[ => Original lesen: 1874 Nr. 53 Seite 1] - Schönberg. Der diesjährige Königschuß verlief in gewohnter heiterer Weise. Vor dem Einmarsch Abends wurde der Kaufmann Burmeister als diesjähriger Schützenkönig proclamirt.
- Vielmals schon abgeblitzt macht der alte Graf Chambord (Henri V.) noch einen Versuch, Frankreich mit einem lahmem Manifest und dem Lilienstengel zu erobern. Er wisse am besten, sagt er, daß Frankreich nach einer Monarchie verlange und daß es nur mit der alten Monarchie gesund werden könne, und seine, des Nachkommen der alten Könige, Monarchie werde keine unumschränkte, sondern eine gemäßigte mit zwei Kammern sein. Unwahr sei die Behauptung seiner Gegner, daß die von ihm verfolgte Politik nicht im Einklang stehe "mit der Sehnsucht des Landes," er wolle keine oberste Gewalt, die persönlich und doch stark sei. (Damit scheint er sagen zu wollen, auch er wolle die Revanche in sein Programm aufnehmen.)
- Mac Mahon hat dem Grafen Chambord (Henri V.) eine ungewöhnlich rasche und energische Antwort gegeben. Er hat nämlich die Zeitung Union, in welcher Chambord's Manifest erschien, wegnehmen lassen. Frankreich, sagt er oder ließ es durch die Minister in der Nationalversammlung erklären, hat mich auf 7 Jahre zum Präsidenten gewählt; dabei bleibts - vorläufig - setzen wir hinzu.
- Der Papst hat seine Cardinäle zusammengerufen und ihnen vorgeklagt, daß er in Rom seines Lebens nicht mehr sicher sei. Man gab ihm den Rath, sich an die katholischen Mächte zu wenden und sie um Hülfe anzurufen. So soll's nun auch geschehen.
- Der deutsche Kronprinz ist mit seiner ganzen Familie in Ryd auf der Insel Wight angekommen, mehrere deutsche Panzerschiffe haben ihm das Geleite gegeben und die englischen Schiffe haben festlich geflaggt und Salutschüsse abgegeben.
- Fürst Bismarck ist mit seiner Gemahlin, seinem Sohne Herbart und seiner Tochter in Bad Kissingen angekommen und wohnt bei dem Dr. Diruf jenseits der Saale. Seine Reise war ein verbotener Triumpf; obgleich er sich jeden Empfang verbeten hatte, waren doch auf den Bahnhöfen in Leipzig, Schweinfurt etc. viele Tausende von Menschen versammelt, um ihn mit Hochs etc. zu begrüßen; er selbst nannte diesen Empfang seine Vorkur, "es schmeckt doch gut," sagte er.
- Der 9te Deutsche Journalistentag findet in diesem Jahre vom 25.-28. Juli zu Baden-Baden statt.
- Zum Fenster hinaus - werfen viele Zeitungen ihr Geld, welche täglich 2, 3, 4 Depeschen aus Spanien mittheilen über Hin= und Her=Züge der Truppen und die Zänkereien in der Kammer, die kein Mensch liest oder Jeder im Nu vergißt, weil sie Niemand interessiren. Bemerkenswerth ist nur die Grausamkeit der Carlisten, welche ihren Gefangenen oft die Ohren und Nasen abschneiden und die Köpfe der Erschossenen auf Bajonetten herumtragen.
- Die süddeutschen Guldenstücke verlieren nach Beschluß des Bundesraths mit dem 31. December d. J. ihre Geltung als gesetzliches Zahlungsmittel.
- Die Berliner leiden an einem Ueberfluß von Licht und nehmen gern etwas Schatten in den Kauf. Sie freuen sich des Wunsches ihres Königs und Kaisers, den großen Königsplatz, auf welchem die Siegessäule steht, in einen öffentlichen Park zu verwandeln, und noch mehr, daß er sogleich 140,000 Thlr. aus seiner eigenen Kasse dazu geschenkt hat.
- Der Komet, der jüngst in Marseille entdeckt wurde, ist da und mit bloßem Auge in der Nähe des großen Bären zu sehen. Er wird aber erst am 23. Juli in seinem vollen Glanze erscheinen. Von unserer Erde hält sich der himmlische Landstreicher in ziemlicher Entfernung; denn seine größte Annäherung um die Mitte des Juli wird ohngefähr 5,800,000 Meilen oder das Hundertzehnfache der Entfernung unseres Mondes betragen. Und das ist sehr erwünscht; denn die Astronomen leugnen nicht die Möglichkeit des Zusammenstoßes eines Kometen mit der Erde und ebensowenig, daß der Untergang des Menschengeschlechts die Folge eines solchen Zusammenstoßes sein könne.
