No. 8
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. Februar
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 8 Seite 1]

Vorladungen.

        In Convocationssachen der Gläubiger des insolventen Schneidermeisters A. Schröder hieselbst, giebt

das Justiz=Amt der Landvogtey des
Fürstenthums Ratzeburg

auf das Liquidations=Protocoll vom 20sten d. M. zu Recht diesen

Bescheid:

daß, nachdem die geschehene öffentliche Bekanntmachung der, am 19ten November v. J., erlassenen peremtorischen Ladungen, durch die hiesigen, Schweriner und Lübecker Anzeigen, ad acta constirt, auch das hier an der Amtstafel affigirt gewesene Proclama reproducirt worden ist, nunmehr alle, in dem statt gehabten Termine und bis heute nicht bekannt gewordene Ansprüche an die jetzige Schneidermeister Schrödersche Concursmasse hiedurch für erloschen erklärt werden und bei der demnächstigen Vertheilung dieser Vermögensmasse nicht zu berücksichtigen sind.
    Was demnächst aber die Vertheilung dieser Masse unter die Liquidanten - denen wegen ihrer angemeldeten Forderungen gegen den Gemeinschuldner, so wie gegen einander, alle Rechtszuständnisse reservirt bleiben - betrifft; so sollen zur Fortsetzung dieses Concurses, also zur Feststellung der angemeldeten Forderungen, in Betreff ihrer Liquidität und ihrer Priorität, so wie auch zur etwanigen Manifestation des Gemeinschuldners, falls nicht das ganze Schuldverhältniß gütlich auszugleichen sein könnte, sämmtliche actenkundige Schrödersche Concurs=Gläubiger hiedurch

auf den 28sten Februar d. J.

Morgens 10 Uhr, wieder vorgeladen sein, um sich über die ihnen ex officio zu machenden Vergleichs=Vorschläge rein zu erklären, da die Ausbleibenden als in die Beschlüsse der Erscheinenden rein einwilligend und daran gebunden zu achten und darnach die Verhandlungen regulirt werden sollen; auf den Fall verfehlter Güte aber, über die Manifestation des Gemeinschuldners abzustimmen und endlich ihre Erinnerungen gegen einzelne Forderungen vorzubringen, so wie die geltend zu machenden Prioritätrechte darzulegen, alles bei Vermeidung der Präclusion mit demnächstigen weiteren Anträgen.

Von Rechts Wegen!

  Decretum Schönberg den 24. Jan. 1834.

(L.S.)                         Karsten.          Reinhold.


[ => Original lesen: 1834 Nr. 8 Seite 2]

Verpachtung.

        Auf Antrag der Vormünder der Kinder wail. Rathmanns Pöhls hieselbst, sollen das zum väterlichen Vermögen dieser Kinder gehörige, in der hiesigen Siemzer Straße belegene Bäckerhaus, so wie auch zwei Mööre öffentlich meistbietend verpachtet werden.
      Pachtliebhaber, die die Bedingungen bei dem Mitvormunde, Rademacher Bockwoldt hieselbst, erfahren können, auch, nach vorgängiger Meldung bei demselben, die Grundstücke in Augenschein nehmen wollen, haben sich

am 27sten d. M. Februar, Morgens 11 Uhr,

zur Angabe ihres Gebote vor Gericht einzufinden.
    Schönberg den 3ten Februar 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                                 stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


      Montag den 3ten März dieses Jahrs, Morgens 10 Uhr, sollen in der Rathsstube hieselbst die Scheurenplätze vor dem Sabower=Thore, die Schinderkuhlwiese und die kleine Wiese in der großen Wiese verpachtet, und die Weiden vor dem Sabower=Thore zum Kröpfen verkauft werden.
      Schönberg den 20. Februar 1834.

Bürgermeister und Rath.      


Verkaufs=Anzeigen.

      Am Sonnabend den 1sten künftigen Monats März, sollen Vormittags 10 Uhr auf dem Amtshofe zu Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, etwa 40 Lindenbäume, welche sich vorzüglich zu Tischler=Arbeiten eignen, öffentlich meistbietend verkauft werden.


      Zwei vorzüglich gute Eschen für Stellmacher, 14 bis 16 Zoll am Stamm, 18 und 20 Fuß lang, sollen am Sonnabend den 1. März Morgens um 9 Uhr, gegen sofortige Bezahlung in N2/3. z. v., im Garten der Wittwe Lühr hieselbst öffentlich meistbietend verkauft werden.
    Kaufliebhaber können solche, nach vorheriger Meldung bei dem Schneidermeister Niese oder Webermeister Brügmann, zu jeder Zeit in Augenschein nehmen.


