No. 47
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. Juni
1869
neununddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1869 Nr. 47 Seite 1]

- Am Sonntag den 14. Juni werden 1 Batterie der Mecklenburg=Strelitzer und 1 Batterie der Mecklenburg=Schweriner Artillerie, die zu den Schießübungen nach Schleswig gehen, auf dem Durchmarsch für einen Tag im Fürstenthum Ratzeburg Quartier nehmen und zwar theils in Schönberg, theils in den Dörfern Retelsdorf, Rabensdorf, Sabow, Gr. und Kl. Siemz. Es werden erwartet 16 Offiziere, 1 Arzt, 1 Stabsroßarzt, 54 Unteroffiziere, 7 Spielleute, 300 Mann, 10 Einjährigfreiwillige und 4 Lazarethgehülfen, ferner 160 Pferde.
- Neustrelitz, 7. Juni. Vor einiger Zeit fand sich die hiesige Polizei auf wiederholte Klagen und Beschwerden veranlaßt, eine Anzahl sogenannter Schänkmamsells, die mehrere Gastwirthe, um Gäste anzulocken, aus Berlin hatten kommen lassen, auszuweisen, weil sich im Laufe der Zeit ergeben hatte, daß diese Mamsells außer der Bedienung der Gäste mit Speisen und Getränken noch eine Bestimmung hatten, auf welche die Concession der Wirthe sich nicht erstreckte. Diese nicht blos aus sittlichen, sondern theilweise sogar aus gesundheitspolizeilichen Gründen dringend nothwendig gewordene Maßregel hat in gewissen Schichten unserer Einwohnerschaft großen Unwillen erregt und auswärtige Blätter finden sich dadurch veranlaßt, einmal wieder gegen mecklenburgische Zustände zu Felde zu ziehen, indem sie für die "armen braven" Mädchen, die von der grausamen Neustrelitzer Polizei heimathlos (!) gemacht sind, in die Schranke treten und die Gelegenheit für geeignet halten, für Gewerbefreiheit und Freizügigkeit (?) die Lanze zu schwingen. Wir haben nicht die Absicht, diesen Blättern etwas zu entgegnen - nur constatiren wollen wir das interessante Factum. (R. Z.)
- Den böhmischen Krieg von 1866 haben die preußischen Hauptleute gewonnen. Die preußische Infanterie war der österreichischen ungeheuer überlegen, 1) weil sie in zahlreichen und frei beweglichen kleinen Körpern gegen große Massen auftrat, 2) weil sie eine außerordentliche Ueberlegenheit in der Waffe besaß und auf das Beste auszunützen verstand, 3) weil die Führung der Unterabtheilungen auf preußischer Seite ebenso gewandt und sachentsprechend war als jene auf österreichischer Seite unselbstständig und unbehülflich. Die Tapferkeit war auf beiden Seiten. Dagegen war die österreichische Artillerie der preußischen weit überlegen, sowohl in der Massenwirkung als im Manövriren. Das preußische Heer würde durch die Geschütze der Oesterreicher weit größere Verluste erlitten haben, wenn nicht eben die Vermeidung aller großen Körper und die Terrainbenutzung auf preußischer Seite den österreichischen Geschützen das Treffen ungeheuer erschwert hätte. Die Reiterei hatte auf beiden Seiten keine Wunder verrichtet. - Wir verdanken diese Aufschlüsse einem interessanten und namentlich aufrichtigen Büchlein, das ein preußischer Officier geschrieben und 'Taktische Rückblicke auf 1866' genannt hat. Es hält sich streng an die Sache und fern von Schönfärberei, es will prüfen und nützen. Der Verfasser findet, daß die Intelligenz der Preußen im Kreis der Compagnie= und Bataillons=Commandanten hervorragend war und daß bei der jetzigen Taktik dies von entscheidender Wichtigkeit ist. Mit Hinterladern, sagt er, und sogar gegen solche müsse man sich auf das Manövriren mit selbstständigen Körpern der kleinsten Gattung (Compagnie, Bataillon) verlegen; von einem regelmäßigen Vorgehen mit Brigaden und Corps von fester Eintheilung, überhaupt mit großen geschlossenen Massen im engern Feuerbereich könne kaum noch die Rede sein.
- Dem Bischof von Linz ergings wie im Erlkönig: Und kommst du nicht willig, so brauch' ich Gewalt. Am 5. Juni am hellen Mittag wurde er von den Dienern der Gerechtigkeit im Fiaker aus seinem Palaste nach dem Gerichte gebracht. Nach der ersten Ladung hatte er erklärt: ich bestreite die Competenz der weltlichen Gerichte in geistlichen Dingen, nach der zweiten (der Richter war persönlich mit zwei Polizeidienern erschienen): ich weiche nur der Gewalt.
- Die Theilnehmer der Stangen'schen Reise=Gesellschaft wurden am 5. d. vom Papste in besonderer Audienz empfangen.
- Der vor Kurzem geborene Großfürst, Sohn des Großfürsten Thronfolger von Rußland, erhielt den Namen Alexander.
- Aus Newyork wird berichtet, daß die Indianer die Ansiedelungen in den Thälern der Flüsse Salmon und Republican verwüsten.
- Man verkauft jetzt in London Frauenunterröcke von Papier für ein Sixpense. Auch Bettvorhänge und Möbelüberzüge werden aus Papier verfertigt.
- Die deutschen Turnlehrer wollen am 16. und 17. Juli eine Versammlung in Görlitz abhalten.
- Wer gut mit Backsteinen umzugehen weiß, kann sich in London melden und ein schönes Stück Geld verdienen; denn in der 'Sporting Times' fordert Einer allen Ernstes zu einer Wette im Werfen eines Backsteines heraus; erster Preis 100 Pfd. St.
- Das letzte Derby=Rennen in England hat wieder einige Vermögen von Grafen und Baronen total ruinirt.
- Was aus einem reichen Mann werden kann, davon gibt George Hudson aus Amerika ein abschreckendes Beispiel. Dieser Mann hatte über viele Millionen zu gebieten, jetzt in seinem 70. Jahre hat er keinen Heller mehr. Er wohnt in einem armseligen Speicherstübchen in Paris. Seine Freunde suchten ihm eine Leibrente von 400 Pfund zu sichern.
- Der Postmeister von Indianopolis in Nordamerika, ein schweigsamer Mann, hatte die feste Ueberzeugung, es würden zu viele Briefe geschrieben und handelte darnach. Sein Nachfolger fand in den Kellern 56 Säcke mit Briefen aufgestapelt.
- Die Bienen nützen noch mehr durch ihren Honig und Wachs dadurch, daß sie beim Honig= und Blumenmehl=Sammeln Millionen Blüthen befruchten, namentlich Obstbaumblüthen. Zur Zeit der Blüthen sind zu wenig Insecten vorhanden, als daß eine reichliche Befruchtung der Obstblüthen ohne Mithülfe der Bienen entstehen könnte. Daher die Erfahrung, daß in bienenreichen Gegenden die Obstbäume viel reichlicher tragen, als in bienenarmen. Vor 200-300 Jahren gab es viel mehr Bienen als jetzt, da sie in den Wäldern wild hausten; darum

