[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 1] Die nachstehende Bekanntmachung:
Vom 1. Januar 1875 treten unter Aufhebung der früheren Bestimmungen wegen der Deckpreise etc. der Großherzoglichen Landbeschäler auf der Station Schönberg die nachfolgenden Allerhöchst genehmigten Sätze in Kraft:
1. an Deckgeld zahlen sämmtliche Pferdezüchter ohne Unterschied
für den Hengst I. Classe 15 Mark,
für den Hengst II. Classe 10 Mark,
2. an Stallgeld haben an den Gestütsdiener zu entrichten:
a. die kleinen Züchter, (Freischulzen, Bauern, Erbpächter, Büdner, Zeitpächter ähnlicher Betriebe auf dem platten Lande, Ackerbürger aus den Städten, Fuhrleute, Holländer, Müller, Ziegler, Schmiede, Krüger, Küster und Schulmeister, Amtsunterbediente, Unterförster, Holzwärter, Amtsreiter und Torfmeister) 1 Mark 50 Pfennige und
b. alle übrigen Pferdezüchter 3 Mark. Eine Erhöhung des Sprunggeldes für einzelne Hengste bleibt vorbehalten.
Neustrelitz, den 23. November 1874.
Großherzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.
wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Schönberg, den 15. Januar 1875.
Großherzoglich Mecklenburgisches Domainen=Amt.
F. Graf Eyben. F. von Dewitz.
- Der deutsche Reichstag hat am 22. Januar das Landsturmgesetz in 3ter und letzter Lesung endgültig angenommen und zwar bei namenloser Abstimmung mit 198 gegen 84 Stimmen. Gegen das Gesetz stimmten nur das (clericale) Centrum, die Sozialdemokraten, die Elsässer und der Frankfurter Sonnemann. Das Gesetz lautet: § 1. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis vollendeten 42. Lebensjahr, welche weder dem Heere, noch der Marine angehören. Der Landsturm tritt zusammen, wenn ein feindlicher Einfall Theile des Reichsgebietes bedroht. (§ 3 a. 2 und § 16 des Gesetzes vom November 1867.) - § 2. Das Aufgebot des Landsturms erfolgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots bestimmt wird. - § 3. Das Aufgebot kann sich auf die verfügbaren Theile der Ersatz=Reserven erstrecken. Wehrfähige Deutsche, welche nicht zum Dienst im Heer verpflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm eingestellt werden. - § 4. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aufgebotenen den Militärstrafgesetzen und der Disciplinarordnung unterworfen. Dasselbe gilt von den in Folge freiwilliger Meldung in den Listen des Landsturms Eingetragenen. - § 5. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen besonderen Bedarfs kann die Landwehr aus den Landsturmpflichtigen ergänzt werden, jedoch nur dann, wenn bereits sämmtliche Jahrgänge der Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatz=Reserve einberufen sind. Die Einstellung erfolgt nach Jahresklassen, mit der jüngsten beginnend, soweit die militärischen Interessen dies gestatten. § 6. Wenn der Landsturm nicht aufgeboten ist, dürfen die Landsturmpflichtigen keinerlei militärischer Kontrole oder Uebungen unterworfen werden. - § 7. Die Auflösung des Landsturms wird vom Kaiser angeordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört das Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. - § 8. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erläßt der Kaiser. - § 9. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 zur Anwendung. Dasselbe findet auf die vor dem 1. Januar 1851 geborenen Elsaß=Lothringer keine Anwendung.
- Wir machen unsere Leser auf § 79 des Civilehegesetzes für das deutsche Reich aufmerksam. Da heißt es: "Die kirchlichen Verpflichtungen in Beziehung auf Taufe und Trauungen werden durch das Gesetz nicht berührt." Der Kaiser sprach in einer Abendgesellschaft seine Freude gegen Abgeordnete aus, daß man diesen Paragraphen unangefochten gelassen habe, da er von ihm selbst sei. Der Unterstaatssecretär Friedberg nahm ihn so in Schutz, daß die ganze Versammlung Ja und Amen dazu sagte.
