No. 51
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 20. Dezember
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 51 Seite 1]

Publicandum.

In Folge allerhöchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, wird der, von her Deutschen Bundesversammlung in Francfurt am Mayn, in der 48sten diesjährigen Sitzung derselbe gefaßte, untenstehende Beschluß

betreffend die Unterdrückung, und das Verbot der, in Stuttgart erscheinenden
                               "NeckarZeitung"
in allen Deutschen Bundesstaaten,
zur Nachricht, und Nachachtung, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
         Neustrelitz den 9ten December 1833.

Großherzoglich Mecklenburgische LandesRegierung.                   
v. Oertzen.       

Beschluß.

1) Die, in Stuttgart erscheinende "NeckarZeitung" wird, auf den Grund des PreßGesetzes vom 20sten September 1819, von Bundeswegen unterdrückt, und jede Fortsetzung derselben unter jedwedem Titel in allen Bundesstaaten untersagt.
2) Die Redactoren derselben, Carl Schill, und Heinrich Elsner, werden

[ => Original lesen: 1833 Nr. 51 Seite 2]

binnen fünf Jahren, vom Tage dieses Beschlusses an, in keinem Bundesstaate bei der Redaction einer ähnlichen Schrift zugelassen werden.
3) Die Königlich Würtembergische Regierung, so wie sämmtliche übrigen BundesRegierungen werden aufgefordert, wegen des Vollzugs dieses Beschlusses, unverweilt das Nöthige anzuordnen, und die BundesVersammlung binnen kurzer Frist von den getroffenen Anordnungen in Kenntniß zu setzen.


Vorladungen.

        Auf Antrag Großherzoglicher Landvogtey hieselbst, werden folgende junge Männer, welche in den Jahren 1827 resp. und 1830 und bis jetzt sich, zur Genügung ihrer Militairpflicht nicht gestellet, als:

der Bäckergeselle Carsten Voß aus Rupensdorf,
= Schustergeselle  Johann Heinr. Lühr aus Herrnburg,
= Knecht Jochen Heinrich Woisin aus Lindow,
Jochen Hinrich Eckmann aus Rabensdorf,
Hans Jochen Heinrich Greßmann aus Schönberg,
Heinrich Jochen Friedrich Timm von Neuhoff,
Jochen Christoph Lender aus Schlagresdorf und
Hans Peter Heinrich Burmeister aus Demern
hiermit peremtorisch geladen, binnen drei Monaten a dato, vor unterzeichnetem Justizamte zu erscheinen und sich wegen unterlassener Erfüllung ihrer Militairpflicht zu rechtfertigen, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß nach Vorschrift der Verordnung vom 17ten Juli 1830 gegen sie werde verfahren, mithin das etwaige Vermögen der ausbleibenden confiscirt, sie selbst aber ihrer bürgerlichen Rechte im Vaterlande verlustig werden erklärt werden.
      Decretum Schönberg den 10ten Decbr. 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Da der am 12. Juni 1763 im hiesigen Kirchspiele getaufte Müllergeselle Barthold Friederich Luckmann aus Dassow, seit dem Jahr 1795 abwesend ist und auch nie etwas von seinem Leben oder Aufenthalte hat hören lassen, so ist der im Jahr 1820 aus der Verlassenschaft der verstorbenen Inspectorin Meyer zu Dassow ihm zugefallene Erbtheil unter Curatel gestellt und gesetzlich behandelt.
    Wenn nunmehr der gerichtlich Bestellte Curator absentis auf Erlassung von Proclamata angetragen hat, so laden wir hiermit den Müllergesellen Barthold Friederich Luckmann sich binnen 2 Jahren a dato dieser Edictalladung bei uns zu melden oder den Ort seines Aufenthalts uns bekannt zu machen, sub praejudicio pro omni comminato, daß er pro mortuo angenommen und das ihm aus dem Nachlasse der Inspectorin Meyer angefallene bisher verwaltete Vermögen seinen nächsten sich legitimirenden Verwandten überwiesen werden solle.
  Lütgenhof den 14. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.    


Praeclusiv=Bescheid.

         Wider alle diejenigen, welche sich mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß des zu Herrnburg verstorbenen Jahrenbewohners Jochen Kramp nicht gemeldet haben, ist im heutigen Termine, unter Vollstreckung der in der Ladung vom 25. October d. J. angedroheten Nachteile, der Präclusiv=Bescheid erkannt worden.
      Schönberg den 13. December 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                        (L. S.)                  hums Ratzeburg.
                Reinhold.