[ => Original lesen: 1869 Nr. 47 Seite 2]

war damals die Erndte an Eicheln und Buchnüssen reichlicher als jetzt.
- Kühe haben, wenn sie wild werden, oft sehr unangenehme Einfälle. Eine Kuh, die durch die Straßen von Edinburgh geführt wurde, brach plötzlich in ein Haus und rannte drei Treppen hinauf. Am offenen Fenster eines Zimmers angekommen, stürzte sie sich hinaus und zerschmetterte auf dem Pflaster. Man sagt, sie wollte durchaus sterben.


Ein Verbrecher.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1869 Nr. 47 Seite 3]

Ein Verbrecher.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)


Anzeigen.

Nachdem hohe Großherzogliche Landes=Regierung den Unterzeichneten zum Bezirks=Commissar des Landwehr=Compagnie=Bezirks Schönberg ernannt hat, macht derselbe nach Maßgabe des § 4 des Regulativs zur Verordnung vom 2. März d. J. hiedurch bekannt, daß, zwecks Verzeichnung und Abschätzung der im Fall einer Mobilmachung zu stellenden Pferde, das Fürstenthum Ratzeburg in nachstehende Aushebungs=Districte eingetheilt ist und die dabei bemerkten Districts=Vorstände erwählt worden sind.

1. Stadt Schönberg mit dem Sammelplatz Schönberg.

Thierarzt Reimer Sen.,
Handelsmann L. Vock,
Ackerbürger P. H. Burmeister.

