No. 3
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. Januar
1876
sechsundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1876 Nr. 3 Seite 1]

Politische Rundschau.

Schönberg. Seit dem 1. Jan. d. J. ist auch in Mecklenburg wie im ganzen deutschen Reiche das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Febr. 1875 in Kraft getreten und die Leute sagen: wir haben jetzt die Zivilehe. Wenigstens der Name ist da, wenn auch keiner recht weiß, woher er kommt, und was er eigentlich bedeuten will. Der Name Zivilehe ist ja ein merkwürdiges Gemisch von französisch und deutsch; das Wort civil bedeutet auf gut deutsch: bürgerlich; Zivilehe wäre also eine bürgerliche Ehe und dieses Beiwort kann wohl nur in Gegensatz stehen wollen zu: kirchlich. Aber haben wir denn bisher kirchliche Ehe gehabt? Wir wüßten nicht, was wir uns darunter vorstellen sollen, denn nicht als Glieder einer Kirche haben wir bisher unsere Ehen geschlossen, sondern als Staatsbürger oder wenigstens als beides, denn beides sind wir in einer Person und können nicht beliebig für diese oder jene Handlung den einen oder den anderen Karakter ablegen. Die Ehe kann also wohl nicht um deswillen als bürgerliche bezeichnet werden, weil hinfort etwa nur Staatsbürger dieselbe schließen sollten. Oder sollte die Ehe etwa mit diesem Namen bezeichnet werden, weil sie jetzt vor dem Standesbeamten geschlossen wird, oder vielmehr weil sie jetzt vor der kirchlichen Trauung durch den Standesbeamten staatliche Anerkennung erhalten muß? Das ist wohl eben so wenig möglich, denn diese Formalitäten beim Eheschluß könnten wohl einen besonderen Namen für den Akt des Eheschließens bedingen - also etwa den Namen: bürgerliche Eheschließung würden wir uns gefallen lassen - nimmermehr aber können sie der Ehe selber, also dem Verhältniß zwischen Mann und Weib, das wir Ehe nennen, eine besondere Eigenschaft beilegen. Wir bekennen also, nicht zu wissen, was der Name eigentlich bedeutet; oder vielmehr wir behaupten, bis wir etwa eines Besseren belehrt werden, daß der Name "Zivilehe" ein Unsinn in sich selber ist, der eben deswegen unserm deutschen Volke durch den aus französisch und deutsch gemischten Namen hat verdeckt werden sollen, von wem? brauchen wir kaum zu sagen, denn der sog. "Liberalismus" hat seit langer Zeit die "Zivilehe" auf seine Fahne geschrieben. Weil's aber ein Schlagwort des Liberalismus ist, so muß wohl ein besonderer Zweck dahinter stecken; und weil der Liberalismus überall dem Christenthum feindlich ist, so werden wir nicht irre gehen, wenn wir vermuthen, daß derselbe durch diesen Namen die Ehe zur "christlichen Ehe" hat in Gegensatz stellen wollen. Hätte derselbe offen seine Absicht ausgesprochen, so hätte er die von ihm beabsichtigte Ehe eine "unchristliche" nennen müssen; aber das ist überall die besonders vom Protestantenverein gepflegte Art des Liberalismus, seine Feindschaft gegen das Christenthum unter unschuldig klingenden Worten und Redensarten zu verstecken. Christlich nennen wir eine Ehe, wenn sie im Namen Gottes geschlossen und durch Gottes Wort und Gebet geheiligt ist. Hat denn nun das Reichsgesetz eine unchristliche und unsinnige "Zivilehe" eingeführt, oder einführen wollen? das sei ferne! das ganze Reichsgesetz redet mit keiner Silbe von "Zivilehe"; der