No. 81
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. Oktober
1890
sechzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1890 Nr. 81 Seite 1]

Fragen und Antworten in Bezug auf die Invaliditäts= und Altersversicherung.

Sind Bauernsöhne und Bauerntöchter, welche in der elterlichen Wirthschaft thätig sind, versicherungspflichtig?
Wir können die Frage verallgemeinern und sie auf Hauskinder überhaupt erstrecken. Was für den Bauernsohn gilt, das gilt natürlich auch für den Sohn des Handwerkers, Krämers, Gärtners etc. und der Bauerntochter muß die Schenkin in der elterlichen Gastwirthschaft, die Verkäuferin im elterlichen Laden etc. gleichstehen. Das Gesetz spricht an keiner Stelle von den Hauskindern, welche bei den Eltern beschäftigt werden. Im § 3 des Gesetzes heißt es aber: "Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, gilt im Sinne des Gesetzes nicht als eine die Versicherungspflicht begründete Beschäftigung." Man kann zweifelhaft sein, ob der Gesetzgeber, der im Uebrigen einen möglichst weiten Kreis von Personen für die Wohlthaten der Versicherung im Auge hatte, hierbei nicht bloß an die Lehrlinge in Gewerbe und Landwirthschaft und dergleichen Personen dachte, die nur Kost, Wohnung etc. aber keinen Geldlohn beziehen. Indessen hat sich die Mehrheit der Conferenz, welche kürzlich auf Einladung des Reichs=Versicherungsamts im Reichstagsgebäude tagte, dahin ausgesprochen, daß der Wortlaut jener Bestimmung in § 3 die Hauskinder, die keinen Lohn von ihren Eltern beziehen, von der Versicherung ausschließe. Auch das übliche Taschengeld, das die Söhne und Töchter von Bauern etc. erhalten, ändert hieran nichts, weil es ein Geschenk ist, nicht aber ein Entgelt für die in der elterlichen Wirthschaft geleisteten Dienste. Die Eltern haben es aber in der Hand, ihre Kinder zu versichern, wenn sie nämlich ihren erwerbsthätigen Kindern einen rechtlichen Anspruch auf baaren Lohn oder Gehalt gewähren. Natürlich ist ein Bauernkind sofort versicherungspflichtig, wenn es den Hausstand der Eltern verläßt und in fremde Arbeit und fremden Lohn tritt.
Sind sogenannte freie Arbeiter, die heute da, morgen dort arbeiten, versicherungspflichtig? Das ist eine schwierige Frage. Das Entscheidende ist, ob die Eigenschaft eines Arbeiters oder die eines selbständigen Gewerbetreibenden vorliegt. Aber das ist eben häufig nur nach Art des besonderen Falles zu entscheiden. Zweifellos versicherungspflichtig sind die freien Landarbeiter (Tagelöhner aller Art), ferner Hafen= und Wegearbeiter, und auch die Wäscherinnen, die von Haus zu Haus gehen, sollen nach den Beschlüssen der erwähnten Conferenz dem Versicherungszwange unterliegen. Näherinnen, Schneiderinnen, Friseusen, welche auf Bestellung in Familien arbeiten, werden wohl in den meisten Fällen als selbständige Gewerbetreibende anzusehen sein.
Wie ist es aber mit der Erhebung der Beiträge für versicherungspflichtige unselbständige Arbeiter, welche den Arbeitgeber tageweis wechseln und selten eine ganze Kalenderwoche hindurch bei ein= und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind? Das Gesetz setzt wöchentliche Beitragsleistung fest, für jede Arbeitswoche ist vom Arbeitgeber eine Marke in die Quittungskarte einzukleben. Währt die Beschäftigung nicht die ganze Woche hindurch, so soll derjenige Arbeitgeber, welcher den Versicherten zuerst beschäftigt, den ganzen Wochenbeitrag entrichten.
Sind Posthülfsstellen Postanstalten im Sinne des Gesetzes? Von allen Postanstalten sind Beitragsmarken zu beziehen. Die Postanstalten zahlen auch die Renten aus. Posthülfsstellen sind keine Postanstalten im Sinne des Gesetzes. Jedoch wird die Postverwaltung wohl Vorsorge treffen, daß die Posthülfsstellen zum Markenverkauf herangezogen werden und daß die Landbriefträger stets kleinere Beträge von Marken zum Verkauf bei sich führen, was für die Arbeitgeber auf dem platten Lande eine große Bequemlichkeit wäre. Die Arbeitgeber - nicht die Versicherten - haben bekanntlich für die Einklebung der Marken in die Quittungskarte Sorge zu tragen.


