No. 42
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. Oktober
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 42 Seite 1]

Vorladungen.

        Bei Inventur des Nachlasses des am 2ten April 1813 zu Moltenow verstorbenen damaligen dortigen Holländerei= und Mühlenpächters Maatz hat sich unter andern auch unter solchem Nachlasse ein von dem Herrn Pensionair Ehlers zu Dumbeck in Termino Antony 1807 dem erwähnten Erblasser als damaligen Holländereipächter zu Schönhoff auf die Summe von dreihundert Rthlr. N2/3tel zinsbar zu 5 pro Cent á Jahr ausgestellter Wechsel gefunden. Gedachtes Schuldpapier, auf welches jedoch im Jahr 1813 die Summe von hundert Rthlr. N2/3tel Kapital abbezahlt und das späterhin auch zu 4 pro Cent Zinsen herabgesetzt worden, soll nun nach Anzeige der frühern Vormünder der Kinder des erwähnten vormaligen Holländerei= und Mühlenpächters Maatz zu Moltenow, der auch die einzige jetzt noch übrige Person jener Kinder, als einzige Erbin legitimirt, die Wirthschafterin Sophia Maatz jetzt zu Rütinger Steinforth, inhärirt, verloren gegangen sein. Hat nun letztere dabei angezeigt, wie der Schuldner, Herr Pensionair Ehlers zu Dumbeck, sich weigere, das Capital der 200 Rthlr. N2/3tel ihr anders zurückzubezahlen, als gegen Empfang seines Original=Wechsels oder einer Bescheinigung über dessen Mortificirung und dabei um Erlassung von Proclamen zur Erwirkung letzterer gebeten, so ist solchem Ansuchen von Gerichtswegen deferirt worden.
    Es werden daher hiedurch alle diejenigen, welche 'an den vorbeschriebenen Wechsel aus irgend einem Rechtsgrunde jetzt, wo derselbe auf die Wirthschafterin Sophia Maatz zu Rüting Steinforth übergegangen, Ansprüche und Forderungen zu haben, insbesondere aber der Mortificirung desselben widersprechen zu können meinen, peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf

den 29sten Novbr. d. J.

angesetzten Liquidations=Termin, des Morgens 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte zu Schwerin, entweder in Person oder durch genügsam legitimirte Bevollmächtigte, unausbleiblich zu erscheinen, um solche ihre Ansprüche und Forderungen nicht nur einzeln und genau anzumelden, sondern auch sofort rechtsgenüglich zu bescheinigen und die Gründe ihres etwanigen Widerspruchs gegen die Mortification zugleich an= und auszuführen, sonst aber die alsbald erfolgende Präclusion unter Verweisung zu einem immerwährenden Stillschweigen, auch daß der beregte Wechsel für mortificirt, mithin für

[ => Original lesen: 1834 Nr. 42 Seite 2]

kraftlos und gänzlich erloschen wird erkläret werden, unfehlbar zu gewärtigen. Decretum im Patrimonial=Gerichte Moltenow zu Schwerin, den 13ten September 1834.

Carl Hennemann Adv.      
Qua Just.               


            Auf Antrag des Herrn Kaufmanns Pelzer hieselbst und des Herrn Pensionair Fratzscher zu Questin, als Vormünder der minorennen Kinder des wail. Försters Allerding zu Gostorf, werden alle diejenigen, welche an den sub beneficio legis et inventarii von ihnen angetretenen Nachlaß des Letztern aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen zu machen berechtigt sind, hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf den

29sten November dieses Jahrs

ad profitendum et liquidandum anberahmten Termine Morgens 11 Uhr in hiesigem Großherz. Amtsgerichte entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Ansprüche specifice anzuzeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit denselben unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Grevesmühlen den 29sten September 1834.

Großherzogl. Meckl. Amts=Gericht.  


Verkaufs=Anzeigen.

Extract.

        Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Kaufmann Hartmannschen Wohnhauses hieselbst ist ein Termin auf

den 9ten October h. a.

zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes aber ein anderer Termin auf

den 23sten October h. a.

angesetzt.
    Rehna den 27sten August 1834.

Großherzogliches Stadtgericht.      


