No. 31
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 02. August
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 31 Seite 1]

Vorladungen.

        Nachdem, auf erfolgte Insolvenz=Erklärung, dem Krämer Christian Thomsen dahier, die Rechtswohlthat der Güter=Abtretung, mit Vorbehalt der Erinnerungen seiner Gläubiger, Gerichtsseitig zugestanden, auch dem gemäß sowohl die gegen denselben anhängigen Particular=Processe sistirt, als wegen Sicherstellung der abgetretenen Vermögens=Masse das Nötige verfügt worden: so werden nunmehr hiermit alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Krämer Christian Thomsen und das seinen Gläubigern überlassene Vermögen haben, aufgefordert, solche in dem hierzu auf

den 30sten August dieses Jahres

Morgens 11 Uhr anberaumten Liquidations=Termine genau anzumelden, auch die etwa vorhandenen schriftlichen Beweismittel in Original oder beglaubter Abschrift zu produciren, oder zu erwarten, daß die sich nicht Meldenden mit ihren etwaigen Zuständnissen durch den alsbald zu erlassenden Praeclusiv=Bescheid von der gegenwärtigen Vermögens=Masse für immer werden abgewiesen und ausgeschlossen werden.
    Decretum Schönberg den 20. Junius 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.)                     stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Auf Antrag der majorennen verehelichten Kluth zu Warnckenhagen und der Erbpächter Becker und Kelling resp. zu Kl. Praveshagen und Hohen=Schoenberg, als Vormünder der minorennen Kinder des wailand Schulzen Duve zu Warnckenhagen, werden alle diejenigen, welche an den sub beneficio legis et inventarii von ihnen angetretenen Nachlaß des letztern, aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen zu machen berechtiget sind, hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf

den 26sten August d. J.

ad profitendum et liquidandum anberaumten Termine, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Großherzoglichen Amts=Gerichte, entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre Ansprüche specifice anzuzeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie

[ => Original lesen: 1833 Nr. 31 Seite 2]

mit denselben unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens werden praecludirt und abgewiesen werden.
        Uebrigens bedarf es wegen der Ansprüche Großherzoglicher hoher Reluitions=Commission an das Schulzengehöft c. ann. und laufenden, resp. öffentlichen Abgaben und Amts=Praestandorum von demselben, imgleichen wegen der actenmäßigen Ansprüche des Seegeberger Armenhauses zu Lübeck einer Anmeldung nicht, wenigstens ist eine Erstattung der Liquidations=Kosten nicht zu erwarten.
    Grevesmühlen den 1sten July 1833.

Großherzogliches Amtsgericht.      


Extractus proclamatis.

        Nachdem der hiesige Bürger und Tischlermeister Matthias Holtz sich am gestrigen Tage insolvent erklärt und zur Güterabtretung an seine Creditoren pure bereit erklärt hat, so ist Terminus peremtorius ad profitendum et liquidandum, - ad transigendum eventualiter ad cedendum bonis auf

Freitag den 1sten November d. J.
Morgens 10 Uhr

und zwar sub poena praeclusi et perpetui silentii vor dem Großherzoglichen Stadt=Gerichte hieselbst anberahmt, - welches mit Bezug auf die den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclamata Gerichtswegen hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Signatum Gadebusch am 24. Julius 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


Vermischte Anzeigen.

        Im Pfarrhause zu Demern stehen fünf Fach 4flügl. Fenster in Sprossenrahmen mit vollständigem Beschlage, so wie auch zwei Stuben=Oefen, und ein starkes Hausthürschloß mit Zubehör zum Verkauf.


Warnung.

        Auf den über das Bauhofsfeld nach Malzow und Kleinfeldt führenden Kirchsteigen darf kein Vieh getrieben werden. Contravenienten werden fortan gepfändet werden.
    Schönberg den 1. August 1833.

W. Schröder, Pächter.      


Ueber den Hopfenbau.

