No. 16
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. April
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 16 Seite 1]

Mit Allerhöchster Landesherrlicher Genehmigung wird hiedurch der Nachtigallen=Fang im Fürstenthume Ratzeburg, bei einer Strafe von 5 Rthlr. Dän. Cour. für jeden Contraventionsfall, oder einer verhältnißmäßigen Gefängniß=Strafe, im Fall des Unvermögens eines Contravenienten, gänzlich verboten.
      Schönberg den 11ten April 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Nachdem der hiesige Maurermeister Jochim Stieger angezeigtermaßen sein hieselbst im Vogelfang zwischen den Häusern der Frau Wittwe Passow und des Arbeitsmanns Holtz belegenes sub Nr. 219 des Registers zu 1/4 Haus catastrirtes Wohnhaus c. p. an den Herrn Amtsregistrator Engel allhier verkauft hat, so werden Antrags gemäß sowol zur Sicherung des Herrn Käufers, als namentlich auch zur Eröffnung der dritten Rubrik im künftigen neuen Stadtbuche, mittelst dieses jede Restitution ausschließenden Proclamatis, alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an das verkaufte Haus c. p. zu haben glauben, und namentlich aus bestellten Hypotheken, Adjudications= und vorbehaltenen Eigenthumsrechten, oder sonst einem gesetzlich bestimmten Grunde eine Eintragung in die dritte Rubrik des künftigen Stadtbuches ansprechen zu können, und endlich alle diejenigen, welche der Umschreibung des Hauses c. p. auf den Namen des Herrn Käufers widersprechen zu dürfen vermeinen, peremtorisch geladen, in dem

auf den 28sten Juni d. J.

Morgens 11 Uhr auf dem Rathhause anberahmten Liquidations=Termine, solche ihre Rechte und

[ => Original lesen: 1834 Nr. 16 Seite 2]

Widersprüche nicht nur genau anzumelden, sondern auch durch die in Händen habenden Beweisthümer sofort zu bewahrheiten, unter dem endlichen Nachtheile des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Real=Rechte, so wie der auf den Namen des Herrn Käufers zu verfügenden Umschreibung des mehrerwähnten Hauses mit Zubehörungen.
   Grevesmühlen den 7ten April 1834.

Bürgermeister und Rath.        


        Auf die Anzeige des Herrn Bürgermeisters Röper zu Cröpelin, als Bevollmächtigten der verehelichten Schäfer gebornen Zieske zu Laaslich in der Prignitz, Testaments=Erbin des wailand Einwohners Joachim Friedrich Kämmerer zu Klütz, daß zwei, zum Nachlaß des gedachten defuncti gehörige, in dem über die Gräflich von Bothmerschen Fideicommißgüter niedergelegten Hypothekenbuche folio 94. intabulirt stehende Pöste von 700 Rthlr. N2/3. resp. und 500 Rthlr. N2/3. früher dem wailand Förster Evers zu Everstorff zugestanden, demnächst aber nach dessen Ableben von seiner Wittwe gebornen Backberg, als Vormünderin ihrer, der Eversschen Kinder zweiter Ehe, an den gedachten Einwohner Joachim Friedrich Kämmerer cedirt, diese Cession durch von der Tochter erster Ehe, jetzt verehelichten Kelling gebornen Evers zu Hohen=Schönberg genehmigt worden, dagegen aber noch die Ratihabition zweier anderer Eversschen Geschwister aus der ersten Ehe des wail. Försters Evers zu Everstorff, modo deren Erben, in specie der Erben der als Haushälterin zu Dönckendorff verstorbenen Luise Evers zum Zwecke der Umschreibung dieser Pöste auf, den Namen der Kaemmererschen Testaments=Erben nachzuweisen sei, - und desfallsige Bitte desselben um Erlassung eines Erbschafts proclamatis, werden alle diejenigen welche

an die Verlassenschaft der zu Dönckendorff verstorbenen Louise Evers Erb=Ansprüche, in specie aber ein Recht zu haben vermeinen, der Umschreibung gedachter Capitalien auf den Namen der Testaments=Erbin, des wail. Joachim Friedrich Kämmerer, verehelichten Schäfer, gebornen Zieske zu Laaslich zu widersprechen,
hiemit peremtorisch geladen, sich mit solchen Erb= resp. und Widerspruch=Rechten in dem

auf den 31sten Mai d. J.

