No. 12
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. März
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 12 Seite 1]

Vorladungen.

        Zur Production der Originalien, zur Erstigkeits=Ausführung, so wie zur Acten=Rotulation, im Debitwesen des Webers Gutow zu Bössow=Westhoff ist ein peremtorischer Termin auf

den 3ten Mai d. J. Morgens 11 Uhr

hieselbst anberahmt.
    Grevismühlen im Bössow=Westhöfer Patrimonial=Gericht den 7. März 1834.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  


Verkaufs=Anzeigen.

        Das Wohnhaus des Schustermeisters Kietzmann zu Herrnburg soll mit Zubehör in vim executionis öffentlich, durch das Meistgebot verkauft werden. Es sind hierzu 3 Termine, als:

1ster Termin auf den 3ten April d. J.
2ter = = = 21sten = = =
3ter = = = 12ten Mai = =
jedesmal Morgens 11 Uhr, angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber hiedurch vor das unterzeichnete Gericht geladen werden. Die Bedingungen sollen im ersten Termine regulirt werden.
    Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an dieses Haus c. p. zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Bescheinigung im 3ten; Licitations=Termine beim endlichen Nachtheil des Ausschlusses, hiermit aufgefordert.
     Decretum Schönberg den 12ten März 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Nachdem der Ackersmann Niebuhr senior zu Dassow sein gesammtes Vermögen seinen Gläubigern rein abgetreten hat und diese sich darüber vereiniget haben, daß das dem Niebuhr gehört habende auf dem Dassower Felde und an der Holmer Scheide belegene Land, circa 1650 QuadratRuthen groß, öffentlich verkauft werden solle, so haben wir zum Verkauf einen Termin auf

den 30. April d. J.

anberahmt und laden sämmtliche Kaufliebhaber ein, zur gedachten Zeit Morgens 10 Uhr vor uns zu erscheinen.

[ => Original lesen: 1834 Nr. 12 Seite 2]

Das Land kann nach zuvoriger Meldung bey uns stets in Augenschein genommen werden und sind die Verkaufsbedingungen 8 Tage ante terminum beim Gerichte einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu haben.
    Lütgenhof den 15. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  
Grupe.           


        Von der Gutsherrschaft von Mummendorff ist dem unterzeichneten Gerichte committirt worden, drei zu Mummendorff gelegene Gehöfte mit Zubehör einzeln zu Johannis d. J. in Erbpacht öffentlich meistbietend auszubringen. Es ist daher zu solchem Zweck ein Termin

auf den 11ten April d. J.

anberahmt worden, ah welchem Tage die Erbpachtliebhaber sich Morgens 10 Uhr auf dem alten Hofe zu Mummendorff einfinden und gewärtigen wollen, daß den Höchstbietenden die respectiven Erbpachtstücke unter Vorbehalt der Genehmigung der Gutsherrschaft, werden zugeschlagen werden.
        Die zu vererbpachtenden Gegenstände sind:

1) Das jetzige Krug= und Schmiede=Gehöft, zum Betriebe der Krug= und Schmiedegerechtigkeit, dessen Gebäude zum vollen Eigenthum überlassen, und dem zum nutzbaren Eigenthum 8 bis 900 QuadratRuthen Acker und 400 QuadratRuthen Wiesen werden beigelegt werden.
2) Das sonstige Thies Baumannsche Gehöft dessen Gebäude ebenfalls zum vollen Eigenthum überlassen werden, mit einer Dotation von circa 6 bis 7000 QuadratRuthen Gärten und Acker und 500 QuadratRuthen Wiesen, und der Freilassung eine eigenthümliche Windmühle erbauen zu dürfen.
3) Das zum Gehöft des ehemaligen Kossaten Hempel gehörige Wohn= resp. und Backhaus zum vollen Eigenthum, mit 250 QuadratRuthen Garten und Warte, und 200 QuadratRuthen Wiesen, zum nutzbaren Eigenthum.
    Die Kontractsbedingungen sind vier Wochen vor dem Termin sowohl auf dem Hofe zu Mummendorff wie auch hieselbst einzusehen und abschriftlich zu erhalten, und werden die zu vererbpachtenden Grundstücke Jedem nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe zu Mummendorff gezeigt werden.
    Grevismühlen im Mummendorfer Patrimonial=Gericht den 5. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


Bekanntmachung.

