No. 92
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. November
1887
siebenundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1887 Nr. 92 Seite 1]

Zur Vermeidung der zur Winterzeit durch Schnee und Glätte erschwerten Passage auf den Bürgersteigen der hiesigen Straßen und um der dadurch den Fußgängern drohenden Gefahr vorzubeugen, wird hiermit angeordnet:

1. Sämmtliche Hausbesitzer in der Stadt und vor der Stadt sind verpflichtet, das Trottoir, die Bürgersteige und Hauseingänge bei Schneefall von allem Schnee zu reinigen und die Wasserrinnen gehörig aufzueisen, sowie das Trottoir und die Fußsteige mit Sand oder Asche zu bestreuen und dies Bestreuen so lange der Frost anhält, täglich bis Morgens 9 Uhr zu erneuern.
2. In denjenigen Straßen, wo wegen mangelnder oder ungenügender Breite der Bürgersteige die Fußpassage auf die Fahrbahn angewiesen ist, hat jeder Hausbesitzer einen genügend breiten Weg in der Fahrbahn täglich Morgens bis 9 Uhr mit Sand oder Asche zu bestreuen, und zwar so, daß jeder Hausbesitzer die Bahn seines Nachbarn in möglichst gerader Linie fortführt.
3. Das Tragen von mit Flüssigkeiten gefüllten Eimern auf dem Trottoir ist verboten.
Etwaige Contraventionen werden mit Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bestraft werden.
Schönberg, den 15. November 1887.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


        Nr. 25 des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg pro 1887 enthält in der
        II. Abtheilung:

(1) Bekanntmachung, betreffend die Grundsätze für die Aversionirung der Porto= und Gebührenbeträge für abgehende Sendungen der Großherzoglichen Behörden.
(2) Bekanntmachung, betreffend die Feierabend=Stiftung und den Hülfsfonds für Lehrerinnen.
(3) Bekanntmachung, betreffend die Durchschnittssätze der höchsten Fourage=Tagespreise des Monats September 1887.
(4) Bekanntmachung, betreffend die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durchschnittspreise von Naturalien pro Monat October 1887.
(5) Bekanntmachung, betreffend die Beschädigung der Telegraphen=Anlagen.
        III. Abtheilung: Dienst etc. Nachrichten.
        Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben den Referendar Ulrich Freiherrn von Maltzan aus dem Hause Krukow zum Assessor und zweiten Mitgliede der Großherzoglichen Landvogtei in Schönberg zu ernennen, sowie von Weihnachten d. J. ab zum Amtsanwalt bei dem Amtsgerichte daselbst zu bestellen geruhet.
        Neustrelitz, den 12. November 1887.


Die Anstrengungen, welche der Besuch des Zaren in Berlin für den Kaiser Wilhelm naturgemäß mit sich brachte, haben dem greisen Monarchen nicht im Geringsten geschadet. Der Kaiser befand sich am Sonnabend und Sonntag recht wohl und erledigte sich in gewohnter Weise der laufenden Regierungssachen. Der russische Botschafter, Graf Schuwalow, welchem aus Anlaß des Zarenbesuches der Schwarze Adlerorden verliehen ist, stattete dem Kaiser seinen Dank ab. Sonntag Mittag brachte eine kolossale Menschenmenge, die sich bei dem schönen Wetter unter den Linden versammelte, dem Kaiser eine ergreifende Ovation dar. Später unternahm der Monarch eine Spazierfahrt. Sonntag nachmittag empfing der Kaiser den Reichskanzler, der am letzte Montag sich wieder nach Friedrichsruhe begab. Die Kaiserin kehrt Ende d. M. wieder nach Berlin zurück. Sie ist sehr leidend.
Prinz Heinrich von Preußen und Dr. Bramann, der erste Assistent Professor Bergmanns in Berlin, sind in San Remo eingetroffen. Dr. Bramann hatte mit Dr. Krause und Howell nach einer Untersuchung des Halses des Kronprinzen eine Konsultation. Das Allgemeinbefinden des Kronprinzen bleibt befriedigend, doch ist nicht ausgeschlossen, daß die Operation des Luftröhrenschnittes und die Einsetzung der Athmungsröhre bald erfolgen muß. Die Operation ist nicht gefährlich, muß erforderlichen Falles aber sehr schnell ausgeführt werden, da sonst Erstickungsanfälle eintreten. - Ueber die aufgetretene Form der Krebskrankheit wird der "Schles. Ztg." von einem medizinischen Mitarbeiter H. Kr. (der zur Zeit die Behandlung leitende Arzt Dr. Hermann Krause ist ein geborener Breslauer) geschrieben: "Die Krebsform, welche im Kehlkopfe am häufigsten vorkommt, ist der sogenannte Epitheliolkrebs. Dieser tritt auf in der Form von weichen Wucherungen, deren Oberfläche feinlappig oder blumenkohlartig anzusehen ist. Diese Wucherungen überziehen entweder die Schleimhaut gleichmäßig, oder sie bilden eine vereinzelte Geschwulst, wie es beim Kronprinzen zu sein scheint, welche in die Höhle des Kehlkopfes vorragt und bei stärkerer Entwickelung dieselbe beträchtlich verengen kann. So lange die Oberfläche des Krebses intakt ist, findet keine besondere Absonderung statt; es kommt jedoch bei solcher Erkrankung leicht durch entzün=

