gericht. Man wollte ihr 100 Gulden zur Belohnung geben, die sie aber nicht annahm. Man bot ihr hierauf 30 und endlich 8 Gulden, aber sie nahm auch diese nicht an und sagte, sie hätte bloß ihre Schuldigkeit gethan und keine Belohnung verdient. - Als der Kaiser diese Begebenheit erfuhr und zugleich hörte, daß das Mädchen mit einem Fahnenschmid verlobt sei, so überschickte er ihr eine Aussteuer zu ihrer Hochzeit, welche 300 Dukaten werth war.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 21. Octbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 36
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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