        Der Hopfen trägt die männlichen und weiblichen Blüthen auf 2 verschiedenen Pflanzen. Der männliche Hopfen trägt seine kleinen gelben Blüthen in Trauben, welche an den Spitzen des Stengels und in den Blattwinkeln stehen. Der weibliche Hopfen, welcher vorzüglich allein der Gegenstand der Cultur ist, trägt seine Blüthen in einem eyrunden, tannenzapfenförmigen Kopf, dessen eyrunde, am Grunde röhrenförmig zusammengerollte Schuppen dachziegelförmig übereinander liegen. Jede Blume hat 2 Griffel mit spitzigen Narben, und eine einfächerige Fruchthülle, welche mit einer etwas runzlichen Haut umgeben ist. Der schwärzliche Same ist zur Zeit der Reife mit einem gelben, fettigen, gewürzhaften Staube überzogen. Dieser weibliche Hopfen wird gewöhnlich Zapfen= oder Lauferhopfen genannt. Beide Pflanzen treiben aus der sich weit ausbreitenden Wurzel sehr hohe, aufsteigende, sich rechts in die Höhe windende, mit feinen Stacheln besetzte, und deshalb rauh und scharf anzufühlende Stengel. An jedem Knoten oder Gelenke des Stengels, stehen 2 Blätter paarweise gegeneinander über auf langen, röthlichen und rauhen Stielen; sie sind zum Theil ziemlich groß, rauh, herzförmig, in 3 oder 5 Lappen getheilt und am Rande gezähnt, doch sind die oberen oft ganz ungetheilt. Er wächst fast überall wild in Gebüschen, Wäldern und Hecken. Je sorgfältiger er cultivirt wird, desto größer werden die Fruchtzapfen; sie gewinnen an stärkerer und angenehmer gewürzhaften Bitterkeit, und das Bier, zu dem der Hopfen gesetzt wird, wird vorzüglicher von Geschmack, und dauerhafter, je besser der Hopfen ist. Der cultivirte oder Gartenhopfen ist in jeder Hinsicht der beste, und muß man ihn also vorzüglich wählen, wenn man Hopfen anpflanzen will. Der wilde Hopfen, auch Hecken=, Rasen= oder Zaunhopfen genannt, hat viel kleinere und kraftlosere Fruchtzapfen. Von ihnen gebraucht man nicht allein eine größere Menge als Zusatz zum Biere, sondern das Bier erhält auch nie einen so angenehmen Geschmack, als von dem cultivirten Hopfen. Bei dem Anbau des Hopfens hat man nun vorzüglich auf eine gute Lage und guten Boden zu sehen. Die beste Lage zu einer Hopfenpflanzung ist ein Platz, welcher vorzüglich gegen Norden und Westen beschützt ist, aber übrigens frei liegt, damit der freie Durchzug der Luft nicht fehlt, weil Mangel hieran nicht allein Mißwachs, sondern auch manche Krankheiten der Pflanzen veranlaßt. Gegen Süden muß die Lage

[ => Original lesen: 1833 Nr. 31 Seite 3]

