[ => Original lesen: 1891 Nr. 102 Seite 1] Der Unterstützungswohnsitz
In einer der letzten Sitzungen des Reichstags hat der Reichskanzler Abänderungen über den Unterstützungswohnsitz in Aussicht gestellt. Dieser Entschluß der Regierung ist mit Befriedigung zu begrüßen, denn in der Praxis haben sich Härten und Ungleichheiten infolge des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz herausgestellt, die dringende Abhülfe erheischen.
Im Gegensatz zu dem früher in Deutschland herrschenden Heimathssystem, nach welchem der Unterstützungsanspruch bedürftiger Personen mit ihrer Gemeindeangehörigkeit verknüpft war, hat die Gesetzgebung im Jahre 1870 den sog. Unterstützungswohnsitz geschaffen, der mit dem Heimathsrecht oder der Gemeindeangehörigkeit nicht zusammenfällt, sondern den Unterstützungsanspruch mit dem thatsächlichen Wohnsitz des Bedürftigen in Verbindung bringt. Dieses mit Ausnahme Bayerns und der Reichslande auch in den übrigen deutschen Staaten geltende Gesetz bestimmt, daß die öffentliche Unterstützung durch die Ortsarmenverbände und die Landarmenverbände gewährt wird, und zwar wird der Unterstützungswohnsitz durch Abstammung, durch Verehelichung und durch den Aufenthalt erworben. Durch Aufenthalt erwirbt derjenige, welcher innerhalb eines Ortsarmenverbandes nach zurückgelegtem 24. Lebensjahr zwei Jahre lang ununterbrochen seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, in demselben den Unterstützungswohnsitz, ferner theilt die Ehefrau vom Zeitpunkt der Eheschließung ab den Unterstützungswohnsitz des Mannes, endlich theilen die Kinder den Unterstützungswohnsitz des Vaters, uneheliche den ihrer Mutter. Verloren wird Unterstützungswohnsitz durch den Erwerb eines anderweitigen Unterstützungswohnsitzes und durch zweijährige ununterbrochene Abwesenheit nach dem zurückgelegten 24. Lebensjahr. Wer sich seitdem in den letzten zwei Jahren an keinem Ort zwei Jahre lang ununterbrochen aufgehalten hat, fällt im Falle der Unterstützungsbedürftigkeit als landarm dem Landarmenverband seines Aufenthaltortes zur Last. Diese zweijährige Erwerbs= und Verlustzeit des Unterstützungswohnsitzes hat nicht selten die Ortsarmenverbände veranlaßt, Hilfsbedürftige vor Ablauf der zwei Jahre abzuschieben, um dadurch zu verhüten, daß dieselben den Unterstützungswohnsitz im Bereich des betr. Ortsverbandes erwerben. Diese Abschiebung war jedoch nicht immer und überall durchführbar; sehr oft trat deshalb auch der Fall ein, daß den Gemeinden durch vielleicht oft zufälligen Aufenthalt eines fremden, ja oft nicht einmal demselben Land angehörigen Menschen manche Last auferlegt wurde, die namentlich von kleineren Landgemeinden und Gutsbezirken oft schwer empfunden werden mußte.
Der "Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit" hat nun im Jahre 1889 folgende Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz gemacht: Die Herabsetzung der Altersgrenze für die Unterstützungsberechtigten von 24 auf 21 Jahre, da jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen immer zahlreicher schon in früheren Lebensjahren selbständig werden; ferner daß die Vorschrift, wonach Gesinde, Gesellen, Gewerbegehilfen und Lehrlinge an dem Ort ihres Dienstverhältnisses Krankenpflege bis zu 6 Wochen beanspruchen können, auch ohne Unterstützungswohnsitz daselbst, eine Ausdehnung erfahre auf Fabrikarbeiter, gewöhnliche Lohnarbeiter sowie Privatbeamte, deren Gehalt den Betrag von 2000 Mark jährlich nicht übersteigt, endlich daß die dem Dienst= bezw. Arbeitsort hiernach obliegende Pflicht der Fürsorge in Krankheitsfällen von 6 auf 13 Wochen ausgedehnt werde.
In welcher Richtung die Reformbestrebungen der Regierungen sich bewegen, ist noch unbekannt. Jedenfalls ist die Aufgabe, die der Gesetzgebung mit der Lösung dieser Frage gestellt worden ist, eine ziemlich schwierige, da die Wirkungen des Gesetzes je nach dem wirthschaftlichen Character der Gegend, sowie in Stadt und Land verschieden sind, und z. B. das, was man im Osten der preußischen Monarchie wünscht, im Westen als Belastung empfunden wird und umgekehrt. Die goldene Mitte zu finden und die Gegensätze zu versöhnen, wird auch hier die Aufgabe der Regierung und des Reichstags sein.
