No. 48
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. November
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1833 Nr. 48 Seite 1]

Vorladungen.

        Da der am 12. Juni 1763 im hiesigen Kirchspiele getaufte Müllergeselle Barthold Friederich Luckmann aus Dassow, seit dem Jahr 1795 abwesend ist und auch nie etwas von seinem Leben oder Aufenthalte hat hören lassen, so ist der im Jahr 1820 aus der Verlassenschaft der verstorbenen Inspectorin Meyer zu Dassow ihm zugefallene Erbtheil unter Curatel gestellt und gesetzlich behandelt.
    Wenn nunmehr der gerichtlich Bestellte Curator absentis auf Erlassung von Proclamata angetragen hat, so laden wir hiermit den Müllergesellen Barthold Friederich Luckmann sich binnen 2 Jahren a dato dieser Edictalladung bei uns zu melden oder den Ort seines Aufenthalts uns bekannt zu machen, sub praejudicio pro omni comminato, daß er pro mortuo angenommen und das ihm aus dem Nachlasse der Inspectorin Meyer angefallene bisher verwaltete Vermögen seinen nächsten sich legitimirenden Verwandten überwiesen werden solle.
  Lütgenhof den 14. October 1833.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.    


        Nachdem im gestrigen Subhastations=Termine für das dem Tischlermeister Peters gehörige, demselben in vim executionis abgepfändete Wohnhaus mit dem dazu gehörigen Peescher=Morgen von dem Webermeister Deutschmann 650 Rthlr. geboten, und ihm dasselbe dafür zugeschlagen worden: so sind nunmehro zur Sicherheit des Käufers diese Proclamata erkannt und werden hiedurch alle diejenigen, welche aus einem rechtlichen Grunde Ansprüche an das verkaufte Haus und den Tischler Peters zu haben glauben, aufgefordert und geladen, diese in dem zu diesem Zweck auf

den 10. December d. J.

berahmten Liquidations=Termine anzumelden, und zwar genau und specifice, auch mit den darüber lautenden Documenten sofort zu belegen, sub praejudicio pro omni praeclusionis et perpetui silentii.
      Sternberg, den 25. Septbr. 1833.

Großherzoglich Stadt=Gericht hieselbst.      


        Inhalts des heutigen, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten, proclamatis, stehet wegen nachbenannter, von dem Müller Hamann an den Müllergesellen Pohfeldt verkaufter, Grundstücke, nämlich:

1) des in der Strandstraße sub Nr. 249. erbaueten neuen Wohnhauses c. p.,

[ => Original lesen: 1833 Nr. 48 Seite 2]

2) des im Hundehägerschlage sub Nr. 210. belegenen Ackerstückes. und
3) der auf dem letztgedachten Ackerstücke erbaueten holländischen Windmühle mit Zubehörungen,
ein Liquidationstermin auf

den 12ten Decbr. d. J. Vormittags 10 Uhr

vor Gericht, bei Strafe der Ausschließung, an.
    Cröpelin, den 8. Octbr. 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Praeclusiv=Bescheid.

        In Zusammenberufungssachen aller ad Acta bekannten Thomssenschen Creditoren ist wider alle diejenigen, welche im heutigen Termine so wenig selbst, als per mandatarios erschienen sind, auf das abgehaltene Protocoll, unter Vollstreckung des in den Ladungen vom 16ten vorigen Monats angedroheten Präjudizes, der Präclusiv=Bescheid sofort erlassen worden.
        Schönberg den 28. November 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
                         Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

