[ => Original lesen: 1875 Nr. 44 Seite 1] Mit der heutigen Nummer wird Nr. 18 u.19 des Reichs=Gesetzblattes versandt.
Politische Rundschau.
Deutschland. Se. Maj. der Kaiser ist am Sonnabend in Begleitung des Generaladjutanten Graf v. d. Goltz, des Hofmarschalls Graf v. Perponcher, der Chef des Zivil= und Militärkabinets, des russischen Militärbevollmächtigten General v. Reutern, des Geh. Legationsrathes v. Bülow II. als Vertreters des Auswärtigen Amtes, einiger Flügeladjutanten und seines Leibarztes Geh. Rath Dr. v. Bauer nach Ems abgereist, wo der Aufenthalt desselben bis in die erste Woche des Juli dauern wird. Bekanntlich befindet sich in Ems noch der Kaiser von Rußland und das württembergische Königspaar, letzteres nur zu kurzem Besuche.
In Beantwortung der Interpellation des Carl Russel im belgischen Parlament hat Lord Derby zwar abgelehnt, die mit europäischen Regierungen betreffs Aufrechterhaltung des europäischen Friedens gewechselte Korrespondenz vorzulegen; aber er hat zugleich großes Aufsehen erregende Erklärungen gegeben, wonach der Friede wirklich ernstlich gefährdet gewesen wäre, und wonach Deutschland ernstlich beabsichtigt hätte, einem etwaigen Rachekrieg Frankreichs zuvorzukommen, sodaß ein vermittelndes Eingreifen der englischen Regierung nothwendig geworden wäre. Nachdem deutscherseits offiziell versichert worden ist, daß die deutschen Vertreter im Ausland durchaus keine Anweisung erhalten hätten, eine derartige Eventualität anzudeuten, scheint es fast, wie mehrere Zeitungen versichern, daß der deutsche Botschafter in London auf eigene Hand Politik getrieben hätte. Jedenfalls steht es fest, daß unser Kaiser von dem Gedanken an einen Krieg sehr weit entfernt ist, und daß andererseits ein Krieg, wie ihn England hat abwenden wollen, nirgends schärfer würde verurtheilt worden sein, als in Deutschland selber. Der englischen Regierung wird wohl die Sache so schlimm erschienen sein, wie sie dieselbe darzustellen beliebt hat; aber was die Hauptsache ist, sie hat damit ihren Zweck erreicht, sich dem Lande im Gegensatz zu der früheren Regierung zu empfehlen, und das ist ihr so vollkommen gelungen, daß ein Whig=Ministerium auf längere Zeit unmöglich sein wird. - Unter allen Staaten, an welche England das Ansinnen gerichtet hat, sich an deren englischen "Vermittelung" zu betheiligen, scheint Oesterreich allein dasselbe zurückgewiesen zu haben. Von Wien aus wird versichert, Oesterreich habe rundweg abgelehnt, weil es "keinerlei Veranlassung erkannte, Deutschland eine friedenstörende Tendenz zu insinuiren." Dazu bringt ein Telegramm aus Wien die Nachricht, daß der österreichische Erzherzog Albrecht, auf den die österreichischen wie ausländischen Kriegsparteien ihre Hoffnung setzten, sich nach Ems, Koblenz und Jügenheim begeben wird, um als Vertreter des Kaisers von Oesterreich, um dem deutschen und russischen Kaiser, sowie der Kaiserin Augusta Besuche zu machen. Derselbe muß sich also nun mit dem Friedensbündniß der drei Kaiser befreundet haben.
Der König und die Königin von Schweden sind am 3. Juni nach Teplitz abgereist. Das schwedische Geschwader hat sich inzwischen von Kiel nach Travemünde, bezw. nach Lübeck begeben, um von da zunächst den König, später auch wohl die Königin nach Schweden zurückzuführen. Unser Kaiser hat dem König von Schweden in Anlaß seines Besuches die Kette zum Stern der Großkomthure des Königl. Hausordens von Hohenzollern verliehen und hat in Erwiderung dessen vom Könige Oskar eine Medaille erhalten, welche in dieser Form in Schweden und Norwegen allein der König trägt. Außerdem hat der König Oskar eine prächtige Vase aus der Königl. Porzellan=Manufactur mit den Ansichten des Königl. Schlosses in Berlin und der Burg Hohenzollern vom Kaiser zum Geschenk erhalten. - Sehr abfällige Verurtheilung erfährt der schwedische Besuch in Frankreich, wo man es dem König von Schweden, der als Nachkomme eines französischen Marschalls unbedingt Anhänger Frankreichs und Widersacher Deutschlands sein müßte, nicht verzeihen kann, daß derselbe in so nahe und freundschaftliche Beziehungen zum deutschen Kaiser hat treten können! An der ganzen Sache soll wieder Fürst Bismarck schuld sein, der sich der schwedischen Allianz versichert hätte, um dieselbe vorkommendenfalls gegen Dänemark zu verwerthen!
