[ => Original lesen: 1888 Nr. 15 Seite 1] Bekanntmachung
auf Grund des Gesetzes betr. Aenderung der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888.
1. Alle im Jahre 1850 und später geborenen Personen, welche nach abgeleisteter gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) bezw. als geübte Ersatzreservisten nach Ablauf der Ersatz=Reservepflicht bereits zum Landsturm entlassen waren, haben sich bis zum 13. März 1888 mündlich oder schriftlich bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel unter Vorlage ihrer Militairpapiere bei Vermeidung der im § 67 des Reichs=Militair=Gesetzes angedrohten Strafen anzumelden.
Falls die Militair=Papiere nicht vorhanden, hat die Anmeldung dennoch unter Angabe nachstehender Punkte zu geschehen:
1. Vor= und Zuname, 2. Ort und Datum der Geburt, 3. Wann in das active Heer eingetreten und bei welchem Truppentheil, 4. Wann und wo zum Landsturm übergeführt, 5. Stand oder Gewerbe.
Obige Meldefrist ist für diejenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschland bezw. auf Seereisen befinden bis zum 30. September 1888, bezw. wenn dieselben vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren oder bei einem Seemanns=Amt des Inlandes abgemustert werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr, bezw. Abmusterung verlängert.
Die früheren Offiziere, Aerzte und oberen Militär=Beamten gleicher Kategorie, haben ihre Anmeldung, behufs Wiederaufnahme in die Rangliste direct beim Bezirks=Commando baldmöglichst zu bewirken.
2. Die Militair=Pässe der augenblicklich in Controlle befindlichen Mannschaften der Reserve und Landwehr sind behufs Aenderung der vorgehefteten Bestimmungen bis zum 1. April d. J. an den zuständigen Bezirksfeldwebel einzusenden.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht:
a. diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche weder im Heere noch in der Marine activ gedient haben, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten bezw. zweiten Aufgebots über. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören; er wird in 2 Aufgebote eingetheilt.
Zum ersten Aufgebot gehören die Landsturmpflichtigen bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem sie ihr 39. Lebensjahr vollenden, zum zweiten Aufgebot von dem ebenbezeichneten Zeitpunkt bis zum Ablauf der Landsturmpflicht.
b. Angehörige der Ersatz=Reserve II. Klasse werden Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots.
c. Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung
aa. Landsturmpflichtige, welche durch Konsulats=Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender etc. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung eines evtl. Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civil=Vorsitzenden derjenigen Ersatz=Kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlassen bezw. von vornherein (bisher der Ersatz=Reserve II. Klasse) dem Landsturm überwiesen sind.
bb. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf.
d. Angehörige der bisherigen Ers.=Res. I. Klasse sind nunmehr Angehörige der Ersatz=Reserve.
[ => Original lesen: 1888 Nr. 15 Seite 2]Diejenigen der Seewehr angehörigen Mannschaften, welche derselben von Hause aus durch die Ersatz=Behörden überwiesen sind, werden nunmehr Angehörige der Marine=Ersatz=Reserve.
Die Mannschaften der Ersatz=Reserve und Marine=Ersatz=Reserve gehören fortan zum Beurlaubtenstande. Sie haben in Folge hiervon ihre Ersatz=Reserve=Pässe oder Scheine bezw. Seewehr=Scheine bis zum 20. März d. J. dem zuständigen Bezirksfeldwebel, behufs Austausch derselben einzusenden. Die eigene Adresse ist hiebei genau und deutlich anzugeben.
Neustrelitz, den 15. Februar 1888.
Bezirks=Kommando.
Anzeigen.
Antragsmäßig soll über die vor Schönberg an der Rottensdorfer Chaussee sub No 15 a belegene Mälzerei c. p. des Kaufmanns Karl Schwedt allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Sonnabend, den 3. März 1888,
Vormittags 10 Uhr,
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Meldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 15. December 1887.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Holz=Auction Nr. 23.
Am Donnerstag, den 23. Februar cr., Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Jabs in Schlagresdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden:
1. Aus dem Mechower Holze:
ca. 10 Fuder starkes eichen Durchforstholz I. Cl.,
ca. 30 Fuder starkes buchen Durchforstholz I. u. II. Cl.,
2. Aus dem Seebruch:
ca. 2 Rmet. eichen Knüppel,
ca. 26 Rmet. fichten Kluft und Knüppel.