Auf dem Weihnachtstisch des Kaisers hat auch in diesem Jahre, einem alten Brauche gemäß, ein großer brauner Pfefferkuchen nicht gefehlt, welchen die Leibkompanie des 1. Garde=Regiments z. F. ihrem Chef darbringt. Früher wurde der Kuchen in Thorn angefertigt, jetzt wird er in Potsdam hergestellt. Als Aufschrift trägt der Kuchen, welchen der Hauptmann v. Plüskow am Weihnachtsheiligabend persönlich nach dem Neuen Palais bringt, die Worte: "Leib=Kompanie 1. Garde=Regt. z. F. Weihnachten 1891," dazu den Gardestern.
Die kaiserliche Familie hat am heiligen Abend im Neuen Palais bei Potsdam in üblicher Weise die Bescheerung begangen. Während der Weihnachtsfeiertage waren die kaiserlichen Majestäten mit den Prinzen und Prinzessinnen im Neuen Palais vereint. In den letzten Tagen vor dem Fest erledigte der Kaiser in üblicher Weise die Regierungsgeschäfte und ertheilte zahlreiche Audienzen.
Von der Reichsregierung soll der Plan erwogen werden, für das Reich eine ähnliche Einrichtung zu schaffen, wie die in Preußen bestehende statistische Central=Commission.
Die am 30. Nov. begonnenen Schießversuche der Feld=Artillerie=Schießschule zu Jüterbog, zu welchen außer aktiven Offizieren der Feldartillerie des deutschen Heeres auch eine Anzahl Reserve=Offiziere kommandiert waren, sind nach großartigen Resultaten am 19. d. M. beendet worden. Wie verlautet, sollen zu derartigen Schießversuchen alle Reserve=Offiziere der Feld=Artillerie herangezogen werden.
Die Wortgebühr für Telegramme nach Oesterreich=Ungarn wird vom 1. Januar ab auf 5 Pfennige ermäßigt werden.
Der Graf von Paris soll, wie die "Daily
[ => Original lesen: 1891 Nr. 102 Seite 2]News" melden, durch die fortwährenden Mißerfolge der orleanistischen Agitation, die obendrein eine sehr kostspielige ist, gänzlich entmuthigt sein und daher den Entschluß gefaßt haben, nach der nächsten allgemeinen Wahl die Preßagitation und die politische Organisation in ganz Frankreich aufzugeben, was mit der Auflösung der orleanistischen Parthei überhaupt gleichbedeutend wäre. Der Graf soll sich besonders bitter darüber beklagt haben, daß er keine Unterstützung seitens der reichen royalistischen Partheimitglieder finde und den Kampf ganz allein führen müsse. Man glaubt auch, daß das Heimweh nicht ohne Einfluß auf die Entschlüsse des Grafen geblieben ist, der nichts sehnlicher wünschen soll, als aus der Verbannung nach Frankreich zurückzukehren, was natürlich nur bei einem formellen Verzicht auf die Prätendentenrolle möglich wäre.
Das Geld, das die Eisenbahngesellschaft Kursk=Kiew in Deutschland locker zu machen gedenkt, soll, wie der "Neuen Freien Presse" aus St. Petersburg gemeldet wird, dazu bestimmt sein, den Bau eines Doppelgeleises auf der genannten Strecke zu ermöglichen. Da diese Bahn recht wohl in der Lage ist, den normalen Verkehr zu Friedenszeiten mit einem Geleise zu bewältigen, so ist ersichtlich, daß das zweite Geleise nur aus strategischen Rücksichten gebaut werden soll. Ein Grund mehr für uns, die Taschen zuzuhalten!
Die "Nowostie" befürworten den Anschluß Rußlands, Frankreichs und der skandinavischen Länder an die Zoll=Liga, damit ein europäischer Zollbund gegen Amerika zustande komme. Die besonderen Beziehungen zwischen Frankreich und Rußland müßten, wie die Nowosti wünschen, dadurch unberührt bleiben; doch könnte ein solcher Zollbund auch in politischer Hinsicht fruchtbar wirken, da die Schutzzölle die hauptsächliche Ursache der Spannung zwischen Deutschland und Rußland seien.
