[ => Original lesen: 1890 Nr. 79 Seite 1] Nr. 18 des Offiz. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg pro 1890 enthält in der
I. Abtheilung.
(5.) Verordnung, betr. die am 1. December 1890 vorzunehmende Volkszählung.
II. Abtheilung.
(1.) Bekanntmachung, betr. den Telegraphenverkehr zwischen Deutschland und Bagamoyo bezw. Dar=es=Salaam.
Zum Verständniß der Invaliditäts= und Altersversicherung.
III.
4. Versicherungspflicht.
Zu versichern sind vom 16. Lebensjahre ab die nicht mit Staats= oder Communal=Pensionsberechtigung angestellten und nicht selbständig ein Gewerbe etc. ausübenden Personen (Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge u. s. w.) ohne Unterschied des Geschlechtes, welche gegen Lohn oder Gehalt in der Land= und Forstwirthschaft, Jagd und Fischerei, in der Industrie und im Bauwesen mit Einschluß des Handwerks im Handel und Verkehr, im Haushalt (Dienstmädchen etc.) und in allen anderen Erwerbszweigen beschäftigt werden. Betriebsbeamte, Handlungsgehülfen und =Lehrlinge, jedoch nur, wenn deren Jahresarbeitsverdienst 2000 Mark nicht übersteigt. Nicht zu versichern sind die in Apotheken beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge.
Die Versicherung wird dadurch bewirkt, daß die zu versichernde Person sich bei der unteren Verwaltungsbehörde ihres Beschäftigungsortes oder bei den sonstigen bekannt gemachten Stellen sofort nach dem 1. Januar 1891 eine Quittungskarte ausstellen läßt, was kostenlos geschieht. In die Quittungskarte wird von dem Arbeitgeber oder Dienstherrn für jede angefangene Arbeitswoche eine bei der Postanstalt des Beschäftigungsortes zu erwerbende Beitragsmarke eingeklebt, deren Werth zur Hälfte von dem Versicherten zu erstatten ist und vom Arbeitsgeber oder Dienstherrn bei der Lohnzahlung einbehalten werden kann.
5. Beitragsmarken.
Die in der Quittungskarte einzuklebenden Beitragsmarken richten sich nach der Lohnklasse, in welche die zu versichernde Person auf Grund des für dieselbe maßgebenden Jahresarbeitsverdienstes eingeschätzt wird. Als Jahresarbeitsverdienst gilt, wenn nicht Arbeitgeber oder Dienstherr und die zu versichernde Person vereinbaren, daß ein höherer Lohn in Anrechnung kommt,
1. für die in der Land= und Forstwirthschaft beschäftigten Personen, welche keiner Krankenkasse angehören, der für sie von der höheren Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung von Naturalbezügen etc. festzusetzende durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst beziehungsweise der für Betriebsbeamte nach § 3 des land= und forstwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes zu ermittelnde Jahresarbeitsverdienst;
2. für die bei der Seeschifffahrt betheiligten Personen der für die Seeunfallversicherung maßgebende Jahresarbeitsverdienst;
3. für Mitglieder einer Knappschaftskasse der dreihundertfache Betrag des vom Kassenvorstande festzusetzenden durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes der betreffenden Arbeiterklasse, jedoch nicht weniger als der dreihundertfache Betrag des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter des Beschäftigungsorts;
4. für Mitglieder einer Orts=, Betriebs=, Fabrik= Bau= oder Innungs=Krankenkasse der dreihundertfache Betrag des für ihre Krankenkassenbeiträge maßgebenden Tagelohnes beziehungsweise wirklichen Arbeitsverdienstes;
5. im übrigen der dreihundertfache Betrag des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter des Beschäftigungsortes.
Beträgt hiernach der Jahresarbeitsverdienst bis zu 350 Mark einschließlich, so ist eine Beitragsmarke der Lohnklasse I zu 14 Pf., beträgt derselbe über 350 Mark bis einschließlich 550 Mark, so ist eine Beitragsmarke der Lohnklasse II zu 20 Pf., beträgt derselbe über 550 Mark bis einschließlich 850 Mk., so ist eine Beitragsmarke der Lohnklasse III zu 24 Pf. und beträgt derselbe über 850 Mark, so ist eine Beitragsmarke der Lohnklasse IV zu 30 Pf. für jede Arbeitswoche in die Quittungskarte einzukleben.
Von erheblicher Bedeutung für die Versicherten ist es, bei zeitweiser Arbeitslosigkeit ihr Versicherungsverhältniß dadurch fortzusetzen, daß sie für jede Woche der Arbeitslosigkeit bei der nächsten Postanstalt eine Doppelmarke zum Preise von 28 Pf. erwerben und diese selbst einkleben. Dasselbe gilt für diejenigen Personen, welche durch Selbstständigwerden etc. aus dem Versicherungsverhältniß ausscheiden und die erworbenen Anrechte nicht aufgeben wollen. Auch diese müssen, wenn sie später in den Genuß einer Rente gelangen wollen, Zusatzmarken erwerben und in die Quittungskarte selbst einkleben.
Bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Seitens der Saisonarbeiter genügt die Einklebung einer 20 Pf.=Marke für jede Woche.
6. Erlangung der Renten.
Will nun ein Versicherter in den Genuß einer Rente gelangen, so hat er weiter nichts zu thun, als seinen Anspruch unter Überreichung seiner Quittungskarte, sowie der sonstigen zur Begründung des Anspruchs dienenden Beweisstücke bei der für seinen Wohnort zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (Landrath, in Stadtkreisen Magistrat, Polizeibehörde etc.) anzumelden. Alles Weitere wird dann von der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde veranlaßt. Beansprucht der Versicherte Altersrente, so muß er auch fernerhin Beiträge entrichten. Nur beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit hört die Beitragsleistung auf und tritt dann an die Stelle der Altersrente die höhere Invalidenrente.
Der schon bekannte Wechsel im preußischen Kriegsministerium wird jetzt amtlich im Reichsanzeiger bekannt gegeben. General von Verdy du Vernois ist auf sein Ansuchen von dem Amt als Staats= und Kriegsminister entbunden und der Kommandeur der 2. Garde =Infanterie=Division Generalleutnant v. Kaltenborn=Stachau zum Staats= und Kriegsminister
[ => Original lesen: 1890 Nr. 79 Seite 2]ernannt worden. Derselbe wurde 1861 Premierleutnant, 1865 Hauptmann, im März 1870 Major, im Januar 1875 Oberstleutnant, im April 1878 Oberst, worauf er im März 1884 zum Generalmajor befördert wurde. Generalleutnant v. Kaltenborn ist niemals in der Militärverwaltung bezw. im Kriegsministerium thätig gewesen.
Unter dem Vorsitze des Präsidenten des Reichsversicherungsamtes Dr. Bödicker begannen am Montag im Reichstagsgebäude in Berlin die Konferenzen über die Ausführung des Alters= und Invalidenversicherungsgesetzes.
In Cöln begann in der soeben eröffneten Centrumsversammlung die katholische Thätigkeit für Aufhebung des Jesuitengesetzes. Die von der Versammlung genehmigte Petition an den Reichstag soll in ganz Deutschland zur Unterschrift aufgelegt werden. Es sprachen die Abg. von der Acht und Dr. Carl Bachem, ersterer über den Ursprung des Gesetzes, letzterer verlas die Petition unter lebhaftestem Beifall. Nach einigen Schlußworten von Dr. Cardauns und Fuchs wurde die Petition einstimmig genehmigt. Nachmittags fand eine ähnliche Versammlung in Crefeld statt.
Das Namensfest des Kaisers Franz Josef wurde am Sonnabend in der gesammten Monarchie, sowie in Bosnien und der Herzegowina festlich begangen. Kaiser Franz Josef und Kaiser Wilhelm wohnten einer Messe in der Dorfkirche zu Mürzsteg bei. Bei dem Mittagsmahl trank der deutsche Kaiser auf das Wohl seines hohen Verbündeten. Am Sonnabend Abend erreichten die Jagden bei Mürzsteg ihr Ende. Im Ganzen wurden 5 Stück Hochwild und 32 Gemsen erlegt. Am Sonntag Vormittag wohnten die Fürstlichkeiten dem Gottesdienste in Mürzsteg bei und traten dann die Weiterreise an, um noch in anderen österreichischen Hochgebirgrevieren Jagden abzuhalten. Am 8. d. Mts. reiste Kaiser Wilhelm direct nach Potsdam zurück und traf dort am 9. October ein.
Der König von Holland hat seit vorigem Freitag kein Staatsaktenstück mehr gezeichnet. Er wird, wie vom Schloß Loo berichtet wird, auch in den nächsten Tagen nicht im Stande sein, sich den Staatsgeschäften zu widmen und es werden deshalb Maßnahmen der Regierung zur Einsetzung einer Regentschaft erwartet, um den regelmäßigen Fortgang der Geschäfte zu sichern. Der Herzog von Nassau soll übrigens, wie der "Rheinische Kurier" mittheilt, dem luxemburgischen Staatsminister Dr. Eyschen, der zu ihm gereist ist, erklärt haben, daß er unter keinen Umständen nochmals die Regentschaft in Luxemburg übernehmen werde. Gebrannte Kinder scheuen das Feuer!
Der neue Zolltarif der Vereinigten Staaten ist in der Mitternacht vom Sonnabend zum Sonntag in Kraft getreten. Das bedeutsame Ereigniß sollte schon am Sonnabend Nachmittag 3 Uhr eintreten, aber die Regierung hat sich in letzter Stunde infolge des Drängens der Newyorker Kaufmannschaft noch entschlossen, die Gültigkeit des alten Tarifs bis Mitternacht zu verlängern. In den letzten Tagen hat in ganz Nordamerika ein geradezu fieberhafter Handelsverkehr geherrscht, da Alles darauf bedacht war, noch möglichst viele Waaren zu den alten Zollsätzen einzuführen. Den Höhepunkt erreichte die Aufregung der Newyorker Handelswelt am Sonnabend Nachmittag, da man auf das Eintreffen von vier großen Dampfern wartete, bei deren Frachten die Zolldifferenz weit über eine Million Dollars ausmachte. Der Kapitän des Dampfers "Etruria" kam gerade eine Minute vor Mitternacht, also noch rechtzeitig auf dem Zollamt an, um die zur Verzollung nöthigen Papiere überreichen zu können. In der vergangenen Woche sind bei den nordamerikanischen Zollbehörden über 6 Millionen Dollars an Einfahrzöllen eingegangen. Die Zeitungen wimmeln von Inseraten, welche die Erhöhung der Preise für die meisten Gebrauchsgegenstände anzeigen, was nicht wenig dazu beiträgt, das Mißtrauen des Publikums gegen die Wirkung der Bill zu erhöhen. Es ist überhaupt sehr fraglich, ob die Republikaner sich ihres Sieges auf diesem Gebiet lange freuen werden. Aus London kommt bereits die Nachricht, daß das Verbot der Einfuhr lebenden Viehes aus den Vereinigten Staaten als bevorstehend gelte, und auch in anderen Ländern werden Vergeltungsmaßregeln nicht lange auf sich warten lassen.
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Stadt Lübeck.
Am Sonntag, den 12. October:
Tanzmusik
(Erntebier)
über die Polizeistunde hinaus.
Generalversammlung des
Herbergs=Vereins.
Nachdem Se. Königl. Hoheit der Großherzog gnädigst geruht haben, 300 Mark zur ersten Einrichtung zu bewilligen und die Anweisung von 40% der Kosten der Verpflegungsstation in Aussicht zu stellen und das Unternehmen somit gesichert erscheint, wird auf den 27. October, Nachm. 3 Uhr, in dem Boye'schen Gasthof hierselbst eine
Generalversammlung
berufen, zu der alle diejenigen eingeladen werden, die Jahresbeiträge gezeichnet haben oder bis dahin zeichnen werden. Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß statutenmäßig in der Generalversammlung nur die Mitglieder, welche bis zur Beschlußfassung einen Jahresbeitrag von mindestens 1 Mark gezeichnet haben stimmberechtigt sind.
Tagesordnung:
1) Berichterstattung.
2) Beschlußfassung über Herberge zur Heimath und Verpflegungsstation.
3) Wahl des Vorstandes.
Der Ausschuß des Herbergs-Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg.
I. A.: Georg Krüger.
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Christian Freitag.
Mecklenburgische Hypotheken- & Wechselbank.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß wir mit dem heutigen Tage die bisher von Herrn J. H. Böckmann verwaltete Agentur unserer Bank für
Schönberg und Umgegend
dem Herrn Wilh. Boye zu Schönberg
übertragen haben.
Schwerin, den 26. September 1890
Die Direction.
Büsing. Kayser.
Kriegerverein für das Fürstent. Ratzeburg.
IV. allgemeine Versammlung
am Sonntag, den 12. October d. J., Nachmittags 5 Uhr, im Vereinslocal.
Tagesordnung:
1. Beschluß über die Geburtstagsfeier S. K. H. des Großherzogs.
2. Sonstige Vereinsangelegenheiten.
Der Vorstand.
Zur Feier des Geburtstages Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs findet am 17. d. M., Nachmittags 4 Uhr, in meinem Saale ein
Diner
statt, wozu ich mir erlaube hierdurch ergebenst einzuladen.
Preis à Couvert 3 Mark.
Anmeldungen erbitte ich bis Mittwoch, den 15. d. M.
L. Spehr.
Am 19. und 20. October findet bei mir ein
Scheiben-Schiessen
nach guten Gewinnen statt, wozu ich freundlichst einlade.
Auf drei Schüsse ein Gewinn.
Oldenburg-Palingen.
Zur Feier des Geburtstages Sr. Königl. Hoheit von Meckl.=Strelitz, am 17. October,
Große Tanzmusik,
wozu ich freundlichst einlade.
Gastwirth Wienck in Sülsdorf.
Diäten-Verein für Geschworene beider Mecklenburg.
Anmeldungen zum Eintritt und Beiträge nimmt bis zum 1. November entgegen
L. Spehr.
Versammlung der
Schlachter=Innung
am Montag, den 13. Oct., Nachmittags 3 Uhr.
Der Vorstand.
Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 12. October.
Vormittagskirche: Pastor Kaempffer.
Abendkirche (6 Uhr): Pastor Langbein.
Amtswoche: Pastor Kaempffer.
Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
6,55 Vorm. 9,50 Vorm. 3,21 Nachm. 7,19 Abends. 11,12 Nachts.
Nach Kleinen:
7,51 Morg. 10,13 Vorm. 12,51 Nachm. 5,29 Nachm. 8,48 Abends.
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage
und ein Illustrirtes Beiblatt Nr. 41.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1890 Nr. 79 Seite 5]Beilage
zu Nr. 79 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 10. October 1890.
Die Herberge zur Heimath und Natural=Verpflegungsstation zu Schönberg
III.
Zweierlei muß geschehen. Es gilt einmal, die Wanderer, die noch nicht Vagabonden sind, also die zahlreichen wandernden Handwerksgesellen, zu bewahren, indem man in Städten, möglichst überall in unserm Vaterlande anständige Herbergen errichtet, die im Geist sittlicher Zucht und barmherziger Liebe geleitet werden und für ortsübliche Preise Unterkommen und gesunde Kost gewähren und alles, was zur Verführung werden könnte, vor allem Branntwein und Kartenspiel, ausschließen. Es war ein Professor der Rechte in Bonn, Clemens Perthes, aus einem durch sein practisches Christenthum altberühmten Hause, der in einer noch heute maßgebenden Schrift zuerst hierauf drang und in Bonn die erste "Herberge zur Heimath" gründete. Wenn wir daran denken, daß 4/5 sämmtlicher Wanderer in Deutschland Handwerker sind, so leuchtet es von selbst ein, wie wichtig es ist, für sie zu sorgen und sie vor den großen Gefahren thunlichst zu bewahren und dadurch dem Landstreicherthum möglichst die Wurzeln abzugraben. Darum hat sich auch unser Herbergsverein das Ziel gesetzt, in Schönberg eine Herberge zur Heimath zu begründen, wie es denn deren in Deutschland gottlob schon über 350 giebt.
Andererseits aber gilt es, der großen Schaar der arbeitslos und mittellos umherstreifenden Wanderer die Möglichkeit der Rettung und Umkehr zu gewähren, damit sie nicht als Landstreicher verloren gehen. Da hat vor 11 Jahren ein hervorragender Mann der inneren Mission, der in diesem Jahre verstorbene Pfarrer G. Schlosser zu Frankfurt a/M. den rettenden Gedanken ausgesprochen, für größere Bezirke Arbeiterkolonien einzurichten, in welchen solche, die noch arbeiten wollen, aber wegen ihres Vorlebens und ihres gegenwärtigen Zustandes und Aussehens keine Arbeit bekommen können, wieder an Arbeit gewöhnt und, nachdem sie sich Kleidung und Reisegeld verdient haben, soweit gebracht werden, daß sie dann auch anderwärts Arbeit bekommen können. Der thatkräftige Pastor von Bodelschwing zu Bielefeld hat diesen Gedanken zuerst mit dem glücklichsten Erfolge in die That umgesetzt und die erste Arbeiterkolonie gegründet, über welche Kaiser Friedrich, noch als Kronprinz, bereitwillig das Protektorat übernahm. Seitdem sind in den verschiedenen deutschen Staaten und Provinzen 21 solcher Arbeiterkolonien entstanden. Aber durch diese allein kann nicht geholfen werden, soviel Segen sie auch stiften. Es kann ja in dieselben immer nur eine beschränkte Zahl aufgenommen werden, im Laufe eines Jahres etwa 10-12 000, also nur ein sehr geringer Theil der Vagabonden. Dazu sind auch die verursachten Kosten sehr groß.
So wurde es denn bald klar, daß noch andere Anstalten, und zwar durch ganz Deutschland, begründet werden müßten, in welchen die mittellosen Wanderer, wenn sie nicht am Ort dauernde Arbeit finden, wenigstens für einen Tag gegen Arbeit ausreichende Verpflegung erhalten, daß sie nicht zu betteln brauchen. Das sind die sogenannten Natural=Verpflegungsstationen. Dieselben sind als das hauptsächlichste und praktischste Mittel erkannt, die Hausbettelei und Landstreicherei zu unterdrücken, und es sind deshalb in Deutschland seit etwa acht Jahren bereits mehr als 1100 solcher Stationen entstanden und steht zu hoffen, daß dieselben, wie jetzt schon den größeren Theil, bald ganz Deutschland als ein ununterbrochenes Netz überziehen werden.
Für die Arbeitsunfähigen unter den Wanderern, die Kranken und Gebrechlichen, wird ja meistens nach dem Gesetz gesorgt; es wäre grausam, wollte man sie ohne Hülfe lassen und zum Betteln nöthigen. Aber grausamer ist's doch noch, einem Arbeitsfähigen, der um Arbeit bittet, nicht zu helfen; er empfindet das Betteln noch als entehrend, und wenn es ihm aufgenöthigt wird, treibt's ihn leicht für immer ins Vagabondenthum, vielleicht auf die Verbrecherstraße. Nicht weniger schlimm ist es aber auch, wenn man einem Arbeitsfähigen, der nicht arbeiten will, einen willkommenen Vorwand zum Betteln giebt, indem man ihm keine Arbeit anbietet.
Deshalb ist es der einzig richtige Weg, der mittellosen Wanderer sich dadurch anzunehmen, daß man ihnen Arbeit nachweist oder, wo keine dauernde Beschäftigung möglich ist, ihnen wenigstens eine wirkliche, mehrstündige Arbeit giebt, für welche dann eine derartige Verpflegung gewählt wird, daß der Wanderer ohne zu betteln, bis zur nächsten Station gelangen kann, um sich dort nach dauernder Arbeit umzusehen.
Eine Natural=Verpflegungsstation mit Arbeitsnachweis ist auch bei uns dringendes Bedürfniß und ist für eine solche Schönberg ein sehr geeigneter Ort, da es von den nächsten Stationen, Lübeck und Ratzeburg, nicht zu weit entfernt liegt. Wenn erst, wie es im Herzogthum Strelitz bereits geschehen ist, in Mecklenburg=Schwerin derartige Stationen überall errichtet sind, wird in Norddeutschland das Netz geschlossen sein. Bis dahin wird bei uns allerdings für den südöstlichen Theil des Fürstenthums, etwa durch Einrichtung einer kleineren Verpflegungsstation zu Carlow, besonders gesorgt werden müssen. Darum beabsichtigt der Herbergsverein, in Verbindung mit einer Herberge zur Heimath zu Schönberg eine Natural=Verpflegungsstation mit vorläufiger Filiale zu Carlow einzurichten.
Es soll in einem folgenden Artikel kurz dargestellt werden, was für die Errichtung und die gedeihliche Wirksamkeit einer solchen erforderlich ist und wie unbegründet die Bedenken sind, die man dagegen geltend macht. Zum Schluß soll dann über die Einrichtung und den erfahrungsmäßigen Segen der Herbergen zur Heimath und Verpflegungsstationen Näheres mitgetheilt werden.
- Schönberg. Die hiesige Genossenschafts=Meierei konnte im Monat September ihren Mitgliedern nach Abzug der Kosten 9 Pfg. pro Liter Milch ausbezahlen. - Die vor Kurzem in Betrieb gesetzte Molkerei=Genossenschaft in Carlow mußte denselben wieder einstellen wegen innerer Zwistigkeiten ihrer Mitglieder, vornehmlich wegen Anstellung des Meierei=Inspectors. Eine zum Versuch der Verständigung angesetzte Versammlung verlief leider resultatlos.
- Schönberg. Am letzten Sonntag feierte der Küster Bohn zu Demern sein 50jähriges Dienstjubiläum, das durch einen Festgottesdienst in der Kirche zu Demern gefeiert wurde. Der Jubilar erhielt aus der Gemeinde einen Lehnstuhl geschenkt, auch war er zu einem Festessen eingeladen worden.
- Schönberg. Am Montag Nachmittag ging in dem Wohnhause des Erbpächters Prüß in Lauen ein Feuer auf, welches das Gebäude in kurzer Zeit in Asche legte. Vermuthlich ist das Feuer durch einen schadhaften Schornstein veranlaßt. Wegen unzulänglicher Versicherung des Gebäudes erleidet der Besitzer bedeutenden Schaden.
- Auf dem am 6. d. M. in Grevesmühlen abgehaltenen Markt zum Ankauf von volljährigen Cavallerie=, Reit= und Artillerie=Zugpferden wurden von der dazu beorderten Commission ca. 20 Pferde angekauft.
- Gadebusch, 5. Oct. Seit vorgestern herrscht in unserer Stadt große Aufregung. Im hiesigen Vorschußverein wurde nämlich, wie die "M. Z." meldet, vom Verbandsrevisor ein Defect von dreiundachtzigtausend Mark entdeckt, welcher schon von Anfang der achtziger Jahre her bestehen soll. Ueber das Vermögen des Cassiers, Kaufmann Seligmann hierselbst, ist sofort das Concursverfahren eröffnet, selbiger liegt seit Entdeckung des Defectes schwer krank darnieder, jedoch ist Hoffnung vorhanden, ihn am Leben zu erhalten. Am Dienstag, den 7. Oct., findet nun eine außerordentliche Generalversammlung statt, in welcher bestimmt werden wird, ob
[ => Original lesen: 1890 Nr. 79 Seite 6]der Vorschußverein liquidiren oder fortbestehen soll. - Dem Vorstehenden tragen wir nach, daß einer heutigen Veröffentlichung des Großherzoglichen Amtsgerichts zufolge der Kaufmann Seligmann beantragt hat, das Concursverfahren über sein Vermögen einzustellen, und hierzu die Zustimmung des einzigen dem Gericht bekannten Concursgläubigers, nämlich des Vorschußvereins hierselbst, beigebracht, welcher erklärt hat, daß der Kaufmann Seligmann ihn wegen aller Forderungen, welche er gegen denselben als bisherigen Cassier des Vorschußvereins habe, befriedigt hätte.
- Die Bevölkerung von Berlin hat am 14. September 1 551 664 Köpfe betragen.
- Gegen einen Königsberger Richter wurde, wie die dortige "Hart. Ztg." hört, Disziplinar=Untersuchung eingeleitet und derselbe beschuldigt, dadurch 1) "daß er dem notorisch regierungsfeindliche Tendenzen verfolgenden Wahlverein der deutschen freisinnigen Partei als Mitglied beigetreten; 2) daß er in einer Versammlung dieses Vereins wiederholt als Redner aufgetreten und die letzte Militärvorlage in agitatorischer Weise bekämpft hat, die Pflicht verletzt zu haben, die ihm sein Amt auferlegt, resp. durch sein Verhalten außer dem Amte sich des Vertrauens, das sein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt zu haben." Die Sache soll am 30. October zur Verhandlung kommen.