Am Donnerstag werden die sterblichen Ueberreste weiland Kaiser Friedrichs und seiner beiden Söhne, der Prinzen Joachim und Waldemar, aus der Sakristei der Friedenskirche bei Potsdam, in der sie bisher beigesetzt waren, in das neuerbaute Mausoleum übergeführt werden. Der Sarg des Kaisers wird in der Gruft, die Särge der beiden Prinzen an den Seiten des Altars beigesetzt werden. Am 18. d. M., am Geburtstag Kaiser Friedrichs, wird in der Gruft eine Andacht abgehalten werden, der nur die allernächsten Familienmitglieder ohne jede Umgebung beiwohnen werden. Künftig, wenn der Sarkophag aufgestellt sein wird, soll auch das Publikum in der Gruft Zutritt haben.
Die Hochzeit der Prinzessin Victoria von Preußen mit dem Prinzen Adolf zu Schaumburg=Lippe ist auf den 21. November, den Geburtstag der Kaiserin Friedrich, festgesetzt.
Der Generalfeldmarschall Graf v. Moltke, der auf den Wunsch des Kaisers seinen 90. Geburtstag nicht in Creisau, sondern in Berlin feiern wird, gedenkt am 24. October dort einzutreffen. Auch die Akademie der Wissenschaften wird dem großen Strategen zu seinem 90. Geburtstag eine Adresse überreichen, die von dem Historiker Mommsen verfaßt worden ist.
Graf Herbert Bismarck, welcher gegenwärtig mit Lord Roseberry in Kurland zur Jagd weilt, gedenkt sich demnächst zu einem längeren Besuch nach St. Petersburg zu begeben.
Die am vorigen Mittwoch zur Subscription aufgelegte 3%ige Reichsanleihe im Betrag von 170 Millionen Mark ist um 252 Millionen überzeichnet worden. Auch sind auf die verlangten 65 Millionen preußische Anleihe 97 Millionen gezeichnet worden.
Die Regentschaftsvorlage für das Fürstenthum Lippe=Detmold scheiterte vollständig. Der Fürst von Lippe beanspruchte bekanntlich darin das Recht, für den geisteskranken Thronfolger selbständig einen Regenten zu ernennen. Der Landtag änderte aber diese Bestimmung ab, worauf der ganze Gesetzentwurf von der fürstlichen Regierung zurückgenommen wurde. Der Landtag beschloß nunmehr, die Re=

[ => Original lesen: 1890 Nr. 81 Seite 2]

gierung zu ersuchen, baldigst durch ein Gesetz eine verfassungsmäßige Fürsorge für den Fall zu treffen, daß der Thron nach dem Ableben der Mitglieder des jetzt regierenden fürstlichen Hauses infolge der schon lange dauernden Streitigkeiten zwischen den Seitenlinien nicht längere Zeit erledigt bleibe, wodurch die Existenz des ganzen Staatsorganismus zeitweilig gefährdet werde.
Nach einer Meldung der "Post" aus Paris hat zwischen den Cabinetten der europäischen Großmächte bezüglich der Mac Kinley=Bill ein Meinungsaustausch stattgefunden. Was Deutschland angehe, so habe dieses noch keinen bestimmten Antrag formulirt.
In Frankreich, dessen Industrie bekanntlich durch das neue amerikanische Zolltarif=Gesetz am härtesten betroffen ist, beginnt man sich ernstlich zu regen, um Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Der Deputierte Burdeau, der dieser Tage vor seinen Wählern die Mac Kinley=Bill besprach, erklärte, man müsse den von den Vereinigten Staaten eröffneten wirthschaftlichen Krieg aufnehmen. Frankreich werde bald erkennen, daß es zum Schaden Amerikas viel Geld ersparen könne, wenn es Petroleum in Rußland und Getreide in Oesterreich=Ungarn ankaufe. Wenn Frankreich mit Vortheil Petroleum aus Rußland beziehen kann, so wird dies bei uns erst recht der Fall sein und es wäre sehr zu wünschen, daß die nordamerikanische Union die unangenehmen Folgen ihres rücksichtslosen Absperrungssystems recht bald zu spüren bekäme.
Wie die "France" meldet, werde die französische Regierung den Bau einer strategischen Eisenbahn zwischen Belfort und den Vogesen demnächst beginnen lassen.
Im Befinden des Königs von Holland ist einer Meldung des "Staats=Courant" zufolge beinahe keine Aenderung eingetreten. Der König leidet wenig, ist aber beständig matt. Die Ernährung ist befriedigend.
In Warschau ist seit dem 4. Oktober das Gerücht verbreitet gewesen, daß auf den in Schloß Skierniewice mit seiner Familie weilenden Kaiser Alexander von Rußland, während er in den Wäldern von Spala gejagt habe, ein Attentat verübt und daß der Kaiser durch einen Splitter einer vor ihm geplatzten Dynamitbombe am Fuß schwer verletzt worden sei. Ein zweites Gerücht lautet dahin, daß nicht der Kaiser, sondern der General v. Werder, der gegenwärtig als Gast des Kaisers Alexander in Skierniewic weilt, von einem Splitter der Dynamitbombe getroffen und am Fuß verwundet worden sei. Am 7. Oktober hat dann das officielle russische Organ in Warschau, der "Warschawski Dniewnik" folgende Notiz veröffentlicht: "Am 22. September (das ist am 4. October) wurde während der Jagd bei Spala der General=Adjutant des deutschen Kaisers, v. Werder, von dem Leibchirurgen Hirsch oberhalb des Kniees, ohne daß das Bein verletzt wurde, mittelst einer Kartätsche (!) leicht verwundet. Der nach Spala berufene Professor Kossinski fand, daß die Wunde gar keine Bedeutung habe. Der Kaiser hat dieser Jagd nicht beigewohnt." - Staunend fragt man sich, wie ein Leibchirurg des Kaisers während einer Jagd auf Rehwild und Hasen dazu kommt, mit Kartätschen um sich zu werfen! Wenn man nicht annehmen könnte, daß es sich in dem russischen Blatt nur um einen ungeschickten Ausdruck handele, so würde die Sache gewiß sehr sonderbar sein. Statt Kartätsche wird es wohl, wie auch das Wolffsche Büreau gemeldet hatte, Schrot= oder Streuschuß heißen müssen! Nichts desto weniger wird so mancher sich fragen, ob hier nicht doch wieder ein Attentat gemacht worden ist?
Laut Kabelmeldung aus Sansibar wurde entlang der deutschen Küste die Einfuhr aller geistigen Getränke, nur Bier, Wein und Wermuth ausgenommen, unter Androhung schwerer Strafe verboten. - Bei Lindi soll zwischen deutschen Truppen und Masitis hart gekämpft worden sein. Das Vorgehen Englands gegen Witu gilt als nahe bevorstehend und bringt man die Rückkehr der britischen Flotte von Mozambique damit in Zusammenhang.


