[ => Original lesen: 1885 Nr. 15 Seite 1] - Am 17. d. Mts. begann eine Sitzung der Strafkammer beim hiesigen Amtsgericht und wurde dieselbe eröffnet.
1. mit der Strafsache wider den Gastwirth Th. und den Agenten W. zu Ziethen, welche angeklagt waren, einen von den Ersteren in seiner Prozeßsache wider den verschollenen Bäcker K. zu Carlow zum Beweise seiner eingeklagten Forderung von 300 M. dem Amtsgericht zu Schönberg im Termin am 4. Juni, 1883 vorgelegten Schuldschein des Bäckers K. gemeinschaftlich gefälscht zu haben. Nach der Behauptung der Angeklagten war der Bäcker K. am 13. Juli 1882 Morgens zu dem Angeklagten W., von welchem er eine im Amte Schwarzenbeck belegene Bauerstelle kaufen wollte, gekommen und hatte ihm mitgetheilt, daß ihm zu der am anderen Tage zu leistenden Anzahlung noch ca. 300 M. fehlten. Der W. will deshalb seinen Schwager, den Mitangeklagten Th. veranlaßt haben, dem K. die fehlenden 300 M. zu leihen. W. giebt zu, daß er über dieses Darlehen den fraglichen Schuldschein in seinem Hause ausgestellt habe und behaupten beide Angeklagten, daß der K. selbst seinen Namen unter den Schuldschein geschrieben habe. Obgleich die vernommenen Sachverständigen bekundeten, daß der Name des K. unter dem Schuldschein nicht mit den ihnen zur Vergleichung vorgelegten echten Handschriften des K. übereinstimme, daß vielmehr der Inhalt und die Unterschrift des Schuldscheins von ein und derselben Hand herrührten, und obgleich es die Angeklagten im hohen Maße verdächtigte, daß sie in ihrer Klage bei Angabe der Beweismittel nichts von dem Schuldschein erwähnt hatten, so sprach das Gericht die Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft dennoch frei, weil es annahm, daß eine Schriftenvergleichung doch immer nur ein unsicheres Resultat ergäbe und weil von den Angeklagten, von denen der W. schon wegen versuchter Verleitung zum Meineide mit 1 Jahr Zuchthaus vorbestraft ist, eine Zeugin producirt wurde, welche, wenn auch deren Aussage nur mit großer Vorsicht aufzunehmen war, doch immerhin durch ihre Behauptung, daß sie den K. bei dem Schuldschein habe schreiben sehen, den Belastungsbeweis noch entkräftete. Verteidigt waren die Angeklagten von dem Rechtsanwalt Lauenburg zu Gadebusch.
2. Dann folgte die Verhandlung der Strafsache wider den Arbeitsmann K. zu Herrnburg. Derselbe hatte am 24. September v. J. mit den vernommenen Zeugen auf seinem Felde Kartoffeln aufgenommen, als ein vorübergehender Handwerksbursche B. ihnen die Tageszeit bot. Der Angeklagte hatte hierauf ohne jede Veranlassung den B. Landstreicher und Vagabonde geschimpft und, als dieser durch die Hecke kam, um dem Angeklagten zu zeigen, daß er ein richtiger Handwerksbursche sei, denselben mit dem Spaten in lebensgefährlicher Weise so heftig und wiederholt geschlagen, daß derselbe 2 Monate lang im Krankenhause zu Schönberg hatte verpflegt werden müssen. Der Angeklagte behauptete, gänzlich betrunken gewesen zu sein, während die Zeugen nur eine Angetrunkenheit des Angeklagten bekundeten. Wegen dieser rohen und brutalen Handlung wurde der Angeklagte, gegen welchen von der Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der die Zurechnungsfähigkeit beschränkenden Angetrunkenheit des Angeklagten eine 9monatliche Gefängnißstrafe beantragt war, von der Strafkammer zu 1 Jahr Gefängniß verurtheilt und hob der Vorsitzende bei der Begründung des Urtheils hervor, daß, wenn nicht der Angetrunkenheit des Angeklagten in strafmildernder Weise Rechnung getragen wäre, noch auf eine beträchtlich höhere Strafe erkannt sein würde.