[ => Original lesen: 1887 Nr. 92 Seite 2]

liche Zustände dazu, daß die Oberfläche ihren schützenden Ueberzug, der nur aus dünnen Epithelhäutchen besteht, verliert; es bildet sich dann eben ein Geschwür, oder wie es in der ärztlichen Sprache heißt, der Krebs exulcerirt, welches Bild manchen Lesern ja von äußerlich, z. B. an der Brust gelegenen Krebsen, schon bekannt sein wird, wo also eine große eiternd Geschwürfläche sich bildet. Dasselbe ist der Fall im Kehlkopf; der dünne Schleimhautüberzug verfällt, und es besteht nun das offene Krebsgeschwür, welches natürlich mit Absonderung verbunden ist. Diese abgesonderten Massen sind als erweichte Krebssubstanz unter dem Mikroskop zu erkennen (und im vorliegenden Falle, wie es heißt, auch von Virchow schon als solche erkannt worden). Der Vorgang ist ein ungünstiger, denn es ist jetzt die große Gefahr gegeben, daß die Geschwulst verjaucht, daß die Eiterung in die Tiefe dringt, die Kehlkopfknorpel aufreißt und Veranlassung zu den bedenklichsten Erscheinungen geben kann. Außerdem ist die Gefahr dabei, daß die aufgelösten Krebselemente sich dem Blutstrome beimischen und ähnliche Erkrankungen in der Nachbarschaft und anderen Körpertheilen hervorrufen können.
Professor Skarewskida in Odessa hat, wie der "Frankf. Ztg." aus Odessa depeschirt wird, an die Kronprinzessin telegraphirt, um seinen Kollegen in San Remo die Anwendung von Terpentin von Chios bei dem deutschen Kronprinzen innerlich und als Dampfinhalation zu empfehlen.
In San Remo ist Dr. Bramann, der erste Assistent Professor v. Bergmanns, eingetroffen und hat den Kronprinzen alsbald mit den anderen dort anwesenden Aerzten noch einmal genau untersucht. Berliner Blättern wird von dort gemeldet, man glaube, die Nothwendigkeit einer Operation könne bald und plötzlich eintreten. Im Uebrigen lauten die Nachrichten über das Befinden des Kronprinzen augenblicklich verhältnißmäßig gut. Die Anschwellung im Kehlkopf ist völlig gewichen, auch ist eine Abflachung der in der linken Kehlkopfhälfte befindlichen Neubildung eingetreten, ferner ist ein theilweiser Zerfall derselben und dadurch eine Erweiterung der Stimmritze eingetreten. Die Athmung ist in Folge dessen frei, das Schlucken schmerzlos, Aussehen, Appetit und Schlaf sind gut.
In der letzten Sitzung des Staatsministeriums hat es sich um die Feststellung der Rede gehandelt, mit welcher der Reichstag eröffnet werden wird. Wie man erzählt, soll der Kaiser sein schmerzliches Bedauern darüber geäußert haben, daß er bei seinem noch sehr angegriffenen Gesundheitszustande, der noch großer Schonung bedarf, nicht imstande ist selber zum Reichstage zu sprechen, was ihm, abgesehen von anderen naheliegenden Gründen, schon deshalb am Herzen gelegen, weil es sich in der bevorstehenden Session des Reichstags mit der Berathung des Gesetzentwurfs über die Alters= und Invalidenversorgung um die Krönung des dem Arbeiterwohl errichteten Gebäudes handelt, welches der Kaiser als sein Werk betrachtet. Schon der Hinweis auf diese wichtigste Vorlage wird die Eröffnungsrede, welche der Staatssekretär v. Bötticher verlesen soll, über eine bloße trockene Geschäftsrede erheben, welche sonst üblich ist, wenn es sich nicht um eine eigentliche Thronrede handelt.
Prinz Wilhelm soll in allernächster Zeit zum Generalmajor ernannt werden. Man erwartet die Ernennung stündlich. Diese Ernennung steht mit der Stellvertretung des Kronprinzen durch den Prinzen Wilhelm in engem Zusammenhang.
