No. 32
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. August
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1833 Nr. 32 Seite 1]

        Am Sonnabend den 31sten dieses Monats August soll der gewöhnliche Forst=Schreibtag abgehalten werden, und haben alle diejenigen, welche Holz aus den Herrschaftlichen Forsten zu kaufen beabsichtigen, sich an benanntem Tage von Morgens 9 Uhr an, auf der Amtsstube zu melden.
    Schönberg den 2ten August 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.  
A. v. Drenkhahn.         


Vorladungen.

Extractus proclamatis.

          In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenzblättern befindet sich in extenso ein von diesem Gerichte heute erlassenes Proclama inserirt, worin die Gläubiger des sich auf die hohe Constitution vom 31sten März 1812 berufen habenden hiesigen Bürgers und Schlächtermeisters Caspar Schumacher, ad liquidandum

auf Freitag den 19ten Julii d. J.
Morgens 10 Uhr

und ad transigendum

auf Freitag den 30sten August d. J.
Morgens 10 Uhr

respective sub poena praeclusi et perpetui silentii, et sub praejudicio consensus vorgeladen worden sind, - welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 29sten April 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


Extractus proclamatis.

        Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Schusters H. Runge hieselbst auf die Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf den

26sten September h. a.

und Terminus ad transigendum auf den

2ten November d. J.,

respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden praefigirt.     Signatum Rehna den 25. Juni 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


        Auf Antrag des Schustergesellen C. W. Timmermann zu Klütz ist rücksichtlich der von ihm von der verehelichten Feldtmann geb. Pöhls gekauften, in der lübecker Straße daselbst belegenen Hausabtheilung c. p. und der Trennung der Grund=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 32 Seite 2]

stücke Terminus liquidationis peremtorius auf den Siebenzehnten September d. J. anberaumet worden.
    Bothmer den 26. Juni 1833.

               Gräflich von Bothmersches Patrimonial=
Gericht.
                                 Röper.


        Auf Antrag der majorennen verehelichten Kluth zu Warnckenhagen und der Erbpächter Becker und Kelling resp. zu Kl. Praveshagen und Hohen=Schoenberg, als Vormünder der minorennen Kinder des wailand Schulzen Duve zu Warnckenhagen, werden alle diejenigen, welche an den sub beneficio legis et inventarii von ihnen angetretenen Nachlaß des letztern, aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen zu machen berechtiget sind, hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf

den 26sten August d. J.

ad profitendum et liquidandum anberaumten Termine, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Großherzoglichen Amts=Gerichte, entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre Ansprüche specifice anzuzeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit denselben unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens werden praecludirt und abgewiesen werden.
        Uebrigens bedarf es wegen der Ansprüche Großherzoglicher hoher Reluitions=Commission an das Schulzengehöft c. ann. und laufenden, resp. öffentlichen Abgaben und Amts=Praestandorum von demselben, imgleichen wegen der actenmäßigen Ansprüche des Seegeberger Armenhauses zu Lübeck einer Anmeldung nicht, wenigstens ist eine Erstattung der Liquidations=Kosten nicht zu erwarten.
    Grevesmühlen den 1sten July 1833.

Großherzogliches Amtsgericht.      


Ueber den Hopfenbau.
(Beschluß.)

        Wenn die Zeit der Reife des Hopfens herannaht, muß man die Pflanzung oft durchgehen, um die rechte Zeit zum Abpflücken nicht zu versäumen, weil man sich schon Schaden zufügt, wenn der Hopfen nur einen Tag zu lange am Stocke sitzen bleibt. Zu früh darf er auch nicht abgenommen werden, denn da hat er gar keine Kraft und Wirkung als Zusatz zum Biere. Im allgemeinen läßt sich die Zeit der Reife nicht bestimmt angeben, weil diese von der Gegend, von der Witterung und von der Art des Hopfens abhängt. Frühhopfen geht man gegen Ende des August oder auch schon etwas früher durch, je nachdem die Witterung ist; Späthopfen aber erst von Anfang oder der Mitte des Septembers an. Die Reife des Hopfens beginnt, wenn er anfängt seine Farbe zu verändern, wenn nemlich die Fruchtzapfen ihre grüne Farbe verlieren und gelbbräunlich werden. Ferner, wenn die zwischen den Schuppen liegenden Samenkörner braun und hart werden, und das Mehl um ihnen ins gelbliche fällt. Drückt man dann einige Fruchtzapfen in der Hand zusammen, so kleben sie zusammen, und geben einen starken gewürzhaften Geruch von sich. Hat er nun diese Kennzeichen der Reife, so beginnt man die Erndte, und wählt hiezu, wenn es irgend möglich ist, trockene Witterung; auch thut man es nicht in den Morgenstunden, wenn der Thau noch darauf liegt, weil durch die geringste Nässe die schöne Farbe des Hopfens verloren geht. Bei dem Einerndten schneidet man die Ranken einige Fuß hoch über der Erde ab, und läßt nun die Stangen behutsam aufziehen, damit die Wurzeln nicht verletzt werden. Sind sie aufgezogen, so werden sie vorsichtig niedergelegt, und zwar am besten auf eigene Gerüste, welche man vermittelst einiger Pfähle macht, welche man schräge gegeneinander einschlägt, so daß sie nach oben ins Kreuz über einander liegen. Ist die Witterung trocken, und hat man Menschen genug, so kann man nun gleich im Freien den Hopfen abpflücken. Ist aber nicht auf längere trockene Witterung zu rechnen, und fehlt es auch an einer hinreichenden Anzahl Menschen, "so schneidet man die Ranken in mehrere Stücke, windet sie von den Stangen ab, bindet sie in nicht allzu starke Bünde, und läßt sie an einen geräumigen, trockenen und luftigen Platz bringen, wo dann ohne Zeitverlust, in so kurzer Zeit als möglich die Fruchtzapfen abgepflückt werden. Bei dem Abpflücken muß man aufmerken, daß keine Blätter zwischen die Fruchtzapfen kommen, weil diese dem Biere einen üblen Geschmack geben; auch müssen die schwarzen verdorbenen kleinen und unreifen Fruchtzapfen nicht zwischen die guten kommen. Nach dem Abpflücken schüttet man nun die Fruchtzapfen auf reine luftige Böden, wo man sie dünne auseinander streuet, und täglich umrühret, bis sie völlig trocken sind. Dies Umrühren muß jeden Tag geschehen, damit sich der Hopfen nicht erhitzt, braunroth wird, und von seiner Güte verliert. Bei jedem Umrühren kann man ihn jedoch etwas höher häufen, aber sobald man Erhitzung merkt, bringt

[ => Original lesen: 1833 Nr. 32 Seite 3]

man ihn wieder mehr auseinander. Hierauf muß man überhaupt so lange merken, bis der Hopfen völlig trocken ist. Je aufmerksamer dieses Trocknen geschieht, desto schöner bleibt die Ansicht des Hopfens und um desto mehr behält er seine innere Güte. Uebrigens thut man auch wohl, wenn man Abends, so wie bei regnichter Witterung und Nebel, alle Fenster und Luken auf dem Boden zumacht, und nur am Tage bei trockener Witterung sie öffnet. Schneller kann man ihn auf einer gut eingerichteten, nicht rauchenden Darre trocknen, welches in England häufig geschieht. Man breitet dann über der Darre ein Haartuch, und legt auf diesem den Hopfen, je nachdem er feuchte oder trocken ist, 6 bis 12 Zoll hoch. Vor dem Auflegen des Hopfens wird die Darre mäßig geheitzt, und dann nachher die Hitze gleichmäßig und nicht zu stark erhalten, damit der Hopfen allmählig und nicht zu schnell trocknet; auch muß er, wenn er nicht mehr schwitzet, umgewendet werden. Ist er nun so trocken geworden, daß seine Stiele leicht brechen, und die Blättchen abfallen, so bringt man ihn auf einen Boden, wo man ihn einige Tage liegen läßt, ehe man ihn einpackt, damit er erst etwas geschmeidig wieder wird. Nach dem völligen und vorsichtigen Trocknen wird nun der Hopfen feste in Säcke oder Kästen getreten oder gepreßt, und sodann an einem trockenen Orte aufbewahrt. Je fester er eingetreten und zusammengepreßt wird, um desto besser und länger hält er sich. Ist die Erndte im Hopfengarten vollendet, so bringt man die Stangen, wenn es möglich ist, unter Dach, oder sonst stellt man sie im Freien schräge gegen einander in die Höhe. Im Hopfengarten selbst hackt man jeden Hopfenhügel etwas ab, reiniget ihn von allem Unkraute, und bedeckt ihn dann mit etwas Mist. Im folgenden Frühjahre verfährt man eben so wieder, wie im vorigen, und eben so auch in allen folgenden Jahren, bis der Trieb der Hauptstöcke nachläßt, die Wurzeln nicht Nahrung genug mehr haben, und man also zur Umlegung der Pflanzung oder zur Anlegung einer ganz neuen schreiten muß. Wer sich keinen eigenen Hopfengarten halten kann, und doch seinen Hopfen gern selbst ziehen will, muß einen Platz in seinem Küchengarten hiezu nehmen, den er eben so wie zu jener größeren Anlage vorbereitet. Man kann auch im Garten diejenige Seite wählen, welche gegen Norden bedeckt ist, und in der ganzen Länge herunter eine Reihe Hopfenhügel legen, welches im Sommer eine schöne dichte Wand bildet. Bei der ersten Anlage kann man auch Abtrittdünger mit dem Kuh= und Schweinedünger vermischen, wodurch die Mischung für den Hopfen fast noch vortheilhafter wird. Schweinedünger ist besonders dem Hopfen sehr zuträglich, weil Erfahrung gelehrt hat, daß solcher Hopfen besonders mehr vom Honig= und Mehlthau befreiet geblieben ist. Alle männlichen Hopfenpflanzen bleiben aus der Pflanzung entfernt, weil sie, wie oben gesagt, keine Fruchtzapfen tragen. Die vorzüglichste und wichtigste Benutzung des Hopfens ist diejenige, daß man ihn dem Biere zusetzt, wodurch dieses angenehmer von Geschmack, gesunder wird und die Verdauung besser befördert; auch wird hierdurch die saure Gährung des Bieres verhindert, und es wird haltbarer und dauerhafter. Zu dem nemlichen Zwecke macht man auch einen Extrakt aus dem Hopfen, welcher sich Jahre lang hält, und seine Stelle völlig ersetzt. Man kocht zu dem Ende eine beliebige Menge Hopfen in einem mit Wasser angefüllten kupfernen Kessel so lange, bis das Wasser sehr braun wird, und der Hopfen alle Farbe verloren hat, wo man dann das Ausgekochte durch ein Tuch preßt. Dieser ausgepreßte Saft wird nachher unter beständigem Umrühren zu einer dicken Masse eingekocht, und wenn dies geschehen ist, so setzt man, wenn der Saft noch warm ist, und man etwa 30 Pfund Hopfen genommen hat, 2 Loth aufgelösete Hausenblase hinzu, welche eine kurze Zeit mit aufkochen muß. Hierdurch erhält der Extrakt Festigkeit, und das Bier, zu dem er gesetzt wird, wird heller. Den so weit eingekochten Extrakt gießt man nun in blecherne oder starke papierne Formen, welche etwa 1 Zoll hoch sind, und läßt ihn hierin an der Wärme trocknen. Nachher bewahret man ihn an einem trockenen Orte zum Gebrauche auf. 2 Pfund hievon sollen eben so kräftig seyn, als 2 Scheffel guter Hopfen. Die jungen Keime, welche man im Frühjahre von den Hopfenstöcken abschneidet, sind eine angenehme Frühlingsspeise, und werden auf mannigfaltige Weise wie Spargel zubereitet. In Schweden, besonders in Jämtland und Medelpad, benutzt man die Hopfenranken als Stellvertreter des Flachses; spinnet daraus Garn, und macht hieraus Leinewand. Auch Seile und Stricke werden daraus verfertiget. Die Ranken werden hiezu in Wasser geröstet, worin sie sehr lange Zeit liegen müssen, oder sie werden auch den Winter über auf den Dächern befestiget, wo sie vorzüglich gut rösten. Außerdem kann man die Hopfenranken noch zu manchen andern Zwecken benutzen. Schäfer hat aus ihnen Papier gemacht, und erhielt ohne Zusatz von Lumpen ein bräunliches, aber mit Zusatz von Lumpen ein etwas weißes Papier. Nach

[ => Original lesen: 1833 Nr. 32 Seite 4]

Böhmers technischer Geschichte der Pflanzen, 2ter Theil, geben die Blätter und blühenden Ranken, frisch und getrocknet, eine zimmtfarbene Brühe, und die mit Wißmuth gebeitzte Wolle nimmt eine fast gleiche Farbe an. Berthollet hat aus dem Safte der Ranken eine dauerhafte braunrothe Farbe erhalten. Nach Bautsch dienen die Ranken auch zum Gerben. Die Asche aus den verbrannten Ranken wird von den Glasmachern sehr geschätzt und gesucht. Die getrockneten Ranken und Blätter werden von dem Rindviehe und von den Schafen gern gefressen. Man kann sie im Winter zwischen Heckerling schneiden. Wegen des starken bittern Geruchs vertreibt der Hopfen den Kornwurm, welcher sich oft auf den Kornböden einfindet, wenn man ihn dahin leget. Ehemals war der Hopfen auch officinell, und wurden die Keime sowohl als Fruchtzapfen gegen mancherlei Krankheiten benutzt. Ein vorzüglich sehr empfehlungswerther Nutzen des Hopfens ist der äußerliche Gebrauch desselben bei bösartigen Geschwüren, welchen Hammick in Duncans Annalen zuerst bekannt gemacht hat. Man kocht zu diesem Zwecke eine starke Handvoll Hopfen mit einem Quart Wasser stark ab, und vermischt mit dem Absude Hafermehl und Speck, oder Schmalz, oder auch Oel, bis der Brei seine gehörige Consistenz bekommen hat. Dann wird der Brei, ohne ihn in ein Tuch zu fassen, unmittelbar auf die Geschwüre gelegt. Ehe man ihn aber auflegt, müssen die Geschwüre mit dem Absude wohl erweichet werden. Der Schmerz verschwindet hierdurch bald in den Geschwüren, sie breiten sich nicht weiter aus, werden rein, und in einen so vortheilhaften Zustand versetzt, daß sie mit Charpie oder einer milden Salbe verbunden werden können.


Anecdoten.

        Einem Landedelmann war Silberzeug aus einem Schranke gestohlen. Es war ihm nicht möglich, dem Diebe auf die Spur zu kommen. Endlich ließ er einen Abend Alle die, auf welche irgendein Verdacht fallen konnte, zu sich in sein Zimmer rufen. "Unter Euch," redete er die Leute an, "ist ganz gewiß der Dieb, und ich werde ihn gleich auf der Stelle zuverlässig entdecken." Hierauf befahl er ihnen, sich sämmtlich um einen großen Tisch zu stellen, der in der Mitte des Zimmers stand; dann brummte er allerlei unverständliche Worte, schlug mit einem Stocke bald auf den Tisch, bald in die Luft, und befahl den Leuten bald Eine, bald beide Hände in die Luft zu heben, oder auf einem Beine zu stehen oder sich zu bücken. Endlich, da er glaubte, daß ihre Erwartung genug gespannt und ihre Aufmerksamkeit ganz auf sein Kommando und auf sein Hokuspokus gerichtet sei, befahl er ihnen Allen, die Köpfe unter den Tisch zu stecken. Da sie es gethan hatten, fragte er: "Habt Ihr Alle die Köpfe unter dem Tische?" Ja, gnädiger Herr, antworteten Alle. Hierauf fragte er weiter: der Dieb auch? - "Ja," antwortete der Reitknecht.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat August 1833.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 14 -
ein Schillings=Strumpf - 23 -
ein Sechslings=Semmel - 11 2
ein Dreilings=Semmel - 5 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 18 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 25 -
ein Schillings=Brodt - 28 2
ein Sechslings=Brodt - 14 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 16 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 24 -
ein Schillings=Brodt 1 12 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 6 3/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 6. August.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 74
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56-64
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen 44
Wicken 56
Buchweitzen 32
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 16 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD