[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 1] Dem Vorstande der Münchener Künstlergenossenschaft ist die Erlaubniß zum Vertriebe von Loosen zu der am 31. October 1889 in München stattfindenden Verloosung von Kunstwerken und Kunstwerksreproductionen im Gebiete des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz ertheilt worden.
Neustrelitz, den 6. Juli 1889.
Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung.
F. v. Dewitz.
Der Reichskanzler Fürst Bismarck wird, wie die "National=Zeitung" meldet, in den ersten Tagen des August zur Kur nach Kissingen gehen.
Die Kriegserklärung, welche die "Norddeutsche Allgemeine Zeitung" in diesen Tagen den russischen Papieren gemacht hatte, indem sie die deutschen Kapitalisten direkt vor dem Kauf der vierprozentigen russischen Werthe warnte, hat ihre Wirkung nicht verfehlt. An den deutschen Börsen sind die russischen Werthe nicht unerheblich gesunken und von verschiedenen Plätzen werden Verkäufe dieser Papiere in großer Zahl gemeldet.
Die "Kreuzzeitung" läßt sich aus St. Petersburg melden, daß die Königin Natalie von Serbien beim Kaiser von Rußland vollständig in Ungnade gefallen sei; die Königin habe sich vergeblich bemüht, eine Einladung nach Petersburg zu erhalten; auch sei ihr der Metropolit Michael auf seiner Reise nach Serbien absichtlich aus dem Weg gegangen.
Das französische Bankkonsortium, welches die neuen russischen Anleihen besorgte, soll Neigung zeigen, einen guten Theil der ihm gehörigen russischen Werthe auf den deutschen Markt zu werfen. Das wird Schwerlich Erfolg haben. Die vierprozentigen Russen ziehen nicht mehr.
Wegen der Renten, welche die Königin Viktoria für den Prinzen Albert Viktor und die Prinzessin Louise von Wales forderte, ist jetzt ein Einvernehmen zwischen Regierung und Parlament erzielt. Der Prinz erhält eine Civilliste von 15 000 Pfund jährlich, die im Falle seiner Verheirathung auf 25 000 Pfund erhöht werden soll. Die Prinzessin erhält als Aussteuer zu ihrer Verheirathung 3000 Pfund jährlich (60 000 Mark).
- Schönberg. Die beim Großh. Amtsgericht hier am 9. d. M. zusammengetretene Strafkammer verhandelte nur in einer Strafsache wider den Töpfergesellen Sch. wegen Diebstahls im Rückfalle. - Der aus der Haft vorgeführte Angeklagte bestritt die Anklage. Aus seiner Vernehmung und den Zeugenaussagen ergab sich nachstehender Thatbestand: Angeklagter, welcher zuerst beim Töpfermeister H., seit 8 Tage vor Ostern beim Töpfermeister P. hier in Arbeit gestanden und während dieser Zeit in der Krüger'schen Herberge logirt hatte, traf in der Letzteren den zugereisten Töpfergesellen B. und zechte am Sonntag nach Ostern mit ihm in einer Weise, daß B. völlig betrunken um 7 Uhr auf sein Nachtlager gebracht werden mußte. Als B. am nächsten Morgen aufstand, vermißte er aus seinen Kleidungsstücken sein Portmonnaie mit dem Inhalt von 4 bis 5 Mk. Der Verdacht des Diebstahls lenkte sich sofort auf den Angeklagten, weil derselbe nicht nur am Abend in die Schlafstube des B. gegangen war, sondern auch gleich danach in verschiedenen Wirthschaften mehrere Markstücke bezahlt und gewechselt hatte, während er zuvor nicht im Besitz von Geld gewesen war, sondern auf Credit gelebt hatte. Der Angeklagte gab zu, daß er sowohl in der Herberge als auch beim Gastwirth T. Schulden gemacht habe, behauptete aber, daß er von seinem Verdienst sich immer 2 Mk. reservirt habe, um bei etwaiger plötzlichen Aufgabe der Arbeit nicht ganz mittellos zu sein. Daher sei er am Sonntag Abend noch im Besitz von 2,50 Mk. gewesen. Davon hatte er beim Gastwirth T. zuerst seine Schuld von 60 Pfg. und eine mit dem Dachdeckergesellen L. zusammengemachte Zeche von 30 Pfg. mit einem Markstück bezahlt und 10 Pfg. zurückerhalten. Darauf forderte er für sich und seinen Begleiter 2 Cigarren zu 10 Pfg., bezahlte jedoch diese wiederum mit einem Markstück und ließ sich 90 Pfg. herausgeben. Die weitere Verabreichung von Bier verweigerte ihm Gastwirth T., weil er die sozialdemokratischen Reden, welche der Angeklagte mit seinem Begleiter führte, in seinem Local nicht dulden wollte. - Beide gingen darnach in die K'sche Herberge, Angeklagter ließ sich hier eine Portion sauer Fleisch geben und zahlte wiederum mit einem Markstück. - Bei seinen früheren Vernehmungen hatte der Angeklagte nicht zu erklären vermocht, wie er im Besitz von nur 2,50 Mk. dennoch 3 verschiedene Markstück habe wechseln können.
In der Hauptversammlung trat er mit der neuen Behauptung hervor, daß er nach seinem Fortgang vom Gastwirth T. das von demselben erhaltene kleine Geld gegen ein Markstück umgewechselt habe, weil ein ihm begegnender unbekannter Geselle ihn um solche Umwechselung gebeten habe. - Für diese seine sehr wenig glaubhafte Behauptung berief er sich auf das Zeugniß des noch hier in Arbeit stehenden Ziegeldeckergesellen L. und ordnete das Gericht die Vorladung desselben an. - Dieser Zeuge war aber gerade am Morgen mit seinem Meister fortgefahren und mußte, um ihn herbeizuschaffen, die Verhandlung auf den nächsten Tag verschoben werden. - Zeuge erinnerte sich wohl mit dem Angeklagten an dem fraglichen Sonntag in der T.'schen Gastwirthschaft zusammengewesen, von dort nach der Herberge zurückgekehrt zu sein und unterwegs noch mit einigen Gesellen gesprochen
[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 2]zu haben, aber er hatte nichts davon gesehen, daß Angeklagter von einem andern Gesellen ein Markstück eingewechselt habe. - Die Strafkammer hielt denn auch den Angeklagten des Diebstahls für überführt und verurtheilte ihn, indem ihm entgegen dem Antrage der Staatsanwaltschaft für diesmal noch mildernde Umstände zugebilligt wurden, zu einer Gefängnißstrafe von 9 Monaten unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre.
- Schönberg. Am Mittwoch Nachmittag wurden wir hier wieder durch Feuerlärm erschreckt. Es brannte das Tischler Nothdurft'sche Wohnhaus in der Siemzerstraße, wo oben unter dem Dache die dort untergebrachten Hobelspäne in Brand gerathen waren. Die alsbald zur Stelle eilenden Spritzen ließen das Feuer jedoch nicht weiter zum Ausbruch kommen, nur hat das Gebäude durch Wasser mehrfachen Schaden erlitten. Die Entstehung des Feuers blieb unklar.
- Schönberg. Die seit kurzem auf der Friedrich=Franz=Bahn bei Retour=Billets wieder eingeführte Abstempelung dieser Billets vor der Rückfahrt kommt, wie uns mitgetheilt wird, vom 15. Juli wieder in Wegfall.
- Das Polizeiamt in Lübeck erläßt eine Warnung, Petroleumlampen mit Spiritus oder alkoholhaltigen Flüßigkeiten zu reinigen oder Petroleum, welches zu Brennzwecken dienen soll, in Gefäßen zu holen oder aufzubewahren, welche Spirituosen enthalten haben, bezw. mit letzteren ausgespült worden ist. Es stützt sich dabei auf eine Bekanntmachung der Königlich Preußischen Regierung zu Schleswig, wonach eine Petroleumlampe, nachdem sie eine kurze Zeit gebrannt, ohne sichtbare äußere Ursache explodirte. Durch eine chemische Untersuchung des Restes des Petroleums ist festgestellt, daß letzteres Alkohol enthalten hat und die Explosion der Lampe auf diesen Umstand zurückzuführen ist.
- Reservisten, die infolge dringender Veranlassungen genöthigt sind, die Befreiung von den Uebungen bei den Militärbehörden zu erbitten, werden darauf hingewiesen, daß solche Gesuche nicht, wie dies sehr häufig geschieht, bei den Bezirkskommandos, sondern bei den betreffenden Bezirksfeldwebeln eingereicht werden müssen. Ferner ist es durchaus erforderlich, daß die Richtigkeit der im Gesuch angegebenen Behinderungsgründe von der zuständigen Ortsbehörde bescheinigt wird. Gesuche, bei denen die bezeichneten Bedingungen nicht erfüllt sind, finden keine Berücksichtigung. Ueberdieß wird der Absender wegen Nichtinnehaltung des Instanzenweges bestraft.
- In dem Ausstellungspark zu Hamburg wurden in der Sonntag Nacht ein Schutzmann und ein Feuerwehrmann verhaftet, welche in dem dortigen Café selber einen Einbruch verübten.
- In Berlin ist am Mittwoch der erste diesjährige Roggen auf dem Markt am Oranienplatz feilgeboten worden. Auch war neues diesjähriges Stroh angefahren. Das Stroh war kurz, eine Folge des überaus trockenen Frühjahrswetters; der Roggen selbst war ganz normal.
- Ein Liebesdrama spielte sich auf der Berliner Stadtbahn ab. Ein 20jähriger junger Mann erschoß erst seine Braut und dann sich selbst. Der junge Mann muß im Herbst Soldat werden und die beiden glaubten den Aufschub ihrer Trauung nicht ertragen zu können.
- Am Sonntag war der Geburtstag des Prinzen Eitel Friedrich, und in Kissingen wurde er gefeiert. Kaiser und Kaiserin schenkten ihm einen Ponny, auf welchem sich der Prinz im Hofe photographiren ließ. Der Kaiser sandte ein Glückwunsch=Telegramm aus Norwegen mit Nachricht von seinem Wohlbefinden. Auf dem Geburtstagstisch stand eine Torte mit Lichtern; ferner lagen dort: eine Pflanzenpresse, Bücher, Schreibzeug, Spielzeug, zahlreiche Briefe und Telegramme und ein reicher Blumenflor. Namens der Stadt Kissingen überreichte der Bürgermeister Fuchs ein Blumen=Arrangement in Form eines Schlittens. Der die Kaiserin behandelnde Badearzt, Medicinalrath Dr. Sotier, brachte von den Damen Kissingens einen reich mit Bondons ausgestatteten Hampelmann.
- Brüsseler Blätter schreiben, der deutsche Kaiser werde im August auch Antwerpen besuchen.
- Vier junge chinesische Offiziere werden demnächst in Deutschland eintreffen, um sich ein Jahr in den Krupp'schen Werken in Essen in der Schießkunst zu vervollkommnen.
- Mit der Anbringung von Blitzableitern auf öffentlichen Gebäuden würde man sicher an weit mehr Orten vorgehen, wenn man die Kosten nicht scheute. Die Gemeinde Amlerswind bei Schalkau hat die Mittel zu einem Blitzableiter auf dem Schulhaus durch freiwillige Beiträge aufgebracht. Dies ist ein nachahmenswerthes Vorgehen. Gewiß werden auch anderorts die meisten Eltern das Opfer von einer Mark nicht scheuen, wenn dadurch die Gefahr, vom Blitz erschlagen zu werden, für ihre Kinder wenigstens stark verringert wird. Die Entschuldigung, daß die Kinder bei einem Gewitter ja doch nach Hause geschickt würden, ist ein müßiges Gerede, denn die Schule kann nicht jedesmal geschlossen werden, wenn sich eine Gewitterwolke am Himmel zeigt und zuweilen ziehen diese so schnell heran, daß die Kinder nicht mehr nach dem mehr oder weniger entfernten Elternhaus entlassen werden können, wenn man sie der Gefahr nicht erst recht aussetzen will. Der laufende Meter einer Leitung kostet 2,50 Mk. anzubringen, eine Auffangstange 8 Mk. Demnach kommen die Kosten für eine einfache Landschule je nach der Größe des Gebäudes etwa auf 100 bis 150 Mk. zu stehen. Die Leitung ist selbstverständlich mit aller Sorgfalt anzulegen und besonders ist darauf zu achten, daß sie tief in den Erdboden, bis in wasserführende Schichten gelegt wird. Auch muß jährlich nachgesehen werden, ob die vernieteten Stellen der Leitung noch unversehrt sind. Ein schlecht gearbeiteter oder beschädigter Blitzableiter schadet freilich mehr als er nützt.
- Um die Ehre der Feuerwehr von Lugau zu retten, die schon lange kein größerer Feuer mehr zu löschen gehabt hatte, zündeten nach ihrem unumwundenen Geständniß zwei Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr in Lugau ein dortiges Gehöft an; es wurde vollständig eingeäschert, die Bewohner retteten kaum das nackte Leben und verloren ihre nicht einmal versicherte Habe. Für diese Art von Ehrenrettung bestrafte das Schwurgericht in Chemnitz jeden der beiden Feuerwehrleute mit 4 Jahren Zuchthaus.
- Wie man aus dem Rheingau meldet, sieht es in den Weinbergen thatsächlich dermaßen günstig aus, wie man seit 1868 nichts Aehnliches erlebt hat. Gegen voriges Jahr ist die Entwicklung der Weinbeeren volle fünf Wochen voraus! Auch die Quantität verspricht in den guten Lagen ganz vortrefflich auszufallen; kurz wenn nicht alle Anzeichen trügen, stehen wir endlich wieder einmal vor einem wirklich großen Jahrgange!
- Die Kaiserin von Österreich, die am Montag über München in Feldafing eingetroffen ist, beabsichtigt, einen mehrwöchentlichen Aufenthalt am Starnberger See zu nehmen.
- Die Pariser "Gesellschaft zur Aufmunterung edlen Handelns" hat vor einiger Zeit auch dem Kaiser von Rußland eine Ehrenmedaille verliehen. Der Zar hat der Gesellschaft mehrfach seine Genugthuung über die ihm damit bewiesene Aufmerksamkeit ausdrücken lassen und die Einsendung der Medaille, die erst besonders für ihn in Gold geprägt worden ist, dringend verlangt. Er hat hierbei geäußert, daß er diese ihm aus dem französischen Volk gewordene Auszeichnung höher schätze, als alle ihm von den Souveränen verliehenen Orden. Worin das "edle Handeln", für welcher der Zar belohnt wird und zu dessen Fortsetzung er aufgemuntert werden soll, besteht, braucht wohl nicht weiter gesagt zu werden. Es fragt sich nur, ob der Zar so bald in der Lage sein wird, seine Erkenntlichkeit für die hohe Ehre anders als in Worten zu beweisen.
- Um Riga werden demnächst bedeutende Befestigungswerke errichtet und zwar sollen zuerst vier Forts, 7 bis 8 Kilometer von der Stadt entfernt, an den vier Eisenbahnlinien nach Pleskau, Dünaburg, Tuckum und Mitau gebaut werden. Der Beginn der Arbeiten soll noch in der ersten Hälfte des Juli erfolgen.
