No. 50
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. Dezember
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1833 Nr. 50 Seite 1]

Vorladungen.

        Der in der Provocationssache des Ackersmann Niebuhr senior zu Dassow auf die hohe Constitution de 31. Maerz 1812 auf den 18. December d. J. zur Liquidation aller Ansprüche und Forderungen an den Ackersmann Niebuhr, angesetzte Termin wird hiermit abgekündigt und auf den

11. Januar 1834

angesetzt, wozu wir alle Gläubiger laden, sich gedachten Tages Morgens 10 Uhr vor uns zu sistiren, um ihre Ansprüche und Forderungen genannt und ohne Vorbehalt zu Protocoll anzugeben sub praejudicio pro omni, daß die sich nicht Meldenden nicht weiter sollen gehört und präcludirt werden.
    Der auf den 15. Januar k. J. zum Versuch eines Vergleiches zwischen dem Ackersmann Niebühr und seinen Gläubigern angesetzte Termin ist nunmehr auf

den 5. Februar 1834

Morgens 10 Uhr anberahmt worden, wozu die nicht präcludirten Gläubiger unter dem in den Edictalladungen de 8. October dieses Jahrs angedroheten Praejudiz und den dort angeführten Bestimmungen hiermit geladen werden.
  Lütgenhof den 9. December 1833.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  


Extractus proclamatis.

        Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenzblättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Erklärung zur reinen Güter=Abtretung, unter Verzichtleistung auf ein Verfahren nach der hohen Constitution vom 31. März 1812, des Bäckers Andreas Kindt hieselbst, Terminus ad liquidandum auf

den 3ten Februar 1834

praefigirt
    Signatum Rehna den 4ten Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.    


Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Instanz des Maurers Schaeding zu Ziethen, ist der Verkauf der Heidenschen Halbhüfnerstelle zu Schlagsdorf, gerichtswegen verfügt worden und sind dazu die Termine auf

   den 3ten Januar
= 24sten - und
= 24sten Februar 1834   
anberahmt worden, in welchen Kaufliebhaber jedesmal Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten

[ => Original lesen: 1833 Nr. 50 Seite 2]

Gerichte sich einzufinden haben, um, nach Maaßgabe der im ersten Termine zu regulirenden Verkaufsbedingungen, den Zuschlag, mit Vorbehalt des Gleichgebotsrechtes der Heidenschen Gläubiger, zu gewärtigen.
    Zur Ermittelung der, auf dieser Stelle ruhenden fremden Anrechte, werden zugleich alle diejenigen, die Real=Rechte an den Halbhüfner Heiden zu Schlagsdorf zu haben vermeinen, öffentlich peremtorisch hiemittelst aufgefordert, solche

am 18ten Februar 1834

Morgens 11 Uhr, dem Gerichte anzuzeigen und zu bescheinigen, bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Praeclusion ihrer Forderungen.
  Decretum Schönberg den 16ten Novbr. 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                     thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

        Zur öffentlichen Versteigerung des von dem Schustermeister Friederich Runge hieselbst seinen Gläubigern abgetretenen Hauses c. p. ist ein Termin auf

den 28sten December h. a.,

und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechtes ein anderer Termin auf

den 13ten Januar 1834

angesetzt.
    Rehna den 4. Novbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

        Einem Hochgeehrten Publicum und meinen resp. Mitbürgern mache ich die ergebene Anzeige, daß ich neben meiner Weißbäckerei auch eine Kuchenbäckerei eingerichtet habe, und von jetzt an alle Arten braune und weiße Zuckerkuchen, Zuckerbilder, wie auch mehrere Sorten Pfeffernüsse bei mir zu haben sein werden. Diejenigen Herrschaften, welche mich mit Ihren gütigen Aufträgen beehren, werde ich nach bestem Fleiße zu befriedigen suchen, und bitte daher um recht vielen Besuch.
      Schönberg den 5. Decbr. 1833.

Pöhls.          


        Eine kleine Naturaliensammlung, mit den dazu gehörigen Kasten, welche sich vorzüglich zu einem Weihnachtsgeschenke für Kinder eignet, steht billig zu verkaufen. Wo? erfährt man in der Expedition dieser Blätter.


