[ => Original lesen: 1884 Nr. 60 Seite 1] Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht daß das Füsilier=Bataillon 2. Hanseatischen Infanterie=Regiments No. 76 in Lübeck am
Mittwoch, den 6. August d. J.,
von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr,
auf der Palinger Haide abhalten wird.
Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird das Betreten des Terrains, welches durch Landgraben von Brandenbaum bis Försterhaus Wesloe, die Straßen von Försterhaus Wesloe bis Schlutup, Schlutup bis Palingen und Palingen bis Brandenbaum begrenzt wird, den Bewohnern des hiesigen Fürstenthums an dem gedachten Tage bei Strafe verboten.
Schönberg, den 23. Juli 1884.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Nachdem hierher angezeigt worden, daß unter den Schweinen verschiedener Ortschaften des hiesigen Fürstenthums der brandige Rothlauf (eine der gefährlichsten Formen des Milzbrandes) ausgebrochen ist und bereits mehrere Thiere der Seuche erlegen sind, wird aus den zur Abwehr und Bekämpfung der Seuche gegebenen gesetzlichen Bestimmungen das Wesentlichste hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
1. Jeder Viehbesitzer ist verpflichtet, von dem Ausbruche der Seuche unter seinem Viehbestande und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch derselben befürchten lassen, sofort der unterzeichneten Landvogtei Anzeige zu machen, auch das Thier von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere besteht, fern zu halten.
Die gleichen Verpflichtungen liegen demjenigen ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirtschaft vorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere dem Begleiter derselben und bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Thiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden.
2. Thiere, welche von der Seuche befallen oder derselben verdächtig sind, dürfen nicht geschlachtet werden, auch ist jeder Verkauf oder Verbrauch einzelner Theile, der Haare pp. von den kranken oder der Seuche verdächtigen Thieren verboten.
3. Eine Oeffnung des Cadavers von der Seuche erlegenen Thieren darf ohne polizeiliche Erlaubniß nur von approbirten Thierärzten vorgenommen werden.
4. Die Abhäutung der Cadaver ist verboten.
5. Bis zu ihrer unschädlichen Beseitigung sind die Cadaver so aufzubewahren, daß ihre Berührung durch andere Thiere verhindert wird.
6. Die von der Polizeibehörde und von dem beamteten Thierarzte angeordneten Maßregeln sind sofort auszuführen.
7. Mit Geldstrafe von 10 bis 150 M. oder mit Haft nicht unter einer Woche wird bestraft, wer den in 1 bis 5 bezeichneten Vorschriften zuwiderhandelt; mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer den Anordnungen der Polizeibehörde oder des beamteten Thierarztes zuwiderhandelt.
Schönberg, den 28. Juli 1884.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Das Impfgeschäft im Impfbezirk Schönberg II (westlich) findet in diesem Jahre in nachbezeichneter Weise statt, und zwar:
1. im Impfdistrict Schönberg:
bestehend aus den Ortschaften:
Bauhof=Schönberg, Kleinfeld und Malzow,
Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus der Schule zu Kleinfeld am
[ => Original lesen: 1884 Nr. 60 Seite 2]Dienstag, den 26. August cr.,
Vormittags 10 Uhr,
im Hause des Herrn Dr. med. M. Marung in Schönberg und ebendaselbst Revision sämmtlicher Impflinge am
Montage den 1. September d. J.,
Vormittags 10 Uhr.
2. im Impfdistrict Zarnewenz:
bestehend aus den Ortschaften:
Zarnewenz (Hof und Dorf), Schwanbeck mit Siechenhaus, Schönberg=Sülsdorf und Teschow,
Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Siechenhaus, Schönberg=Sülsdorf und Teschow am
Dienstag, den 12. August d. J.,
Nachmittags 2 Uhr,
im Kruge zu Zarnewenz und in demselben Local Revision sämmtlicher Impflinge am
Dienstag, den 19. August cr.,
Nachmittags 1 Uhr.