        Am Montag den 27sten October, soll zu Rodüchelsdorf in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v., verkauft werden:

1 Kuh, 2 Schweine, 1 Hammel, eine Parthei Flachs und Wolle, etwas Roggen, Gerste und Hafer, auch Backobst, so wie Brennholz, allerlei Haus= und Küchengeräth, Kleidungsstücke, etwas Leinzeug und gute Betten, und eine ansehnliche Parthei Kartoffeln

Hauswirth Freitag.      


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

          Von mehrerem, von meinen Weideschlägen bisher eingeholtem fremden Bauer=Vieh, befinden sich noch 4 halbjährige schwarzbunte Kälber, worunter 1 Bolle befindlich, in meinen Händen; alle Nachforschungen, den Eigenthümer derselben auszumitteln, sind bisher fruchtlos geblieben, und es wird demselben dieses deshalb hierdurch öffentlich angezeigt, um die gedachten 4 Kälber gegen Erstattung der gehabten Kosten wieder abholen lassen zu können.
    Da es möglich ist, daß dieselben in das Schwerinsche gehören, so werden diejenigen Herrschaften in, und in der Umgegend Rehna's, denen dieses zu Gesichte kommt, hiedurch höflichst gebeten den Schulzen ihrer nächsten Dorfschaften gütigst hiervon in Kenntniß zu setzen, indem nach Ablauf der gesetzlichen Frist, im Fall der Eigenthümer nicht erscheint, die weitere Verfügung dem hiesigen Gerichte übergeben werden wird.
    Rabensdorf den 16ten October 1834.

Fr. Rusch.      


        Anstatt meines verstorbenen Schwiegervaters, des wailand Hengstenlegers Hans Behnke hieselbst, ist nun Allerhöchst mir eine Concession zum Hengstlegen im Fürstenthume Ratzeburg allergnädigst ertheilt worden. Dieß erlaube ich mir hiedurch gehorsamst zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und ersuche ein verehrliches Publicum, auch mir, gleich meinem verstorbenen Schwiegervater, künftighin Ihr Zutrauen zu schenken, da es jederzeit mein eifrigstes Bestreben seyn wird, durch prompte und reelle Bedienung mich des geschenkten Zutrauens würdig zu machen.
    Schwanbeck den 1sten October 1834.

Matthias Heinrich Möller,      
concessionirter Hengstleger.  


          Der von mir verspielte Mahagoni Schreibsecretair ist in der 1sten Classe der 131sten Mecklenburg=Schwerinschen Lotterie, auf No. 1578 gewonnen.
    Schönberg den 16ten October 1834.

Brockmöller, Tischlermeister.      


[ => Original lesen: 1834 Nr. 42 Seite 3]

Die Honigbiene.

