No. 11
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. März
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 11 Seite 1]

Vorladungen.

        Nachdem, auf erfolgte Insolvenzerklärung, dem Schustermeister Diederich Stoffers senior hieselbst das beneficium cessionis bonorum, salvis creditorum exceptionibus, zugestanden worden ist, so werden nunmehr, unter Eröffnung des formellen Concurses über das Vermögen des Schusters Stoffers, alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Gemeinschuldner und die abgetretene Vermögens=Masse zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen, solche in dem hierzu auf

den 20sten März dieses Jahres
Morgens 10 Uhr

praefigirten Liquidations=Termine genau anzugeben, auch, insoferne sie schriftliche Beweismittel darüber besitzen, durch Production derselben zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß die nicht, oder sich nicht vorschriftsmäßig Meldenden mit ihren Zuständnissen für immer von der gegenwärtigen Concursmasse werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Uebrigens ist wegen Sicherstellung der Masse diensame Verfügung getroffen worden.
    Decretum Schönberg den 28. Januar 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


       Auf Antrag des Rathsdieners Kummerow hieselbst werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche aus irgend einem Rechtsgrunde an ein ihm von dem Rathmann Spehr dahier verkauftes, vor dem Siemzer Thore belegenes, vormals Luethsches Haus mit Zubehör, aus den Handlungen des Verkäufers zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche in dem hierzu auf

den 21sten März dieses Jahres
Morgens 10 Uhr

anberaumten Liquidations=Termine vor hiesigem Justiz=Amte so gewiß anzumelden, als sie sonst durch den alsbald zu publicirenden Praeclusiv=Bescheid mit ihren praetensis für immer werden ausgeschlossen werden.
      Decretum Schönberg den 28. Januar 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Auf die Anzeige des Herrn Bürgermeisters Röper zu Cröpelin, als Bevollmächtigten der verehelichten Schäfer gebornen Zieske zu Laaslich in der Prignitz, Testaments=Erbin des wailand Einwohners Joachim Friedrich Kämmerer zu Klütz, daß zwei, zum Nachlaß des gedachten defuncti gehörige, in dem über die Gräflich von Bothmer=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 11 Seite 2]

schen Fideicommißgüter niedergelegten Hypothekenbuche folio 94. intabulirt stehende Pöste von 700 Rthlr. N2/3. resp. und 500 Rthlr. N2/3. früher dem wailand Förster Evers zu Everstorff zugestanden, demnächst aber nach dessen Ableben von seiner Wittwe gebornen Backberg, als Vormünderin ihrer, der Eversschen Kinder zweiter Ehe, an den gedachten Einwohner Joachim Friedrich Kämmerer cedirt, diese Cession durch von der Tochter erster Ehe, jetzt verehelichten Kelling gebornen Evers zu Hohen=Schönberg genehmigt worden, dagegen aber noch die Ratihabition zweier anderer Eversschen Geschwister aus der ersten Ehe des wail. Försters Evers zu Everstorff, modo deren Erben, in specie der Erben der als Haushälterin zu Dönckendorff verstorbenen Luise Evers zum Zwecke der Umschreibung dieser Pöste auf, den Namen der Kaemmererschen Testaments=Erben nachzuweisen sei, - und desfallsige Bitte desselben um Erlassung eines Erbschafts proclamatis, werden alle diejenigen welche

an die Verlassenschaft der zu Dönckendorff verstorbenen Louise Evers Erb=Ansprüche, in specie aber ein Recht zu haben vermeinen, der Umschreibung gedachter Capitalien auf den Namen der Testaments=Erbin, des wail. Joachim Friedrich Kämmerer, verehelichten Schäfer, gebornen Zieske zu Laaslich zu widersprechen,
hiemit peremtorisch geladen, sich mit solchen Erb= resp. und Widerspruch=Rechten in dem

auf den 31sten Mai d. J.

Morgens 11 Uhr anberahmten Termin vor uns nicht bloß zu melden, sondern auch sofort zu verificiren, unter dem ein für alle Mal angedroheten Nachtheile, daß die verehelichte Kelling geborne Evers zu Hohen=Schönberg als die alleinige Erbin ihrer Schwester der verstorbenen Haushälterin Louise Evers anerkannt, und ratione derselben das behufige Erbenzeugniß ausgefertigt werden soll, auch später sich meldende näher oder gleich nahe Erbberechtigte gehalten sein sollen, die Handlungen und Dispositionen der gedachten verehelichten Kelling gebornen Evers, namentlich die Umschreibung der genannten Schuld=Pöste auf die verehelichte Schäfer geborne Zieske anzuerkennen und zu übernehmen.
     Grevesmühlen im Dönckdorfer Patrimonial=Gericht den 5. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


Verkaufs=Anzeigen.

