[ => Original lesen: 1885 Nr. 16 Seite 1] Auf Grund des §. 1, Absatz 8 des Unfallsversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, Reichs=Gesetzblatt Seite 69, hat der Bundesrath beschlossen, alle Arbeiter und Betriebsbeamte als versicherungspflichtig zu erklären, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung
von Tüncher=, Verputzer= (Weißbinder=), Gypser=, Stuckateur=, Maler= (Anstreicher=), Glaser=, Klempner= und Lackirer=Arbeiten bei Bauten, sowie auf die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern
erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden.
Gemäß §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes werden daher die Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe hiedurch aufgefordert, unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten Versicherungspflichtigen Personen bis zum 2. März d. J. incl. bei der unterzeichneten Landvogtei Anzeige zu machen.
Die Anzeigen können mündlich auf der Registratur erstattet oder schriftlich eingereicht werden; im letzteren Falle ist die Anzeige nach dem hier folgenden Formular abzufassen:
Formular für die Anmeldung.
Staat . . . . . . . . . . . . . . . Kreis (Amt) . . . . . . . . . . . .
Regierungsbezirk . . . . . . Gemeinde=Bezirk . . . . . . .
Anmeldung auf Grund des §.11 des Unfallversicherungsgesetzes.
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Name des Unternehmers (Firma). |
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Gegenstand des Betriebes. |
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Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen. |
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Bemerkungen. |
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. . . . . . . den . . . . . . . . 1885.
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
Bemerkt wird noch, daß nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten erstrecken, anzumelden sind; es ist jedoch nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden. Auch hat die Anmeldung dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden.
Es wird auch noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe mit Geldstrafen bis zu 100 M. bedacht werden können.
Schönberg, den 18. Februar 1885.
Großherzoglich Meckl. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. von Dewitz.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 16 Seite 2]Anzeigen.
Antragsmäßig soll über die zu Ziethen sub. Nr. VIII. belegene Käthnerstelle c. p. des Käthners Johann Joachim Friedrich Ludwig Hagen daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Sonnabend, den 11. April 1885.
Vormittags 10 Uhr
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg den 13. Januar 1885.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Antragsmäßig soll über die zu Ziethen sub Nr. VII belegene Großkäthnerstelle c. p. des Großkäthners Heinrich Lange daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Sonnabend, den 18. April d. J.,
Vormittags 10 Uhr
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 16. Januar 1885.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Holz=Auction Nr. 26.
Am Montag den 2. März, Morgens 10 Uhr beim Gastwirth Reimer zu Schlagsdorf.
1. Aus dem Garnseerholze:
1 buchen Nutzholzblock 2,11 Festmet.
ca. 16 Rmet. buchen Kluft II, Olm und Knüppel.
16 Fuder buchen Durchforstholz.
1 Fichtenblock 2,45 Festmet.
130 Rmet. Nadelholz Kluft und Knüppel.
1 Fuder Nadelholz Duchforstholz.
2. Aus dem Bahlen:
65 Rmet. Nadelholz Kluft und Knüppel.
3. Aus dem Schlagbrügger=Holz:
14 Rmet. Nadelholz Kluft und Knüppel.
4. Aus dem Thandorfer=Zuschlag:
ca. 34 Rmet Nadelholz Kluft und Knüppel.
5. Aus dem Mechower=Holz:
8 Fuder Eichen=Durchforstholz I Cl.
5 Rmet. buchen Kluft II Cl.
18 Fuder buchen Durchforstholz.
5 Rmet. Nadelholz Kluft.
6. Aus dem Seebruch:
12 Rmet. buchen Knüppel.
2 Fuder buchen Pollholz.
3 Rmet. Ellern Knüppel.
16 Rmet. Nadelholz Kluft und Knüppel.
7. Aus dem Hasselholz und Rabenwiese:
1 Fuder buchen Durchforstholz.
3 Rmet. Ellern Knüppel.
Schönberg, den 22. Februar 1885.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Holz=Auction.