3. Aus dem Lanckower u. Schlagbrügger Holze:
ca. 95 Rmet. fichten Kluft und Knüppel,
4. Aus dem Bahlen:
ca. 18 fichten Stangen II. u. III. Cl.,
ca. 121 Rmet. kiefern u. fichten Kluft u. Knüppel.
5. Aus dem Garnseerholze:
ca. 50 fichten Stangen II. u. III. Cl.,
ca. 100 fichten Hopfenstangen,
ca. 127 Rmet. kiefern u. fichten Kluft u. Knüppel,
ca. 1 Fuder fichten Durchforstholz.
Schönberg, den 15. Februar 1888.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Alle diejenigen, welche noch Ansprüche an den Nachlaß des Hauswirths=Jahrenwohners Johann Joachim Planthafer zu Thandorf zu haben glauben, werden hiedurch aufgefordert, sich bei dem Unterzeichneten, als dem Vormunde der Planthafer'schen Minorennen, binnen 14 Tagen zu melden, widrigenfalls sie bei der zu versuchenden gütlichen Regulirung dieser Angelegenheit nicht werden berücksichtigt werden.
Büdner Heinrich Planthafer
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[ => Original lesen: 1888 Nr. 15 Seite 3]Vielfach Prämiirt. Vielfach Prämiirt.
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Hamburg, den 19. Februar 1888.
Verlobte
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im Februar 1888.
Heute Abend entschlief sanft in dem Herrn unser lieber Sohn Otto nach kurzem, schweren Krankenlager.
Die Beerdigung findet statt am Mittwoch, den 22. d. Mts. Mittags 12 Uhr. Um stille Teilnahme bitten die betrübten Eltern
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Schlag=Sülsdorf, den 18. Februar 1888.
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1888 Nr. 15 Seite 5]Beilage
zu Nr. 15 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 21. Februar 1888.
Nr. 4 des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg pro 1888 enthält in der
II. Abtheilung.
(1.) Vorschriften, betr. die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang bei dem Landes=Versicherungsamte.
(2.) Publikandum, betr. die Liquidationen über Militairleistungen.
Dem Kaiser sind am Mittwoch bereits vom Kriegsminister v. Bronsart Mannschaften in der neuen Uniform und Ausrüstung des zweiten Aufgebots der Landwehr vorgestellt worden.
Im Laufe des Sonntags sind aus San Remo Nachrichten über das Befinden des Kronprinzen eingelaufen, welche ziemlich widerspruchsvoll lauten und jedenfalls so viel feststellen, daß die bisher von mancher Seite behauptete Uebereinstimmung der Aerzte nicht oder wenigstens nicht mehr vorhanden ist. Die Ansichten der Aerzte gehen auseinander, sowohl was die Beurtheilung der Erscheinungen, als was die zu wählende Behandlungsart betrifft. Auch die thatsächlichen Meldungen sind widerstreitend. Von der einen Seite wird berichtet, daß die Untersuchung des Kehlkopfs eine Abnahme der Schwellung ergeben habe, von der anderen Seite, daß man eine neue Schwellung zu befürchten Ursache habe. Es könnte möglich sein, daß schon die nächsten Tage der Krankheit des Kronprinzen eine ganz bestimmte Wendung geben. Jedenfalls ist die augenblickliche Lage eine sehr ernste, einfach weil das eigentliche Leiden des hohen Patienten eine directe Besserung nicht erfahren hat. Die Gutachten von Virchow und Mackenzie gehören Erscheinungen und Beschaffenheiten an, die heute nicht mehr in Rede stehen, und völlig gleichgiltig ist auch, welcher Ansicht über die Natur des Leidens diese oder jene medicinische Autorität zuneigt. Heute kann nur in Rede kommen, wie dem Kronprinzen weiterhin zu helfen sei, dessen Befinden so ernste Besorgniß einflößt. Die Sorge entspringt einfach der Wahrnehmung, daß der Kehlkopf nach wie vor bedenklichen Wucherungen ausgesetzt ist, die ganz plötzlich anschwellen um sich wieder zu verlieren, und die unerwartet eine bedenkliche Ausdehnung annehmen können. Es giebt Krankheitserscheinungen, die auch die höchste medicinische Autorität rathlos werden lassen; besonders wenn, wie im vorliegenden Falle die Wundbehandlung zu dem ursprünglichen Leiden in unmittelbaren Connex tritt. Seit der Operation ist der Kranke hilfloser geworden und dadurch weniger als vorher im Stande, durch seine gute Natur den Einwirkungen des Kehlkopfleidens Trotz zu bieten.