2. Vogtei Schönberg incl. Torriesdorf mit dem Sammelplatz Schönberg.

Pächter Drevs zu Bauhof=Schönberg.
Schulze Siebenmark in Falkenhagen.
Hauswirth Wigger in Rüschenbeck.

3. Vogtei Rupensdorf mit dem Sammelplatz Lüdersdorf.

Pächter Hörcher in Wahrsow.
Schulze Oldörp in Boitin=Resdorf.
Schulze Ollrogge in Niendorf.

4. Vogtei Stove mit dem Sammelplatz Carlow.

Pächter Rusch in Kl. Rünz,
Mühlenmeister Wieschendorf in Stove,
Hauswirth Törber in Carlow.

5. Vogtei Schlagsdorf mit dem Sammelplatz Schlagsdorf.

Pächter Hancke in Gr. Molzahn,
Schulze Ollmann in Schlagresdorf.
Schulze Hauschild in Ziethen.

6. Vogtei Mannhagen incl. Gut Horst mit dem Sammelplatz Mannhagen.

Freischulze Hennings in Mannhagen,
Hauswirth Plath in Panten,
Bauervogt Brüggemann in Walksfelde.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß den Aufforderungen dieser Vorstände, insbesondere bei dem Eintritt einer Mobilmachung, aber auch schon in Friedenszeiten bei Vermeidung der in jedem Uebertretungsfalle nach § 28 des vorbezeichneten Regulativs festzusetzenden Strafe unweigerlich und ohne die mindeste Zögerung vollständig Folge zu leisten ist.
Schönberg den 10. Juni 1869.
Der Bezirks-Commissar des Landwehr-Compagnie-Bezirks Schönberg.
F. Graf Eyben.


Vorladung.

Der Johann Joachim Friedrich Kähler, ein ehelicher Sohn des Zieglermeisters Hans Joachim Kähler und der Juliane Magdalena Auguste Kähler geb. Wichten zu Mölln und Bruder des auf dem Hammer hiesigen Fürstenthums verstorbenen Krämers Jochen David Kähler, ist seit dem 16. December 1850 für verschollen erklärt. Das ihm aus der Erbschaft seines genannten Bruders angefallene Vermögen ist nach Bestellung eines curator absentis gerichtlich verwaltet und betrug am 17. Februar c. 1288 Taler (Mecklenburg) 44 Schilling (Mecklenburg) 6 Pfennig (Mecklenburg) Pr. Cour. Da der Verschollene, laut Geburtsscheins am 27. März 1799 geboren, bereits das 70. Lebensjahr überschritten hat, so wird derselbe auf Antrag seines Curators, des Buchbinders Carl Bade hieselbst, hiedurch edictaliter geladen, binnen zwei Jahren a dato, spätestens aber in dem auf 17. Juni 1871, Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Gerichte anberaumten Termin uns von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt, und sein hier verwaltetes Vermögen seinen sich meldenden und legitimirenden Erben, event. dem fiscus als bonum vacans, für anheim gefallen erklärt werden wird.
Schönberg, den 5. Juni 1869.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Antragsmäßig soll über die zu Sabow belegene Büdnerstelle c. p. der Ehefrau des Schneidermeisters Grevsmühl, Catharina geb. Lenschow, früher zu Sabow, jetzt zu Schönberg, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag den 27. August d. J., Morgens 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 3. Juni 1869.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


In Sachen, betreffend die ruhende Erbschaft des auf der Ueberfahrt nach Amerika verstorbenen Büdners und Tischlermeisters Heinrich Starr aus Carlow wird auf Antrag eines Gläubigers zum nochmaligen Versuche gütlicher Ausgleichung in Betreff eines wegen der zu Carlow belegenen zum Nachlasse des Heinrich Starr gehörigen Büdnerei zu treffenden Arrangements in specie zur Verhandlung und Beschlußfassung über die vom Tischlermeister Wilhelm Starr zu Carlow im Liquidationstermine vom 8. September v. J. gemachten, von den meisten Gläubigern damals acceptirten Vergleichsvorschlages, wonach der Wilhelm Starr die qu. Büdnerei übernehmen und jedem nichtpräcludirten Heinrich Starr'schen Gläubiger 50% auf sein Liquidat auszahlen, resp. sicher stellen will, ein Termin auf Donnerstag den 17. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Großherzoglichen Justizamte hiermit anberaumt, zu welchem alle nicht präcludirten Heinrich Starr'schen Gläubiger unter dem Nachtheil der anzunehmenden Einwilligung in die im Termine Gerichtswegen zu machenden Vergleichsvorschläge und in die Beschlüsse der erschienenen Gläubiger mit dem Bemerken geladen werden, daß etwanige Ablehnungen oder Fristgesuche von Bevollmächtigten nur im Falle einer auf Widerspruch lautenden Spezialvollmacht, bloße schriftliche Erklärungen aber überall keine Berücksichtigung finden können.
Schönberg, den 19. Mai 1869.
Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
W. Baumast.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 47 Seite 4]