- Der Meckl. Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Legationsrath v. Bülow, wird an Stelle des aus Gesundheitsrücksichten zurücktretenden Staatsraths v. Müller, Chef des Finanzministeriums in Schwerin. Justizrath von Prullius geht als Bevollmächtigter zum Bundesrathe wieder nach Berlin.
- Das alte böse Geschwür, das man orientalische Frage nennt, war im Begriff, in Montenegro aufzubrechen. Schon hatten sich die Montenegriner der Schwarzen Berge, welche der Sultan als seine Vasallen betrachtet, und die Türken gewaltig
[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 2]gerüstet, um übereinander herzufallen, und andere kleine Vasallenstaaten der Türkei standen auf dem Sprunge, sich ebenfalls von dem Sultan loszusagen, da vermittelten Deutschland, Oesterreich und Rußland und zuletzt auch Frankreich noch einmal den Frieden, indem sie den Sultan veranlaßten, seine überspannten und gefährlichen Forderungen zurückzunehmen. Es ist dies die erste reife Frucht der Friedenspolitik der drei großen Mächte.
- Da es sich herausgestellt hat, daß die 20=Pfennigstücke leicht mit den 5=Pfennigstücken verwechselt werden können, auch die ersteren viel zu klein sind, so will man sie künftig größer machen und sie mehr mit Kupfer vermischen.
- Zu den unvergeßlichen Opfern des Freiheitskrieges von 1813 gehört Theodor Körner, der Dichter von "Lützow's wilder verwegener Jagd" (zu der er selbst gehörte), des Liedes: "Du Schwert an meiner Linken" u. s. w. Ihm wird in seiner Vaterstadt Dresden ein Museum errichtet, das seinen Namen trägt. Zwei werthvolle Andenken sind bereits eingeschickt worden; das eine seine Laute, keine gewöhnliche Guitarre, sondern eine Mandoline, auch noch mit den Saiten bespannt, auf denen er selbst gespielt, und mit dem Bande, an dem er sie getragen. Das andere ist das Schwert, welches Th. Körner als Lützower Oberjäger zu Fuß geführt (der Reitersäbel, den er als Lieutenant getragen, befindet sich in seiner Grabkapelle zu Wöbbelin). Zugesichert sind ferner dem Museum die Originalhandschrift des Gedichts von Lützows wilder verwegener Jagd, und der Brief, welchen Körner schrieb, nachdem er die Todeswunde empfangen hatte.
- Mächtige Posaunenstöße in den Zeitungen bereiten die Welt darauf vor, daß Richard Wagner nationales Festspiel: der Ring der Niebelungen, im August 1876 in Bayreuth in dem eigens dazu gebaueten Theater zur Aufführung kommt. Die Wagner'sche Oper hat vier Theile: 1) Rheingold, 2) Walküre, 3) Siegfried und 4) Götterdämmerung; jeder Theil verlangt zur Aufführung einen halben Tag, von Nachmittag bis in die tiefe Nacht mit den nöthigen Erholungspausen. Die besten Sänger und Musiker sind für das Unternehmen gewonnen und werden einzeln und gemeinsam einexerzirt.
- Wegen der eingetretenen großen Kälte (36° Celsius) ist in Schweden der Eisenbahnbetrieb eingestellt, da durch dieselbe die Radreifen der Eisenbahnwagen gefährdet sind.
- In Wien hat sich der Bankier Berger auf dem Grabe seines Kindes erschossen - wegen ungeheurer Verluste an der Börse.
- In Berlin ist der deutsche Generaltelegraphendirektor Meydam gestorben.