Morgens 11 Uhr anberahmten Termin vor uns nicht bloß zu melden, sondern auch sofort zu verificiren, unter dem ein für alle Mal angedroheten Nachtheile, daß die verehelichte Kelling geborne Evers zu Hohen=Schönberg als die alleinige Erbin ihrer Schwester der verstorbenen Haushälterin Louise Evers anerkannt, und ratione derselben das behufige Erbenzeugniß ausgefertigt werden soll, auch später sich meldende näher oder gleich nahe Erbberechtigte gehalten sein sollen, die Handlungen und Dispositionen der gedachten verehelichten Kelling gebornen Evers, namentlich die Umschreibung der genannten Schuld=Pöste auf die verehelichte Schäfer geborne Zieske anzuerkennen und zu übernehmen.
     Grevesmühlen im Dönckdorfer Patrimonial=Gericht den 5. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


Verkaufs=Anzeigen.

        Das Wohnhaus des Schustermeisters Kietzmann zu Herrnburg soll mit Zubehör in vim executionis öffentlich, durch das Meistgebot verkauft werden. Es sind hierzu 3 Termine, als:

1ster Termin auf den 3ten April d. J.
2ter = = = 21sten  = = =
3ter = = = 12ten Mai = =
jedesmal Morgens 11 Uhr, angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber hiedurch vor das unterzeichnete Gericht geladen werden. Die Bedingungen sollen im ersten Termine regulirt werden.
      Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an dieses Haus c. p. zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Bescheinigung im 3ten Licitations=Termine beim endlichen Nachtheil des Ausschlusses, hiermit aufgefordert.
    Decretum Schönberg den 12ten März 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Nachdem der Ackersmann Niebuhr senior zu Dassow sein gesammtes Vermögen seinen Gläubigern rein abgetreten hat und diese sich darüber vereiniget haben, daß das dem Niebuhr gehört habende auf dem Dassower Felde und an der Holmer Scheide belegene Land, circa 1650 QuadratRuthen groß, öffentlich verkauft werden solle, so haben wir zum Verkauf einen Termin auf

den 30. April d. J.

anberahmt und laden sämmtliche Kaufliebhaber ein, zur gedachten Zeit Morgens 10 Uhr vor uns zu erscheinen.
      Das Land kann nach zuvoriger Meldung bey uns stets in Augenschein genommen werden und

[ => Original lesen: 1834 Nr. 16 Seite 3]

sind die Verkaufsbedingungen 8 Tage ante terminum beim Gerichte einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu haben.
    Lütgenhof den 15. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  
Grupe.           


Vermischte Anzeigen.

        Ganz reiner Leinsaamen, von Russischer Saat, ist auf dem Lockwischer Hofe zu haben.


        Biblische Fragen an Confirmanden, von Rußwurm, Kirchenrath und Pastor zu Herrnburg. 5te Auflage. 1834, sind zu haben bey

Bade, Buchbinder.      


        Sollte Jemand ein altes, oder neu angefertigtes Holländisches Tabacks=Instrument billig zu verkaufen geneigt sein, der beliebe sich deshalb schriftlich oder mündlich zu wenden, an Herrn E. H. Goebel in Lübeck, wohnhaft in der Johannisstraße Nr. 15, Johannis Quartier.


Die neuesten Resultate des Bohrens Artesischer Brunnen in unserer Gegend.
(Beschluß. M. s. Nr. 13 d. Bl.)