Am Donnerstag den 5. März, Morgens 11 Uhr sollen im Kruge zu Mannhagen meistb. gegen Baarzahlung bei freier Concurrenz nachstehende Holzsortimente aus dem Mannhäger Zuschlage verkauft werden:
83 Rmet. Eichen Kluft II und Knüppel.
174 Rmet. buchen Kluft I Cl.
73 Rmet. buchen Kluft II Cl.
21 Rmet. buchen Knüppel.
Schönberg i/M., den 23. Februar 1885.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Zu der Ehrengabe, welche laut Aufruf des Centralcomites vom 19. v. M. unserm Reichskanzler Fürsten Bismarck am 1. April d. J. zu seinem 70sten Geburtstage von der deutschen Nation dargebracht werden soll, bin ich bereit Beiträge zur Weiterbeförderung an die Centralstelle in Berlin entgegen zu nehmen. Auch werden die Herren Postagenten Borchert in Carlow, Buschow in Selmsdorf und Icke in Lüdersdorf etwaige Beiträge mir bereitwilligst zuführen. Der Bedeutung einer Ehrengabe entsprechend, sind auch die kleinsten Beiträge willkommen.
Schönberg, den 1. Februar 1885.
Krüger, Postmeister.
Hagelschaden=Versicherungs=Verein
für Mecklenburg=Schwerin und Strelitz.
Die 32. ordentliche Generalversammlung der Herren Vereinsmitglieder wird
am 5. März d. J., Morgens 11 Uhr,
zu Schwerin in "Stern's Hotel" stattfinden, und kommen folgende Gegenstände zur Verhandlung:
1. Bericht über die im Jahre 1884 stattgehabte Verwaltung und Vorlage der Rechnung vom 1. März 1884/5, sowie der revidirten Rechnung pro 1883/4.
2. Wahl eines zweiten Rechnungs=Revisors.
3. Wahl neuer Districts=Vorsteher für die nach Ablauf ihrer Dienstzeit im 1., 4., 5., 6. und 7. District statutenmäßig ausscheidenden Herren, sowie Wahl der Substituten für dieselben.
4. Wahl neuer Taxanten für diejenigen Herren, deren Dienstzeit abgelaufen.
5. Beschlußnahme über Vereins=Angelegenheiten, welche von der Direktion zur Entscheidung der General=Versammlung gestellt werden, namentlich den §. 35 der Statuten dahin abzuändern, daß für die Berechnung des Werthes der versicherten Früchte, statt bisher die Preise am 1. November, künftig die Preise am 15. October jeden Jahres normiren sollen.
Die Herren Vereins=Mitglieder werden ersucht, sich zahlreich einzufinden.
Grevesmühlen, den 31. Januar 1885.
Die Direction:
M. v. Leers auf Mühlen=Eixen.
Ein Sohn rechtlicher Eltern, der Lust hat Glaser zu werden, kann zu Ostern in die Lehre treten.
Ratzeburg, den 12. Februar 1885.
Joh. Burmester.
Das Fahren und Viehtreiben über das Pfarrgehöft zu Carlow wird hiermit verboten.
Pastor Langmann.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 16 Seite 3]Schönberger Theater.
(Kösters Hotel)
Dienstag, den 24. Februar.
Zum ersten Male:
Die Waise aus Lowood.
Charakterbild.
Mittwoch, den 25. Februar.
Theater.
Donnerstag, Freitag, Sonnabend, kein Theater.
In Vorbereitung: Der Bettelstudent.
Operette von Millöker.
Ganz.
Den Geehrten Herrschaften zur Nachricht, daß ich nächste Woche mit Wolle und Baumwolle wieder eintreffe, und selbst meine Kunden besuchen werde.
Hochachtungsvoll
Schönberg. Frau Degenhardt.
No. 381.
Unwiderruflich!
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Tölzer-Veteranen 50 Pf. Loose
500 Gewinne i. W. v. M. 8000
Ziehung 2. März 1885.
Wenn vergriffen, gewähre nächstziehende Loose als Ersatz.
Bestellungen bitte 30 Pfg für Ziehungsliste und Frankatur beizufügen.
Alb. Roesl, Generalagent,
München.
2000 Pfund frisches gutes
Reigras
a Pfd. 15 Pf. hat zu verkaufen
A. Russwurm.
Lockwisch, den 20. Februar 1885.
Ca. 1000 Dachreth
hat zu verkaufen
P. Schmidt, Schwanbeck.
Am Freitag voriger Woche ist im Boye'schen Gasthause ein goldenes
Medaillon
verloren. Der Finder wird ersucht, dasselbe gegen eine Belohnung abzugeben in der Expedition der Anzeigen.
