[ => Original lesen: 1887 Nr. 33 Seite 1] Nr. 10 des Offic. Anzeigers pro 1887 für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der
I. Abtheilung:
(4.) Verordnung, betreffend den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes.
II. Abtheilung:
(1.) Bekanntmachung, betreffend den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes.
(2.) Bekanntmachung, betreffend die Zahlung der Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst.
(3.) Bekanntmachung, betreffend die Durchschnittspreise des Monats März 1887.
Entweder giebt's gar nichts in der großen Politik zu thun oder es ist etwas Großes im Werke. Graf Münster und General v. Schweinitz, die deutschen Botschafter in Paris und St. Petersburg, weilen bereits seit einiger Zeit in Berlin, jetzt ist auch Graf Hatzfeld aus London in der Reichshauptstadt angelangt. Genügen die Depeschen nicht mehr, ist eine mündliche Aussprache mit dem Kanzler nöthig?
Einige biographische Angaben über Herrn Schnäbele dürften nicht unwillkommen sein. Man erfährt über diesen Ehrenmann, daß er elsässischer Herkunft ist; er ist in Pfaffenhofen im Unterelsaß geboren, machte das Lehrerseminar in Straßburg durch und ging dann in den französischen Polizeidienst. In der Lehrerschaft in Straßburg und im Elsaß hat er viele Freunde und noch heutigen Tages enge Verbindungen. Schon sein Vater hat eine ähnliche Laufbahn wie er durchschritten. Derselbe war ebenfalls Lehrer, und zwar in Eckolsheim im Unterelsaß, wurde dann Polizeikommissar in Schlettstadt, später in Ruprechtsau bei Straßburg und entwickelte dort ganz besonderen Eifer bei den Verhaftungen, welche im Jahr 1852 beim Staatsstreich Napoleon stattfanden. Auch ein Bruder des verhafteten Schnäbele hat sich als Polizeimann hervorgethan. Ein zweiter Bruder war Soldat. Beachtenswerth ist auch, daß der deutsche Polizeikommissar Gautsch, welcher die Verhaftung Schnäbele's herbeiführte, geborener Elsässer, aber jünger als sein fränkischer Kollege ist. Gautsch hat in Berlin bei der Garde gedient.
Den Gerüchte und Vermuthungen über die Verhaftung des französischen Polizisten macht die offiziöse "Norddeutsche Allgemeine dadurch ein Ende, daß sie Folgendes veröffentlicht: Schnebele, nicht "Schnäbele", ist auf deutschem Gebiet verhaftet worden. Er selbst stellt dies nicht in Abrede. Die Verhaftung ist auf Befehl des Staatsanwalts und des Untersuchungsrichters erfolgt, sobald sich Schnebele auf deutschem Gebiet hat betreten lassen. Schnebele hat den ihm den Verhaftungsbefehl ankündigenden deutschen Beamten zu Boden geworfen und einen Fluchtversuch nach der französischen Grenze hin gemacht, ist aber diesseits der Grenze wieder eingeholt und dingfest gemacht worden. Die Anklage gegen ihn bezieht sich auf Betheiligung an landesverrätherischen Umtrieben in den Reichslanden unter Mißbrauch seiner amtlichen Stellung. Die Verhaftung ist gerichtlich nicht beschlossen worden, ohne daß überzeugende Beweisstücke für die Schuld Schnebele's vorgelegen haben.