ganz frei seyn, damit von dieser Seite auch die Sonne lange wohlthätig auf die Pflanzen und den Boden wirken kann. Eine sanfte, nicht steile Anhöhe gegen Süden ist sehr zweckmäßig, aber höhere Berge, wenn Sie auch übrigens sehr fruchtbar sind, eignen sich nie zu einer Hopfenpflanzung. Die Nähe größerer Waldungen hindert den freien Luftzug; die Nähe stehender Gewässer, Sümpfe und Flüsse, bewirket manchen Nachtheil durch ihre Ausdünstungen, und die Nähe von Landstraßen schadet ungemein durch den vielen Staub, welcher sich von ihnen über die Hopfenpflanzung verbreitet, und die Blätter und Fruchtzapfen des Hopfens bedeckt und verunreinigt. Der beste Boden für den Hopfen ist ein solcher, welcher aus einer fruchtbaren schwarzen Erde, mit Lehm und Sand vermischt, besteht, und die nicht zu naß und feuchte ist. Ein feuchter, strenger, thoniger Boden, ist fast eben so untauglich, als ein allzu trockener und leichter. Altes kräftiges Grasland, auch gute, fruchtbare, trockene Wiesengründe, gutes Gartenland eignet sich vorzüglich zum Hopfenbau. Fehlt es an einem schon von Natur guten Boden, so muß man den vorhandenen durch Erdmischung und Dünger verbessern. Man darf nicht allzu ängstlich in der Wahl sein, aber vorzüglich hat man darauf zu sehen, daß der Boden nicht kalt und naß ist, denn in einem solchen wird man nie mit Vortheil, und auch nie guten Hopfen bauen. Bei der Anlage eines Hopfengartens darf es nicht an Dünger fehlen, denn Fettigkeit kann der Hopfen nicht leicht genug kriegen. Im Jahre vorher kann der Boden mit Kartoffeln bepflanzt werden, wodurch er schon ziemlich gut vorbereitet wird. Vorzüglich aber muß man darauf sehen, daß der Boden' recht tief locker und fruchtbar ist, und deshalb ist es sehr vortheilhaft, wenn man ihn mindestens 2 Fuß tief rajolet, und mit gut verfaultem Miste stark dünget. Der beste Dünger ist Rindvieh= und Schweinedünger mit einander vermischt, welches Gemisch man längere Zeit vorher in einem Haufen zusammenbringt, damit es gut miteinander durchfaulet. Ist das Land gehörig zubereitet, so theilt man es regelmäßig in kleine Quadrate oder andere Stücke ab, und steckt in die Mitte desselben, auf der Stelle, wo die Hopfenpflanze stehen soll, einen Stock, so daß jeder 5 bis 6 Fuß auf allen Seiten von dem andern entfernt steht. Das Pflanzen des Hopfens geschieht am besten im Frühjahre, und zwar nimmt man hiezu Fechser von drei= bis vierjährigen Stöcken. Diese schneidet man mit Behutsamkeit von den alten Wurzelstöcken ab, damit diese auch nicht zu sehr verletzt werden. Es geschieht dies im Frühjahre, wenn die alten Stöcke gelüftet und gereiniget werden. Diese Fechser müssen nicht zu dünne, etwa 4 bis 5 Zoll lang, nicht holzig, und Triebe vom vorigen Jahre seyn, welches man leicht an ihrer weißen Farbe erkennt; auch müssen sie wenigstens 4 Augen oder Knospen haben. Vor dem Einpflanzen muß man sie sorgfältig durchsehen, und alle beschädigten Theile und Wurzeln abschneiden. Wenn sie gepflanzt werden sollen, mache man um jeden Stock, womit die Stelle bezeichnet ist, wo gepflanzt werden soll, in einer Entfernung von etwa 6 Zoll im Umkreise eine Vertiefung von etwa 5 Zoll, und legt in diese 6 bis 8 Fechser in gehöriger Weite von einander, so daß die Augen oder Knospen nach oben zu stehen kommen. Sind sie eingelegt, so wird die Erde locker darüber gemacht, die Pflanzen fest gedrückt, und so weit mit Erde bedeckt, daß die Keime völlig damit bedecke sind. Wenn die jungen Schösse sich über der Erde zeigen, so muß man die Stangen dabei setzen, welche man dahin stellt, wo die Stöcke stehen, welche nun ausgezogen werden, wobei man aber vorsichtig seyn muß, daß die jungen Schösse nicht verletzt werden. Im ersten Jahre kann man noch mit leichten, kurzen Stangen ausreichen, weil die jungen Pflanzen da noch nicht so sehr starke Stengel, und auch noch keine Fruchtzapfen, oder wenn es geschieht, doch nur sehr wenige treiben. Leiden die eingelegten Fechser durch allzu trockene Witterung, so muß man sie zuweilen begießen. Bleiben einige aus, so muß man sie nachlegen, wozu man einige in Erde aufbewahrt. Wenn die jungen Pflanzen einen Fuß hoch oder etwas höher über der Erde gewachsen sind, so bindet man sie lose mit Bast oder feuchtem Stroh an, welches man nachher so oft wiederholt, als es nöthig ist. Man bindet aber nur die stärksten oder Hauptranken an, und schneidet die übrigen weg. Späterhin hält man die Anlage stets sorgfältig vom Unkraute rein, wozu man sich oft der Hacke bedient. Im ersten Jahre hat man nun nichts weiter zu thun, als daß man nachher im Herbste die Ranken einen Fuß hoch über der Erde abschneidet, die Stangen auszieht, und kurz vor dem Winter die jungen Stöcke mit etwas Mist bedeckt. Nimmt man statt Fechser alte Pflanzen aus einem alten aufgenommenen Hopfengarten, so kann man die Pflanzung im Herbste vornehmen, weil man von diesen im nächsten Jahre schon eine beträchtliche Erndte haben kann. In den folgenden Jahren harkt man im Frühjahre den Mist ab, gräbt den kurzen unter, und beschneidet späterhin,