Name ist nirgends gebraucht; ja das Reichsgesetz sucht vielmehr - und das ist überaus dankenswerth! - Sogar die Sache selber, die unchristliche Ehe ausdrücklich auszuschließen, indem es in § 82 wörtlich sagt: "Die kirchlichen Verpflichtungen in Bezug auf Taufe und Trauung werden durch dieses Gesetz nicht berührt." Das Reichsgesetz will also unzweifelhaft die bisherige christliche Ehe in Bestand lassen und beugt der Entchristlichung derselben vor, so weit es irgend kann; es will vielmehr nur eine staatliche Eheordnung sein, d. h. es will die Beziehungen ordnen, in welchen die christliche Ehegemeinschaft zum Gemeinwesen des Staates steht. Und wer dürfte oder sollte dem Staate das Recht, ja die heilige Pflicht bestreiten, seine Eheordnung zu geben? Ist doch die Ehe ein Fundament des Staates, die Grundvoraussetzung seines Bestandes, denn auf ihr beruht nicht nur die physische Möglichkeit der Erhaltung desselben, sondern die Ehe soll dem Staate seine Bürger, seine Leiter, seine Vertheidiger liefern; und nicht die für den Staat unwichtige Seite der ehelichen Gemeinschaft ist die, daß das Elternhaus die erste und natürlichste Anstalt zur Belehrung und Erziehung der Kinder ist. Darum ist der Staat gewißlich nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, sich um die Ehe zu kümmern und die staatsbürgerliche Seite derselben zu ordnen. Das hat der Staat auch je und je gethan, und unsere Kirche hat das Recht und die Pflicht desselben das zu thun je und je nicht nur anerkannt, sondern auch ausdrücklich in ihren Bekenntnißschriften demselben zugesprochen; und daß der Staat fortan durch besondere staatliche Beamte will ausführen lassen, was er bisher durch kirchliche Organe gethan hat, beklagen wir nicht, sondern anerkennen wir mit Freuden, weil uns auf diese Weise die Sache schiedlich und darum friedlich geordnet erscheint. Wir dürfen uns dessen aber um so mehr freuen, als das Reichsgesetz auch nicht im entferntesten den Rechten der Kirche nahe tritt; vielmehr anerkennt es, wie wir gesehen haben, ausdrücklich in § 82 die Trauung, d. i. die Zusammensprechung der beiden Nupturienten im Namen Gottes, als ein Recht der Kirche des Herrn; und daß er mit dieser Anerkenntniß durchaus Ernst macht, zeigt der entscheidende § 52, welcher wörtlich lautet: "Die Eheschließung erfolgt in Gegenwart von zwei Zeugen durch die an die Verlobten einzelnen und nach einander gerichtete Frage, ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander eingehen wollen, durch die bejahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Ausspruch des Standesbeamten, daß er sie nunmehr Kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre." Der Standesbeamte hat also weder die Ehe zu "schließen", noch auch gar zu "trauen", sondern er hat nur auszusprechen, daß die Ehe der beiden staatlich anerkannt und zu Recht bestehen soll. Sache der Heirathenden wird es dann natürlich sein, die kirchliche Trauung nachzusuchen. Aber eine "Zivilehe" wäre auch nicht einmal in dem Falle vor dem Standesbeamten geschlossen worden, daß die kirchliche Trauung nicht folgte, denn es ist da ja kein Unsinn geschehen, sondern es würde eben nur eine unchristliche oder wenigstens keine christliche Ehe sein; und wenn auch das Reichsgesetz, wie wir gezeigt haben, solche Ehe nicht