Die Eröffnung der Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt in Schönberg wird mit dem diesjährigen Johannistermine stattfinden.
Die Ersparniß=Anstalt nimmt Einlagen in der Regel nur bis zum Belaufe von 150 Thlr. Crt. an, und verzinst dieselben alljährlich mit ein und drei viertel Schilling auf jeden eingelegten Thaler.
Unkosten für Sparkassenbücher, Porto etc. werden nicht berechnet.
Die Vorschuß=Anstalt gewährt Darlehen in beliebigen Summen auf drei Monate und in der Regel gegen 6 % Zinsen aufs Jahr. Kosten, Provision etc. werden nicht wahrgenommen und die Zinsen bei der Anleihe nicht vorweg abgezogen.
Die Vorschuß=Anstalt nimmt aber auch fremde Gelder und zwar in beliebigen Summen zur Verzinsung an. Die Anmeldung solcher Gelder ist bis auf Weiteres bei einem der unterzeichneten Directoren, später im Locale der Anstalt zu beschaffen.
Wir haben das statutenmäßig einzuzahlende Grundkapital der Anstalt mit 9000 Thlr. Cour. zu Johannis d. J. unterzubringen und wünschen, dasselbe in speciellen Hypotheken hier im Lande gegen 4 % Zinsen zu belegen; es können demgemäß nur solche Grundstücke in Betracht kommen, welche mit Hypothekenbüchern versehen sind. Anmeldungen sind bis auf Weiteres gleichfalls bei einem der unterzeichneten Directoren, und zwar bis spätestens 14 Tage vor dem diesjährigen Johannistermine zu beschaffen.
Die weiteren Bestimmungen werden demnächst bekannt gemacht werden.
Schönberg, den 7. Mai 1869.
Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt in Schönberg.
R. Rackow, Adv. C. Drevs. Wigger. Burmeister. W. Saß.


Die Großherzog Georg-Stiftung, welche ihren Mitgliedern im Alter von 60 Jahren an eine mit der Vereins=Casse wachsende jährliche Einnahme gewährt, bringe ich den Bewohnern des Fürstenthums Ratzeburg hierdurch in Erinnerung.
Die Mitgliedschaft wird durch geringe Beiträge erworben.
Anmeldungen zur Aufnahme, welche alljährlich in den letzten 8 Tagen vor dem Johannistermine geschieht, nehme ich entgegen, und wie ich zu jeder Zeit Auskunft darüber gern ertheile, so sind auch die Statuten bei mir unentgeltlich zu haben.
Schönberg, den 10. Juni 1869.
G. Grapow.


Bekanntmachung.
Auf Veranlassung des patriotischen Vereins, District Gadebusch, hat das Großherzogl. Mecklenb. Ministerium des Innern folgende Bekanntmachung erlassen:

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in diesem Jahre am Freitag, den 3. September in Gadebusch ein Füllen=, Vieh= und Pferde=Markt wird abgehalten werden.
Schwerin, den 26. Mai 1869.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Wetzell.

welches hiermit zur weiteren Kenntnißnahme mitgetheilt wird.
Das Districts-Directorium.


Zum 3ten Ladentage den 20. Juni werden sämmtliche Maurer des hiesigen Gewerkes aufgefordert, persönlich zu erscheinen, oder schriftlich ihre Vollmacht einzureichen, weil die Mehrzahl sich an den Mecklenburgischen Gewerkverein zu Rostock anzuschließen beabsichtigt, in Folge dessen dann die Kasse getheilt und die Nichterschienenen nicht berücksichtigt werden könnten.
Die Altgesellen.


Nachdem die von mir ausgebotenen Kapitalien sämmtlich versagt sind, suche ich nun noch zum bevorstehenden Johannis=Termin 3 erste Hypothekpöste à 2000 Taler (Mecklenburg), sowie 4000 Taler (Mecklenburg) in beliebigen Summen von 100 Taler (Mecklenburg) an gegen vorzügliche Sicherheit.
J. P. Bade.