- Aufsehen hatte es erregt, daß 50 russische Offiziere aus Odessa, welche die Donau hinunter mit einem Dampfer fuhren, einen Abstecher auf ru=
[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 3]mänisches befestigte Ufergebiet gemacht hatten. Russische Blätter erklären jetzt, es habe sich einfach um eine Vergnügungstour gehandelt. Das ist zu glauben, wie wäre es aber wohl im umgekehrten Falle rumänischen Offizieren auf russischem Gebiet ergangen?
- In London wurde am 3. Juli in öffentlicher Auction mehrere Actien verkauft, die wohl die höchsten Preise erzielten, die je für derartige Werthpapiere gezahlt worden sind. Es erzielte eine Actie der "New River Co." (einer Gesellschaft zur Versorgung Londons mit Trinkwasser, gegründet bereits Anfangs des vorigen Jahrhunderts) den Preis 100,000 Pfund Sterling, also über 2,000,000 Mark, und mehrere Vorzugs=Actien derselben Gesellschaft, "Adventurers Sharns" gar 102,000 Pfd. Sterling oder 2,080,000 Mark.
Anzeigen.
Auf den Antrag der Ehefrau des Schulzen Möller, Maria geb. Oldenburg, zu Gr. Mist soll über deren daselbst sub Nr. 1 belegene Vollstelle c. p. ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Dienstag, den 24. September 1889,
Vormittags 10 Uhr,
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Meldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnende Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 7. Juli 1889.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
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Mecklenb. Friedrich=Franz=Eisenbahn.
Extrafahrt
nach Lübeck zu ermäßigten Fahrpreisen. |
In Veranlassung des Lübecker Volksfestes werden am
Sonntag den, 14. Juli d. J.
folgende Sonderzüge abgefertigt:
Abfahrt von Schwerin 6 Uhr 35 Min. Morgs.
Abfahrt von Kleinen 7 Uhr 10 Min. Morgs.
Abfahrt von Bobitz 7 Uhr 285 Min. Morgs.
Abfahrt von Grevesmühlen 7 Uhr 53 Min. Morgs.
Abfahrt von Grieben 8 Uhr 08 Min. Morgs.
Abfahrt von Schönberg 8 Uhr 28 Min. Morgs.
Abfahrt von Lüdersdorf 8 Uhr 46 Min. Morgs.
Ankunft in Lübeck 9 Uhr 01 Min. Morgs.
Die Reisenden von Wismar benutzen den um 5 Uhr 10 Minuten Morgens von dort abgehenden Zug und gehen in Kleinen in den Sonderzug Schwerin=Lübeck über.
Abfahrt von Lübeck 9 Uhr 20 Min. Abends.
Ankunft in Lüdersdorf 9 Uhr 40 Min. Abends.
Ankunft in Schönberg 9 Uhr 54 Min. Abends.
Ankunft in Grieben 10 Uhr 13 Min. Abends.
Ankunft in Grevesmühlen 10 Uhr 25 Min. Abends.
Ankunft in Bobitz 10 Uhr 51 Min. Abends.
Ankunft in Kleinen 11 Uhr 05 Min. Abends.
Ankunft in Schwerin 11 Uhr 50 Min. Abends.
Ankunft in Wismar 11 Uhr 48 Min. Abends.
Auf den vorgenannten Stationen und Haltestellen werden am 14. Juli cr. Billets zur Fahrt nach Lübeck und zurück in II. und III. Wagenclasse zum einfachen Fahrpreise ausgegeben.
Diese Billets berechtigen zur Hinfahrt nur mittelst des Sonderzuges (von Wismar nach Kleinen jedoch mittelst des ersten Personenzuges), wogegen die Rückfahrt am 14. Juli nur mit dem Sonderzuge und am 15. Juli cr. mit allen fahrplanmäßigen Zügen, soweit solche auf den betreffenden Stationen halten, erfolgen kann.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.
Die Direction.
Bekanntmachung.
Aus Anlaß der in letzter Zeit sich häufenden Zuwiderhandlungen werden den Genossenschaftsmitgliedern die die Anmeldepflicht regelnden Bestimmungen des Genossenschafts=Statuts, insbesondere die §§ 28, 29 in Erinnerung gebracht, wonach jeder Wechsel in der Person desjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb stattfindet, von dem neuen Unternehmer oder dessen gesetzlichem Vertreter innerhalb 14 Tagen, Aenderungen in dem Betriebe, welche für die Zugehörigkeit zur Genossenschaft oder für die Umlegung der Beiträge von Bedeutung sind, innerhalb 4 Wochen unter Angabe des Tages, an welchem der Wechsel, bezw. die Aenderung eingetreten ist, bei dem zuständigen Vertrauensmann anzumelden sind.
Der Vorstand ist auf Grund § 124 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 befugt, wegen Unterlassung dieser Anmeldungen Geldstrafen bis zu 300 Mark zu verhängen.
Wegen der Anzeige von Betriebsunfällen (§ 32 des Genossenschafts=Statuts) wird auf die diesseitigen Bekanntmachungen vom 4. Januar cr. und 23. Februar cr. wiederholt hingewiesen.
Neubrandenburg, den 22. Juni 1889.
Der Vorstand
der Mecklenburg=Strelitz'schen Landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft.
A. Pries.
Holz-Auction in Lübeck.
Am Donnerstag, den 18. Juli cr., Vormittags 11 Uhr anfangend, sollen durch den Unterzeichneten in der Wirthschaft "Damman's-Thurm"
für Rechnung der prozessirenden Partheien
öffentlich und meistbietend versteigert werden:
3211 Dtz. 8 Stck föhren und grän 4 bis 11 Zoll breite und 5/8 Zoll starke
ebenkantige Bretter
verzollte Waare.
Die Bretter sind am 3. Nov. v. Js. pr. Schiff "Clara", Capt. Martensson von Sundwall angebracht und lagern auf dem städt. Holzlagerplatze bei der Matzfähre.
Verzeichnisse sind bei dem Unterzeichneten kostenfrei zu erhalten.
Lübeck, den 6. Juli 1889.
G. Ollrogge, beeid. Auct.
Dachpappe
in verschiedenen Qualitäten empfiehlt
J. Ludw. D. Petersen.
Carbolineum, Leinöl, Firniss,
sowie gleich zum Anstrich fertige Malerfarben
empfiehlt billigst
H. Brüchmann.
Ein feiner Stuhlwagen, Omnibus Bauwagen und Eggen
hat billigst abzugeben.
H. Brüchmann.
Gesucht wird zum 24. October d. J.
eine Arbeiterfamilie
bei freier Wohnung und gutem Lohn.
A. Russwurm, Lockwisch.
Gesucht zu Michaelis d. Js. oder früher ein
junger Knecht,
und zum 1. August oder Michaelis ein Mädchen
Schlutup. J. H. Pump.
[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 4]Am Sonntag, den 14. d. M., von Nachmittags 4 Uhr an,
Fortsetzung des Gewinnschießens.
Abends Vertheilung der Silbergewinne.
Schönberg, den 11. Juli 1889.
Der Vorstand der Schützenvereins.
Travemünder Rennen
den 2. und 4. August.
Anfang 3 1/2 Uhr Nachmittags.
Ein hochgeehrtes Publikum von Schönberg und Umgegend gestatte ich mir zu meinem am Dienstag, den 16. d. M. im Saale des Herrn Boye stattfindenden
Balle
meiner Scholaren ganz gehorsamst einzuladen.
Billette zum Saal 1 Mark, Gallerie 50 Pfg.
sind im obigen Locale zu haben.
Anfang Abends 6 Uhr.
Hochachtungsvoll
W. Lorenz.
Außerordentliche Versammlung
der Selmsdorfer Todtenlade
am Sonntag, den 21. Juli 1889, Nachmittags 2 Uhr, wozu sämmtliche Mitglieder eingeladen werden.
Der Vorstand.
Schönberg, den 4. Juli 1889.
Die Inhaber von Tombola=Loosen verweisen wir auf die der heutigen Nummer dieses Blattes beigegebenen Gewinnliste. Die Gewinne sind bis zum 3. August cr. beim Cigarrenfabrikanten Chr. Rieckhoff hier in Empfang zu nehmen. Die bis dahin nicht abgeforderten Gewinne verfallen zu Gunsten der Schützenkasse.
Schönberg, den 11. Juli 1889.
Der Vorstand der Schützenzunft.
R. Jatzow, Augenarzt,
Lübeck
verreist am 30. Juni auf etwa 4 Wochen.
Wichtig
für Inhaber alter Briefe!
Alte Briefmarken und Couverte mit eingeprägten Marken der alten deutschen Bundesstaaten, wie z. B. Mecklenburg, Lübeck, Braunschweig, Hannover, Oldenburg etc. kauft stets zu den höchsten Preisen
Schwerin i. M. Ed. Lüllemann.
Feinste Matjes=Heringe
empfiehlt
A. Wigger Nachf.
Ernte=Handschuhe
sind stets zu haben bei
Emil Jannicke,
Schönberg. Handschuhmacher.
Cognac
der Export-Cie für
Deutschen Cognac Köln a. Rh.,
bei gleicher Güte bedeutend billiger
als französischer.
Ueberall in Flaschen vorräthig
Man verlange stets unsere Etiquettes.
Directer Verkauf nur mit Wiederverkäufern.
Am Sonnabend, den 13. d. M. werden auf dem Mechower Hoffelde Rappsschoten verbrannt.
Stamer.
Entlaufen ist mir am 10. Juli in der Nähe von Teschow ein schwarzer Teckel mit hellbraunen Füßen. Sollte sich derselbe irgendwo einfinden, so bitte ich um gefällige Nachricht.
H. Robrahn. Pogetz.
Verloren
ein Regenschirm mit runder, spitzer Holzkrücke auf dem Schützenplatz.
Abzugeben gegen Belohnung in der Mühle.
Vertauscht am ersten Königschußtage im Köster'schen Saale ein schwarzes Sommer=Jacket, derjenige welcher es verwechselt hat, wird gebeten, dasselbe abzugeben bei
Frau L. Krenkow.
Zu Michaelis d. J. werden zu Neuhof bei Ratzeburg mehrere
Tagelöhner-Wohnungen
frei.
Hierdurch Allen Bekannten die traurige Mittheilung, daß meine liebe Frau unsere gute Mutter und Schwiegermutter heute Morgen 5 Uhr, im Alter von 58 Jahren, nach kurzer, schwerer Krankheit sanft in dem Herrn entschlafen ist.
Schönberg, den 9. Juli 1889.
Die betrübten Hinterbliebenen.
W. Berg. G. Schultze u. Frau
geb. Berg.
Die Beerdigung findet am Freitag, den 12. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr statt.
Kirchliche Nachrichten
Sonntag, den 14. Juli.
Frühkirche: fällt aus.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Amtswoche: Pastor Langbein.
Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg.
nach Lübeck.
9,30 Vorm. 2,58 Nachm. 5,35 Nachm. 10,56 Nachts.
Nach Kleinen:
7,27 Morg. 10,13 Vorm. 12,46 Nachm. 8,30 Abends.
Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 28.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 5]Beilage
zu Nr. 55 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 12. Juli 1889.
- Lothar von Faber in Stein bei Nürnberg, bekannt als erster Bleistiftindustrieller, hat schon seit Jahren auf seinen Besitzungen in Bayern Saat= und Pflanzenschulen für die "rothe Zeder" (Iuniperus virginia L.) angelegt, um dieses bekanntlich feinste und theuerste Holz, welcher vorzugsweise zur Bleistiftfabrikation verwendet wird, anzupflanzen. Die gemachten Versuche haben sich vorzüglich bewährt. Der angebaute "Zederwald" nimmt jetzt über fünf Hektar ein und steht in voller Frische da; er hat selbst den äußerst strengen Winter 1879 bis 1880 ohne Schaden überstanden. Die "rothe Zeder" verlangt eben keinen besonderen Standort, sondern entspricht in dieser Richtung vollkommen der Natur der Tanne, Fichte und anderer einheimischer Nadelhölzer. Es liegt gewiß im allgemeinen Interesse, daß dieses feine und wohlriechende Nutzholz in den heimischen Waldungen angebaut und damit der Werth des Waldes erhöht werde. Der Samen kann aus Florida bezogen werden.
- Was ein Scharfrichter früher verdient hat. Kürzlich durchlief die Zeitungen ein Bericht über die Einnahmen des Scharfrichters Krauß. Zum Vergleich dürfte es nicht uninteressant sein, wie sich ein "Kollega" von ihm vor ca. 309 Jahren gestanden hat. Das Bestallungsdekret "Maister Hansen Leichams" zu Meiningen vom Jahr 1553 weist ihm folgende Bezüge an: 1) Freie Zufuhr von 2 Fuder Wein, die er aber nicht selbst verzapfen darf, 2) wöchentlich 1 Pfund Heller (ca. 1 Mark), 3) freie Wohnung, ("wie sie sein Vater gehabt), 4) jährlich 20 Gulden und ein Fuder Holz, "zuo einem guttenn jar,") 5) alle zwei Jahr 2 Gulden für ain Rockh, 6) alle Quatember ein Fuder Tannenholz, 7) für jeden Hinzurichtenden 5 Schilling = 60 Heller für ein paar hennschen, 8) bei Selbstmord des Verurtheilten 2 Gulden, 9) für Reinigung der Stadtmauer wöchentl. 5 Schilling. Außerhalb der Stadt durfte er keinen Dienst verrichten.
- Der Honig als Heilmittel. Im 10. Hefte der deutschen illustrierten Bienenzeitung von Gravenhorst erzählt B. Düring=Niederbüren: "Mein Pferd litt im Frühjahr 1885 am sogen. pfeifenden Dampf und war nur mehr Haut und Bein. Ich erwärmte 1/2 Glas Honig, vermischte ihn mit gutem Mehl und schüttete es dem kranken Thiere ein. Anfänglich wollte dem Pferde dies Mittel nicht behagen, gewann es aber sehr lieb. Dieses Mittel gab ich jeweilen dem Kranken 1/2 oder 1 Stunde vor dem Füttern. Das Pferd nahm an Fülle und Kraft wieder zu, war im August so weit hergestellt, daß es ein starker Mann kaum mehr zu zügeln vermochte und ist bis auf den heutigen Tag gesund und von allen Dämpfen befreit geblieben." - Ferner: Eine Person, die öfter an unruhigem Schlafe litt, erzählte: "Seitdem ich Abends vor dem Niederlegen einen Löffel voll Honig esse, schlafe ich vollständig ruhig."
- In verschiedenen Teilen Australiens ist die Dienstbotennoth so groß geworden, daß eine Frau in einer westaustralischen Zeitung ganz ernsthaft den Vorschlag gemacht, einem Mann solle gestattet sein, zwei Frauen zu heirathen, damit dieselben sich in der Führung der Wirthschaft gegenseitig unterstützen können.
Angela.
Roman aus den vergangenen Tagen.
(Nachdruck verboten.)
Fortsetzung.
[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 6]Angela.
[Fortsetzung.]
[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 7]Gewinn-Liste
zur
Tombola am 2. Königschußtage 1889.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
[ => Original lesen: 1889 Nr. 55 Seite 8]
Gewinn-Liste
zur
Tombola am 2. Königschußtage 1889.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
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