      Zum öffentlichen Verkauf des zur Concurs=Masse des Schustermeisters Diederich Stoffers senior hieselbst gehörenden, an der Achterstraße dahier belegenen Wohnhauses mit Zubehör, durch das Meistgebot, sind 3 Licitations=Termine, nemlich

1ster Termin auf den 17ten Februar
2ter   - = =   6ten März
3ter   - = = 20sten März d. J.
jedesmal Vormittage 11 Uhr, angesetzet, wozu Kaufliebhaber hierdurch vor Gericht geladen werden.

      Die Bedingungen sollen im ersten Termine regulirt werden. - Die Besichtigung des Grundstückes stehet jedem Interessenten, nach vorgängiger Meldung beim Landreuter Klockmann hieselbst, frey.
    Decretum Schönberg den 28. Januar 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                       stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Von der Gutsherrschaft von Mummendorff ist dem unterzeichneten Gerichte committirt worden, drei zu Mummendorff gelegene Gehöfte mit Zubehör einzeln zu Johannis d. J. in Erbpacht öffentlich meistbietend auszubringen. Es ist daher zu solchem Zweck ein Termin

auf den 11ten April d. J.

anberahmt worden, ah welchem Tage die Erbpachtliebhaber sich Morgens 10 Uhr auf dem alten Hofe zu Mummendorff einfinden und gewärtigen wollen, daß den Höchstbietenden die respectiven Erbpachtstücke unter Vorbehalt der Genehmigung der Gutsherrschaft, werden zugeschlagen werden.
        Die zu vererbpachtenden Gegenstände sind:

1) Das jetzige Krug= und Schmiede=Gehöft, zum Betriebe der Krug= und Schmiedegerechtigkeit, dessen Gebäude zum vollen Eigenthum überlassen, und dem zum nutzbaren Eigenthum 8 bis 900 QuadratRuthen Acker und 400 QuadratRuthen Wiesen werden beigelegt werden.
2) Das sonstige Thies Baumannsche Gehöft dessen Gebäude ebenfalls zum vollen Eigenthum überlassen werden, mit einer Dotation von circa 6 bis 7000 QuadratRuthen Gärten und Acker und 500 QuadratRuthen Wiesen, und der Freilassung eine eigenthümliche Windmühle erbauen zu dürfen.
3) Das zum Gehöft des ehemaligen Kossaten Hempel gehörige Wohn= resp. und Backhaus zum vollen Eigenthum, mit 250 QuadratRuthen Garten und Warte, und 200 QuadratRuthen Wiesen, zum nutzbaren Eigenthum.
    Die Kontractsbedingungen sind vier Wochen vor dem Termin sowohl auf dem Hofe zu Mummen=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 11 Seite 3]

dorff wie auch hieselbst einzusehen und abschriftlich zu erhalten, und werden die zu vererbpachtenden Grundstücke Jedem nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe zu Mummendorff gezeigt werden.
    Grevismühlen im Mummendorfer Patrimonial=Gericht den 5. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


Vermischte Anzeigen.

        Zur öffentlichen Prüfung in der Bürgerschule, welche am Donnerstag den 20. März um 9 Uhr ihren Anfang nehmen wird, beehren wir uns, die hochverehrten Gönner der Schule und die Eltern der ihr anvertraueten Kinder hiedurch ganz gehorsamst einzuladen.
    Schönberg den 13. März 1834.

G. M. C. Masch.        Wolf.    


          Holsteinsche Saatgerste vom ersten Einschnitt,
bei
                                       Müller zu Römnitz.


Der Mond.