Die Kronprinzlichen Kinder, die bisher in England verweilten, treffen diese Tage wieder in Potsdam ein.
Der vierte internationale Telegraphenkongreß ist in St. Petersburg durch den Minister des Innern, Generaladjutant Timaschew, eröffnet worden. - Der Vertrag zwischen den sämmtlichen europäischen Regierungen, Aegypteu und den Vereinigten Staaten von Nordamerika betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins wird vom deutschen "Reichsanzeiger" veröffentlicht. Die Stelle eines Direktors des internationalen Postbüreaus wird der Schweizerische Bundesrath E. Borel übernehmen, der schon seine Entlassung aus dem Bundesrath eingereicht hat. - In Köln wird im August dieses Jahres eine internationale Gartenbauausstellung stattfinden.
In der Kommission des preußischen Herrenhauses hat auch das Altkatholikengesetz wesentliche Aenderungen erfahren, sodaß eine Erledigung des Entwurfes noch in dieser Session nicht mehr wahrscheinlich ist. - In Betreff der Provinzialordnung dagegen scheint ein Ausgleich zwischen beiden Landtags=Häusern gesichert zu sein. Das Abgeordnetenhaus wird dem Herrenhause in allen Punkten nachgeben mit Ausnahme der Besteuerungsfrage, und man meint bei der sonstigen Nachgiebigkeit des Abgordnetenhauses auf die "gewohnte Generosität" der Majorität des andern Hauses in dem Kostenpunkte rechnen zu können. Uebrigens soll der Minister des Innern die entschiedene Versicherung gegeben haben, daß er alles aufbieten werde, um die Mehrheit des Herrenhauses für den vom Abgeordnetenhause vorgeschlagenen Ausgleich zu gewinnen. Uebrigens hat das Kultusministerium dem Abgeordnetenhause schriftlich mitgetheilt, daß die Vorlage des ganzen Unterrichtsgesetzes in der nächsten Session vom Zustandekommen der Provinzialordnung abhängig sei; und daß das Ministerium, falls dieselbe scheitern sollte,
[ => Original lesen: 1875 Nr. 44 Seite 2]mit der Regelung des höheren Schulwesens selbstständig vorgehen werde. Das wird wohl gewirkt haben! - Auch der Gesetzentwurf über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens ist nunmehr aufs neue vom Abgeordnetenhause angenommen, allerdings nicht ganz in der Fassung des Herrenhauses - da würde sich das Haus ja etwas vergeben haben - aber doch so, daß man dem Herrenhause "wesentlich entgegengekommen ist" und daß das Zustandekommen des Gesetzes gesichert erscheint. - Auch die Vorlage betr. den Ankauf der berliner Nordbahn und der pommerschen Centralbahn ist vom Abgeordnetenhause auf die dringende Bitte des Handelsministers Dr. Achenbach mit großer Majorität angenommen worden. Ebenso passirte der Gesetzentwurf wegen Ertheilung von Korporationsrechten an Baptistengemeinden die erste und zweite Lesung.
Wie die "Post" meldet, ist auf Anordnung des Kultusministers ein Lesebuch für die Volksschulen der gesammten Monarchie ohne Unterschied der Konfession ausgearbeitet worden. Das wäre der erste staatliche Schritt zur konfessionslosen d. h. religionslosen Schule.
Der schon lange angekündigte Altkatholikenkongreß wird am 20. bis 22. August in Breslau stattfinden
Wie aus München gemeldet wird, ist durch ein von den Ministern des Kultus und des Innern unterzeichnetes Ministerialrescript für Baiern die Abhaltung der Jubiläums=Prozessionen verboten worden, weil die Königl. Erlaubniß dazu von den Bischöfen nicht eingeholt worden sei.
Auf den Lehrstuhl des verstorbenen Professor Justus von Liebig in München ist der Professor der Chemie an der Universität in Straßburg, Dr. Baeyer, berufen worden, und wie es heißt, hat derselbe den Ruf angenommen.
Großbritannien. Den Prinzen von Wales, der bekanntlich eine Reise nach Ostindien machen soll, will man nicht eher fortlassen, wie die "Krz. Ztg." berichtet, ehe derselbe seine Schulden bezahlt habe. Eine betreffende Bittschrift an das Parlament soll bereits in Umlauf gesetzt sein.
Vom britischen Handelsamt ist eine Untersuchung über den Untergang des "Schiller" eingeleitet worden und hat dieselbe am 1. Juni vor dem Greenwicher Polizeigericht begonnen.
Der auf der Reise nach London begriffene Sultan von Zanzibar ist in Lissabon angekommen und vom König von Portugal empfangen worden.
Frankreich. Die erwartete Ministerkrisis scheint noch einmal beigelegt werden zu sollen. Wenigstens will die Linke dem Ministerium in allen Dingen zu willen sein und nur in der Frage des Listenskrutiniums auf ihren Kopf bestehen; und andererseits giebt der "Moniteur" Mittel an, durch welche das Listenskrutinium unschädlich gemacht werden könnte. - Die französische Nationalversammlung hat den Duc d'Audiffret Pasquier wieder zum Präsidenten gewählt.
Der Finanzminister hat in der Budgetkommission mitgetheilt, daß die Einnahmen aus den indirekten Steuern in den ersten fünf Monaten dieses Jahres den Voranschlag bereits um 34 Millionen überstiegen.
In Frankreich arbeitet man mit allen erdenklichen Mitteln darauf hin, die Nation zu einer kriegerischen zu machen; und da, was ein Haken werden will, sich bei Zeiten krümmen muß, so sollen schon die Schulkinder nicht nur militärisch erzogen werden, sondern auch schon ein Gewehr erhalten, das eigens für sie erfunden ist.
Erwähnt mag noch das Gerücht werden von einem bevorstehenden Staatsstreich, das durch die Zeitungen geht. Danach soll Mac Mahon seine Macht in die Hände eines Kollegiums von zusammenberufenen Marschallen und kommandirenden Generalen legen wollen, um dann auf Autorität desselben die Schritte zu thun, welche für die Erhaltung der konservativen Interessen nöthig sein. Wir halten Mac Mahon für zu ehrlich, als daß er an einen Staatsstreich denken sollte.
In den Niederlanden beschäftigt man sich mit dem riesigen Projekt, den südlichen Theil der Zuidersee trocken zu legen, um eine zwölfte Provinz zugewinnen. Eine Regierungsvorlage, welche einen Kredit von 8000 Gulden fordert, um noch in diesem Jahre weitere Bohrungen in der Zuidersee zur Erforschung der Beschaffenheit des Bodens vornehmen zu lassen, ist von der 2. Kammer am 28. Mai genehmigt worden.
Anzeigen.
Bekanntmachung.
Es wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des wail. Thierarzts C. Reimer hieselbst der Thierarzt Rud. Reimer wiederum zum Dirigenten des Districts=Vorstandes für die Aushebung der Mobilmachungspferde für den District der Stadt Schönberg wieder erwählt worden ist.
Schönberg den 4. Juni 1875.
Der Großherzogliche Bezirks=Commissarius für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Auf der Großherzogl. Feldziegelei bei Schönberg steht noch ein großer Vorrath Drainsröhren Nr. 2 und 3a (1 1/2 und 2 zöllig) zu verkaufen, und wollen Kaufliebhaber sich auf der Amtsregistratur melden.
Die Verkaufspreise betragen
für Nr. 2 21 Mk. incl. Zählgeld
für Nr. 3a 30 Mk. incl. Zählgeld.
Schönberg den 7. Juni 1875.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.
Bekanntmachung.
Das diesjährige Ober=Ersatz=Geschäft zur Ausübung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird am Donnerstag den 17. Juni d. J. im Boyeschen Gasthause in Schönberg stattfinden und haben die betreffenden Militairpflichtigen zu demselben Morgens präcise 7 Uhr sich zu gestellen.
Es wird bemerkt, daß die bei der diesjährigen Musterung für brauchbar und einstellungsfähig befundenen Militairpflichtigen zuerst zur Vorstellung gelangen und daß hierauf die Super=Revision der als unbrauchbar bezeichneten und der zur Ersatz=Reserve designirten Leute stattfindet, während die Entscheidung über die vor abgeleisteter Dienstpflicht vom stehenden Heere entlassenen Soldaten sowie die Vorstellung der temporär Invaliden nach beendigter Super=Revision erfolgt.
Die Ortsvorsteher haben für die pünktliche Gestellung der betreffenden Militairpflichtigen Sorge zu tragen.
Schönberg, den 1. Juni 1875.
Der Civil=Vorsitzende
der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
In Vertretung
F. v. Dewitz.
Antragsmäßig soll über die nachstehend benannten Grundstücke des Tuchmachers Johann Kloth zu Schönberg, als:
1) sein zu Schönberg an der Siemzerstraße sub No. 187 belegenes Wohnhaus c. p.;
2) seine im Köppen=Moor belegene Wiese von angeblich 3 Scheffel Aussaat Größe und
3) seine im Lütten=Moor belegene Wiese von angeblich 7 Scheffel Aussaat Größe
- welche Grundstücke einen gemeinsam zu Verpfändenden Gütercomplex bilden sollen - ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Sonnabend den 28. August d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den
[ => Original lesen: 1875 Nr. 44 Seite 3] jetzigen als auch die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 31. Mai 1875.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
Bekanntmachung.
Die unterzeichnete Commission macht hiermit auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam:
1) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militairdienste darf gesetzlich nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20ste Lebensjahr vollendet wird.
2) Die Meldung hat schriftlich bei derjenigen Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige zu geschehen, in deren Bezirk der die Berechtigung Nachsuchende nach § 20 der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 gestellungspflichtig ist.
3) Der Meldung sind beizufügen:
a. ein Geburts=Zeugniß (Taufschein),
b. ein Einwilligungs=Attest des Vaters, beziehungsweise Vormundes,
c. ein Unbescholtenheits=Zeugniß, welchem für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehr=Anstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei=Obrigkeit auszustellen ist,
und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification durch Vorlegung von Schulzeugnissen geführt werden soll, außerdem:
d. ein den gesetzlichen Anforderungen nach § 154 der Militair=Ersatz=Instruction entsprechendes Zeugniß.
4) Die Prüfungen der Aspiranten zum einjährig freiwilligen Militairdienste werden in jedem Jahre in den Monaten März und September abgehalten.
Bei der unterzeichneten Commission finden die Prüfungen regelmäßig in der ersten Hälfte des März und in der zweiten Hälfte des September statt, und werden bei jenen die bis zum 1. Februar, bei diesen die bis zum 15. August eingegangenen Meldungen berücksichtigt. In den Fällen, wo die Aspiranten genügende Schulzeugnisse vorlegen, werden die eingehenden Gesuche nach wie vor auch auch außerhalb jener Prüfungs=Termine erledigt werden. Den betreffenden jungen Leuten kann aber, da nicht stets eine sofortige Erledigung der Gesuche thunlich ist, nur empfohlen werden, ihre Meldungen nicht bis zu einem Zeitpunkte hinauszuschieben, wo sich für sie an eine schleunige Erlangung des Berechtigungsscheins ein Interesse knüpft.
Die unterzeichnete Commission macht ferner darauf aufmerksam,
daß zur Meldung allemal ein ganzer Bogen in gewöhnlichem Schreibpapierformat zu verwenden und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification nicht durch die Vorlegung von Schulzeugnissen geführt wird, der Meldung ein selbstverfaßtr, eigenhändig geschriebener Lebenslauf beizufügen ist, sowie
daß die Atteste, auf Grund deren ein Berechtigungsschein ertheilt wird, in der Regel bei den Acten verbleiben müssen, und daß hiervon eine Ausnahme nur bei den nicht ausdrücklich behufs der Meldung zum einjährig freiwilligen Militärdienst ausgestellten Schulzeugnissen gemacht werden kann, wenn mit dem Original zugleich eine Abschrift vorgelegt worden ist.
Wegen der stempel= und gebührenfreien Ausfertigung der erforderlichen Atteste werden die Aspiranten auf den § 35 des Reichs=Militair=Gesetzes vom 2. Mai 1874 hingewiesen.
Schwerin, den 2. Juni 1875.
Großherzogliche Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron Stenglin.
Das Civil=Mitglied: Dippe.
Ersparniß- und Vorschuß=Anstalt.
Die zu Johannis d. J. auf die bei der Vorschuß=Anstalt belegt stehenden Capitalien fällig werdenden Zinsen werden wir bereits während der Woche
vom 7. bis 12. Juni d. J. täglich
von 7 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags auszahlen. Eine Auszahlung der Zinsen im Johannistermine soll dagegen nur ausnahmsweise noch stattfinden.
Schönberg den 2. Juni 1875.
Das Directorium.
Wir vergüten für bei uns belegte Gelder bis auf Weiteres
4 % bei zwölfmonatl. Kündigung,
3 1/2 bei sechsmonatl. Kündigung,
und 3 % bei dreimonatlicher Kündigung
Die einzuzahlenden Gelder dürfen nicht weniger als Ct. 300. betragen und kann die Zinse halbjährlich erhoben werden.
Lübeck, den 1. Februar 1874.
Lübecker Bank.
Schweriner Sparcassenbücher.
Diejenigen, welche im bevorstehenden Johannis=Termine Sparcassenbücher durch mich besorgen lassen wollen, ersuche ich, solche schon jetzt bei mir abzugeben.
W. H. Schacht.
Die Kapital-Depositen-Scheine
der Mecklenburgischen Spar=Bank, welche im Johannistermine fällig, sowie die Bücher der Schweriner Sparkasse erbittet baldigst
F. Bühring.
Dassow, den 6. Juni 1875.
Die Maschinen-Niederlage von E. Stiller
in Lübeck
empfiehlt sich mit
1875 Omnium Royal-Mähmaschinen,
Samuelson Grasmähmaschinen,
Kirby combinirte Getreide- und Grasmäh-Maschinen,
fertig aufgestellt, sowie mit
Stahl=Pferderechen, Dresch- und Häcksel-Maschinen.
Pferdelecksteine empfiehlt F. Heitmann in Schönberg.
Lager von
Stein. Trögen,
Stein. Kuhkrippen,
Stein. Schleifsteintrögen,
Stein. Thorpfosten,
Stein. Trittstufen,
Stein. Fenstersohlbänken,
Stein. geschl. Platten u. s w.
bei F. Heitmann in Schönberg.
Gesucht
zu sogleich oder Johannis ein Küchenmädchen. Lohn 150 Reichsm.
Pfaffenmühle. H. Penckow.
[ => Original lesen: 1875 Nr. 44 Seite 4]
Die Hagel-Assecuranz-Societät für das Fürstenthum Ratzeburg.
gegründet auf Gegenseitigkeit und Allerhöchst bestätigt im Jahre 1847.
welche durch ihre Einrichtung die unzweifelhafteste Sicherheit gewährt, welche die vorkommenden Schäden durch Abschätzung ihrer eigenen Mitglieder in anerkannt coulantester Weise regulirt und deren Beiträge nach einem 26jährigen Durchschnittspreise die niedrigsten aller derartigen Gesellschaften sind - im verflossenen Jahre waren unsere Beitrage trotz erheblichen Hagelschadens (es waren fast 9 Procent unserer Mitglieder von Hagelschlag betroffen) bedeutend billiger als die aller Actien= und Gegenseitigkeits=Gesellschaften - ladet hiermit zum Beitritt in diese gemeinnützige Anstalt alle Diejenigen, welche ihre Feldfrüchte gegen Hagelschaden versichern wollen, freundlichst ein. Antragsformulare sind bei den unterzeichneten Directions=Mitgliedern gratis zu haben.
Direction der Hagel-Assecuranz-Societät für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 3. Juni 1875.
A. Wigger. Wilh. Heincke.
H. Lenschow-Grieben. P. Mette-Pahlingen. Kröger-Lockwisch.
Böttcher-Wendorf. Heitmann-Klocksdorf. Bade-Ollndorf.
Bilanz
der
Mecklenburgischen Lebensversicherungs- und Spar-Bank
in Schwerin
pro ultimo Mai 1875.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Schwerin, den 3. Juni 1875.
Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank.
C. A. Schwerdtfeger, Director.
C. L. F. Soltau, General=Agent.
Am Montag und Dienstag den 14. und 15. Juni wird bei mit ein
Scheibenschießen
nach Gewinnen stattfinden, wozu ich um zahlreiche Theilnahme freundlichst bitte.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 1 Mark kostet, fällt nur ein Gewinn. Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.