Am 2. Tage wurde in den nachstehenden zwei Sachen verhandelt:
3. Am 4. November v. J. hatte der Vogt Haack zu Torrisdorf den beim Pflügen beschäftigten 17jährigen Knecht S. getadelt, weil derselbe einen Schraubenschlüssel an der Erde hatte liegen lassen und dadurch den Verlust desselben herbeigeführt hatte. Da der Vogt sich hierbei auch eines Schimpfwortes bedient hatte, so hatte der Knecht S. ihn mit einem Pflugstechel hinterrücks dergestalt über den Kopf geschlagen, daß der Vogt zur Erde niedergefallen war und eine nicht unbedeutende Kopfwunde davongetragen hatte. Selbst als der Vogt an der Erde lag, hatte der S. noch mehrmals mit dem Stechel auf ihn eingeschlagen. Nur das jugendliche Alter des Angeklagten S. veranlaßte das Gericht in Uebereinstimmung mit dem Antrage der Staatsanwaltschaft gegen den S. für diese gegen seinen Vorgesetzten verübte rohe und brutale Handlung keine höhere Strafe als 3 Monat Gefängniß zu erkennen.
4. In der letzten Sache erschienen 7 Angeklagte, die beiden Gebrüder Knechte Fritz und Johann H., Knecht R., der Arbeitsmann Kr. sen., dessen Ehefrau und Sohn und der Handelsmann Tr. aus Dassow auf der Anklagebank. Der sehr umfangreiche Anklagebeschluß, welcher zur Verlesung kam, legte den Angeklagten eine ganze Reihe von Diebstählen und resp. Begünstigung und Hehlerei zur Last, welche in der Hauptverhandlung im Großen und Ganzen conform dem Anklagebeschlusse festgestellt wurden. Im Sommer und Herbst v. J. waren in Mahlzow und Kleinfeldt theils aus den Schafstellen, theils aus den Koppeln nach und nach einige 20 Schafe und außerdem auch eine Anzahl Hühner gestohlen worden. Der Händler Kr. jun. aus Dassow und der damals in Mahlzow dienende Knecht Fr. H. hatten zuerst vor der Erndte v. J. gemeinschaftlich einen Hammeldiebstahl ausgeführt, dann sich zusammen mit dem Knecht Joh. H. zur fortgesetzten Begehung von Viehdiebstählen verbunden und auch gemeinsam solche Diebstähle ausgeführt. An zwei derselben hatte sich auch der Kr. sen. aus Dassow, welcher von der verbrecherischen Verbrüderung volle Kenntniß hatte, betheiligt. Nach einiger Zeit war auch der Handelsmann Tr. dieser Diebsgemeinschaft beigetreten und hatte sich theils in Verbindung mit Kr. jun. theils allein an der Ausführung mehrerer Diebstähle behelligt. Als im Herbst v. J. der Knecht Fritz H. seinem Mitknecht R. von der Leichtigkeit des Verdienstes erzählt hatte, hatte Letzterer sich ohne weiteres Zureden der Genossenschaft angeschlossen. Die Frau Kr. sen. hat bei Verkauf eines Hammels mitgewirkt und sich da=
[ => Original lesen: 1885 Nr. 15 Seite 2]durch der strafbaren Begünstigung schuldig gemacht. Alle diese Diebstähle charakterisirten sich, wie die Anklage behauptete, als bandenmäßige und beantragte die Staatsanwaltschaft für jeden derselben unter Annahme mildernder Umstände eine 6monatliche Gefängnißstrafe. Hinzukommen noch einzelne andere Diebstähle, welche von den Angeklagten allein und ohne Complott ausgeführt waren, für welche geringere Strafen beantragt wurden. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde die Abmessung der Gesammtstrafe in das Ermessen des Gerichts verstellt. Um 3 Uhr verkündete der Vorsitzende des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung bis zum nächsten Tage Vormittags 11 Uhr, und sollte dann die Verkündung des Urtheils stattfinden.
Durch das am 19. d. publicirte Urteil wurde unter Annahme mildernder Umstände F. H. zu 3 Jahren 1 Monat, der J. H. zu 3 Jahren, K. R. jun. zu 2 Jahren 9 Monat, der Handelsmann T. R. zu 2 Jahren, der K. sen. zu 6 Wochen, die Frau desselben zu einer Woche und der Knecht R. zu 10 Monaten Gefängniß und wurden dem letzteren noch 2 Tage Haft auferlegt, weil er aus seinem Dienstbuche ein Blatt herausgerissen hatte, auf welchem ihm ein ungünstiges Entlassungszeugniß seines Dienstherrn ertheilt war.
Die Entscheidung der wichtigen Frage, welche ganz Deutschland in der letzten Zeit beschäftigte, die Entscheidung über die Getreidezölle ist in der Sitzung des Reichstages vom 16. Februar gefällt worden. Die Erhöhung des Roggenzolles auf 3 M. ist mit 192 gegen 151 Stimmen, die Erhöhung des Weizenzolles auf 3 M. ist mit 223 gegen 113 Stimmen in zweiter Lesung beschlossen worden. Die 3. Lesung des Gesetzes wird wohl kaum an diesem Resultate etwas ändern.
