No. 48
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. Juni
1869
neununddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1869 Nr. 48 Seite 1]

Mit der heutigen Nummer wird Nr. 16 des Bundesgesetzblattes versandt.


- Nach einer Uebersicht der Geschäfte des Reichstages hat derselbe in der Zeit vom 4. März als dem Tage der Eröffnung, bis zum 5. Juni 53 Plenarsitzungen gehabt. Davon kommen 19 auf die Gewerbeordnung, nämlich je 2 auf die erste und dritte Lesung, und 15 auf die zweite. Außer der Gewerbe=Ordnung sind noch die folgenden Gesetz=Entwürfe zu Stande gekommen: Das Gesetz wegen der Beschlagnahme der Arbeits= und Dienstlöhne, das Gesetz wegen Einführung der Wechsel=Ordnung und des Handelsgesetzbuches als Bundesgesetze, das Gesetz wegen des Leipziger Bundes=Handelsgerichts, das Gesetz wegen Aufhebung der Portofreiheiten, das Rinderpestgesetz, der Nachtrags=Etat für das Jahr 1869, der rectificirte Etat für 1868, der Etat für 1870, das Gesetz wegen Erweiterung der Marine=Anleihe, das Wahlgesetz zum Reichstage, die Gesetze wegen Einführung der Telegraphen=Marken, wegen der Caution der Bundesbeamten, wegen gegenseitiger Rechtshülfe unter den Bundesstaaten, das Wechselstempelgesetz. Ablehnt sind die Steuergesetze; nicht zur Discussion gelangte das Gesetz wegen der Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten. Außerdem hat der Reichstag die folgenden Verträge genehmigt: Postvertrag mit Italien, mit den Niederlanden, mit dem Kirchenstaate, Verträge mit der Schweiz und mit Italien wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst, Vertrag mit Baden wegen militärischer Freizügigkeit. Aus der Mitte des Reichstages sind ferner eine Reihe von Anträgen hervorgegangen, die natürlich noch der Zustimmung des Bundesrathes harren. Die Petitions=Commission hat neun Berichte erstattet. Sechs Interpellationen einzelner Abgeordneter haben Beantwortung gefunden.
- Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat beschlossen, die an ihn vom Reichstage überwiesene Beschwerde betreffs der Mecklenburgischen Verfassung zurückzuweisen, weil die durch das Urtheil des Freienwalder Schiedsgerichts wiederhergestellte landständische Verfassung bei Errichtung des Norddeutschen Bundes in anerkannter Wirksamkeit bestanden, folglich die auf dieser Verfassung begründeten Rechte als gültiges Verfassungsrecht im Sinne des Eingangs der Bundesverfassung anzusehen seien.
- An alle Behörden in Preußen ist zur Deckung des Deficits die Parole zum Sparen ergangen. Es soll gespart werden, wo und wie nur irgend möglich, hoffentlich auch durch längere Beurlaubung im Militär.
- Der Canal von Suez ist fertig und der Vicekönig von Egypten reist von Hof zu Hof, um die Kaiser und Könige zur Eröffnungsfeier einzuladen. Er war in Wien Gast des Kaisers und wohnte, obwohl kein Souverän, in der Hofburg, auch in Berlin ist er Gast des Königs und wohnt im Königsschloß und in Paris ist er wieder über 8 Tage Gast des Kaisers Napoleon. Er ist ein gebildeter und kluger Mann, aber doch ein halber Barbar. Obgleich er die Vetternstraße reist, so wirft er doch das Geld zum Fenster hinaus; er gehört zu den Fürsten, wie sie nicht sein sollen. In seinen Residenzen führt er den modernsten Luxus ein, errichtet Prachtbauten mit fabelhaften Summen, nur von heute auf morgen, seine Schlösser, seine Dampfer, seine Wagen, seine Reisen erinnern an die 1001 Nacht im Orient, derweil seufzen aber seine Unterthanen dafür unter furchtbarem Druck der Steuern, die Verwaltung taugt nichts, die Gerechtigkeit noch weniger. (D. Z.)
- Die Gräfin von Flandern hat einen Prinzen geboren, den Stammhalter der belgischen Dynastie. Darob große Freude im Lande.
- Als der preußische Kronprinz dieser Tage Colberg passirte, bombardirten ihn die getreuen Bürger mit Blumensträußen, daß ihm die Thränen in die Augen traten. Der Commandant de la Chevallerie hielt es daher für zweckmäßig, ihnen eine Lection in der Loyalität zu geben. 'Dem zu Fuße wandelnden Fürstensohne reicht man entweder in tiefster Bescheidenheit eine Blume mit der Hand dar oder man streut sie ihm auf den Weg, aber man jagt sie nicht rücksichtslos durch die Lüfte, so daß sie wie feindliche Geschosse umherliegen und verwunden. Die Sache spricht wohl für sich selbst und wird in Colberg auch ohne polizeiliche Maßregel nicht wieder vorkommen.'
- Die Wollmärkte haben begonnen, allein bei denen, die in Schlesien und Posen bisher gehalten wurden, sind die Preise überall zurückgegangen, weil die Wolle nicht von besonderer Güte war.
- In Hamburg ist vor 3 Jahren der Taufzwang aufgehoben, und seitdem sind 17,493 Kinder getauft worden, 7575 ungetauft geblieben. So wächst also künftig ein völliges Heidengeschlecht, das man auch nicht mehr dem Namen nach zur Christenheit zählen kann, unter uns heran.
- Die von Hengstenberg in Berlin gegründete und bis zu seinem Tode herausgegebene 'Evangelische Kirchenzeitung' hat Pastor Tauscher übernommen.
- In Cassel stellten die Tischlergesellen die Arbeit ein, weil die Meister den geforderten höheren Lohn nicht zahlen wollten. Um der argen Calamität einigermaßen abzuhelfen, kam an die dortige Garnison der Befehl, alle Soldaten, welche das Tischlerhandwerk erlernt hätten, zu beurlauben. Die leeren Stellen wurden so fast sämmtlich besetzt.
- Im Priesterseminar in Montauban war ein junger Mann, der weder Lust noch Talent zum Geistlichen zeigte. Eines Tages schrieb er an seinen Vater: 'Nimm mich weg oder ich steche mir ein Auge aus!' - Der Vater dachte: Der Narr! und gab ihm keine Antwort. Drei Tage später meldete dem Vater ein Brief des Direktors: 'Euer Sohn hat sich ein Auge ausgestochen!' - Der Vater reist zu seinem Sohne, zankt mit ihm, beschwichtigt ihn und läßt ihn im Seminar. Kaum aber daheim angekommen erhält er wieder einen Brief: 'Wenn Du mich in drei Tagen nicht befreist, steche ich mir das andere Auge auch aus! - Diesmal gab der Alte sofort nach. Der Sohn ist Advokat geworden und heißt Gambetta; es ist derselbe junge Mann und

