No. 7
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. Februar
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 7 Seite 1]

Verpachtung.

        Auf Antrag der Vormünder der Kinder wail. Rathmanns Pöhls hieselbst, sollen das zum väterlichen Vermögen dieser Kinder gehörige, in der hiesigen Siemzer Straße belegene Bäckerhaus, so wie auch zwei Mööre öffentlich meistbietend verpachtet werden.
      Pachtliebhaber, die die Bedingungen bei dem Mitvormunde, Rademacher Bockwoldt hieselbst, erfahren können, auch, nach vorgängiger Meldung bei demselben, die Grundstücke in Augenschein nehmen wollen, haben sich

am 27sten d. M. Februar, Morgens 11 Uhr,

zur Angabe ihres Gebote vor Gericht einzufinden.
    Schönberg den 3ten Februar 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                                 stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Am Sonnabend den 22sten kommenden Monats Februar Morgens 10 Uhr sollen die, zu der ehemaligen Jabsschen Pacht=Käthner=Stelle zu Schlagsdorf gehörenden, im Kiekberge belegenen beiden Wiesen auf dem hiesigen Amte unter Vorbehalt höherer Genehmigung, öffentlich meistbietend verkauft, oder wenn nicht annehmlich geboten wird, verpachtet werden, und haben etwanige Liebhaber sich daher zur bestimmten Zeit einzufinden.
    Schönberg den 29sten Januar 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


        Am Sonnabend den 22 sten k. M. Februar, Morgens 11 Uhr, soll die Torfaufseher=Wohnung zu Kuhlrade, mit den dabei befindlichen, etwa 3000 QuadratRuthen enthaltenden Ländereien in zwei Abtheilungen, oder zusammen, je nachdem am mehrsten dafür geboten wird, auf dem hiesigen Amte, bis auf höhere Genehmigung, öffentlich meistbietend verkauft werden, und können Kaufliebhaber die Grundstücke, nach vorheriger Meldung bei dem Torfaufseher Labann, in Augenschein nehmen.
    Schönberg den 28sten Januar 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


[ => Original lesen: 1834 Nr. 7 Seite 2]

      Am Sonnabend den 1sten künftigen Monats März, sollen Vormittags 10 Uhr auf dem Amtshofe zu Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, etwa 40 Lindenbäume, welche sich vorzüglich zu Tischler=Arbeiten eignen, öffentlich meistbietend verkauft werden.


      Das in Dassow belegene ehemalige Karsten Vossische Gehöft soll verkauft und zum 24. Juni dieses Jahrs überliefert werden. Zu dem Ende ist von mir, als Bevollmächtigten sämmtlicher Interessenten

auf den 22sten Februar d. J.

Morgens 10 Uhr ein Termin in meiner Wohnung anberahmt, zu welchem ich sämmtliche Kaufliebhaber hierdurch einlade.
    Das Gehöft kann jeden Augenblick in Augenschein genommen werden und wird der Ackersmann H. J. Callies dasselbe jedem zeigen, der es zu sehen wünscht. Die Verkaufsbedingungen sind bey mir einzusehen und gegen die Gebühr in Abschrift zu haben.

Ungefähre Beschreibung des Gehöfts.

    Das Haus ist 70 Fuß lang, 36 Fuß breit und 14 Fuß bis zum Balken hoch, mit Stroh gedeckt und im Jahre 1812 gebauet. Unmittelbar neben dem Hause steht eine Wagen= und Futterscheure, welche 20 Fuß lang und ebenso breit ist. Zum Hause gehört eine Wiese, die, wie das Haus selbst, an der Stepnitz liegt, und jährlich circa 3 Fuder Heu trägt. Die Abgaben des Gehöfts an die Gutsherrschaft betragen per Jahr ungefähr 3 Rthlr. 34 ßl, diejenigen an die Pfarre sind unbedeutend.
  Das Gehöft in seiner Lage an der Stepnitz und an der Dassower Brücke ist sehr passend zum Betrieb eines mercantilischen Geschäfts und würde das Haus sich ebensowohl zum Kornspeicher, als die Wiese neben dem Hause zu Lagerplätzen jeder Art eignen. Man kann auf der Stepnitz mit einem Boot unmittelbar ans Bollwerk des Hauses fahren und dort sehr bequem aus= und einladen. - Auch für Färber und Gärber würde die Lage des Hauses sehr passen.
      Dassow den 11. Januar 1834.

Grupe, Adv.        


Vermischte Anzeigen.

        Dem Schönberger Armenbezirk wird hiedurch bekannt gemacht, daß die gewöhnlichen Beiträge zur hiesigen Armen=Casse, sofort an die verschiedenen Armenvorsteher, und zwar in Schönberg an den Schustermeister Daniel Grevsmühl und den Tischlermeister Wigger, und auf den Dörfern an die Hauswirthe Roxin zu Papenhusen, Wigger zu Rottensdorf, Joachim Oldenburg zu Raddingsdorf und Oldenburg zu Wahlsdorf zu entrichten sind. - Die Zahlung wird nur in N2/3tel angenommen.
    Schönberg den 6. Februar 1833.

Armenbehörde hieselbst.     


        Da ein Gerücht geht, als sey ein Fuhrmann aus Schönberg in Mecklenburg bey mir mit seinen Pferden eingekehrt, welche Pferde gedachter Fuhrmann gleich darauf wegen bösartiger Krankheit habe todt stechen lassen müssen, so zeige ich der Wahrheit gemäß hiemit an, daß solches nur boshafte Verläumdung ist, und verpflichte mich, falls jemand auftreten würde, der mich überführen könnte, die Pferde des obgedachten Fuhrmanns im Stall gehabt zu haben 10 Rthlr. an die Armen zu bezahlen.
    Ich halte es für meine Pflicht gegen meine geehrten Gönner und Freunde, dieses zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und hoffe, daß dieses boshafte Gerücht meine Nahrung nicht schmälern werde.
     Lübeck den 13. Febr. 1834.

C. F. Poppe,                
Gastwirth im Blauen Beil in der     
großen Burgstraße.           


Wanderung der Vögel.

        Auch die Vögel haben ein Vaterland, wo sie die schönste Zeit ihres Lebens zubringen, ihre Jungen erziehen und mit ihrem Gesange die horchende Welt erfreuen. Doch die ganze Familie erhebt sich, und Eltern und Kinder verlassen ihren Geburtsort und reisen in's Ausland. So ist ihre Zeit beinahe in zwei Hälften getheilt: die eine wird in der Heimath zugebracht und die andere in der Fremde. Alle Vögel, mit Ausnahme derjenigen, deren Gewohnheiten durch einen langen Aufenthalt in der Stadt verändert worden, haben in einem höhern oder niedern Grade dieses zeitbestimmte Verlangen, die Welt zu sehen. Der angeborne Trieb entsteht plötzlich und ist unvorbedacht; beinahe alle Vögel

[ => Original lesen: 1834 Nr. 7 Seite 3]

sind heute hier, und morgen ist nicht Einer zu sehen. In der Gefangenschaft bemerkt man an ihnen eine plötzliche Unruhe; da haben sie, wie gewöhnlich, zu Abende ihre Schlafstelle besetzt, und schlummernd raffen sie sich auf, flattern und stürzen mit Besorgniß und Angst herab. Diese unruhige Bewegung währt mehrere Tage. Ein Theil quält sich zur Tageszeit, der größte Theil unter dem schützenden Schatten der Nacht, und andere auch zu beiden Zeiten. Auf dem Zuge über Land machen sie des Futters wegen Halt; aber selten schlafen sie, bevor sie ihren Bestimmungsort erreicht haben. Sie fliegen gewöhnlich in einer so großen Höhe, daß sie öfterer gehört als gesehen werden, und immer fliegen sie gegen den Wind.
        Der Zweck ihrer Wanderung ist die Befriedigung ihres Nahrungstriebes. Die nördlichen Gegenden der Erde sind von jeher der Aufenthalt unzähliger Millionen Wasservögel gewesen, wo in weitgedehnten, sumpfigen Strecken, von unvergänglichem Schnee begrenzt, niemals ein anderer Ton, als ihr trauriges Gekreisch das schaudervolle Echo geweckt hat. In Sicherheit erziehen sie dort ihre Jungen, und so lange der Sommer dauert, gewährt ihnen die erstaunliche Menge Insekten ein niemals fehlendes Mahl. Aber sobald die belebende Sonne sich zurückzieht, der frostige Wind und der schwere dicke Nebel ihre Herrschaft beginnen, fühlen sie die Vorboten des todten Winters und ein ahnender Naturtrieb sagt ihnen, daß der Mangel kommt, zeigt ihnen ein Land der Fülle und bestimmt sie, ihre Reise anzutreten. Sehenswerth ist dann das Schauspiel, wie unter der Leitung des Schöpfers unzählige Schaaren in der Luft schweben, jede Art von einem Anführer mit der größten Regelmäßigkeit angeführt, mit der unglaublichen Schnelligkeit von 20 Meilen in einer Stunde in südliche Länder sich begeben.

        Noch ist hier zu bemerken:

        1) Ihre Menge. Die Vögel ziehen in Parthien von größerer oder kleinerer Anzahl, je nachdem die Art ist; aber in jedem Falle sind sie sehr zahlreich. Ein Seefahrer sah auf seiner Fahrt nach Australien einen dichten Zug Sturmvögel, der von 150 bis 240 Fuß tief und 900 Fuß und darüber breit war, und ununterbrochen mit der Schnelligkeit einer Taube volle anderthalb Stunden währte. Nimmt man nun an, daß sich diese Säule 130 Fuß dick und 900 Fuß breit 6 Meilen in einer Stunde bewegte, und giebt man jedem Vogel 9 Kubikzoll Raum, so war wohl die Anzahl derselben 151,500,000.
        Die Wandertauben in den vereinigten Staaten ziehen in einer noch erstaunenswerthen Menge; denn nach der Berechnung eines dortigen Naturforschers soll ein Zug, der vier Stunden währte, wenigstens aus 2,230,272,000 Tauben bestanden haben.
        2) Ihre Schnelligkeit. Um über das Meer zu ziehen, haben die Vögel natürlich eine ungemeine Schnelligkeit nöthig, wenn sie nicht vor Hunger und Mattigkeit umkommen sollen; aber daß sie auch wirklich die nöthige Flugkraft besitzen, wird man aus folgenden Angaben ersehen:
        Die Mauerschwalbe fliegt im Durchschnitte 100 Meilen und hat noch gemächlich Zeit, Nahrung zu sich zu nehmen, Materialien zu ihrem Neste zu sammeln u. s. w., der Goldadler durchschneidet die Luft 8 Meilen - in einer Stunde.
        Im Jahre 1830 wurden 110 Tauben von Brüssel nach London gebracht, und den 19. Juli d. J., Vormittags um 3/4 auf 9 Uhr von dort wieder losgelassen; eine erreichte Antwerpen, 186 engl. Meilen von London, um 2 Uhr 18 Minuten Nachmittags, oder in 5 1/2 Stunden; fünf kamen 8 Minuten später dahin; dreizehn andere brauchten 8 Stunden zu dieser Reise. Eine andere Taube flog von London nach Mastricht, 260 engl. Meilen, in 6 1/4 Stunden.
        3) Ihre Figur im Fluge. Die Vögel bilden auf ihrem Zuge eine bestimmte Figur, die ihrer Gestalt, Kraft, Bestimmung, ihrem Fluge etc. bzw. usw.. angemessen ist. Die merkwürdigsten Figuren bilden die Züge wilder Gänse; denn ihr hoher und geordneter Zug ist keilförmig, jeder einzelne Vogel schneidet die Luft mit einer geringern Anstrengung, und die Abwechselung der Figuren V, A, L oder einer geraden Linie wird wohl von dem Zugführer verursacht, der seinen Posten an der Spitze des Winkels aus Mattigkeit verläßt, sich in den Nachtrab stürzt und seine Stelle einem Andern überläßt.


Rückblicke.

        Der Gebrauch der Gabeln bei Tische kam in Deutschland erst im 16. Jahrh. auf. Zu dieser Zeit aß der König von Frankreich das Fleisch, nachdem es zuvor aufgeschnitten worden war, noch mit den Fingern. Der Engländer Coryat, der zu Ende dieses Jahrhunderts Italien bereiste, konnte sich nicht genug wundern "über den absonderlichen

[ => Original lesen: 1834 Nr. 7 Seite 4]

und seltsamen Gebrauch mit Gabeln zu essen, maßen ich solches in keinem Lande der Christenheit wahrgenommen, denn allein in Italien, und habe ich mich selbst daran gewöhnet und solches nach meiner Heimkunft continuirlich practiciret, worüber ich öfters bin von Spöttern aufgezogen worden, wie denn mein Freund Lorenz Whiteacker, der Advokat, mir den Spottnamen Furcifer aufgebunden, darum und wegen keiner andern Ursache."'

        Im 16. Jahrh. waren die gestrickten und gewebten Strümpfe noch nicht bekannt; man trug Strümpfe von Wollentuch nach Art der Kamaschen. Heinrich VIII. von England erhielt das erste Paar seidene Strümpfe aus Spanien geschenkt. Das zweite Paar, so nach England kam, ward Eduard VI. von Sir Gresham verehrt. Auch die Königinn Elisabeth erhielt die ihrigen von diesem reichen Manne geschenkt. Jakob I. war nicht so glücklich; um die spanische Gesandtschaft würdig zu empfangen, mußte er ein Paar von dem Grafen von Mar entlehnen. Berthold Mandelsloh, Kanzler Friedrichs des Weisen, Churfürsten von Sachsen, erschien einst an einem Werktage in seidenen Strümpfen vor seinem Herrn. Dieser, den Putz des Kanzlers wahrnehmend, hob warnend den Finger auf und sagte: "Bertholde! Bertholde! wie Ihr in böse Hoffahrt verfallet; ich habe auch seidene Strümpfe, aber ich trage die meinigen nur an Sonn= und Feiertagen."

        Specksuppe war im 15. Jahrh. eine der größten. Delikatessen der Adelichen Damen in Braunschweig. Es war bei den Junkherrn Gebrauch, eine Schüssel voll dieses, beliebten Gerichts mitzunehmen, wenn sie Abends ihre Geliebten besuchten. Sie seien sagt die Chronik unverblümt "gar oft besoffen mit ihren Schüsseln dahin getaumelt."

        Die Doktorwürde wurde vormals gar leichtsinnig von den Fakultäten ertheilt. Als einst die Fakultät in Orange in Frankreich einen Advokaten für 10 Thaler ohne weiteres zum Doktor gemacht hatte, schickte der Mann des Rechts noch weitere 10 Thaler an den Decan der Fakultät, mit dem Ersuchen auch sein Pferd zur Doktorwürde zu erheben. Die Fakultät aber gab zur Antwort: sie nehme nicht zwei Stück Vieh an Einem Tage auf.

        Im Laufe des 17. und 18. Jahrh. wurden an Hexen und Hexenmeistern öffentlich verbrannt: in Deutschland, Holland und der Schweiz 100,000; in England 30,000; in Genf wurden 500 Personen in einem Zeitraume von 3 Monaten geopfert; Würzburg allein verbrannte in diesen zwei Jahrh. 15,700. Im Ganzen kann man annehmen, daß eine halbe Mill. Menschen diesem gräßlichen Wahne geopfert worden sind. Auch Nordamerika brachte ihm seinen Tribut; im Jahre 1692 wurden in Neuengland über 400 Personen der Hexerei angeklagt, und 19 davon hingerichtet. Die Ehre die letzte Hexe verbrannt zu haben, gebührt dem Kanton Glarus (1786), und die Ehre die Hexenstrafgesetze zuletzt abgeschafft zu haben Irland (1821).

        In den frühesten Zeiten ritt man ohne Zaum und Sattel; die Nubier, Libier und Griechen leiteten ihre Pferde mit der Ruthe und mit Worten. Sättel kamen erst im 3. Jahrh. auf. Alexander ward auf seinem Zuge nach Indien aufgehalten, weil die Pferde ihre Hufe ausgetreten hatten, indem man damals noch nicht die Pferde mit Eisen zu beschlagen verstand.


Türkische Justiz.

        In der Türkei wird ein Bäcker, der schlechtes oder zu leichtes Brod verkauft, mit dem Ohre an die Thür genagelt. Man macht ein Loch in die Thür für den Rücken des Schuldigen, und beide Ohren werden zu beiden Seiten angenagelt. In dieser Stellung läßt man ihn bis Sonnenuntergang, worauf er wieder befreit wird. Diese Strafe zieht keine weitern gefährlichen Folgen nach sich, als etwa für seinen Ruf. -


Getraide=Preise in Lübeck
vom 11. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 74
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 37
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen 40
Wicken 36
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 181/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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