- Theater (Schönberg). Eingesandt. Herr Theaterdirector Ganz, hat am Sonntag einen Cyclus theatr. Vorstellungen eröffnet. Das ganze Unternehmen verdient in jeder Beziehung unsere volle Beachtung und ist seit Jahren eine so tüchtige, leistungsfähige Gesellschaft hier überall nicht aufgetreten. Ohne Zweifel wird die empfehlenswerthe Direction hier auch sehr gute Einnahme finden. Wie wir hören gedenkt Herr Dir. Ganz nur sehr kurze Zeit hier zu verweilen, deshalb rathen wir zu recht fleißigem Besuch hiermit an.
Achtung:
- (Eingesandt.) Ein Bravo! Bravissimo für die famose Durchführung des reizenden Lustspiels:
Die zärtlichen Verwandten. Unus pro multis
Anzeigen.
Antragsmäßig soll über die zu Lenschow belegene Büdnerstelle c. p. des Arbeitsmanns Johann Heinrich Ernst Dähn daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Dienstag, den 24. Februar 1885,
Vormittags 10 Uhr
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 3. December 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
In dem Zwangversteigerungsverfahren der früher dem Büdner und Gastwirth Kaven gehörenden und zu Pogetz belegenen Büdnerei c. p. ist zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vertheilung der Masse, soweit sie nicht schon vertheilt ist, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin auf
Dienstag, den 3. März 1885.
Vormittags 11 Uhr
angesetzt, zu welchem die Betheiligten mit dem Bemerken geladen werden, daß der Theilungsplan auf der Gerichtsschreiberei 1 zur Einsicht niedergelegt sein wird und daß gegen einen in dem Termine nicht erschienenen Gläubiger angenommen werden wird, daß er mit der Ausführung des Planes einverstanden ist.
Schönberg, den 19. Februar 1885.
Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
H. Diederich.
Holz=Auction Nr. 24.
Am Montag, den 23. Februar, Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Lenschow in Selmsdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz aus dem Heidenholze verkauft werden:
2 Rmet. Eichen=Knüppel.
12 Fuder starkes Eichen=Durchforstholz I.
8 Stück buchen Nutzholzblöcke.
148 Rmet, buchen Kluft I, II, und Knüppel.
41 Fuder buchen Durchforstholz I, II, III u. Pollholz
14 Fuder Ellern=Wadelholz I.
Schönberg, den 15. Februar 1885.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Holz=Auction
im Vitenser Forste,
Revier: Woitendorfer Holz,
am Dienstag den 24. Februar 1885
unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen über:
Eichen=Drümme zu Naben brauchbar.
Eichhester zu Nutz und Pfahlholz.
Buchen Nutzholz Drümme.
Buchen Kluft=Knüppel und Zweigholz.
Fichten Bauholz=Drümme.
Fichten Schleete, Leiter und, Wesebäume.
Birken Stangenholz in Fuderhaufen.
Versammlung Morgens 9 Uhr beim Holzwärterhause zu Woitendorf.
Rehna, den 16. Februar 1885.
Großherzogliche Forst=Inspection.
Gewerbe=Verein.
Montag den 23. ds. Mts., abends 8 Uhr:
Haupt=Versammlung.
Schönberger Theater.
(Kösters Hotel)
Freitag den 29. Februar.
Zum ersten Male: (Nur einmalige Aufführung)
Inspektor Bräsig.
Sonntag den 22. Februar.
Robert und Bertram.
Große Posse.
Montag den 23. Februar.
Der Königslieutenant.
Original=Lustspiel.
In Vorbereitung: Der Bettelstudent.
Ganz.
Post.
Junge Leute im Alter von 15-22 Jahren, d. s. Z. Postgehülfen=Examen vorber. woll. werden sicher ausgebild. Falls n. d. erste Cursus d. Examen nicht bestand, ist d. zweite gratis. Augenblickl. 37 Schüler hier; an d. Anstalt unterricht. 8 Lehrer; im letzten Jahre 28 examinirt.
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J. H. F. Tiedemann, Institutsvorst.
Kiel, Düsternbrook 32.
Sonnabend, den 21. d. M. Abends
Anstich von Bock=Bier
W. Maass.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 15 Seite 3]Inventur-Ausverkauf
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[ => Original lesen: 1885 Nr. 15 Seite 4]Gebrüder Barg
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Sonnabend, den 21. Februar 1885.
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Die Direction.