Oldenburg,
Gastwirth in Lockwisch.
Alle diejenigen, welche noch Ansprüche an mich zu machen haben, fordere ich hiedurch auf, dieselben bis zum 20. Juni bei mir einreichen zu wollen; gleichfalls bitte ich alle diejenigen, die mir noch Schulden, diese ihre Schuld binnen gleicher Frist zu berichtigen.
Schönberg. L. Wieschendorff Wwe.
Nachdem ich meine Krämerei aufgegeben habe, fordere ich alle Diejenigen hiermit auf, welche noch Forderungen an mich zu machen haben, dieselben binnen 4 Wochen bei mir anzumelden.
Binnen gleicher Frist wollen auch Alle, die mir noch schuldig sind, ihre Schuld an mich berichtigen.
Herrnburg den 5. Juni 1875.
Krämerwittwe Mette.
Um Ostern 1874 ist mir ein Quantum Flachs zum Spinnen aus Schönberg überbracht. Wiederholten Nachfragen ungeachtet ist es mir nicht möglich gewesen, den Eigenthümer des Flachses zu ermitteln und fordere ich deshalb hiedurch Denjenigen auf, der an den nunmehr gesponnenen Flachs Eigenthumsrecht hat, sich ehestens bei mir zu melden.
Arbeitsmannsfrau Dierck in Rodüchelsdorf.
Zu dem am Sonntag den 13. u. Montag den 14. Juni c., beide Tage Nachmittags, bei mir stallfindenden
Scheibenschießen
lade ich hiemit meine geehrten Gönner und Freunde ergebenst ein.
Rabensdorf, im Juni 1875.
H. Voss, Gastwirth.
NB. Die Gewinne bestehen in Industriegegenständen und kostet ein Satz von 3 Schüssen, worauf nur 1 Gewinn fallen kann, 1 Mk. Büchsen werden von mir geliefert.
Getreide=Preise in Lübeck. |
Waizen | 17 | M | 50 | |
bis | 18 | M | 30 | . |
Roggen | 14 | M | 50 | |
bis | 16 | M | - | . |
Gerste | 15 | M | - | |
bis | 15 | M | 60 | . |
Hafer | 17 | M | - | |
bis | 18 | M | - | . |
Erbsen | 16 | M | - | |
bis | 19 | M | - | . |
Wicken | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Buchwaizen | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Winter=Rappsaat | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Winter=Rübsen | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Schlagleinsaat | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Hiezu Off. Anzeiger Nr. 15 und eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1875 Nr. 44 Seite 5]Beilage
zu Nr. 44 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 8. Juni 1875.
Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1875 Nr. 44 Seite 6]Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
[Fortsetzung.]
- Lieutenant W. geht aus, um einen Kameraden zu besuchen und bemerkt nicht, daß er seinen Degen vergessen hat. Aber sein Oberst bemerkt es sofort, als er an seinem Hause vorübergeht, und ruft ihn hinauf, um ihm den Kopf zu waschen. Der Lieutenant stürzt die Treppe hinauf nicht ahnend das Gewitter, das ihm bevorsteht. Vor der Zimmerthür wirft er noch einen musternden Blick in den Spiegel und sieht - o Schreck! - seine unbewaffnete Seite. Was thun? - Da hängt der Degen des Obersten. Ihn ergreifen und einstecken war die That eines Augenblicks, im nächsten steht er vor dem Obersten. Mit zornigem Blick tritt ihm dieser entgegen, er will eben losdonnern, da sieht er den Degen an der Seite seines Opfers. Wie konnte er sich nur so täuschen! Welche Verlegenheit! Nach einigen herablassenden Erkundigungen nach den verehrten Eltern des Lieutenant war dieser entlassen. - Im Vorzimmer hängt er den Degen wieder an seinen Platz und setzt lustig seinen Weg fort. Im selben Augenblick tritt in das Zimmer des Obersten seine Frau ein. - Komm doch einmal her, sagte der Oberst, der wieder am Fenster stand, komm einmal her, Frauchen, siehst Du jenen Offizier dort? - Ja wohl, mein Männchen, den sehe ich. - Hat der einen Degen? - Nein, der hat keinen. - Ja, das glaubst Du, das hab' ich auch geglaubt, - er hat aber doch einen.
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