      Da der Kaufmann Abraham Marcus hieselbst zur Anzeige gebracht hat:

er beabsichtige sich mit der Demoiselle Philippine Levy aus Neustrelitz binnen kurzer Zeit ehelich zu verbinden, habe jedoch seine Zustimmung erteilt: daß demnächst die hier zwischen Ehegatten bürgerlichen Standes bestehende Gemeinschaft der Güter zwischen ihm und seiner künftigen Ehefrau nicht in Anwendung treten solle;
so wird solches hiedurch, dem Antrage des gedachten Kaufmannes A. Marcus gemäß Gerichtswegen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
    Signatum Rehna den 24sten Februar 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

          Da ich gerichtlich beauftragt bin, das zu Ostern d. J. fällige zweite Drittel der gesammten Kaufgelder für die verkauften Thomsenschen Grundstücke nebst Zinsen von den Käufern zu erheben, so fordere ich Letztere hiemittelst auf, sich am 1sten April d. J., Morgens 10 Uhr, mit ihren respectiven Zahlungen in meiner Wohnung einzufinden.
      Schönberg den 20. März 1834.

A. Harnack.      


          Holsteinsche Saatgerste vom ersten Einschnitt,
bei
                                      Müller zu Römnitz.


Die englische Kornbill.

          Die Times, um die Schädlichkeit der Kornbill für das englische Fabrikinteresse und ihre Nachtheile für die ackerbautreibenden und kornausführenden Staaten des Continents in's Licht zu stellen, machen nachstehende sehr interessante Vergleichung der Kornpreise in den Häfen der Nord= und Ostsee mit denen von London bekannt.
          In Hamburg steht der Preis des weißen Weitzen erster Qualität auf 100 Rthlr. Cour. per Last, wonach dort das engl. Quarter von 8 Bü=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 12 Seite 3]

scheln Imperialmaß, auf 1 Pfd. 12 ßl. 3 Dr. käme; der höchste Preis des rothen Weitzen auf demselben Handelsplatze ist 85 Rthlr. Cour. per Last oder 1 Pfd. 7 ßl. 5 Dr. per engl. Quarter. Demnach ist der Durchschnittspreis der beiden Sorten bester Qualität 1 Pfd. 9 ßl. 10 Dr. per Quarter. - Der höchste Preis des weißen Weitzen bester Qualität in Marklane (auf dem Londoner Getreidemarkt) ist 3 Pfd. per Quarter, der höchste Preis des rothen 2 Pfd. 14 ßl., also der Durchschnittspreis beider Sorten 2 Pfd. 17 ßl. - Hieraus folgt, daß in Kraft der Kornbill der Weitzen um 9t pCt. in London theurer ist als in Hamburg.
          In Amsterdam steht der seeländische weiße Weitzen erster Qualität auf 190 FI. zum höchsten Preise, oder 1 Pfd. 10 ßl. 4 Dr. per engl. Quarter. In Marklane kostet dieselbe Quantität Weitzen 2 Pfd. 17 ßl.; der Weitzen ist also um 88 pCt. theurer in London als in Amsterdam.
          In Antwerpen ist der höchste Preis des rothen Weitzen 8 1/4 Fl. Cour. per Hectoliter, oder 1 Pfd. 14 ßl. 4 Dr. per Quarter; der Preis des rothen Weitzen steht aber in Marklane auf 2 Pfd. 14 ßl., folglich ist der Weitzen in London um 57 1/4 pCt. theurer als in Antwerpen!
          In Stettin kostet der Wispel oder 24 Scheffel rother Weitzen erster Qualität 34 Thlr. Cour. oder 1 Pfd. 3 ßl. 2 Dr. zum höchsten Preis; in Marklane steht er auf 2 Pfd. 14 ßl., folglich um 133 pCt. höher als in Stettin.
Der gegenwärtige Einfuhrzoll auf fremden Weitzen in England beträgt 1 Pfd. 17 ßl. 8 Dr. per Quarter, oder 127 1/4 pCt. auf den Hamburger, 124 1/6 pCt. auf den Amsterdamer 109 3/4 pCt. auf den Antwerpner und 162 3/5 pCt. auf den Stettiner Weitzen.
          Die englische Kornbill wird, nach allen Anzeigen; im Laufe dieses Jahres oder doch des nächsten abgeschafft, oder in der Art modificirt, daß eine bedeutende Einfuhr an Lebensmitteln möglich werden wird. Die englische Regierung scheint entschlossen zu sein, der arbeitenden Klasse des Volkes wohlfeileres Brot zu verschaffen.