Die Eröffnung des Reichstages ist am Donnerstag Mittags um 12 Uhr im Weißen Saal des kgl. Schlosses in Berlin erfolgt. Eröffnet ist der Reichstag durch den Staatssekretär v. Bötticher.
Der bedeutungsvollste Augenblick während des Aufenthaltes der russischen Kaiserfamilie in Berlin ist unzweifelhaft der Besuch des deutschen Reichskanzlers im russischen Botschaftshotel gewesen. Es ist allenthalben und man darf hinzusetzen mit Genugthuung bemerkt worden, daß Fürst Bismarck seinerseits auch keinen besonderen Eifer bewiesen hat, dem russischen Selbstbeherrscher seine Huldigung darzubringen. Fürst Bismarck kam auf Befehl des Kaisers nach Berlin. Allein er war bei der Begrüßung des hohen Gastes auf dem Bahnhofe nicht zugegen. Er hat es dem Zaren überlassen, falls dieser den Wunsch hegen sollte, mit ihm zu verhandeln, zu diesem Zweck den ersten Schritt zu thun. Demgemäß ist Fürst Bismarck, so schreibt die Voss. Ztg., erst in der russischen Botschaft erschienen, nachdem der Generaladjutant Tscherrewin eine persönliche Einladung des Zaren überbracht hatte. Die Unterredung gewann eine bemerkenswerthe Ausdehnung, denn der Besuch des Kanzlers in der russischen Botschaft dauerte länger als eine Stunde. - Bei der Galatafel im Palais am Freitag nachmittag erhob der Zar sein Glas und trank dem Fürsten Bismarck zu. Der Kanzler erhob sich, verneigte sich und leerte sein Glas bis auf den Grund.
Die Kölnische Zeitung veröffentlicht ein hochofficiöses Communique aus Berlin, welches meldet: In der Unterredung des Fürsten Bismarck mit dem Kaiser von Rußland ist festgestellt worden, daß dem Zaren eine ganze Reihe von Briefen und Depeschen über die angebliche Haltung des Fürsten Bismarck in der bulgarischen Frage vorgelegt worden sind, die von Anfang bis Ende falsch waren, die aber, wenn sie echt gewesen wären, den Zaren gar wohl hatten erzürnen müssen, und die auch für Rußland Grund gewesen seien, der Politik Deutschlands und des Fürsten Bismarck zu mißtrauen. In Bezug auf die Quelle dieser Fälschungen wird angegeben, sie seien orleanistischen Ursprungs, ihr Urheber ist erkannt und die Angelegenheit werde vielleicht die Staatsanwaltschaft zum Einschreiten veranlassen. Reichskanzler Fürst Bismarck hat den Zaren überzeugt, er sei das Opfer eines der schlimmsten jesuitischen Kniffe geworden. Die Entlarvung werde zur Erhaltung des europäischen Friedens wesentlich beitragen. Bei der Zusammenkunft des Fürsten Bismarck mit dem Zaren habe sich ferner herausgestellt, daß ein kleiner aber einflußreicher Theil der Berliner Hofkreise mitgewirkt habe, um beim Zaren den falschen Glauben zu erwecken, als wenn Fürst Bismarck in der auswärtigen Politik nicht in vollem Einklang stände mit dem Kaiser Wilhelm. Auch hierüber sei der Zar hier eines Besseren belehrt worden. Sonst sei der Charakter der Unterredung ein gefälliger, liebenswürdiger, nahezu freundschaftlicher gewesen.
Der Kaiser von Rußland ist mit seiner Familie am Sonntag Nachmittag wohlbehalten wieder in Gatschina, seinem Schloß bei St. Petersburg, eingetroffen.
Die neue Getreidezollvorlage ist thatsächlich im Bundesrath bereits eingebracht und unterliegt vertraulichen Besprechungen. Die jetzigen Zollsätze von 30 Mark für Getreide werden verdoppelt, erhöht die Zölle für landwirthschaftliche Nebenerzeugnisse. So wird der Zoll auf Fleischextrakt auf 40 Mk. erhöht.
Die neue Getreidezoll=Vorlage soll, wie die "Frankfurter Zeitung" erfahren haben will, bereits gedruckt dem Bundesrath vorliegen; sie werde aber streng geheim gehalten.
Dem deutschen Bundesrath ist ein Gesetzentwurf betreffend Schutz der Vögel zugegangen.