Anmeldungen zur Unterbringung von Capitalien zum bevorstehenden Johanni=Termin zu fünf Prozent jährlicher Zinsen bitte ich möglichst bald zu beschaffen, um darnach passende Pöste auswählen zu können. Die Sicherheit zu beurtheilen kann ich getrost Jedem selbst überlassen, da nur Hypothekenscheine verabfolgt werden, in denen bekanntlich angegeben ist, welche früheren Posten der jetzigen Anleihe vorgehen oder gleichstehen und dazu eine Bescheinigung von einer soliden Brandkasse ertheilt wird, woraus sich ergibt, daß die Anleihen, zu denen ich auffordere, häufig zur ersten Hypothek, stets aber unter der Hälfte des Brandkassenwerthes eingetragen werden. Die Gesetze dieser für die mecklenburgischen Städte seit Alters her bestehenden Brandversicherung bestimmen ausdrücklich, daß die Hypothekgläubiger auch dann ihr Geld ersetzt erhalten, wenn der Versicherte den Brandschaden selbst verursacht hat und daß die Versicherten, wenn sie vor der Zeit austreten wollen, dann erst die Einwilligung ihrer Hypothekgläubiger beibringen müssen. Nebenkosten, Postgeld etc. sind mit den Capitaleinzahlungen und Rückzahlungen sowie Zinsen nicht verbunden.
Kindler, Advocat.


Alle unsere Meister werden aufgefordert, zum nächsten Quartal den 21. Juni Morgens 10 Uhr zu erscheinen und ihr Quartalgeld zu entrichten, widrigenfalls wir dasselbe auf ihre Kosten von Gerichtswegen einfordern lassen werden.
Schönberg, den 27. Mai 1869.
Die Aelterleute der Schneiderzunft.
J. C. Boye. J. H. Maaß.


Es wird hiermit Derjenige, welcher vor längerer Zeit einen weißen Koffer, 30 Zoll lang, 20 Zoll breit, mit Bandeisen beschlagen und mit dem Namen Johann Alfred Jonassen versehen, in Verwahrsam genommen, hierdurch freundlichst aufgefordert, selbigen an F. Wölck in Lübeck zu übersenden.


August Creutzfeldt bringt einem hochgeehrten Publikum Schönbergs wie der Umgegend sein neu errichtetes Manufactur= & Modewaaren=Geschäft hiemit bestens in Erinnerung.
Bei reeller Waare stets die billigsten Preise stellend bittet bei vorkommendem Bedarf um geneigten Zuspruch August Creutzfeldt.
Bettfedern von 26 Schilling (Mecklenburg) an bis 1 Taler (Mecklenburg) 4 Schilling (Mecklenburg) das Pfd. halte zur gefälligen Auswahl und besorge ich auf das Schnellste.


Die Unterzeichnete beabsichtigt Unterricht im Anfertigen von Wollblumen zu ertheilen, und ersucht Diejenigen, welche Theil an diesem Unterricht zu nehmen wünschen, sich bis zum 8. Juni c. bei ihr zu melden. Blumen liegen zur Ansicht in ihrer Wohnung.
Marie Spehr, Marienstraße Nr. 52.


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 47 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 47 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 11. Juni 1869.


Nordamerikan. Lloyd.
Directe Passagier=Dampfschifffahrt zwischen Kopenhagen und New-York mit den großen prachtvoll eingerichteten amerikanischen Dampfschiffen.
Abgangstage:
Guiding Star den 9. Juni,
Fulton den 30. Juni,
Passagierpreis:
1. Kajüte 200 Rd. Rm.
2. do. 130 Rd. Rm.
Zwischendeck 70 Rd. Rm.
Kinder bis 12 Jahren bezahlen die halbe Passage, Säuglinge 4 Rd.
Im Passagepreis ist inbegriffen vollständige und reichliche Kost von Kopenhagen bis New=York, ärztliche Hülfe und Medicin im Krankheitszufall.
Kajütspassagiere haben 20 Cubikfuß und Zwischendeckspassagiere 10 Cubikfuß Fracht frei.
Jedem Schiff wird ein von der Compagnie bezahlter Dollmetscher und Condukteur beigegeben.
Passagiere müssen sich in Kopenhagen 48 Stunden vor der bestimmten Abgangszeit einfinden.
Die Fracht von Kopenhagen ist Pfd. Strl. 1. 10 pr. Ton mit 15 % Primage.
Hinsichtlich der Fracht beliebe man sich an C. K. Hansen in Kopenhagen zu wenden.
Ueber Passage ertheilt das Nähere auf mündliche oder schriftliche Anfragen N. P. Frederiksen, autor. Agent, St. Anna Plads 24, Kopenhagen.
NB. Die Schiffe sind den Ansprüchen und Bedingungen, welche vor deren Abgang vom Justizministerium zugestellt werden, unterworfen, in Folge des Auswanderungsgesetzes § 3.
Für die Direction:
Dührssen & Lübbers.