- Schönberg. Mit der Einrichtung einer Verpflegungsstation in hiesiger Stadt und einer Filiale derselben in Carlow wird, wenigstens für die nächste Zeit, eine Verstärkung der Gensdarmerie auf dem Lande sich vernothwendigen. Zu dem Ende wird vom 1. November d. J. an in Carlow ein Fußgensdarm und in Herrnburg ein Forstbeamter stationirt, welch letzterer zugleich als Gensdarm functioniren soll. In Selmsdorf und Schlagsdorf sind bekanntlich schon seit mehreren Jahren ja ein Districtshusar stationirt, so daß künftig in den größeren Kirchdörfern des Fürstenthums zur Sicherheit der ländlichen Bevölkerung Polizisten anwesend sein werden. Das Fürstenthum Ratzeburg wird bekanntlich vornehmlich von den Vagabunden aufgesucht, weil ihnen hier stets reichliche Gaben zufließen, mit der Einrichtung der Verpflegungsstationen in Schönberg und Carlow werden sich die Vagabunden künftig andere Gegenden aufsuchen müssen, wenn die ländliche Bevölkerung strenge darauf sieht, daß den Bettlern jede Gabe sowohl an Geld wie an Naturalien versagt wird.
- Schönberg, 15. Oct. Der Geflügelzucht=Verein hierselbst hatte seine October=Versammlung auf gestern Abend angesetzt. Der Tagesordnung gemäß wurde zunächst Rechnung über die diesjährige Geflügel= etc. Ausstellung abgelegt. Nach derselben stellte sich ein Deficit von circa 60 M. heraus, welches sich freilich dadurch etwas abändert, daß zu der gedachten Ausstellung das Vereins=Inventar hat vermehrt werden müssen. Sodann beschloß der Verein, aus dem Verband mecklenburgischer Geflügelzuchtvereine auszutreten, da der Nutzen aus der Zugehörigkeit zu dem Verbande zu den dem Verein hieraus erwachsenden Kosten in keinem Verhältniß stehe.
- Die Kinley=Bill macht sich jetzt bereits in den sächsischen Tuchwebereien und Streichgarnfabriken empfindlich geltend. Während in früheren Jahren um diese Zeit die Beschäftigung meistens eine flotte war, sehen sich jetzt viele Etablissements genöthigt, die tägliche Arbeitszeit um einige Stunden zu beschränken; andere Fabriken der genannten Branchen beabsichtigen, demnächst nur halbe Tage arbeiten zu lassen. Der nächste Winter wird voraussichtlich den sächsischen Industriearbeiter die härtesten Entbehrungen auferlegen.
- Ueber das finanzielle Ergebniß der Oberammergauer Passionsspiele wird gemeldet: Während der Festspielsaison hat Bürgermeister Lang allein über 30 000 Briefe und Telegramme erhalten. Bei einer Vorstellung waren ca. 5= bis 8000 Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Daß die Gemeindekasse dabei nicht zu kurz gekommen ist, ist selbstverständlich. Die Gesammteinnahme dürfte sich auf nahezu 700 000 Mark belaufen, doppelt so viel wie vor 10 Jahren. Gleichwohl sind die "Gagen" der mitwirkenden Künstler, deren Zahl sich auf ca. 700 beläuft, verhältnißmäßig gering. So erhält der Christusdarsteller Mayr vermuthlich wie vor 10 Jahren seine 1000 Mk., die Chorführer und Kalphas je ca. 800 Mk., Petrus und Pilatus gegen 500 Mk., die Uebrigen im Verhältniß immer weniger, bis herab zum "Gockelhahn," der im Jahre 1880 bare 40 Mark bekommen hat.
- Das Bankhaus Rothschild in Wien hat für die beschäftigungslosen Drechsler 10 000 Gulden gespendet.
- In Seignolles (Seine und Marne) wollte am Sonnabend ein junges Dienstmädchen aus dem Keller eines Bäckerhauses mit Licht Petroleum holen. Das Petroleum gerieth jedoch in Brand, der indeß von den Bäckergesellen mit Sand gedämpft wurde. Die Feuerwehr, die den Brand gelöscht glaubte, erschien später zur Reinigung des Kellers. als sie diesen mit Licht betrat, erfolgte sofort eine schreckliche Explosion. Sämmtliche Passanten auf der Straße wurden zu Boden geworfen, die anliegenden Häuser erschüttert, Fensterscheiben und Möbel zertrümmert. 27 im Keller befindliche Personen wurden schwer verbrannt; allerdings war keine sofort tot. Sie wurden später mit verkohlten Kleidern und verbranntem Haar gefunden, einige erblindet, andere äußerlich völlig verbrannt, aber noch lebend. Das Dorf hat 500 Einwohner, aber weder Arzt noch Spital. Bald nach Entfernung der Opfer erfolgte eine zweite Explosion, ohne Schaden anzurichten.