[ => Original lesen: 1876 Nr. 3 Seite 2]

beabsichtigt hat, so hat es dieselbe doch nicht hindern können und wollen. Daß es das nicht gethan hat, ist gut, denn erst dadurch, daß unser Handeln ein freies nicht durch Gesetz erzwungenem ist, erhält es einen sittlichen Werth. Darum begrüßen wir auch nach dieser Seite hin das seit dem 1. Jan. in Kraft getretene Reichsgesetz über die Eheschließung mit Freuden.


Politische Rundschau.

Deutschland. Die politische Welt ist noch nicht wieder aus ihrer Weihnachtsruhe herausgetreten, und es sind nur wenige Thatsachen von einiger Wichtigkeit zu registriren.
Zu erwähnen dürfte sein, daß der preußische Minister des Innern und der Staatssekretair von Bülow zu Vertreter Preußens beim Bundesrath ernannt sind.
[ => Original lesen: 1876 Nr. 3 Seite 0]Von Oesterreich ist an die europäischen Staaten in Betreff der türkischen Reformen und des Aufstandes in der Herzegowina eine Note gerichtet worden, welcher die meisten Regierungen bereits zugestimmt haben sollen. Man meint, daß Oesterreich im Einvernehmen mit den beiden anderen Kaiserreichen mit bewaffneter Hand eingreifen werde.
In Frankreich hat das amtliche Blatt bereits das neue Preßgesetz veröffentlicht, welches den Belagerungszustand in den meisten Departements aufhebt. Nur in Paris, Versailles, Lyon und Marseille wird derselbe bis zum 1. Mai, bis nach den bevorstehenden Wahlen, bestehen bleiben.
Aus Großbritannien kommt die Aufsehen erregende Nachricht, daß der Vicekönig von Indien, der Lord Northbrook, eben da noch der Prinz von Wales in Indien weilt, sein Amt niedergelegt hat und durch den Lord Lytton ersetzt worden ist.


- Neustrelitz, den 8. Januar. S. K. H. der Großherzog sind mit Gefolge heute Mittag nach St. Petersberg zur Geburtstagsfeier Sr. Hoheit des Herzogs Georg im Michael=Palast abgereist, um dort die Feier Höchstdessen silbernen Hochzeit mit demselben und mit I. Kais. Hoheit der Großfürstin Catharina zu begehen.
- Se. K. H. der Erbgroßherzog sind nach Italien abgereist.
- Schönberg. Den unausgesetzten Nachforschungen der Polizei ist es gelungen, den muthmaßlichen Raubmörder Warnemünde, von dem man glaubt, daß er am 1. Oct. v. J. die Frau des Chausseewärters Jost bei Rodüchelsdorf ermordet haben soll, in Wyck auf Föhr zu ergreifen, wo derselbe bereits von früher her bekannt und wegen schwerem Diebstahl bestraft ist. Damit erledigen sich die vielen Gerüchte, daß der Warnemünde in letzter Zeit im hiesigem Fürstenthum an verschiedenen Orten gesehen sein soll.
- Wie man aus Berlin schreibt, ging diesmal die Neujahrsnacht ohne die sonst üblichen Ausschreitungen vorüber, und der alte Glaubenssatz, daß alle Unter den Linden sichtbar werdenden Cylinder in der Neujahrsnacht angetrieben werden müssen, beginnt nunmehr unter dem Einflusse des jetzigen Polizeipräsidenten v. Madai aus den Köpfen der erregten Menge zu verschwinden. Am Neujahrstage lockte die glanzvolle Auffahrt beim Kaiser und das milde Wetter des Vormittags zahllose Menschen Unter die Linden; die Schaulust wurde namentlich durch die prachtvollen Staatscarrossen der fünf Botschafter belohnt, die alle allein und in großer Uniform vorfuhren. Am meisten wurde der mit rothem Damast und mit Silber ausgeschlagene Staatswagen Aristarchi Beys bewundert, welcher durch die malerische albanesische Tracht des auf dem Trittbrett stehenden Dieners besonders Aufsehen machte. Nachmittags wurden die officiellen Gratulationen fortgesetzt. Der Kronprinz und die Botschafter fuhren beim Fürsten Bismarck vor. Der französische Botschafter erschien nach langer Abwesenheit zum erstenmal wieder in amtlicher Eigenschaft, und dies mag auch der Grund gewesen sein, weshalb der Kaiser sich besonders angelegentlich mit ihm unterhielt. Der Kaiser selbst hat mit voller Rüstigkeit des Körpers und Frische des Geistes das neue Jahr angetreten, und alle Personen, welche sich ihm bei dem Neujahrsempfange näherten, können nicht genug die Munterkeit des Greises rühmen.
Mac Mahon, der Präsident der französischen Republick ist kein Freund von Reden, sondern schweigsamer Natur. Er hat darum zu Neujahr weder in Versailles noch in Paris eine Rede gehalten. Hier wie dort aber war der Glanz sehr groß, der entfaltet wurde. In der Kaiserstadt hat man ihn nicht größer und schöner gesehen.
- Die Moskauer brauchen eine Bärengesundheit, um ihre Temperatur zu überstehen. Am 14. Dec. Mittags war 0 Grad Kälte, in der Nacht 28 Grad R. Andern Morgend stieg die Kälte auf 32 bis 38 Grad. Niemand getraute sich aus dem Hause.
- In London ist Anthony v. Rothschild, durch sein Gold und seine Fasanenzucht bekannt, gestorben. Hinterlassenschaft 14-15 Mill. Thaler.
- Der Laternenmann H. Rochefort hat kürzlich einige Tage in Mainz zugebracht. Er giebt ein Werk über Caledonien heraus und läßt die Bilder dazu in Mainz von einem talentvollen Künstler machen.


Anzeigen.

Nach der heute gemachten Anzeige des Zieglermeisters Kramer auf der Schönberger Feldziegelei hat der aus der Gegend von Grevesmühlen gebürtige Zieglergeselle Heinrich Hennings vor etwa 3 Wochen unter Vorspiegelung falscher Thatsachen sich von ihm eine braune Buckskin=Joppe mit Sammetkragen entliehen, auch, wie sich bald nachher herausgestellt, eine dem etc. Kramer gehörige graue Tuchmütze, mit einem grünen Bande besetzt, ohne Vorwissen des Eigenthümers mitgenommen und ist bisher nicht zurückgekehrt.
Wir ersuchen daher alle resp. Gerichts= und Polizeibehörden dienstergebenst, auf den unten signalisirten Zieglergesellen Heinrich Hennings, gegen welchen in Beihalt der § § 242 und 263 die Vergehen des Diebstahls und Betruges indicirt sind, zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle zu arretiren und sammt seinen Effecten an uns abliefern zu lassen.
Schönberg, den 4. Januar 1876.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     

Signalement:

Statur: mittlerer.
Haar: blond.
Gesichtsfarbe: frisch.
Bart: röthlicher Vollbart.
Bekleidet war etc. Hennings bei seinem Fortgehen mit der von dem Kramer entliehenen Joppe und der entwendeten Mütze.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 3 Seite 3]

Holz=Auction.

Am Sonnabend den 15. Januar, Morgens 9 Uhr sollen zu Schönberg im Hotel des Herrn Köster nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden

a. aus dem Kleinfelder Zuschlage:

25 Raummeter buchen Kluft,
  4 do. do. Knüppel,
17 do. eichen Kluft,
  4 do. do. Olm,
49 do. do. Knüppel,
24 do. fichten Knüppel,
19 do. do. Kluft,
  3 Loose starkes fichten Durchforstungsholz;

b. aus dem Schwanbecker Zuschlage:

12 eichen Nutzholzdrümme,
  5 buchen do.,
16 eichen Klassenbäume,
83 do. Stangen, Wagendeichsel. NB. Weitere eichen Wagendeichsel kommen in diesem Jahre nicht zum Verkauf!
68 ellern Stangen. NB. Den Pantoffelmachern zur Nachricht, daß mehr ellern Stangen in diesem Jahre nicht zum Verkauf kommen!
47 Raummeter buchen Kluft,
  4 do. do. Olm,
18 do. eichen Kluft,
44 do. do. Knüppel,
  1 do. weiden Kluft,
  2 do. do. Knüppel,
  4 do. ellern do.
29 Fuder starkes eichen Durchforstungsholz.

Am Auctionstage darf kein Holz abgefahren werden!
Schönberg, den 9. Januar 1876.

Der Oberförster.
C. Hottelet.


Holz=Auction.

Am Donnerstag den 13. Januar, Morgens 9 Uhr, sollen in Kösters Hotel zu Schönberg nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden:

a. aus dem Niendorfer Holze

13 Raummeter tannen Kluft,
18 do. do. Knüppel:
  2 fichten Klassenbäume IV. Cl.,
fichten Durchforstungsholz von Schleetstärke;

b. aus dem Rupensdorfer Holze

40 Raummeter buchen Kluft,
  6 do. do. Olm,
  5 do. do. Knüppel,
  2 do. eichen Olm,
  3 do. do. Knüppel,
50 do. birken Kluft,
  9 do. do. Knüppel,
  6 birken Nutzholz=Blöcke,
30 Stück birken Wagendeichsel,

Am Auctionstage darf kein Holz abgefahren werden.
Schönberg, den 5. Januar 1876.

Der Oberförster.
C. Hottelet.


Die Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst an die resp. Armenvorsteher einzuzahlen.
Schönberg, den 10. Januar 1876.

Die Armenbehörde.


Ersparniß= und Vorschuß-Anstalt.

Während des Antonitermines

vom 17. bis 24. Januar d. J.
beide Tage einschließlich

ist die Anstalt

täglich

von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags geöffnet.
Schönberg, den 8. Januar 1876.

Das Directorium.


Die unterzeichnete Prüfungs=Commission macht die im Jahre 1856 geborenen Wehrpflichtige, welche die Berechtigung zum einjährig=freiwilligen Militairdienst nachsuchen wollen, darauf aufmerksam, daß sie sich spätestens bis zum 1. Februar 1876 bei derjenigen Prüfungs=Commission, in deren Bezirk sie gestellungspflichtig sind, schriftlich zu melden und bei dieser Meldung die Vorschriften in § 89 der Wehrordnung vom 28. September 1875 zu beachten haben.
Schwerin den 21. December 1875.

Großherzogliche Prüfungs=Commission für Einjährig=Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron Stenglin.
Das Civil=Mitglied: Dippe.


Die Schulgelderhebung

findet in den nächsten beiden Wochen (vom 17. bis 29. d. M.) statt; die einzelnen Termine werden in den Klassen bekannt gemacht.
Schönberg, den 10. Januar 1876.

J. Wegner,
beauftragter Erheber.


Gesucht

zu Ostern ein junges Mädchen, welches melken kann, gegen guten Lohn.

Chausseehaus Kl.=Siemz.     


Fried. Matz.
Lübeck, Breitestrasse 804
Lager von Teppichen und Cocosmatten jeder Art.


Mein großer schwarzer Hund mit weißer Brust ist mir am 31. December Abends entlaufen; wer mir denselben wiederbringt, erhält 3 Mark Belohnung.

Hauswirth Wigger in Törpt.     


Großer Masken-Ball
der Schönberger "Liederkrone"
am Feitag, den 28. Januar 1876
im Locale der Frau Boye zu Schönberg.
Anfang 7 Uhr präcise.

Eintrittskarten, nummerirte Sitzplätze à 1 M. 50 Pfennig und Maskenbillette à 1 M. sind zu haben bei den Herren Glasermeister H. Peters und Cigarrenfabrikant Chr. Rieckhoff.

Das Comité.     

NB. Die elegante Maskengarderobe des Herrn Vitense aus Lübeck steht einem geehrten Publikum vom 26. d. M. Nachmittags an zur Verfügung.


Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha.

Zufolge der Mittheilung der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha wird dieselbe nach vorläufiger Berechnung ihren Theilnehmern für 1875 ca. 77 Procent ihrer Prämieneinlagen als Ersparniß zurückgeben.
Die genaue Berechnung des Antheils für jeden Theilnehmer der Bank, sowie der vollständige Rechnungsabschluß derselben für 1875 wird am Ende des Monats Mai d. J. erfolgen.
Zur Annahme von Versicherungen für die Feuerversicherungsbank bin ich jederzeit bereit.
Schönberg, den 8. Januar 1876.

Wilh. Schrep,
Agent der Feuerversicherungsbank f. D.


Zu Ostern 1876 sucht ein Dienstmädchen

H. Rieck.
Holzwärterei Römnitz
bei Ratzeburg.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 3 Seite 4]

Von heute ab verkaufen wir Kohlen und Coke nach Gewicht.
H020b                      L. Possehl & Co.
Lübeck, den 1. Januar 1876.


Fortwährend

sucht untenstehende als sehr solide bekannte Bank

thätige Agenten

unter den günstigsten Bedingungen auf dem Lande sowie in den Städten.

Adresse:

General=Direction
der sächsischen Vieh=Versicherungs=Bank
in Dresden.


Neues Jahr neues Glück!
Glück und Segen bei Cohn!