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Republikaner, den die Pariser soeben in die Kammer gewählt haben.
- In Paris werden jährlich 20 Mill. Pfund Erdbeeren verzehrt, die aus Frankreich, England und den Alpen geliefert werden. Die großen Gartenerdbeeren (lange nicht die würzigsten) werden oft mit 1 Fr. per Stück bezahlt.
- In den Vereinigten Staaten ist eine außerordentlich reiche Weizenerndte zu erwarten.
- Aus Bucharest schreibt man unter'm 5. Juni: seit drei Tagen strömt hier ein anhaltender und befruchtender Regen herab, dem eine ungewöhnliche Hitze vorausging. An manchen Orten hat der Regen Überschwemmungen verursacht.
- In einen Laden in Hamburg tritt ein Pärlein aus dem Binnenlande, um sein deutsches Geld gegen amerikanisches einzuwechseln; denn draußen im Hafen liegt schon der Dampfer, der es nach Amerika entführen soll, daheim hat es wenig Glück gehabt. Neben dem Pärlein steht ein Mann und zählt viel Geld und lacht still dazu. Er hat das Geld in der Lotterie gewonnen und der Kaufmann hat auch Loose und zufällig wird heute die letzte Classe der Lotterie geschlossen. Die Frau stößt ihren Mann an: 'Du, probieren wir unser Glück!' Der Mann schüttelt, die Frau wird dringender, 'es ist ein Wink des Schicksals,' und ärgerlich kauft der Mann ein Loos. 'Ins Wasser geworfen!' zankt andern Morgens der Mann, als er das Schiff besteigt; da ist aber schon ein Bote des Kaufmanns, das Loos hat 12,000 Thlr. gewonnen. Das Pärlein läßt Schiff und Fahrgeld fahren und zieht glücklicher als Krösus in seine Heimath zurück.
- Bei einer Hochzeitsgesellschaft in Cilli stellte sich als ungeladener Gast ein Türke mit einem gewaltigen Bären ein. Der Bär trug einen großen Maulkorb, brummte aber die Weiblein, namentlich die Braut, so grimmig an, daß sie flüchteten. 'Was willst Du mit dem Bären?' fragte der Bräutigam. 'Ich habe Dir den Teufel als Hochzeitsgeschenk gebracht,' antwortete der Türke und band seinen Bären draußen am Zaun an. Bald kam's zwischen dem Bärenführer und zwischen den Gästen zu Schlägen, der Türke flüchtete und ließ den Bären zurück. Die Gäste fielen über den Bären her, warfen ihn in einen Schweintrog mit Wasser, nahmen ihm den Maulkorb, zogen ihm die Haut ab und setzten ihm mit Schlägen furchtbar zu; denn der Bär war ein eifersüchtiger Bauer aus der Umgegend.


Die Kleinkinderbewahranstalt in Schönberg.

Eine Mittheilung über die hiesige Kleinkinderbewahranstalt darf in dieser Stadt gewiß jederzeit auf allgemeine Beachtung schon aus dem Grunde zählen, weil für eine Ortsangelegenheit und zwar eine vergleichsweise junge Stiftung zur Sprache bringt, um so mehr ist in gegenwärtiger Zeit, wo wir mit der Neugestaltung des hiesigen Schulwesens überhaupt ernst ringen, wo die Fragen und Aufgaben der Kindererziehung zu eingehenden Besprechungen in allen Kreisen führen, für die folgenden Zeilen des Berichts besondere Erwägung und durch dieselbe für die Kleinkinderbewahranstalt eine Stärkung und Mehrung ihrer Freunde zu erhoffen. Es glaubt aber der Vorstand der Kleinkinderbewahranstalt nur einer längst gefühlten Pflicht zu genügen, wenn er den Stand der neuen Einrichtung vor ihren Wohlthätern und den Eltern ihrer Pflegebefohlenen offen darlegt.
Wohl keine andere Einrichtung neuerer Zeit hieselbst ist unter herzlicherer Zustimmung und allgemeinerer Betheiligung erweckt und ins Leben gerufen worden, als die Kleinkinderbewahranstalt in Schönberg. Der Gedanke an die Gründung einer solchen Vorschule tauchte hieselbst damals zuerst auf, als die Unzulänglichkeit einzelner Klassenräume in unsern öffentlichen Schulanstalten augenfällig wurde, und besorgte Familienväter zu Gesuchen um Abhülfe vereinigte; damals traten auch Männer zusammen, um die Stiftung einer Kleinkinderbewahranstalt zu versuchen. Die erste Schwierigkeit, deren Ueberwindung es zu jeder weitern Verfolgung des Planes überhaupt galt, bestand in der Beschaffung eines geeigneten Locals für die Anstalt: wo war ein solches zu finden, zu suchen?
Schulen sind die Herzkammern für das geistige Volksleben; Schulanstalten müssen möglichst im Herzen ihres Gebietes, von den Enden desselben möglichst gleich weit entfernt liegen; wie aber das Herz durch ein starkes Knochengitter dem ersten Anlaufe, der nächsten Gefahr entrückt ist, so müssen andererseits Schulanstalten dem Strome durch die Hauptadern des Verkehrs nicht unmittelbar ausgesetzt sein; was endlich von Schulen im Allgemeinen gilt, gilt im besondern Sinne von Kleinkinderschulen, von Kleinkinderbewahranstalten: Kürzung des Schulweges, Abwendung von Gefahr und Störung entscheiden bei der Wahl ihrer Locale.
Wie war nun der beabsichtigten Kleinkindbewahranstalt hieselbst eine Stätte zu bereiten, welche, wenigstens annähernd, jenen Forderungen entsprach?
Der löbliche Magistrat dieser Stadt hat die Lösung dieser Frage in dankenswerther Weise ermöglicht. Er erstand nämlich ein in der Wasserstraße liegendes Haus von dem hiesigen Schlossermeister Schrep und überließ dasselbe den Unternehmern zum Zwecke der zu gründenden Anstalt; in uneigennütziger Weise forderte er nur die Beschaffung eines niedrigen Zinsbetrages von dem Kaufpreise als Jahresmiethe. Es ließ und läßt sich Begründetes sowohl gegen das Local als auch gegen die Lage desselben sagen, allein sollte, wie so oft in der Welt, auch in vorliegendem Falle das Bessere der Feind des Guten werden? Sollten wir ein vergleichsweise brauchbares und nicht ganz ungünstig belegenes Local, welches noch dazu in so freundlicher und billiger Weise uns geboten wurde, deßwegen ausschlagen, weil wir ein besseres hätten wünschen mögen? Wir haben also das dankenswerthe Angebot des löblichen Magistrats angenommen, und konnten darauf den nächsten Schritt zur Verwirklichung unseres Vorhabens thun, indem wir uns an die Mithülfe unserer Mitbürger wandten.
Folgendes ist der Wortlaut des von dem Vorstande ergangenen Aufrufes, de dato de 11. Februar 1868:
"Die Kinderstube ist die Pflanzschule, aus welcher die Zukunft nachwächst, - sie ist die Brunnenstube, aus der, je nachdem es darin aussieht, Bäche des Segens oder Ströme des Verderbens hinausfließen in das ganze Land. Kinder müssen, wenn sie zum Segen gedeihen sollen, von Anfang an in rechte Zucht und Pflege genommen werden. Viele Eltern, namentlich diejenigen, welche täglich von früh Morgens bis spät Abends auf Arbeit gehen, sind, auch bei dem besten Willen, nicht im Stande, ihren Kindern die gehörige Aufsicht und Wartung zu widmen, und so bleiben die Kleinen bis zum schulpflichtigen Alter mehr oder weniger ganz sich selbst überlassen. Da hat denn die christliche Liebe, um der Verwahrlosung solcher Kinder vorzubeugen, fast in allen Städten Kleinkinderbewahranstalten ins Leben gerufen, -und es haben dergleichen Anstalten sich überall bewährt als das bei weitem geeignetste Mittel, jenem Nothstande abzuhelfen.
Es ist die Absicht, auch in unserer Stadt, in welcher das Bedürfniß einer Kleinkinderbewahranstalt sich bereits längst fühlbar gemacht hat, mit Gottes Hülfe eine solche zu gründen. Wir können aber, trotzdem daß die erste Fundirung so gut wie gesichert ist, füglich nur dann ans Werk gehen, wenn auch der weitere Bestand und Fortgang wenigstens auf eine Reihe von Jahren sicher in Aussicht ist. Dazu bedarf es - - des Geldes!
So kommen wir denn im Vertrauen auf die christliche Liebe der Bewohner unserer Stadt und bitten:
es wollen dieselben für diesen milden Zweck freundlichst zeichnen und zwar:
1) einen Beitrag zur Einrichtung,
2) einen jährlichen Beitrag für die ersten 10 Jahre zur Unterhaltung der Kleinkinderbewahranstalt."


