No. 52
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. Dezember
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 52 Seite 1]

Vorladungen.

        Auf erfolgte Insolvenz=Erklärung des Schneidermeisters Jochen Asmus Schröder hieselbst, werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an das Vermögen dieses Gemeinschuldners zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche Forderungen in dem hierzu auf

den 20sten Januar 1834,

Vormittags 10 Uhr angesetzten Liquidations=Termine genau zu Protocoll anzumelden, auch die darüber sprechenden Urkunden vorzulegen, oder zu erwarten, daß sie durch den alsbald zu eröffnenden Praeclusiv=Bescheid von der gegenwärtigen Schröderschen Vermögens=Masse für immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden. - Uebrigens ist wegen Sicherstellung des abgetretenen Vermögens diensame Verfügung getroffen worden.
  Decretum Schönberg den 19. Novbr. 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extractus proclamatis.

        Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenzblättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Erklärung zur reinen Güter=Abtretung, unter Verzichtleistung auf ein Verfahren nach der hohen Constitution vom 31. März 1812, des Bäckers Andreas Kindt hieselbst, Terminus ad liquidandum auf

den 3ten Februar 1834

praefigirt.
      Signatum Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.        


Verkaufs=Anzeigen.

        Der Maurer Schaeding hat um Aufhebung der, auf seine Instanz unterm 16ten v. M. erlassenen Verfügungen zum Verkauf der Heydenschen Halbhüfnerstelle zu Schlagsdorf, nachgesucht und wird daher hiedurch angezeigt, daß so wenig der Verkauf dieser Stelle statt haben wird, als es

[ => Original lesen: 1833 Nr. 52 Seite 2]

einer Angabe der Forderungen und Ansprüche an dieselbe, bedarf.
      Schönberg den 23sten December 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

Am 30sten December 1833

soll das zur Debitmasse des hiesigen Bäckers Andreas Kindt gehörende Wohnhaus c. p. sammt Scheure öffentlich meistbietend verkauft werden.
  Auch ist zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes ein anderweitiger Termin auf

den 20sten Januar 1834

angesetzt.
  Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


        Am Donnerstag, den 2ten Januar k. J. 1834, Morgens 9 Uhr, soll auf der Freitagschen Stelle zu Herrnburg der Nachlaß des daselbst verstorbenen, Jahrenbewohners Kramp, bestehend in

2 guten eisernen Laden,
verschiedenen Kleidungsstücken u. s. w.
in öffentlicher Auction, gegen sofortige Bezahlung in N2/3. zu voll, verkauft werden.
        Schönberg den 26. Decbr. 1833.

Sievers, Landreiter.        


Vermischte Anzeigen.

        Da ich bei meinem veränderten Wohnorte, die bisher betriebenen Geschäfte rücksichtlich der Sparkasse zu Schwerin auch fernerhin noch fortzusetzen gedenke, so ersuche ich alle diejenigen, welche Geld oder Sparkassen-Bücher an diese Anstalt durch mich besorgen lassen wollen, solche am Sonnabend den 28. Decbr. bey mir in meinem Hause zu Schönberg, oder sonst bis zu diesem Tage bey meinem Schwager, dem Schneidermeister Meyer zu Schönberg gefälligst abgeben zu wollen.
    Siechenhaus bey Schwanbeck den 19. Decbr. 1833.

J. P. Oldörp.       


        Indem ich das von mir bisher bewohnte Hagemeistersche Haus zum nächsten Ostern, oder auch sogleich, anderweitig zu verpachten wünsche, so ersuche ich Pachtlustige, sich dieserhalb bei mir zu melden.

Georg Simonis.          


Die Räuberhöhle im Thüringer Walde.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1833 Nr. 52 Seite 3]

Die Räuberhöhle im Thüringer Walde.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1833 Nr. 52 Seite 4]

Die Räuberhöhle im Thüringer Walde.

[Erzählung.]


Vermischtes.

        Bei jedem neuen Kalender sehen viele Menschen gern nach den Tagen, an welchen dieses oder jenes Fest fällt. Es wird daher wohl nicht unzweckmäßig sein, hier über diesen Gegenstand etwas zu sagen. Die Festtage werden eingetheilt in bewegliche und unbewegliche. Die unbeweglichen Feste fallen in jedem Jahre auf denselben Tag, und sind besonders: Neujahr, den 1. Januar; Johanni, den 24. Juni; Michaelis, den 29. September; Weihnachten, den 25.December. Die beweglichen Feste sind solche, welche sich nach dem Osterfeste richten, und in festen Zeiträumen, immer nach dem Ostertage gerichtet, eintreten. Das Osterfest aber fällt bald früh, bald spät, und so also auch die anderen beweglichen Festtage. Es fällt nämlich Ostern: 1834 den 30. März, 1835 den 19. April, 1836 den 3. April, 1837 den 26. März, 1838 den 15. April, 1839 den 31. März, 1840 den 19. April, 1841 den 11. April, 1842 den 27. März, 1843 den 16. April, 1844 den 7. April, 1845 den 23. März, 1846 den 12. April, 1847 den 4. April, 1848 den 23. April, 1849 den 8. April, 1850 den 31. März, 1851 den 20. April, 1852 den 11. April, 1853 den 27. März, 1854 den 16. April, 1855 den 8. April, 1856 den 23. März, 1857 den 12. April, 1858 den 4. April, 1859 den 24. April, 1860 den 8. April.
        Warum aber das Osterfest so verschieden fällt, hat folgende Ursache: Bis zum Anfange des vierten Jahrhunderts fiel unser Osterfest immer mit dem der Juden zugleich. Aber im Jahre 325 wurde auf dem allgemeinen Concilio zu Nicäa beschlossen, daß das Osterfest jedesmal an demjenigen Sonntage gefeiert werden solle, der zunächst auf den Vollmond nach dem Frühlings=Aequinoctium folge und deshalb kann das Osterfest nicht immer auf einen und denselben Tag fallen. Tritt der Vollmond auf einen Sonntag ein, so wird Ostern am darauf folgenden Sonntage gefeiert. Ostern kann hiernach nicht früher als am 23sten März, und nie später als den 25sten April gefeiert werden.
        Alle 35 Jahre hat der Mond wieder denselben Stand, und Ostern fällt dann wieder auf denselben Tag, wenn der Mond nicht zu seiner Vollendung einen Sonntag gewählt hat. Nach dem Osterfeste richten sich alle beweglichen Feste, und Pfingsten tritt jedesmal 7 Wochen später ein, Jubilate fällt 3 Wochen nach Ostern, Reminiscere 5 Wochen vor Ostern, Margarethen 15 Wochen nach Ostern.


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 24. December.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen 44
Wicken 40
Buchweitzen 30
Winter=Rapsaat die Tonne 17 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 16 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 14 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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