Anzeigen.

Zur Ausloosung der aus dem hiesigen Fürstenthum gewählten Schöffen für die ordentlichen Sitzungen in dem Geschäftsjahr 1888 ist auf

Sonnabend, den 26. November cr.
Vormittags 10 Uhr

im hiesigen Gerichtslocale die öffentliche Sitzung anberaumt, was hiedurch öffentlich bekannt gemacht wird.
Schönberg, den 9. November 1887.

Der Erste Amtsrichter
beim Großherzoglichen Amtsgerichte.
G. Horn.


Zur Beachtung.

Den Holzsammlern in den Großherzoglichen Forsten ist nicht gestattet, in den Schlägen oder an sonstigen Stellen Holz zu sammeln, so lange die Forstarbeiter dort noch mit der Aufbereitung der Hölzer beschäftigt sind.
Schönberg, den 20. November 1887.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


[ => Original lesen: 1887 Nr. 92 Seite 3]

Holz=Auction Nr. 4.

Am Montag, den 28. November Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Spolert auf der Bäck aus der Rabenwiese auf dem Römnitzer=Felde nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.
                4 Rmet. ellern Knüppel,
        ca. 40 Fuder ellern Wadelholz II Cl.
Schönberg, den 20. November 1887.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Für die unendlich vielen Beweise der Liebe und Theilnahme während der Krankheit sowie bei der Beerdigung unseres lieben, teuren Entschlafenen bitten wir, auf diesem Wege unseren innigsten Dank entgegen zu nehmen.

                                                    Sophie Meier und Sohn.


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[ => Original lesen: 1887 Nr. 92 Seite 4]

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Direction Friedrich Erdmann.
Freitag, den 25. November 1887,
(Mecklenb. Bußtag).
Einmaliges Gastspiel des gesammten Operetten=Personals vom Carl=Schultze=Theater aus Hamburg.
"Der Bettelstudent".
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                                                    Nachfolger.


Großherzogliches Hoftheater zu Schwerin.
Zweite Fremden=Abonnements=Vorstellung für die Abtheilung II
am Dienstag, den 29. November 1887:
Oberon, romant. Feen=Oper mit Tanz von K. M. v. Weber.
Anfang 6 1/2 Uhr, Ende nach 9 1/2 Uhr.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 27. November.

Vormittagskirche: Pastor Kaempffer.
Abendkirche (6 Uhr): Rector Kort.
Amtswoche: Pastor Kaempffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1887 Nr. 92 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 92 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 25. November 1887.


- Schönberg. Am 24. dies. Mts. wurde der von Sr. Kön. Hoheit, dem Allerdurchlauchtigsten Großherzoge, zum Assessor und 2. Mitglieds der Landvogtei ernannte Freiherr Ulrich von Maltzan durch den Herrn Oberlanddrosten Grafen von Eyben, Exellenz, in sein Amt eingeführt.
- Schönberg. In der am 22. d. M. beim Amtsgericht hier stattgehabten Sitzung der detachirten Strafkammer wurden nachstehende Strafsachen verhandelt.
1. Der im Jahre 1864 vorbestrafte, jetzt aus dem Untersuchungsgefängniß vorgeführte Arbeiter B. aus R. hatte, wie er zugestand, 1) am 26. August d. J. von dem Getreidediemen des Pfarrackerpächters P. zu C. 2 große Erntelacken und 1 Forke; 2) in der Nacht vom 25./26. September d. J. aus dem Laden des Krämers und Büdners, in welchen er mittels Zertrümmerung einer Fensterscheibe und Einsteigens in das geöffnete Fenster eingedrungen war, 2-3 M., einige Pfunde Kaffee und Zucker gestohlen und wurde er unter Annahme mildernder Umstände auf Grund der §§. 242, 2432 und 74 des St.=G.=B. in eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten und 1 Woche verurtheilt.
2. Als in der Aprilsitzung der detachirten Strafkammer gegen den Büdner Sch. und der Frau W. wegen Arrestbruchs verhandelt wurde, war durch den damaligen Angeklagten Sch. der Gärtner P. aus Lübeck als Zeuge sistirt worden, damit er dem Sch. bezeuge, daß er die von der Frau W. gekaufte, von dem Gerichtsdiener gepfändete Kuh schon am Freitag, den 30. April v. J. abgeholt habe. Der Gärtner P. hatte denn auch nach vorgängiger Ableistung des Zeugeneides diese Thatsache, als auf eigener Wissenschaft beruhend, bezeugt und hinzugefügt, daß er diese Thatsache um deswillen so genau wisse, weil am Montag, den 26. April v. J. die Pferde des Ehlers zu Dammerstorf gestohlen worden seien. Schon derzeit war der Verdacht des Falscheides gegen den P. aufgekommen und seine Aussage auf Antrag der Staatsanwaltschaft protocollirt worden. In der jetzigen Strafkammersitzung wurde nun der Gärtner P., welcher von dem Dr. Görz aus Lübeck vertheidigt wurde, beschuldigt, daß er jenen Eid fahrlässig falsch geschworen habe, während dem mit ihm auf der Anklagebank erschienenen Büdner Sch., vertheidigt durch den Rechtsanwalt Fölsch von hier, zur Last gelegt wurde, daß er den P. zur Ableistung des Falscheides verleitet habe. Diese den beiden Angeklagten P. und Sch. vorgeworfenen strafbaren Handlungen wurden von der Strafkammer als erwiesen erachtet, weil als festgestellt angenommen war, daß der Diebstahl der Ehlers'schen Pferde erst im Mai v. J. stattgefunden habe, die Abholung der Kuh von der Frau W. seitens des P. erst am Freitag, den 14. Mai v. J. geschehen sei und der P. sich zu der entgegengesetzten falschen Aussage lediglich durch die falsche Zeitangabe des Sch. ohne Prüfung desselben sich hatte verleiten lassen. Im Februar d. J. war nämlich der Sch. in dem Hause des P. erschienen, hatte ihm mitgetheilt, daß er von dem Schöffengericht zu Schönberg wegen Arrestbruchs zu 7 Tagen Gefängniß verurtheilt sei, gegen dies Urtheil aber Berufung eingelegt habe und es ihm darauf ankomme, zu beweisen, daß P. die Kuh von der Frau W. bereits Ende April v. J. gekauft und abgeholt habe. Der P. hatte ihm darauf erklärt, daß er sich der Zeit nicht mehr genau entsinne, daß er dieselbe aber sicher zu bestimmen im Stande sei, wenn er wisse, an welchem Tage der Pferdediebstahl bei Ehlers in Dammerstorf stattgefunden habe. Am 23. April d. J. war der Sch. denn wiederum in das Haus des P. gekommen, hatte aber nur die Frau und Tochter des Letzteren angetroffen und denselben sofort mitgetheilt, daß er nun genau wisse, daß die Pferde des Ehlers am 26. April gestohlen worden seien. Am 25. April erschien der Sch. zum dritten Male beim P. und rechnete der Letztere nun nach jener Angabe des Sch. aus, daß