          Die zahme Honigbiene oder Hausbiene lebt in ihrem wilden Zustande gesellschaftlich in Wäldern. Hier wählet ein Schwarm von Tausenden eine hohle Kiefer, Fichte oder Tanne, oder nimmt auch wohl eine unterirdische Höhlung in Beschlag, um ihre Wohnung in dieselbe zu bauen; hier zeigen sie sich in ihrer ganzen Wildheit, hier droht selbst sehr großen Thieren bei unvorsichtigem Nähern die Gefahr, mit jenem spitzigen Stacheln der Bienen fast tödlich verletzt zu werden; hier liefern sie aber auch weit mehr und einen weit süßern Honig, als in den Hausbienenstöcken. Das letztere ist dem leckern Landbär wohl bekannt, und auf die Gefahr hin, von den muthigen Bienen tüchtig in die Nase u. s. w. gestochen zu werden und so die empfindlichsten Schmerzen aushalten zu müssen, klettert er daher dennoch oft auf jene von Bienen bewohnten Bäume, um sich eine süße Mahlzeit zu holen. Aber auch der Mensch kennt die Vortrefflichkeit des Honigs der Waldbienen und darum beraubt er oft die Bienen ihres lieblich mundenden Productes, ja in manchen Theilen Rußlands und in der Lausitz, wo sich sehr zahlreiche wilde Bienenschwärme vorfinden, werden sie sogar gehegt und fast eben so wie die Hausbienen behandelt.
          Wir unterscheiden nach ihrer verschiedenen Gestalt, Anzahl und Bestimmung weibliche, männliche und arbeitende Bienen.
          Außer der Schwarmzeit ist nur ein einziges Weibchen in einem Stocke, das man bald Königinn, bald Weisel oder Weiser (weil alle den Weg nehmen sollen, den dieses Weibchen einschlägt) nennt. Diese Königinn ist das längste Geschöpf im ganzen Bienenstaate; ihre Flügel sind jedoch nicht länger als bei den übrigen; an ihrem Schienbeine ist weder eine Schaufel, noch an ihrem ersten Fußgliede eine Haarbürste; aber mit einem Stachel, den sie jedoch nur selten gebraucht, ist sie bewaffnet. Dieser Stachel ist mehr oder weniger gekrümmt. Der Unterleib ist gelblich und die Füße sind gelbroth.
          Die Männchen oder Drohnen, von denen sich gewöhnlich gegen 1500 in einem Stocke befinden, haben große am innern Rande zusammenstoßende Augen, der Leib ist dicker als bei den übrigen, aber der Stachel, die Schaufel und Bürste fehlen. Jener Stachel mußte ihnen fehlen, da sie zu einer gewissen Zeit um der Wohlfahrt des Bienenstaates willen, von den Arbeitsbienen getödtet werden müssen. Sie sind faul, unthätig, und fliegen nur selten aus. Ihre Farbe ist schwärzlich und der Körper ist ziemlich stark behaart.
          Die Arbeitsbienen sind die zahlreichsten in einem Stocke, denn man findet zuweilen selbst 18-20,000 darin. Sie sind, um die Materialien zum Honig und Wachse bequem eintragen zu können, an der äußern Fläche ihres Schienbeins mit einer ausgehöhlten Schaufel, so wie an ihrem ersten Fußgliede mit einer Sammtbürste versehen. Ihr Körper ist nicht so groß und schwer als der der Drohnen. Ihr Stachel, der mit einem Giftbläschen in Verbindung steht, ist gerade und dient ihnen zur Waffe, wenn sie von Menschen oder Thieren gestört oder angegriffen werden. Hat die Biene gestochen, so bleibt der Stachel gewöhnlich zurück und verursacht, da er immer tiefer hinabbohrt, eine oft sehr gefährliche Geschwulst. Nachdem die Biene sich blutig gerächt, wird sie nun aber auch gewöhnlich selbst ein Opfer ihrer Rache; denn ihres Stachels verlustig, wird sie bald darauf ein Raub des Todes. - Diese Arbeitsbienen nun sind jene bewundernswürdigen Thierchen, welche sich durch ihren Fleiß, ihre Liebe zur Ordnung und Reinlichkeit und ihre Kunst, sechseckige Zellen zu bauen und davon große Tafeln aufzurichten und zu befestigen, so sehr auszeichnen. Sie sorgen für das Bestehen und den Unterhalt der ganzen Gesellschaft und sammeln daher Honig und Blumenstaub ein. Mit ihrer Zunge saugen sie den süßen Saft der Blumen ein, den sie später wieder von sich geben. Der Blumenstaub, den sie in Gestalt der Hosen in der Schaufel des Schienbeins ihrer Hinterfüße nach Hause tragen, wird zum Theil in den Zellen niedergelegt und unter dem Honige für den Winter verwahrt. Dieser Blumenstaub giebt mit Honig vermischt den Futterbrei für die Brut, aber auch den Stoff zu dem Wachse; denn die Bienen schwitzen ihn, nachdem er einige Zeit in dem sogenannten Wachsmagen geblieben, in kleinen Wachsblättchen durch die Ringe ihres Unterleibes wieder aus.
          Die Bienen fangen ihren Bau von oben an und bringen so lange Zelle an Zelle, bis ein großer, senkrecht herabhängender Kuchen entstanden ist. Alle folgenden Kuchen legen sie gewöhnlich dem ersten parallel; oder um zu bewirken, daß sie stets bequem von einem Orte zum andern gelangen können, lassen sie zwischen je zwei und zwei ihrer Wachstafeln eine Straße, die etwa noch zweimal so breit als ihr Körper ist. Jede Zelle ist regel=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 42 Seite 4]