Berechtigtes Aufsehen machte die Bekanntgabe, daß auch Belgien und Holland eine Verabredung mit Deutschland trafen, im Falle eines russisch=französischen Angriffes auf Seite Deutschlands zu sein. Das ist wieder ein neuer Schlag für Rußland.
Mit dem dröhnenden Ton des Big=Ben, der historischen berühmten Glocke im Uhrturm des Westminster=Palastes, vergleichen die Engländer die große Rede des Fürsten Bismarck, die auch jenseits des Kanals alle Geister mächtig bewegt hat. Wer die sonore Stimme des Big=Ben, die den Lärm der Londoner Straßen weithin übertönt, jemals gehört hat, wird diesem Vergleich gern zustimmen.
Ein großer Theil der russischen Presse dringt auf den baldigen Abschluß eines russisch=französischen Allianzvertrages, dem schließlich auch England beitreten werde.
Frankreich und Italien stehen auf sehr gespanntem Fuß und die Feindschaft reicht bis nach Abessynien hinüber. Die Italiener wollen sogar wissen, daß die abessynischen Kanonen von den Franzosen geliefert worden sind, obgleich sie noch keine Gelegenheit gehabt haben, den Abessyniern ein Geschütz abzunehmen. Die Franzosen sollen die Abessynier auch über die Märsche und Stellungen der Italiener unterrichten. In mehreren großen Fabriken Frankreichs sind viele hundert italienische Arbeiter entlassen worden, nur weil sie Italiener sind.
- Schönberg. Wie wir berichteten, sind in den letzten Monaten hier verschiedene Diebstähle ausgeführt, ohne daß es gelang, dieselben aufzuklären. Aus einem Schlachterladen wurden eine Menge Mettwürste, aus einem andern Hause Speck, aus einem dritten eingemachte Früchte, aus einem Gasthause mittelst Einbruchs Geld und andere Sachen gestohlen. Alle diese Diebstähle sind, wie sich jetzt herausstellt, auf eine Diebesbande von hiesigen Lehrburschen zurückzuführen, von denen vier jetzt in Untersuchungshaft genommen sind. Bei einer vorgenommenen Haussuchung fanden sich, unter dem Fußboden versteckt, eine ganze Menge von gestohlenen Gegenständen, außer den oben angeführten noch Revolver, Schlösser, eiserne Hänge, mehrere Spazierstöcke und Regenschirme, die aus einer Bude auf dem letzten Herbstmarkt gestohlen sind, und dergl. mehr vor.
- Schönberg. Bei dem Herannahen der Hagelversicherung=Saison dürfte eine Uebersicht und Zusammenstellung derjenigen Prämien, welche einige der bekanntesten in Norddeutschland und auch in unserer Gegend arbeitenden Hagelversicherungs=Gesellschaften erhoben haben, unsere Landwirthe interessiren. Nehmen wir zuerst die Versicherungs=Gesellschaften auf Gegenseitigkeit. Von diesen haben erhoben in dem Zeitraum von 1880 bis 1887 einen Durchschnittsbeitrag pro 100 Mark Versicherungssumme:
1. die Neubrandenburger 1 M. 45 .
2. die Greifswalder 1 M. 11 .
3. die Grevesmühler 1 M. 34 .
4. die Leipziger 1 M. 68 .
5. die Norddeutsche 1 M. 08 .
6. die Schönberger nur 25 1/2 .
dagegen erforderten von den Aktien=Gesellschaften in demselben Zeitraum von 100 M. Versicherungssumme:
1. die Magdeburger 1 M. 01 .
2. die Elberfelder - M. 95 .
3. die Kölnische - M. 85 .
4. die Union in Weimar - M. 93 .
Wenn nun einerseits aus dieser Zusammenstellung ersichtlich, daß in den letzten Jahren die Beiträge der Aktien =Gesellschaften etwas niedriger gewesen sind, als die der Gegenseitigkeits=Anstalten, so tritt anderseits der wirklich niedrige Durchschnittsbeitrag der gegenseitigen Versicherung für das Fürstenthum Ratzeburg zu Schönberg auffallend hervor. Es kommt hinzu, daß trotz solchen geringen Beitrages die Schönberger Gesellschaft in dem oben genannten Zeitraum noch einen Reservefonds von fast 23,000 Mark ansammeln konnte. Bedenkt man fernerhin daß diese Gesellschaft, deren ausschließlicher Wirkungskreis das hiesige Fürstenthum war, während ihres 40jährigen Bestehens sogar nur einen Durchschnittsbetrag von noch nicht voll 15 Pfg. für 100 Mk. Versicherungssumme p. a. erforderte, so geht daraus zur Evidenz hervor, daß das Fürstenthum Ratzeburg ein höchst günstiges Terrain (Zucker, wie die Assureure sagen) für die Hagelversicherungsbranche ist. Machen wir nun von Obigem eine kleine Nutzanwendung. Es würde z. B. von einem Hauswirth hiesigen Landes, welcher seine Feldfrüchte zu 10,000 Mark p. a. in den obengenannten Jahren versichert hätte, gezahlt worden sein jährlich:
1. bei Neubrandenburg 145 M.