- In der Rheinpfalz werden viele Gemeinden den 17. Januar schwarz anstreichen müssen. An demselben Tag wurde fast der ganze Kreis von einem heftigen Gewitter mit starkem Hagel heimgesucht. Die Hagelkörner fielen in der Größe von Taubeneiern und die Verwüstungen waren in den Städten wie auf den Dörfern groß. Es wurden Vögel und Hühner erschlagen, doch hat man nicht gehört, daß der Blitz eingeschlagen und Schaden gebracht hätte.
- Die Wiener verdanken dem Ofenheimer Prozeß einen neuen Ausdruck: Filoutirt. Bei dem Bau der Lemberger Eisenbahn sind ungeheure Summen abhanden gekommen, aber weder geradezu im Sinne des Gesetzes unterschlagen, noch gestohlen, sie sind eben filoutirt. Was Filou heißt, weiß auch Einer, der weder Französisch, noch Bankwelsch versteht. Wer das Filoutiren im Großen betreibt, der ist in der Wiener Sprache ein Fruktifizirer, d. h. er macht sein Geld und seine Mühe fruchtbar.
Anzeigen.
In Sachen betreffend den Concurs des Hauswirths Asmus Faasch zu Kuhlrade steht zur Vertheilung des Kaufgeldrestes in Gemäßheit der rechtskräftigen Prioritätsurthel ein Termin auf Dienstag, den 2. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Concursgerichte an, zu welchem die interessirenden Gläubiger zur Empfangnahme der ihnen zuerkannten Poste unter dem Nachtheile hiemit geladen werden, daß im Falle ihres Nichterscheinens der Betrag derselben auf ihre Gefahr und Kosten wird deponirt werden.
Schönberg, den 23. Januar 1875.
Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
Holzverkauf.
Unter den bekannten Bedingungen sollen am
Donnerstage den 4. Februar,
Morgens 10 Uhr,
im Locale des Bäckers Lenschow zu Selmsdorf gegen baare Zahlung aus den Hohenmeiler Tannen
266 Raummeter tannen Kluftholz
meistbietend verkauft werden.
Das Holz kann vor der Auction nachgewiesen und besichtigt werden.
Schönberg, den 29. Januar 1875.
Danckwarth.
Holzverkauf.
Am
Montag, den 1. Februar,
Vormittags 11 Uhr,
sollen im Schattiner Forstreviere
91 Haufen divers. Buschholz,
60 Haufen ausgehorst. Buschholz,
2 Cav. Ellern= und Aspen=Nutzholz für Pantoffelmacher brauchbar,
öffentlich an den Meistbietenden unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden.
Im Auftrag der S. S. T. T. Herren Vorsteher des St. Johannisklosters.
Schattin, den 24. Januar 1874.
Der Forstbeamte.
C. Th. Nöhring.
Zu Ostern d. J. werden wiederum neue Zöglinge in das Großherzogliche Schullehrer=Seminar hieselbst aufgenommen werden. Doch kann dieses Mal ausnahmsweise die Zahl der in das Internat der Anstalt Aufzunehmenden nur eine beschränkte sein, da eine größere Zahl von Internatsstellen voraussichtlich erst zu Michaelis d. J. vakant werden wird. Es wird daher auch solchen Aspiranten, die nicht in das Internat aufgenommen werden können, aber durch die Aufnahmeprüfung ihre Befähigung zur Theilnahme am Seminarunterricht nachgewiesen haben, die Erlaubniß dazu gegeben werden, falls sie gewillt und in der Lage sind, sich bis zu ihrer Aufnahme ins Internat Wohnung und Kost im Orte unter den gewöhnlichen, ihnen alsdann bekannt zu gebenden Bedingungen zu verschaffen. Ohne Unterschied aber haben sich die durch die Prüfung Auszuwählenden vor Beginn des Seminarcurses durch Beibringung eines von ihnen selbst, wie von den Vätern resp. Vormündern unterschriebenen, von den Ortsobrigkeiten zu beglaubigenden Reverses zum Landesherrlichen Dienst auf zehn Jahre zu verpflichten.