er dann die Kuh der Frau W. am 30. April abgeholt habe. Den inständigen Bitten des Sch. gelang es, den P. zu überreden, am nächsten Tage, zur Ablegung eines dem entsprechenden Zeugnisses mit nach Schönberg zu kommen. Hier in Schönberg tractirte der Sch. den R. in einer Gastwirthschaft mit Getränken und führte den P. dann zum Termin, in welchem derselbe diese objectiv falsche Aussage auf seinen geleisteten Eid nahm. Die Fahrlässigkeit des P. sah die Strafkammer darin, daß der P. nicht die schuldige Sorgfalt bei Prüfung der Zeitangabe des Sch. angewandt habe, da ihm sonst nicht hatte entgehen können, daß er der Aussage des Sch. nicht ohne Weiteres Glauben schenken dürfe. Auf Grund des §. 163 des St.=G.=B. verurtheilte die Strafkammer ihn deswegen in eine Gefängnißstrafe von 3 Wochen, während dieselbe die Handlung des Sch., welche ohne jegliche genügende Kenntniß von dem Tage des Pferdediebstahls und ohne Erkundigung nach demselben dem P. lediglich diesen Tag so bezeichnet hatte, wie er seinen Zwecken entsprach, für weit strafwürdiger erachtete und ihn unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu einer 9 monatlichen Gefängnißstrafe verurtheilte. Es dient dieser Fall, wie auch der eigene Vertheidiger des P. am Schluß seiner Vertheidigungsrede hervorhob, zur eindringlichsten Warnung für alle diejenigen, welche eine Zeugenaussage auf ihren Eid zu nehmen haben. Nicht blos die wissentliche Verletzung der Eidespflicht, sondern auch die Aussagen einer unwahren Thatsache, ohne hinreichende Prüfung und Ueberlegung der Begründetheit derselben bedroht das St.=G.=B. mit Strafe.
3. Die letzte Sache war gegen den Pfarrackerpächter P. und den Arbeiter G. zu Carlow gerichtet, welche gegen ein, jeden derselben zu einer Geldstrafe von 3 M. wegen Sachbeschädigung verurtheilendes Erkenntniß des hiesigen Schöffengerichts Berufung eingelegt hatten. Auf der Feldmark der Dorfschaft C. war bei der Regulirung ein über den Schulzenacker zu den Wiesen mehrerer Hauseigenthümer und der Pfarre führender Feldweg eingerichtet und seitdem auch stets von dem Nutznießer des Pfarrackers benutzt worden. Während der diesjährigen Ernte hatte der jetzige Pächter des Schulzenackers O. den Weg durch ein verschlossenes Heck gesperrt und dadurch den Pfarrackerpächter P. an der Benutzung des Weges gehindert. Auf Befehl des P. hatten die Leute desselben, zu welchen auch der Mitangeklagte G. gehörte, zu 5 verschiedenen Malen das von O. stets wieder vorgelegte Schloß des Hecks zerschlagen, um sich den Weg zu öffnen. Die Strafkammer erachtete, daß der P., welcher zwar im Besitz der Wegegerechtigkeit sich befunden habe, nicht berechtigt gewesen sei, durch Gewalt das durch den Besitzer des Grund und Bodens eingerichtete Hindernis zu beseitigen, sondern verpflichtet gewesen sei, sich deswegen an die zuständige Behörde zu wenden, und daß der P. sich bei Ertheilung des bezüglichen Befehls der Rechtswidrigkeit der Sachbeschädigung wohl bewußt gewesen sei. Sie verwarf die von dem P. gegen seine Verurtheilung eingelegte Berufung, weil er sich in 5 Fällen der Anstiftung zur Sachbeschädigung schuldig gemacht habe, sprach aber den G. auf dessen eingelegte Berufung frei, weil demselben, welcher lediglich den Befehl seines Herrn in dem guten Glauben seiner Berechtigung zur Beseitigung des Hindernisses ausgeführt habe, das Bewußtsein von der Rechtswidrigkeit seiner Handlung gefehlt habe.
- In Lübeck wurde am 21. Abends 6 Uhr bei der Unterfahrt der Bahn am Holstenthor ein Schlachterfuhrwerk von einer einzelnen Locomotive erfaßt, das eine Pferd getödtet, das andere schwer verletzt, die Insassen des Wagens, Vater und Sohn, retteten sich durch Herabspringen vom Wagen. Auch wurden zwei Schweine, die aus dem Wagen geschleudert waren, überfahren, eines getödtet, das