3. im Impfdistrict Selmsdorf:
bestehend aus den Ortschaften:
Selmsdorf (Hof und Dorf), Bardowiek, Hohemeile und Lauen
a. Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder zu Bardowiek, Hohemeile, Lauen und Hof Selmsdorf sowie derjenigen vom Buchstaben A-H incl. in Dorf Selmsdorf am
Dienstag, den 12. August cr.,
Nachmittags 3 Uhr,
im Locale des Gastwirths Michaelsen in Selmsdorf und daselbst Revision dieser Impflinge am
Dienstag, den 19. August d. J.,
Nachmittags 2 Uhr
b. in demselben Locale ferner Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder zu Dorf Selmsdorf vom Buchstaben I-Z, sowie Wiederimpfung der 12jährigen Kinder der Schule daselbst am
Dienstag, den 19. August cr.,
Nachmittags 2 Uhr,
und Revision derselben am
Dienstag, den 26. August cr.,
Nachmittags 1 1/2 Uhr,
4. im Impfdistrikt Herrnburg:
bestehend aus den Ortschaften:
Herrnburg, Duvennest, Lenschow, Lüdersdorf, Palingen, Wahrsow (Hof und Dorf),
b. Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder zu Herrnburg und Duvennest am
Dienstag, den 19. August cr.,
Nachmittags 4 1/2 Uhr,
und Revision der gedachten Kinder am
Dienstag, den 26. August d. J.,
Nachmittags 4 Uhr,
b. Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder zu Lenschow, Lüdersdorf, Palingen, Hof und Dorf Wahrsow am
Dienstag, den 20. August cr.,
Nachmittags 4 Uhr,
und Revision derselben am
Montag, den 1. September cr.,
Nachmittags 2 1/2 Uhr,
c. Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Herrnburg, Duvennest, Palingen und Wahrsow am
Montag, den 1. September cr.,
Nachmittags 2 1/2 Uhr,
und Revision derselben am
Montag, den 8. September cr.,
Nachmittags 2 1/2 Uhr,
Die Impfungen und Revisionen der Schutzblattern ad a.-c. finden in dem Gastwirth Lohseschen Locale in Herrnburg statt.
5. im Impfdistrict Petersberg:
bestehend aus den Ortschaften:
Petersberg, Bechelsdorf, Lockwisch (Hof und Dorf), Niendorf, Rupensdorf, Wahlsdorf, Westerbeck,
Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder, sowie Widerimpfung der Kinder aus den Schulen zu Petersberg, Lockwisch, Niendorf, Rupensdorf und Wahlsdorf am
[ => Original lesen: 1884 Nr. 60 Seite 3]Montag, den 1. September d. J.,
Nachmittags 4 1/2 Uhr,
im Kruge zu Petersberg und ebendaselbst Revision sämmtlicher Impflinge und Wiederimpflinge am
Montag, den 8. September cr.,
Nachmittags 1 1/2 Uhr,
6. im Impfdistrict Rieps:
bestehend aus den Ortschaften:
Rieps, Boitin=Resdorf, Heiligeland, Gr. und Kl. Mist, Schlag=Resdorf, Schlag=Sülsdorf, Thandorf, Wendorf,
a. Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder zu Rieps, Boitin=Resdorf, Heiligeland, Gr. und Kl. Mist am
Montag, den 8. September cr.,
Nachmittags 3 1/2 Uhr
und Revision derselben am
Montag, den 15. September d. J.,
Nachmittags 2 1/2 Uhr,
b. Impfung der im Jahre 1883 geborenen Kinder zu Schlag=Resdorf, Schlag=Sülsdorf, Thandorf, Wendorf, sowie Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Rieps, Gr. und Kl. Mist, Schlagresdorf, Schlag=Sülsdorf und Thandorf am
Montag, den 15. September d. J.,
Nachmittags 2 1/2 Uhr,
und Revision dieser Impflinge und Wiederimpflinge am
Montag, den 22. September cr.,
Nachmittags 2 1/2 Uhr,
Den Ortsvorständen wird hiedurch aufgegeben, für die rechtzeitige Bekanntmachung der obengedachten Termine und für die Zuführung der Impflinge durch Ansage der Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder Sorge zu tragen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Schönberg, den 22. Juli 1884.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Der Johann Joachim Dierk, geboren am 6. November 1861 zu Gr. Rünz, zuletzt in Rupensdorf und der Barbier Christian Johann Heinrich Schulz, geboren am 2. October 1861 in Schönberg, jetzt in Schönberg, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, - Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 No. 1 des Str.=G.=B. Dieselben werden auf
Dienstag, den 7. October 1884,
Vormittags 9 1/2 Uhr
vor die Strafkammer des bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg in Meckl. zur Verhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Großherzoglichen Hohen Landesregierung zu Neustrelitz über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aufgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Neustrelitz, den 7. Mai 1884.
Der Erste Staatsanwalt.
Beglaubigt
R. Funck.
L.=G.=Protocollführer.
Heute Nachmittag 3 1/4 Uhr wurde meine liebe Frau von einem gesunden Knaben glücklich entbunden.
Schönberg, den 30. Juli 1884.
Köppen,
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[ => Original lesen: 1884 Nr. 60 Seite 4]Am Sonntag den 3. August
Concert
im Boy'schen Garten, wozu ergebenst einladen
Die Vereinsmusiker.
Anfang Nachmittag 1/2 5 Uhr, Entrée a Person 30 .
Mecklenb. Friedrich-Franz-Eisenbahn.
Am Sonntag den 3. August d. Js.
Extrazug
Hamburg=Lübeck=Schwerin
und zurück II. und III. Wagenklasse
zum einfachen Fahrpreise für Hin= und Rückfahrt.
Abfahrt von Lübeck 9 Uhr 5 Min Vorm.
Abfahrt von Schönberg 9 Uhr 37 Min Vorm.
Abfahrt von Grevesmühlen 10 Uhr 3 Min Vorm.
Abfahrt von Bobitz 10 Uhr 24 Min Vorm.
Abfahrt von Kleinen 1 Uhr 40 Min Vorm.
Ankunft in Schwerin 11 Uhr 2 Min Vorm.
-----------------
Abfahrt von Schwerin 9 Uhr 37 Min. Abends
Abfahrt von Kleinen 10 Uhr - " Min. Abends
Abfahrt von Bobitz 10 Uhr 17 Min. Abends
Abfahrt von Grevesmühlen 10 Uhr 34 Min. Abends
Abfahrt von Schönberg 10 Uhr 59 Min. Abends
Abfahrt von Lübeck 11 Uhr 25 Min. Abends
Die Billets zum einfachen Fahrpreise (Doppelbillets) berechtigen für die Rückfahrt nicht allein zur Benutzung des Extrazuges Schwerin=Lübeck=Hamburg, am 3. August, sondern auch der fahrplanmäßigen, von Schwerin 8 Uhr 4 Min. Morgens und um 1 Uhr 40 Min. Nachmittags abgehenden Personenzüge am 4. August c.
In Wismar werden am 3. August zu dem 8 Uhr Morgens abgehenden Zuge ebenfalls Doppelbillets nach Schwerin zum einfachen Fahrpreise ausgegeben, welche zur Rückfahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 3. und 4. August c. berechtigen.
Freigewicht für Gebäck wird nicht gewährt.
Die Direction.
!Auf 10 Loose schon 1 Treffer!
237 Große, Gewinnstreiche
Bad Kissinger Geld-Lotterie.
Ziehung in Kissingen 15. August 1884
22500 Geldgew., 165000 Mk.
= ohne jeden Abzug. =
Haupttreffer: 40000, 10000 Mk.
Loose a 2 Mark
versendet gegen Postanweisung oder Briefmarken und 10 Pf. für Ziehungsliste
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bei H. Schulze
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hat auf Stamm zu verkaufen
Johanna Creutzfeld.
Johannisbeeren
à Pfd. 8 . verkauft
Frau Bürgermeister Bicker.
Eintragungen in die Standes=Register des Standesamtsbezirks Schönberg.
Geboren:
Den 1. Juli ein unehel. Sohn zu Schönberg.
Den 10. dem Maler Schulze zu Schönberg eine Tochter.
Den 11. dem Hauswirth Arndt zu Sabow eine Tochter.
Den 7. dem Kassenpächter Robrahn zu Schönberg eine Tochter.
Den 8. dem Tischler Joachim Bruhn zu Schönberg eine Tochter.
Den 21. dem Hausknecht Johann Retelstorf zu Schönberg ein Sohn.
Den 24. dem Arbeitsmann Green zu Schönberg eine Tochter.
Gestorben:
Den 1. Juli Johann Peter Niehuß. Arbeitsmann zu Schönberg 50 J. 3 M. alt.
Den 3. Marie Catharine Anne Leez zu Schönberg, 1 Mon. alt.
Den 5. Asmus Bruhn, Arbeitsmann zu Rabensdorf, 65 Jahre 11 Mon. alt.
Den 6. Wilhelm Heinrich Voß zu Schönberg, 11 Mon. alt.
Den 13. Friedrich Wolf, Schlachtergeselle aus Wildwiese, 53 Jahre alt.
Den 18. Jochen Heinrich Staaß, Arbeitsmann zu Ollendorf, 61 J. 3 M. alt.
Den 15. dem Bahnwärter Scharnhorst zu Rupensdorf, ein todtgeborenes Töchterlein.