        Mit einer bedeutenden Auswahl der neuesten und besten Bilderbücher und Jugendschriften zu Weihnachtsgeschenken empfiehlt sich

Bade, Buchbinder.      

      Schönberg den 12ten Decbr. 1833.


Der Werth eines Pfennigs.

        Ein altes Sprichwort sagt: "eine Stecknadel täglich bildet einen Groschen im Jahre.'' Dadurch wollte ein Weiser die unbedachtsamen Mitbürger lehren, welchen Werth am Ende anscheinend kleine Ersparungen haben. Wir wollen den Werth eines Pfennigs hier kurz darstellen.
        Man achtet oft im Leben weder den Werth eines Pfennigs, noch einer Minute. Alle großen, berühmt gewordenen Männer hielten ihre Zeit zu Rath und alle sparsame Männer ihr Geld. Sie wissen aus Erfahrung, daß einige wenige, täglich wohl angewendete Minuten im Laufe der Woche Stunden und im Laufe des Jahres Tage bilden; also genug Frist, um in einem langen Leben durch anhaltende Anstrengung irgend Etwas für den Thätigen Ehrenvolles und für die Mitbürger Nützliches zu vollbringen.
        Ein bedeutendes, durch Fleiß und auf ehrbarem Wege gesammeltes Vermögen, hat gewöhnlich eine frühe Sparsamkeit zur Grundlage, und Sparsamkeit kann nur durch die Gewohnheit, seine Gewerbe zu verbessern, und durch Enthaltsamkeit gedeihen. Wenn ein sparsamer Mann dem Nationalvermögen irgend Etwas hinzufügt, so giebt er ein Beispiel der Tugenden, von welchen das wahre Wohlseyn und das Glück der Gesellschaft abhängt. Es giebt unter den Sparsamen Filze, welche sich durch keine guten Eigenschaften auszeichnen; sie sind daher, so lange sie leben, Pilze der Staatsgesellschaft; aber ihr Nachlaß ist der Nachkommenschaft eben so nützlich, als der Waldbaum, welcher nach der allmälig im Hochlande erlangten vollen Größe Bau= und Nutzholz liefert. Daher ist der Filz dem Gemeinwesen nützlicher, als der Vergeuder, der sein Privatvermögen, und oft auch dasjenige Anderer, verpraßt, oder in zu kühnen Unternehmungen, welche das Glück nicht begünstigte; verschleudert.
        Wir nehmen an, daß ein seinen eigenen Erwerb beginnender junger Mann täglich nur einen

[ => Original lesen: 1833 Nr. 50 Seite 3]

