No. 33
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. August
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 33 Seite 1]

        Am Sonnabend den 31sten dieses Monats August soll der gewöhnliche Forst=Schreibtag abgehalten werden, und haben alle diejenigen, welche Holz aus den Herrschaftlichen Forsten zu kaufen beabsichtigen, sich an benanntem Tage von Morgens 9 Uhr an, auf der Amtsstube zu melden.
Schönberg den 2ten August 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.  
A. v. Drenkhahn.         


Vorladungen.

Extractus proclamatis.

        In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern befindet sich ein vom hiesigen Großherzoglichen Stadt=Gerichte heute erlassenes Proclama in extenso inserirt, worin die sämmtlichen Gläubiger des sich auf die Constitution vom 31. März 1812 berufen habenden Bürgers und Bäckermeisters Hartwig Schneider ad liquidandum auf

Sonnabend den 2ten November d. J.
Morgens 10 Uhr

und ad transigendum auf

Sonnabend den 30sten November d. J.
Morgens 10 Uhr

respective sub poena praeclusi et perpetui silentii - et sub praejudicio pro omni, daß Abwesende an die Beschlüsse der Gegenwärtigen für gebunden erklärt werden sollen, vorgeladen worden sind, - welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 7ten August 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


Extractus proclamatis.

          In denen Mecklenburg Schwerinschen Intelligenzblättern befindet sich in extenso ein von diesem Gerichte heute erlassenes Proclama inserirt, worin die Gläubiger des sich auf die hohe Constitution vom 31sten März 1812 berufen habenden hiesigen Bürgers und Schlächtermeisters Caspar Schumacher, ad liquidandum

auf Freitag den 19ten Julii d. J.
Morgens 10 Uhr

und ad transigendum

auf Freitag den 30sten August d. J.
Morgens 10 Uhr

respective sub poena praeclusi et perpetui silentii, et sub praejudicio consensus vorgeladen

[ => Original lesen: 1833 Nr. 33 Seite 2]

worden sind, - welches hiemittelst weiter öffentlich bekannt gemacht wird.
    Gadebusch den 29sten April 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.  
J. F. Ebert.          


Praeclusiv=Bescheid.

        Wider Alle diejenigen welche sich mit ihren Forderungen an das von dem Tischlermeister Willers dem Lohgärber Kallmeyer verkaufte am See belegene Wohnhaus nebst Garten, im Profeßions=Termine am 18ten hujus nicht gemeldet haben, ist decretum praeclusivum erkannt.
      Ratzeburg den 27. Juli 1833.

Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem
  (L. S.) J. Richter,        
Stadtsecretair.  


Verkaufs=Anzeigen.

        Der 2 Wohnungen enthaltende Kathen des Schneiders Franck zu Klocksdorf soll in vim executionis öffentlich, durch das Meistgebot verkauft werden. Es sind hierzu 3 Termine, als:
                1ster Termin auf den 23. Julius
                2ter   Termin auf den 27. August
                3ter   Termin auf den 10. Septbr. d. J.
jedesmal Morgens 11 Uhr angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber dadurch vor Gericht geladen werden. Die Bedingungen sollen im ersten Termin regulirt werden.
Zugleich werden alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an diesen Kathen c. p. zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Bescheinigung im 3ten Licitations=Termin, beim endlichen Nachtheil des Ausschlusses, hiermit aufgefordert.
      Decretum Schönberg den 4. Juli 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                     thums Ratzeburg.
                         Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

        In der Nacht vom 10. auf den 11. August ist eine schwarz=braune Stute, 4 Jahr alt, 11 1/2 Quartier hoch, mit kleinem Stern und großer Schnippe, gestohlen. Besondere Kennzeichen: auf der linken Seite am Schoft ein weißer Fleck. Näheres bei

J. D. Rittscher,                
auf dem Reuterkrug bei Lübeck.  


Der Mann im grauen Rocke.

[Erzählung]

[ => Original lesen: 1833 Nr. 33 Seite 3]

Der Mann im grauen Rocke.

[Erzählung]

[ => Original lesen: 1833 Nr. 33 Seite 4]

Der Mann im grauen Rocke.

[Erzählung]

(Der Beschluß folgt.)


Juristische Abrechnung.

                 Ein Advokat von jungen Jahren,
Der aber schon durch sich erfahren,
Daß der gut fährt, wer gut geschmiert,
Beschloß, weil ihn der Regen sehr genirt,
Und er doch gern zum Kaffeehause wollte,
Sich einen Wagen anzunehmen.
Der Kutscher fuhr gleich vor, im raschen Trabe rollte
Die Chaise fort mit dem Bequemen.
Nicht lange währt's, so hält beim Kaffeehaus
Der Wagen an - der Advokat steigt aus,
Und fragt in eilendem und raschem Ton:
"Wie viel erhaltet ihr als Lohn?"
" 'nen Gulden, "sprach der Wagenlenker.
" 'nen Gulden? I, hol ihn der Henker!" -
Rief jetzt der Advokat voll Wuth -
"Ihr lebt wohl von der Menschheit Blut;
"Könnt ihr die Forderung beschwören?
"Ja" sprach der Kutscher. "Nun laßt hören:
"Denn kurz und gut, damit Ihr's wißt,
"Ich selber will Euch als Jurist
"Den Eid abnehmen." - Jener Schwur,
Und nicht des Meineids kleinste Spur
Zeigt sein Gesicht. - Da sprach der Advocat:
"Ich seh', ihr wandelt auf der Tugend Pfad,
Hier sind vier Groschen für den Wagen;
Nun sind wir quitt." "Nein, lassen Sie sich sägen
Rief Jener, zwölfe fehlen noch!"
"Nichts fehlt, sprach dieser, merkt's Euch doch,
"Und laßt Euch rathen und belehren,
"Zwölf Groschen zieh' ich ab fürs Schwören."


Gedankenspähne.

            Unglücklich seyn ist wenig. Daß größte Unglück ist das, Andre unglücklich machen. Das erzeugt der Wurm, der nie stirbt.


            Dem Fleiße ist das Leben zu kurz; dem Trägen stets zu lang. Der Fleißige prägt aus kurzen Stunden Goldstücke, der Träge münzt ein ganzes Jahr zu einem Kupferpfennig aus.


            Nicht das große weite Meer, sondern das wenige Wasser im Innern des Schiffes, bereitet demselben den Untergang. - Nicht das über die Welt sich ergießende Böse, sondern was davon in die inneren Räume des Herzens dringt, läßt den Menschen ins Verderben sinken.


            Die Fröhlichkeit ist ein liebenswürdiges Mädchen und wird sehr glücklich, wenn sie sich mit dem Ernst vermählt. Heirathet sie aber den Herrn Lustig, einen leichtsinnigen, oder den Herrn Trunk, einen sehr verrufenen Burschen: so erlebt sie an ihren Kindern wenig Freude. Einer ihrer Söhne ist unter dem Nahmen "Bruder Liederlich" bekannt.

gesammelt von H. F.           


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 13. August.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 52-64
              Petersburger 75
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 34
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen -
             Futtererbsen 42
Wicken 56
Buchweitzen 32
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 16 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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