No. 49
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. Dezember
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 49 Seite 1]

Im Allerhöchsten Namen wird auf Landesherrlichen Befehl hiedurch öffentlich bekannt gemacht:

daß vom 1sten Januar 1834 an, in den hiesigen Landes=Apotheken die neue Hannoversche Pharmacopoe, statt der früheren, durch die Allerhöchste Verfügung vom 24sten Januar 1831 als normirend festgestellten, bis auf weitere Landesherrliche Anordnungen, befolgt werden und im Fürstenthume Gesetzes=Kraft haben soll.
Die Apotheker sind hiernach besonders angewiesen und verpflichtet worden, die in diesem Gesetze enthaltenen Taxe, mit Berücksichtigung der Reduction des Conventionsgeldes zu N2/3 zu befolgen.

          Schönberg den 27sten November 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.      
(L. S.)                                  A. v. Drenkhahn.        Karsten.        Reinhold.                


Zur Vermeidung aller hin und wieder geäußerten Zweifel, wird hiedurch zu jedermannes Wissenschaft gebracht, was bereits im Jahre 1827 sämmtlichen Armenbehörden des Landes notificirt worden ist, daß, in Gemäßheit Allerhöchster Landesherrlicher Bestimmung, für jeden der einzelnen Nahrungsbetriebe, so wie solche in dem Gesetze vom

[ => Original lesen: 1833 Nr. 49 Seite 2]

9ten November 1808 sub Nr. IV. specificirt sind, zur Armen=Casse von jedem Contributionspflichtigen beygetragen werden muß.
          Schönberg den 4ten December 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.      
(L. S.)                                  A. v. Drenkhahn.        Karsten.        Reinhold.                


Vorladungen.

        Alle diejenigen, die Erbschafts= oder sonstige Rechte an den Nachlaß des zu Herrnburg verstorbenen Jahrenbewohners Jochen Kramp zu haben vermeinen, werden zur Angabe dieser ihrer Ansprüche auf

den 13ten December, Morgens 11 Uhr,

hiemittelst vorgeladen, und zwar die Erben bei dem sofort zu vollstreckendem Nachtheile, daß die als solche im Termine erscheinenden und sich genügsam legitimierenden Erbschaftsprätendenten als die alleinigen Erben des gedachten Verstorbenen geachtet, ihnen die Erbmasse ausgeantwortet und in der Maaße zu deren Disposition gestellt werden soll, daß die Latitirenden an ihre Handlungen stets gebunden bleiben; die Gläubiger aber, bei Strafe der Ausschließung mir demnächstigen Ansprüchen an diese Erbmasse.
    Decretum Schönberg den 25sten October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Alle diejenigen, welche an das von dem Kunstgärtner Hrn. Grösser hieselbst, an den Kunstgärtner Hrn. Schulze zu Wedendorf verkaufte, allhier vorm Wismarschen Thore, sub Nr. 377. des Häuser=Registers belegene Wohnhaus mit Garten, Wiese und sonstiger Zubehör dingliche Rechte zu haben, oder auf eine Eintragung in die 3te Rubrik des neuen Stadtbuches, in Gemäßheit der Stadtbuch=Ordnung vom 22sten Decbr. 1829 ansprechen, oder der Umschreibung des Grundstücks auf den obgedachten Käufer widersprechen zu können glauben, werden zur Anmeldung solcher Ansprüche und Widersprüche auf

den 8ten Febr. k. J. 1834

Morgens 11 Uhr peremtorisch geladen sub praejudicio pro omni praeclusionis, und des Verlustes ihrer Realrechte, welches mit Bezug auf die in den Landes=Intelligenzblättern in extenso enthaltenen Proclamata annoch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen den 22. Novbr. 1833.

Bürgermeister und Rath.    


        Nachdem der Ackersmann Niebuhr senior zu Dassow auf die Constitution vom 31. März 1812 provocirt und um Zusammenberufung seiner Gläubiger zum Zweck der Ermittelung seines Schuldenstandes und zum Versuch eines mit seinen Creditoren abzuschließenden Vergleichs gebeten hat, sind die Special=Processe gegen denselben sistirt und sofort die erforderlichen Maaßregeln zur Sicherstellung der Masse von Gerichtswegen getroffen, dem Schuldner ist die Disposition über sein Vermögen und jede Handlung, welche den Stand der Priorität verrückt, mithin jede Veräußerung nicht fungibler Sachen bei Strafe der Nichtigkeit verboten, so wie auch dessen Schuldnern jede Zahlung an denselben sub poena dupli untersagt wird.

    Zum Zweck der Liquidation ist ein Termin auf den

18. December d. J.

anberahmt und werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Forderungen oder Ansprüche an das Vermögen des Ackersmann Niebuhr senior zu haben glauben, hiedurch geladen, sich am gedachten Tage Morgens 10 Uhr vor uns zu Lütgenhof einzufinden, ihre Ansprüche und Forderungen specifice anzugeben und sofort durch Production der Originalien zu bescheinigen und zwar bei dem ein für allemahl angedrohten Nachtheile, daß sie mit denselben für immer werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Zugleich ist aber zum Versuch einer gütlichen Ausgleichung zwischen dem Ackersmann Niebuhr senior und seinen Gläubigern Termin auf

den 15. Januar 1834

    Morgens 10 Uhr zu Lütgenhof angesetzt, zu welchem die nicht präcludirten Gläubiger sich entweder in Person oder durch specialiter in constitutionsmäßiger Art legitimirte Bevollmächtigte einzufinden und sich über die gemacht werdenden Vergleichs=Vorschläge sub praejudicio pro omni, daß die Ausbleibenden an die Beschlüsse der Erscheinenden gebunden sein sollen, zu erklären haben; hierbei wird aber in Erinnerung gebracht, daß die schriftliche Erklärung gar nicht, mündliche Vergleichs=Ablehnungen der Mandatarien aber nur dann berücksichtigt werden können, wenn der Mandanten eigenhändige Erklärung dabei producirt wird.

[ => Original lesen: 1833 Nr. 49 Seite 3]

    Zu diesem Termine ist der provocant sub praejudicio pro omni citationis realis vorbeschieden und ihm aufgegeben worden, 3 Wochen vor dem Termine seine Vergleichs=Vorschläge zu den Acten einzureichen.
    Endlich wird für den Fall verfehlter Güte sämmtlichen nicht praecludirten Gläubigern gleichfalls sub praejudicio pro omni praeclusionis aufgegeben, die Priorität ihrer Forderungen sofort zu Protocoll zu deduciren.
    Lütgenhof den 8. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


Praeclusiv=Bescheid.

        Gegen alle diejenigen, deren vermeinte dingliche Rechte an die in dem Proclama vom 7ten vorigen Monats October gedachten Grundstücke respective des Rathmanns Spehr und des wailand Schlächtermeisters Hahn im heutigen Liquidations=Termine und früher zu den Acten nicht bekannt geworden sind, ist, unter Vollstreckung des in den Ladungen angedroheten Präjudizes, der Präclusiv=Bescheid sofort erlassen worden.

      Schönberg den 25. November 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                 Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

        Wer noch rechtmäßige Forderungen an die Wittwe des weiland Herrn Bürgermeisters Christian Thomssen hat, wird ersucht sich innerhalb 14 Tagen bei Unterzeichnetem zu melden.
    Schönberg den 28. November 1833.

P. Niese.          


        Einem Hochgeehrten Publicum und meinen resp. Mitbürgern mache ich die ergebene Anzeige, daß ich neben meiner Weißbäckerei auch eine Kuchenbäckerei eingerichtet habe, und von jetzt an alle Arten braune und weiße Zuckerkuchen, Zuckerbilder, wie auch mehrere Sorten Pfeffernüsse bei mir zu haben sein werden. Diejenigen Herrschaften, welche mich mit Ihren gütigen Aufträgen beehren, werde ich nach bestem Fleiße zu befriedigen suchen, und bitte daher um recht vielen Besuch.
    Schönberg den 5. Decbr. 1833.

Pöhls.          


        Eine kleine Naturaliensammlung, mit den dazu gehörigen Kasten, welche sich vorzüglich zu einem Weihnachtsgeschenke für Kinder eignet, steht billig zu verkaufen. Wo? erfährt man in der Expedition dieser Blätter.


        Ich mache hiedurch bekannt, daß ich von künftiger Woche an wöchentlich zweimal, Montags und Donnerstags, nach Lübeck zu fahren beabsichtige, und dahin wie zurück Personen für 6 ßl., Waaren und Packete gegen billige Vergütung, sowie Briefe mitnehmen werde. In Lübeck bin ich beim Gastwirth Hrn. Poppe in der großen Burgstraße zu treffen.
    Schönberg den 5. Decbr. 1833.

Moll, Fuhrmann.      


        Nächsten Donnerstag, und künftig an diesem Tage jeder Woche, bin ich Willens mit einem verdeckten Wagen nach Lübeck zu fahren, Personen die diese Gelegenheit benutzen wollen, zahlen für die Reise hin und zurück jedesmal 6 ßl., wofür solche an Sachen, bis zu 14 Pfd. frei mitnehmen können. Für Waaren und Packete, die ich ebenfalls nebst Briefen dorthin und zurück nehme, werde ich mir eine billige Fracht berechnen. Die Abfahrt von hier ist Morgens um 5 Uhr, und 'von Lübeck um 2 Uhr Nachmittags. In letzterer Stadt können Anmeldungen zu dieser Gelegenheit beim Hrn. Gastwirth Poppe in der großen Burgstraße geschehen.
      Schönberg den 5. Decbr. 1833.

Grath, in der Hinterstraße.  


Der Brodbaum.