[ => Original lesen: 1890 Nr. 81 Seite 3]

Anzeigen.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Lüdersdorf sub. Nr. 4 belegene Büdnerei c. p. des Maurergesellen Matthias Heinrich Schmidt daselbst wird unter Bezugnahme auf das ergangene Proclam vom 9. August d. J. hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Liquidations=Termin nicht, wie in den Nummern 62, 69 und 73 der hiesigen Wöchentlichen Anzeigen de 1890 von der Druckerei versehentlich angegeben ist, am 14. October d. J., sondern erst am

Montag, den 27. October d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

stattfindet.
Schönberg, den 13. October 1890.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Dienstag, den 21. October d. J., Vormittags 10 Uhr, sollen im Pfandlokale hieselbst

1 Chatoulle, 1 Sopha, 1 Lehnstuhl, 4 Bilder und 1 Degen mit Schärpe
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

                                                    Staffeldt. Gerichtsvollzieher.


Aufforderung!

Im Auftrage der Obervormundschafts=Behörde ersuchen wir Alle diejenigen, welche noch Forderungen an den Nachlaß des verstorbenen Schneidermeisters Hans Joachim Lange haben, dieselben bis zum 15. November ds. Jahres bei der Wittwe des ersteren einzureichen; und Alle diejenigen, welche noch Zahlungen zu leisten haben, selbige ebendort bis zum vorerwähnten Datum zu bewerkstelligen.
Schönberg, den 17. October 1890.

Im Auftrage:
W. Nothdurft,          H. Barkenthien,
als Vormünder der minorennen Kinder.


Die Feierabendschule

soll am Donnerstag, den 23. d. Mts., Abends 7 1/2 Uhr eröffnet werden. Die Prüfung der aufzunehmenden Schüler (Lehrlinge, Gesellen u. s. w.) findet am Montag, den 20. d. M., Abends 7 1/2 Uhr im Mädchenschulhause statt, und haben die Schüler dazu Schreibmaterial mitzubringen.

                                                    Der Vorstand.


Castor-Wolle,
Decken-Wolle
in allen Schattirungen am Lager. Muster zu Reisedecken stehen gratis zur Verfügung.
Arthur Friedländer
Inh.: Otto Oehlrich
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Wilh. Schultz, Altona b. Hamburg.


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Diäten-Verein für Geschworene beider Mecklenburg.

Anmeldungen zum Eintritt und Beiträge nimmt bis zum 1. November entgegen

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                                                    Emil Jannicke,
                                                    Bandagist.


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[ => Original lesen: 1890 Nr. 81 Seite 4]

Hugo Heincke
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Kampf=
genossen=
     Ehrenkreuz      Verein
1870/71.

Zur Geburtstagsfeier Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs am 17. d. Mts. gemeinschaftlicher

Commers

in Herrn Wieschendorf's Hotel Abends 8 Uhr wozu alle patriotisch Gesinnten von Stadt und Land und die Kameraden ergebenst einladet

                                                    Der Vorstand.


Kriegerverein für das Fürstent. Ratzeburg.

Zur Feier des diesjährigen Geburtstages S. K. H. des Großherzogs findet am

Freitag, den 17. October d. J. ein
Grosser Fest-Ball

im Gastwirth Boye'schen Sale statt, wozu auch Nichtmitglieder des Vereins durch Vereinsmitglieder eingeführt werden können. Eintrittskarten für Nichtmitglieder sind, für Herren à 1 Mk. und für Damen à 50 Pfg., bei den Kameraden Oldenburg und Hempel zu lösen.

Anfang des Balles Abends 7 1/2 Uhr.

Kameraden und deren Frauen und erwachsene Töchter zahlen kein Eintrittsgeld. - Vereinszeichen sind anzulegen.

                                                    Der Vorstand.


Zur Feier des Geburtstages Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs findet am 17. d. M., Nachmittags 4 Uhr, in meinem Saale ein

Diner

statt, wozu ich mir erlaube hierdurch ergebenst einzuladen.

Preis à Couvert 3 Mark.
Anmeldungen erbitte ich bis Mittwoch, den 15. d. M.
                                                    L. Spehr.


Stadt Lübeck.
Nicht heute, sondern am
Sonntag, den 19. M.
Tanzmusik.