Vermischte Anzeigen.

       Der Vollblut=Hengst Fungus, vom Fungus, kirschbraun und 5 Jahr alt, zu Prieschendorf, wird vom 1. März d. J. an fremde Stuten decken. Das Sprunggeld von fünf Thaler N2/3. und 16 ßl. für den Stall ist praenumerando zu bezahlen. Die in diesem Frühjahr etwa nicht tragend gewordenen Stuten können im nächsten Frühjahr (1835) auf Verlangen umsonst wieder bedeckt werden. Man meldet sich dieserhalb auf dem Hofe zu Prieschendorf bei dem Inspector Bühring daselbst.
    Lütgenhof den 20. Februar 1834.


       Einem verehrungswürdigen Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich zum bevorstehenden Jahrmarkte nicht auf dem Markt ausstehe. Zugleich verbinde ich hiemit die Anzeige, daß die so sehr beliebten Pfeifenreiniger auch bei mir zu haben sind. Schönberg den 21. Febr. 1834.

F. Hülsemann, Klempner.    


        Da ein Gerücht geht, als sey ein Fuhrmann aus Schönberg in Mecklenburg bey mir mit seinen Pferden eingekehrt, welche Pferde gedachter Fuhrmann gleich darauf wegen bösartiger Krankheit habe todt stechen lassen müssen, so zeige ich der Wahrheit gemäß hiemit an, daß solches nur boshafte Verläumdung ist, und verpflichte mich, falls jemand auftreten würde, der mich überführen könnte, die Pferde des obgedachten Fuhrmanns im Stall gehabt zu haben 10 Rthlr. an die Armen zu bezahlen.
    Ich halte es für meine Pflicht gegen meine geehrten Gönner und Freunde, dieses zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und hoffe, daß dieses boshafte Gerücht meine Nahrung nicht schmälern werde.
     Lübeck den 13. Febr. 1834.

C. F. Poppe,                
Gastwirth im Blauen Beil in der     
großen Burgstraße.           


        Auf alle Arten Sämereien und sonstige Gegenstände der Handlung des Hrn. Kunstgärtners E. Kunckel in Lübeck nehme ich dieses Jahr wieder schriftliche Bestellungen an. Von dem gewöhnlichsten Küchen=Garten=Saamen habe ich in Commission erhalten, und verkaufe solchen zum Catalog=Preise.

L. Bicker.      


Das Zuckerrohr.

        Die frühesten Nachrichten, welche wir von dem Gebrauche des Zuckerrohrs haben, stammen aus der Zeit der ersten Kreuzzüge, wo es von den

[ => Original lesen: 1834 Nr. 8 Seite 3]

Saracenen erkauft und nach Europa geführt worden zu sein scheint; das Zuckerrohr selbst wurde später auf der Insel Cypern angepflanzt, und schon im Jahre 1166 geschieht Meldung von einer Mühle in Sicilien, um das Zuckerrohr zu zermalmen.
        Das Raffiniren des Zuckers wurde von einem Venetianer am Ende des 16. Jahrhunderts entdeckt, und er soll durch seine Erfindung 100,000 Kronen, eine für jene Zeit ungeheure Summe, gewonnen haben. Erst im Jahre 1659 geschieht von Zuckerraffiniren in England Meldung. In späterer Zeit hat die Kultur des Zuckerrohres auf den meisten westindischen Inseln eine große Ausdehnung gewonnen, und wir wollen hier die Methode, welche daselbst angewendet wird, beschreiben.

Kultur des Zuckerrohres und Bereitung des wahren Zuckers.