Für die Ausführung der öffentlichen gemeinnützigen Arbeiten in den nothleidenden russischen Gouvernements ist, wie aus St. Petersburg gemeldet wird, eine Commission unter dem Vorsitz des Präsidenten des Oekonomie=Departements Reichsrath Abasa ernannt worden. Zu den Mitgliedern der Kommission gehören die Minister des Innern und der Finanzen und der Reichskontrolleur. Mit der Leitung der Arbeiten ist General Annenkow betraut worden. An Geldmitteln für die auszuführenden Arbeiten sind 10 Millionen Rubel bewilligt worden. Außer den bereits früher zur Vertheilung von Brot und Samen an die Nothleidenden verwendeten 31 851 000 Rubel, sind im Oktober und November noch 23 917 000 Rubel zu demselben Zweck aufgewendet worden.
Amtlich wird jetzt zugegeben, daß der russische Nothstand in 19 Gubernien einen ganz ungewöhnlichen Umfang angenommen hat. Oeffentliche Arbeit ist nur im geringen Umfange während des Winters möglich, auch hat die Mehrzahl der Nothleidenden Widerwillen gegen die Arbeit. Man befürchtet ernste Unruhen. Der Wegebaumeister und der Director des Eisenbahn=Departements haben ihre Entlassung gefordert.
Amtlicher Ermittelung zufolge beträgt die Zahl der im nördlichen Theile Finnlands infolge der Mißernte nothleidenden Bevölkerung über 120 000 Personen. Die Staatsregierung ist eifrigst bemüht, den Nothleidenden Nahrungsmittel und Beschäftigung zuzuführen.
Der "Hamburgischen Börsenhalle" wird aus Madrid gemeldet, die spanische Regierung wolle Deutschland die Prolongation des jetzigen Handelsvertrags bis zum 1. Juli 1892 vorschlagen, mit der Bedingung, daß der deutsche Sprit von der Prolongation ausgeschlossen sein und schon vom 1. Februar 1892 den neuen hohen Schutzzoll zahlen solle. Die "Börsenhalle" schreibt, es gelte als sicher, daß die deutsche Reichsregierung das Anerbieten von der Hand weisen und nur der Verlängerung des ganzen Vortrages zustimmen werde.
Der Afrikareisende Krause hat wiederholt behauptet, daß im deutschen Tagogebiet in Westafrika der Sklavenhandel noch in ungenirtester Form bestehe. Eine längere Auslassung in der "N. A. Z." tritt dem mit großer Entschiedenheit entgegen und betont, daß im deutschen Gebiete durchaus keine abnormen Zustände in dieser Hinsicht bestehen. Dagegen sei in Englisch=Westafrika der Sklavenhandel noch gang und gäbe.
Es steht, wie die "N. L. C." hört, in nächster Zeit die Herausgabe eines neuen großen konservativen Blattes in Berlin bevor, welches, mit bedeutenden Mitteln aus den Kreisen der hohen Finanz ausgestattet, einer entschieden regierungsfreundlichen Richtung zu dienen bestimmt ist.
- Der geheimnißvolle Unbekannte, welcher am 14. d. M. in einem Berliner Bankgeschäft dem Inhaber Herrmann das ein Dynamitattentat androhende Schreiben überreichte und sich dann beharrlich weigerte, über Namen und Verhältnisse Auskunft zu geben, ist nunmehr als der 20 Jahre alte Kommis Karl Rockahr aus Halberstadt ermittelt und verhaftet worden. Ob die That diejenige eines Irsinnigen ist oder ob es sich überhaupt bei R. um Verstellungskünste handelt, läßt sich noch nicht beurtheilen. Bis jetzt befindet sich R. noch im Untersuchungsgefängniß.
- Ein vierzehnjähriges Dienstmädchen, Louise Heyer, wurde soeben in Berlin wegen versuchten Giftmordes verhaftet. Sie hatte in den Thee für ihre Dienstherrschaft Phosphor gemischt; durch den eigenthümlichen Geschmack und Geruch des Getränkes wurde ein Unglück verhütet. Die W.schen Eheleute hatten das junge Mädchen zur Aushilfe angenommen und einmal wegen Unsauberkeit gescholten. Dasselbe gesteht ein, in der Absicht, sich zu rächen, Phosphor in die Theekanne geworfen zu haben.
- Aus Schleswig=Holstein heißt es, daß die Lehren der Sozialdemokraten dort bei der landwirthschaftlichen Bevölkerung doch recht wenig Beifall finden. Verschiedene mit viel Geschrei angekündigte ländliche Arbeiterversammlungen waren so außerordentlich schwach besucht, daß man ohne alle Resultate auseinanderging.
- Der Magistrat zu Danzig richtete an den Reichskanzler ein Schreiben, in welchem er bittet, die Zollermäßigung für Getreide auch auf die Vorräthe in Transit= und Mühlenlägern auszudehnen und keine Differentialzölle gegen Rußland einzuführen. In den dortigen Transit= und Mühlenlägern befinden sich 33 000 Tonnen Getreide.
- Eine kaum glaubliche Schauergeschichte geht in Braunsberg von Mund zu Mund. Wie nämlich das "Braunsb. Kreisbl." erzählt, soll der Todtengräber in einem Dorfe des dortigen Kreises die von ihm beerdigten Leichen wieder ausgegraben und an seine Schweine verfüttert haben. Wie erzählt wird, fand ein Dorfbewohner, welcher seinen Sohn verloren hatte, nach einigen Tagen beim Besuch des Kirchhofes das Grab ganz eingefallen und an anderen Gräbern zeigte sich ein Gleiches. Auf seine Bitten wurde das Grab geöffnet, wobei es sich herausstellte, daß die Leiche herausgenommen war. Bei mehreren anderen Gräbern, welche darnach geöffnet wurden, sollen die Leichen ebenfalls verschwunden gewesen sein. Wie nach dem angegebenen Blatte weiter erzählt wird, soll sich der Todtengräber erhängt haben.
- Die Forderungen der streikenden Buchdrucker wurden auch in der Druckerei der sozialdemokratischen Breslauer "Volkswacht", des Organs der schlesischen Sozialdemokraten, nicht bewilligt. Die Zeitung wird daher gegenwärtig durch sogen. "Streikbrecher" hergestellt, wie die Sozialdemokraten die nicht ausständigen Setzer nennen.
- Das Geburtshaus Johann Gottfried Herders in Mohrungen kaufte dessen Urenkel Rittergutsbesitzer Herder auf Niederforchheim in Sachsen. Dasselbe soll zu einer Erinnerungsstätte gemacht werden.
- Vor der Strafkammer in Karlsruhe wurde dieser Tage ein vierzehnjährige Mädchen, Frieda Ros von Ichenheim, wegen Mordversuchs zu 4 Jahren Gefängniß verurtheilt. Die Angeklagte gestand, daß sie mit Vorsatz ihr nur wenige Wochen altes Schwesterchen durch Eingeben von Kampherspiritus aus dem Wege räumen wollte, um sich der Beaufsichtigung des ihr durch sein Schreien lästig gewordenen Kindes zu entledigen. Die vollständige Ausführung des Vorhabens scheiterte.
[ => Original lesen: 1891 Nr. 102 Seite 3]Ball=Seidenstoffe v. 65 Pfg. bis 14.80 p. Met.-glatt, gestreift u. gemustert versendet roben= und stückweise porto= und zollfrei das Fabrik=Dépôt G. Henneberg (K. u. K. Hoflief.) Zürich. Muster umgehend. Doppeltes Briefporto nach der Schweiz.
Anzeigen.
In Sachen betr. die Zwangsversteigerung der der Hufnerin Johanna Koch geb. Plate zu Panten gehörigen, daselbst sub Nr. VIII belegenen Vollstelle c. p. stehen vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an:
1. der Verkaufstermin auf
Dienstag, den 19. Januar 1892,
Vormittags 11 Uhr,
2. der Ueberbotstermin auf
Dienstag, den 16. Februar 1892,
Vormittags 11 Uhr.
Ferner ist Termin zur Anmeldung aller dinglichen Rechte und Ansprüche an das Grundstück c. p. u. an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände (Zubehör), soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf
Dienstag, den 19. Januar 1892,
Vormittags 11 Uhr,
angesetzt.
Die Verkaufsbedingungen liegen 14 Tage vor dem ersten Verkaufstermine auf der Gerichtsschreiberei I zur Einsicht der Betheiligten aus.
Dem Sequester, dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen in dem zur Anmeldung der dinglichen Ansprüche an das Grundstück c. p. bestimmten Termine und in dem Verkaufstermine zu erscheinen, sowie innerhalb 8 Tage vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 18. October 1891.
Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
W. Harms.
In Besitz der hier wegen verschiedener Diebstähle in Untersuchungshaft befindlichen unbegebenen Marie Weitkus aus Marienburg, welche sich auch Ahrendt, Gärtner, Werner, Kaminski und Salunski nennt, sind die nachfolgenden zweifellos gestohlenen Gegenstände gefunden:
2 Tischmesser mit schwarzer Schale, 1 Rolle weißen Zwirn, 1 Gratulationskarte, worauf der Name Auguste v. Homeyer=Barth 17. 2. 80 steht, 1 weißleinenes Taschentuch gez. R. M. 6, 1 hellblau=seidenes Tuch, 2 Paar braune Glaceehandschuhe, 1 Paar braun=wollene Handschuhe mit Leder, 1 kleiner defecter Spiegel, 1 kleine Dose, 1 Stück schwarze Pomade, 1 Kautschuckstempel "Paul Zimmer Soloflötist aus Cammin i/Pom.", 1 Petschaft (W. B. & S.), 1 Paar grau=wollene Strümpfe gez. H. H., 1 kleines roth und blau gestreiftes Portemonnaie, 1 braun=ledernes Portemonnaie, 1 Talmi=Verlobungsring, 1 Amethyst=Ring, 1 schmaler goldener Ring, 1 goldener Damenring mit Topasstein, 1 Paar Talmi=Ohrringe mit daranhängenden Pamillen, 1 schwarze Schürze, 1 schwarzes mit Pelz besetztes Jacket, 1 graublaues Kleid, 1 rothes Kleid mit schwarzem Sammet besetzt, 1 brauner mit gelben Ringen und Blumen bedruckter Unterrock, 1 brauner mit grauen Streifen versehener Kleiderrock, 1 schwarzer eigengemachter Rock mit grauen Längsstreifen und schwarzer und rother Kante, 1 graugestreifter halbwollener Kantenrock, 1 rothe graugestreifte halbwollene Hose, 1 rothes Tuch, 1 silberne Damenremontoiruhr mit Medaillon und kleiner silberner Kette (die Uhr trägt die Gehäusenummer 166077 und die Reperaturnummer S. 3/87 1894 Sch), 1 rothbunte Nachtjacke, 1 Korsett, 1 weißleinenes Hemd gez. mit Monogramm M. B., 1 schwarzer Regenschirm, 1 weißer Henkelarmkorb, 1 Licht, 1 kleines Dessertmesser mit gelber Schale, 1 weißer gehäkelter Kinderunterrock, 1 Paar braune Glaceehandschuhe, 1 Serviette gez. mit Monogramm J. B. 18, 1 Visitenkarte, worauf der Name Frau von Buch, geb. Gräfin Bernstorf gedruckt steht, 1 Korkzieher, 1 Paar rothe Müffchen, 1 Knäuell grauer Wolle, 1 grauer Kleiderrock mit Stahlbügel, 1 braune Kapuce.
Die vorgenannten Gegenstände müssen in der Zeit vom 4. Juli bis zum 5. December d. J. gestohlen sein und giebt die p. Weitkus an, in der genannten Zeit, zum Theil in männlicher Begleitung, einen Theil von Pommern, beide Großherzogthümer Mecklenburg, einen Theil von Holstein durchwandert und sich auch in Hamburg und Lübeck aufgehalten zu haben.
Die vorstehend zuletzt genannten Gegenstände von der silbernen Damenuhr ab sind vermuthlich erst in der Zeit vom 25. November bis 5. December gestohlen worden und will die Weitkus in dieser Zeit die Städte Schwerin, Crivitz, Parchim und Ludwigslust und deren Umgegend aufgesucht haben.
Ich ersuche um Mittheilung von Anhaltspuncten, wo die vorgenannten Gegenstände gestohlen sein könnten.
Güstrow, den 21. December 1891.
Der Erste Staatsanwalt.
Heydemann.
Holz=Auction Nr. 6.
Am Donnerstag, den 7. Januar, Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Wiencke zu Sülsdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.
Aus dem Schwanbecker Zuschlage.
264 Stück loheichen Drümme mit 67,56 Fstmet.,
43 Rmet. loheichen Knüppel I. u. II. Cl.,
3 Stück buchen Nutzholzblöcke,
27 Rmet. buchen Kluft I. u. II. Cl.,
27 Rmet. buchen Knüppel,
43 Fuder buchen Pollholz,
32 Fuder ellern Wadelholz I. u. II. Cl.
Schönberg, den 27. December 1891.
Der Oberförster.
C. Hottelet.
Dr. Oeinck, Lübeck.
Hals-, Nasen- u. Ohrenarzt,
verreist.
Flechtenkranke
versäumen nicht, das von Rolle, Hamburg, St. Pauli, Neuer Pferdemarkt 16, herausgegebene und nur daselbst zu beziehende Buch zu lesen. Preis M. 1,50.
1 1/2 Jahr war ich flechtenleidend, habe verschiedenes gebraucht, jedoch ohne Erfolg, dann wandte ich mich, durch die vielen Erfolge auf die Kur des Herrn Rolle, Hamburg, St. Pauli, Neuer Pferdemarkt 16, aufmerksam gemacht, an genannten Herrn und bin heute in der glücklichen Lage Herrn Rolle meinen Dank aussprechen zu können, indem ich gleichzeitig allen Flechtenleidenden die Kur des Herrn Rolle empfehle. W. Pries, Güstrow.