Im Juni d. J. findet in Ratzeburg für den Kreis Herzogthum Lauenburg, den Enclaven und das Fürstenthum Ratzeburg eine
Thierschau
mit Rennen, Ausstellung von Industrie=Gegenständen und Verloosung statt.
Das Thierschau=Comitee.
Der Bettelstudent wird gewünscht.
Mehrere Theaterfreunde.
K |
Postversand vorzüglich singender anarienvögel unter Garantie. R. MaschKe, St. Andreasberg, Harz. |
Medicinal Tokayer
Medicinal Tokayer
(ärztlich empfohlen)
1/1 |
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1/2 |
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1/4 Flaschen. |
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á M. 3. |
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1,50. - |
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75 . |
bei Abnahme von 6/1 Flaschen franco Lieferung
empfiehlt die Weinhandlung von
C. Glück,
Lübeck, untere Hüxstraße 96.
Nr. 392
Unverschiebbar.
Ziehung am 17. April 1885
der
Münchener Pferde-Lotterie.
2000 Gew. i. W. v. 80 000 Mk. 1. Hauptpreis: eine vollst, hochelegante Equipage mit 4 Pferden i. W. v- 12000 Mark.
Das Loos kostet nur 1 Mark.
vorräthig bei der
Gen.-Agt. Alb. Roesl. München.
Porto und Liste 30 Pf., Ausland 40 Pf.
Briefm. aller Art angenommen.
Zu Zehmen bei Rehna wird zu Ostern oder später ein
Vogt
gesucht, auch finden daselbst mehrere Tagelöhner zu sofort, oder zum Herbst Wohnung.
Achtung! Achtung!
Wo bleibt denn die famose Operette
Der Bettelstudent.
Die echten Professor med. Dr. G. Jäger's
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von Professor Dr. G. Jäger's Natur-Strickwolle.
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Carl Zegelin, obere Johannisstrasse 8.
Baugewerk-, Maschinen- und Mühlenbau-Schule
Neustadt in Mecklenburg. Auskunft durch den Director Jentzen.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 16 Seite 4]Gebrüder Barg
Lübeck, 5 Kohlmarkt 5,
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empfehlen:
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Schwarz Cashmires, extra feine Qualität, 110, 120 bis 2,--.
Schwarz Seidenzeug 150, 160 2,-- etc.
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5. 6, 7 Mk. etc. bis zu 30 und 40 Mk.
Regenmäntel, guter Stoff, starke Näharbeit
8, 9, 10, 12 Mk. etc.
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Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 16 Seite 5]Beilage
zu Nr. 16 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 24. Februar 1885.
Nr. 3 des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der
II. Abteilung:
(1.) Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherung.
(2.) Bekanntmachung, betreffend die Durchschnittspreise des Jahres 1884.
Im Reichstag ist ein Sperrgesetz fast einstimmig angenommen worden, wonach alle Geschäfte in Getreide, Mühlenfabrikaten und Schaumweinen, die nachweislich vor dem 15. Januar abgeschlossen sind, noch nach den alten Zollsätzen besteuert werden sollen, die nach diesem Datum abgeschlossenen hingegen den neuen Zöllen unterliegen.
Der Reichstag wird seine diesmaligen Arbeiten voraussichtlich gegen Ostern zum Abschluß bringen. Zunächst stehen zur Berathung die Camerunvorlage, die dritte Etatsberathung, die Dampferunterstützung, die Zollvorlage. Ob das Unfallversicherungsgesetz für die ländlichen Arbeiter diesmal zu Stande kommt, ist zweifelhaft. Das Postsparkassengesetz ist von dem betreffenden Ausschuß abgelehnt worden und dürfte daher wohl überhaupt fallen. - Bei der Weiterberathung über die Zollerhöhungen wurde der von der Regierung vorgeschlagene Satz für Hafer, Buchweizen und Hülsenfrüchte von zwei Mark auf eine Mark, für Gerste von Mk. 1,50 auf eine Mark ermäßigt.