Am 19. und 20. October findet bei mir ein

Scheiben-Schiessen
nach guten Gewinnen statt, wozu ich freundlichst einlade.

Auf drei Schüsse ein Gewinn.
                                                    Oldenburg-Palingen.


Phosphorpillen,
Giftweizen,
gegen Feldmäuse                                                    
empfiehlt
                                                    die Apotheke zu Schönberg.


Damen=Kleiderstoffe in Wolle versendet direkt an Private zu Fabrikpreisen, Proben frei.

                                                    Richard Löffler, Greiz.


Statt besonderer Meldung.
Als Verlobte empfehlen sich:
Bertha Lenschow
Willy Schössow.
Schönberg i/M.                                                     Hamburg. den 16. October 1890.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 19. October.
Ernte=Dankfest.
(Collecte für den Gustav=Adolf=Verein.)

Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abendkirche (6 Uhr:) Pastor Kaempffer.
    Amtswoche Pastor Langbein.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
6,55 Vorm. 9,50 Vorm. 3,21 Nachm. 7,19 Abends. 11,12 Nachts.
Nach Kleinen:
7,51 Morg. 10,13 Vorm. 12,51 Nachm. 5,29 Nachm. 8,48 Abends.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage
und ein Illustrirtes Beiblatt Nr. 42.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1890 Nr. 81 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 81 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 17. October 1890.


Die Herberge zur Heimath und Natural=Verpflegungsstation zu Schönberg
V.

Wie geht es denn auf einer Verpflegungsstation zu? Nehmen wir an, der Herbergs=Verein hätte sich in Uebereinstimmung mit den umliegenden Herbergs=Vereinen entschlossen, morgens wandern zu lassen, so ist vielleicht am Morgen um 7 Uhr ein Wanderer in Ratzeburg entlassen und kommt nun gegen Mittag in Schönberg an. Ist er mittellos, so begiebt er sich in das Fremdenzimmer der Verpflegungsstation, wo sich bald darauf auch der Anweisungsbeamte einfindet, die Papiere der Angekommenen prüft und, wenn er sie richtig befindet, ihnen die Mittagsmarke austheilt. Nun geht es zu Tisch. Jeder erhält gegen seine Marke 1 Liter zusammengekochtes, kräftiges Essen und dann weist der Herbergsvater ihnen die Arbeit an. Wer 4 Stunden gegangen ist, muß in der Regel 4 Stunden arbeiten, wer schon einen längeren Marsch hinter sich hat, ist schon nach kürzerer Zeit frei. Die Arbeit ist verschiedener Art. Mit Holzhauen, Steineklopfen, Wergzupfen, Haus= und Feldarbeiten werden die Leute beschäftigt, auch in andere Häuser werden sie entsandt, wenn dort ihre Hülfe begehrt wird. Grundsatz ist, sie nur mit solchen Arbeiten zu beschäftigen, die den ortsansässigen Handwerkern und Arbeitern keine Konkurrenz machen. Ist in der Arbeits=Nachweisestelle dauernde Arbeit von einem Handwerksmeister oder einem Landwirth angeboten und sind geeignete Personen dafür vorhanden, so werden dieselben gleich nach Mittag zur Bewerbung entsandt. Der Gang zur Arbeitsstelle und die Bewerbung um Arbeit wird ihnen als Arbeitszeit angerechnet, selbst wenn aus irgend einem Grunde ihr Weg erfolglos geblieben sein sollte. Im Falle jedoch der Arbeiter unter nichtigen Vorwänden angebotene Arbeit zurückweist ist er der Polizei vorzuführen, weil er sich weigert zu arbeiten, während er öffentliche Unterstützung beansprucht, also die Merkmale eines Vagabunden aufweist.
Doch wir müssen zu unserm Wanderer zurückkehren. Nach geleisteter Arbeit hat er sich am Abend in das erleuchtete und durchwärmte Fremdenzimmer zu begeben, das bei aller Einfachheit in seiner Sauberkeit doch einen freundlichen Aufenthaltsort gewährt. Der Anweisungsbeamte hat die Arbeit kontrolliert, die Marken für Abendbrod, Nachtlager und Frühstück vertheilt. Die Zeit bis zum Schlafengehen vertreibt sich der Wandersmann in froher Unterhaltung mit seinen Gefährten, oder er liest in einem der Bücher, die der Herbergs=Verein seinen Gästen zur Verfügung stellt, vielleicht erklingt auch dann ein heiteres Lied im Kreise. Eins jedoch sucht er vergebens auf der Station. Branntwein wird ihm nicht gereicht, und er darf ihn auch nicht von außen einführen, Karten und Würfel sind gleichfalls auf der Station verboten. Und will sich in Wort oder Lied Zuchtlosigkeit und Unanständigkeit breit machen, so weiß der Herbergsvater dem zu wehren. Ehe es zu Bette geht, ladet der Herbergswirth noch seine Gäste zur Teilnahme an der kurzen Abendandacht ein. Gezwungen jedoch, der Einladung zu folgen, wird keiner. Und dann sucht der Wanderer sein einfaches, aber reinliches Lager auf, er kann es thun in dem Bewußtsein, am vergangenen Tage für seinen Unterhalt etwas gethan zu haben. Am nächsten Morgen wird früh wieder aufgestanden, ein warmes, kräftiges Frühstück wird eingenommen, dann erhält der Wandernde seine Papiere von dem Anweisungsbeamten zurück. Der Aufenthalt in der Station ist in dem von dem Deutschen Herbergs=Verein herausgegebenen Wanderschein bescheinigt. Und dann zieht er weiter, nach Lübeck oder ins Schwerinsche, wo er nun glaubt am ersten in seinem Berufe Arbeit zu finden.
Ist dagegen der der Ankunft folgende Tag ein Sonntag, so braucht er an diesem Tage nicht weiter zu wandern, er erhält volle Verpflegung, ohne seine Zeit arbeiten zu müssen. Nach langer Zeit erfährt er es vielleicht wieder zum ersten Mal, daß auch für ihn die Sonntagsruhe da ist, daß auch ihn die Kirchenglocken einladen.
Gerade in ordentlichen Handwerkskreisen hat man ja oft viel einzuwenden gegen die Verpflegungsstationen. Man meint, die Gesellen würden in ihrer Handwerksehre dadurch geschädigt, daß man Arbeiten, wie Steinklopfen u. a. von ihnen verlangt. Aber ist es denn wirklich eine Schande, in ehrlicher Arbeit seinen Unterhalt zu verdienen? Ist es nicht eine viel größere Schande, von Thür zu Thür die wiederwillig gegebenen Bettelpfennige einzusammeln, als ein Gegenstand der Furcht und des Abscheus im Lande umherzuziehen?
Der Segen der Verpflegungstationen besteht eben darin, daß sie denen, die arbeiten wollen, die Möglichkeit der Arbeit gewährt, ihnen hilft, nach Arbeit zu suchen, ohne ihren Unterhalt zusammenbetteln zu müssen. Und denen, die nicht mehr arbeiten wollen, predigen die Verpflegungsstationen die Wahrheit des Wortes: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen! Die Verpflegung, die die Station gewährt, soll die Leute nicht verwöhnen, daß sie den Aufenthalt auf der Station vielleicht gar geordneter Arbeit vorziehen, aber ausreichend muß sie sein. Und daß sie das ist, dafür wird mit durch öftere Inspizirung der Station durch ein Vorstandsmitglied gesorgt werden.


