[ => Original lesen: 1875 Nr. 48 Seite 1] Politische Rundschau.
Deutschland. Die Badekur unseres Kaisers in Ems hat, wie versichert wird, sehr günstigen Erfolg. Se. Majestät unternimmt häufig größere oder kleinere Ausflüge in die Umgegend, erledigt täglich die laufenden Regierungsgeschäfte und ertheilt zahlreiche Audienzen. Auch ergehen häufig Einladungen zum Diner, eine Auszeichnung, die kürzlich auch dem in Ems verweilenden Afrikareisenden Dr. Nachtigal zu Theil geworden ist. Am Sonnabend wurde Se. Majestät in Jugenheim zum Besuch beim russischen Kaiser erwartet. Wahrscheinlich ist am selben Tage auch die Kaiserin da eingetroffen; und schon am vorigen Dienstag ist der Erzherzog Albrecht von Oesterreich in Jugenheim angekommen.
Kürzlich sind die Kronprinzlichen Herrschaften auf einen Abend in Berlin gewesen, und während die Frau Kronprinzessin die Sternwarte besuchte, hat sich der Kronprinz nach dem Friedrich=Wilhelmstädtischen Theater begeben, und dort einer Vorstellung beigewohnt, welche zum Besten der Invalidenstiftung "Nationaldank" gegeben wurde. Wie sehr sich die Frau Kronprinzessin für die Wissenschaften interessirt, ist bekannt!
Der wegen eines Attentats auf den deutschen Reichskanzler Fürsten v. Bismarck verdächtigte Wiesinger ist von dem Wiener Landgerichte freigesprochen, weil derselbe gar nicht ein Attentat auf den Fürsten von Bismarck beabsichtigt haben will; sondern er giebt an, er hätte nur von dem Jesuitenorden ein denselben kompromittirendes Aktenstück erlangen wollen, welches er dem deutschen Reichskanzler als Waffe gegen die Ultramontanen zu überliefern willens gewesen wäre! Da wird der Reichskanzler sagen: Gott schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden will ich mich schon selber schützen!
Verschiedene Zeitungen erzählen von einer Verletzung, welche der deutschen Flagge im Hafen von Buenos=Aires widerfahren sein soll. Der deutsche Postdampfer "Washington" von einem argentinischen Kriegsdampfer, als er im Hafen seinen Ankerplatz verließ, um tieferes Fahrwasser aufzusuchen, zwei blinde Schüsse erhalten haben und mit Gewalt zurückgeführt worden sein. Die argentinischen Behörden schützen, wie es heißt, als Entschuldigung vor, sie hätten geglaubt, der Washington wolle den Hafen verlassen, ohne die Ausstellung der nöthigen Papiere abzuwarten. Wie viel wahres an der Sache sei, wird abzuwarten sein.
In Folge des auch von uns erwähnten Vertrages, zwischen dem deutschen Reich und Griechenland über Ausgrabungen in Olympia wird nunmehr die Ausrüstung einer Expedition betrieben, welche voraussichtlich im August nach Olympia abgehen wird, um dort die Arbeiten in Angriff zu nehmen.
Der preußische Landtag ist heute vor acht Tagen durch den Vicepräsidenten des Staatsministeriums mit kurzem Wort geschlossen worden, ohne daß demselben, wie es sonst wohl geschehen ist, ein Wort der Anerkennung, des Lobes oder des Dankes gesagt worden wäre, obgleich doch die liberale Majorität desselben sich ein solches reichlich meint verdient zu haben und das Fehlen desselben Schmerzlich zu empfinden scheint. Das Urtheil darüber, ob dieselbe sich wirklich Lob verdient habe oder nicht, überlassen wir natürlich denen, die ein solches zu spenden haben; immerhin möchte dem Landtage, wenn man blos auf die Menge des bewältigten Stoffes sieht, ein anerkennendes Urtheil nicht vorenthalten werden können, denn von 77 Vorlagen, die demselben gemacht worden waren, sind 74 erledigt worden. Außerdem haben dem Abgeordnetenhause 16 Anträge aus der Mitte des Hauses, 27 Kommissions= und Abtheilungs=Berichte, 7 Interpellationen und nicht weniger als 1898 Petitionen vorgelegen, während sich das Herrenhaus außer den Vorlagen noch mit 2 Anträgen, 11 Berichten, 1 Anfrage und 177 Petitionen zu beschäftigen hatte.