Gefundenes Geld
ist solches, was Sie für alte gebr. Briefmarken und Briefumschläge mit eingepr. Marken von 1849-70 erhalten. Wir kaufen diese zu sehr hohen Preisen, z. B.: Baden Briefumschl. 12 oder 18 Kr. pr. Stück 50 Mk., Hannover 10 Gr. - 10 Mk., Preusen Brfumschl. 4. 5. 6. od. 7 Sgr. per Stück 15-50 Mk., Oldenburg 1858 1/3 Gr. - 40 Mk., Sachsen 3 Pfg. roth - 40 Mk., Schlesw.-Holst. 1850 2 Sch. - 15 Mk. etc. etc. Anfragen muss Rückporto beilegen.
Carl Geyer & Co., Siegen, Westf.
Suche zu Ostern 1892 ein
ordentliches Mädchen
für Küche und Hausarbeit.
Helene Lundwall.
[ => Original lesen: 1891 Nr. 102 Seite 4]Ersparniß- & Vorschuß-Anstalt.
Zwecks Auszahlung der zu Antoni k. J. fällig werdenden Zinsen ist die Anstalt
am Sonntag, den 27. December d. J.,
und
vom Montag, den 28. December d. J.,
bis
Donnerstag, den 31. December d. J.,
Vormittags von 8-12 Uhr,
geöffnet.
Schönberg, den 12. December 1891.
Das Directorium.
Am Montag, den 4. Januar 1892, präc. 1 Uhr Nachmittags, Haupt=Versammlung der
Schuhmacher-Innung
zu Schönberg i/M.
im Innungs=Locale, wozu freundlichst einladet
der Vorstand.
Tagesordnung:
1) Rechnungs=Ablage,
2) Vorstands=Wahl,
3) Erheben der halbjährlichen Beiträge,
4) Ein= und Ausschreiben von Lehrlingen,
5) Allgemeine Innungs=Angelegenheiten.
D. O.
Zu dem am Sonntag, den 3. Januar 1892 bei Hrn. Gastwirth J. Oldenburg in Palingen stattfindenden
Ball
der jungen Leute zu Palingen wird hierdurch freundlichst eingeladen.
Anfang Abends 6 1/2 Uhr.
Stadt Lübeck,
Sylvester- und Neujahrsabend
Tanzmusik.
Sylvester und Neujahr
Tanzmusik
bei J. Boye.
Am Sonntag, den 3. Januar
Ausspielen von Gänsebrüsten
aufmeinem Billard. Anfang 3 Uhr.
J. Böckmann,
Gastwirth.
Naujahrs-Karten
in allen Preislagen empfiehlt zu billigen Preisen
M. Schmalfeldt,
Sabowerstraße Nr. 45a.
Glühwein- u. Punschextract,
Erdbeersaft, Bischof aus frischen Orangen empfiehlt billigstens
Aug. Spehr.
Neujahrskarten
in großer, schöner Auswahl empfiehlt
Emil Hempel.
Schönberg. Buchbinder.
Mein schwarzbrauner Hengst steht von jetzt an zum Decken bereit.
Warsow. H. Blank.
Friederike Klahn
Fritz Otto
Verlobte.
Itzehoe. Schönberg, z. Z. Itzehoe.
Jm December 1891.
Passend für Sattler.
Zu verkaufen
wegen Altersschwäche des Besitzers, Haus mit 3 Tonnen Weizenboden, verbunden mit Sattlergeschäft. Gute, feste Kundschaft. Das Geschäft besteht seit 1813. Anzahlung nach Uebereinkunft.
Vogelsang per Pronstorf, Kreis Segeberg in Holst.
H. Rauert,
Sattlermeister.
Nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse entriß mir der unerbittliche Tod gestern Abend 8 Uhr meinen heißgeliebten Mann
Carl Pustir
nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 36 Jahren.
Schönberg, den 28. December 1891.
Die tiefgebeugte Wittwe
Helene Pustir,
geb. Schwedt.
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 30. d. M., 2 1/2 Uhr Nachmittags statt.
Gestern Abend entschlief nach kurzer schwerer Krankheit in seinem 37. Lebensjahre der
Landreiter Carl Pustir
hierselbst.
Wie die Behörden in ihm einen treuen Großherzoglichen Diener verloren haben, so betrauern wir in dem Entschlafenen einen liebenswürdigen Mitarbeiter von Pflichttreue, verbunden mit wohlwollender Gesinnung und steter Dienstgefälligkeit gegen Jedermann. Den Verlust werden nicht nur wir schwer empfinden.
Schönberg, den 28. December 1891.
Cl. v. Oertzen, Drost.
Namens der Beamten und Unterbedienten der Großherzl. Landvogtei u. des Domainenamts.
Am 26. December, Abends 7 Uhr starb unser lieber Sohn
Rudolph
im Alter von 1 1/2 Jahr. Allen Theilnehmenden zeigen dies tiefbetrübten Herzens an
Stellmacher Stoltenberg
und Frau.