Nachdem hohe Großherzogliche Landes=Regierung den Unterzeichneten zum Bezirks=Commissar des Landwehr=Compagnie= Bezirks Schönberg ernannt hat, macht derselbe nach Maßgabe des § 4 des Regulativs zur Verordnung vom 2. März d. J. hiedurch bekannt, daß, zwecks Verzeichnung und Abschätzung der im Fall einer Mobilmachung zu stellenden Pferde, das Fürstenthum Ratzeburg in nachstehende Aushebungs=Districte eingetheilt ist und

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die dabei bemerkten Districts=Vorstände erwählt worden sind.

1. Stadt Schönberg mit dem Sammelplatz Schönberg.

Thierarzt Reimer Sen.,
Handelsmann L. Vock,
Ackerbürger P. H. Burmeister.

2. Vogtei Schönberg incl. Torriesdorf mit dem Sammelplatz Schönberg.

Pächter Drevs zu Bauhof=Schönberg.
Schulze Siebenmark in Falkenhagen.
Hauswirth Wigger in Rüschenbeck.

3. Vogtei Rupensdorf mit dem Sammelplatz Lüdersdorf.

Pächter Hörcher in Wahrsow.
Schulze Oldörp in Boitin=Resdorf.
Schulze Ollrogge in Niendorf.

4. Vogtei Stove mit dem Sammelplatz Carlow.

Pächter Rusch in Kl. Rünz,
Mühlenmeister Wieschendorf in Stove,
Hauswirth Törber in Carlow.

5. Vogtei Schlagsdorf mit dem Sammelplatz Schlagsdorf.

Pächter Hancke in Gr. Molzahn,
Schulze Ollmann in Schlagresdorf.
Schulze Hauschild in Ziethen.

6. Vogtei Mannhagen incl. Gut Horst mit dem Sammelplatz Mannhagen.

Freischulze Hennings in Mannhagen,
Hauswirth Plath in Panten,
Bauervogt Brüggemann in Walksfelde.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß den Aufforderungen dieser Vorstände, insbesondere bei dem Eintritt einer Mobilmachung, aber auch schon in Friedenszeiten bei Vermeidung der in jedem Uebertretungsfalle nach § 28 des vorbezeichneten Regulativs festzusetzenden Strafe unweigerlich und ohne die mindeste Zögerung vollständig Folge zu leisten ist.
Schönberg den 10. Juni 1869.
Der Bezirks-Commissar des Landwehr-Compagnie-Bezirks Schönberg.
F. Graf Eyben.


Es wird hiedurch in Erinnerung gebracht, daß die mit Führung der Stammrollen beauftragten Ortsbehörden nach § 92 der Militair=Ersatz=Instruction verpflichtet sind, dem Civil=Vorsitzenden die jedesmalige Anzeige zu machen, wenn Militairpflichtige bis zur Zeit des Departements=Ersatz=Gechäfts den Aushebungsbezirk verlassen oder Andere zugehen.
Schönberg, den 28. Mai 1869.
Der Civil=Vorsitzende der Kreis=Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Der seit Ausgangs Mai wegen Neubaues der Seebrücke von Klocksdorf bis Kuhlrade gesperrte Weg kann jetzt wieder passirt werden.
Schönberg, den 14. Juni 1869.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Vorladung.

In Sachen, betreffend die ruhende Erbschaft des auf der Ueberfahrt nach Amerika verstorbenen Büdners und Tischlermeisters Heinrich Starr aus Carlow wird auf Antrag eines Gläubigers zum nochmaligen Versuche gütlicher Ausgleichung in Betreff eines wegen der zu Carlow belegenen zum Nachlasse des Heinrich Starr gehörigen Büdnerei zu treffenden Arrangements in specie zur Verhandlung und Beschlußfassung über die vom Tischlermeister Wilhelm Starr zu Carlow im Liquidationstermine vom 8. September v. J. gemachten, von den meisten Gläubigern damals acceptirten Vergleichsvorschlages, wonach der Wilhelm Starr die qu. Büdnerei übernehmen und jedem nichtpräcludirten Heinrich Starr'schen Gläubiger 50% auf sein Liquidat auszahlen, resp. sicher stellen will, ein Termin auf Donnerstag den 17. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Großherzoglichen Justizamte hiermit anberaumt, zu welchem alle nicht präcludirten Heinrich Starr'schen Gläubiger unter dem Nachtheil der anzunehmenden Einwilligung in die im Termine Gerichtswegen zu machenden Vergleichsvorschläge und in die Beschlüsse der erschienenen Gläubiger mit dem Bemerken geladen werden, daß etwanige Ablehnungen oder Fristgesuche von Bevollmächtigten nur im Falle einer auf Widerspruch lautenden Spezialvollmacht, bloße schriftliche Erklärungen aber überall keine Berücksichtigung finden können.
Schönberg, den 19. Mai 1869.
Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
W. Baumast.


Verkaufs=Anzeigen.

In Sachen betreffend den zwangsweisen, öffentlich meistbietenden Verkauf der zu Duvennest belegenen Büdnerei c. p. der Ehefrau des Büdners Gode, Elisabeth geb. Oldenburg, wird der auf Donnerstag, den 24. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, anstehende Ueberbotstermin hiemit in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß im ersten Verkaufstermine am 27. d. Mts. für die qu. Büdnerstelle 700 Taler (Mecklenburg) geboten sind.
Schönberg, den 28. Mai 1869.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Auction in Lübeck.

Am Freitag den 18. Juni, Vormittags 10 Uhr präcise, sollen durch unten benannten beeidigten Makler in öffentlicher Auction meistbietend verkauft werden auf dem Holzplatze Nr. 3 B. am neuen Hafen 1479 Zwölfer 5 Stück föhrene ebenkantige Bretter 5, 6, 7, 8, 9, 12, 18 bis 26 Fuß lang, 1 1/2, 1 1/4 und 1 Zoll dick, 5 1/2, 6, 7, 8, 9 und 11 Zoll breit, in bequemen Cavelingen.
Joh. N. Stolterfoht Gottl. Sohn.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.
Das diesjährige Missionsfest in unserm Fürstenhum wird in der Kirche zu Selmsdorf am Dienstag den 22. (zwei und zwanzigsten) Junius gefeiert werden und der Gottesdienst um 10 Uhr Morgens anfangen. Es werden dazu alle Freunde der Missionssache von nah und fern freundlich eingeladen.
Nach Beendigung des Gottesdienstes wird im Locale des Gastwirths Michelsen ein einfaches Mittagessen (à Person 16 ßl.) bereitet sein. Auch wird eine Nachmittagsfeier stattfinden.
Der Vorstand des Missionsvereins.