Den 17. Joachim Heinrich Jenckel, Gendarm aus Feldberg, 44 Jahre alt.
Den 24. Jochen Heinrich Voß, Hauswirth zu Wahlsdorf, 55 J. 9 M. alt.
Den 28. Johann Heinrich Elias Rohde, Maurergeselle aus Dassow, zu Petersberg verstorben. 63 J. 6 M. alt.
Den 28. Elisabeth Marie Sophie Christine Wolgast, Kaufmannstochter zu Schönberg, 14 Jahre alt.
Eheschließungen:
Den 15. Juli Schlachtermeister Hans Joachim Heinrich Moll zu Schönberg und Catharine Marie Elisabeth Burmeister zu Rupensdorf.
Den 18. Knecht Johann Heinrich Christian Meiborg zu Kl. Siemz und Marie Catharine Elisabeth Suerbier zu Schönberg.
Den 18. Zimmermann Jochen Bohnhoff zu Gr. Siemz und Catharine Marie Elisabeth Hundt zu Gr. Siemz.
Den 29. Zimmermann Heinrich Johann Ernst Freitag zu Törpt und Catharine Maria Dorothea Schmidt zu Schönberg.
Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 3. August.
Frühkirche: Pastor Kämpffer.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Amtswoche: Pastor Langbein.
Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1884 Nr. 60 Seite 5]Beilage
zu Nr. 60 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 1. August 1884.
Der Große Generalstab macht unter Führung des Generalquartiermeisters v. Waldersee seine diesjährige Uebungsreise in dem Württemberger Schwarzwald= und Donau=Kreis und in Hohenzollern.
Zahlreiche Russen aus allen Ständen sind neuerdings aus Berlin ausgewiesen worden. Die mildere Form bestand in der Zusendung eines Erlaubnißscheines, wonach der Betroffene nach 3 oder 6 oder 12 Monaten Berlin verlassen muß. Die strengere Form der direkten Ausweisung verfügt die Entfernung binnen 14 Tagen oder 4 Wochen. Polizeilicherseits wird erklärt, die Maßregel sei weder politischen, noch confessionellen Erwägungen, weder einer Anregung der russischen, noch einer Anordnung der preußischen Regierung entsprungen, sondern beruhe auf der selbstständigen Entschließung des Polizei=Präsidiums.
Nicht ganz freiwillig, aber gehorsam dem Winke seines Bischofs zieht sich Dr. Majunke, der streitbarste aller Kapläne im Culturkampfe, aus dem Tummelplatze des preuß. Landtages in die Stille des Pfarrhauses Hochkirch in Schlesien zurück. Er verschwindet wie ein Schauspieler in der Versenkung. Lange Jahre hat er die römische "Germania" in Berlin geleitet und hat auch später als Abgeordneter immer seinen eigenen Kopf gehabt, der selbst Windhorst, dem diplomatischen Leiter des Centrums nicht immer botmäßig war. Er scheint unbequem geworden zu sein.
Eine auffällige Mittheilung geht den fortschrittlichen Potsdamer Nachrichten zu. Der Kronprinz beschied am Dienstag Abend den Commandeur des Lehr=Infanterie=Bataillons zu sich. Bald darauf wurde auch der Adjutant des Bataillons nach dem Palais befohlen und als beide Offiziere wieder zurückkamen, wurden die Außen=Posten, die sich rings um das Neue Palais herumziehen, näher herangezogen und mit den inneren Posten vereinigt. Außerdem wurden noch andere Mannschaften aufgeboten, welche die Postenkette verstärken mußten. Ferner erhielten fast sämmtliche Schutzleute Potsdams die Ordre, sich nach dem Neuen Palais zu begeben. Die Gründe zu diesen außergewöhnlichen Vorsichtsmaßregeln dürften in Mittheilungen zu suchen sein, denen zufolge ein Dynamit=Attentat auf das Neue Palais resp. auf den Kronprinzen geplant war. Am Mittwoch Vormittag erfolgte die Abreise des Kronprinzen nach England, in Folge dessen auch unter außergewöhnlichen Vorsichtsmaßregeln. (Ein Dementi dieser auffälligen Nachricht ist bisher nicht erfolgt, sagt die "Post".)
Der König von Holland hat von seinem Sohne 2 Millionen Gulden geerbt und die Erbschaft seinem Töchterlein Wilhelmine überwiesen.