- Das Kammergericht in Berlin hat den Sozialdemokraten (Reichstagsabgeordneten) Most wegen Aufreizungen zu Gewaltthätigkeiten und wegen Beleidigung des stehenden Heeres zu 19monatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt.
- Die Darmstädter haben die böse Entdeckung gemacht, daß es bei ihnen Moskito's giebt, zunächst in der Nähe der Merkschen Fabrik. Diese überseeischen Plagegeister sind mit den Droguen aus Neu=Guinea und Brasilien eingeschleppt worden.
- Den Russinnen ist verboten worden, auf auswärtigen Universitäten zu studiren, dagegen ist in Petersburg und zwar bei der medicinisch=chirurgischen Akademie ein Cursus für weibliche Studenten eröffnet worden.
- Dem Bahnwärter in Freisach an der österr. Rudolfsbahn blieb sein 10jähriges Söhnchen zu lange von der benachbarten Schule aus, er ging ihm entgegen und hörte ein entsetzliches Kindergeschrei. Laufend erreichte er sein Kind, das gebunden unter dem Knie eines 30jährigen zerlumpten Mannes lag. Er kam gerade zu rechte Zeit, der Mann sprang auf, fiel ihm mit einem langen Messer an, brachte ihm mehrere Wunden bei und konnte erst durch herbeieilende Leute überwältigt werden. Das Kind war gerettet. Es sollte nach dem unumwundenen Geständniß des Menschen ein Schlachtopfer unglaublichen Aberglaubens werden. Der Entsetzliche hatte das Herz des Kindes aus dessen lebendem Leibe herausschneiden und verzehren wollen, weil ihn das unsichtbar machen werde. So hatte er es in dem Zuchthause gehört, aus welchem er eben entlassen worden war.
- (Wider Fliegenstiche.) Zwei oder drei Todesfälle nach Fliegenstichen sind schnell hintereinander in und bei Berlin vorgekommen, und so möchten denn einige Winke darüber, wie man sich vorkommenden Falles bis zur Ankunft des Arztes zu verhalten habe, nicht unwillkommen sein. Zuvor sei noch bemerkt, daß man sich nicht sofort vor allen Fliegen unterschiedslos zu fürchten habe; die gemeine Hausfliege, die grün schillernde Goldfliege, die röthlichgrüne Aasfliege, die graugelbliche Fleischfliege stechen und verletzten den Menschen nicht und können auch in anderer Weise etwaigen Milzbrand nicht wohl übertragen. Letzteres muß allerdings von der blauglänzenden Geschmeißfliege angenommen werden, die zwar nicht sticht, aber das Genossene, meist faulendes Fleisch und organische Stoffe, sehr leicht und häufig durch Erbrechen wieder von sich
[ => Original lesen: 1874 Nr. 53 Seite 2]giebt. Außerdem aber verursachen die grauen eigentlichen Stechfliegen und die auf Weidenkätzchen gemeinen Blasenkopffliegen ganz empfindliche Stiche, welche bei reizbarer Haut oder bei wirklicher Uebertragung von Milzbrandgift lebensgefährlich werden können. Wenn man nun von einer Stechfliege oder sonst einem Insecte gestochen ist und die Stelle sich durch Röthe, Hitze, Geschwulst und brennenden Schmerz bemerklich macht, so widerstehe man standhaft der Versuchung, durch Reiben, Jucken und Kratzen den Schmerz zu übertäuben; man würde damit die Entzündung nur noch intensiver und gefährlicher machen. Wohl aber wende man baldigst und fleißig zu Umschlägen an, was man zur Kühlung bei der Hand hat, z. B. kaltes Wasser, feuchte Erde, rohes Fleisch, Blätter von Wegerich, durchschnittene Blätter vom fleischigen Cactus, Bleiwasser u. dgl. andere reizmildernde Mittel sind noch reines Oel, Honig, Milch, ungesalzene Butter u. dgl.; das Wichtigste ist aber die frühzeitige Anwendung eines alcalischen Mittels, durch welches, wie man annimmt, das Gift neutralisirt wird. Wie dem auch sei, jedenfalls ist es erprobt, nur wolle der Laie dasselbe zunächst nur äußerlich anwenden. Obenan steht der verdünnte Salmiakspiritus, mit welchem man ein Läppchen anfeuchtet und auf die gerötete Stelle legt. Weniger gut, aber immerhin doch hülfreich, ist eine Pottaschenlösung, grüne Faßseife, oder in Ermangelung dieser Stoffe das Auströpfeln von Tabakssaft oder das Betupfen mit dem nassen Ende eines Cigarrenstummels ja kein Mangel sein wird. Der Salmiakspiritus bildet auch den Hauptbestandtheil des hochberühmten und in der That bewährten Eau de Luce, welches man in jeder Apotheke angefertigt erhält. Auf dem Lande, auf Reisen u. s. w., wo man nicht sofort einen Arzt zu Hülfe ziehen kann, wird man wohlthun, stets ein Fläschchen Eau de Luce vorräthig zu halten, und zwar zunächst für den äußeren Gebrauch; nur bei starker Anschwellung und Hitze gebe man davon innerlich jede Stunde 15 Tropfen in Wasser verdünnt.