[ => Original lesen: 1887 Nr. 92 Seite 6]

andere verletzt. Wer die Schuld an dem Unglück trägt, ist noch nicht festgestellt, ob die Locomotive zu spät gekommen, als der Mecklenburger Schnellzug schon eingefahren war, oder ihr Kommen nicht richtig anzeigt hatte, oder ob die Barrieren zu früh gehoben waren, wird die Untersuchung lehren.
- Professor Schroetter in Wien hat dem Kaiser und dem Kronprinzen Vortrag über die Krankheit unseres deutschen Kronprinzen gehalten, beide waren tief ergriffen. Schroetter war es auch, der in San Remo von dem Consilium der Aerzte über das Ergebniß der Berathung die Eröffnung zu machen beauftragt war. Als er von "Neubildungen" sprach, fragte ihn der Kronprinz, der still und unbeweglich zugehört hatte, plötzlich: "Sagen Sie, Herr Professor, ist es der Krebs? Schroetter erwiderte: Kaiserliche Hoheit es ist eine bösartige Neubildung." Einen Moment lang schwieg der Kronprinz, nichts verrieth den Eindruck der eben gehörten Worte; nur Oberstabsarzt Dr. Schrader, der in der Ecke des Zimmers stand, konnte sich nicht mehr beherrschen und weinte bitterlich. Der Kronprinz selbst blieb in seiner Ruhe, für welche Schroetter nicht genug Worte der Bewunderung findet, wie er überhaupt von der unvergleichlichen Haltung des Kronprinzen begeistert ist. "Es war der furchtbarste Augenblick meines Lebens!" sagte der Gelehrte erschüttert, wenn die Rede darauf kommt. Dann aber fügt er auch jedesmal hinzu: "Einen so großartigen Charakter, einen solchen Helden, wie den deutschen Kronprinzen, wird man kaum bald wieder finden können. Das ist antike Größe, die Jeden zur Bewunderung zwingen muß!" Als der Kronprinz endlich Schroetter mit Händedruck und Dankesworten entließ, eilte ihm die Kronprinzessin nach und sagte thränenden Auges: "Nie werde ich vergessen, wie gut und zart Sie meinen armen Mann vorbereitet haben. Ich bin Ihnen dankbar für mein ganzes Leben!" Weiter konnte die hohe Frau nicht sprechen, ein Thränenstrom erstickte ihre Stimme.
- Der Hofbesitzer Aug. Harriehausen aus Obernja bei Göttingen ist dieser Tage nach Berlin gereist, um dort ein Mittel zu überreichen, welches nach Aussage des H. gegen den Krebs sicher wirksam sein soll. H. ist von dem Polizeipräsidenten v. Richthofen, von dem Adjutanten des Kronprinzen und dem Major von Kessel empfangen worden. Letzterer hat das Mittel dankend entgegengenommen mit der Versicherung, es umgehend dem hohen Patienten übersenden zu wollen.
- Herzog Friedrich Wilhelm, Bruder des Großherzogs von Mecklenburg=Schwerin, wird im April als Kadett in die Reichsflotte eintreten.
- Wenn der Kaiser im nächsten Jahre die Heilquelle von Gastein wieder aufsuchen wird, dürfte er dort bereits in glänzender Weise überrascht werden, denn bis dahin soll die elektrische Beleuchtung des berühmten Badeortes bereits eingeführt sein. Zur Gewinnung der Elektrizität wird die Asche in den Dienst der Industrie gezwungen werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Wein haben, der "Magd. Z." zufolge, im Bundesrath eine besonders scharfe Fassung erhalten. Es soll die Weinfälschung nach allen Richtungen unmöglich gemacht werden; nicht nur der Verkehr mit präparirten Weinen, sondern auch die Herstellung letzterer durch Anwendung der Stoffe, welche im Gesetz angeführt sind, soll verboten werden. In der Befürwortung des Gesetzentwurfs stimmten so ziemlich alle Bundesstaaten überein.
- Bei der letzten Aufführung des Herrig'schen Lutherfestspieles in Leipzig vollzog sich eine erhebende patriotische Kundgebung der Studentenschaft, indem an den bisher den Schluß bildenden Segenswunsch für Kaiser und Reich folgende neue Verse angeschlossen wurden:
                   - - - - Gott segne
                   Den Prinzen, der im großen Krieg
                   Mit führte einst Dein Volk zum Sieg;
                   Der unserer Zukunft Bürge war -
                   Ihm hilf' in seinen schweren Stunden,
                   Erret' ihn gnädig aus Gefahr,
                   Neu - für uns alle - zu gesunden.