          Diese Resultate beweisen, daß die Anwendung dieser Kunst sich eben so gut für kleine Kommunen, als für einzelne Grundbesitzer eignet. Die Erfahrung zeigt, daß sich im Thon wenig oder gar kein Wasser findet, deshalb hat man bisher die gegrabenen Brunnen, wenn in der Oberfläche andere Erdarten waren, nur bis auf die nächste Thonlage geführt, und ist mit dem wenigen Wasser zufrieden gewesen, das sich anfand, und das ein tiefer liegender Nachbar wieder nach Belieben an sich ziehen konnte, wenn er dessen bedurfte. Gingen die Thonlagen zu Tage aus, so mußte man hinein graben, und hat dies an Stellen bis zu ansehnlicher Tiefe gethan, ohne ganz hindurch zu kommen, und gutes und in allen Fällen genügendes Wasser zu finden. - Sind die obern Sandlagen reich an Wasser von schlechter Beschaffenheit, so muß das Graben des starken Andranges dieses Wassers wegen sehr bald unterbleiben, und man muß sich mit dem Wasser begnügen, wie es nun gerade ist.
          Die Bohrung Nr. 5 beweist, wie leicht es möglich ist, in allen diesen Fällen durch das Bohren mit oft sehr geringen Kosten den Mängeln für alle Folgezeit abzuhelfen, und können deshalb Versuche nicht genug empfohlen werden.
          Weil man bisher kein unter allen Umständen genügendes Mittel zur Abhülfe des Mangels an gutem Wasser in hinlänglicher Menge kannte, ist man auch lange nicht aufmerksam genug auf die nachtheiligen Folgen desselben gewesen; diese können namentlich bei der Viehzucht bedeutend werden. So z. B. stehen die Kühe im Winter in niedrigen sehr warmen Ställen, und werden täglich zweimal zur Tränke an den Teich getrieben. Ist der Weg dorthin steil, so laufen sie Gefahr, beim Glatteis die Beine zu brechen, wo nicht, schlürfen sie doch das kalte durch das Hineintreten und den zufließenden Unrath verunreinigte Wasser hinein, das nach dem Unheile erfahrner Landwirthe einen so nachtheiligen Einfluß auf ihre Verdauungswerkzeuge ausübt, daß daraus nicht selten Durchfall entsteht, und oft im Frühjahr 10 und mehr von 100 hinrafft, deren Werth die Kosten der Anlage eines Brunnens oft übersteigt, der durch Bohren auf eine hinlängliche Tiefe gebracht, und in oder neben dem Viehhause angelegt, immer reines 9-10 Gr. R. warmes Wasser liefert. Daß die Beschaffenheit des Wassers auch auf Milch und folglich auf Butter von wesentlichem Einflusse sey, braucht kaum erwähnt zu werden; ist nun gar nur so wenig Wasser vorhanden, daß der Holländer seine Geschirre nicht ordentlich rein halten kann, so ist dieser Nachtheil um so bedeutender.
          Mühlenbesitzer können durch die Benutzung solcher Brunnen ihre Wasserräder auch im strengsten Winter frei von Eis erhalten, und die Papiermüller sich außerdem das manchmal fehlende reine Wasser zum Waschen der Lumpen im Holländer leicht verschaffen, und das Einfrieren des Zeuges vermeiden.
Bei beabsichtigter Auseinanderlegung von Dörfern oder beim Anbau von neuen Wohnungen kann das Bohren von besonderem Nutzen seyn, da dadurch Wasser aus einer Tiefe heraufgeführt wird, die durch das Graben entweder gar nicht oder doch nur mit viel bedeutenderen Kosten zu erreichen ist, und es können Stellen zum Halten von großem Viehstand und dadurch verbesserter Bewirthschaftung eingerichtet werden, wo es bisher unmöglich schien.
          Hat man das Glück, einen überlaufenden Brunnen zu erhalten, so kann das Wasser, wie es vielfältig in Frankreich geschieht sehr gut dazu be=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 16 Seite 4]