mäßig sechsseitig und mit drei Flächen zugespitzt, und weil die Bienen ihre Kuchen aus zwei Rörenlagen bilden, so daß immer 2 Zellen mit ihrer Basis zusammentreffen, so ersparen sie viel Raum und machen auch einen doppelten Eingang zu den Röhren möglich. Die Zellen dienen theils zum Honigbrei theils zur Wohnung der Brut. In einem Stocke von 50,000 Zellen kann man 30,000 als das Honigmagazin, die übrigen aber als die Wiegen der Nachkommenschaft betrachten. Die neuen Zellen füllen sie mit Honig, die ältern widmen sie der Brut. Am Rande des Wachskuchens sind die großen Zellen für die Königinnen, zu denen weit mehr Wachs gehört und von denen man gewöhnlich nicht mehr als 15 in einem Stocke findet. Sie werden Weiselhäuschen genannt. Die Drohnenzellen sind auch und zwar um ein Drittheil größer, auch runder als die übrigen gemeinen Zellen. Vom Februar bis zum October legt die Königin 40-60,000 Eier. Erst sieht sie sorgfältig in jede Zelle hinein, dann dreht sie sich um, neigt den Hinterleib in die Zelle und klebt ein längliches Ei, das sehr klein ist, an. Mit den Köpfen gegen sie gekehrt, stehen ihre Begleiter, lauter Arbeitsbienen, um sie herum, und putzen, streicheln oder füttern sie sorgfältig bei ihrem weitern Fortschreiten. Legt sie mehr als ein Ei in eine Zelle, so nehmen die Begleiter die überflüssigen heraus und bringen sie sorgfältig in eine andere Zelle. Hat sie 5-6 Eier gelegt, so ruht sie eine kurze Zeit lang aus. Jedes klebt sie in die untere Ecke der Zelle, daher auch die Made, die sich daraus entwickelt, in gekrümmter Lage unten in der Zelle liegt. Diese entwickelt sich gewöhnlich schon in 2-3 Tagen. Sogleich eilen Bienen herbei und füttern sie mit Honigbrei. Nach 10 Tagen wird die Larve zu einer Nymphe, und nun verfertigen die Bienen einen Wachsdeckel über die Zelle, um die Nymphe ihrer Ruhe zu überlassen. Zwischen dem 21. und 24. Tag zersprengt endlich die vollkommene Biene ihre Nymphenhaut, macht sich durch den Deckel einen Ausweg, und nimmt nun an den Geschäften der übrigen Bienen Theil. Die verlassene Zelle wird aber nun sogleich sorgfältig gereinigt.
          Wird der Zuwachs von neuen Einwohnern dieses Staates zu groß und sind zugleich mehrere Königinnen darin befindlich, so trennet sich eine Anzahl von dem Staate, um einen neuen Staat zu gründen. Eine Königin stellt sich an die Spitze und diese ganze Gesellschaft nennt man einen Schwarm, der gewöhnlich in der Zeit von Mai bis Junius ausfliegt. Schlechte Witterung hält oft die Schwärme zurück, und Regenschauer treiben bereits schwärmende Bienen wieder in ihre alte Heimath. Bei dem Auszuge des Bienenschwarms folgt Alles dem Weisel und hängt sich in der Nähe, gewöhnlich an einen Zweig an. Man hält dann, um diesen Schwarm zu gewinnen, einen Bienenkorb unter und bringt den Schwarm hinein. In verschiedenen Formen hängen sie sich an. Der berühmte Réaumur beobachtete an einem Zweige einen Schwarm, den er, als er ihn wog, 8 Pfund schwer fand, und da nun gewöhnlich 168 Bienen auf ein Loth gehen, so mußte dieser Schwarm 40,000 stark sein. Freilich war jener Schwarm auch einer der größten; denn gewöhnlich wiegt einer nur 4-6 Pfd. Meistens besteht ein solcher Bienenklumpen aus lauter dicht auf einander hängenden Guirlanden, indem jede Biene sich mit den Vorderfüßen an die Hinterfüße ihres Vormannes anhäckelt.
          Gegen den September hin, wo die Bienen nicht mehr schwärmen und auswärts nichts mehr zu thun haben, beginnt die sogenannte Drohnenschlacht. In dieser fürchterlichen Schlacht werden die Drohnen von den Arbeitsbienen zerbissen oder zerstochen und so dem Tode übergeben; die noch in den Brutzellen befindlichen jungen Drohnen werden aus ihrer Wiege gerissen, ja selbst die Nymphen werden nicht verschont.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 14. Octbr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 36
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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