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Hochachtungsvoll
J. Ludw. D. Petersen.
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P. Schmidt, Schwanbeck.
Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 22. Februar.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer
Abendkirche (6 Uhr:) Pastor Langbein.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 15 Seite 5]Beilage
zu Nr. 15 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 20. Februar 1885.
- Im Kalenderjahre 1884 sind nach New=York 320 706 Personen ausgewandert gegen 388 267 im Jahre vorher also 67 661 weniger und 133 744 weniger als im Jahre 1882. Seit einiger Zeit findet wieder eine starke Rückwanderung aus den Vereinigten Staaten nach Europa statt. So kamen vor einigen Tagen mit einem einzigen Zuge 400 auf dem Heimwege begriffene Ungarn auf dem Lehrter Bahnhof zu Berlin aus Amerika an, meist junge Burschen, die in und bei New=York gearbeitet hatten, aber beschäftigungslos geworden waren, und auch keine neue Arbeit mehr erhalten konnten.
- In Hamburg ist J. C. Godefroy, das Haupt des großen Reederhauses, gestorben.
- In Philadelphia ist das Armen=Irrenhaus abgebrannt und 18 Kranke sind verbrannt.
- Im gegenwärtigen Monat haben wir keinen Vollmond. Es wiederholt sich das alle 19. Jahre. Im Januar und März d. J. ist zweimal, in den übrigen Monden nur einmal Vollmond.
- Zu seinem eigenen Verdruß überwiegt das ewig Weibliche in Berlin sehr bedeutend das Männliche. Die Statistiker geben das Uebergewicht sogar auf 49 000 Köpfe an und schildern es als einen großen Mißstand.
- Nach 14 Jahren brach bei dem tapfern Rittmeister v. Blumenthal in Cassel eine Halswunde auf, die er im Kriege von 1870 durch einen Schuß erhalten hatte. Die Schmerzen waren so stark, daß nach Chloroformirung eine große Operation vorgenommen werden mußte. Sie gelang, ein Knochensplitter und ein Stück Kugel wurden entfernt.
- Von einem Skatspieler in Berlin ist dieser Tage ein Kreuz=Solo mit angesagtem Schwarz und 11 Matadors gewonnen worden; der Pique=Bube lag im Skat.
- Der Heimathsinn der Brieftaube ist ein erstaunlicher. Ein Brieftaubenzüchter in Berlin hatte im vorigen Frühjahr seinen ganzen Schlag nach außerhalb verkauft. Aber noch heute erscheint von Zeit zu Zeit der ganze Schwarm in Berlin und läßt sich auf dem alten Dache nieder. Erst wenn sie sehen, daß sich der Schlag trotz stundenlangen Harrens nicht öffnet, ziehen die Thiere wieder ab. Auch die andern Berliner behaupten, wer ein echt Berliner Kind sei, den ziehe es immer wieder dahin zurück.
- Die originellste Hose der Welt ist auf der Weltausstellung zu New=Orleans zu sehen; es ist die Hose des 83jährigen Negers Edla White in West=Feliciana, La. Dieselbe besteht aus über 200 verschiedenen Flicken und Flecken, welche nach und nach aufgenäht wurden, wie es die Hinfälligkeit des ursprünglichen Stoffes erforderte. Von letzterem ist nur noch ein einziges Stück, 1 1/2 Zoll breit und 1 Zoll hoch, an den Beinkleidern vorhanden. White versichert, seine Beinkleider habe er vor 43 Jahren zum ersten Male angezogen und seitdem täglich getragen. Die Zahl der Lappen, die aufgenäht, abgetragen und durch neue ersetzt wurden, soll in die Tausende gehen. Die Beinkleider sind übrigens äußerst sauber gehalten und alle Nähte an denselben sind mit großer Zierlichkeit ausgeführt. White hat sich nur ungern von seinen Unaussprechlichen getrennt, und nur der Hinweis darauf, daß "er ein internationales Unternehmen fördere", hat ihn hiezu bewogen.
- Aus der Naturgeschichtsstunde. "Schulze, wie viel Sinne hat der Mensch?" "Neun." "Rraus!" "Lehmann, wie viel Sinne hat der Mensch?" "Sieben." "Rraus!" Schulze und Lehmann stehen auf dem Flur, Müller kommt zu spät. Du, Müller, wie viel Sinne hat eigentlich der Mensch?" "Na, fünfe!" "Weeßte, mit Deine Paar Sinne wage Dir man bloß nich rin, mir hat er schon mit neune rausgeschmissen!"
Elsje.
(Erzählung.)
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1885 Nr. 15 Seite 6]Elsje.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]
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