Die Aufnahmeprüfung wird am Donnerstag den 25. Februar, von Morgens 8 Uhr an, die durch Regierungsverfügung vom 17. Februar 1872 (Off. Anz. Nr. 8 dess. J.) vorgeschriebene ärztliche Untersuchung wird Tags zuvor stattfinden, und haben die Aspiranten sich dieserhalb bis zum 24. Februar Mittags im Seminar vorzustellen. Bei der Aufnahme werden diejenigen jungen Leute, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, oder im laufenden Kalenderjahre noch zurücklegen, in erster Linie berücksichtigt werden.
Die Meldung, welche bis zum 17. Februar einzureichen ist, geschieht durch Einsendung eines von dem Seminar=Aspiranten selbst geschriebenen Lebenslaufes an den Unterzeichneten, worin namentlich über den Gang der Vorbildung, den bisherigen Aufenthalt und die etwaige Dienststellung berichtet wird. Diejenigen Aspiranten, welche öffentliche Schulen in Städten besucht haben, haben ein Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Schule bei=
[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 3]zufügen. Außerdem ist von einem jeden beizubringen: ein Taufschein, ein von dem betreffenden Prediger auszustellendes Zeugniß über sittliche Befähigung und untadelhafte Führung und eine vom Vater oder Vormunde vollzogene, von der Ortsobrigkeit beglaubigte Bescheinigung über das Vorhandensein der erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung des Eintrittsgeldes von M 16,50 und des Pensionsgeldes von jährl. M 75 auf 3 Jahre.
Mirow, den 16. Januar 1875.
Beckström,
Seminardirector.
Vom 1. Februar c. ab decken auf der Beschälstation Schönberg die Großherzoglichen Landbeschäler
Y. Lucullus, Fuchshgst., v. Lucullus a. e. Ivenacker Stute.
Norfolk, dbr. Hgst., v. Y. Rustic, M. Romeo.
Y. Mambrino, dbr. Hgst., v. Mambrino a. e. meckl. Stute.
Pribislav, rothbr. Hgst., v. Comet a. d. Diana
zu den erhöhten Normalpreisen von 15. M. resp. 10 M. und 1 M. 50 Stallgeld an den Gestütsdiener; jedoch haben die Herren Gutsbesitzer Pächter etc. 3 M. Stallgeld zu zahlen.
Neustrelitz, den 19. Januar 1875.
Großerzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.
Ein Schornsteinfegergeselle
gesucht auf dauernde Arbeit von
F. Hoppe, Schornsteinfegermeister
in Kiel in Holstein.
Auf dem Hofe Menzendorf bei Schönberg können zu Ostern
mehrere Tagelöhner
unter günstigen Bedingungen Wohnung erhalten, auch wird noch zu Ostern ein zuverlässiges, im Nähen bewandertes
Stubenmädchen
gegen hohen Lohn gesucht.
L. Langermann.
1 oder 2 Knaben vom Lande, die zu Ostern die hiesige Schule besuchen sollen, können noch Unterkunft finden unter günstigen Bedingungen bei
Carl Rahn sen.
Schönberg, kalten Damm.
Ein verheiratheter Pferdeknecht findet in der Nähe von Schönberg vom 1. Febr. bis 1. Octbr. d. J. Stellung. Wochenlohn 2 . Außerdem werden 25-30 []R. Kartoffelacker bewilligt. Näheres beim Kaufmann Burmeister in Schönberg.
Zu Ostern suche ich einen kräftigen
Laufburschen.
Dom=Apotheke, Ratzeburg.
Th. Herold.
Ein Pferdeknecht
wird auf dem Hofe Bauhof=Schönberg zu sofort oder Ostern gegen hohen Lohn gesucht. Auch kann daselbst eine tüchtige
Köchin
einen Dienst erhalten.
Die Kaiserl Königl.
Hof-Chocoladen-Fabrik
von Gebrüder Stollwerk
in Köln übergab den Verkauf ihrer vorzüglichen Fabrikate in Schönberg Herrn J. L. Petersen, in Dassow Herrn Kaufmann Sterly, in Herrnburg Frau Wwe. Mette, in Schlagsdorf Herrn H. Siebenmark, in Selmsdorf Herrn P. Buschow.
Zu vermiethen:
2 Stuben, 2 Schlafstuben, Küche, 1 Speisekammer, 1 Abseite, Keller und Stallplatz.
Das Nähere in der Exped. der Anzeigen.
Ein ordentlicher Knabe, der Lust hat Maler zu werden, kann zu Ostern in die Lehre treten bei
Theodor Rütz,
Maler.
Ein Mädchen,
das gut milchen kann, wird auch zu Ostern gesucht, gutes Zeugniß erforderlich. Lohn 135 Mark.
Ratzeburg.
A. Glamann.
Mühlenbesitzer.
Kampfgenossen=Verein
1879/71
Am Freitag den 29. Januar d. J.
findet im Saale der Frau Wittwe Köster ein
BALL
statt, wozu wir alle Freunde und Kameraden hierdurch ergebenst einladen.
Anfang Abends 7 Uhr.
Nichtmitglieder können gegen ein Entree von 2 Reichsmark eingeführt werden.
Das Ball=Comite.
Gesucht wird zu Ostern ein Knabe in die Stellmacherlehre von W. Badstein, Stellmachermeister.
Zwei bis drei Knaben
welche zu Ostern die hiesige Schule besuchen sollen, finden in einer bürgerlichen Familie freundliche Aufnahme. Zu erfragen in der Exped. d. Bl.
Apfelwein, erste Qualität, einzeln 3 1/2 Sgr., 10 Fl. 1 Thlr., in Fässern à Liter 4 Sgr.excl.
Apfelwein, zweite Qualität, einzeln 3 Sgr., 12 Fl. 1 Thlr., pro Liter 3 Sgr., exclusive Flaschen und Gebinde, empfiehlt Berlin J. W. Wolf's Weinhandlung, Grüner Weg 89.
Hülfesuchenden & Kranken senden wir unentgeltlich und franco die Schrift: Sichere und gründliche Heilung aller Krankheiten auf naturgemäßen Wege. 20. Auflage.
H. Mundschwitz & C. Niebäcker.
Buchdruckerei in Braunschweig.
Wichtig für Alle!
Als untrüglicher Beweis
sende ich Kranken und Leidenden auf portofreies Verlangen unentgeltlich und franco den Gratis=Auszug meiner großen Brochüre (29. Auflage):
Die einzig wahre
Naturheilkraft.
Derselbe bietet: Tausendfach bewährte Hülfe u. Heilung bei allen Krankheiten, selbst in d. schwierigst. Fällen (auch bei Geschlechtsleiden).
Gustav German in Braunschweig.
Gratis!
Dr. Pattison's
Gichtwatte
lindert sofort und heilt schnell (H. 61.)
Gicht und Rheumatismen
aller Art, als: Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.
In Paketen zu Rmk. 1 und halben zu 60 Pf. bei
Wilh. Heincke in Schönberg.
Ein Sohn rechtlicher Eltern, der Lust hat Schuhmacher zu werden, wolle sich melden bei
D. Böttcher
in Ratzeburg.
[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 4]Ausverkauf bei Ludwig Wendt in Lübeck
Bis Ende Februar
von allen Artikeln des reichhaltigen Lagers besonders auch schwarze und couleurte Seidenstoffe.
Zu dem am Montag den 8. Februar stattfindenden
Maskenball
erlaube mir das geehrte Publikum Schönbergs und Umgegend ergebenst einzuladen.
Anfang präcise 7 Uhr.
Billets zu numerirtem Sperrsitz a 20 , Gallerie 12 , Maskenbillets 16 , sind vorher bei Herrn J. Schweigmann und bei mir zu haben. - Maskenbillets werden an der Casse gar nicht ausgegeben, sondern sind nur von Herrn J. Schweigmann oder von mir vorher zu beziehen.
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J. Köster, Wwe.
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H. Dittmer in Lübeck,
Trave bei der Holstenbrücke 372.
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Warner & Bierstedt,
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Ich suche zu Ostern d. J. einen mit guten Zeugnissen versehenen
Pferdeknecht
Lohn pro Jahr 240 Mark.
Ratzeburg.
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Mühlenbesitzer.
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Ganze Curen (6 Wochen) à 6 ,
halbe Curen (3 Wochen) à 3
sowie Prospect gratis und franco, allein zu beziehen durch den Apotheker Doecks in Harpstedt bei Bremen.
Mit dem Einsetzen künstlicher Zähne und ganzer Gebisse in vorzüglichster Qualität und zu den billigsten Preisen, sowie zu allen sonstigen Zahn=Operationen empfiehlt sich ergebenst
F. Bühring, Dassow.
Aufforderung!
Sämmtliche Maurer des hiesigen Gewerks müssen am Quartalstage, den 1. Februar, erscheinen, um ihre Gebühren an die Haupt= und Krankenlade zu entrichten, widrigenfalls wir es gerichtlich einfordern lassen.
Der Vorstand:
Zölker.
Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 31. Januar
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.
Getreide=Preise in Lübeck. |
Waizen | 17- 18 | | 30 | |
Roggen | 15 - 15 | | 60 | |
Gerste | 15 1/2 - 16 | | 80 | |
Hafer | 19 - 19 | | 50 | |
Erbsen | 16 1/2 - 19 | | 25 | |
Wicken | - | | - | |
Buchweizen | 15 - 15 | | 75 | |
Winter=Raps | - | | - | |
Winter=Rübs. | - | | - | |
Schlagleins. | 21 - 22 | | 20 | |
Markt=Preise in Lübeck. |
Butter pr. 500 Gr. M | 0,97 - 1,22 . |
Hasen das Stück M | 3,45 - 3,60 . |
Enten d. S. M | 2,40 - 3,00 . |
Hühner d. St. M | 1,35 - 1,65 . |
Tauben d. St. M | 0,30 - 0,45 . |
Spickgans d. St. M | 2,25 - 3,30 . |
Schinken pr. 500 Gr. M | 0,75 - 0,82 . |
Schweinskopf pr. 500 Gr. M | 0,37 - 0,45 . |
Wurst pr. 500 Gr. M | 0,75 - 1,05 . |
Eier 3 - 4 St. für M | 0,30 . |
Kartoffeln pr. 10 Lit. M | 0,60 . |
Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 3 und zwei Beilagen.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 5]1. Beilage
zu Nr. 9 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 29. Januar 1875.
Publicandum.
Es wird hindurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die im Jahre 1855 oder früher geborenen militärpflichtigen jungen Leute, sowie diejenigen, welche mit einer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht noch nicht versehen sind, sich Behufs Eintragung ihrer Namen in die Militair=Stammrollen bei den mit Führung derselben beauftragten Behörden anzumelden haben und zwar
1. Diejenigen, welche sich am Orte ihres gesetzlichen Domicils aufhalten, an diesem, sowie
2. Studenten, Schüler, Haus= und Wirthschafts=Beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen lebende Militairpflichtige an dem Orte, wo sich die Lehranstalt befindet, resp. wo sie in Arbeit stehen etc.
Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß außerhalb des hiesigen Fürstenthums Geborene sich bei der Anmeldung durch Abgabe eines Geburtsscheines zu legitimiren und die schon Gemusterten ihren Musterungsschein vorzulegen haben.