Bismarck lobt sich in seiner großen Rede über die Landwirtschaft diejenigen Gutsbesitzer, die auf dem Lande, auf ihrer Scholle wohnen und ihre Wirthschaft im Schweiße ihres Angesichtes treiben, statt ihre Renten in der Stadt zu verzehren. Ich selber, sagt er (wie schon oft), würde am liebsten auf dem Lande leben und meine Güter verwalten, wenn mich nicht höhere Pflichten gegen das Vaterland zurückhielten. Er fuhr fort: So lange Gott Preußen und das Reich erhält, möge er die Zerrüttung des Großgrundbesitzes verhüten und ebenso möge er den Großbauernbesitz schützen. So lange er uns diese erhält, wird er uns auch ein geordnetes Regiment erhalten, und wenn sie zu Grunde gehen, wird auch das letztere zu Grunde gehen.
Im Laufe dieser Woche wird die Afrikanische Conferenz ihre Arbeiten beendigen und zwar programmgemäß und zu allseitiger Befriedigung. Es ist dies eines der wichtigsten Ereignisse der Neuzeit sowohl hinsichtlich des materiellen Erfolges als auch des politischen Gewichtes. Die unermeßlichen Gebiete des Niger und Kongo, die zusammen mindestens 100 000 Quadratmeilen oder 5 1/2 Millionen Quadratkilometer umfassen, sind dem internationalen Handelsrecht einverleibt, die Besitzfragen sind vertragsmäßig geordnet. Sodann bildet diese Conferenz in der internationalen Politik einen so bedeutenden Schritt, daß man von ihr an erst von einer solchen überhaupt reden und zuversichtlich hoffen darf, daß diesem Schritt bald noch andere, z. B. ein internationales Strafrecht, ein internationales Börsenrecht und dergleichen mehr folgen werden. Das Verdienst des erfolgreichen Abschlusses der Afrikanischen Conferenz beruht zwar im Großen und Ganzen in dem allseitigen Entgegenkommen der betheiligten Regierungen, man darf aber sicher annehmen, daß sie ohne Betreiben des Fürsten Bismarck nicht zu Stande gekommen wäre und deshalb ist sie in erster Linie sein Verdienst.
In Deutschland gibt es gegenwärtig zehn Arbeitercolonien: Wilhelmsdorf (Westfalen), Kästorf (Hannover), Rickling (Schleswig=Holstein), Friedrichswille (Brandenburg), Seyda (Pr. Sachsen), Dornabot (Württemberg), Daulsberg (Oldenburg), Wunscha (Schlesien), Meierei (Pommern) und Karlshof (Ostpreußen). Sie sind sämmtlich seit etwa anderthalb Jahren entstanden und es sind bis zum 1. Februar d. J. 6787 Landstreicher darin aufgenommen worden. Nochmals die segensreiche Wirkung dieser Anstalten hervorheben, hieße Eulen nach Athen tragen. Die Colonien sollen jetzt eine einheitliche Hausordnung erhalten.
Das österreichische Kronprinzenpaar unternimmt eine zweite Orientreise, als deren Endpunkt Smyrna bezeichnet wird und auf der auch dem Fürsten Nikolaus von Montenegro ein Besuch zugedacht ist. Von Constantinopel ist nicht die Rede.
- Theater. (Eingesandt.) Mit großem Vergnügen berichten wir, daß der Theaterbesuch sich merklich gebessert hat. Am Sonntag war der Saal dicht besetzt. Es lag eben in unseren localen Verhältnissen (Fastnacht), daß die Vorstellungen nicht besonders besucht waren. Herr Dir. Ganz soll nur den Muth nicht verlieren, der Schaden der ersten Woche wird gewiß wieder regulirt werden Die vortrefflichen Leistungen werden auch hierorts anerkannt und wird es Pflicht unsers so kunstsinnigen Publikums sein, ein so ehrenwerthes Unternehmen wie das des Herrn Dir. Ganz nicht sinken zu lassen. Bedenkt man, was mitunter für fragliche Directionen und Gesellschaften in den letzten Jahren hier aufgetreten, so wird unsere Sympathie für Herr Dir. Ganz und dessen Personal wohl berechtigt erscheinen.
Herr Dir. Ganz soll nur baldigst die angezeigten vorzüglichen Werke wie: Der Bettelstudent (Operette), der aller Orten, auch in Lübeck, so viel Furore gemacht, Maria und Magdalena, Preziosa, Die Weise von Lowoud u. s. w. in Scene gehen lassen und er wird reichliche Einnahme finden.
Unus pro multis.
Elsje.
(Erzählung.)
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1885 Nr. 16 Seite 6]Elsje.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]
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