        Der Schneidermeister Oldenburg hieselbst, hat auf Andringen eines seiner Gläubiger und bei dem Unvermögen, dessen Befriedigung anderweitig möglich zu machen, in den öffentlichen gerichtlichen Verkauf seines, vor dem hiesigen Siemßer Thore belegenen Hauses gewilliget. Hiezu sind nun folgende Termine anberahmt worden:

der  12te November
der 25ste November
der    6te December,

wozu Kaufliebhaber, jedesmal Morgens 11 Uhr, sich einzufinden haben. Die Bedingungen sollen zwar im ersten Termine bekannt gemacht und regulirt werden; indeß wird gegenwärtig schon eröffnet, daß den Oldenburgschen Gläubigern das Gleichgebotsrecht in einem besonderen Termine zu üben, vorbehalten wird und werden gesammte Gläubiger des gedachten Schneiders Oldenburg zur Angabe ihrer Forderungen, so wie demnächst, zur Ausübung ihres Gleichgebothsrechtes, auf

den 19ten December, Morgens 11 Uhr,

hiemittelst peremtorisch, bei Verlust ihrer Anrechte an das Vermögen ihres Schuldners und eventualiter an dessen dereinstige Concursmasse, so wie bei dem Nachtheile, als auf das Gleichgebothsrecht verzichtend angenommen zu werden, vorbeschieden, welche beiderlei Präjudizien durch den, in Termino zu erlassenden Bescheid sogleich purifizirt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 12. October 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
               Karsten.         Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

        Wer noch rechtmäßige Forderungen an die Wittwe des weiland Herrn Bürgermeisters Christian Thomssen hat, wird ersucht sich innerhalb 14 Tagen bei Unterzeichnetem zu melden.
    Schönberg den 28. November 1833.

P. Niese.          


Bethlehem und seine Umgegend.

        Bethlehem exestirt noch jetzt. Klein und dürftig ist es allerdings; aber auch zur Zeit, wo Christus geboren wurde, war es eine der unbedeutendsten Ortschaften im Jüdischen Lande. Nennt es doch schon Micha 5. 1. "klein unter den tausenden in Juda." Gewiß würden die Kriege, welche seitdem Palästina verheerten, die Seuchen, welche es entvölkerten, jenen kleinen Flecken von der Erde vertilgt haben, wie so viele andere Städte von größerer Wichtigkeit in jenen Gegenden verschwunden sind; doch der Werth, welchen fromme Sehnsucht auf Alles legte, was die irrdische Laufbahn des göttlichen Lehrers erinnerte, hatte die Folge, daß auch keiner der Orte, wo er wandelte und lehrte, geboren ward und starb, ganz und gar verschwand. Freilich möchte von zehn Angaben, die dem leichtgläubigen Pilger des Morgenlandes mitgetheilt werden, nicht eine vollkommen wahr seyn; indessen ist doch selbst der Gebildetste und Aufgeklärteste geneigt mindestens hier und da eine und die andere Spur gelten zu lassen, und thut es der Phantasie wohl, die Stadt zu sehen,
  Wo Christus starb, wo er begraben ward,
  Wo er, vom Tod' erstehend, selbst den Tod bezwang,

so ist es ihr wohl nicht minder angenehm, die Stätte zu schauen, die ihn als hülfloses Kind in der Krippe, statt einer Wiege, barg. 'Versetzen wir uns im Geiste also "einen Augenblick nach dem kleinen Bethlehem. Eine große Kirche, von der Kaiserin He=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 48 Seite 3]

lena erbaut, steht jetzt über dem Stalle, wo einst Maria ihre Zuflucht fand, zu dem man dreizehn Stufen hinabsteigen muß. Indessen noch jetzt werden im Morgenlande häufig die Ställe unter der Oberfläche der Erde angelegt, und so ist deshalb nicht zu fürchten, daß frommer Aberglaube hier den Pilgern einen falschen Ort angebe. Zur Zeit, als Helena jene Kirche darüber erbauen ließ, möchte die Sache doch wohl den Ort genau bezeichnet haben, und seitdem hat er nie verändert werden können, als insofern er jetzt mehr einer Grotte, als einem Stalle gleicht. Dieß Letztere ist indessen leicht erklärlich, weil er aus einem Felsen gehauen ist, und die Franziskaner, zu deren Kloster die genannte Kirche gehört, eine Menge Verzierungen anbrachten, welche die ursprüngliche Gestalt derselben veränderten. Auf dem Punkte, wo der Heiland selbst geboren worden sein soll, steht ein kostbarer Altar mit immer brennenden Lampen und ihm gegenüber ein anderer Altar, angeblich an dem Orte, wo die Weisen aus dem Morgenlande der Maria und ihrem Kinde huldigten. Selbst der Stern, der sie nach Bethlehem geleitet haben soll, ist durch einen Marmorstern auf dem Boden angedeutet, dessen Lage gerade dem Punkte entspricht, an welchem er nach der Meinung des Volks am Himmel stand. Um ihn läuft ein silberner Strahlenkranz mit der Umschrift in lateinischer Sprache: "Hier wurde Jesus Christus von der Jungfrau Maria geboren."
        Das Dorf Bethlehem hat etwa 500 Familien zu Einwohnern, die lauter Christen sind.
        Ungefähr eine Viertelstunde von Bethlehem wird im Thale auch noch das Feld gezeigt, wo den Hirten durch Engel das fröhliche Ereigniß von Christi Geburt soll verkündigt worden sein. Zwei schön alte Bäume stehen in der Mitte der von Blumen bedeckten Ebene und "die Stelle ist so freundlich und anmuthig," sagt J. Carne in seinem Leben und Sitte des Morgenlandes II. S. 99., "und sie paßt so gut zu jener großen Begebenheit, daß man ungern daran zweifelt.''
        Jedoch, so viel auch Mancher von uns darum gäbe, wenn er an diesen, durch solche Erinnerungen geheiligten Orten einige Stunden weilen könnte, so gleichgültig sind die dort wohnenden Christen, und namentlich die Mönche des Franziskanerklosters selbst dagegen. Ohne alle Theilnahme erzählen und zeigen sie, was hier Merkwürdiges ist, und von Allem sprechen sie lieber, als von den Orten, die den weit herkommenden Pilgern so theuer sind. Auch werden sie dort weniger, wie wir, an alle die Wohlthaten denken, die uns durch des Heilandes Geburt zu Theil wurden. Doch das ist der Lauf der Welt! Die Phantasie leiht allen Dingen einen Reiz, welchen die schale Wirklichkeit so leicht abstreift. Sollte es deßhalb den Orten, wo der Heiligste auf Erden geboren war, lebte und starb, besser gehen?


Stroh, ein Löschmittel.

        Großes Aufsehen erregt jetzt die von dem mährischen Wirthschaftsinspektor Liehr gemachte Entdeckung: Feuer durch Häcksel (Häkkerling) zu löschen, welche sich in mehrern höchst interessanten Versuchen bewährt hat. Als den auffallendsten führt ein fachkundiger Berichterstatter folgenden an: "Eine halbe Klafter recht trocknen Buchenholzes ward angezündet, im heftigsten Brande mit einigen Schaufeln Häcksel überschüttet und auf letzteren sodann Schießpulver geschüttet; das brennende Holz erlosch sogleich, und das Schießpulver, welches doch vom Feuer nur durch eine Lage Häcksel getrennt war, wurde nicht entzündet." Der nämliche Erfolg trat ein, als man eine Pfanne brennenden Fettes mit Häcksel überschüttete. - Bestätigt sich diese Schutzkraft des Häcksels gegen das Feuer unter allen Umständen, besonders auch, wenn er schon alt und sehr trocken geworden ist, so wäre die Entdeckung eine überaus wichtige und wohlthätige; denn es giebt eine Menge von Ortschaften, die im Sommer Wassermangel leiden - vom Gefrieren im Winter gar nicht zu reden - und wo Feuersgefahr also doppelt furchtbar erscheint; an solchen Orten hätte man demnach künftig nur einen Vorrath Häcksel der immer zu haben ist, in Bereitschaft zu halten. - Ueber den Grund dieser merkwürdigen Erscheinung sind die Naturforscher noch nicht ganz einig, obgleich man schon länger weiß, daß dem Häcksel eine gewisse Undurchdringlichkeit gegen besondere Stoffe beiwohnt, wie z. B. gegen üble Ausdünstungen und Gerüche. Gleichwie nun der Riechstoff hier von ihm zurückgehalten wird, eben so besitzt er wahrscheinlich auch die Kraft, das eigentliche Feuer und seine Wirkungen zurückzuhalten, wofür auch der Versuch spricht, den man gleichfalls, gemacht, daß man eine glühende Eisenstange in einen Haufen Häcksel gesteckt hat, wodurch dieser nicht nur nicht entzündet wurde, sondern die Stange vielmehr schnell erkaltete.


[ => Original lesen: 1833 Nr. 48 Seite 4]

Das Verzeichniß der, in dem Normaljahre vom 30sten September 1832-33 vorgefallenen Geburten und Todesfälle, hat dießmahl nicht früh genug für den Kalender abgefaßt werden können; es erfolgt nun in diesem Blatte untenstehend und ergiebt sich daraus

1) daß im Verhältniß zu vorigem Jahre, 56 Kinder mehr geboren und nur 2 mehr gestorben sind.
2) daß, da im vorigen Jahre 37 uneheliche Kinder, im letzten aber 65 geboren worden, die Zahl der unehelichen Kinder positiv und relativ zugenommen hat.. Auf 12 eheliche Geburten kam im vorigen Jahre 1 uneheliche, jetzt aber ist schon auf 8 eheliche Kinder, 1 uneheliches zu rechnen! -
3) Mit zu Hülfenahme anderweitiger, in dieser Tabelle nicht enthaltenen Notizen ist noch folgendes zu bemerken:
a. die geringste Sterblichkeit ist in der Schönberger Gemeinde vorgefallen, die größte in den Gemeinden Selmsdorf, Schlagsdorf und Lübsee.
b. An Frieseln, Scharlach und Keuchhusten sind gestorben 78 Personen, meistens in der Herrnburger und Selmsdorfer Gemeinde. In der Schlagsdorfer Gemeinde starben 17 Menschen an den Frieseln. c. Verunglückt waren 7. d. Selbstmorde waren leider vier verübt, und davon zwei in der Schönberger Gemeinde. e. Die wenigsten Heirathen sind in der Schönberger, die mehrsten in der Herrnburger und Schlagsdorfer Gemeinde geschlossen worden.
        Ueberall haben sich unter Kindern, bis zum 10ten Jahre, die mehrsten Todesfälle ereignet (da bis zu diesem Alter 162 verstorben und unter der Gesammtzahl der Todten, sich noch 22 todtgeborne Kinder befinden), so daß vom 10ten Lebensjahre an, nur 169 Menschen gestorben sind, wovon 14 ein Alter zwischen 89 und 90 Jahren erreicht haben.         Da aus zwei Gemeinden keine Mitteilungen eingegangen sind; so ist eine genaue Zusammenstellung aller Verhältnisse zwar nicht möglich: indeß werden die allgemeinen Resultate sub Nr. 1 u. 2 durch diese Unvollständigkeit wahrscheinlich nicht alterirt werden.

K.          

In dem Jahre vom 30. Septbr. 1832-33 sind im Fürstenthume Ratzeburg
geboren gestorben copulirt.
in den Gemeinden Kinder. darunter uneheliche. Personen. confirmirt. Paar. Communicanten.
1) Camin (Dodow) 7 - 2 3 1 145
2) Carlow 63 11 45 37 10 1254
3) Demern 27 3 18 13 4 574
4) Dom=Kirche 19 4 6 14 4 233
5) Herrnburg 62 6 50 38 19 1826
6) Lübsee (5 hiesige Ortschaft.) 14 - 14 13 7 610
7) Mummendorf (3 hies.Dörfer) - - - - - -
8) Mustin (Lankow) - - - - - -
9) Nusse (Vogtei Mannhagen) 25 3 9 16 2 596
10) Schönberg 156 20 84 78 16 2398
11) Schlagsdorf 68 8 65 41 20 1796
12) Selmsdorf 48 6 41 34 8 1368
13) Sterley (Horst) 7 4 3 1 1 40
14) Ziethen 20 - 16 9 6 421
516 65 353 297 98 11261


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD