[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 1] Nachdem die asiatische Cholera bereits auch in unserer Nähe aufgetreten und mithin die Möglichkeit, daß diese Krankheit auch nach hier verschleppt werde, nahe liegt, sieht sich die Großherzogliche Landvogtei, auf Grund der landesherrlichen Verordnung vom 27. Juni 1863, betreffend die asiatische Cholera, zu folgenden Bestimmungen veranlaßt:
1.
Die Latrinen und Aborte namentlich der Gast= und Wirthshäuser, Ackerbürger, überhaupt sämmtliche Aborte die von mehr Personen, als zu einer Familie gehören, benutzt werden, sind einer bis auf Weiteres fortzusetzenden täglichen den Umständen nach öfters zu wiederholenden Desinfektion zu unterwerfen.
Zu der Desinfektion der Latrinen u. s. w. in allen übrigen Wohnungen wird hiermit dringend aufgefordert.
Die Desinfektion geschieht mittelst Chlorkalk, Kalkmilch und Kalkmehls. Die Herren Aerzte werden auf Ersuchen Anweisung zu zweckmäßiger Desinfektion ertheilen.
Die Materialien sind von der hiesigen Apotheke, Kalkmehl auch von dem Herrn Kaufmann Lundwall hierselbst zu beziehen und werden an Unbemittelte in der Stadt Schönberg auf Attest eines Commissionsmitgliedes (§ 10) unentgeltlich verabreicht. Auf dem Lande befinden sich Depots für Desinfektionsmittel für Unbemittelte bei den Küstern und Schulmeistern.
2.
Der Magistrat hat die sorgfältigste Revision aller auf den örtlichen Gesundheitszustand nachtheilig wirkenden Verhältnisse vorzunehmen und für die schleunigste Entfernung aller eine gesundheitsschädliche Ausdünstung verursachenden Unreinlichkeiten aus der Nähe der menschlichen Wohnungen, daher insbesondere aus Häusern, Hausgärten, Höfen, Latrinen, Cloaken, Tüschen, Abzugskanälen, Rinnsteinen, von den Straßen und öffentlichen Plätzen, sowie für die Erhaltung der möglichsten Reinlichkeit in allen betreffenden Beziehungen Sorge zu tragen, auch
3.
Den Vertrieb von choleraschädlichen Nahrungsmitteln und Getränken, insbesondere von unreifem Obst, von Pflaumen aller Art, von Gurken, Melonen, von saurem Bier und anderen verdorbenen Getränken zu verhindern, das feilgebotene unreife Obst, die feilgebotenen verdorbenen Getränke zu confisciren und zu vernichten und die Biervorräthe der Brauer, Gastwirthe, Krug= und Schenklokale in dieser Beziehung fleißig zu visitiren.
Anlangend die Straßenreinigung insbesondere, so wird hierdurch verordnet:
4.
Jeder Eigenthümer oder Verwalter eines hiesigen, an der Straße oder am Markte belegenen öffentlichen oder Privatgrundstücks ist verpflichtet, so lang dasselbe ist, den Bürgersteig, den Rinnstein und den Straßendamm, letzteren bis zur Mitte, rein zu halten.
5.
Diese Straßenreinigung muß bis auf Weiteres regelmäßig am Mittwoch und Sonnabend jeder Woche, außerdem aber so oft geschehen, als dies von der Großherzoglichen Landvogtei oder dem Magistrate angeordnet wird.
6.
Besonders muß für die jederzeitige Reinheit der Rinnsteine gesorgt werden, und werden auf diese Bestimmung die Schlächtermeister besonders aufmerksam gemacht.
7.
Uebelriechende Flüssigkeiten dürfen von den Höfen auf die Straße nicht abgeleitet werden, sondern sind entweder auf den Höfen zu versenken oder abzufahren.
8.
Der auf den Straßen am Rinnstein zusammenzubringende Schmutz darf nicht liegen bleiben, sondern muß gleich nach seiner Anhäufung fortgeschafft werden.
[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 2]9.
Das Auswerfen von Schnee, Schutt Müll, Scherben, Küchenabfällen oder sonstigem Unrath auf die Straße, in den Rinnstein oder in die Gänge ist ebenso wie jede Straßenverunreinigung überhaupt verboten.
10.
Die Ueberwachung der Ausführung dieser Vorschriften für die Stadt Schönberg wird einer Commission übertragen. Die Mitglieder derselben werden sich durch eine Legitimation ausweisen, und ist ihnen unbedingt aller Orts der Zutritt zu gestatten. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten bei Vermeidung einer Strafe bis 150 Mark oder entsprechender Haft.
Auf dem platten Lande werden die in der Stadt Schönberg den Commissionsmitgliedern übertragenen Befugnisse den Schulzen bezw. Viceschulzen, auf den Pachtungen den Pächtern, auf dem Domhofe zu Ratzeburg dem Polizeivogt zugewiesen, und wird diesen Personen die Ueberwachung der Ausführung obiger Vorschriften zur Pflicht gemacht.
Säumige Leistung jeder Art hat sofortige Ausführung auf Kosten des Säumigen und exekutivische Beitreibung der Kosten zur Folge und wird außerdem mit Strafe, wie oben, belegt.
Schönberg, den 25. August 1892.
Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei für das Fürstenthum Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.
Den Küstern und Schulmeistern wird hiemit zur Pflicht gemacht, die Schulkinder anzuhalten, daß sie in den Schulaborten nach jedesmaliger Benutzung eine geringe Dosis Chlorkalk oder Kalkmehl durch das Sitzbrett schütten. Ferner ist täglich durch jede Sitzöffnung 1 Liter Kalkmilch zu gießen, und sind die Sitzbretter mindestens zweimal täglich durch Abwaschen mit Kalieisenlösung (1 Pfund auf 1 Eimer Wasser) zu reinigen. Das Material ist - wo nöthig durch Vermittelung des Schulvorstandes zu beziehen (vergl. obige Bekanntmachung der Großherzogl. Landvogtei (§ 1) und sind die Kosten demnächst durch den Schulvorstand bei Großherzoglicher Landvogtei zu liquidieren. Bedürftigen sind auf Verlangen Desinfectionsmittel unentgeltlich zu verabfolgen.
Schönberg, ---------------- Ratzeburg, |
den 25. August 1892. |
Großherzogliche Landschulcommission.
Cl. v. Oertzen.
Das Impfgeschäft im Impfbezirk III (Domhof Ratzeburg) findet in diesem Jahre in nachbezeichneter Weise statt:
1. im Impfdistrict Schlagsdorf
bestehend aus den Ortschaften:
Schlagsdorf (Hof und Dorf), Campow, Hoheleuchte, Gr. Molzahn, Kl. Molzahn, Neuhof und Schlagbrügge,
im Schulhause zu Schlagsdorf
a. Impfung der im Jahre 1891 geborenen Kinder und
b. Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Schlagsdorf, Campow und Kl. Molzahn
am Montag, den 29. August,
Nachmittags 3 resp. 5 Uhr,
und Revision der Schutzblattern
am Montag, den 5. September,
Nachmittags 3 resp. 5 Uhr.
2. im Impfdistrict Ziethen
bestehend aus den Ortschaften:
Ziethen, Baek, Domhof Ratzeburg, Lankow, Mechow (Hof und Dorf), Römnitz und Wietingsbeck,
a. Impfung der im Jahre 1891 zu Domhof Ratzeburg und Römnitz geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus der Ortsschule zu Domhof Ratzeburg
in der Wohnung des Herrn Dr. Arndt zu Domhof Ratzeburg
am Dienstag, den 30. August,
Nachmittags 3 resp. 3 1/2 Uhr,
und Revision der Schutzblattern
am Dienstag, den 6. Septbr.,
Nachmittags 3 resp. 3 1/2 Uhr.
b. Impfung der im Jahre 1891 geborenen Kinder zu Ziethen, Baek Lankow, Mechow (Hof und Dorf) und Wietingsbeck und Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Ziehen, Baek und Lankow
im Schulhause zu Ziethen
am Mittwoch, den 31. August,
Nachmittags 3 resp. 5 Uhr,
und Revision der Schutzblattern
[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 3]am Mittwoch, den 7. Septbr.,
Nachmittags 3 resp. 5 Uhr.
3. im Impfdistrict Mannhagen
bestehend aus den Ortschaften:
Hammer, Mannhagen, Panten und Walksfelde,
im Schulhause zu Mannhagen
a. Impfung der im Jahre 1891 geborenen Kinder und
b. Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Mannhagen und Walksfelde
am Donnerstag, den 1. Septbr.,
Nachmittags 3 resp. 5 Uhr,
und Revision der Schutzblattern
am Donnerstage den 8. Septbr.,
Nachmittags 3 resp. 5 Uhr.
Den Ortsvorständen wird hierdurch aufgegeben, für die rechtzeitige Bekanntmachung der obengedachten Termine und für die Zuführung der Impflinge durch Ansage der Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder Sorge zu tragen.
Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft.
Diejenigen Betheiligten, welche von der Impfung durch den Impfarzt keinen Gebrauch machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, dem bestellten Impfarzte bis zum Jahresschluß den Nachweis der geschehenen Genügung der Impfpflicht zur Vermerkung in der Impfliste zu geben.
Schönberg, den 18. August 1892.
Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei für das
Fürstenthum Ratzeburg.
v. Blücher.
Bekanntmachung
wegen Ausreichung neuer Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der Reichsanleihen
von 1880 und 1884
--------------------------
Die Zinsscheine Reihe IV. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der deutschen 4prozentigen Reichsanleihe von 1880 und diejenigen Reihe III Nr. 1 bis 20 bis zu den gleichartigen Schuldverschreibungen von 1884 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1892 bis 30. September 1902 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden von der Königlich Preußischen Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, vom 5. September d. J. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn= und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Reichsbankhauptstellen, die Reichsbankstellen und die mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, sowie durch diejenigen Kaiserlichen Oberpostkassen, an deren Sitz sich eine der vorgedachten Bankanstalten nicht befindet, bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichniß zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Zinsscheinanweisungen eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung so ist es doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Bankanstalten oder Oberpostkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungsstellen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Oberpostkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 4. August 1892.
Reichsschuldenverwaltung.
v. Hoffmann.
Alle durch die von Ende d. Mts. bis 14. k. Mts. im hiesigen Fürstenthume Seitens der 18. Division stattfindenden Uebungen entstehenden Flurschäden sind von den Beschädigten dem betreffenden Ortsvorstande sofort anzumelden, von letzteren behufs Vorbereitung und Feststellung der Vergütungen zusammenzustellen und die Zusammenstellungen unverzüglich hierher einzureichen. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Reklamationen in Marsch= und Einquartierungssachen
[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 4]ausschließlich an den Großherzogl. Commissarius Herrn Kammerherrn Drost v. Fabrice zu Strelitz zu richten sind.
Schönberg, den 24. August 1892.
Der Großherzogliche Civilkommissarius für die Abschätzung der Flurschäden.
Cl. v. Oertzen.
Bekanntmachung.
Die ordentliche Sitzungsperiode des Schwurgerichts beim Großherzoglichen Landgerichte zu Güstrow für das III. Quartal d. J. wird am
Montag, den 19. September ds. Js.
eröffnet.
Rostock, 23. August 1892.
Der Präsident
des Großherzoglich Mecklenburgischen Oberlandesgerichts.
Budde.
Anzeigen.
Antragsmäßig soll über die zu Schaddingsdorf sub Nr. 3 belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Joachim Hellmann ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Montag, den 10. Oktober d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 28. Juli 1892.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Oeffentliche Versteigerung.
In der Concurssache über das Vermögen des Schmiedemeisters Griem zu Schönberg werde ich am
Sonnabend d. 3. September d. J.
Nachmittags 4 Uhr
im Bürgermoor, Galgenmoor und Mühlenkamp:
a. das Nachmathwiesenfutter (19 Schffl.)
b. den Nachmathklee (16 Schffl.) und
c. die Kartoffelbestände (2 1/2 Schffl.)
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkaufen lassen. Versammlung der Käufer in der Moorstraße bei dem alten Kirchhof.
Wilh. Schrep,
Concursverwalter.
Am Mittwoch den 31. August cr. Vormittags 10 Uhr sollen in Niendorf
1 Kleiderschrank und 1 Ferkel
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Staffeldt, Gerichtsvollzieher.
Zu Michaelis oder später ist noch an einzelne Leute eine
kleine Wohnung
zu vermiethen.
Näheres vor der Sabowerstr. Nr. 1.
Mitte September werde ich mit
Wollwaaren
nach Schönberg kommen.
Schwerin. Frau Degenhardt.
Russisch Brod Theegebäck von
R. Selbmann, Dresden.
Lager: Wilh. Miltzow, Conditor, Schönberg.
Budenbesitzer,
welche für den 2. September d. J. ihre Buden auf dem Festplatze aufzuschlagen wünschen, haben sich am Dienstag, den 30. August d. Js., Abends 7 Uhr, auf dem Baubrink bei den Kameraden Steinmetz Busch u. Tapezier Rindfleisch zu melden.
Das Sedan=Comité.
des Kriegerv. f. d. Fürstenth. Ratzeburg.
Lübecker Dampfbadeanstalt.
Täglich Römisch=irische u. Dampfbäder, Loh=, Sool= u. Schwefelbäder sowie sämtliche andere medicinische Bäder, Massage u. s. w. Logirzimmer in der Anstalt.
M. Firmer.
Gesucht werden für Schönberg einige Vertreter, die gewillt sind, bei guter Provision, Brod aus Lübecker Bäckereien zu verkaufen. Dieselben können das Brod bei gleicher Größe und Güte stets 5 . unter Schönberger=Preis abgeben. Off. sub Ho. 3276b an Haasenstein & Vogler A.=G. Lübeck erbeten.
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J. L. D. Petersen.
Zum 24. October suche ich
einen Knecht
sowie ein Mädchen
Schulze Lohse-Törpt.
Auf dem Hofe zu Kl. Rünz wird zum 24. October dieses Jahres ein
Deputatknecht
gesucht.
Rusch.
Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 35.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 5]Beilage
zu Nr. 67 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 26. August 1892.
Auf den Kaiser von Oesterreich brachte, bekanntlich der Kaiser beim letzten Paradefestmahl einen Trinkspruch aus, indem er erklärte, es gereiche ihm zur größten Freude, daß der Ehrentag des Gardekorps mit dem Geburtstag des Kaisers Franz Josef zusammenfalle, der als leuchtendes Vorbild aller militärischen und Herrschertugenden und der edelsten Pflichterfüllung hervorrage. Das Bündnis zwischen Kaiser Franz Josef und ihm, dem Kaiser, sei der sicherste Hort des europäischen Friedens. Der Kaiser schloß mit einem dreifachen Hoch auf Kaiser Franz Josef. - Das offiziöse "Fremdenblatt" schreibt nun soeben: Der Toast des Kaisers Wilhelm auf den Kaiser Franz Josef bei dem Paradediner in Potsdam am 18. d. M. werde in Oesterreich=Ungarn den lebhaftesten Widerhall wecken. Der deutsche Kaiser habe ausgesprochen, was jeder Oesterreicher dankbar empfinde. Die Worte aus diesem Herrschermunde würden aber durch die Welt klingen als erneute Bekräftigung des ins Volksbewußtsein übergegangenen Friedens= und Freundschaftsbündnisses.
Der Kaiser wird auf seiner Reise nach den Reichslanden, und zwar auf der Rückreise von Metz nach Karlsruhe und Stuttgard auch Straßburg berühren und kurze Zeit dort Aufenthalt nehmen.
Wie über die Dienstzeit, so hat der Kaiser nach der Parade auch ein Wort fallen lassen gegen das Gerücht, als sei schon wieder ein neues Armeegewehr in Vorbereitung. Der Kaiser hat sich in diesem Sinne geäußert, daß die Versuche, die in letzter Zeit gemacht worden sind mit einem neuem Gewehr von geringerem Kaliber als das eben erst eingeführte, keinen Anlaß geben würde, das bisherige Modell zu verlassen und nochmals ein neues Gewehr zu beschaffen.
Die "Berl. Börsenztg." theilt die Aeußerung des Kaisers über die zweijährige Dienstzeit in etwas anderer Lesart mit. Nach ihr soll der Kaiser, nachdem er seine Genugthuung über die Haltung der Truppen kundgegeben, hinzugefügt haben, daß es weniger auf eine große Anzahl von Truppen, als auf die gute Ausbildung derselben ankomme, und daß darum die dreijährige Dienstzeit vorzuziehen sei und aufrecht erhalten bleiben müsse. Diesen Satz soll der Kaiser sodann mit einem besonderen Hinweis auf die außerordentliche friedliche Weltlage begründet und zugleich den Wunsch ausgesprochen haben, die Herren möchten dies Wort von der überfriedlichen europäischen Konstellation und der sich daraus ergebenden Schlüsse für Fragen, wie die Dauer der Dienstzeit etc., als von ihm herrührend verbreiten.
Die "Nationalztg." schreibt, es sei nunmehr wahrscheinlich, daß in der bevorstehenden Session überhaupt keine Militärvorlage erscheinen werde.
Zur Militärreform glaubt die Post annehmen zu können, daß her nächste Militäretat keine weiteren belangreichen Neuforderungen bringen wird, als für Zwecke der Kasernierung und des Artillerie=Materials, wozu in früheren Etats die Bahn bereits gebrochen ist.
Eine Novelle zur Sonntagsruhe der Arbeiter in gewerblichen Anlagen wird der "Post" zufolge dem Bundesrath, der Ende nächsten Monats seine Thätigkeit wieder aufnimmt, alsbald zugehen. Dieselbe soll eine Reihe von Ausnahmebestimmungen enthalten.
Der deutsch=russische Handelsvertrag steckt noch völlig in den Windeln. Von einer Enquete ist keine Rede und bis jetzt ist keinerlei Aufforderung an die preußischen Handelskammern ergangen, sich gutachtlich in der Frage zu äußern.
Der Prinz von Wales traf von Köln kommend in Frankfurt ein. Er setzte die Reise Nachmittags per Wagen nach Homburg v. d. Höhe fort.
Nach der "Nowoje Wremja" steht die Verlobung des jungen Königs Alexander mit der jüngsten Tochter des Königs von Montenegro bevor.
Mit ihren russischen Kuckuckseiern haben die Franzosen kein Glück. Die Nachricht, daß der zu Manövern von Krasnoje=Selo entsendete französische General de Boisdeffre mit irgend einer politischen Mission an den Zaren betraut sei, wird in einer Meldung der "Pol. Korr." für völlig erfunden erklärt.
- Schönberg. Ein bedauerliches Unglück traf den hier allgemein bekannten Handelsmann Schleuß, der aus Gefälligkeit in Siemz beim Schulzen einige Tage bei der Ernte half, und durch einen Fehltritt so unglücklich von oben auf die Scheundiele fiel, daß er einen Schädelbruch erlitt und bald darauf verstarb. - Ein anderer Unglücksfall ereignete sich am Mittwoch Abend bei hiesiger Mühle; als die Gesellen in der Maurine badeten, wurde einer derselben, ein junger Mann von 22 Jahren im Wasser vom Schlage getroffen, und konnte nur als Leiche ans Land gebracht werden.
- Neustrelitz. Am Sonntag Nachmittag zwischen 1 und 4 Uhr war die Gedächtnishalle für die hochselige Königin Luise auf dem sogen. Kaninchenberg im Schloßgarten für das Publikum geöffnet. Durch eine gußeiserne Gitterthür war das Innere zu erblicken. Auf einem Marmorsarkophag ruht die Verklärte. Es ist eine getreue Nachbildung der im Charlottenburger Mausoleum befindlichen plastischen Darstellung der theuren Entschlafenen von Prof. Wolffs künstlerischer Hand. Der Fußboden ist getäfelt, die Wände sind von gelblichem geblümten Marmor, der wunderschön aussieht und dem Ganzen eine würdevolle Ausstattung bietet. Die Decke ist weiß gehalten und mit hübschen Stuckarbeiten geziert.
- Neustrelitz. Montag früh ist die hiesige Batterie zum Manöver ausgerückt.
- Auf dem Schweriner Markt wurde Dienstag Vormittag einem Holländer aus der Umgegend ein Quantum Butter von über 100 Pfund wegen zu leichten Gewichts von der Polizei beschlagnahmt.
- Aus Grangemouth (Schottland) wird ein Cholerafall gemeldet. Ein deutscher Schiffsheizer, der vorgestern von Hamburg kam, verstarb im Hospital innerhalb 6 Sunden.
- In St. Petersburg wurde der vierte internationale Eisenbahnkongreß eröffnet. Minister Witte bezeichnet in einer Ansprache die Eisenbahnen als stärkste Hebel der Civilisation, als sicherstes Mittel die Völker einander zu nähern. Die Arbeiten der Eisenbahnkongresse würden deshalb von der ganzen Menschheit mit Achtung und Dankbarkeit begrüßt. Der Minister schloß mit dem Wunsche, die Arbeiten der Session möchten den Arbeiten der internationalen Bahnkongresse ein neues Ruhmesblatt hinzufügen. Der Kongreß wählte Generalleutnant Petrow zum Präsidenten.
- Man schreibt aus Heilbronn: Die gegenwärtige Hitze, 31-32 Grad Reaumur im Schatten, schadet nicht nur den Futtergewächsen, sondern auch einzelnen Traubensorten, wie z. B. dem Trollinger in hohem Grad, da diese Traube in der glühenden Sonnenhitze leicht verdorrt. Die drei letzten Tage übertrafen an Hitze noch weit den 21. Juli 1865 und 14. Juli 1832.
- In Nürnberg dauert die furchtbare Hitze an. Mit 39 Grad Celsius im Schatten hatte man am Freitag den heißesten Tag im Jahrhundert. Als Opfer der Hitze stürzte mitten im Lauf ein junges werthvolles Pferd eines Flaschenbiergeschäfts leblos zu Boden.
- 250 Hühner und eine Ente, die von Werschetz mittelst Postzug nach Wien gesendet wurden, kamen durch die furchtbare Hitze tod an und wurden dem Wasenmeister übergeben.
- Am ganzen Niederrhein einschließlich Düsseldorf sind falsche Zwanzigpfennigstücke (Nickel) in großer Zahl im Umlauf. Sie sind ziemlich gut nachgemacht fühlen sich aber fettig an und haben im Ganzen eine verschwommene Prägung.
[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 6]- Die gegenwärtige Hitze treibt alles, was nur kann, in die Hochgebirge. Nach einer Zusammenstellung des schweizerischer Verkehrsbureaus beträgt die Zahl der gegenwärtig in der Schweiz weilenden Touristen und Kurgäste 68 000. Da immer neuer Zuzug eintrifft, ist diese Zahl schon überschritten.
- Der Streik der Brauer in Hamburg ist durch eine Vereinbarung der Direktoren mit der Lohnkommission beendet. Die Brauerknechte werden wieder aufgenommen.
- In Hamburg erreichten die Erkrankungsfälle mit choleraähnlichen Erscheinungen in den letzten Tagen einen bedeutenden Umfang. Am Sonntag kamen 27, am Montag 126 Fälle vor, einige mit schnell folgendem tödtlichen Ausgange. Auch Montag vormittag liefen wieder mehrere Meldungen von neuen Erkrankungen ein. Die Sanitätskolonnen zur Bedienung der Krankenwagen sind verstärkt worden, damit die Erkrankten sofort in das Krankenhaus gebracht werden können.
- Wie man aus Lemberg meldet, hat der Kaiser Franz Josef die Einstellung der Schlußmanöver des 10. und 11. Armeekorps in Galizien anbefohlen.
- In der Schweiz macht sich infolge der übermäßigen Hitze ein starkes Schmelzen der Gletscher bemerkbar; die Ströme beginnen zu steigen.
- Obligatorischer Unterricht im Russischen wurde soeben vom französischen Unterrichtsminister Bourgeois für die französischen Gymnasien mit Beginn des neuen Schuljahrs verfügt. In Rußland wird man diesen Akt der Freundschaft nach Gebühr zu schätzen wissen.
- Gambettas Schwester, Frau Leris, wurde vor einigen Tagen in ihrem Garten in Cahors von einem entsprungenem großen Affen überfallen und in den Arm gebissen. Ein herbeieilender Diener schoß das Thier tot.
- Wie Wegebesserung im Sommer nimmt sich der im tiefsten Frieden am Montag in Bern zusammengetretene internationale Friedenskongreß aus, zu welchem 308 Theilnehmer angemeldet sind.
- In Preußen sind augenblicklich über 1900 geprüfte höhere Lehramtskandidaten vorhanden, die auf Anstellung im Staatsdienste warten. Da in den letzten zehn Jahren nur rund 2000 Kandidaten zur definitiven Anstellung als Lehrer gelangten, so ist der Bedarf für dieses Jahrhundert vollständig gedeckt. Eigentlich war der Ueberschuß an Kandidaten 3000. Ein Drittel derselben hat es kluger Weise vorgezogen, in Stellung an Mittelschulen u. s. w. ein Unterkommen zu suchen.
- Die größte Gänsemästerei von Deutschland, wenn nicht von Europa, ist wohl die in Alt=Medewitz bei Wriezen. Von kleinen Anfängen ausgegangen, ist das Unternehmen soweit gediehen, daß der Besitzer vom 17. Aug. d. J. ab bis Ende December täglich 4 bis 5000 Gänse geschlachtet. Die Verträge mit Berliner Abnehmern sind so geschlossen, daß er wöchentlich mindestens 3000 Stück liefern muß; öfter aber bis 6000 verlangt. Die Mast dauert je nach der Witterung 3-4 Wochen und geschieht in sog. Buchten unter freiem Himmel wo 50-200 Gänse ziemlich eng beisammen stehen. Sie ist keine gewaltsame, wie etwa das Nudeln, sondern die Tiere fressen nach Belieben reinen Hafer und Gerste. Welche Arbeit es macht, die Massen zu füttern, tränken, streuen, schlachten, rupfen und zu verladen, kann man sich kaum vorstellen. Das Fleisch dieser Gänse ist, weil die Füllung eine natürliche und verständige ist, besonders schmackhaft und daher sehr begehrt.
Hundert Zentner Geld passierten dieser Tage die Bahnstation Teschen mit dem von Berlin mittags dort eintreffenden Schnellzuge. Die Firma Rothschild hatte diese kostbare Sendung für die Münze Cremnitz in Ungarn zur Prägung der neuen Kronenwährung geliefert. Der Transport wurde von mehreren Beamten geleitet und in Cremnitz von einem Militärkommando in Empfang genommen.
- In Natal (Südafrika) hat ein furchtbarer Praeriebrand gewütet. 2000 Stück Hornvieh und mehrere hundert Schafe sind dabei zu Grunde gegangen. Es heißt, daß ein irrsinniges Kaffernweib das Gras angesteckt hat. Die Frau soll eine Brandstiftungsmanie besitzen. Das Feuer verbreitete sich mit rasender Geschwindigkeit, bis es die Hürden eines reichen Viehhändlers erreichte. Der Besitzer war nicht da, deshalb konnten die 2000 Ochsen und Kühe nicht heraus und verbrannten sämmtlich.
- Letzten Sonntag gegen Mitternacht disputirten in einem Genfer Cafe drei Leute darüber, wie man sich am besten töten könne. Der Wirth des Cafes, Namens Messaz, 42 Jahre alt, holte schnell ein Lefaucheux=Jagdgewehr, richtete die Mündung der Waffe gegen den Mund und drückte mit dem Fuß los. Unglücklicherweise war die Waffe geladen, der Schuß ging los, und Messaz stürzte mit zerschmettertem Hirn, ein Selbstmörder wider Willen, tot zu Boden.
- Vor einigen Tagen schoß eine Compagnie des Kaiser Franz=Regiments auf dem Tegeler Schießplatz nach einem 1100 Meter entfernten Ziele. Auf eine solche Entfernung ist natürlich das Ziel kaum noch zu sehen, da aber die Gewehre so weit tragen, muß die Sache doch versucht werden und siehe da: auf 800 Schüsse ergaben sich zwei Treffen.
Die Auswurfsthätigkeit des Aetna hat aus einer großen Oeffnung 400 Meter oberhalb des ersten Kraters von neuem begonnen.
- Die Angst vor dem Gewitter. Gewitterfurcht ist thöricht, wenn sie auch, wie bei sehr zartnervigen Personen, zu entschuldigen ist, da der betäubende Schlag, der einem nahe niederfahrenden Blitz folgt, auch ganz kräftige Personen erschüttern mag.
Daß der Blitz tödten kann, ist allerdings wahr; aber dies hat er mit jedem fallenden Dachziegel oder Blumentopf gemein. Sollte man sich nun fürchten, in einer Stadt zu wohnen in welcher es Blumentöpfe und Dachziegeln giebt? Dann dürfte man überhaupt nicht ausgehen; denn man kann von einem Wagen gerädert, von einem Pferde todtgeschlagen, von einem tollen Hunde gebissen werden. Man dürfte dann aber auch nicht zu Hause bleiben, die Stubendecke oder das ganze Haus kannte einstürzen.
Daß der Blitz Häuser anzündet, ist allerdings wahr; aber das hat er mit jedem Talglicht und mit jeder glimmenden Kohle gemein, und die bei weitem wenigsten Feuersbrünste entstehen durch den Blitz. Wäre es möglich, unsere tagtägliche Feuersgefahr durch Donner zu verkündigen, es würde gar nicht aufhören zu donnern, wir würden vom Geräusch taub werden; denn es reichen sich die Gefahren durch das Holzholen mit Licht aus dem Heller oder vom Boden, das Tabak= und Cigarrenrauchen der Herren und Bedienten, das nächtliche Putzordnen der Kammerjungfern, das Im=Bettlesen ihrer Herrschaft u. s. w. in steter Abwechslung unaufhörlich die Hände.
Und nun erst, wie thöricht ist die Gewitterfurcht, wenn man an die Krankheiten denkt! Wir wollen nicht von Epidemien sprechen, nicht von der Cholera, sondern von Nerven=, gastrischen und anderen Fiebern, von Lungenentzündung, von Diphtherie. Es sterben in Berlin zum Beispiel an diesen verschiedenen Krankheiten durchschnittlich in der Woche 250 Menschen; in 1500 mal so viel Zeit, das heißt in dreißig Jahren, ist in Berlin ein einziger Mensch vom Blitzschlag erschlagen worden! Ist es da nicht höchst lächerlich, sich vor dem Tode durch den Blitz zu fürchten? Das Verhältniß ist wie 375 000 zu 1!
So lesen wir in einer naturwissenschaftlichen Zeitschrift.
Und da wir schon beim Gewitter sind, noch etwas darüber. Da sich die Lichtstrahlen mit kollossaler Geschwindigkeit (42 000 Meilen in der Sekunde) fortpflanzen, der Schall aber nur 340 Meter, so erklärt es sich leicht, warum man erst den Blitz sieht und später den Donner hört. Wegen der großen Geschwindigkeit des Lichtes können wir annehmen, daß wir den Blitz stets in dem Augenblicke sehen, wenn er entsteht. So viele Sekunden man den Donner später hört, so viele 1000 Fuß müssen also zwischen der Gewitterwolke und dem Beobachter liegen. Man hat hiermit also ein leichtes Mittel, die Entfernung eines Gewitters abzuschätzen. Man zählt vom Entstehen des Blitzes sekundenweise, also etwas langsamer als der Puls schlägt, von eins aufwärts. Die Zahl, zu der man kommt, giebt, mit tausend multiplicirt, die Entfernung in Fuß an. Würde man also bis 12 zählen zwischen Blitz und Beginn des Donners, so kann man annehmen, daß das Gewitter 12 000 Fuß, (1/2 deutsche Meile) entfernt ist. Weiter als zwei Meilen hört man den Donner sehr selten. Am Tage hört man ihn nur von solchen Gewittern, die beträchtlich näher sind.
[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 7]- In Hamburg wurde an der Kasse der Kommerz= und Diskontobank am Dienstag ein Check über 30 000 Mk. präsentiert und auch bezahlt, da er das Visum des Girokontenführers trug. Später stellte sich heraus, daß es sich um einen schon 1890 bezahlten Check handle, der aus den Belegen der Bank entwendet und im Datum gefälscht worden war. Der Thäter ist unbekannt geblieben.
- Die Hühnerjagd, welche in Preußen am 18. d. M. eröffnet worden ist, erweist sich keineswegs als eine gute; im Gegentheil es giebt eine große Zahl von Jagdrevieren, in denen junge Hühner fast garnicht vorkommen, sondern nur kleine Völker von alten, die sich zusammengethan haben.
- Das Kurhaus in St. Blasien bei Freiburg j. Br. ist abgebrannt. Es beherbergte über 300 Gäste.
- Das Dorf Reith bei Zirl, das gegen 50 Häuser zählt, brannte am Mittwoch abend bis auf zwei Häuser ab. Die Kirche und die Schule sind mitverbrannt.
Anzeigen.Das Missionsfest im Fürstenthum Ratzeburg
wird am Mittwoch den 7. September in der Kirche zu Schönberg gefeiert werden. Gottesdienst 10 Uhr. Festpredigt: Herr Präpositus Sellin=Dassow. Bericht: Herr Missionar Handmann=Leipzig. Mittagessen im Gasthof Boye 1 Uhr. Nachmittagsfeier 3 Uhr.
Der Vorstand.
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ist billig zu verkaufen.
Wo erfährt man in der Exp. d. Blattes.
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ist das beste Mittel gegen Blutarmut, Brust= und Magenleiden, Flasche Mk. 1.50,
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(Klee= und Lindenhonig)
a 75 . bei Abnahme von 10 a 70 Pfennig
empfiehlt
Petersberg J. Freitag.
Zu dem am Sonntag, den 4. und Montag, den 5. Septbr. 1892 bei mir stattfindenden
Scheiben-Schiessen
lade ich hierdurch alle meine Freunde und Gönner ergebenst ein.
!! Am Montag "Ball" !!
Palingen. Oldenburg.
Zu dem am Sonntag den 28. und Montag den 29. August 1892 bei mir stattfindenden
Scheibenschießen
lade ich hierdurch alle meine Freunde und Gönner ergebenst ein.
Am Montag "Ball"
Duvennest. H. Wittfoth.
Die ergebenste Anzeige, daß ich eine Schlosserei eröffnet habe, und bitte ich ein geehrtes Publikum von Stadt und Land, mich mit ihren werthen Aufträgen beehren zu wollen, indem ich gute und dauerhafte Arbeit verspreche, sowie solide Preise.
Meine Wohnung Sabowerstraße 45b.
Friedrich Hagen,
Schlosser.
Zweite Münsterbau
Geld-Lotterie
zur Wiederherstellung des Münsters zu Freiburg i. B.
Ziehung am 6. u. 7. September 1892.
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Die Loose à 3 M. sind in dem Bankhaus
Carl Heintze, |
Berlin W., Unter den Linden 3. |
übernommen und von derselben gegen Einsendung des Betrages auf Postanweisung zu beziehen.
Jeder Bestellung sind für Porto und Gewinnliste 30 Pfg. beizufügen.
Der Münsterbauverein zu Freiburg i. B.
Looseversandt auf Wunsch auch unter Nachnahme.
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Baar ohne Abzug.
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Ausserdem mindestens Kunstwerthe von |
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260000 |
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Sedan-Feier
des Männergesang-Vereins zu Rieps
den 2. September dieses Jahres.
Fest-Programm.
Mittags 1 Uhr Festzug. Nach dem Festzuge Kinderbelustigung, und für Erwachsene Schießen nach der Parir=Scheibe. Gesangs=Vorträge, und Conzert von der ganzen Wittfoth'schen Capelle.
Abends 7 Uhr: Antreten zum Fackelzug.
Abends 7 1/2 Uhr: Abmarsch zum Freudenfeuer.
Daselbst patriotische Festrede, Raketen=Feuerwerk und Kanonenschläge.
9 Uhr Festball. Entré für die ganze Festlichkeit à Person 50 Pf.
Kampfgenossen von 70/71, welche ihre Feldzugs=Medaille sichtlich tragen, haben freien Zutritt.
Hierzu ladet freundlichst ein
Das Fest-Comité.
[ => Original lesen: 1892 Nr. 67 Seite 8]Programm
für die
Sedan-Feier in Schönberg
am Freitag den 2. September 1892.
1. Morgens 6 Uhr. |
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Weckeruf durch die Stadt. |
2. Vorm. 9 1/2 Uhr. |
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Konzert auf dem Marktplatz. |
3. Nachmittags 1 Uhr. |
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Festzug durch die Stadt vom Siemzer Thore aus bis zum Schützenhause. Bekränzung des Kriegerdenkmals Gesang des Gesangvereins "Teutonia". |
4. Nachmittags 1 1/2 Uhr. |
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Festrede auf dem Schützenplatze. Gesang patriotischer Lieder. |
5. Nachmittags 2 Uhr. |
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Beginn des Schießens nach Silber= und Alfenidegewinnen, sowie der Kinderbelustigungen auf dem Baubrink. Gleichzeitig Beginn des Konzerts im Schützenhause. - Eintrittsgeld a Person 20 Pfennig. |
6. Abends 7 Uhr. |
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Einmarsch und Abbringung der Fahnen. |
7. Abends 8 Uhr. |
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Abbrennen des Holzstoßes auf der Holländer=Koppel. - Rede und Gesang. |
8. Abends 8 Uhr. |
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Beginn der Festbälle im Boye'schen Saale und im Schützenhause. - Eintrittsgeld für Herren 1,50 Mk., für Damen 50 Pfennig a Person. |
Das Sedan-Comite
des Kriegervereins für das Fürstenthum Ratzeburg.
Krieger-Verein f. d. Fürstenthum Ratzeburg.
Mit Bezug auf das Programm für die diesjährige Sedanfeier in Schönberg, theilt der unterzeichnete Vorstand den Kameraden hierdurch folgendes mit:
1. Angetreten zum Festzug am 2. September wird um 12 1/2 Uhr vor dem Vereinslokal. - Erscheinen eines jeden Kameraden zum Festzug ist Ehrenpflicht.
2. Preisermäßigungen finden für die Kameraden dahin statt, daß sie
a. zu dem Concert im Schützenhause für sich und ihre Familien vom Eintrittsgeld befreit sind und
b. zu den Festbällen im Boyeschen Saale und im Schützenhause ein Eintrittsgeld von nur 50 Pfennig für ihre Person und 25 Pfennig für eine einzuführende Dame zu entrichten haben und daß auch erwachsene Söhne und Töchter der Kameraden, sofern sie erwerbsunfähig sind und sich in Begleitung der Eltern befinden, dieselbe Preisermäßigung genießen.
Der Vorstand des Kriegervereins für das Fürstenthum Ratzeburg.
Gegen Typhus- und Cholera-Gefahr.
Bestes, sicherstes, billigstes Desinfectionsmittel
Kalkmilch.
Zu haben mit Gebrauchsanweisung bei
F. Lundwall.
Ich möchte 1 oder 2 kleine Mädchen, welche eine der hiesigen Schulen besuchen sollen, in Pflege nehmen. Musik und Nachhülfe im Hause.
Frau Rektor A. Schinn.
Schönberg, im August.
Zu Michaelis oder später eine kleine
Wohnung zu vermiethen.
Ludw. Pauls, Töpfermeister.
Am Sonntag, d. 28. d. M.
Erntebier
über Mitternacht hinaus.
Selmsdorf. F. Sterly.
Musik.
Einem sehr geehrten Publikum von Stadt und Land empfehle zu Ausflügen ein besseres Instrument in meinem Lokal und bitte um gfl. Benutzung desselben.
Hochachtungsvoll
J. Wienck.
Sülsdorf, d. 25. Aug. 1892.
Kanarienhähne,
Harzer Roller, jetzt noch à 3 M., später theurer,
verkauft
D. Hempel.
Stadt Lübeck.
Sonntag, d. 28. August 1892
Tanzmusik,
über Mitternacht hinaus.
Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 28. August.
Frühkirche: Pastor Krüger.
Vormittagskirche: Consistorialrath Kaempffer.
Amtswoche: Consistorialrath Kaempffer.
Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
9,49 Vorm. 11,59 Mitt. 3,10 Nachm. 7,11 Abends. 11,55 Nachts.
nach Kleinen:
7,32 Morg. 10,13 Vorm. 12,50 Nachm. 5,26 Nachm. 8,39 Abends.
Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Viehmarkt in Hamburg.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
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