Der Prozeß zweiter Instanz gegen den früheren Botschafter des deutschen Reiches in Paris ist schon am Mittwoch geschlossen worden. Während der Oberstaatsanwalt von Luck einjähriges Gefängniß beantragte, verlangte die Vertheidigung gänzliche Freisprechung. Der aus den Verhandlungen erster Instanz genügend bekannte Staatsanwalt Tessendorf hatte bekanntlich eine Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten beantragt und hielt diesen Antrag auch hier aufrecht. Der Gerichtshof hat jede weitere Beweisaufnahme abgelehnt und verkündete am Schluß nach kurzer Berathung: Da die Beschlußfassung sehr lange Zeit in Anspruch nehmen werde, so solle die Urtheilverkündigung erst am Donnerstag, den 24. d. M., Nachmittags 3 Uhr, stattfinden. Aus den Verhandlungen ist noch hervorzuheben, daß der Oberstaatsanwalt v. Luck selber den Angeklagten einen Mann von überaus großer geistiger Begabung nennt, wie denn überhaupt die durchaus maßvoll gehaltene Anklagerede desselben und zumal der darin überall hervortretende Gerechtigkeitssinn einen wohlthuenden Eindruck macht. Andererseits ist es auch jedenfalls sehr erfreulich, daß die politischen Leidenschaften, wie sie durch die Verhandlungen erster Instanz in außerordentlichem Grade aufgeregt waren, sich unterdeß gelegt und allseitig einer kühleren und gerechteren Beurtheilung Platz gemacht haben. Wenn übrigens gerade dieses von einem großen Theil der liberalen Presse bitter beklagt wird, weil "das gesammte Leben aus dem Prozeß entwichen" sei, wie die "Nat. Ztg." sagt, so ist das natürlich nicht zu verwundern.
Die Ergebnisse der Revision der Standesämter in der Provinz Brandenburg werden von der offiziösen Presse als "ziemlich zufriedenstellend" bezeichnet; das ist aber in Wirklichkeit nur eine schönrednerische Umschreibung dafür, daß die Revision recht schlimme Ergebnisse geliefert hat, denn es sind in der That wiederholt die gröbsten materiellen und formellen Versehen und Verstöße vorgekommen. So sind z. B. bei dem Standesamt einer kaum mittelgroßen Stadt in einem Vierteljahr allein an 80 formelle Versehen von der zuständigen Bezirksregierung gerügt worden, abgesehen von den schlimmen materiellen Verstößen! Wie mag es da bei den Standesämtern auf den Dörfern aussehen! Dazu kommt, daß die Berichtigung der Standesregister auf Grund gerichtlicher Anordnung geschehen muß, und damit fällt den Gerichten eine Aufgabe zu, die, wie versichert wird, weit lästiger und zeitraubender ist,
[ => Original lesen: 1875 Nr. 48 Seite 2]als wenn demselben die Führung der Standesbücher selber übertragen worden wäre. Was aber das Schlimmste ist: aus den Versehen und Verstößen der Standesbeamten müssen Prozesse entstehen, die für die Betheiligten empfindliche Mehrkosten verursachen. "Dies", so klagt die Kreuzzeitung, "sind die Früchte der liberalen Gesetzgebung."
In Posen will man schon wieder einmal den so lange vergeblich gesuchten päpstlichen Geheimdelegaten gefunden haben, u. zw. diesmal in der Person des in Folge dessen verhafteten Domherrn Kurowski. Uebrigens werden nunmehr dort nicht nur die katholischen Geistlichen, sondern auch schon die Nonnen wegen verweigerter Zeugenaussage ins Gefängniß gesteckt. - Sehr großes Aufsehen macht eine Geschichte aus Köln, wo sich ein Polizei=Kommissar im Kloster der Barmherzigen Schwestern höchst unziemlich betragen haben soll. Was übrigens die durch die liberalen und offiziösen Zeitungen aus den verschiedensten Theilen Preußens gebrachten Nachrichten von der Unterwerfung katholischer Geistlichen unter die Staatsgesetze zu bedeuten haben, zeigt ein Protest des katholischen Geistlichen des ehemaligen bayrischen Dekanats Hilders, welche eine derartige über sie durch die Zeitungen verbreitete Nachricht für verleumderische Erfindung erklären.
Der in Salzburg verhaftete Redakteur des bairischen "Vaterland", Dr. Sigl, ist durch das dortige Schwurgericht von dem Verbrechen der Majestätsbeleidigung freigesprochen worden.
Frankreich. Die Nationalversammlung hat endlich die Berathung des Gesetzentwurfes über den höheren Unterricht in zweiter Lesung zu Ende geführt und wird nächstens die dritte Lesung vornehmen. Die klerikale Partei hat bisher einen entschiedenen Sieg errungen und hofft denselben auch bei der bevorstehenden dritten Berathung zu wahren.
England. Eine ganz bedenkliche Krisis ist in der englischen Handelswelt plötzlich hervorgetreten. Eine große Zahl von Häusern haben ihre Zahlungen einstellen müssen.
Dem Parlament lag diese Tage ein Gesetzentwurf vor, durch welchen für grobe Körperverletzungen wiederum die Prügelstrafe eingeführt werden soll.
Die Untersuchung über den Untergang des "Schiller" ist vor dem Polizeigericht zu Greenwich bereits beendet; doch ist das Resultat noch nicht bekannt.
Italien. In der Deputirtenkammer wurden bei Berathung des von der Regierung vorgelegten "Sicherheits=Gesetzes" von dem Deputirten Tajani gegen die öffentliche Verwaltung Siziliens Angaben gemacht, welche die Versammlung in eine ungeheure Aufregung versetzten und das Zustandekommen des Gesetzes in Frage stellten. Doch wurde es schließlich angenommen, aber zugleich beschlossen, über die Zustände in Sizilien eine gerichtliche Untersuchung eintreten zu lassen. - Auch der von Garibaldi beantragte Gesetzentwurf betreffend die Regulirung des Tiber ist von der Deputirtenkammer mit einigen unwesentlichen Aenderungen angenommen worden.
Der Dom zu Ratzeburg.
Das älteste und größte Bauwerk des Fürstenthums, durch seine schöne Lage sowohl als durch das Imposante seiner architectonischen Formen berühmt, mit Recht der Stolz unseres Landes geht jetzt sicherem Vernehmen nach seiner vollständigen Restaurirung entgegen. Im 12. Jahrhundert in den Formen des romanischen Styles erbaut, hat derselbe im Laufe der Zeiten eine Reihe Wandelungen durchgemacht, die theilweise leider die Reinheit der Anlage stören, theils aber auch das Interessanteste des Baues durch Hinzufügung historisch und künstlerisch wichtiger Einzelheiten, insbesondere der inneren Ausstattung wesentlich erhöhen und durch dieselbe eine Continuität herstellen, aus welcher der Einfluß und die Eigenartigkeit der seit seiner Gründung dahingegangenen Jahrhunderte sich in klarster Weise documentiren lassen. Der ursprüngliche Bau war, wie noch jetzt es zweifellos erkannt wird, eine gewölbte dreischiffige Basilika mit einschiffigem hohen Querschiffe, mit runder Absis an der Ostwand, mit erhöhetem Chorraum ohne Crypta und zwei Thürmen an der Westfronte. Letztere, entweder nie vollendet, oder später wieder zerstört haben durch einen kräftig gegliederten Thurmbau, im Style der Uebergangszeit auf den beiden inneren Thurmmauern einen Ersatz gefunden, die ursprünglichen Seitenschiffe wurden in der spätgothischen Zeit nach Außen hin durch ein drittes und viertes niedriges Seitenschiff und an der Südseite durch die sog. Lauenburgische Kapelle so vollständig verbauet, daß keine äußeren Theile derselben sichtbar blieben. Wenn auch auf diese Weise die Reinheit der alten Bauformen im Aeußeren erheblich geschädigt wurden und im Inneren die Ueberkalkung und häßliche Bemalung der Wände und Gewölbe, sowie die Beseitigung aller alten ursprünglichen Ausstattungsgegenstände wesentlich zur Entstellung des ehrwürdigen Baudenkmals beigetragen, so sind doch die Hauptformen im Großen und Ganzen intact geblieben und hat die Schönheit der