[ => Original lesen: 1833 Nr. 31 Seite 4]

wenn keine allzu starken Fröste mehr kommen, die Hopfenstöcke. Hiezu räumt man behutsam die Erde von den Stöcken weg, schneidet alle Ranken vom vorigen Jahre bis auf 2 oder 3 der stärksten und gesündesten weg, und schneidet diese bis auf 2 oder 3 Augen ab. Nun bringt man die Erde wieder darauf, und bildet hiedurch einen kleinen Hügel. Ist dies Geschäft bei allen vollendet, so setzt man die Stangen dabei, wozu man nun recht starke und hohe wählt. Man setzt sie einen Fuß weit von dem Mittelpunkte entfernt, und macht vorher mit einem Pfahleisen, oder auch mit einem harten hölzernen Pfahle ein Loch, damit sie tief und feste genug zu stehen kommen. Will man die Stangen noch mehr befestigen, so kann man einen kurzen Pfahl schräge dagegen stellen, und diesen mit der Stange zusammenbinden. Wenn die Ranken in die Höhe gehen, bindet man sie wieder lose an, und setzt dies nachher von Zeit zu Zeit, so lange es thunlich ist, fort. Etwa 14 Tage nachher wird zum erstenmale behackt, wobei man die Erde nach dem Stocke zu hinauf zieht, so daß die oberen mit Blättern besetzten Spitzen aus der Erde hervorragen. Auch dies Behacken wird den Sommer über zwei= bis dreimal wiederholt, wobei man aber darauf zu achten hat, daß die Wurzeln nicht von der Erde entblößt, und keine Schößlinge verletzt werden. Wenn die Ranken 3 bis 4 Fuß hoch gewachsen sind, so schneidet man alle Zweigknospen, welche zwischen den Blättern und den Ranken zum Vorschein kommen, mit einem Messer fort, womit man fortfährt, bis die Ranken etwa 10 Fuß hoch gewachsen sind. Alsdann schneidet man auch die Blätter bis auf 3 Fuß hoch über der Erde ab, womit der stärkere Trieb nach oben befördert wird. Späterhin, im Anfange des Julius, nimmt man die Blätter auch noch höher herauf weg, damit die Luft desto besser durchstreichen kann. Alle jungen nachtreibenden Schößlinge werden stets weggeschnitten, damit die in die Höhe wachsenden desto mehr Kraft und Nahrung behalten. Verlieren die Stangen ihre gerade Richtung, so muß man sie wieder in dieselbe zu setzen suchen, damit die Ranken nicht ein ins andere laufen.

(Der Beschluß folgt.)


Anecdoten.

        Ein Reisender kam in ein Wirtshaus. Er ließ sich etwas Speise zur Erquickung reichen. Kaum hatte er sich zum Essen an den Tisch gesetzt, so begann die Wirthin mit dem Gesinde und endlich auch mit ihrem Manne einen so heftigen Streit, und ihrem Munde entströmte eine solche Fluth von Schmähworten und Schimpfreden, daß er, darüber entrüstet, aufstand und ärgerlich äußerte: sie mögte doch ein solches rohes Zanken, wenigstens in seiner Gegenwart, einstellen.
        "Mein Herr!" unterbrach ihn der Wirth mit großer Kälte: "es thut mir zwar leid, daß Sie so gestört werden, aber ich erlaube mir auch die unmaßgebliche Bemerkung, daß Sie von Natur sehr ungeduldig sein müssen."
        Wie so?
        "Ich ertrage schon über zwanzig Jahre diesen Tumult tagtäglich und Sie wollen ihn sich nicht eine Viertelstunde gefallen lassen?"
        Der Fremde mußte, wider Willen, lachen, sein Unmuth war vorüber, die Widerbellerin war aber darüber so außer aller Fassung gekommen, daß sie plötzlich verstummte und leise das Zimmer verließ.


        Als ein berühmter Arzt in den letzten Zügen lag und verschiedene Aerzte um ihn herumstanden, die sich über seinen Tod betrübten, sagte er mit schwacher Stimme zu ihnen: meine Herren, ich lasse drei große Aerzte hinter mir zurück. Da man ihn nöthigte, sie zu nennen, weil ein jeder glaubte, einer von diesen Dreien zu sein, antwortete er: - das Wasser, die Bewegung und die Diät.


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 30. Juli.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 74
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 68
             Futtererbsen 44
Wicken 56
Buchweitzen 32
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 15 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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