Auf Grund vorstehender Bestimmungen werden alle militairpflichtigen jungen Leute aus dem hiesigen Fürstenthum, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr=, Brod= oder Fabrikherren u. s. w. nach Maßgabe des § 60 der Militair=Ersatz=Instruction hiemit aufgefordert,
spätestens bis zum 7. Februar d. J.
sich bei der Führung der Stammrollen beauftragten Behörden zu melden und zwar in den Dorfschaften bei den Ortsvorständen und in der Stadt Schönberg beim Magistrat.
Unterlassene Meldungen werden event. in Gemäßheit der im § 176 der Militair=Ersatz=Instruction vorgeschriebenen Strafbestimmungen geahndet werden.
Schönberg, den 26. Januar 1875.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. H. Wohlfahrt. F v. Dewitz. v. Arnim.
[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 6]
[Leerseite]
[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 7]2. Beilage
zu Nr. 9 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 29. Januar 1875.
Die Hundertpfundnote. Erzählung von Guido Weiß. (Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1875 Nr. 9 Seite 8]Die Hundertpfundnote. Erzählung von Guido Weiß. [Fortsetzung.]
Fleischfressende Pflanzen.
Pflanzenfressende Thiere, das ist nichts Neues; zu ihnen gehört auch der homo sapiens, der weise Zweihänder, z. B. der unverständige Vegetarianer. Aber Fleisch fressende Pflanzen - kannst Du Dir so etwas denken, lieber Leser? also Pflanzen, die thierische Nahrung und zwar nicht bloß mit animalischen Stoffen versetztes Wasser aufsaugen, sondern ganze lebende Thierchen verschmausen und Thiere wie lebendige Pflanzen geschickt zu fangen verstehen? Es sind von den deutschen Botanikern Stein und Kohn deren zwei beobachtet worden, bei Wasserpflanzen. Die eine hat eine besonders merkwürdige Organisation und ist von den Gelehrten utrikularis vulgaris getauft worden, also "vulgäre (gemeine) Schlauchpflanze": ein struppiges, kleines Gewächs, welches an den Blättern kleine Schläuche oder Blasen trägt, bis zur Erbsengröße. Den Zweck dieser Blasen kannte man früher nicht. Man dachte, daß sie gelegentlich als Schwimmapparate dienten. Aber nein, es sind Fangapparate und zwar von höchst merkwürdiger Konstruktion, die zu denken giebt. Jede dieser Blasen besitzt einen "Magen," d. h. eine größere, nach innen gelegene, mit Wasser gefüllte Höhle, und einen "Schlund", d. h. eine kleinere nach vorn und außen mündende Höhlung. Nach unten ist diese "Mundhöhle" durch einen hufeisenförmigen Wulst - die "Kinnlade" begrenzt. Von oben hängt gegen die Kinnlade eine Art von Vorhang herab, welcher unten ein halbkreisförmigen Saum hat - das "Gaumensegel." Die Wände der Blase sind leicht gespannt und üben auf das in ihr enthaltene Wasser einen Druck aus. Dieser Druck preßt das Gaumensegel gegen die Kinnlade, sodaß es wie ein Ventil wirkt; von außen nach innen kann man dasselbe leicht aufheben, um in die Mundhöhle einzudringen, dagegen von innen gedrückt, legt es sich nur desto fester an die Kinnlade, die Mundhöhle öffnet sich nicht und giebt ihren Raub nicht wieder heraus. Kleine Kolbenhaare (?) kleiden die Mundhöhle aus; ihre Scheitelhaare lösen sich zu einem Schleim auf. Es scheint, daß dieser "Speichel" für die kleinen Wasserthiere einen Köder bildet, sie anlockt. Sie heben das Gaumensegel auf, dringen in die Höhle ein, aber zu ihrem Unglücke denn einmal drin, sind sie hoffnungslos gefangen. Sie kreisen in der Magenhöhle umher, ohne sie verlassen zu können. - Setzt man eine Utrikularia aus thierfreiem Wasser in anderes mit den allverbreiteten Wasserflöhen, rothen Naiden, Infusorien etc., so findet man nach einigen Stunden in den meisten Blasen ein oder mehrere Exemplare dieser Thiere; es verirren sich auch Algen herein, kleine Pflanzen mit selbstständiger Bewegung. Und es ist um so wahrscheinlicher, daß die Utrikularia diese aufgeschnappten Wesen "frißt", weil sie, gleich der Aldrovanda, keine Wurzeln besitzt, also auf außergewöhnliche Ernährungsweisen, auf solchen "Raub" geradezu angewiesen ist. Also auch unter den Pflanzen - Raubthiere.