- Wie nachträglich noch gemeldet wird, erlegte Kaiser Wilhelm während seines letzten Jagdaufenthaltes in Ostpreußen auch den berühmtesten Hirsch der Rominter Haide, den sog. Schaufelhirsch. Dieser Hirsch zeichnete sich seit dem Jahre 1884 durch eine zunehmend sich verbreiternde Schaufelbildung der oberen Stangen, namentlich der rechten aus, ebenso durch seine ungemeine Vorsicht. Alljährlich im letzten Drittel des September erschien er am Wolfsberge der Oberförsterei Czittkehmen und schrie eine Woche lang. Wo er in der übrigen Zeit des Jahres seinen Stand hatte, darüber herrschten lange nur Vermuthungen. Das Geweih, mit welchem er erlegt ist, trägt 16 meist lange Enden und giebt in Seltsamkeit der Erscheinung den berühmtesten Hirschen nichts nach.
Die Herzogin Adelheid von Schleswig=Holstein, die Mutter der Kaiserin, hat sich zwei Wochen lang im strengsten Inkognito in Wien aufgehalten. Am Einzugstag des deutschen Kaisers hatte die Herzogin einen Ausflug nach der Raxalpe unternommen. Auch wird berichtet, daß die Herzogin von Cumberland, ebenfalls im strengsten Inkognito, bei der Herzogin Adelheid zu Besuch gewesen sein soll.
- In Wien starb Graf Hugo Henkel von Donnersmarck, 79 Jahre alt. Er gehörte zu den meistbegüterten Kavalieren und war Besitzer großer Rennställe und Eisenwerke in Wolfsberg. An seinem Krankenlager erschien zweimal Dr. Schweniger.
- Baron Königswarter in Wien schenkte seinem Prokuristen anläßlich dessen Verlobung mit der Nichte Königswarters eine Million Mai=Rente.
- Die Zahl der infolge der Mc. Kinley Bill in Wien arbeitslosen Perlmutterdrechsler beträgt bereits über 3000.
- Weiblicher Wilddieb. Aus Trier wird geschrieben: Die Waldungen des gräflich Kesselstädtschen Majorats in der Nähe von Hermeskeil wurden schon seit einiger Zeit durch einen äußerst gewandten Wildschützen heimgesucht, ohne daß es den Förstern gelungen wäre, denselben auf frischer That zu ertappen. Der Wilderer trieb sein Handwerk mit der Schlinge und dem Stutzen; doch schien seine Treffsicherheit nicht so groß zu sein, als seine Gewandtheit im Schlingenlegen. Am Sonntag früh fand nun ein Jagdaufseher des Grafen ein junges Reh in einer Schlinge erwürgt vor. Er legte sich auf die Lauer; nach mehrstündigem Warten gelang es ihm, zwei Personen festzunehmen, die sich das Wild aneignen wollten. Das Merkwürdige an der Sache ist nun, daß der Wilddieb eine Wilddiebin war, die Wittwe eines Waldarbeiters aus Conz. In ihrer Begleitung befand sich ihr 12jähriges Töchterchen. Beide trugen Körbe auf dem Rücken, wie sie die Frauen dortiger Gegend zum Holzsammeln verwenden. Offenbar sollten dieselben zum Heimtransport des Wildes dienen. Eine Haussuchung, die in der Wohnung des Weibes vorgenommen wurde, förderte ein Jagdgewehr mit allem Schießbedarf zu Tage.
- Ein russischer Artillerie=Leutnant, Georgyi Marlos, legte die Reise von Petersburg nach Paris auf dem Velociped in 30 Tagen zurück. Die durchlaufene Entfernung beträgt ungefähr 3100 Kilometer auf dem Wege über Warschau, Posen, Berlin, Magdeburg, Düsseldorf und Verviers nach Paris.
- Nach berühmten amerikanischen Mustern sollen jetzt auch in Rußland künstliche Eier fabrizirt werden. In der "Odessaer Zeitung" ist darüber Folgendes zu lesen. In Folge der großen Nachfrage von Eiern seitens des Auslandes hat man in einer Stadt des südlichen Rußlands eine Fabrik errichtet, in welcher künstliche Eier verfertigt werden. Dieselben werden in folgender Weise hergestellt: Man nimmt in eine gelbe Mischung etwas Starke, Weizen oder Maismehl und Holzöle macht dieses Alles zu einem Teig und rollt Kugeln daraus, welche die Größe des Eigelb haben, und legt dieselben in Albumin, worauf das Ganze dann in aufgelösten Gips gelegt wird, wo sich allmälig eine Schale bildet. Von diesen Eiern sollen in den letzten Jahren Dutzende von Schiffsladungen über Odessa nach den Häfen der unteren Donau und des Mittelländischen Meeres exportirt worden sein.
- Auf Grund einer aus den Kreisen der Bürgerschaft eingegangenen Denunziation besuchte am Sonnabend der Präfect von Neapel, begleitet vom Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter, das seit vierhundert Jahren von keinem Laien mehr betretene "Kloster der lebendig Begrabenen." Nach heftigem Widerstande erzwang die Polizei den Eintritt in das Kloster, wo sich den behördlichen Organen ein furchtbarer Anblick darbot. Sechzehn Nonnen, von welchen die älteste 81 Jahre alt war, wurden in einem haarsträubenden, geradezu thierischen Zustande aufgefunden. Die unglücklichen Geschöpfe waren völlig verwildert und zu Skeletten abgemagert, sie verweigerten jede Antwort auf die an sie gerichteten Fragen. Unter der Nonnenschaar befand sich auch ein bildschönes, junges Mädchen, welches wegen eines aus Liebe begangenen Vergehens auf Befehl seiner Eltern lebenslänglich eingekerkert bleiben sollte. Der Präfekt ordnete unverzüglich die Aufhebung des Klosters an. Diese unheimliche Entdeckung ruft in Neapel soweit wie in Rom unbeschreibliche Entrüstung hervor.
- Zwei Dörfer in Piemont verjagten ihre Priester und erklärten sich zum Übertritt zum Protestantismus bereit.
- Die Mörderbande, welche kürzlich die Familie Lovelli bei Frascati überfiel, ist verhaftet worden. Wie es heißt, liegt ein Act der Blutrache vor.
- General Wendt Pascha, der älteste Deutsche in türkischen Diensten, ist in Konstantinopel im Alter von 79 Jahren gestorben.
- Die Cholera fordert in Spanien noch immer neue Opfer. Neuerdings sind im Hospital zu Barcelona 5 choleraartige Erkrankungen vorgekommen, davon 2 mit tödlichem Ausgang.
- Hohe Krankenpflegerinnen. Die Krankenpflege wird allmählich "fashionable" sagt das "British Medical Journal". Die Prinzessin Helene v. Cusa ist eine Pflegerin im Kinderhospital von Jassy, die Gräfin Asta Blücher hat die Invaliden der Truppen des Majors Wißmann in Sansibar gewartet, die Nichte des Herzogs von Leeds, Miß Godolphin=Osborne, ist Matrone des Hospitals für Unheilbare in Leamington, Lady Leveson Gower ist Krankenpflegerin in einer der Londoner Hospitale und Lady Alberley und Baronin Ebba Bostron erhielten vor einigen Jahren im St. Marys Hospital in Paddington (London) Unterricht in der Krankenpflege.
- Die schwarzen Menschenfresser von Nord=Queensland haben, wie von dort berichtet wird, eine außerordentliche Vorliebe für Chinesen. Der Grund soll sein, daß das Fleisch derselben besonders zart und schmackhaft sei, weil sie sich fast nur von Reis nähren. In Nord=Australien giebt es jetzt eine große chinesische Bevölkerung, und eine ganze Anzahl, welche sich über die Grenzen der Kultur hinauswagte, ist von den Wilden gefangen genommen und verspeist worden. Das ist dort so Landessitte. Einer der Vermesser in Nord=Queensland berichtet an die Regierung vor kurzem: "Die Schwarzen haben mir alle Vorräthe gestohlen und zwei meiner Chinesen "probirt."
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