- Daß im Kaufmannsstande das Angebot des weiblichen Personals noch stärker ist, als das des männlichen, beweist folgender Fall. Ein Cigarrenhändler in Spandau hatte gleichzeitig in zwei getrennten Inseraten einen jungen Mann und eine junge Dame zur Führung eines Filialgeschäfts gesucht. Es meldeten sich achtundzwanzig Kommis und dreiundneunzig junge Damen!
- Unter der Spitzmarke "Folgen der Theuerung" meldet der "Oberschlesische Anzeiger", daß seit einigen Wochen in Schwientochlowitz im Kreis Kattowitz in der That eine Typhusepidemie herrsche. Bemerkenswerth ist dabei, daß meist Frauen und Kinder erkrankt sind, ein Umstand, der mit den Ernährungs=Verhältnissen zusammenzuhängen scheint.
- Ein Schuhmachergeselle in Salzdahlum (Braunschweig) fiel einer unsinnigen Wette zum Opfer. Derselbe trank 20 Schnäpse und dann noch drei Glas Bier. Betrunken wurde er nach Hause geführt und da sein Mitgeselle nicht mit ihm zusammen schlafen wollte, in den Ziegenstall gelegt. Am folgenden Tage starb der unmäßige Mensch.
- Die Bittschrift eines Wildschützen. Der Tiroler Schütz Riedl war im Feldzuge 1813-15 in der preußischen Armee als Führer einer Schützenabtheilung verwendet und wegen hervorragender Tapferkeit mehrfach decorirt und zum Offizier befördert worden. Leider besaß Riedl einen unüberwindlichen Hang zum Wildern, der ihm schließlich eine dreimonatliche Festungshaft zuzog. Doch auch die Verbüßung dieser Strafe vermochte nicht seine Leidenschaft zu zügeln; kaum aus der Haft entlassen, griff er wieder zum Stutzen, um auf verbotenen Wegen dem Wilde nachzustellen. Es wurde auf's Neue Anklage gegen ihn erhoben, und da dieselbe eine sehr ernste Wendung zu nehmen drohte, wandte er sich schließlich in unerschütterlichem Vertrauen zu der Herzensgüte des Kronprinzen (nachmaligen Königs Friedrich Wilhelm IV.) mit folgendem authentischen Bittgesuch an denselben: Grüß Di Gott zu Deinem frohen Geburtstag! Das gaiht voran. I hob Di holt ein Wort ins Ohr neinzusagen, das Dir grad kain plaisir wird mache, aber Freud wirst Du habe, wenn Du thust, was ich Dir bitt. Du waißt, mir Tiroler können ohne den Stutz'rl nit sain, der ist holt uns lieber wie's Mädel im Arm. Was aber bei uns zu Land vor's Stutz'rl kommt, das wird, wenn's grad kain Mensch is, heruntergeschossen, hier bei euch zu Land wolln's aber dös nit han, und i könnt holt nit leicht von der Oart lasse, do ist kumme, daß i hob a Häsla oder Böckla