- In Kaiserslautern wurden 7 Metzger wegen Fälschung von Lebensmitteln (Mischung von Stärkemehl unter die Würste) nicht nur zu je 3 Thaler Strafe verurtheilt. Sondern auch ihre Namen veröffentlicht; einer erhielt wegen wiederholter Fälschung 6 Tage Gefängniß.
- Drei lange Jahre hat der Schneider Artmann in Deggendorf auf dem Siechbette gelegen und endlich hat ihn der Tod abgerufen. Sein guter Freund mag sich nun mit seinem Gewissen und den Waisen des Schneiders abfinden; denn er war es, der dem kerngesunden Mann einst "zum Spaß" den Stuhl hinter dem Rücken weggezogen hatte, daß er fiel, sich das Rückgrat verletzte und auf das Siechbett kam. Zwei junge Männer in Berlin haben durch denselben albernen Spaß ebenfalls Gesundheit und Lebensglück verloren.
- In den Briefkästen liegen jährlich Tausende von Postkarten, die nicht bestellt werden können, weil die Adresse fehlt. Die Schreiber waren gar zu eilig und gedankenlos. Die Post giebt daher den Rath, jede Postkarte zuerst mit der Adresse zu versehen und dann die Rückseite zu beschreiben. Das ist allerdings ein unfehlbares Mittel.
- Ein Berliner Geizhals hatte sich nach langem Umherwandern in der Welt bei armen Verwandten untergebracht, die ihm Wohnung und Nahrung gaben und die er auf seine 500 Thlr. vertröstete, die er sich erspart. Er war aber so geizig, daß er sich nicht einmal an den geschenkten Speisen satt zu essen getraute und nur in Lumpen ging. Als es zum Sterben ging, sagte er: Nehmt mein bischen Geld, begrabt mich aber in dem schlechtesten Sarge und in meinen Lumpen, es ist alles so theuer. Die Erben fanden in seinem Stübchen versteckt 500 Thaler und untersuchten seine Kleidung und siehe, in dieser, bald hier, bald da eingenäht, fanden sich 20,000 Thaler in Papieren und Geldscheinen; er hatte das Geld selbst im Tode Niemand gegönnt. Und nun bekam er doch einen schönen Sarg und schöne Kleider.
- Nun, nun, sagte ein bekannter Berliner Bankier, der mit den Fremdwörtern auf gespanntem Fuße lebt, ein Volumen ist mein Sohn grade nicht, aber ein recht tüchtiger Mensch ist er doch! (Der arme junge Mann, der allerdings kein Lumen ist, heißt seinem in ganz Berlin das Volumen.)
- Was kosten'n die Bicklinge?" fragte jüngst ein jugendlicher Berliner Stiefelverfertiger eine Markt=Dame. "Dreie vor zwee Jroschen" war die Antwort. - "Det stimmt", meinte der kleine Jüngling. "Drei vor zwee Jroschen, also zwee vor eenen Jroschen, also eenen vor nischt!! Nanu können Sie mir also eenen jeben, aberst eenen roggeren; wenn Sie mir reell bedienen, komm ick ooch öfter zu Sie." Die Dame nickte mit liebenswürdiger Ruhe und äußerte nur: "Schaffskopp!"
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