        Zur Publication eines, von der unlängst zu Neuhof verstorbenen Wittwe Ohf beim Justiz=Amte hieselbst deponirten Testaments ist Termin auf

den 27sten Januar k. J. 1834,
Morgens 11 Uhr,

angesetzt, wozu demnach alle, die dabei zu interessiren glauben, hiermit vorgeladen werden.
    Decretum Schönberg den 12ten December 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                        (L. S.)                  hums Ratzeburg.
                Karsten.


[ => Original lesen: 1833 Nr. 51 Seite 3]

Verkaufs = Anzeigen.

Extract.

        Zur öffentlichen Versteigerung des von dem Schustermeister Friederich Runge hieselbst seinen Gläubigern abgetretenen Hauses c. p. ist ein Termin auf

den 28sten December h. a.,

und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechtes ein anderer Termin auf

den 13ten Januar 1834

angesetzt.
    Rehna den 4. Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


        Am 27sten d. M., Morgens um 9 Uhr, soll im Hause des Baumanns Böckmann hieselbst der Nachlaß des wailand Schlächtermeisters Herrmann Hahn, als:

ein großer silberner Potagenlöffel, ein porcellainer Pfeifenkopf nebst Schwammdose mit Silber beschlagen, mehrere Bücher; desgleichen ein großes Leinenschrank, einige Kisten, ein Eckschrank, so wie mehrere andere Hausgeräthe; ferner die Kleidungsstücke des Verstorbenen, auch etwas Leinen= und Bettzeug,
in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N2/3tel z. v., verkauft werden.
      Schönberg den 19ten December 1833.

Schlebusch.        


Vermischte Anzeigen.

        Einem Hochgeehrten Publicum und meinen resp. Mitbürgern mache ich die ergebene Anzeige, daß ich neben meiner Weißbäckerei auch eine Kuchenbäckerei eingerichtet habe, und von jetzt an alle Arten braune und weiße Zuckerkuchen, Zuckerbilder, wie auch mehrere Sorten Pfeffernüsse bei mir zu haben sein werden. Diejenigen Herrschaften, welche mich mit Ihren gütigen Aufträgen beehren, werde ich nach bestem Fleiße zu befriedigen suchen, und bitte daher um recht vielen Besuch.
      Schönberg den 5. Decbr. 1833.

Pöhls.          


        Ich ersuche alle diejenigen, welche noch - von mir nicht bereits speciell anerkannte - Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß des weiland Landreuters Stüve haben mögten, mich damit, zum Zweck ihrer Befriedigung, binnen 3 Wochen a dato, bekannt zu machen. Nach Ablauf dieser Frist würde die Realisirung solcher Zuständnisse mit Schwierigkeiten für sie verknüpft seyn.
      Schönberg den 16ten Decbr. 1833.

Peter Stüve, Tischlermeister,  
als Vormund Stüvescher Minorennen.


        Da ich bei meinem veränderten Wohnorte, die bisher betriebenen Geschäfte rücksichtlich der Sparkasse zu Schwerin auch fernerhin noch fortzusetzen gedenke, so ersuche ich alle diejenigen, welche Geld oder Sparkassen-Bücher an diese Anstalt durch mich besorgen lassen wollen, solche am Sonnabend den 28. Decbr. bey mir in meinem Hause zu Schönberg, oder sonst bis zu diesem Tage bey meinem Schwager, dem Schneidermeister Meyer zu Schönberg gefälligst abgeben zu wollen.
    Siechenhaus bey Schwanbeck den 19. Decbr. 1833.

J. P. Oldörp.       


        Indem ich das von mir bisher bewohnte Hagemeistersche Haus zum nächsten Ostern, oder auch sogleich, anderweitig zu verpachten wünsche, so ersuche ich Pachtlustige, sich dieserhalb bei mir zu melden.

Georg Simonis.      


Anecdoten.

        Im harten Winter 1776 reiste ein Handwerksbursche in einer sehr einsamen Gegend, und fand einen seiner wandernden Collegen am Wege, ohne alle Hoffnung des Wiederauflebens, erfroren. Seine erste Regung war herzliches Mitleiden, welche aber gar bald dem heftigen Verlangen nach dessen Stiefeln weichen mußte, die ihm, im Vergleich mit seinen zerrissenen Schuhen, eine sehr erwünschte Beute zu sein schienen, und die er ihm also ohne alles Bedenken auszuziehen Anstalt machte. Allein die steif gefrornen Füße machten dies platterdings unmöglich. Ha! dachte der Bursche, der Mensch braucht seine Füße so wenig mehr, als seine Stiefeln, und unter diesen Gedanken war auch schon ein scharfes Messer herausgezogen, die Füße des Erfrornen in den Kniegelenken abgelöst, sorgfältig eingewickelt und aufs Bündel gepackt; und so ging die Reise nach einem kleinen Dörfchen zu, wo der eigenmächtige Erbnehmer zu übernachten beschloß. Nach eingenommenem Abendessen machte man ihm seine Streu an dem warmen Ofen, unter welchem