gewaltigen Pfeiler, Gurten und Gewölbe trotz alledem so wenig gelitten, daß der Totaleindruck des Innern auch jetzt noch dem der besten kirchlichen Monumente derselben Bauperiode an die Seite gestellt werden kann, aus welchem Grunde schon lange ein reges Interesse für den Dom und der Wunsch wach gerufen ist, denselben in alter Reinheit wieder hergestellt zu sehen. Es sind schon vor einer Reihe von Jahren, auf Befehl Sr. K. Hoheit des Großherzogs durch den verstorbenen Oberbaurath Büttel diese Restaurirungsarbeiten begonnen und vorerst das nöthigste, die Instandsetzung und Erneuerung der Dächer und des Gemäuers, sowie der Ausbau des Thurmes in Angriff genommen und vollendet. Die Fortsetzung der Arbeiten wurde durch Einholung von Gutachten des um die kirchliche Baukunst in Mecklenburg verdienten Baurath Krüger in Schwerin und des Baurath Hase in Hannover eines ebenfalls in der mittelalterlichen Architectur sehr erfahrenen Architecten eingeleitet und der im Jahre 1872 vom Baurath Richard ausgearbeitete vollständige Plan von Sr. K. Hoheit sofort genehmigt. Ehe jedoch der Bau in Angriff genommen werden konnte, stellten sich bei weiterem Eingehen auf das Project demselben Schwierigkeiten entgegen und zwar erstens durch das eine der unter dem Chorraume befindliche Grabgewölbe der Lauenburgischen Herzöge, dessen Zugang nur mit den größten Schwierigkeiten und nach voraussichtlich langwierigen, vermuthlich erfolglosen Verhandlungen mit den Lauenburgischen Behörden hätte beseitigt werden können, so daß hierdurch die projectirte Choranlage in Frage gestellt wurde und ferner durch die in Aussicht genommene Verlegung der Orgel in das nördliche Querschiff, welches bei der Größe des Werkes und der Nothwendigkeit eines Orgelchores und Platzes für die Sänger fast bis zum Gurtbogen der Vierung hätte zugebaut werden müssen, wodurch ganz wesentlich die innere Raumgestaltung des Domes beeinträchtigt wäre.
Es wurden nun nach wiederholten neuen Besichtigungen von dem in die Stelle des Baurath Richard eingetretenen Baurath Daniel, welcher sich als Kenner des romanischen Styles durch Leitung der früher ausgeführten Restauration der romanischen Kirche zu Vietlübbe bei Gadebusch ausgewiesen hat, unter Beirath des Archivrath Masch und des Probsten Rußwurm neue Dispositionen entworfen, insbesondere hierbei auf die Beseitigung der dem ursprünglichen alten Baue nicht angehörigen, später hinzugefügten Bautheile Rücksicht genommen und in diesem Sinne ein neues Project aufgestellt, nach welchem die äußeren Seitenschiffe abgebrochen werden sollen, die Orgel unter den Thurm an die Westwand der Kirche verlegt, und der Aufgang zum Altarraume unter Beibehaltung des oben erwähnten Eingangs zum Grabgewölbe angeordnet wird. Die Kanzel, der Altar, sämmtliche Epitaphien und werthvollen Grabsteine, die der Dom enthält, bleiben ebenso wie die Lauenburgische Capelle und die übrigen im Innern befindlichen Alterthümer erhalten. Der an der Südseite zum Eingange dienende Vorbau wird von seinem Einbaue gereinigt und in demselben der Taufstein der auch früher hier seine Stelle gehabt haben wird, wieder aufgestellt, das Gestühl im Schiff der Kirche wird erneuert, auf dem Chore jedoch die höchst werthvollen Ueberbleibsel der alten
[ => Original lesen: 1875 Nr. 48 Seite 3]romanischen Chorstühle, jetzt zu Bankfüßen in den Seitengängen verwendet, seltene Ueberbleibsel einer alten Bauperiode, wie sie nur höchst vereinzelt in andern Ländern sich finden, wieder ergänzt und zum Chorgestühl unter Beibehaltung der alten Wappen der sog. Capittelstühle zusammengestellt.
Unter Beibehaltung der alten Gitter entstehen neue Chorschranken, in dem Fußboden werden an geeigneten Stellen die noch erhaltenen Grabplatten eingefügt, Fester und Thüren neu gefertigt, die alte Orgel wird durch ein des Domes würdiges neues Orgelwerk ersetzt, und das Innere der Kirche, die Wand= und Gewölbeflächen mit einfacher, dem Style und der schlichten Bauweise des Domes entsprechender Bemalung versehen. Wenn gleich das neue Project im ersten Anfange auf manche Bedenken stieß, so wurden dieselben doch bald besonders durch Beihülfe des als Autorität auch in diesen Sachen geltendem Archivrath Masch und des Probstes Rußwurm glücklich beseitigt und die sehr bedeutenden Mehrkosten, welche im Vergleich zum ersten Bau=Entwurfe erforderlich wurden, durch die Munificenz Sr. K. Hoheit des Großherzogs, der in freigiebigster Weise dieselben aus eigenen Mitteln zu bestreiten übernahm, bewilligt und die alsbaldige Inangriffnahme der Restauration Allerhöchst befohlen, sodaß wir nunmehr hoffen können in wenigen Jahren den in zwei Zeitabschnitten vorzunehmenden Renovationsbau vollendet und das schönste monumentale Bauwerk des Fürstenthums in erneuerter Würde erstehen zu sehen.
Anzeigen.
Die resp. Vormünder der unter Obervormundschaft des unterzeichneten Gerichts stehenden Mündel werden hiemit darauf aufmerksam gemacht und hingewiesen:
1) daß nach dem Reichsgesetze vom 17. Februar d. Js. diejenigen ihrer Mündel, welche in dem gegenwärtigen Jahre - 1875 - ihr 21. Lebensjahr bereits zurückgelegt haben oder noch erreichen, mit dem 1. Januar 1876 ihre Großjährigkeit erlangen;
2) und daß sie, die Vormünder, daher ihre resp. Vormundschafts=Rechnungen, auch ohne weitere besondere obervormundschaftliche Aufforderung, spätestens bis Antoni 1876 für diese ihre Mündel abzulegen,
3) sowie auch die für selbige belegten Capitalien, wo es das curandische Interesse erfordert, insonderheit also überall da, wo für die Curatel=Capitalien besondere Sicherheit (Securität) auf die Dauer der vormundschaftlichen Verwaltung bestellt worden, im bevorstehenden Johannis=Termine - 1875 - zur Auszahlung im Antoni=Termine 1876 aufzukündigen haben.
Schönberg, den 15. Juni 1875.
Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
A. Dufft.
Nachdem der Pferdehändler, Commissionsrath Carl Baumann hieselbst unter Berufung auf die Constitution vom 17. December 1834 wegen Abwendung von Concursen, auf concursmäßige Einleitungen und um Provocation seiner sämmtlichen Gläubiger zum Zwecke der Regulirung seiner Schuldverhältnisse angetragen, auch die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln über sein Vermögen verfügt, insbesondere zum Sequester desselben der Kaufmann J. Burchard hieselbst bestellt worden ist, haben wir
1) zur Feststellung des Schuldenstandes einen Termin auf Sonnabend, den 4. September d. J., Vormittags 10 Uhr,
2) zum Versuche einer vergleichsweisen Regulirung der Baumann'schen Schuldverhältnisse, sowie zur Prioritäts=Deduction einen Termin auf Sonnabend, den 25. September d. J., Vormittags 10 Uhr,
anberaumt, zu welchen hiemit mit voller Wirkung eines Concurs=Proclams und zwar
ad 1. alle diejenigen, welche an den Commissionsrath C. Baumann Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu machen haben, - mit Ausnahme der zu Stadtbuch auf seine Grundstücke intabulirten Gläubiger wegen der Intabulata und laufenden Zinsen, - zur bestimmen Anmeldung, sowie zur Production der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, unter dem ein= für allemal angedrohten Nachtheile der Abweisung von der gegenwärtigen Commissionsrath C. Baumann'schen Vermögensmasse resp. des Ausschlusses mit ihren weiteren Bescheinigungen;
ad 2. alle nicht präcludirten Commissionsrath Baumann'schen Gläubiger - neben Freilassung des Erscheinens an die von der Meldungspflicht ausgenommenen Gläubiger, - unter den ein= für allemal angedrohten Nachtheile anzunehmender Einwilligung in die vom Schuldner zu machenden oder schließlich zu regulirenden Vergleichsvorschläge, - sowie zur Prioritäts=Deduction, unter dem ein= für allemal angedrohten Nachtheile der Ausschließung mit derselben,
hiedurch vorgeladen werden.
Zugleich wird allen Schuldnern des Commissionsraths C. Baumann hiemit bei Strafe doppelter Zahlung untersagt, ihre Schulden an den Gemeinschuldner auszuzahlen, vielmehr sind alle Zahlungen an den Sequester Kaufmann J. Burchard zu machen.
Rehna, den 15. Juni 1875.
Großherzogliches Stadtgericht.
Holzverkauf.
Am Montag den 28. Juni, Morgens 9 Uhr, sollen im Locale des Gastwirths Lenschow zu Selmsdorf nachstehende Brenn= und Nutzhölzer meistbietend gegen baare Bezahlung verkauft werden:
1. aus den Hohenmeiler Tannen
310,8 Raummeter tannen Knüppelholz,
2. aus dem Kleinfelder Zuschlage
5 Raumm. tannen Kluftholz,
1 Raumm. tannen Knüppelholz 1. Cl.
35 Raumm. eichen Knüppelholz 1. Cl.
19 Raumm. eichen Knüppelholz 2. Cl.
2 Raumm. buchen Olm,
1 tannen Block mit 2,15 Festmetern,
1 tannen Klassenbaum 1. Cl.
42 tannen Stengen 3. Cl.
3. aus dem Schwanbecker Zuschlage
3 eichen Blöcke mit 1,52 Festmetern,
Das Holz kann vor der Auction nachgewiesen und besichtigt werden.
NB. Am Tage der Auction darf kein Holz abgefahren werden!
Weitere Bedingungen werden vor Beginn der Auction bekannt gemacht.
Schönberg den 20. Juni 1875.
Der Oberförster.
C. Hottelet.
Verkaufs=Anzeige.
Am Freitag den 25. Juni, von Morgens 9 Uhr an, soll bei dem Mühlenpächter Wieschendorf hieselbst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, als:
3 Sophas, 18 Polster= und mehrere Rohrstühle, Bettstellen, Tische, Stühle, Kleider=Garderoben, Spiegeln, 4 Zeugleinen, 1 großer Leinenschrank, Küchenschrank, 1 Reitsattel mit Zaum, Draht zum Bedichten, Küchengeräthe und verschiedene andere Sachen mehr.
Schönberg, den 17. Juni 1875.
Seegert,
Landreiter.
Auctions=Anzeige.
Am Sonnabend den 26. d. Mts., Vormittags von 10 Uhr an, sollen im Hause des Hauswirths Hans Jochim Holst hieselbst in öffentlicher Auction gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden:
2 Laden, 30 Bolzen heeden Leinen, Tischzeug,
[ => Original lesen: 1875 Nr. 48 Seite 4]gute Frauen=Kleidungsstücke aller Art und was sich sonst vorfindet.
Carlow den 13. Juni 1875.
Struck, Landreiter.
Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.
Während des Johannistermines vom 24. Juni bis 1. Juli d. J. ist die Anstalt täglich von 7 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags geöffnet.
Schönberg, den 16. Juni 1875.
Das Directorium.
Rosa Michaelsen
Emil Hempel.
Selmsdorf. Schönberg.
E. Stiller's Maschinen-Niederlage in Lübeck,
Nr. 483 an der Trave bei der Engelsgrube,
hält vorräthig und empfiehlt:
Universal-Säemaschinen, 3 schaarige Saat- und Acker-Pflüge, verbesserte Royal-Mähmaschinen, Kirby, Grasmäher, und Stahl-Hungerharken.
Viehwagen mit Gallerie, Häcksel- und Rübenschneider, Lawrencer Milchkühler, Lefeldts rotirende Butterfässer- und Käsepressen, Dänische Butterkneter, Radelsortir-Cylinder, verstellbare Korncylinder, Kalbfütterer, eiserne Ferkel- und Schweinetröge, sämmtliche neuester Construction.
Fliegen=Fangflaschen bei H. Schreiber, Rehna.
Zu dem am 12. und 13. Juli d. J. stattfindenden
Königschusse
laden alle Bewohner von Stadt und Land so freundlichst wie ergeben ein
die Ältesten der Schützenzunft.
Wilh. Heincke. J. Ludw. D. Petersen.
Schönberg, den 17. Juni 1875.
Sonntag den 27. Juni (Nachmittags)
Grosses Concert
im Boye'schen Garten,
wozu die Bewohner Schönbergs und der Umgegend freundlichst eingeladen werden.
Entree à Person 25 Pfg.
Abends Illumination des Gartens.
Die Vereinsmusiker.
Neue Matjes=Heringe empfiehlt J. Ludw. D. Petersen in Schönberg.
Pav=Caviar empfiehlt J. Ludw. D. Petersen in Schönberg.
Deutsche, englische und amerikanische Mähmaschinen (jeder Construction), sowie Heuwender und Pferdeharken sind zu beziehen durch
(H.01241b.)
Ludw. Warncke, Mölln i. L.
Neuesten Matjes=Hering, feinste Qualität, empfiehlt A. Wigger in Schönberg.
W. Kolls,
Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung Lübeck, Sandstrasse 1006.
Bestellungen werden billig und prompt ausgeführt.
Sämmtliche Zimmerleute Schönbergs und Umgegend werden hiedurch aufgefordert, am Sonntag den 27. Juni, Nachmittags 2 Uhr wegen wichtiger Angelegenheiten auf der Herberge persönlich zu erscheinen.
J. Grevsmühl.
Ein Quantum reiner Buchenasche ist preiswürdig zu verkaufen. Näheres in der Expedition der Anzeigen zu Schönberg.
Mir ist wiederholt Klee aus dem Felde gestohlen. Wer mir den Thäter angiebt, erhält 6 Belohnung.
Gr. Molzahn, 21. Juni 1875.
C. Hancke.
Das Quartal der Schuhmacher=Zunft findet am Montage nach Johannis, den 28. Juni d. J. Morgens 10 Uhr, im Hause der Ackerbürgerwittwe Boye statt, und laden wir sämmtliche Stadt= und Land=Meister unserer Zunft hierzu ein. Gleichzeitig fordern wir dringend zur schleunigen Berichtigung der noch rückständigen Quartalsgelder auf.
Schönberg, den 21. Juni 1875.
Die Aelterleute.
Markt=Preise in Lübeck. |
Butter pr. 500 Gr. M | 0,90 - 0,98 . |
Hühner d. St. M | 1,35 - 1,80 . |
Küken d. St. M | 0,82 - 1,12 . |
Tauben d. St. M | 0,30 - 0,45 . |
Schinken pr. 500 Gr. M | 0,75 . |
Schweinskopf pr. 500 Gr. M | 0,38 . |
Wurst pr. 500 Gr. M | 0,90 . |
Eier 6 - 7 St. für M | 0,30 . |
Kartoffeln, alte pr. 10 Lit. M | 0,35 . |
junge pr. 10 Lit. M | 3,00 . |
Hamb. Blumenkohl d. Kopf M | 0,60 - 0,75 . |
Hamb. Kirschen pr. 500 Gr. M | 0,52 - 0,60 . |
Getreide=Preise in Lübeck. |
Waizen | 17 | M | 30 | |
bis | 18 | M | - | . |
Roggen | 15 | M | 50 | |
bis | 16 | M | - | . |
Gerste | 14 | M | 70 | |
bis | 15 | M | 50 | . |
Hafer | 16 | M | 80 | |
bis | 17 | M | 50 | . |
Erbsen | 16 | M | 50 | |
bis | 19 | M | - | . |
Wicken | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Buchwaizen | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Winter=Rappsaat | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Winter=Rübsen | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Schlagleinsaat | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
(Hiezu eine Beilage.)
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1875 Nr. 48 Seite 5]Beilage
zu Nr. 48 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 22. Juni 1875.
Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1875 Nr. 48 Seite 6]Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
[Fortsetzung.]
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