Das deutsche Bundesschießen in Leipzig hat bis jetzt den glücklichsten Verlauf genommen. Der Festplatz und alle Einrichtungen sind gut und schön. Zum Festzuge haben die Bayern und Oesterreicher die karakteristischsten Gestalten geschickt und ihnen, den Männern von Tyrol, Steyermark und den bayerischen Bergen, wurden die wärmsten Sympathiebezeigungen zu Theil. Von Anfang an wurde betont, daß das Bundesschießen kein politisches, sondern ein nationales Fest sein soll und diese Schranke ist bis jetzt gewissenhaft eingehalten worden. Der Besuch und das Wetter waren täglich vortrefflich. Eintritts= und Abonnements=Karten waren bis zum 23. Juli 136 000 verkauft und 640 Hektoliter Münchener Spatenbräu vertilgt worden. Den nächstgroßen Absatz hatte Henninger.
In New=York hat sich der Sozialist Hartmann erschossen, derselbe, der vor einigen Jahren den Kaiser Alexander in der Nähe von Moskau in die Luft zu sprengen versuchte.
- Erleichterung des Gepäcks bei der Kavallerie. Schon seit längerer Zeit wird bei der Kavallerie eine Erleichterung des Gepäcks angestrebt, ähnlich wie dies auch für die Infanterie beabsichtigt ist. Die Vorschläge, welche hierzu gemacht werden, sind sehr verschiedener Art, alle aber beweisen, das in der That verschiedene Gegenstände ohne Nachtheil von der Ausrüstung fortgelassen, oder wenigstens in geringerer Zahl mitgeführt werden können. Unter Anderem werden folgende Veränderungen vorgeschlagen: Kleine Packtaschen mit vermindertem Inhalt (zweites paar Stiefel etc.); statt vier Reservehufeisen nur zwei dergleichen (ein hinteres und ein vorderes); statt 50 scharfe Patronen nur 30 (in der zu vergrößernden Patronentasche unterzubringen) und statt 32 Hufeisennägel nur 16 (in der Hufeisentasche); Schabraken, Karabinerfutteral, Umlaufriemen sollen in Wegfall kommen (Karabiner über den Rücken), und endlich sollen Säbel, Steigbügel u. s. w. leichter hergestellt werden. Man hofft, durch solche Maßnahmen eine Gewichtserleichterung von mindestens 46 Pfund erzielen zu können.
- Den längsten Tag feiern die deutschen Juristen in Würzburg; er dauert vom 11. -18. September. Unter den vielen Berathungsgegenständen sind hervorzuheben die Entschädigungspflicht für Wildschaden, über den Umfang der Haftpflicht des Arbeitsgebers für das Verschulden seiner Arbeiter und über die Einführung der Berufung gegen Urtheile der Strafkammern.
- Zwei Touristen und kühne Bergsteiger haben ihren Tod gefunden, der Amtsrichter Henle aus Würzburg beim Besteigen des Widdersteins im Bregenzer Wald und der junge Mediziner Bamberger in Wien, Sohn des berühmten Arztes, beim Besteigen der Raxrlalp. Der Leichnam des letzteren ist noch nicht gefunden worden. - Dagegen ist dem wackeren Bademeister Busch in Bonn dieser Tage die 49te Rettung Ertrinkender im Rhein gelungen.
- Ein Bahnwärter der Station Barmen=Rittershausen hatte soeben seinen Schlagbaum geschlossen, als ein Mann über das Geleis schritt. Im Nu hatte er ihn gepackt und zurückgerissen, als er auch schon selber von dem heranbrausenden Zuge erfaßt wurde. Es gelingt ihm noch, den Puffer der Locomotive zu fassen und sich krampfhaft festzuhalten. So wird er mit rasender Geschwindigkeit bis zur Station fortgeschleppt, wo er lebend, aber mit völlig ergrautem Haar ankommt. Von seinen Stiefeln waren die Sohlen verschwunden und seine Beinkleider waren in einer Weiche hängen geblieben. Der Mann, den er zurückgerissen, war unversehrt geblieben.
In Templin kehrte ein junger, wohlhabender Ackerbürger vom Felde heim, zog seine besten Kleider an, sattelte sein Pferd und ritt fort, ohne ein Wort zu sagen. Weit draußen im Feld sahen die Leute, wie er hoch zu Roß in den See hineinsprengte und ertrank.
Coulanter Bettler. "Bitte um einen abgelegten Rock." Herr: Habe ich jetzt nicht. - Bettler: Ich nehme auch den entsprechenden Geldwerth an.
Liebeszauber.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]
[ => Original lesen: 1884 Nr. 60 Seite 6]Liebeszauber.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]
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