[ => Original lesen: 1833 Nr. 51 Seite 4]

er, sobald das Licht ausgelöscht war, in aller Stille seine bestiefelten Füße schob, um sie aufzuthauen und das Nützliche von dem Unnützen desto leichter trennen zu können. Nach diesem Geschäft schlief er ganz ruhig ein; er hatte aber nur wenig Stunden geschlafen, als er durch ein heftiges Geräusch erwachte, und sah, daß der Wirth seine einzige Kuh, die eben gekalbet hatte, in die Stube führte, und ihr nicht weit von seinem Lager ihr Wochenbette aufschlug, um das junge vierbeinige Geschöpf nicht durch die strenge Kälte dieser Nacht zu verlieren. Darüber verging viel Zeit, und unser Wanderer wurde völlig munter. Ganz natürlich fiel ihm sein Raub unterm Ofen zuerst ein, und der Wirth mit seiner Frau hatten sich nicht sobald wieder in die Schlafkammer entfernt, als er einen Versuch machte, seinen Entzweck in Ansehung des Herausziehens zu erreichen. Alles war aufgethaut und es gelang ihm ohne Schwierigkeit. Was aber mit den Füßen anfangen? Er sann hin und her, und entschloß sich endlich kurz: Eine Stunde vor Tag stand er auf, zog die warmen Strümpfe nebst den Stiefeln an, legte die vorigen Bewohner derselben auf die Streu, seine Zeche auf den Tisch und schlich sich in aller Stille durch ein Fenster aus dem Hause.
        Kurze Zeit darauf stand der Wirth auf und schlug Licht an; aber welches Entsetzen ergriff ihn, als er seine Augen auf die Streu warf! - Das Gott erbarm! schrie er - Frau steh auf! die Kuh hat den Handwerksburschen gefressen, bis auf die Beine! - Die Frau sprang aus dem Bette, sah das Unglück und fragte zitternd: Wo ist denn das Bündel? Wo anders, schrie der Wirth fort; als ebenfalls im Magen dieser gefräßigen, Bestie! - Voller Angst sprang er fort und meldete die Sache dem Richter, der bald mit einigen Bauern erschien, und den weisen Ausspruch that: Die Kuh müsse aufgeschnitten werden; was auch unstreitig geschehen wäre, wenn nicht ein klügerer Bauer den Leuten, durch Hülfe des auf dem Tische liegenden Geldes und des offenen Fensters, auf die rechte Spur geholfen hätte, bis endlich die Zeit die wahre Geschichte durch Entdeckung des Erfrornen entwickelte.


Zwei benachbarte Gutsbesitzer begegneten sich auf der Grenze ihrer Feldmark; jeder stand auf seinem Gebiete; über ihren Köpfen sang eine Lerche ihr Morgenlied. A. sagte stolz: "Wie schön die Lerche auf meinem Gebiete singt." B. rief erbittert: "Nein, auf dem meinigen singt sie." Beide geriethen in heftigen Wortwechsel, und einer verklagte den andern. Nach einem Jahre war der Proceß noch nicht entschieden und die Frage noch eben so dunkel, wem der Vogel gesungen. Es wurde ein Vergleich vorgeschlagen, - die heftigen Gegner suchten in der Gerichtsstube ihr Recht mit Worten zu verfechten, und die Advokaten unterließen nicht, das Feuer zu nähren. Da erhob sich der Richter und sagte: Meine Herren, die Lerche hat weder dem Herrn A. noch B., wohl aber den Advokaten gepfiffen. Die Beschämten vertrugen sich und theilten die Kosten.


        Ein Schullehrer hielt, in Gegenwart des Superintendenten, mit seinen Schülern Examen. Er legte nun einem Knaben die Frage vor: "Welche Eigenschaft besitzt Afrika?" "Es ist dort sehr heeß, Herr Lehrer!" "Gut, Junge," antwortete der Lehrer, "dein Verstand ist richtig, aber deine Aussprache nicht; denn es heißt nicht heeß, sondern es heeßt: heiß."


        Beim Exerziren eines Schützen=Corps äußerte von Zeit zu Zeit der Lieutenannt, welcher Schuhmachermeister war, lauten Tadel über die nachlässigen Bewegungen einzelner Gemeinen. Ein Gewürzkrämer, auch ein Gemeiner, marschirte schlecht. Aber mein Gott, wie marschieren Sie doch! redete ihn der Lieutenant an. "Ja du lieber Himmel, antwortet Jener, ich kann ja nicht fort; warum haben Sie mir die Stiefel zu enge gemacht.


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 17. December.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 36
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen 44
Wicken 40
Buchweitzen 32
Winter=Rapsaat die Tonne 16 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 14 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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