- Schönberg. (Nachdruck verboten.) Hauptverhandlungen vor der Strafkammer hieselbst am 26. April:
1. In der Nacht vom 14.-15. April hatten Diebe aus dem Hause des Hauswirths B. zu Petersberg 2 Schinken und 9 Mettwürste im Gewichte von 60-70 Pfund von dem Räucherboden geholt, dabei aber unglücklicherweise auf dem Hausboden eine Pfeife verloren, welche zur Verrätherin wurde, indem einer der Knechte des B. dieselbe als diejenige des im Herbst v. J. von dem B. entlassenen Knechts H., jetzt wohnhaft in Lübeck, recognoszirte. Der von dem Diebstahl benachrichtigte Husar Doll fuhr sofort mit dem Bestohlenen nach Lübeck und wurden von der requirirten Polizei zu Lübeck die Arbeitsleute H. und W. fistirt, welche bei ihrer Vernehmung zugestanden, den Diebstahl in Petersberg ausgeführt zu haben. Beide hatten sich verabredet, Fleisch zu stehlen, waren auf Anregung des H. am Abend des 14. d. M. mit der Bahn nach Lüdersdorf gefahren und hatten sich von dort zu Fuß nach Petersberg begeben. Der H. war, indem er auf die Schultern des W. kletterte, in ein etwa 8 Fuß hohes offenes Bodenfenster hineingestiegen, hatte aus dem unverschlossenen Räucherboden die genannten Fleischvorräthe herausgeholt und dem W. aus dem Fenster herausgereicht, welcher dieselben in einem mitgebrachten Sack gesteckt hatte. Beide hatten sich dann, den Sack mit Fleisch abwechselnd tragend, auf den Heimweg nach Lübeck gemacht und hatten das Fleisch in der Wohnung des Schwagers des H. Arbeiters Sch., gemäß der zuvor mit ihm getroffenen Verabredung gebracht, indem sie denselben durch Klopfen an das Fenster von ihrer Ankunft benachrichtigt hatten. Da auf Nachsuchung der Lübecker Polizei der größere Theil der Fleischvorräthe unter dem Bett des Sch. aufgefunden wurde, so wurden alle drei zur Haft gebracht und an das amtsgerichtliche Gefängniß zu Schönberg abgeliefert. Die drei Angeklagten waren in dem heutigen Termine geständig und wurden der H., welcher den ersten Anstoß zum Diebstahl gegeben und weil er schon wegen Diebstahls vorbestraft war, zu einer 10monatlichen, der Mitthäter W. zu einer 8monatlichen, der Sch. wegen zuvor zugesagter Begünstigung zu einer 4wöchentlichen Gefängnißstrafe verurtheilt. Dem H. und W. wurden außerdem die bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre aberkannt.
2. Die verehelichte Büdner W. aus Herrnburg und der Halbhufner Sch. aus Lüdersdorf waren vom Schöffengericht zu Schönberg wegen Verkaufes einer bei dem Ehemanne der Ersteren durch den Gerichtsvollzieher für den Maaß gepfändeten Kuh jeder zu 7 Tagen Gefängniß verurtheilt worden und hatten gegen dies Urtheil Berufung eingelegt. Der Vertheidiger der W., Rechtsanwalt Ihlenfeldt aus Grevesmühlen, suchte seine Mandantin durch die Darlegung, daß dieselbe in einem durch den Sch. herbeigeführten Irrthum über die
[ => Original lesen: 1887 Nr. 33 Seite 2]erfolgte Aufhebung der Pfändung gehandelt habe, zu entlasten, während der Sch. zu seiner Vertheidigung verschiedene Zeugenvernehmungen beantragte. Da die Aussage eines Zeugen, Gärtners P., auf Antrag des Staatsanwalts protokollirt wurde, so kann dieser Verhandlung möglicherweise noch ein Verfahren wegen Falscheides folgen. Durch das Urtheil der Strafkammer wurde die Berufung des Sch. verworfen, die Strafe der W. aber auf 3 Tage Gefängniß herabgesetzt.