Die Glasbereitung.

        In dem ganzen Gebiete der menschlichen Gewerke ist keines merkwürdiger, als das des Glases. Stoffe, die an sich selbst äußerst geringfügig scheinen, werden so in einander gemischt, daß sie eine Masse von einem eben so verschiedenen als neuen Charakter bilden. In der That, wenn ein Uneingeweiheter den Sand, die Bleiglätte und die Perlasche da liegen sieht, kann er nicht anders glauben, als daß nur ein Zauberstab ihre Verwandlung in einen harten und krystallichten Körper bewirken könnte.
        Die gewöhnlichen Bestandtheile des Glases sind: 120 Theile gut gewaschener weißer Sand, 40 Theile gereinigte Perlasche, 35 Theile Bleiglätte, 18 Theile Salpeter und 1 Theil schwarzes Braunstein=Oxyd.
        Diese in gehörigem Verhältnisse genommenen Stoffe erleiden zuerst in einem besondern Ofen eine Art Verkalkung, damit alle Feuchtigkeit und das Kohlenstoffgas entfernt werde; man verfährt dabei stufenweise bis zu einem Grade der Halbverglasung. Diese Masse heißt Fritte, und wird nun mit saubern eisernen Schaufeln durch die Seitenöffnung des Schmelzofens in Töpfe geworfen; vorher aber wird das Feuer im Ofen zu der größten Heftigkeit gebracht; hierauf wird die Oeffnung mit nassem Lehm fest gemacht und nur ein kleines Loch gelassen, um in das Innere des Ofens sehen zu können. Die Masse schwillt bald auf und zeigt sich wie ein wallendes Feuermeer. Während des Kochens werden häufig mit einer eisernen Ruthe aus der Masse Proben herausgenommen, bis das Glas schön klar und durchsichtig ist. Nun läßt man dieses Glas in soweit abkühlen, daß man es wie einen Teig nach Belieben formen kann; es ist so zähe, daß es in eine Faser gezogen und rasch um eine Haspel hundert Klafter lang gewunden werden könnte.
        Jetzt ist es in dem Zustande, um geblasen zu werden. Um nun z. B. eine gewöhnliche Flasche zu machen, nimmt der Arbeiter eine vier Fuß lange eiserne Röhre, taucht sie in das geschmolzene Glas und wendet sie so um, daß ein wenig daran hängen bleibt; dann zieht er die Röhre hervor, neigt sie zur Erde, daß die anhängende Masse sich durch ihr eigenes Gewicht nach unten ausdehnt; zugleich bläst er auch von oben in die Röhre, wodurch sich die Masse auch in der Breite ausdehnt und ein länglich runder, hohler Körper wird, welchem der Glasbläser jede beliebige Form zu geben vermag. Hat das Gefäß diese erhalten, so wird es in einem verschlossenen Ofen, Kühlofen genannt, dem stärkesten Hitzegrade ausgesetzt, und ist, nach allmähligem Erkalten, zum weiteren Gebrauche geeignet.


[ => Original lesen: 1834 Nr. 12 Seite 4]

Vermischtes.

        Verwandlung des Eisens in Stahl durch Verrosten unter der Erde. - Diese Entdeckung hat kürzlich unter den Stahlarbeitern in England großes Aufsehen erregt. Als nämlich eine alte Brücke abgebrochen wurde, ward eine große Quantität verrosteten Eisens, mit welchem das Pfahlwerk beschlagen gewesen, und das folglich Jahrhunderte lang dem Verrosten in der Erde ausgesetzt gewesen war, zum öffentlichen Verkaufe gebracht. Ein berühmter Messerschmid erstand den ganzen Vorrath, und es scheint, er hat gewußt, was er kaufte; denn jetzt macht er die Entdeckung bekannt, daß Eisen, dem Verrosten in der Erde ausgesetzt, sich in den allervollkommensten Stahl verwandelt; wiewohl unter der Voraussetzung, daß der Rost nicht durch Anwendung von Säuren auf künstliche Weise hervorgebracht wird; man muß die Natur walten lassen. Er vergräbt gewöhnliche Rasirmesserklingen in seinem Garten, und nach drei Jahren ist die Verwandlung geschehen. Bei dem alten Brückeneisen zeigte es sich, daß allzudicke solide Massen wenig von ihrer Eisennatur verloren hatten, daß dagegen leichteres Stangen= und Bänderwerk schon durch den bloßen Klang den vortrefflichen Stahl bekundete, in den es verwandelt war.


        Die Sieben und das Menschenleben. - Sage Einer nur, die Sieben sey eine gleichgültige Zahl! Mit der Sieben steigen und fallen Wir. Im siebenten Jahre sehen wir die zweiten Zähne kommen. Mit zwei Mal sieben Jahren (im 14ten) ist die Mannbarkeit erschienen. Mit drei Mal sieben (21 Jahren) ist die volle Körpergröße, und mit vier Mal sieben (28 Jahren) die volle Körperkraft vorhanden. Wenn fünf mal sieben Jahre verflossen sind, ist Geist und Körper in der vollen Reife. Doch ach! mir sechs Mal sieben (42 Jahren) beginnt die Unvollkommenheit, sich hier und da zu melden, und mit der bösen Sieben mal Sieben (49 Jahre) tritt sie in vollem Maße ein. Acht Mal sieben ist 56, und da sagt doch wohl Jeder, er fühle, daß er älter sei. Kommt er bis zum neun Mal siebenten Jahre, dann giebt er es gewiß vollends zu. Bei der nächsten Sieben werden Wenige etwas Anderes zu erinnern haben, als daß sie der Schatten von der 3ten und 4ten sey.


        Pünktlichkeit. - Ein Kaufmann in Salem in Nordamerika, der viel auf Pünktlichkeit hielt, war von einem Handwerker durch falsche Versprechungen, die Arbeit zu einer bestimmten Zeit zu liefern, oft getäuscht worden. Als er einst wieder bei demselben eine Bestellung machte, verlangte er, daß der Handwerker dieses Mal ganz bestimmt sagen sollte, wann er die Arbeit liefern könne, denn nun nehme er keine Ausflüchte mehr an. Der Handwerker betheuerte, nächsten Freitag, wenn er das Leben habe, die Arbeit bestimmt abzuliefern. Als nun der Kaufmann die Arbeit abermals nicht erhielt, schickte er einen Artikel in die Zeitung, worin der Tod des Handwerkers unter vielem Bedauern gemeldet ward. Dieser las erstaunt die Anzeige, von seinem Hinscheiden, rannte in Hast zum Zeitungsredakteur und als derselbe ihm den Kaufmann als Einsender der Anzeige nannte, zu diesem, um sich Erklärung auszubitten. Wie der Kaufmann den Handwerker ansichtig ward, stellte er sich erstaunt und erschrocken, als sähe er einen von den Todten Erstandenen vor sich. "Mein Gott" rief er aus, "da Sie mir so sehr betheuerten, Sie würden mir die Arbeit liefern, wenn Sie am Freitag noch am Leben wären, so mußte ich wohl annehmen Sie seien gestorben, als ich die Arbeit nicht erhielt, und so habe ich mich für verpflichtet gehalten, unsere Mitbürger von diesem traurigen Todesfall in Kenntniß zu setzen. Von dieser Zeit an soll der Handwerker seine Arbeit stets zur versprochenen Stunde geliefert haben.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 18. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 35
Erbsen, Brecherbsen 66
             Futtererbsen 40
Wicken 40
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 191/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 141/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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