Diese Improvisation machte auf das nach Tausenden zählende Publikum einen gewaltigen, tief ergreifenden Eindruck.
- Zu den glücklichsten Menschen in Berlin gehörte nach der Abfahrt der russischen Herrschaften wohl der Polizeipräsident von Richthofen, dem auch vom Zaren der Stanislausorden I. Klasse verliehen worden ist. Die Verantwortung, die auf ihm und Polizeioberst Herguet während der Anwesenheit der russischen Herrschaften in Berlin lastete, war eine schwere. Ein solches Polizeiaufgebot, eine solche Straßenabsperrung hat wohl bisher in Berlin und ganz Deutschland noch nicht stattgefunden. Dabei war ein ganzes Heer von Geheimpolizisten in Berlin eingetroffen. Eine seltsame Erscheinung war es auch, daß bei der Vorüberfahrt des Zaren die spalierbildenden Schutzleute nicht vor dem russischen Kaiser Front machten, sondern das Publikum anschauten, um dies schärfer überwachen zu können. - Dem Alexander=Regiment überwies der Zar 4000 Mark.
- Wunderliche Blüthen treibt in Bochum in Westfalen die geschäftliche Konkurrenz. Seit einiger Zeit giebt ein Bäcker seinen Kunden bei Abnahme einer bestimmten Quantität Brot einen großen Kuchen gratis. Jetzt nun offerirt eine jüdische Manufakturwaarenhandlung als Zugabe zu ihren Anzügen und Ueberziehern einen "feinen Filzhut."
- Der Soldat Hursi, welcher am 7. Oktober bei einer Felddienst=Uebung im Feuer mit Kugelpatronen geschoßen und einen Soldaten der gegenüberstehenden Kompagnie getödtet hat, ist vom Militärgericht zu Bern des Todtschlages schuldig befunden und zu 25 Jahren Zuchthaus verurtheilt worden.
- Fürst Ferdinand von Bulgarien scheint dem Frieden in seinem Reich doch nicht ganz zu trauen. Jedenfalls hat er sich jetzt für 1,200,000 Gulden vom Grafen Keglevich in Ungarn eine große Besitzung gekauft. Dort scheint er sich, wenn's Noth thut, einen Zufluchtsort sichern zu wollen.
- Aus Dover wird vom Sonntag gemeldet: In der vergangenen Nacht um 11 Uhr hat zwischen dem Dampfer "Scholten" von Rotterdam und einem unbekannten Dampfer ein Zusammenstoß stattgefunden, infolge dessen der Dampfer "Scholten" gesunken ist. 200 Personen sollen, wie verlautet, umgekommen sein. Genauere Feststellungen liegen noch nicht vor. 50 Personen wurden durch den Dampfer "Ebro" gerettet und in Dover gelandet.
- Professor Mach in Prag ist es kürzlich wiederum gelungen, Geschosse in ihrem Flug zu Photographiren, und zwar ergaben die neulichen Versuche sehr interessante Ergebnisse, weil sie sich auf Kugeln aus Repetiergewehren mit einer Geschwindigkeit von etwa 500 Metern in der Sekunde bezogen. Die Bilder bestätigen zunächst die theoretische Annahme, daß die Kugel in ihrem Flug die Luft vor sich so stark zusammenpreßt, daß diese gleichsam wie ein zweites Geschoß wirken muß. Von Bedeutung ist diese Wahrnehmung insofern, als sie erklärt, warum Schußwunden so häufig aussehen, als rührten sie von Sprenggeschossen her. Die Luft ist es, welche die Zerreißung der Gewebe herbeiführt. Danach fällt jedenfalls das Gerede von der vertragswidrigen Anwendung von Sprenggeschossen seitens der deutschen Truppe in Nichts zusammen. Außerdem ist bei den Mach'schen Aufnahmen sehr deutlich wahrzunehmen, daß die Kugel in ihrem Lauf in der Luft ebenso wirkt, wie ein Schnellfahrendes Schiff. In dem Schußkanal entstehen nämlich Luftwirbel, denen des Kielwassers sehr ähnlich. Das Photographiren von Geschossen findet in geschlossenen Räumen und zwar in der Weise statt, daß die Kugel in dem Augenblick elektrisch beleuchtet wird, wo sie vor dem Objekt vorüberfliegt.
- Die Wienerinnen haben guten Grund, die Tournüre in der Saison der Rebhühner noch nicht abzulegen; sie paschen diese schmackhaften Vögel in ihrer Tournüre zur Stadt herein. In einer Woche sind aber 48 Frauen beim Paschen abgefaßt worden.
- Unsere Dienstboten. Ein alter Junggeselle, der von einer Köchin seine Wirthschaft führen läßt, ist genöthigt, auf einen Monat zu verreisen. Er kehrt zurück, und beim Revidiren des Ausgabebuches konstatirt er die merkwürdige Thatsache, daß sein Haushalt während seiner Abwesenheit um nichts billiger geworden ist. Er interpellirt deshalb seine Köchin und erhält die Antwort: "Nanu, da wundern Sie sich drüber? Eene lumpichte Person mehr oder weniger, det macht doch nischt aus!


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