nutzt werden, durch Umherleiten Fabrikgebäude, Ställe, Gewächshäuser und andere Lokale im strengsten Winter auf 4 bis 7 Grad R. Wärme zu erhalten, wogegen in den heißesten Sommertagen die Wärme nicht über 12 Grad steigt, und der Umlauf des Wassers die Luft reinigt, so daß, wenn auch die Lokale mit Menschen überfüllt sind, diese doch reine Luft einathmen.
          Von besonderer Wichtigkeit ist die durch das Bohren zu erlangende Kenntniß der verschiedenen Erdschichten und ihrer Mächtigkeit. Es werden sich dadurch an manchen Stellen Düngungsmittel und Materialien zum Kunststraßenbau und andern technischen Zwecken finden, wohin man sie jetzt mit großen Kosten schaffen oder ganz entbehren muß. Wie sehr es demnach im Intresse von Regierungen und Kommunen liegt, dieser Kunst mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung angedeihen zu lassen, als wohl bisher geschehen, geht aus dem Gesagten deutlich hervor.


Kosten.

          Die Bedingungen, unter denen ich jetzt meinen Apparat zum Brunnenbohren vermiethe, sind folgende:

         1)   Der Besteller läßt den Apparat, der auf zwei Wagen fortgeschafft werden kann, und etwa 7000 Pfd. wiegt, von hier abholen, und liefert ihn mir gleich nach vollendeter Arbeit hieher zurück, wenn er nicht in andere Hände übergeht.
         2)   Zahlt für die Benutzung desselben beim Bohren in Thon bis 100 Fuß tief .. 24 ßl. Ct. p. Fuß, von 100 bis 150 Fuß 36 ßl. Ct. p. Fuß - u. s. w.
  sollen nachher Steigeröhre eingesenkt werden, so ist das besonders zu vergüten;
in Sand mit Nachrammen von Röhren bis
  50 Fuß tief 1 Rthlr. Ct. pr. Fuß.
von   50 bis 100 = = 1 1/2 = dito
= 100 = 150 = = 2 = dito u. s. w.,
                und stellt
         3)   die nach der Tiefe erforderlichen 2, 3 oder 4 Arbeiter, während ich den dabei nothwendigen sachverständigen Werkführer stelle und besolde.
         4)   Sollten sich, was in unserer angeschwemmten Gegend nur selten vorkommen dürfte, feste Steinschichten finden, die durchstoßen werden müssen, so zahlt der Besteller während dieser Arbeit 32 Schilling (Mecklenburg) Tagelohn für den Werkführer, und 1 Taler (Mecklenburg) pr. Tag für die Abnutzung des Geschirres, wogegen ich die Reparatur desselben zu berichtigen habe.
         5)   Was an Röhren oder sonst erforderlich, hat der Besteller anzuschaffen oder zu vergüten.
    Sollen bei Bohrungen in Sand Holzröhren angewandt werden, so sind dazu gerade Bäume von nicht zu weichem Holz erforderlich, von 12 bis 20 Fuß Länge und mindestens 12 Zoll Durchmesser, die nach Art der Pumpenbäume ausgebohrt werden. Will man eiserne Röhren dazu nehmen, die ich vorräthig habe, so kommen diese wohl etwas theurer zu stehen, dafür wird die Arbeit aber auch rascher von Statten gehen, und das Bohren wohl etwas wohlfeiler zu erlassen seyn, worüber indessen erst durch Erfahrung etwas Näheres bestimmt werden kann.
    Bohrungen in Thon brauchen nicht gleich mit Röhren zu geschehen, diese können nachher eingesetzt werden, und entweder von Eisen sein, oder, wenn man nicht viel daran wenden will, aus Brettern gemacht werden, und dürften dann nur etwa 8 Schilling (Mecklenburg) pr. Fuß zu stehen kommen.
         6)   Sollte bei einer Bohrung, die bis 150 Fuß Tiefe getrieben, das Wasser nicht zu solcher Höhe emporsteigen, daß es mit einer Saugepumpe zu Tage zu fördern ist, so erlasse ich die Hälfte der obigen Ansätze für die Bohrung, dagegen erwarte ich aber, daß, wenn sich ein Springbrunnen zeigt, mir das Doppelte derselben vom Besteller gezahlt wird.
    Lübeck im März 1834.

D. H. Carstens.      


Getraide=Preise in Lübeck
vom 15. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 33
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 35
Erbsen, Brecherbsen 66
             Futtererbsen 40
Wicken 40
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 15


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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