        Zu den dankenswerthesten Geschenken, welche der Schöpfer den Bewohnern der Länder innerhalb der Wendekreise gegeben hat, gehört besonders der Brodbaum. Wir reden hier von dem eigentlichen Brodbaume, der von dem Jacka=Brodbaume, welcher ebenfalls eine sehr wohlschmeckende Frucht trägt, wohl zu unterscheiden ist. Erst durch Cook's Reisen in der Südsee haben wir diesen Baum näher kennen gelernt. Der eigentliche Brodbaum erreicht die Größe einer mittelmäßigen Eiche, er wächst aber so langsam, daß er 60 bis 70 Jahre braucht, ehe er völlig ausgewachsen ist. Die Fortpflanzung des Baumes geschieht entweder durch Saamen, oder durch Ableger, oder durch abgeschnittene Zweige, die in die Erde gesteckt werden und bald Wurzel schlagen. Von seinen Blättern, die durch Einschnitte in 7 bis 9 Lappen getheilt sind, erreichen die meisten eine Länge von anderthalb Fuß. Das gelbliche Holz des Baumes ist sehr weich und nimmt keine Politur an, kann aber doch zu allerlei Kunstsachen verarbeitet werden. Die großen Blätter braucht man zum Rösten der Früchte, und bei dem Essen anstatt der Tischtücher und Servietten; die abgefallenen Blumenkolben braucht man als Zunder. Die Otaheiter, bei denen der Brodbaum be=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 49 Seite 4]

sonders häufig gefunden wird, verstehen die Kunst, aus der Rinde des Baumes ein sehr schönes Zeug zu Kleiderstoffen zu verfertigen. Ist der Brodbaum für die Bewohner der Südseeinseln schon dadurch nützlich, daß er das Material zu ihrer Wohnung und ihren Geräthschaften, so wie den Stoff zu ihrer Kleidung darbietet, so ist er es noch mehr durch seine Frucht.
        Diese ist jenen Insulanern das, was uns das Korn und die Kartoffeln sind; sie ist die tägliche Nahrung der Südseeinsulaner und eine um so dankenswerthere Gabe, da in jenen Gegenden wegen allzu großer Hitze das Getreide nicht fortkommen würde. Die Brodfrucht ist groß, hat fast die Gestalt einer Kokusnuß oder einer Melone. Wenn sie gehörig ausgewachsen ist, hat sie wohl 10 bis 12 Zoll im Durchmesser und wiegt oft 20 bis 30 Pfund; sie ist mit Buckeln besetzt und sieht äußerlich gelb, innerhalb aber schneeweiß aus. In den Monaten Juli und August werden die Früchte reif. Da die völlig, reifen Früchte innerlich einen süßlichen und sehr weichen Brei enthalten, welcher der Gesundheit, nicht zuträglich ist, so werden sie selten roh genossen. Gewöhnlich nimmt man sie schon vor der Zeitigung ab, wo sie äußerlich grün aussehen. In diesem Zustande dient aber ihr weiches, lockeres Fleisch nicht zum Genusse, sondern sie werden theils ganz, theils zerstückelt in die Blätter des Brodbaums eingewickelt und auf heißen Steinen geröstet oder gebraten. Diese so zubereitete Frucht soll dann der Beschreibung nach wie Waizenbrod, unter welches etwas Kartoffelmehl gemischt ist, schmecken. Die Brodfrucht wird auch auf andere Weise, namentlich durch Beimischung anderer Pflanzen, als Nahrung zubereitet. Die Otaheiter besonders, die sich durch größere Bildung vor vielen Bewohnern der Südseeinseln auszeichnen, backen aus diesen Früchten eine Art Brod, welches sich mehrere Wochen lang hält. Man nimmt die Früchte vor der völligen Reife ab und läßt sie eine Zeit lang liegen, um sie nachreifen zu lassen. Ist dieß geschehen, so bringt man die lockere innere Masse in eine gepflasterte Grube, in welcher sie bald in Gährung geräth. Aus dieser gegohrnen Masse, die sich in diesem Zustande mehrere Monate hält, werden dann Brode gebildet, die man auf heißen Steinen röstet. Der Ofen, in welchem diese Brode gebacken werden, ist sehr leicht gebaut. Man gräbt eine tiefe Grube, belegt sie mit Kokusblättern und überdeckt die Seiten mit Steinen. Darüber wird Holz angezündet, wovon die Steine in kurzer Zeit glühend heiß werden. Ist das Holz zur Asche verbrannt, so streuet man diese auf dem Boden der Grube aus, legt Blätter darüber und dann die Brode oder Fleischspeisen, welche gebacken werden sollen; diese bedeckt man wieder mit Blättern und erhöht nun einen ganzen Hügel von Erde darüber, der die Hitze zusammenhält. - Der Brodbaum ist so fruchtbar, daß ein Mensch von dreien derselben ein ganzes Jahr leben kann.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat December 1833.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 16 -
ein Schillings=Strumpf - 24 -
ein Sechslings=Semmel - 12 -
ein Dreilings=Semmel - 6 -
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 1 -
ein Schillings=Brodt 1 - 2
ein Sechslings=Brodt - 16 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 6 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 3. December.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 58-64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56-60
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32-34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32-36
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen 44
Wicken 40
Buchweitzen 32
Winter=Rapsaat die Tonne 16 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 14 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt L. Bicker.


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