Schilling erspart, und wohl alle unverehelichte junge Tagelöhner und Handwerksgesellen vermögen das; so macht dieß am Ende des Jahres eine Summe von ungefähr 8 Rthlr., welche er in der Sparbank niederlegen und durch die Zinsen bis zum nothwendigen Verbrauche anwachsen lassen kann. Setzt er dieß fünf Jahre fort, so wird er 40 bis 45 Rthlr. gesammelt haben, womit er dann den Grund zu seinem ferneren Fortkommen zu legen vermag. Wer hat nicht Vorfälle erlebt, wo er die früher fast weggeworfenen kleinen Summen, in oder außer seinem Vaterlande, hätte nützlich anlegen können?
        Mit dieser Summe kann ein Handwerker, der den Ruf der Geschicklichkeit und Nüchternheit erworben hat, auf ein Beträchtliches mehr an Handwerkzeug und rohem Stoff sich Kredit verschaffen und dadurch eine feste Nahrung gründen.
        Oft kann ein thätiger Handwerker seinen Zustand sehr verbessern, wenn er sich anderswo hinbegiebt, als da, wo er geboren wurde oder zuerst seinen Sitz nahm; aber ihm fehlt etwas baares Geld zur Reise, die Anschaffung einiger besseren Kleidungsstücke, oder er kann ein anderes Hinderniß nicht hinwegräumen, weil ihm etwas Geld mangelt und er keinen Muth hatte, sich Anfangs in der Jugend viel zu versagen, um im Alter bequemer zu leben.
        Fünf Jahre einer solchen Einschränkung in Lebensgenüssen ist keine zu lange Entbehrung. In jedem Theile unsers Vaterlandes trifft man Beispiele in Menge von Personen, welche durch lange anhaltende Sparsamkeit und Gewerbfleiß zu Reichthum und hoher Achtung unter ihren Mitbürgern gelangten. Es giebt keine so niedrige Beschäftigung, aus welcher ein junger Mann durch gute Grundsätze und angestrengten Gewerbfleiß sich nicht empor arbeiten könnte.
        Sollte ein junger Mann, welcher im Laufe eines Jahres 8 Rthlr. zurücklegte, die Thorheit begehen, dieses Ersparte zu vergeuden in eitlem Vergnügen, nachdem er ein Jahr lang allen Versuchungen widerstanden hat? Wir vermuthen dieß nicht. Die Ersparung kann ihm manches Nützliche liefern, vielleicht eine anständigere Kleidung, als er früher befaß, vielleicht ein ihm zu seinem Unterrichte im Gewerbe nützliches Buch, oder das nöthige Lehrgeld, um in einem erwählten Gewerbe sicherer sich zu unterrichten. Er kann sich damit in einer Krankheit verpflegen, betagte Eltern unterstützen und nach einem Jahre der Entbehrungen sich sagen, was er Gutes damit gestiftet hat. Eine Menge tugendhafter Empfindungen haben dadurch bei ihm Wurzeln gefaßt und ihn ermuntert, darin ferner zu beharren.
        Gesetzt, es gäbe 12 junge Leute, denen nützliches Lesen Vergnügen machte, sie sammelten durch wöchentlichen Beitrag von zwei Schilling im Jahr 14 bis 16 Rthlr., so können sie dafür wenigstens 12 ihnen nützliche Bücher anschaffen und auch den Aufbewahrer für seine Mühe bezahlen. In 5 Jahren besitzen sie dann 60 Bücher, neben Zeitschriften und Charten, die sie in den Stunden der Muße beschäftigen können. Alle Gewerbe und Handwerke haben jetzt schon gute Lehrbücher, die eine höhere Staffel des Betriebes so viel als möglich anschaulich machen.
        Wenn ein Mann täglich einen halben Groschen für Branntwein ausgiebt, so denkt er gewiß nicht daran, wie viel Besseres er sich dafür verschaffen kann, indem, er sich jene Spende versagt. Jede ersparte Kleinigkeit giebt Muth zu ferneren Ersparungen. Er ist dann gewiß gesünder und hat ein kleines Kapital erspart, indeß der Brannweinzecher vielleicht sogar in Schulden geräth.
        Möchten wir unsre jungen Landsleute überreden können, die kleinsten Ersparungen früh zu beginnen, weil sie die Quelle so vielen tugendhaften Genusses werden können. Gerade die schwer arbeitenden Mitbürger bilden die große Mehrzahl in dem Staatsvereine, und vorzüglich durch sie, nicht durch die höheren und durch die Mittelstände, wird das wahre allgemeine Glück des Staates wesentlich begründet. Oft scheint die Bestimmung unserer arbeitenden Klassen zu schwer und ihr Lebensgenuß zu geringe. Aber durch Gewerkfleiß, Häuslichkeit und durch die kluge Anwendung ihres wenigen Erworbenen werden sie sich glücklicher machen, als irgend Jemand sie zu machen vermag; dem Manne, der in seinem Berufe musterhaft ist, fehlt niemals die Achtung seiner Zeitgenossen in allen Ständen.


Der Ackerbau in Aegypten.

        Aegypten ist Eins der fruchtbarsten Länder der Erde und doch düngt man den Boden nicht und ackert ihn auch nicht viel. Das Nilwasser und sein Schlamm, machten es schon in alten Zeiten zur Kornkammer Rom's und es liefert auch jetzt noch Getraide im Ueberflusse, wäre nur immer der

[ => Original lesen: 1833 Nr. 50 Seite 4]

Landmann und sein Eigentum gegen die Gewaltthätigkeiten der Herrscher gesichert. Der Boden wird durch den Nil entweder durch Maschinen oder durch den Fluß selbst bewässert. Auf Feldern, die nicht vollkommen überschwemmt werden können, macht man vor der Ueberschwemmung die kleinen Risse zu, welche durch die zu große Trockenheit entstanden sind, und zerschlägt die Erdklöße. Alsdann findet eine vorläufige Umpflügung statt. Gleich nach der Ueberschwemmung, wenn man das Wasser hat in den Boden eindringen lassen, säet man. Die vollkommen überschwemmten Felder aber bearbeitet man sehr häufig gar nicht. Sobald das Wasser weg ist und man aufs Feld kommen kann, streuet man den Saamen aus, der in wenig Tagen ganz vortrefflich aufgeht. Die Pflanze wächst den ganzen Winter hindurch und erreicht ohne Regen ihre ganze Vollkommenheit. In einigen Gegenden waltzt man den Saamen ein, nachdem man das Feld vorher geackert hat.
        Die Felder liegen nicht brache und tragen doch im Ueberflusse. Um die ergiebigsten Ernten zu bekommen, thut der Aegypter weiter nichts, als daß er einen Saamen wählt, der nicht auf dem Acker gewachsen ist, den er damit besaet; daß er mit den Getreidearten wechselt und nach dem Waizen Gerste, nach dem Klee Reis und nach dem Getreide Saflor säet.
        Die Waizenernte fällt in Ober=Aegypten zu -Ende des Februars, zu Kahira zu Ende des März.


Naturhistorisches Allerlei.

        Im Sommer gegen Abend, wenn es recht warm ist und nicht Dünste in der Luft genug da sind, einen gewöhnlichen Regen zu bilden, beobachtet man oft einen Regen bei Sonnenschein, einen Sonnenregen, den man schiene nicht die Sonne in die Tropfen, gar nicht sehen würde. Der Aberglaube sucht in ihm eine Ursache des Mehlthaues; man meint, daß er zur Erzeugung von Fliegen und Geschmeiß beitrage, weil man, wenn ein solcher Sommerregen stattfindet, allerdings viel dergleichen auf den Blättern, im Grase, unter den Blättern findet. Allein hier ist Ursache und Wirkung mit einander verwechselt. Der Sonnenregen erzeugt dergleichen nicht; er lockt nur die vorhandenen hervor. Es thut diesen Insekten wohl, vom sanften, warmen Regen erquickt und von der zugleich scheinenden Sonne belebt zu werden. Der gewöhnliche Regen verscheucht alle Insekten; er macht es ihnen unmöglich, mit ihren zarten Flügelchen in der Luft auszuhalten. Der Sonnenregen ist zu schwach und die Sonne zehrt die Tropfen zu schnell auf, als daß er sie nicht locken sollte, sich der erquickenden Luft und Feuchtigkeit zu freuen.
        Wodurch erkennt ein Lämmchen seine Mutter unter so vielen hundert Schaafen? Es meckert und läuft herum und horcht, denn dem meckernden Lamme antwortet die Mutter, die seinen Ton vernimmt. Aber der Ton einer jeden ist verschieden, hoch und tief, schwach und stark hört man die Stimmen unter einander. Mit einem Male sieht man das Lämmchen nach seiner Mutter hinspringen. Es hat ihre Stimme erkannt. Beide finden sich. Beide sind nun still. Wedelnd und auf den Knien liegend saugt es die süße Nahrung, die ihm die Mutter reicht. Wie doch die Natur alles so einfach einzurichten weiß!
        Der Storch frißt eine Menge Dinge, die andern Thieren den Tod zuziehen würde. Man hat in dem Magen desselben zerbrochene Stücke von Glasscheiben, Kieselsteine, mehr als 60 Stück Kirschkerne und eine Federmesserklinge gefunden, ohne daß die Falten des Magens, die hart, wie gebranntes Leder waren, im mindesten Schaden gelitten hatten.


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 10. December.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 36
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen 44
Wicken 40
Buchweitzen 32
Winter=Rapsaat die Tonne 16 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 14 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)

          Hamburg, den 5. Decbr. - Waizen 75 Rthlr. - Roggen 58 Rthlr. - Gerste 40 Rthlr. - Hafer 34 Rthlr. - Erbsen 86 Rthlr. - Rapsaat 146 Rthlr.

Butter=Preise. Holstein. Butter 32-36 Rthlr.
Mecklenburger 28 - 31 Rthlr.


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD