No. 36
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. September
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 36 Seite 1]

Alle diejenigen, welche ihre Beträge zu der ohnlängst verkündeten Armensteuer in dem Schönberger Districte noch schuldigen, werden hiemit aufgefordert, solche bis zum 14ten d. M. an den zeitigen Berechner, Herrn Pastor Fischer hieselbst, zu bezahlen, indem sie sonsten von den Säumigen auf ihre Kosten beygetrieben werden sollen.
            Schönberg den 4ten September 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.      
(L. S.)                                        A. v. Drenkhahn.        Karsten.        Reinhold.                


Vorladungen.

        Der Maurermeister Rüsbult hieselbst hat sich, von einigen seiner Creditoren gedrängt, mit Begebung der Berufung auf die Constitution vom 31. März 1812 rein insolvent erklärt. Von Seiten des Gerichts sind sofort die erforderlichen Sicherheits=Maaßregeln getroffen worden, auch dem Gemeinschuldner jede Handlung, wodurch die Masse verringert und der Stand der Prioritaet unter den Creditoren verändert wird, bei Strafe der Nichtigkeit untersagt, und der Herr Advocat Maßmann hieselbst zum Curatore bonorum interimistico bestellt worden. Es werden nunmehro auch alle diejenigen, welche aus irgend einem erdenklichen Grunde an den Maurermeister Rüsbult und dessen Ehefrau geborne Besendahl Ansprüche zu haben glauben, hiedurch geladen, diese in dem auf den

29. October d. J.

berahmten Liquidations=Termin genau und specifice anzugeben, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheil, daß sie damit ausgeschlossen werden, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird. In diesem Liquidations=Termin haben Creditores auch sofort die über ihre Forderungen redenden Documente originaliter beizubringen sub praejudicio pro omni, daß sie der ihnen daraus zustehenden Rechte verlustig gehen, und als Chirographarios betrachtet werden. Endlich haben sich Creditores

[ => Original lesen: 1833 Nr. 36 Seite 2]

auch in diesem Termin über die Wahl eines Curatoris bonorum zu vereinigen, unter dem Nachtheil, daß der von Gerichtswegen bestellte interimistische Curator dieses officium behält.
    Sternberg den 16. Juli 1833.

Großherzoglich Stadt=Gericht hieselbst.       


        Auf Antrag des Schustergesellen C. W. Timmermann zu Klütz ist rücksichtlich der von ihm von der verehelichten Feldtmann geb. Pöhls gekauften, in der lübecker Straße daselbst belegenen Hausabtheilung c. p. und der Trennung der Grundstücke Terminus liquidationis peremtorius auf den Siebenzehnten September d. J. anberaumet worden.
    Bothmer den 26. Juni 1833.

               Gräflich von Bothmersches Patrimonial=
Gericht.
                                 Röper.


Praeclusiv=Bescheid.

          Wider alle diejenigen, welche sich mit ihren Forderungen an den Nachlaß der verstorbenen Wittwe weiland Bierfactors Wienecke, Anna Maria Sophia geborne Hintze, im Professions=Termine am 8ten hujus nicht gemeldet haben, ist decretum praeclusivum erkannt.
    Ratzeburg den 23. August 1833.

Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem
          (L. S.) J. Richter, Secr.  


Verkaufs=Anzeigen.

        Der 2 Wohnungen enthaltende Kathen des Schneiders Franck zu Klocksdorf soll in vim executionis öffentlich, durch das Meistgebot verkauft werden. Es sind hierzu 3 Termine, als:
                1ster Termin auf den 23. Julius
                2ter   Termin auf den 27. August
                3ter   Termin auf den 10. Septbr. d. J.
jedesmal Morgens 11 Uhr angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber dadurch vor Gericht geladen werden. Die Bedingungen sollen im ersten Termin regulirt werden.
Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an diesen Kathen c. p. zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Bescheinigung im 3ten Licitations=Termin, beim endlichen Nachtheil des Ausschlusses, hiermit aufgefordert.
      Decretum Schönberg den 4. Juli 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                     thums Ratzeburg.
                         Reinhold.


        Am 19ten k. M. September, Morgens 11 Uhr, sollen auf der Pfarre zu Carlow, das dortige alte Küsterhaus und der vom Küster bisher benutzte Gartenplatz im Dorfe, öffentlich meistbietend, in Grundlage der sodann bekannt zu machenden Bedingungen, verkauft werden, wozu Kaufliebhaber daselbst sich einzufinden haben.
    Ratzeburg und Schönberg den 29sten Aug. 1833.

Consistorial=Commission des Fürstenthums  
Ratzeburg.          


        In Folge Antrages des Provocanten, Holzhändlers Jacob Marcus hieselbst, sollen dessen Mobiliar und Effecten öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N2/3tel, verkauft werden.
    Zu diesem Zwecke sind

der 23ste September d. J.

und die folgenden Tage bestimmt; namentlich sollen am ersten Tage das nicht unbedeutende Silberzeug, mehrere goldene Sachen, so wie einige werthvolle Pretiosen des Povocanten versteigert werden.
        Die Auction wird Morgens 9 Uhr ihren Anfang nehmen und wollen sich etwanige Kaufliebhaber auf dem neuen Stadthause hieselbst alsdann einfinden.
    Signatum Rehna den 26. August 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Extract.

        Zum gerichtlichen Verkaufe der, dem Holzhändler Jacob Marcus hieselbst gehört habenden Scheure Nro. 189. und des Ackerstückes Nro. 285 A. ist ein Termin auf

den 30sten September d. J.

und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes ein anderer Termin auf

den 14ten October d. J.

praefigirt.
    Signatum Rehna den 26. August 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Extract.

        Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der Jacob Marcusschen Häuser No. 94. und No. 106. - ist ein Termin auf

den 9ten October 1833. -

[ => Original lesen: 1833 Nr. 36 Seite 3]

zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes aber ein anderweitiger Termin auf

den 24sten October 1833

angesetzt.
  Signatum Rehna den 26. August 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Etwas über die Naturgeschichte und den Fang des Härings.

        Unter mehreren Gattungen des Geschlechts Häring, kommt der grüne Häring am häufigsten vor, und ist auch für den Handel am wichtigsten geworden. In Hinsicht seines Aufenthaltsortes sind die Meinungen getheilt; einige glauben, er wohne eigentlich im Eis= oder Nordmeer, und mache jährlich Wanderungen nach Europa, entweder wegen zu starker Vermehrung, oder um zu laichen; andere bezweifeln den Winteraufenthalt im Eismeer und die langen Züge nach Europa und Amerika, wegen des großen Weges von mehreren tausend Meilen, den er vom Frühjahr bis zum Winter zurücklegen müßte, auch weil man das ganze Jahr in den europäischen Meeren Häringe findet, in dem Eismeere aber nie welche sieht. Die erste Meinung ist jedoch wahrscheinlicher, da der Häring nach der Weite des Zuges immer magerer wird, und daher von den südlicher gefangenen weit mehr in die Tonne gehen, als von den im Norden gefangenen.
        Der holländische Häring, der an den schottländischen Küsten gefangen wird, ist am dicksten, nächstdem folgt der Berger, und dann erst der Ostseehäring, der ziemlich schmal ist.
        In Hinsicht auf die großen Reisen der Häringe, ist folgendes das sicherste: Um die Mitte des Winters setzt sich der ungeheure Zug von Norden in Bewegung, und theilt sich in zwei Züge, von denen der eine westwärts gegen Amerika bis nach Carolina, der andere ostwärts nach Europa geht, und im Mai bei Island, im April und Mai, eigentlich aber erst im Junius an den Küsten von England erscheint, in der Ostsee erscheinen aber die Häringe schon weit früher, und müssen daher nicht von jenem großen Zuge herrühren. Wind und Wetter haben auf die frühere oder spätere Erscheinung der Häringe einen großen Einfluß, besonders verzögern Stürme oder Südwinde ihre Ankunft; dagegen wird sie von Nordwest= und Nordwinden beschleunigt.
        Die Fruchtbarkeit dieses Fisches ist unbeschreiblich groß, und zur Zeit seiner Erscheinung sind über zwei Drittheile des Raums zwischen Grönland und Spitzbergen, der ungefähr zweihundert Meilen beträgt, damit angefüllt, so daß wegen der dichten Züge oft der Lauf der Schiffe gehemmt wird, und man die Häringe aus dem Meere herausschaufelt. Die Schuppen dieser Fische veranlaßten, wegen ihres Glanzes, den die Fischer Häringsblick nennen, sogar die Vermuthung, daß das Nordlicht von ihnen herrühre. Ungeachtet der Verfolgungen der Raubthiere, bemerkt man keine Abnahme derselben. Jährlich werden tausend Millionen gefangen, wovon sonst auf die Holländer allein mehr als die Hälfte kam. Die Verminderung, welche man an den norwegischen und schwedischen Küsten bemerkt, kommt nicht von dem Fangen, sondern von der geringen Schonung der laichenden Brut und der Jungen her, weil die Fische nicht mehr an die Orte zurückkehren, so wie die Vögel, wo man sie im Brüten störte. Aus diesem Grunde sind die ächten Häringe in der Ostsee selten, und man findet nur eine kleine, magere Art, welche Strömling oder Strandhäring heißt, und in großer Anzahl gefangen wird. Andere Länder, als Frankreich, England und besonders Holland, erhielten aber noch ihren Reichtum an Häringen. Die Holländer werfen bei Hitland und den orkadischen Inseln, wo der beste Fang geschieht, nie vor dem 23sten Julius die Netze aus, und die Fischer müssen schwören, diese Zeit zu beobachten; auch dürfen sie nur bis zum 25sten Januar die Fischerei treiben. Diese Verordnungen beziehen sich auf die Laichzeit der Häringe.
        Von dem Fang des Härings an den schwedisch=pommerschen Küsten sagt Herr August von Wehrs unter andern folgendes: Von den Häringen unterscheidet man den Strand= und Binnenhäring. Beide sind aber einerlei, nur wird der Strandhäring an dem Strande der Ostsee gefangen, und ist fetter und besser als der, welcher Binnenhäring genannt wird, weil man ihn in dem Binnenwasser oder in den vom Lande umgebenen Meerbusen fängt.
        Den Strandhäring fängt man in Netzen, die eine Länge von einigen hundert Schritten haben, und Waden genannt werden, zugleich sind sie acht bis zwölf Fuß breit. Den obern Theil befestigt man an starken Tauen, welche an beiden Seiten länger, als das Netz sind. Diese Taue werden durch kleine Holzklötze schwimmend erhalten, das Netz aber wird durch unten daran gehängte Steine zum Untersinken gebracht. Damit Streitigkeiten vorgebeugt werden, ist der Strand in so viele Theile

[ => Original lesen: 1833 Nr. 36 Seite 4]

als Waden sind, getheilt. Zwei, manchmal auch eine derselben, haben ihre Fischerhütte mit einem Heerde, damit die Leute, wenn sie durchnäßt werden sollten, sich wärmen und ihre Gerätschaften aufbewahren können. Zu jeder Wade gehört ein großes Boot mit acht Arbeitern. Die Ausgaben für das Geräthe bestreiten gewöhnlich mehrere Eigenthümer, welche entweder selbst mitarbeiten, oder den Fang von Tagelöhnern betreiben lassen, die wegen der schweren Arbeit einen äußerst hohen Lohn erhalten.
        Da sich der Häring bei Tage wegen der Raubvögel und anderer Feinde in die See zurückzieht, so wird er gewöhnlich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gefangen. Um diese Zeit begeben sich die acht Männer, reichlich mit Speise und mit Trank versehen, auf den Weg, und machen in der Hütte Feuer an. Sollte die See zu hoch und ungestüm gehen, so legen sie sich einstweilen schlafen und erwarten ein besseres Wetter.
        Ist die See gar zu ruhig, so ist der Fang auch minder beträchtlich. Können sie nun auslaufen, so verhalten sie sich folgendergestalt: Sie befestigen das eine Ende des Taues der Wade an einem am Ufer befindlichen Pfahl, das andere Tauende wird hinten an dem Boote befestigt. Vier Mann steigen in das Boot, und rudern gerade in die See hinein, wodurch sie die ganze Wade nach sich ziehen; die andern vier Mann bleiben am Strande stehen, und lösen die auf einem Haufen liegende Wade, damit sie sich gehörig entwickelt, auseinander, bis die ganze Wade im Wasser ist; dann beschreibt das Boot einen halben Bogen, und geht an einer andern Stelle wieder zu Lande, wodurch alle Heringe, die sich in diesem Halbkreise befinden, eingestellt werden.
        Die acht Mann lösen nun das Ende des Taues, welches hinten am Boote befestigt war, befestigen es an einer in die Erde gerammten Winde, und fangen nun an zu winden, bis sie die ganze Wade auf dem Trockenen haben. Die Häringe zappeln dann im Netze und sterben wenig Augenblicke nachher, wenn sie aus dem Wasser sind, denn der Häring ist ein sehr weichlicher Fisch. Im Mondschein sieht es recht artig aus, wenn diese Menge silberner Häringe in der Wade zappelt. Nun geht es an's Zählen. Jeder zählt immer 80 Stück auf einen großen Haufen; wenn er seine 80 vollgezählt: hat, wirft er den 81sten Häring zur Seite auf einen andern Haufen, und fängt dann wieder von vorne an zu zählen, bis gar keine Häringe mehr in der Wade sind. Hierauf geht der Fang auf vorbeschriebene Art wieder von neuem an, und dauert bis Sonnenaufgang fort, wenn das Wetter und die Umstande günstig sind. Ist der Fang sehr gut gewesen, so müssen sie in einer Nacht 800, ja 1000 Wall fangen, also 64000 bis 80000 Stück. Der Preis der Häringe ist sehr verschieden. Im Anfange sind sie viel theurer, wie später.

(Der Beschluß folgt.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat September 1833.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 14 -
ein Schillings=Strumpf - 23 -
ein Sechslings=Semmel - 11 2
ein Dreilings=Semmel - 5 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 18 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 25 -
ein Schillings=Brodt - 28 2
ein Sechslings=Brodt - 14 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 16 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 24 -
ein Schillings=Brodt 1 12 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 6 3/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 3. September.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 58-70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 50-58
              Petersburger 75
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32-34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32-36
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen 40
Wicken 56
Buchweitzen 24
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 15 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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