        Der Mond erleuchtet freundlich unsere finstern Nächte, gießt sein mildes Licht über die schweigenden Fluren aus und ist das nächste Gestirn unserer Erde, welche er auf ihrer jährlichen, mehr als hundert und zwanzig Millionen Meilen langen Reise begleitet. Er läuft gleich der Sonne und den andern Gestirnen täglich einmal, aber nur scheinbar, von Osten nach Westen um die Erde, jedoch wird dieser scheinbare Lauf bloß durch die Umwälzung der Erde um ihre Axe bewirkt. Die zweite Art seiner Bewegung ist nicht scheinbar, sondern wirklich; sie ist so bedeutend, daß er den ganzen Umfang des Himmels oder den Tierkreis in ungefähr 4 Wochen zu durchlaufen scheint. Er geht daher fast täglich eine Stunde später auf und braucht also zu seinem scheinbaren täglichen Laufe um die Erde ungefähr 25 Stunden. Beobachtet man den Mond zu einer Zeit, wo er sehr nahe bei einem besonders hellen und kenntlichen Fixsterne steht, so kann man sein östliches Fortrücken von diesem Sterne schon nach Verlaufe einiger Stunden wahrnehmen. Bei dieser östlichen Fortbewegung durch den Thierkreis bemerkt man übrigens nie, wie bei den Planeten, einen Stillstand in seiner Bahn oder einen Rücklauf, sondern er ist beständig rechtläufig. Während seines vierwöchentlichen Laufes durch den Thierkreis nimmt man an ihm noch eine andere Verschiedenheit in seiner Bewegung wahr: er ändert zu verschiedenen Zeiten seine Höhe am Himmel und steht bald hoch, bald niedrig.
        Der Mond weicht auf seiner Bahn von dem Aequator mehr ab, als die Sonne, und ist für die Bewohner der beiden Halbkugeln der Erde äußerst wohlthätig; denn gerade in den langen traurigen Winternächten, sowohl in der nördlichen als in der südlichen Erdhälfte, erreicht er zur Zeit seines Vollichtes seine größte Höhe, und bleibt die ganze Nacht hindurch über dem Horizonte. An den Polen selbst geht er im Winter zu gewissen Zeiten gar nicht unter, und die Polarländer haben ihn also zur Zeit ihrer langen Nacht alle vier Wochen wenigstens zehn bis zwölf Tage lang über dem Horizonte, und zwar gerade, wenn er am hellsten scheint, vom ersten bis zum letzten Viertel. Bloß vom letzten bis zum ersten Viertel, wo er wenig Licht giebt, ist er dort unsichtbar.
        Der Mond ist gleich der Erde eine dunkle Kugel, welche ihr Licht von der Sonne empfängt, und die verschiedenen Stellungen und Abwechslungen des Mondlichts lassen sich bloß dadurch erklären, daß man annimmt, der Mond bewege sich in ungefähr 4 Wochen einmal rund um die Erde. Allein wenn man die Sache genauer erwägt, so muß der Mond etwas mehr, als einen Umlauf um die Erde machen, ehe er wieder Neumond wird; denn während seines Laufes um die Erde ist diese selbst beinahe um den zwölften Theil ihrer Bahn um die Sonne fortgerückt und hat daher ihre Stellung gegen diese geändert. Der Mond muß also dieses Stück (im Durchschnitte ungefähr 27 Grade) noch einbringen; es verfließen deshalb von einem Neumonde zum andern ungefähr 29 1/2 Tage (genau genommen 29 Tage, 12 Stunden, 44 Minuten und 3 Sekunden), während die Umlaufszeit durch seine Bahn nur ungefähr 27 1/3 Tage (genau 27 Tage, 7 Stunden, 43 Minuten und 5 Sekunden) beträgt.
Die größte Entfernung des Mondes von der Erde beläuft sich auf ungefähr 54,681, und die kleinste auf 48,020 Meilen. Sein wahrer Durchmesser beträgt 465, und sein Umfang etwa 1460 Meilen.
        Der Mond zeigt uns beständig dieselben dunkeln Flecke, und kehrt uns also dieselbe Seite zu. Er macht daher während seines Umlaufs um die Erde eine einmalige Umdrehung um seine eigne Axe; wir bekommen also auf der Erde die von uns abgewandte Seite des Mondes niemals zu Gesichte,