3. Die sehr bekannte und vielbesprochene Privatklagesache wegen Beleidigung, in welcher der Beklagte vom Schöffengericht zu 300 M. Geldstrafe verurtheilt war, wurde in der heutigen Berufungsinstanz auf Vorschlag des Vorsitzenden der Strafkammer durch Vergleich beigelegt. Der Thatbestand, welcher der Privatklage zu Grunde lag, war folgender: Beklagter hatte gegen die Curatoren des R.'schen Nachlasses eine Klage wegen Schuld angestrengt, war aber mit derselben, nachdem der eine der Curatoren einen Glaubenseid geleistet hatte, zurückgewiesen und in die Kosten verurtheilt worden. In der erklärlichen Aufregung über diesen unerwarteten Ausgang hatte der von seinem guten Recht von überzeugte Privat=Beklagte in einem Schreiben, in welchem er den Privat=Kläger zur Vermeidung von weiteren Unannehmlichkeiten zur Deckung seiner berechtigten Forderung aufforderte, dem Kläger den Vorwurf eines geleisteten falschen Eides gemacht. Wegen der hierin objektiv liegenden Beleidigung hatte der Curator in der erhobenen Privatklage den Strafantrag gestellt und in erster Instanz auch die Verurtheilung des Briefschreibers erreicht. Von dem Vorsitzenden der Strafkammer wurde als unzweifelhaft feststehend konstatirt, daß jeder der Parteien in voller Ueberzeugung seines Rechts nur zur Wahrung des Rechts und der Ehre gehandelt habe und erklärte darauf der Rechtsanwalt Gundlach aus Neustrelitz in Vertretung des Privatklägers, daß er die Privatklage fallen lasse, der Privatbeklagte aber, daß er die beleidigenden Aeußerungen gegen den Privatkläger zurückziehe und sich verpflichte, die entstandenen Kosten zu bezahlen.
4. Das Dienstmädchen St. aus Wesloe hatte im vorigen Jahre während ihres Dienstes beim Hauswirth Maaß in Mahlzow nicht nur verschiedene Diebstähle begangen, sondern auch einen Theil des Geldes, welches sie von ihrem Mitmädchen R. mit dem Auftrage der Besorgung einiger Kleidungsstücke aus Lübeck empfangen hatte, sich angeeignet, indem sie der R. vorspiegelte, daß die gegebenen 30 M. für die gekauften Kleidungsstücke verausgabt seien. Durch Erkundigungen in Lübeck hatte die R. aber ermittelt, daß die St. für die Kleidungsstücke nur 13-14 M. bezahlt, den Rest aber für sich behalten habe. Das Schöffengericht, vor welchem die Sache zuerst verhandelt worden, hatte die St. wegen der Diebstähle zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilt, bezüglich der Begangenschaft gegen die R. aber angenommen, daß in derselben eine Untreue läge, sich deswegen für unzuständig erklärt und die Verhandlung der Strafkammer überwiesen. Die Strafkammer charakterisirte diese noch zur Verhandlung stehende Begangenschaft nach längerer Berathung als Betrug und verurtheilte die St. einschließlich der vom Schöffengericht erkannten drei Wochen zu einer Gesammtstrafe von 1 Monat Gefängniß und in die Kosten.
- Ein einzig dastehendes Stück der Kunstdrechslerei hat Kaiser Wilhelm zu seinem Geburtstage noch nachträglich erhalten. Dasselbe besteht in einem aus Perlmutter gefertigten Pokal, welcher das Staunen aller Fachleute hervorruft. Die beiden Verfertiger haben dazu 19 ausgesuchte Perlmuscheln von ganz gleicher Farbe gebraucht. Aus diesen haben sie zierliche Dauben geschnitten und dieselben so zum Pokal ohne jedes Bindemittel gefugt, daß das Innere einer einzigen Perle gleicht. Fuß, Knäufe, Deckel, Alles ist aus Perlmutter, mit zierlicher Schnitzerei: Kornblumen, Kaiserkronen etc. bedeckt. Die Verfertiger sind zwei Gebrüder Weickert, in Dresden ansässig und Inhaber einer bedeutenden Kunstdrechslerei in Perlmuttersachen, welche die berühmten französischen Arbeiten übertreffen. Die beiden Brüder stammen aus einem schlesischen Dorfe, haben sich aber durch ihr Genie emporgearbeitet. Das Zivilkabinet hatte das Geschenk zurückgewiesen, da die Verfertiger in Dresden wohnen. Nachdem aber der Berliner Obermeister mündlich dargelegt, daß sie Preußen seien, ist das Geschenk dem Kaiser überreicht worden.
- Wie hoch und drückend in Westfalen die Kommunalsteuern sind, davon macht man sich in anderen preußischen Provinzen kaum eine Vorstellung. Unter 250 Proc. ist der Steuersatz in den wenigsten Städten. Je kleiner die Städte sind und je weniger sie bieten, desto höher ist die Steuer; so beträgt dieselbe in dem abseits gelegenen Meinerzhagen, das nicht einmal Bahnstation ist, 500 Prozent. In Haspe wurden sogar vor noch nicht gar zu langer Zeit 980 pCt. bezahlt.