[ => Original lesen: 1890 Nr. 81 Seite 6]

geschosse und kannst Dir holt denke, wos sie vor a Geschrei machen. Nu sogens i soll kain Offizier mehr bleiben, meine Ordens woll'ns mir nehme und dann woll's mir Gott weiß noch hänge und broate, i soll als a Dieb ins Zuchthaus hinein, soll zwai Jahr mit de Verbrecher arbeite; das kannst Du nit zugeben, das darfst Du nit laide. I bin kain Verbrecher, i hob'n Thier geschosse, wos in der fraien Natur is gewesen, kann auer beweisen, daß Gott allein für ihn gemacht hot, oder kann er zaigen, daß es sein Eigenthum is, nun so kann i es bezahlen, aber maine Ehren und Würden, mit mainer Tapferkeit verdient, dos dürfens mir nit nehme. Dos i hob geschossen, dos sag i Dir holt im Vertrauen, dos mußt nit wiedersagen, denn sie hoben mir vor's Schießen schon einmal drei Monate nach der Festung gebracht, und as i nit Lust hob, noch einmal hinzugehen, so hob i gesagt, i hätt' nit geschossen. I hob Dain Vater dies geschrieben und da wollt i holt gebeten hab'n, daß Du Dain Wort hinzugiebst, denn sieh, Dain alter guter Papa, der schickt's an den Minister, as i wohl gehört hob, ein prächtiger Mann, aber an Gerichts= oder Gesetz=Minister is kain Tiroler=Schütz, der geht holt nach dem Wort, was das Gesetz sogt und dann wirst Du sehn, dann schnappen sie mich weg. Mußt Dir mit Gewalt h'nein Schmeißen, dann wird's schon gähen. Nu leb wohl, liebes Brüderle, und thu, wos Du kannst, daß i frei komme und daß i um bißla Schießen nit meine Orden und Würden verliere." - Riedl wurde auf Verwendung des Kronprinzen nicht nur begnadigt, sondern es wurde ihm später auch noch eine Försterstelle verliehen.
- List eines Kranken. Vor einem Jahr erschien ein Leidender bei Professor Nothnagel in Wien, holte sich ärztlichen Rath und überreichte gleichzeitig ein versiegeltes Schreiben. Der Professor las den vom Hausarzt des Patienten geschriebenen Brief, erstattete sofort eine schriftliche Antwort, welche er dem Kranken ebenfalls in einem versiegelten Kouvert zur Uebergabe an den Hausarzt einhändigte. Erst zwölf Monate später wurde der Brief des Klinikers eröffnet, und zwar von dem Kranken selbst, der zugleich auch der Adressat des Schreibens und selbst Arzt war Dr. Vajdassy, ein Arzt in Ujhely in Ungarn, bemerkte nämlich vor einem Jahr an sich die Symptome einer beginnenden Rückenmarkschwindsucht. Nicht klar über den Umfang der Krankheit und von trüben Ahnungen erfüllt, wollte der Arzt genau und ohne jede Rücksichtnahme über seinen Zustand informiert sein. Er schrieb einen Brief an Professor Nothnagel, worin er ersuchte, über die Krankheit des von ihm, dem Dr. Vajdassy, an die medizinische Autorität gesendeten Patienten, die Dauer und den Ausgang derselben genaue schriftliche Mittheilung zu machen, da ihm an dem Patienten sehr viel gelegen sei. Mit diesem Brief reiste der Arzt nach Wien und gab sich dem Professor gegenüber für einen Oekonomen aus. Als der kranke Arzt im Besitz des über "Sein oder Nichtsein" Aufschluß ertheilenden Briefes war, wagte er es lange nicht, ihn zu öffnen. Sein letzter Blick vor der Nachtruhe, sein erster beim Erwachen am Morgen galt dem unheimlichen Brief, den er oftmals in seinen zitternden Händen hielt, ohne den Muth zu finden, dessen Inhalt kennen zu lernen. Der Zustand des Leidenden verschlimmerte sich indeß stetig und einmal, nach einer schlaflos verbrachten Nacht, öffnete endlich der Arzt das Schreiben. Er fand seine düsteren Ahnungen bestätigt, denn es hieß in dem Briefe, daß das Leiden eine wirkliche unheilbare Rückenmarkschwindsucht sei und in einem Jahre wahrscheinlich der Tod eintreten dürfte. Der Unglückliche nahm Abschied von all seinen Verwandten und Bekannten und wurde zwei Wochen später zu Grabe getragen.