2. bei Greifswald 111 M.
3. bei Grevesmühlen 134 M.
4. bei der Norddeutschen 108 M.
5. bei der Schönberger 25 1/2 M.
oder für alle oben angeführten 8 Jahre:
[ => Original lesen: 1888 Nr. 15 Seite 6] bei Neubrandenburg 1,160 M.
bei Grevesmühlen 1,072 M.
bei Greifswald 888 M.
bei der Norddeutschen 864 M.
bei der Schönberger 204 M.
Man ersieht hieraus, wie große Ersparnisse ein Landmann gemacht hat, der in den letzteren Jahren oder sagen wir seit den letzten 40 Jahren, seine Versicherung gegen Hagelschaden bei der Schönberger Assecuranz genommen hat. Bedenkt man schließlich, daß die Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg ihre Hagelschäden durch ihre eigenen Mitglieder, nicht wie die auswärtigen Gesellschaften durch fremde, mit den hiesigen Verhältnissen unbekannte Versicherungs=Inspektoren, abschätzen läßt und die Schäden zu voll, ohne jeden Abzug für Taxationskosten (die doch andere Gesellschaften berechnen und in Abzug bringen) vergütet und daß in dem langen Zeitraum ihres Bestehens von fast einem halben Jahrhundert über ihre Regulierung der Schäden noch niemals ein Prozeß ja nicht einmal eine begründete Unzufriedenheit vorgekommen oder lautbar geworden ist, so kann man dieser Gesellschaft nur das beste fernere Gedeihen prophezeihen und muß ihr vor allen anderen auswärtigen Gesellschaften den Vorzug geben.
- Der Raub auf der Grevesmühlen=Wismarschen Chaussee ist nichts weiter als ein Märchen des angeblich Beraubten, der den Landbierwagen der Firma Engel u. Co. geführt hat. Der Bierfahrer war in Grevesmühlen schwer betrunken eingetroffen, allerdings hat der Mann mehrere Verletzungen an seinem Körper und von ihm persönlich rühren die Angaben über den qu. Raubanfall her, es ist aber anzunehmen, daß Jener sich die Verletzungen durch eigene Schuld zugezogen hat, indem er betrunken vom Wagen und später wiederholt zur Erde fiel.
- In Neustrelitz erlitt der Gottesdienst am vorigen Sonntag in der Schloßkirche eine peinliche Störung. Ein junges Mädchen wurde plötzlich von Tobsucht befallen. Sie entledigte sich ihres Hutes und Jaquets und begann zu toben. Man versuchte alsbald, die Geisteskranke zu entfernen, doch sie schlug um sich und lief schließlich davon, hinter dem Altar Schutz suchend. Schließlich gelang es der Ueberredungskunst eines Geistlichen, sie zu besänftigen und nach Hause zu führen. Auf den Rath der Aerzte geleitete der Vater seine beklagenswerthe Tochter, ein hübsches, blühendes Mädchen, am Montag nach der Irrenanstalt Sachsenberg.
- Für die am 5. März beginnende erste diesjährige Schwurgerichtsperiode wurden aus dem hiesigen Großherzogthume in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts zu Güstrow am 15. ausgeloost die Herren: Rittmeister a. D. Strecker=Friedland, Kaufmann Schuder und Holzhändler Zörn in Neustrelitz, Schulze Radloff=Plath, Domainenpächter Müller=Rowa und Gutspächter Bade=Pleetz.
- An der Elbmündung ist der erste Spatenstich zum Bau des Nord=Ostsee=Kanals am Freitag unter gewissen Feierlichkeiten geschehen.