- Um weitere Besteigungen des wiener Stefansthurmes zu verhindern, wird nun der Blitzableiter ungefähr 20 m höher als bisher mit dichtem Stacheldraht umwunden.
- Unter den Hirschen im Richmond=Park bei London ist die Tollwuth ausgebrochen; die meisten Thiere mußten getödtet und verbrannt werden.
- Ueber die Verwendung der Steinkohlenasche. Bei der Ausdehnung der Industrie ist der Verbrauch der Steinkohlen sehr gestiegen, daher die großen Rückstände von Asche, welche bisher noch wenig verwendet, ja oft verschleudert wurden; und dennoch hat diese einen bedeutenden Werth. In nassen und schweren Getreideböden bringt die durch ein Drahtgitter geworfene Steinkohlenasche einen unberechenbaren Vortheil. Ein Auftragen von 6-7 cm Steinkohlenasche im Herbste und gehörige Unterbringung mit den Spaten lockert die Erde bedeutend, bewirkt ein besseres Eindringen der äußeren Atmosphäre und befördert die darauf gebauten Gewächse in ihrem Wachsthume. Alle Gattungen gedeihen in dieser Erde vortrefflich, besonders die Hülsenfrüchte. Ein zweiter Nutzen ist die Vertilgung der nackten Gartenschnecke und der Regenwürmer durch das Aufstreuen der Asche auf die Beete. In der Oekonomie bietet die Steinkohlenasche gleichfalls große Vortheile. Nicht nur als Beimischung zur Komposterde, sondern jeder tiefe und undurchlässige saure Boden wird beim Auftragen von 8-10 cm Höhe gelockert und kulturfähiger gemacht, und je nach Beschaffenheit des Ackers kann man dies 2-3 Jahre nacheinander wiederholen. Ein Gleiches gilt bei nassen und sauren Wiesen, welche 5 cm hoch mit Steinkohlenasche überzogen werden. Schon im ersten Jahre sind die schönsten Resultate wahrnehmbar: das Moos und die sauren Gräser verschwinden nach und nach, und an ihre Stelle tritt der weiße Wiesenklee, welcher eine dichte Narbe bildet und gutes und reichliches Futter giebt.
"Monopol-Seide." (Modebericht) "Vom Fels zum Meer" 1886 - Heft 8 schreibt:
. . . ."Durch Einführung der "Monopol-Seide" hat sich der Züricher Seiden=Industrielle G. Henneberg ein wahres Verdienst um die nach einem einfachen und gediegenen Seidenstoff seit lange vergeblich Umschau haltende Damenwelt erworben. Das Gewebe ist dauerhaft wie Leder, weich wie Sammt, glänzend wie Atlas; aus reinster Seide auf Lyoner Stühlen gewoben, erscheint es als eines der solidesten und reichsten Fabrikate, welche die Webindustrie seit lange erzeugt . . . .
Nur direct und nur ächt, wenn auf der Kante eines jeden mètre G. Henneberg's "Monopol" eingedruckt ist
Muster umgehend.
Anzeigen.
Auf Befehl Großherzoglicher hoher Landesregierung wird nachfolgende
Bekanntmachung,
den Ankauf von Remonten pro 1887 betr.
Zum Ankaufe von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar am
25. Juni in Schönberg,
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[ => Original lesen: 1887 Nr. 33 Seite 3]Die von der Remonte=Ankaufs=Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer, welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen.
Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einen Kopfhalter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen.
Berlin, den 5. März 1887.
Königl. Preußisches Kriegsministerium, Remontirungs=Abtheilung.
(gez.) Frhr. von Troschke.
hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Schönberg, den 25. April 1887.
Der Magistrat.
Verschönerungs=Verein.
Jahresversammlung
am Freitag, den 29. April 1887, Abends 8 Uhr
in Spehrs Hotel.