- Das Glaubensbekenntniß der Mormonen. Die Mormonen haben ein neues Glaubensbekenntniß veröffentlicht, das in einer Conferenz ihrer Aeltesten als das Ergebniß einer wöchentlichen Berathung festgestellt ist. Im Artikel 12 der von dieser Conferenz beschlossenen Declaration wird das System der Vielweiberei aufgegeben, und diese Reform hat den politischen Erfolg, daß nunmehr die Mormonen zu den Wahlen im Territorium Idaho zugelassen werden. Das eigenthümliche Glaubensbekenntniß lautet: "Wir glauben an Gott den Vater, an Jesus Christus und den heiligen Geist. Wir glauben, daß die Menschen für ihre eigenen Sünden bestraft werden, aber nicht für Adam's; wir glauben, daß Jedermann erlöst werden kann durch Jesus Christus, durch Gehorsam gegen die Gebote und Vorschriften, die zu dem Glauben an Christus gehören, und durch Buße; wir glauben an die Taufe durch Untertauchen und Handauflegen. Wir glauben an dieselbe Einrichtung wie jene der ursprünglichen Kirchen, nämlich Apostel, Propheten, Seelenhirten, Lehrer und Evangelisten. Wir glauben, daß die Bibel das Wort Gottes ist, soweit sie richtig überliefert worden ist, und daß auch das Buch der Mormonen das Wort Gottes ist. Wir glauben Alle, daß Gott sich geoffenbart hat und sich auch jetzt offenbart, und wir glauben, daß er noch viele wichtige Dinge bezüglich des Reiches Gottes offenbaren wird. Wir glauben wörtlich an die Wiedervereinigung Israel, an die Wiederherstellung der zehn Stämme und daß Zion in diesem Kontinent (Amerika) erbaut werden wird. Wir verlangen das Recht, Gott nach den Vorschriften unseres eigenen Gewissens zu verehren, und gestatten Anderen das Gleiche zu thun. Wir glauben, daß wir unsere Gesetze beobachten müssen, so lange sie ehrenhaft, wahr rein, wohlwollend und tugendhaft sind."
- Südaustralien ist voller Freude über die mittels tiefer artesischer Brunnen gelungene Auffindung von Wasser in der dürrsten Gegend der Kolonie. In der durch ihre Dürre berüchtigten großen Kurnamona=Ebene, südlich vom See Frome, sind die Squatter Sanders, James & Co. in der Tiefe von bez. 230, 204 und 371 Fuß auf so reichliches Wasser gestoßen, daß diese drei artesischen Brunnen jetzt täglich bez. 12 000, 30 000 und 10 000 Gallonen Wasser liefern.
- Die großen Städte der Zukunft. Die großen Städte üben eine gewaltige Anziehungskraft auf die Gebildeten aus. Die Zukunft wird lehren, ob diese Zentralisation der Bevölkerung eine Grenze hat, ob wir am Anfang der Bewegung stehen. Da sich die Bevölkerung der Städte bei dem massenhaften Zufluß vom Lande von 40 zu 50 Jahren verdoppelt, so würden, diese Vermehrung zur Grundlage genommen, im Jahr 2210, also in beiläufig 320 Jahren an Anwohnern besitzen: London 1028 Millionen, Paris 514 Millionen, Wien oder Berlin je 247 Millionen. Ja schon in 102 Jahren, also im Jahr 2000 des Bellamy, würde sich die Einwohnerzahl Londons auf 32 Millionen, der Hauptstadt Frankreichs auf 16, von Berlin und Wien auf je 8 Millionen Menschen belaufen.
- Gegen Erdflöhe. Ein Oekonom schreibt: Vor vier Jahren waren meine sämtlichen Kohlpflanzen in dem Maße von Erdflöhen befallen, daß ich keine Hoffnung hatte, nur eine Pflanze zu retten. Ich hatte schon alles mögliche angewandt, aber ohne sichtbaren Nutzen. Da bestreute ich die Pflanzen mit Knochenmehl, überbrauste die Beete sofort mit Wasser. Sämtliche Erdflöhe waren verschwunden, die Pflanzen gerettet. Vier Jahre hindurch habe ich das Mittel mit gleichem Erfolge angewendet.
- Militaria. Der Herr Major hat zwei hübsche Dienstmädchen und diese lieben zwei schneidige Unteroffizier. Da die Anwesenheit des Herrn Majors den häuslichen Verkehr für die Herren Unteroffiziere etwas erschwert, haben diese mit ihren Damen einen Signalverkehr verabredet, den letztere außerordentlich rasch begriffen haben. Eines schönen Herbstabends steht der Herr Major in seinem Garten, als plötzlich sein Ohr ganz in der Nähe das Signal "Ausschwärmen" pfeifen hört. Während er über den Zweck dieses wiederholt gepfiffenen Signals noch nachdenkt, sieht er plötzlich seine beiden Dienstmädchen das Haus verlassen, und nun hat er begriffen! Ernst spitzt der Major den Mund und läßt zweimal energisch das Signal "Langsam zurück" ertönen. Jetzt hatten auch die Herren Unterroffiziere rasch begriffen und langsam, wenn auch etwas verstimmt, gingen sie rückwärts. Diesmal war's nichts.
- Die Vegetarianerwurst. Schusterjunge (im Krämerladen): Jeben Se mich 'ne vejetarsche Wurscht! - Krämer: Was willst du haben? Drücke dich doch gefälligst etwas deutlicher aus. - Schusterjunge: Na ja doch,'ne vejetarsche Wurscht will ick; was man so vor jewöhnlich 'ne saure Jurke nennt!


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