        Das Bestellen des Bodens, bevor das Zuckerrohr gepflanzt wird, ist die härteste Arbeit, welche die Neger verrichten müssen. Viereckige Gruben, ungefähr 4 Fuß breit, werden in die Erde gegraben, nachdem die Ecken zuvor durch Stäbe, in der gehörigen Entfernung von einander ausgesteckt worden sind.
        Das Zuckerrohr wird durch Schnittreiser fortgepflanzt, welche ungefähr 18 Zoll unter dem Gipfel der Pflanze abgenommen werden. Diese Schnittreiser sind ungefähr 12 Zoll lang, und werden, bevor man sie pflanzt, 24 Stunden einwässert. Wenn Regenwetter eingetreten ist, so werden 3 bis 4 von den Pflanzen in jedes Viereck 6 Zoll, tief so eingesetzt, daß die Keime zu beiden Seiten hervorbrechen können, worauf sie mit Erde zugeworfen werden.
                Nach 11 bis 12 Monaten hat das Zuckerrohr die gehörige Reife erlangt, um geschnitten werden zu können. Um dies zu bestimmen, wird aus einem Rohre, das einen guten Maßstab für das ganze Feld giebt, etwas Saft gepreßt, und in der Sonne zum Verdampfen hingestellt; wenn er Krystalle ansetzt und sich fest anfühlen läßt, ist die Zeit der Ernte gekommen. Die Neger sind mit Schneideäxten bewaffnet, und stellen sich in Reihen auf, wie beim Behauen des Bodens. Zuerst hauen sie die Wipfel ab, und legen jenen Theil derselben, welcher für Steckreiser bestimmt ist, bei Seite, und der Rest des Rohres wird in Stücke von 3 Fuß Länge zerhauen, die mittelst der grünen Wipfel in Bündel von je 20 bis 30 zusammen gebunden werden. Diese Rohrbündel werden noch der Mühle gebracht.
        Der untere Theil der Mühle besteht aus 3 dicht neben einander angebrachten Cylindern, welche mittelst Kammrädern umgedreht werden, und das Rohr zwischen ihren Seiten zermalmen. Der dadurch ausgepreßte Saft wird in einer bleiernen Rinne unterhalb der Cylinder aufgefangen, und in einen Behälter neben der Mühle geführt, wo er durch zwei hölzerne Seiher muß, um alle Rohrsplitter zurückzuhalten, und dann durch eine metallene Röhre in das Siedehaus geleitet wird. Das zermalmte Rohr wird an der Sonne getrocknet, und dann als Feuerung verwendet.
        Der Saft des Rohres, welcher in das Siedehaus gleitet wird, läuft in die großen kupfernen Kochkessel. In diesen wird er fast bis zum Sieden gebracht, und es wird eine gewisse Menge Kalk beigemischt, welcher bewirkt, daß viele Unreinigkeiten in die Höhe steigen. Dann wird er durch eine Röhre in dasjenige der eigentlichen Siedgefäße, gewöhnlich 4 an der Zahl, welches der große Siedkessel heißt, geleitet; hier wird die Flüssigkeit zum Sieden gebracht, und der Schaum, der aufsteigt, wird unablässig mittelst großer Schöpfkellen entfernt, bis sie etwas reiner und dichter wird.
        Die Kühlschiffe, gewöhnlich 6 an der Zahl, sind hölzerne, ungefähr 6 Zoll tiefe, 7 Fuß lange und 5 bis 6 Fuß breite Gefäße, von denen jedes ungefähr ein Oxhoft Zucker hält. Hier körnt sich der Zucker, d. h. er gerinnt in unregelmäßige Massen von unvollkommenen Krystallen, und trennt sich von dem Sirup.
        Der Zucker, der an einem Tage gesotten worden, wild aus den Kühlschiffen des Siedehauses in Eimern fortgetragen, und in die Oxhofte des Einmachhauses gegossen, wo er 5 bis 6 Wochen bleibt, während der Syrup in unterhalb angebrachte Cisternen träufelt. Wenn nichts mehr abfließt, werden die Oxhofte von den Böttchern zugemacht, und der Zucker befindet sich in dem geneigten Zustande, um ausgeführt werden zu können.

Die Zuckerraffination in Europa,
oder die Kunst, aus dem feuchten westindischen Zucker weiße Zuckerhüte zu bereiten.

        Hiezu wird derjenige rohe Zucker, welcher scharfe und glänzende Körner, und eine eigenthümliche graue Farbe hat, gewählt; der weichkörnige gelbe Zucker, auch wenn er ursprünglich weißer gewesen wäre, taugt nicht so gut dazu.
        Nachdem man den geeigneten rohen Zucker hat, wird in die Pfannen, welche denen in Westindien gleichen, Kalkwasser gegossen, und mit Rindsblut

[ => Original lesen: 1834 Nr. 8 Seite 4]

wohl gemengt. Dann werden sie mit Zucker angefüllt und die Nacht über, damit er schmelze, stehen gelassen. Das Kalkwasser vereint sich mit dem Syrup, erleichtert die Auflösung, und dessen Trennung von dem reinen, festen Zucker.
        Früh am Morgen wird unter den Pfannen Feuer angezündet, und sobald die Flüssigkeit zu sieden beginnt, gerinnt das Weiße des Blutes, steigt zur Oberfläche empor, und bringt alle Unreinigkeiten des Zuckers mit in die Höhe, welche sorgfältig abgeschöpft werden. Die Flüssigkeit wird dann in gelindem Kochen erhalten und beständig abgeschäumt, bis sie, wenn ein kleiner Theil in einem metallenen Löffel herausgeschöpft wird, vollkommen durchsichtig erscheint, wozu gewöhnlich 4 bis 5 Stunden erforderlich sind. Durch diesen Prozeß wird der Zucker keinesweges weiß, ja vielmehr in Folge der Einwirkung der Hitze brauner; er dient nur dazu, um alle Unreinheiten wegzuschaffen. Wenn die Masse hinreichend klar ist, läßt man sie in eine große Cisterne abfließen. Der Umfang der Pfannen wird dann, indem man den oberen Theil abschraubt, um die Hälfte vermindert, und wieder eine kleine Quantität in jede gegessen. Das Feuer wird verstärkt, und der Zucker so schnell als möglich zum Kochen, und zwar so lange gebracht, bis sich derselbe mit dem Finger in Faden ziehen läßt. Nur durch Uebung läßt sich genau der Punkt bestimmen, wann das Sieden aufhören muß; denn wird dasselbe zu lange fortgesetzt, so verbindet sich der Sirup wieder mit dem Zucker, und wird es zu schnell abgebrochen, verliert man später zu viel Zucker mit dem Syrup. So wie jener Punkt erreicht ist, wird das Feuer sogleich gelöscht, und der siedende Zucker in die Kühlgefäße gebracht. Dann schöpft man eine neue Quantität in die Pfannen, welche auf ähnliche Weise verdampft wird.
        In den Kühlgefäßen wird der Zucker mittelst breiter, hölzerner Schaufeln heftig geschlagen, bis er dick wird, sich körnt, und mit dem Finger nicht länger mehr in Faden ziehen läßt. Von dieser Operation in den Kühlgefäßen hängt zu einem großen Theile die Feinheit und Weiße des raffinirten Zuckers ab.
        Wenn der Zucker in diesen körnigen Zustand gekommen ist, wird er aus den Kühlgefäßen in spitzige irdene Formen gefüllt, welche oben eine kleine Oeffnung und die Nacht über in Wasser gestanden haben. In diesen wird er abermals mit Stäben in Bewegung gesetzt, um die Luftbläschen auszutreiben, welche sonst die Oberfläche uneben machen würden. So wie die Hüte hinreichend kalt geworben sind, schafft man sie in das obere Geschoß der Raffinerie, und nachdem die Papierpropfen, welche sich in den kleinen Löchern der Formen befinden, weggenommen worden sind, setzt man sie mit der breiten Grundfläche oben, auf irdene Töpfe. Die ersten Theile des flüssigen Syrups laufen bald ab, und der Zucker gewinnt durch diese Trennung sehr an Weiße. Diese Selbstreinigung wird durch eine hohe Temperatur sehr beschleunigt, und so wie sie vor sich gegangen ist, wird Pfeifenthon mit Wasser bis zur Consistenz eines dichten Teiges gemengt, und über die Hüte, ungefähr einen Zoll dick, gelegt; das Wasser desselben durchdingt langsam den festen Zucker, reinigt ihn von allen Ueberbleibseln und jeder Färbung des Syrups, und läuft dann in die Töpfe ab. Der Thon bewirkt bloß, daß das Wasser in den Hut langsamer eindringt, denn wenn es zu schnell durch die Masse liefe, würde es zu viel Zucker auflösen; ein in Wasser getauchter Schwamm thut dieselben Dienste. Sobald die Hüte von allen Ueberresten farbiger Flüssigkeit gereinigt sind, was nach 4- bis 5maligem Thonauflegen der Fall ist, bleiben sie eine Weile stehen, damit das Wasser vollkommen abträufle, dann setzt man sie auf ihre Grundfläche, damit die noch übrige Feuchtigkeit von der Spitze ablaufe und sich allenthalben gleich vertheile; endlich werden sie in einen gewärmten Backofen gesetzt und vollkommen getrocknet.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 18. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 82
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 74
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 40
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen 40
Wicken 36
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 19 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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