Ratzeburger Sommer-Viehmarkt.
Um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen, wird hiermit bekannt gemacht, daß der Ratzeburger Sommer=Viehmarkt jedesmal am Donnerstage in der ersten Woche nach Johannis, und in diesem Jahre mithin am Donnerstage den 1. Juli abgehalten wird.
Ratzeburg, den 4. Juni 1869.
Königlich Herzoglicher Stadthauptmann, Bürgermeister und Rath.
Sachau. N. Kallmeyer. Richter.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 48 Seite 4]

Die Eröffnung der Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt in Schönberg wird mit dem diesjährigen Johannistermine stattfinden.
Die Ersparniß=Anstalt nimmt Einlagen in der Regel nur bis zum Belaufe von 150 Thlr. Crt. an, und verzinst dieselben alljährlich mit ein und drei viertel Schilling auf jeden eingelegten Thaler.
Unkosten für Sparkassenbücher, Porto etc. werden nicht berechnet.
Die Vorschuß=Anstalt gewährt Darlehen beliebigen Summen auf drei Monate und in der Regel gegen 6 % Zinsen aufs Jahr. Kosten, Provision etc. werden nicht wahrgenommen und die Zinsen bei der Anleihe nicht vorweg abgezogen.
Die Vorschuß=Anstalt nimmt aber auch fremde Gelder und zwar in beliebigen Summen zur Verzinsung an. Die Anmeldung solcher Gelder ist bis auf Weiteres bei einem der unterzeichneten Directoren später im Loyale der Anstalt zu beschaffen.
Das Local der Anstalt, welches sich in der Wohnung des Advocaten Rackow im Hause des Maurermeisters Burmeister in Schönberg befindet, wird während der acht Terminstage vom 24. Juni bis 1. Juli d. J. täglich von Morgens 8-10 Uhr geöffnet sein.
Der Geschäftsverkehr mit der Anstalt findet vom 24. Juni d. J. an nur im Locale der Anstalt und nur während der festgesetzten Geschäftsstunden statt.
Zur Einzahlung der Actien sind der 19., 20., 21. und 23. Juni d. J., und zwar jedesmal von Vormittags von 8-12 Uhr bestimmt; wir ersuchen die Actionaire, die Einzahlung der Actien thunlichst während der eben genannten Zeit im Locale der Anstalt zu beschaffen.
Schönberg, den 7. Juni 1869.
Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt in Schönberg.
R. Rackow, Adv. C. Drevs. Wigger. Burmeister. W. Saß.
Secretär: R. Rackow, Adv.


Die Großherzog Georg-Stiftung, welche ihren Mitgliedern im Alter von 60 Jahren an eine mit der Vereins=Casse wachsende jährliche Einnahme gewährt, bringe ich den Bewohnern des Fürstenthums Ratzeburg hierdurch in Erinnerung.
Die Mitgliedschaft wird durch geringe Beiträge erworben.
Anmeldungen zur Aufnahme, welche alljährlich in den letzten 8 Tagen vor dem Johannistermine geschieht, nehme ich entgegen, und wie ich zu jeder Zeit Auskunft darüber gern ertheile, so sind auch die Statuten bei mir unentgeltlich zu haben.
Schönberg, den 10. Juni 1869.
G. Grapow.


Anmeldungen zur Unterbringung von Capitalien zum bevorstehenden Johanni=Termin zu fünf Prozent jährlicher Zinsen bitte ich möglichst bald zu beschaffen, um darnach passende Pöste auswählen zu können. Die Sicherheit zu beurtheilen kann ich getrost Jedem selbst überlassen, da nur Hypothekenscheine verabfolgt werden, in denen bekanntlich angegeben ist, welche früheren Posten der jetzigen Anleihe vorgehen oder gleichstehen und dazu eine Bescheinigung von einer soliden Brandkasse ertheilt wird, woraus sich ergibt, daß die Anleihen, zu denen ich auffordere, häufig zur ersten Hypothek, stets aber unter der Hälfte des Brandkassenwerthes eingetragen werden. Die Gesetze dieser für die mecklenburgischen Städte seit Alters her bestehenden Brandversicherung bestimmen ausdrücklich, daß die Hypothekgläubiger auch dann ihr Geld ersetzt erhalten, wenn der Versicherte den Brandschaden selbst verursacht hat und daß die Versicherten, wenn sie vor der Zeit austreten wollen, dann erst die Einwilligung ihrer Hypothekgläubiger beibringen müssen. Nebenkosten, Postgeld etc. sind mit den Capitaleinzahlungen und Rückzahlungen sowie Zinsen nicht verbunden.
Kindler, Advocat.


Die diesjährigen Johanni=Zinsen aus dem Landkasten bitte ich von mir abzuholen.
Schönberg, den 14. Juni 1869.
Kindler, Advocat.


Nachdem die von mir ausgebotenen Kapitalien sämmtlich versagt sind, suche ich nun noch zum bevorstehenden Johannis=Termin 3 erste Hypothekpöste à 2000 Taler (Mecklenburg), sowie 4000 Taler (Mecklenburg) in beliebigen Summen von 100 Taler (Mecklenburg) an gegen vorzügliche Sicherheit.
J. P. Bade.


Alle Diejenigen, welche im bevorstehenden Termine Gelder und Sparkassen=Bücher durch mich an die Sparkasse in Schwerin zu dem jetzt erhöhten Zinsfuße besorgt zu haben wünschen, werden ersucht, solche bis spätestens zum 24. Juni bei mir abzugeben.
J. P. Bade.


Zum 3ten Ladentage den 20. Juni werden sämmtliche Maurer des hiesigen Gewerkes aufgefordert, persönlich zu erscheinen, oder schriftlich ihre Vollmacht einzureichen, weil die Mehrzahl sich an den Mecklenburgischen Gewerkverein zu Rostock anzuschließen beabsichtigt, in Folge dessen dann die Kasse getheilt und die Nichterschienenen nicht berücksichtigt werden könnten.
Die Altgesellen.


Seit längerer Zeit ist der Unfug von Grasschneiden und Schleichsteigemachen durch Roggen und andere Saaten unerträglich geworden. Wir sehen uns daher genöthigt, jeden Betreffenden, insbesondere Schulkinder, wo sie keine Eigenthumsrechte haben, oder wo kein Fußsteig oder Landstraße führt, sofort dem Gerichte zur Bestrafung anzuzeigen.
Ackerbesitzende Bürger der Stadt Schönberg.


Nachdem wir gemeinschaftlich den früher Ackerbürger Oldenburg'schen Garten vor Schönberg gepachtet und bestellt haben, fordern wir Jedermann auf, diesen Garten unbefugt nicht mehr zu betreten, namentlich ersuchen wir die Eltern, ihre Kinder davon fern zu halten, indem wir im andern Falle dieselben dem Gerichte zur Bestrafung anzeigen müßten.
Schmied Dräger,
Rademacher Badstein,
Schlachter G. Ladendorf.


Am Sonnabend den 19. Juni erhalte ich eine Anzahl 6 Wochen alter Ferkel, wozu ich Kaufliebhaber hierdurch einlade.
Handelsmann Koth vor Schönberg.


Wer noch rechtliche Forderungen an den zu Wahrsow verstorbenen Schulzen Siebenmark zu haben glaubt, wird hiedurch aufgefordert, dieselben binnen 14 Tagen bei einem der unterzeichneten Vormünder anzumelden; spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Zugleich fordern wir alle Diejenigen auf, die ihm noch schuldig sind, ihre Schuld gleichfalls innerhalb 14 Tagen zu berichtigen.
Schulze Ollmann=Schlagsdorf.
Hausw. H. J. Wittfoht=Duvennest.


Ein junger Mensch, der Lust hat, die Malerprofession zu erlernen, kann unter annehmbaren Bedingungen eine Stelle erhalten bei Carl Stoffers, Maler in Herrnburg.


Alle Arten Tüll= und Crephüte zu möglichst billigen Preisen, sowie Strohhüte von 6 ßl. an bei F. W. Lemke, obere Aegidienstraße und Klingberg Nr. 923 in Lübeck.


Einige Tausend Pfund Stroh sind zu verkaufen. Näheres in der Exped. d. Bl.


Frischen Seifenstein bester Qualität, empfing und empfiehlt à Pfund 5 Schilling (Mecklenburg) J. F. Eckmann.


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 48 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 48 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 15. Juni 1869.


Nordamerikan. Lloyd.
Directe Passagier=Dampfschifffahrt zwischen Kopenhagen und New-York mit den großen prachtvoll eingerichteten amerikanischen Dampfschiffen.
Abgangstage:
Fulton den 30. Juni,
Passagierpreis:
1. Kajüte 200 Rd. Rm.
2. do. 130 Rd. Rm.
Zwischendeck 70 Rd. Rm.
Kinder bis 12 Jahren bezahlen die halbe Passage, Säuglinge 4 Rd.
Im Passagepreis ist inbegriffen vollständige und reichliche Kost von Kopenhagen bis New=York, ärztliche Hülfe und Medicin im Krankheitszufall.
Kajütspassagiere haben 20 Cubikfuß und Zwischendeckspassagiere 10 Cubikfuß Fracht frei.
Jedem Schiff wird ein von der Compagnie bezahlter Dollmetscher und Condukteur beigegeben.
Passagiere müssen sich in Kopenhagen 48 Stunden vor der bestimmten Abgangszeit einfinden.
Die Fracht von Kopenhagen ist Pfd. Strl. 1. 10 pr. Ton mit 15 % Primage.
Hinsichtlich der Fracht beliebe man sich an C. K. Hansen in Kopenhagen zu wenden.
Ueber Passage ertheilt das Nähere auf mündliche oder schriftliche Anfragen N. P. Frederiksen, autor. Agent, St. Anna Plads 24, Kopenhagen.
NB. Die Schiffe sind den Ansprüchen und Bedingungen, welche vor deren Abgang vom Justizministerium zugestellt werden, unterworfen, in Folge des Auswanderungsgesetzes § 3.
Für die Direction:
Dührssen & Lübbers.


Zahnschmerz Die heftigsten Zahnschmerzen beseitigen augenblicklich unfehlbar die berühmten Tooth-Ache Drops.
Verkauf in Originalgläsern à 12 in Schönberg bei J. P. Bade.
Aehnliche Anzeigen beruhen auf Anmaßung und Fälschung.


Am 24. und 25. Juni, beide Tage Nachmittags, wird bei mir ein Scheibenschießen nach Mobilien stattfinden, wozu ich die geehrten Schießliebhaber hierdurch einlade.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir gehalten. - Auf ein Satz von drei Schüssen , der 16 Schilling (Mecklenburg) kostet, fällt nur ein Gewinn.
Krüger Möller in Zarnewenz.


Dicht hinter meinem Hause, in der sogenannten Marsch, wird mir durch Abschneiden von Gras und jungen Bäumen seit einiger Zeit mehrfach Schaden verursacht, so daß ich mich genöthigt sehe, jedes unbefugte Betreten derselben hiemit zu verbieten, und werde ich Contravenienten dem Gerichte zur Bestrafung anzeigen.
Hauswirth Maaß in Schwanbeck.


Die Anfrage in Nr. 46 der Anzeigen beantwortet sich am treffendsten durch die Allerhöchst bestätigte Schulordnung vom 18. Februar 1847. Dort heißt es in der Schulordnung für die Real= und Knabenschule § 31 und 32 also: "§ 31. Die Lehrer sollen die Disciplin im Geiste christlicher Liebe und Weisheit mit Ernst handhaben und demgemäß Art und Maaß der zu verhängenden Strafen bestimmen. Langsamkeit des Kopfes darf nicht bestraft werden. - § 32. Sobald Heruntersetzen des Schülers oder auch temporäre Absonderung durch Alleinsitzen oder Stehen, Vermerk im Classenbuch, Nachsitzen - jedoch nie ohne angemessene Beschäftigung - nicht mehr ausreichend, sondern wegen gröberer Vergehungen, böswilliger Widersetzlichkeit beharrlicher Lügenhaftigkeit, roher Schlägerei etc. eine körperliche Züchtigung nothwendig erscheint, so ist dieselbe in der Regel nicht in den Lehrstunden zu ertheilen." - und in der Schulordnung für die Mädchenschule § 20: "Die Lehrer und Lehrerinnen sollen die Disciplin im Geiste christlicher Liebe und Weisheit mit Ernst handhaben und durch Weckung und Pflege des weiblichen Pflicht= und Schicklichkeitsgefühls harte, zumal körperliche Strafen überflüssig machen. Langsamkeit des Kopfes darf gar nicht bestraft werden." - Hiernach soll also bei den Knaben eine körperliche Züchtigung nur dann angewandt werden, wenn es sich um die Bestrafung gröberer Vergehen, 'böswilliger Widersetzlichkeit', 'beharrlicher Lügenhaftigkeit', 'roher Schlägerei' etc. handelt; - bei den Mädchen sollen jedoch bei Weckung und Pflege des weiblichen Pflicht= und Schicklichkeitsgefühles körperliche Strafen möglichst ganz wegfallen und die Disciplin in beiden Schulen im Geiste christlicher Liebe und Weisheit mit Ernst gehandhabt werden. - Ob nun das die Disciplin 'im Sinne christlicher Liebe handhaben' heißt und ob dadurch das weibliche Pflicht- und Schicklichkeitsgefühl gehoben wird, wenn den Schülerinnen der Rücken blau geschlagen und sie mit Schimpfworten angeredet werden, mag sich Jeder selbst beantworten.
Y.


Meteorologische Beobachtungen.
Juni
1869.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
11.
12.
13.
14.
35.50
36.61
31.52
31.96
5.6
6.8
7.8
9.4
12.2
10.2
18.3
18.7
NW
SW
SO
S
1
1
1
1
wolkig.
-
zieml. heit.
-


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.10 - 10 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.10 1/2 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 16 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.11 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.10 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.11 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Eier 8 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.5 Schilling (Mecklenburg).
Kirschen d. Pf.5 Schilling (Mecklenburg),


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
Weizen19 - 19Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 16Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Gerste12 - 13Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/2 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat19 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
 
WeizenmehlNr.0: 23Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.1: 21Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.2: 16Mark (Lübeck)
pr. 200 Pfund Netto zum Consum.


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