Tagesordnung:
Rechnungsablage.
Statutenmäßige Vorstandswahl.
Besprechung der Vereinsangelegenheiten.
Der Vorstand.
Kriegerverein für das Fürstent. Ratzeburg.
Allgemeine Versammlung im Vereinslokale am Sonntag, den 1. Mai 1887, Nachmittags 4 Uhr.
Tagesordnung:
1. Beschickung des diesjährigen Delegirtentages.
2. Ersatzwahl für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied.
3. Sonstige Vereinsangelegenheiten.
Der Vorstand.
Kampf= genossen- |
|
Verein 1870/71. |
Am Sonntag, den 8. Mai cr., Nachmittags 3 1/2 Uhr,
ordentliche Versammlung
im Vereinslokale.
Tagesordnung:
1) Vorstandswahl.
2) Sonstige Vereinsangelegenheiten.
Der Vorstand.
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[ => Original lesen: 1887 Nr. 33 Seite 4]Kräftiger und nachhaltig wirksamer als alle bekannten Stahlquellen ist unser
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in seinem 69. Lebensjahre. Tiefbetrauert von mir, meinen Kindern und Geschwistern.
Elisabeth Soll, geb. Söhlbrandt.
Die Beerdigung findet am Freitag, Nachmittags 2 Uhr statt.
Danksagung.
Allen, welche meinem lieben Manne, unserm guten Vater und Schwager, Actuarius G. Arndt die letzte Ehre erwiesen und seinen Sarg so sehr reich mit Kränzen schmückten, sowie dem Herrn Pastor Langbein für die recht zu Herzen sprechenden Trostesworte, sagen ihren tiefgefühlten Dank.
Die Hinterbliebenen.
Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 1. Mai.
Frühkirche: Pastor Langbein.
Vormittagskirche: Pastor Kaempffer.
Amtswoche: Pastor Kaempffer.
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1887 Nr. 33 Seite 5]Beilage
zu Nr. 33 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 29. April 1887.
- Die diesjährige (60.) Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte findet vom 18.-24. September in Wiesbaden statt. Mit derselben wird eine Fachausstellung von Apparaten, Instrumenten, Hilfsmitteln und Präparaten verbunden sein.
- Ein Einwohner in Halle klagt bei dasigem Landgericht gegen einen dortigen Kriegerverein, dessen Mitglied er früher gewesen, aus dem er aber wegen angeblich schlechten Betragens durch Generalversammlungsbeschluß ausgestoßen worden, ihn wieder als Mitglied aufzunehmen, oder die von ihm gezahlten Mitglieds= und Sterbekassenbeiträge zurückzuzahlen. Das Erkenntniß des Gerichts steht noch aus.
- "Zwei Knaben jung und heiter, die trugen eine Leiter. Im Nest, die jungen Raben, die werden wir bald haben." Aber die Sache kam ander's! Einer der Knaben, 12 Jahre alt, wurde von einem Schwarm Raben beim Nesterausnehmen überrascht und derartig zerhackt und zerzaust, daß er bewußtlos vom Baum stürzte, einen Arm und ein Bein brach und am anderen Tag an den erhaltenen Verletzungen verstarb. So wird aus Elberfeld berichtet.
- Kaiser Alexander hat den Petersburger Polizisten, die sich bei Entdeckung des Mordplans vom 13. März hervorgethan, jedem einen lebenslänglichen Ehrensold von 300 Goldrubeln bewilligt.
- Eine Gedächtnißhülfe. Lehrer in Sexta: "Mit wem kämpfte Achilles vor Troja?" Knabe: "Mit Pluto!" Lehrer: "Mit Pluto?" Knabe: "Nein, mit Nero!" Lehrer: "Mit Nero?" Knabe (erleichtert): "Also mit Hektor!" Lehrer: "Wie kamst du auf Pluto und Nero?" Knabe: "Einer von unseren drei Hunden zu Haus war es, und die heißen Pluto, Nero und Hektor."
Grete.
Von F. Rusteberg.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1887 Nr. 33 Seite 6]Grete.
Von F. Rusteberg.
(Nachdruck verboten.)
[Fortsetzung.]
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