[ => Original lesen: 1834 Nr. 11 Seite 4]

indessen lassen uns die Schwankungen des Mondes doch etwas an den Rändern von der von uns abgewandten Seite sehen.
        Durch die trefflichen Beobachtungen des Oberamtmanns Dr. Schröter zu Lilienthal im Hannöverschen haben wir von der Mondoberfläche besonders eine genauere Kenntniß bekommen, woraus sich ergiebt, sie gleiche darin der Erboberfläche, daß sich darauf eben die Abwechslungen von Ebenen, Bergen, Bergketten, Thälern, uranfänglichen und angesetzten Bergen befinden, wie auf der Erde, jedoch nicht ohne beträchtliche Unterschiede. In den hellern Teilen des Mondes zeigt sich die Grenzlinie der Beleuchtung allezeit höckerig und auf verschiedene Art gebogen, woraus sich die Unebenheiten durch Berge und Thäler eben so deutlich als aus andern Umständen ergeben. Die großen dunklen Flächen stellen sich, wenn sie von der Grenzlinie der Beleuchtung durchschnitten werden, allemal glatt und ohne hervorragende Theile dar. Man ist daher geneigt, sie für Ebenen anzusehen, deren Materie das Sonnenlicht nicht so stark zurück wirft, sondern mehr in sich zieht. Hevel und Riccioli sahen sie aus diesem Grunde für Meere an und legten ihnen Namen derselben bei, allein dieß ist nicht richtig. Huygens nahm in vielen dunklen Flecken des Mondes mit großen Fernrohren Einsenkungen war, die Schröder mit seinem Teleskope noch genauer beobachtet hat. In mehreren derselben bemerkte er deutliche Spuren von mehrern horizontal über einander befindlichen Lagen oder Schichten, welche um die Einsenkungen einen gebirgigten Wall bilden. So viel ist gewiß, daß in den Einsenkungen und ihren Wällen wiederum Anhöhen, Thäler, Klüfte und Schichten vorhanden sind, welche aber durch das beste Fernrohr nicht erreicht werden können.
        Die Menge der Mondflecken, die sich auf der uns zugekehrten Fläche befinden, ist nicht gering. Schon Riccioli erkannte und benannte 244; durch Schröter aber sind gegen 6000 größere und kleinere bekannt worden.
Einen Ocean oder ein so großes zusammenhängendes Meer, wie die Erde, besitzt der Mond nicht, dagegen aber eine Atmosphäre, die wenigstens 28 Mal feiner ist, als die der Erde, und die die Höhe der großen Mondgebirge nicht merklich übersteigt. Die geringe Morgen= und Abenddämmerung, welche durch diese Atmosphäre erzeugt wird, kann man an den Hörnerspitzen des Mondes, bald vor oder nach dem Neumonde am besten sehen. Bei dieser feinen Atmosphäre werden die Bewohner des Mondes den Himmel stets in einer Reinheit und Klarheit sehen, von der wir, von der dichten Erdenluft umgeben, uns kaum einen Begriff machen können.
        Auf dem Monde giebt es nicht Wasser in verhältnißmäßiger Menge. Alle Niederungen (sogenannte Meere), Gruben, Einsenkungen und Rillen zeigen sich trocken. Eben so wenig sieht man Wolken oder wolkenähnliche Gebilde und Nebel. Die Mondsgebirge sind im Fortgange der Zeiten großen Veränderungen unterworfen. Ueberall sieht man bei den großen Niederungen, Einsenkungen, Gruben, und bei den verschiedenen Ringgebirgen eine bestimmte Kreisform vorherrschen; Gebirgsketten schließen sich an die Kreisbögen der Niederungen und selbst Bergkegel stehen in Rundungen geordnet da.
        Wegen seiner Erdnähe hat man dem Monde einen besondern Einfluß auf die Erde zugeschrieben, und es ist nicht zu leugnen, daß es Erscheinungen giebt, an welchen er einen entschiedenen Antheil hat, z, B. Ebbe und Fluth auf dem Meere. Allein man hat ihm auch Vieles beigelegt, womit er entweder gar nichts zu thun hat, oder wobei sein Einfluß zweifelhaft ist. Von dieser Art sind die Wetterveränderungen, welche mit dem Neu= oder Vollmonde (eigentlich 3 bis 4 Tage darauf) eintreten sollen. Bisweilen mag dieß wohl der Fall seyn, aber so viel ist gewiß, daß sie noch weit öfter zu anderer Zeit erfolgen; daher läßt sich nicht gewiß behaupten, daß es im ersten Falle der Mond sey, der die Veränderung bewirkt.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 11. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 33
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 62
             Futtererbsen 40
Wicken 36
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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