- Ein neues Denkmal für den Herzog Karl von Braunschweig soll an Stelle der alten verwitterten Gedenksäule auf dem Schlachtfeld von Auerstädt errichtet werden, wo Herzog Karl am 14. Oktober 1806 den Heldentod gestorben ist. Auf Anregung des Landraths Barth in Naumburg wird im Lauf des Sommers ein hoher Obelisk von heimischem Sandstein mit folgender Inschrift aufgerichtet werden: "Hier ward am 14. Oktober 1806 Karl, Regierender Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, tödtlich verwundet."
- Die geistige Umnachtung des Königs von Bayern ist so weit vorgeschritten, daß er Niemand, nicht einmal seine Mutter, mehr erkennt. Auch das körperliche Befinden wird als nicht günstig geschildert, wenngleich keine direkte Gefahr vorliegt.
- Großes Aufsehen erregt andauernd die Verhaftung des Generaldirektors der Allgemeinen Deutschen Hagel=Versicherungs=Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, Michels, welche auf Requisition des Untersuchungsrichters am königlichen Landgericht wegen Untreue verfügt wurde. Die aufgefundenen "Unregelmäßigkeiten" bestehen darin, daß der verhaftete Direktor geringere Beträge buchte, als er in Wirklichkeit in Empfang genommen hatte. So fanden sich z. B. bei einer eingegangenen Zahlung von 38 000 M. nur 30 000 M. gebucht und 8000 M. als "Verlust" abgeschrieben. Die Zahl der bis jetzt entdeckten "Unregelmäßigkeiten" dieser Art beläuft sich schon auf zwölf.
- Wie ein Rost frißt sich die Unehrlichkeit immer tiefer ein. Wir könnten fast täglich ganze Reihen auffallender Beispiele aufzählen. Heute nur einige. In Leipzig hat ein Beamter der städtischen Sparkasse nahezu 18 000 Mk. unterschlagen, in Siegen ein Rendant nach und nach sogar 4-500 000 Mk.; in Hanau der Ausläufer eines Juweliers 23-25 000 Mark. Das Ende ist entweder Zuchthaus oder Selbstmord.
- Mittwoch Vormittag kam in Frankfurt a. M. von Basel nach Leipzig bestimmt, eine Kiste, angeblich mit Kuchen gefüllt, an. Die Kiste erregte Verdacht, und als man sie öffnete, fand man in derselben allerdings oben einen Kuchen, aber unter und in demselben eine große Menge Zeitschriften, "Sozialdemokrat", "Freiheit" etc. Die Sendung wurde natürlich sofort beschlagnahmt.
- Es ist Sache der Turnvereine, die Zahl ihrer Mitglieder zu ermitteln, die im Krieg von 1870/71 Eiserne Kreuze erworben haben. Der akademische Turnverein in Berlin hat es bereits gethan. Von 93 Mitgliedern des Sommerhalbjahres 1870 blieben nur 3 daheim, 90 zogen in's Feld; von diesen haben 22 das Eiserne Kreuz erhalten, 8 sind gefallen. Sicher ein denkwürdiges Blatt in der Geschichte des Vereins.
- Bismarck und Arndt. Im Anschluß an Bismarcks Worte: "Wir Deutschen fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt", sei auf folgende Verse des alten E. M. Arndt aufmerksam gemacht:
Es wurden die Väter gepriesen,
Als muthige Löwen im Streit;
Die Weichlinge nannten sie Riesen;
Ihr Schwerthieb schlug tief und schlug breit.
Ihr Speer fuhr durch Roß und durch Reiter,
Durch Panzer und Schild wie der Blitz.
Sie "fürchteten Gott und nichts weiter"
Und Gelten nur Tugend für Witz.
- Daß Apotheker 99er seien, ist veraltet, sie selber lächeln vergnügt darüber, Thatsache aber ist, daß es in Berlin 99 Apotheken giebt.
- In Mainz ist kürzlich in einem Haus im Gartenfeld ein Raubmord begangen worden. Die Thäter waren eingebrochen und mit dem Ausräumen einer Kommode beschäftigt, als die Besitzerin dazu kam. Da spaltete ihr einer der Räuber mit einem Handbeil den Kopf, so daß sie sofort todt umgesunken sein muß. Die Zeitungsfrau, welche kurz nachher ihr Blatt abgeben wollte, fand die Frau todt vor und erstattete Anzeige. Ein Mann, in dem man den Thäter vermuthet, soll verhaftet sein.