Petersberg, den 28. December 1891.
Die Beerdigung findet am Donnerstag Nachmittag 2 Uhr auf dem neuen Kirchhofe statt.
Kirchliche Nachrichten.
Sylvester (6 Uhr Abends). Pastor Krüger.
Neujahr.
Frühkirche (7 Uhr): Consistorialrath Kaempffer.
Vormittagskirche: Pastor Krüger.
Sonntag nach Neujahr.
Vormittagskirche: Consistorialrath Kaempffer.
Abendkirche fällt aus.
Amtswoche: Consistorialrath Kaempffer.
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Viehmarkt in Hamburg.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1891 Nr. 102 Seite 5]Beilage
zu Nr. 102 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 29. December 1891.
Unfallversicherung für das Handwerk.
Es kann nach den von Seiten des Staatssekretärs Dr. v. Boetticher vor kurzem in der Budgetcommission des Reichstags abgegebenen Erklärungen nicht mehr zweifelhaft sein, daß die Ausdehnung der Unfallversicherung auf das Handwerk nahe bevorsteht. Daß ein Bedürfniß für die Versicherung der im Handwerksbetrieb beschäftigten Personen gegen die Folgen der Betriebsunfälle vorhanden ist, kann nicht in Abrede gestellt werden; wenn die Unfallgefahr im Handwerk auch nicht entfernt dieselbe ist, wie in der Großindustrie und in der Landwirthschaft, so ist sie doch keineswegs eine geringere zu nennen, und das Eindringen kleiner Motoren in das Handwerk hat zweifellos dazu beigetragen, sie zu erhöhen. Wenn man darüber auch verschiedener Meinung ist, so scheinen doch die Ansichten über die Art und Weise der Durchführung der Versicherung beim Handwerk noch sehr weit auseinander zu gehen. Die demselben eigenthümlichen Verhältnisse verbieten es von selbst, die Organisation schlechthin nachzuahmen, die man bei der Regelung der Unfallversicherung in der Großindustrie durchgeführt hat. Die Errichtung von Handwerksberufsgenossenschaften, sei es auf territorialer Grundlage, sei es ohne solche, stößt auch auf Schwierigkeiten und es muß vor der Hand dahin gestellt bleiben, ob diese zu überwinden sein werden. Gegen räumlich abgeschlossene Handwerksberufsgenossenschaften spricht vor allem das Bedenken, ob dieselben auch ausreichende Lebenskraft besitzen werden, um den mit der Versicherung verbundenen Lasten voll nachkommen zu können. Berufsgenossenschaften ohne territorialen Besitz wären ja wohl im Stande, allen Ansprüchen gerecht zu werden, aber die zahllosen kleinen Betriebe zu einer für das ganze Reich bestimmten Genossenschaft zusammen zu fassen, das erscheint wegen der Schwerfälligkeit, die einer solchen Organisation anhaften würde, unräthlich. Andererseits ist auch der einfache Anschluß des Handwerks an die bestehenden Berufsgenossenschaften nicht zu empfehlen. Unter diesen Umständen dürfte es vielleicht doch am einfachsten sein, zu Trägern der Unfallversicherung für das Handwerk besondere Versicherungsanstalten zu machen, die sich in Ansehung der Organisation den für die Invaliditäts= und Altersversicherung bestehenden Anstalten anschließen könnten. So lauten in Kürze die Vorschläge, die im "Rheinischen Kourier" zu diesem wichtigen Gegenstand der Gesetzgebung, um damit zur Ueberlegung anzuregen, gemacht werden.
- Dieser Tage wurde in Markirch (Elsaß=Lothringen) ein französischer Geschäftsreisender verhaftet, welcher sich Yves Mengy nannte. Nach den inzwischen telegraphisch mit Paris gepflogenen Verhandlungen dürfte es zweifellos sein, daß der Verhaftete identisch mit dem Thäter ist, der vor 3 Wochen in Paris die Baronesse Dellard ermordet und beraubt hat. Der Verhaftete wurde dem Bezirksuntersuchungsgefängniß in Colmar zugeführt.
- Im Stefansdom zu Wien entleibte sich am vorigen Freitag ein junger Mann durch zwei Revolverschüsse. Kurze Zeit darauf stürze ein junges Mädchen in die Kirche zu dem blutigen Leichnam und sank laut weinend vor demselben nieder. Sie war die Geliebte des Unglücklichen, der, wie aus einem Militärpasse, der bei ihm gefunden wurde, hervorging, mit dem 28jährigen Alfred Schuster, Buchhändler aus Annaberg im Erzgebirge, identisch war. "Er hat mir geschrieben, er werde sich in der Stefanskirche erschießen," rief das Mädchen und kniete neben dem Leichnam nieder, "und ich bin sogleich hergefahren, aber es ist zu spät!" - Ueber das muthmaßliche Motiv wollte das Mädchen, eine Krankenwärterin, nichts angeben; bei dem Leichnam wurde aber ein Zettel mit folgenden Worten gefunden:
"Liebesgram, Heimweh und außerdem Schulden,
Lassen nicht länger mich's Leben erdulden,
D'rum ging' ein ich zur ewigen Ruh' -
Hilflos, müd und traurig schließ' die Augen ich zu."
Die durch Selbstmord entweihte Kirche wurde bereits, damit wieder gottesdienstliche Handlungen darin vorgenommen werden können, neu geweiht.
- In Neutra (Ungarn) wollte vor einigen Tagen abends um 9 Uhr der Platzkommandant des Honved=Barackenlagers, Oberlieutenant Paul Szikl, ein Glas Wasser trinken; da der Wachtposten nicht zum Brunnen gehen wollte, ein anderer Mann aber nicht zur Verfügung war, ging er selbst zum Brunnen, verlor beim Herausziehen des Wassereimers das Gleichgewicht und stürzte hinein, wo er am Morgen tot aufgefunden wurde.
- Von einer Lawine in die Tiefe geschleudert und sofort getötet wurden, wie man aus Basel berichtet, drei junge Männer, welche über die Gemmi von Lenkerbad nach Frutigen stiegen.
- Auf einem im Hafen von Antwerpen verankerten französischen Schiffe erfolgte am Mittwoch eine schreckliche Explosion. Alle in der Nähe befindlichen Objecte, die Hafenmauer, ein Postbureau u. s. w. wurden gänzlich zertrümmert. Ueber Brüssel wird darüber noch folgendes gemeldet: Das explodierte Schiff sei eine französische Barke gewesen, die neulich nach einem großen Sturm bei Dünkirchen von ihrer Mannschaft verlassen aufgefunden wurde und nach Antwerpen geführt worden war. Die Barke war mit Dynamit beladen; deswegen wurde sie außerhalb des Hafens befestigt. Am Dienstag wurde nun die Holzladung der Barke ausgeschifft, am Mittwoch das Dynamit. Zwei Männer waren damit beschäftigt. Um 11 Uhr gab es ein fürchterliches Knallen, und man sah die Barke förmlich in die Luft springen. Ein in der Nähe liegender Leichter sank sofort unter. Ein Steamer, der mitten in der Schilde ankerte, wurde stark beschädigt. Thüren und Fenster der Uferhäuser wurden eingedrückt. Die zerrissenen Glieder der beiden Matrosen wurden im Flusse aufgefischt. Es wird bestätigt, daß es nur diese zwei Toten gegeben hat.
- Ein wichtiges Jubiläum fällt in das Jahr 1891, und fast wäre das letztere vorübergegangen, ohne daß dieses Jubiläums gedacht worden wäre. Es sind nämlich gerade dreihundert Jahre seit der Einführung des Kaffees in Europa vergangen. Im Jahre 1591 brachte der Orientreisende Prosper Albinus den ersten Kaffee aus Aegypten mit nach Venedig. Sofort verbreitete sich die bis dahin gänzlich unbekannte Frucht durch ganz Italien. Langsamer ging die Einführung des Kaffees in die anderen europäischen Länder von Statten. 1614 wurde Frankreich, 1615 England mit dem duftenden Mokka beglückt, und von England breitete er sich bald über alle Länder Europas aus. Aber es dauerte lange, bis der Kaffee ein so allgemeines Getränk wurde, wie er es heut zu Tage ist. So wurde z. B. in Sachsen noch zu Anfang dieses Jahrhunderts von dem Landvolk nur des Sonntags, oder wenn man Gäste bei sich aufgenommen hatte, Kaffee getrunken.
- Aus der Kaserne. Corporal (zum Einjährigen): "Was sind Sie denn eigentlich in Ihrem Zivilberuf?" - Einjähriger: "Mineraloge!" - Corporal: "Ach was, Mineraloge, damit imponiren Sie mir nicht! Sagen Sie doch einfach Selterwasserfabrikant: wozu denn immer die Fremdwörter?"
Auf verwegener Bahn.
Kriminalnovelle von Gustav Höcker.
(Nachdruck verboten.)
[Schluß.]
[ => Original lesen: 1891 Nr. 102 Seite 6]Auf verwegener Bahn.
Kriminalnovelle von Gustav Höcker.
(Nachdruck verboten.)
(Schluß.)
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