Am Sonnabend den 19. Juni erhalte ich eine Anzahl 6 Wochen alter Ferkel, wozu ich Kaufliebhaber hierdurch einlade.
Handelsmann Koth vor Schönberg.


Wer noch rechtliche Forderungen an den zu Wahrsow verstorbenen Schulzen Siebenmark zu haben glaubt, wird hindurch aufgefordert, dieselben binnen 14 Tagen bei einem der unterzeichneten Vormünder anzumelden; spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Zugleich fordern wir alle Diejenigen auf, die ihm noch schuldig sind, ihre Schuld gleichfalls innerhalb 14 Tagen zu berichtigen.
Schulze Ollmann=Schlagsdorf.
Hausw. H. J. Wittfoht=Duvennest.


Aerztliches Zeugniß.
Die Wirkung der Stollwerck'schen Brust=Bonbons ist reizmildernd, nach Umständen krampfstillend, vorzüglich aber gelinde auflösend; daher die Anwendung derselben in allen catarrhalischen Hals= und Brustbeschwerden und daherrührender Heiserkeit nicht als arzneiliches, sondern als diätisches Mittel mit Recht empfohlen werden kann.
Dr. Kopp, Königl. Kreis=, Stadtgerichts= und Polizei=Arzt.
Man findet die Stollwerck'schen Brust=Bonbons echt in versiegelten Packeten mit Gebrauchsanweisung à 4 Sgr. = 6 1/2 Schilling (Mecklenburg) in Schönberg bei Carl Bade; in Carlow beim Kaufmann Siebenmark; in Dassow bei H. C. Bühring; in Grevismühlen bei Wilh. Hagen und in Rehna bei H. Schreiber.


Seit längerer Zeit ist der Unfug von Grasschneiden und Schleichsteigemachen durch Roggen und andere Saaten unerträglich geworden. Wir sehen uns daher genöthigt, jeden Betreffenden, insbesondere Schulkinder, wo sie keine Eigenthumsrechte haben, oder wo kein Fußsteig oder Landstraße führt, sofort dem Gerichte zur Bestrafung anzuzeigen.
Ackerbesitzende Bürger der Stadt Schönberg.


Auf dem Wege von Rünz bis Schönberg wurde letzten Sonntag Abend ein grauer mit weißer Seide gefütterter Sonnenschirm verloren. Der Finder wird ersucht, denselben gegen eine Belohnung in der Expedition d. Bl. abzugeben.


Dicht hinter meinem Hause, in der sogenannten Marsch, wird mir durch Abschneiden von Gras und jungen Bäumen seit einiger Zeit mehrfach Schaden verursacht, so daß ich mich genöthigt sehe, jedes unbefugte Betreten derselben hiemit zu verbieten, und werde ich Contravenienten dem Gerichte zur Bestrafung anzeigen.
Hauswirth Maaß in Schwanbeck.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Sonntag den 13. Juni.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
Juni
1869.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
8.
9.
10.
34.96
34.79
33.12
7.8
6.5
5.2
16.4
11.0
8.5
W
W
W
2
2
2
wolkig.
-
trübe.

Am 8., 9. und 10. auf 1 []' 10, 5 u. 6 Cubikz. Reg.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.10 - 10 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.10 1/2 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 16 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.11 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.10 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.11 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Eier 8 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.5 Schilling (Mecklenburg).
Kirschen d. Pf.5 Schilling (Mecklenburg),


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
Weizen19 - 19Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 16Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Gerste12 - 13Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/2 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat19 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
 
WeizenmehlNr.0: 23Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.1: 21Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.2: 16Mark (Lübeck)
pr. 200 Pfund Netto zum Consum.


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