- Dr. Falb kündet wieder "kritische Tage" an und zwar nennt er für 1888 folgende: 27. Februar, 12. März, 11. April, 26. April, 25. Mai, 9. Juli, 23. Juli, 7. August, 6. September, 20. September, 5. Oktober, 4. November, 3. Dezember. Die bedenklichsten dieser Tage sollen den 27. Februar, 26. April, 5. Oktober und 4. November sein.
- Gegen die sehr schmerzhafte Ischias wird von dem angesehenen französischen Arzt Dr. Duchesne ein neues, einfaches Mittel empfohlen, daß sich in vielen Fällen erprobt hat, in denen alle anderen Mittel unwirksam geblieben sind. Man wickele das schmerzhafte Glied oder den betr. Körpertheil recht fest in ein Tuch, welches an seiner inneren Seite mit einer dicken Schicht von Schwefelblüthe belegt ist. Das Mittel ist namentlich in England viel gebraucht und soll oft in einer Nacht die lebhaftesten Schmerzen zum Verschwinden bringen. Ein Arzt ist aber immer zu befragen.
- In dem bei Reinfeld benachbarten Dörfchen Rehhhorst herrschten Lust und Freude. Vater Dohse feierte seinen 106. Geburtstag im Kreise seiner Lieben, deren Häupter so viele waren, daß sie kaum gezählt werden konnten. Ein theures Haupt fehlte leider auch in diesem Kreise. Der Schwiegersohn,
[ => Original lesen: 1888 Nr. 15 Seite 7]der Arbeiter Timm, bei dem Dohse wohnte, hatte dem alten Herrn zu diesem Tage eine etwas absonderliche Ueberraschung bereitet, er war am Vorabend auf den Boden gestiegen und hatte sich aufgehängt. Vater Dohse war natürlich über das "Angebinde" nicht gerade erfreut, er meinte: "De Schand har he mi doch an dissen Tag nicht andauhn sullt!" Die fröhliche Stimmung wurde hierdurch übrigens nicht getrübt. Im Kruge des Dorfes wurde flott getanzt, selbst Vater Dohse drehte sich im Walzer, im Schottich und Polka so taktmäßig, wie es jugendliche Salonhelden nicht besser vermögen. Auswärtige Freunde und Wohlthäter hatten Dohse recht auf bedacht u. A. langte aus Boppard a. Rh. eine sehr schöne Pfeife an. "Smöken" mag er für sein Leben gern.
- Wieviel kann ein Kubikmeter fassen? Diese Frage beschäftigte jüngst die Stammtisch=Gesellschaft einer Soester Altbierstube. "No", meinte der Metzger G., ein alter, biederer Soester Pfahlbürger, "dat kann doch soe vierl nit süen, eun ütgeschlachtet Kalw geuht ni drin!" Der Wirth, zugleich auch Altbierbrauer, der von seinen Bottichen her einen Kubikmeter kennt, bestreitet diese Angabe und behauptet, daß mehr wie "zehn Kälber" Platz drin hätten. Das geht aber dem Metzger doch über den Horizont, er glaubt, er solle gefoppt werden und entgegnet deshalb: "Gierwet mir 15 Daler, so well ik uge en Kubikmeter Kalwfleusch lierwern!" Die Stammgesellschaft geht darauf ein, und das Geld wird sofort deponiert. Wer aber beschreibt das Erstaunen des schlauen Schlächters, als er am nächsten Morgen den Kasten von einem Kubikmeter füllen soll und bereits das Fleisch von zwei pikfeinen Kälbern hineingethan hat, ohne den Kasten auch nur zum dritten Theil damit zu füllen: alles Praktizieren half nichts, "dai Düwelskasten woll nit full wären!" Das Geschäft wurde rückgängig gemacht, doch nur unter der Bedingung, daß der Reingefallene für die Käufer ein Abendessen gab, das auch mit Dank acceptiert wurde, da der "Kubikkasten" ihm mindestens das Zehnfache gekostet hätte.
- Fastnachtskrapfen. "Junge, willst Du mir drüben vom Konditor zwei Krapfen holen, hier hast Du Geld, der eine soll für dich sein." So redete eine Dame in Kitzingen auf der Straße einen Jungen an. Der Junge lief und kam spornstreichs wieder mit einem halben Krapfen und auf beiden Backen kauend und das halbe Geld zurückgebend. Dame: "Wo hast Du denn meine Krapfen?" Junge: "Es hat nur noch einen gegeben!"
Originalroman von Marie Romany.
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1888 Nr. 15 Seite 8]Marion.
Originalroman von Marie Romany.
[Fortsetzung.]
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