Große vom Staate Hamburg garantirte Geld=Lotterie von über

7 Millionen 540,000 M.

Diese vom Staate Hamburg garantirte und interessante große Geld=Lotterie ist diesmal wiederum mit außerordentlich großen und vielen Gewinnen reichlich ausgestattet; sie enthält nur 77,000 Loose, und werden in wenigen Monaten in 6 Abtheilungen folgende Gewinne sicher gewonnen, nämlich:
1 großer Hauptgewinn und Prämie event. 375,000 M., spec. M. 250,000, 125,000, 80,000, 60,000, 50,000, 40,000, 36,000, 3 mal 30,000, 1 mal 24,000, 2 mal 20,000, 1 mal 18,000, 8 mal 15,000, 8 mal 12,000, 12 mal 10,000, 35 mal 6000, 5 mal 4800, 40 mal 4000, 203 mal 2400, 4 mal 1800, 410 mal 1200, 510 mal 600, 10 mal 360, 597 mal 300, 4 mal 240, 18,800 mal 131 , 17241 mal 120, 60, 48, 24, 18, 12 und 6 M.
Die Gewinnziehung der 2ten Abtheilung ist amtlich

auf den 12. und 13. Januar d. J.

festgestellt, zu welcher das
ganze Original=Loos nur 12 M. oder 4 Thlr.
halbe Original=Loos nur 6 M. oder 2 Thlr.
viertel Original=Loos nur 3 M. oder 1 Thlr.
kostet. Diese mit Staatswappen versehenen Original=Loose sende ich gegen Einsendung des Betrages oder gegen Postvorschuß selbst nach den entferntesten Gegenden den geehrten Auftraggebern sofort zu. Ebenso erfolgen die amtliche Gewinnliste und die Gewinngelder sofort nach der Ziehung an jeden der bei mir Betheiligten prompt und verschwiegen. Durch meine ausgebreiteten Verbindungen überall kann man auch jeden Gewinn in seinem Wohnort ausbezahlt erhalten.
Mein Geschäft ist bekanntlich das Aelteste und Allerglücklichste, indem die bei mir Betheiligten schon die größten Hauptgewinne von R.=Mark 360,000, 270,000, 246,000, 225,000, 183,000, 180,000, 156,000, oftmals 152,000, 150,000, 90,000, sehr häufig 78,000. 60,000, 48,000, 40,000, 36,000 M. etc. etc. gewonnen haben und beträgt die Gesammtsumme der in den Ziehungen der Monate October, November, December vor. J. von mir ausbezahlten Gewinne laut amtlichen Gewinnlisten die Summe von über

390,000 R.=Mk.

Jede Bestellung auf dise Original=Loose kann man auch einfach auf eine Posteinzahlungskarte machen.

Laz. Sams. Cohn
in Hamburg.
Haupt=Compoir, Bank= und Wechsel=Geschäft.


Unter heutigem Tage haben wir in Schwerin i. M. ein Zweighaus unseres Eisengeschäftes eröffnet, welches Unternehmen wir dem Wohlwollen eines verehrlichen Publikums hiemit bestens empfohlen halten.

Lübeck, den 1. Januar 1876.
[H02850b]                         L. Possehl & Co.


Für Arbeiter.

Zu Ostern 1876 ist die hiesige Nebenwohnung an einen tüchtigen Arbeiter zu vermiethen.

H. Rieck.
Holzwärterei Römnitz
bei Ratzeburg.


Einen Rest Pantoffel=Schleet hat zu verkaufen Hans Redelsdorf, Rieps.


Kampfgenossen-Verein 1870/71.
Am Dienstag den 18. d. Mts.
Ball
im Vereinslocal.
Entree für Nicht=Mitglieder 2 M.
Anfang 6 1/2 Uhr.
Kriegsdecoration wird angelegt.
Schönberg.                      Das Ball=Comité.


Am 30. December ist mein langhaariger schwarzer Hund mit braunen Pfoten weggelaufen. Dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hauswirth Retelsdorf in Selmsdorf.


Eine Versicherungsgesellschaft wünscht unter Discretion genaue Adressen wohlhabender Personen jeden Standes aus den kleineren Orten und des Landgebietes hiesiger Gegend. Anerbieten über ungefähre Anzahl, Lieferzeit, Preis sogleich unter M. H. 851 erbeten durch die Zentral=Annoncen=Expedition von G. L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.


Die in unserem heutigen Blatte befindliche Gewinn-Mittheilung des Herrn Laz. Sams. Cohn in Hamburg ist ganz besonders zu beachten. Dieses weltbekannte Geschäft besteht weit über fünfzig Jahre und hat den bei ihm Betheiligten schon die grössten Hauptgewinne von M. 360,000, 270,000, 246,000, 225,000, 183,000, 180,000, 156,000, oftmals 152,000, 150,000, 90,000, sehr häufig 78,000, 60,000, 48,000, 40,000, 36,000, M. etc. etc. ausbezahlt, wodurch viele Leute zu reichen Capitalisten geworden sind. Es sind nun wieder für einen kleinen Einsatz grosse Capitalien zu gewinnen bis zu ev. 375,000 M. Auch bezahlt dieses Haus durch seine weitverbreiteten Verbindungen die Gewinne in jedem Orte aus. Da eine grosse Betheiligung zu erwarten ist, möge man dem Glücke die Hand bieten und sich vertrauensvoll an die Firma Laz. Sams. Cohn in Hamburg wenden, bei der man gewissenhaft und prompt bedient wird.


Kirchliche Nachrichten.
Im Jahre 1875 sind

Geboren: 159 Kinder (78 K. 81 M.): darunter todtgeboren 7 (1 K. 6 M.), uneheliche 18 (15 K. 3 M.)
Confirmirt: 107 Kinder (65 K. 42 M.)
Gestorben: 117 Personen (59 männl. 58 weibl. Geschlechts).
Communicanten.. 1117 (523 männl. 594 weibl. Geschlechts); darunter privatim 11 (4 männl. 7 weibl. Geschlechts); auf dem Krankenbette 34 (15 männl. 19 weibl. Geschlechts).
An die Kirche geschenkt 16. Mai ungenannt aus Schönberg 6 M., 30. Mai desgl. aus Schönberg 3 M., Summa 9 M.

Geboren: D. 27. Dec. 1875 dem Kaufmann Duve hieselbst ein Sohn.

Gestorben: D. 24. Dec. Joachim Heinrich Bohnhoff, verwittw. Handelsmann vor Schönberg, geb. zu Rabensdorf, angebl. 70 J. alt. - D. 29. Anna Maria Elisabeth Sofia Kreutzfeldt, Handelsmanns=Tochter vor Schönberg, 6 J. 2 M. alt. - D. 1. Jan. 1876 des Kaufm. Duve hieselbst Söhnlein.

Proclamirt: am 2. Weihnachtstage Asmus Heinrich Schmüser, angehender Arbm. zu Moisling, und Catharina Maria Wienk zu Lockwisch.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen15 M -Pfennig  bis 20 M -Pfennig.
Roggen15 M 50Pfennig  bis 16 M 15Pfennig.
Gerste16 M -Pfennig  bis 17 M -Pfennig.
Hafer15 M 50Pfennig  bis 16 M 20Pfennig.
Erbsen16 M -Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Wicken- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Buchwaizen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rappsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rübsen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Schlagleinsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M1,15 - 1,30 .
Hasen d. Stück M3,00 - 3,60 .
Enten das Stück M3,00 .
Hühner d. St. M1,30 - 1,35 .
Küken das Stück M1,00 .
Tauben d. Stück. M0,45 .
Spickgans d. Stück M3,00 - 4,00 .
Schinken pr. 500 Gr. M0,80 - 0,85 .
Schweinskopf pr. 500 Gr. M0,45 .
Wurst pr. 500 Gr. M1,05 - 1,20 .
Eier 3 St. für M0,30 .
Kartoffeln pr. 10 Lit. M0,60 .


(Hierzu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1876 Nr. 3 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 3 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 11. Januar 1876.


Nachdruck verboten.          

Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.

[ => Original lesen: 1876 Nr. 3 Seite 6]

Nachdruck verboten.          

Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
[Fortsetzung.]


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