Eine Verfolgte. Novelle von E. S. (Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1874 Nr. 53 Seite 3]Eine Verfolgte. Novelle von E. S. [Fortsetzung.]
Anzeigen.
Antragsmäßig soll über die zu Schlagsdorf belegene Büdnerstelle c. p. der Geschwister Böttcher daselbst, Namens: Catharina Wilhelmine Elisabeth und Wilhelmine Elisabeth Maria, welche noch minorenn sind und von ihrem Vater, dem Schlosser H. H. Böttcher ebendaselbst, vertreten werden, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an dem bezeichneten Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag, den 21. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheile hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 30. April 1874.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
Vorladung.
Auf den Antrag
I. des hiesigen Advokaten Dris. juris. Robert Peacock für Maria Catharina Elisabeth geb. Möller, des Carl Heinrich Tege Wittwe, Casper Franz Hinrich Möller, Johann Carsten Schliemann, Dorothea Maria Catharina geb. Schliemann, des Christian Jochim Hinrich Both Ehefrau c. cur. mar. und der Maria Margaretha Henriette geb. Schliemann, des Jürgen Dohrendorff Ehefrau c. cur. mar., sämmtlich hierselbst,
II. des hiesigen Advokaten Drs. jur. Carl Friedrich Lindenberg als gerichtlich bestellten Nachlaßcurator der Anna Catharina Christina geb. Stender, des weil. Trägers Johann Hinrich Möller Wittwe hieselbst,
wird hiedurch zur öffentlichen Kunde gebracht:
a) daß der hiesige Träger Johann Hinrich Möller am 21. August 1860, seine Ehefrau zweiter Ehe Anna Catharina Christina geb. Stender am 11. Februar 1874 und zwar angeblich als unbeerbte Eheleute versterben sind;
b) daß die gedachten Eheleute Möller am 2. April 1857 als unbeerbte Eheleute einander ihre gesammten wohlgewonnenen Güter, ihren nächstem Erben die gesetzlichen 8 Schillinge 4 Pfenninge vorbehältlich, wechselseitig geschenkt haben, mit dem Anhange, daß nach des Längstlebenden Tode der alsdann vorhandene Nachlaß zur Hälfte an die Erben des Mannes und zur Hälfte an die Erben der Frau fallen solle;
und werden alle Erben, Gläubiger und Schuldner des gedachten Nachlasses aufgefordert und schuldig erkannt, und zwar
1) alle diejenigen, welche an die gesetzlichen acht Schillinge vier Pfennige Ansprüche zu haben vermeinen, sowie alle diejenigen, welche an die den Erben des Mannes zugefallene Hälfte des gesammten Nachlasses nähere oder gleiche Erbrechte haben, als die sub I. genannten Imploranten, welche mit dem Erblasser im zweiten und dritten Grade römischer Computation verwandt sind, und diejenigen, welche an die den Erben der weil. Ehefrau Möller zufallende andere Hälfte des gesammten Nachlasses Erbansprüche zu haben vermeinen, ihre Ansprüche, Auswärtige durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten, im Stadt= und Landgerichte hieselbst innerhalb Jahres und Tages vom Todestage der Ehefrau Möller an gerechnet, also spätestens bis zum 29. März 1875 schriftlich anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die den Erben des Ehemannes Möller angefallene Hälfte des Nachlasses des sub I. genannten Imploranten, die andere Hälfte aber dem Fiscus zugesprochen werden soll;
2) alle diejenigen, welche speciell an die auf den Namen der angeblich längstverstorbenen Anna Magdalena Stender, der Mutter der außerehelich geborenen vorgedachten Ehefrau Möller, in des Johann Jochim Iwe Halbhufe zu Vorrade protokollirten Ct. 200. -., 2tes Pfandgeld, Michaelis mit 3 %, welcher Pfandposten angeblich der Ehefrau Möller längst angefallen ist, Ansprüche zu haben vermeinen, binnen gleicher Frist diese Ansprüche geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß andernfalls der implorantische Nachlaßcurator Dr. Lindenberg ermächtigt sein soll, am Obern Stadtbuch über diesen Pfandposten zu verfügen;
3) die etwaigen Gläubiger des beiderseitigen Nachlasses, sowie diejenigen, welche Pfänder oder Sachen der Erbmasse in Händen haben, innerhalb gleicher Frist ihre Forderungen resp. ihre Pfand= oder Retentionsrechte bei dem mitimplorantischen Nachlaßcurator Dr. Lindenberg gegen Empfang eines Anmeldescheines, im Falle des Widerspruchs aber gleichfalls im hiesigen Stadt= und Landgerichte, bei Vermeidung des Verlustes ihrer Forderungen anzumelden;
4) Die Schuldner ihre Schuld nur an den mitimplorantischen Nachlaßcurator Dr. Lindenberg bei Vermeidung nochmaliger Zahlung zu entrichten.
Lübeck, den 26. Juni 1874.
Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung Funk Dr., Act.
Holzverkauf.
Am Donnerstag, den 16. Juli, Morgens 9 Uhr,
soll gegen baare Zahlung im Local des Gastwirths Lenschow zu Selmsdorf nachstehendes Holz meistbietend verkauft werden und zwar das Fadenholz unter den bekannten Bedingungen, alles übrige Holz bei freier Concurrenz.
1) aus dem Kleinfelder Zuschlage:
1 starke Fichte von 1,63 Forstmeter,
8 fichten Wese= und Leiterbäume,
115 Raummeter entborktes eichen Knüppelholz.
2) aus dem Schwanbecker Zuschlage:
68 Raummeter eichen Knüppelholz.
[ => Original lesen: 1874 Nr. 53 Seite 4]3) aus den Hohenmeiler Tannen:
400 starke tannen Schleete,
165 runde tannen Latten und
16 fichten Wese= und Leiterbäume.
Das Holz kann vor der Auction nachgewiesen und besichtigt werden.
Schönberg, den 9. Juli 1874.
Danckwarth.
Die nochmalige Hebung einer Armensteuer zum halben Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigem des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst an die Armenvorsteher
Ackerbürgereipächter Heitmann.
Zimmermeister Westphal sen.
Pfarrackerpächter Bielfeldt.
Hauswirth Will in Retelsdorf.
Hauswirth Maaß in Lindow.
Hauswirth Wigger in Grieben.
Hauswirth P. Meyer in Mahlzow.
einzuzahlen.
Schönberg, den 8. Juni 1874.
Die Armenbehörde.
Es hat dem Herrn gefallen, am Dienstag Morgen 6 Uhr meinen lieben Mann und unsern unvergeßlichen Vater, den Maurermeister Johann Schleuß, von seiner schweren Krankheit zu erlösen.
Catharina Schleuß,
geb. Ladendorf, und Kinder
Die Beerdigung findet Sonnabend Nachmittag um 4 Uhr statt.
Das diesjährige Missionsfest
im Fürstenthum Ratzeburg wird am 16. Juli Donnerstags in der Domkirche gefeiert werden. Der Gottesdienst wird um 11 Uhr beginnen. Die Festpredigt wird Herr Pastor Krabbe aus Roggendorf halten.
Nach dem Gottesdienst Ueberfahrt nach der Bäk, wo gemeinschaftliches Mittagsessen und eine Nachmittagsfeier stattfinden wird.
Der Vorstand des Missionsvereins im Fürstenthum Ratzeburg.
Mecklenburgische Friedrich=Franz=Eisenbahn.
Vom 10. August d. J. ab werden in unserm Lokal=Verkehr und in allen nachbarlichen und directen Verkehren mit Stationen anderer Bahnen im Deutschen Reiche an welchen Bahnstrecken der Mecklenburgischen Friedrich=Franz=Eisenbahn Theil nehmen, die Tarifsätze für Güter, einschließlich der pro Kilometer oder pro Meile ausgeworfenen Tarifsätze für Leichen, Fahrzeuge aller Art, außergewöhnliche Gegenstände und Vieh um Zwanzig Procent erhöht. Der Minimalfrachtsatz für Eilgut wird vom 10. August d. J. ab auf 6 Sgr., für Frachtgut auf 4 Sgr. festgesetzt. Nur für Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Salz, Mehl und Mühlenfabrikate bleiben die jetzt geltenden Tarifsätze auch ferner in Kraft.
Schwerin, den 27. Juni 1874.
Die Direction etc.
Th. Herold,
F. Schlüter Nachfolger in Ratzeburg,
empfiehlt zu billigsten Preisen seine Fabrikate wie:
Selters,
Sodawasser,
Brauselimonade,
angelegentlichst.
Niederlage hält zu Fabrikpreisen
Aug. Spehr
Königschuß.
Zu dem am 20. und 21. Juli stattfindenden Schützenfeste laden ergebenst ein
die Aelterleute
A. Behrmann. C. Wolff.
Rehna, im Juli 1874.
Die
Maschinen-Fabrik
von
B. Wendt in Lübeck,
der Kaserne gegenüber,
hält permanente Ausstellung von deutschen und englischen landwirthschaftlichen Maschinen. Abgedrehte Wagenachsen und gestrichene Pflugtheile werden zu Fabrikpreisen abgegeben, sowie Reparaturen aller Art prompt und billig ausgeführt.
Als Agent des Herrn Nic. Petersen in Flensburg empfehlen wir zur nächsten Ernte die mehrfach prämirten Burdik und verbesserten Kirby Gras= und Getreidemähmaschinen auf das angelegentlichste und bitten um rechtzeitige Bestellung. (H. 0932 b.)
Honig à Pfd. 75 Pfennige
bei D. Hempel.
2 Pferde
von mittleren Jahren, dunkelbraun und hellbraun, beide Wallache, tüchtige Gebrauchspferde, stehen zum Verkauf bei A. Wulff.
Gastwirth.
Dassow, im Juli 1874.
Kirchliche Nachrichten.
Geboren. 25. Juni. Dem Fuhrmann Fanselow hieselbst eine Tochter. - 26. Juni. Dem Schmiedemeister Oldenburg vor Schönberg eine Tochter. - 4. Juli. Dem Schlachtermeister Heinrich Stockfisch vor Schönberg eine Tochter. - 4. Juli. Dem Maurergesellen Zölker vor Schönberg ein Sohn. - 6. Juli. Dem Weichensteller Krull hieselbst eine Tochter.
Gestorben. 4. Juli. Johann Peter Arndt von Gr. Siemz, Arbm. vor Schönberg, 43 J. 9 M. alt. - 7. Juli. Johann Heinrich Christian Schleuß, Maurermeister und Kirchenjurat hieselbst, 54 J. 6 M. alt.
Sonntag, den 12. Juli.
Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Fischer.
Markt=Preise in Lübeck. |
Butter, Meckl. pr. 500 Gr. | 13 1/2 - 14 1/2 , |
Enten d. St. | 24 , |
Hühner d. St. | 18 - 24 , |
Kücken d. St. | 7 - 10 , |
Tauben d. St. | 4 - 6 , |
Schinken pr. 500 Gr. | 11 , |
Wurst pr. 500 Gr. | 12 , |
Eier 5 - 6 St. | 4 , |
Kartoffeln pr. 10 Lit. | 5 - 6 , |
Junge pr. 500 Gr. | 20 - 24 , |
Hamburger Blumenkohl d. Kopf | 4 - 8 , |
Hamburger Kirschen pr. 500 Gr. | 4 - 5 , |
Gurken d. St. | 3 - 4 , |
Erdbeeren pr. 500 Gr. | 5 - 6 , |
Junge Erbsen pr. 10 Lit. | 7 , |
Krabben pr. 500 Gr. | 14 , |
Ger. Lachse pr. 500 Gr. | 16 . |
Getreide=Preise in Lübeck. |
Weizen | 18 - 22 | | - | |
Roggen | 16 - 16 | | 12 | |
Gerste | 16 1/2 - 17 | | 4 | |
Hafer | 15 - 15 | | 8 | |
Erbsen | 14 - 15 | | - | |
Wicken | 12 1/2 - 14 | | - | |
Buchweizen | 13 - 14 | | - | |
Winter=Raps | - | | - | |
Winter=Rübs. | - | | - | |
Schlagleins. | 19 - 20 | | 4 | |
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
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